Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 1 Gegenstand des Steuergeheimnisses

Durch das Steuergeheimnis werden alle Informationen geschützt, die einem Amtsträger oder einer ihm gleichgestellten Person in einem der in § 30 Abs. 2 Nr. 1a-c AO genannten Verfahren über identifizierte oder identifizierbare (lebende oder verstorbene) natürliche Personen sowie Körperschaften, rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Personenereinigungen oder Vermögensmassen be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / C. Haftung aus Vertrauen

Rz. 1 Wer Vertrauen schafft bzw. für sich in Anspruch nimmt kann, wenn er dieses Vertrauen enttäuscht und dadurch bei anderen Vermögensschäden entstehen für diese haften. Die Haftung aus Vertrauen stützt sich auf eigenständige Anspruchsgrundlagen. Ein geschlossenes in sich widerspruchsfreies System der Anspruchsgrundlagen existiert nicht. Im Wesentlichen hat die Rechtsprechu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagen IT-Sicherheit: Die unterschätzte Gefahr – Strategien zur Stärkung Ihrer IT-Sicherheit gegen Cyberangriffe

Überblick Erfahren Sie mehr über unbekannte Schwachstellen Ihrer IT-Sicherheit und lernen Sie wirksame Strategien kennen, um Ihre Daten vor Cyber-Angriffen zu schützen! Jedes Haus hat eine Haustür, abschließbare Fenster, manchmal sogar einen Zaun und eine Alarmanlage, um unerwünschte Eindringlinge und Einbrecher fernzuhalten. Bei der IT vieler Unternehmen sucht man solche Si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.2 Whistleblowing

Bereits im obigen arbeitsrechtlichen Teil des Beitrags wurde kurz auf die Regelungen zum Whistleblowing eingegangen. Der Umgang mit Whistleblowern ist eine der zentralen strafrechtlichen Fragen bei dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, weshalb sie auch aus dieser Perspektive noch einmal beleuchtet werden soll. Unter Whistleblowing versteht man im Allgemeinen die Meldung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.5 Whistleblowing

§ 5 Nr. 2 GeschGehG behandelt den sog. Whistleblower-Schutz. Danach dürfen Geschäftsgeheimnisse offenbart, erlangt oder genutzt werden, wenn dies zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens erfolgt und wenn die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung geeignet ist, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen. Problematisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterversamm... / 1 Zuständigkeit der Gesellschafter

Die Gesellschafter sind insbesondere für folgende Aufgabenbereiche zuständig (§ 46 GmbHG): die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses die Entscheidung über die Offenlegung eines Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards und über die Billigung des von den Geschäftsführern aufgestellten Abschlusses die Billigung eines von den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sacheinlagen / 4 Verschleierte Sacheinlage

Durch eine sog. verschleierte Sacheinlage sollen die Vorschriften über die Sacheinlage bei der Gründung bzw. Kapitalerhöhung umgangen werden, um eine Offenlegung, Bewertung und Kontrolle durch das Registergericht zu vermeiden. Die verschleierte Sacheinlage hat keine Erfüllungswirkung. Die Einlage gilt insofern als nicht erbracht. Auf die fortbestehende Geldeinlagepflicht des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / Zusammenfassung

Überblick Um einen EU-weiten Mindeststandard an Know-how-Schutz zu gewährleisten, hat der europäische Gesetzgeber bereits im Juni 2016 die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung[1] verabschiedet (Trade-Secret-RL). Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.9 IDW Praxishinweis: Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 3 bis 13 der Verordnung (EU) 2019/2088 (OffenlegungsVO) und der Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/852 (TaxonomieVO) (Praxishinweis 1/2023 n. F.)

Der neue Praxishinweis stellt Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor bereit. Anlass sind die erweiterten Anforderungen nach der EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung , die seit Jahresbeginn 2023 durch die sogenannte Level-II-Anforderungen konkretisiert werden. Die Neufass...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.3 Geheimnisschutzsystem im Unternehmen: Umsetzung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen

Damit in einem Unternehmen Informationen als Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden können und um die Schutzansprüche des GeschGehG geltend machen zu können, müssen die Informationen angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterzogen werden. Bislang ist die Rechtsprechung uneinheitlich hinsichtlich der im Einzelfall erforderlichen Geheimhaltungsmaßnahmen. Das Kammergericht Berli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.2 Anpassungsbedarf bei arbeitsrechtlichen Verträgen und Kooperationsvereinbarungen?

Wesentliche Auswirkungen hat das GeschGehG im Bereich vertraglicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, und zwar unter einer Reihe von Aspekten: Wirksame vertragliche Verschwiegenheitsverpflichtungen sind ein wesentlicher Baustein jedes Geheimnisschutzsystems (näher Abschn. 3.3). Daher sind – wirksame – Verschwiegenheits-/Geheimhaltungsklauseln, die vorher wegen eines großzügig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.1 Verhältnis Arbeitsrecht / Geschäftsgeheimnisgesetz

Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG lässt dieses die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ebenso wie die Rechte der Arbeitnehmervertretungen unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GeschGehG die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivverträge abzuschließen. Damit gilt: GeschGehG und Arbeitsrecht stehen grundsätzlich nebeneinander. Was n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.4 Der Einstellungsprozess

Das GeschGehG wirkt sich auf den Recruitment-Prozess dahingehend aus, dass der Arbeitgeber bei nach GeschGehG unzulässigen Handlungen des "Know-how-Trägers" einer Gefahr der Mithaftung nach dem GeschGehG ausgesetzt ist, soweit die Mitteilung der Information an den Arbeitgeber nicht aufgrund arbeitsrechtlicher Rechtsprechung zu nachvertraglichen Tätigkeitsbeschränkungen zuläs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ransomware / 3 Sofortmaßnahmen bei einer Ransomware-Attacke

Im Falle eines Ransomware-Angriffs müssen IT-Verantwortliche schnell handeln, um die betroffenen Geräte zu isolieren und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einer Infektion durch Ransomware müssen IT-Verantwortliche unverzüglich feststellen, welche Geräte und Systeme betroffen sind. Infizierte Geräte müssen isoliert und vom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.3 Vorlage von Nachweisen

Rz. 14 Die Grundlagen der Nutzenbewertung hat der pharmazeutische Unternehmer zu erbringen. Abs. 1 Satz 3 verpflichtet ihn, die wesentlichen Daten zum Nutzen vorzulegen, über die er sowieso verfügt. Die Bewertung soll aufgrund dieser Daten erfolgen. Ein erheblicher Zusatzaufwand gegenüber dem bisherigen Verfahren entsteht i. d. R. nicht, da der pharmazeutische Unternehmer au...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 4.3 ESRS G1-6 – Zahlungspraktiken

Rz. 65 Die Angabepflicht ESRS G1-6 umfasst – sofern wesentlich – die Bereitstellung von Informationen betreffend die Zahlungspraktiken, insbes. hinsichtlich Zahlungsverzug an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), des Unternehmens (ESRS G1.31). Die Angabepflicht des ESRS G1-6 spezifiziert somit teilw. die geforderten Informationen des durch die CSRD [1] neu hinzugefügten Art....mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.7.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 100 Gem. ESRS S4.30 ist eine zusammenfassende Beschreibung der Aktionspläne und Ressourcen zum Managen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext der Verbraucher und Endnutzer gem. ESRS 2 MDR-A zu Maßnahmen und Ressourcen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen vorzunehmen. Konkret ist in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen nach ESRS S4.31 Folgendes zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.7.3 Umgang mit negativen Auswirkungen

Rz. 108 Nach ESRS S4.34 hat das Unternehmen offenzulegen, ob und wie es Maßnahmen ergreift, um zu vermeiden, dass es durch seine eigenen Praktiken, auch in Bezug auf Marketing, Verkauf und Datennutzung, wesentliche negative Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer verursacht oder zu ihnen beiträgt. Dazu kann auch die Offenlegung des Ansatzes gehören, wie im Fall von S...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 4.2 ESRS G1-5 – politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 51 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD [1] neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c (...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.4 ESRS S4-1 – Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Rz. 48 Da die bis einschl. 2023 geltende nichtfinanzielle Berichterstattung im Grunde auch bereits "eine Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen" erforderte und dies in Art. 19 Abs. 2 Buchst. d) der CSRD übernommen wurde, ist die erste themenbezogene Angabepflicht mit ESRS S4.13 die Beschreibung der Strategie bzw. Unternehmenspolitik hinsichtl...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 4.1 ESRS G1-4 – Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung

Rz. 44 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fälle von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepflic...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 9 Von hoher praktischer Relevanz sind die Übergangsbestimmungen aus Kap. 10.2 von ESRS 1 zur geforderten Abdeckung der Wertschöpfungskette. Diese spielt für die Angabepflichten zu ESRS S2 eine große Rolle. Die folgenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem betreffenden Akteur der Wertschöpfungskette um ein KMU handelt oder nicht (ESRS 1.133). Für die e...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Mit der Umsetzung der CSRD erweitert sich auch das Begriffsverständnis der Nachhaltigkeitsterminologie. Angelehnt an das Akronym ESG (Environmental – Social- Governance) werden neben Umwelt- und Sozialaspekten auch Modalitäten der Corporate Governance als Teil der Nachhaltigkeit angesehen, die entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet werden müssen. Neben zwei ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.7.4 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 113 Bewertet das Unternehmen die Wirksamkeit einer Maßnahme, indem es ein Ziel festlegt, so hat es nach ESRS S4.36 bei der Offenlegung der in ESRS S4.32(c) geforderten Informationen ESRS 2 MDR-T zur Nachverfolgung der Wirksamkeit von Richtlinien und Maßnahmen durch Zielvorgaben zu berücksichtigen. Rz. 114 Wenn das Unternehmen offenlegt, wie es die Wirksamkeit der Maßnahme...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Geschäftsgebaren

Rz. 17 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Strategien in Bezug auf Aspekte der Unternehmenspolitik anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Die Berichterstattung nach ESRS G1.7 hat auch Angaben über die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Unternehmenskultur begründet, entwickelt, fördert und bewertet, zu umfassen. Ziel dieser Offenlegungsp...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 39 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen, einschl. Verbraucher und Endnutzer, haben können, berücksichtigt werden, sofern sie wesentlich sind. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 22 ESRS S4 ist vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse in ESRS 2 anzuwenden (ESRS S4.5). Allerdings werden einige der im Standard vorgesehenen und unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Datenpunkte nach anderen EU-Rechtsakten für jeweils dort bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Nach der Aufstell...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 3 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen: ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 30 Die Angabepflicht umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Anschuldigungen oder Vorfälle[1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen[2] des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD [3] neu hinzugefügt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 12 Anlage A von ESRS 1 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS S4 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt die Tab. 1:mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.8 ESRS S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 121 Die Metriken und Ziele sind in Set 1 der ESRS für den ESRS S4 noch nicht tiefergehender ausgeführt, was aber in einer späteren Überarbeitung nachgeholt werden soll. Daher haben Unternehmen nach ESRS S4.38 nur die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele offenzulegen, die sie sich ggf. gesetzt haben: zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Verbraucher ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.5 ESRS S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf die Auswirkungen

Rz. 65 Nach der Berichterstattung über die Unternehmenspolitik bzgl. des Umgangs mit Verbrauchern und Endnutzern müssen nach ESRS S4.18 bei bestehender Wesentlichkeit die allgemeinen Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern sowie deren Vertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie offengelegt werden. Ziel dieser Angabepflicht ist...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.7.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 93 Das berichtspflichtige Unternehmen muss nach ESRS S4.28 offenlegen, wie es Maßnahmen ergreift, um wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer zu begegnen, wesentliche Risiken zu managen und wesentliche Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern zu nutzen, und wie wirksam diese Maßnahmen und Ansätze sind. In ESRS S4.BC81 wird klargesellt, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.6.5 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 89 Bei der Beschreibung der Wirksamkeit der Kanäle, über die Verbraucher und/oder Endnutzer ihre Anliegen und Bedenken vorbringen können, kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR24 von den folgenden Fragen leiten lassen, die auf den "Wirksamkeitskriterien für außergerichtliche Beschwerdeverfahren" basieren, wie sie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrec...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Geleitwort zur 1. Auflage

Eine Gleichstellung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung: diesen Anspruch verkündete die Finanzmarktkommissarin der Europäischen Union, Mairead McGuinness, in ihrer Keynote-Rede auf der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Conference im Jahr 2022. Tatsächlich setzt die EU-Kommission mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und de...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.6.2 Allgemeines Konzept und Abhilfemaßnahmen

Rz. 77 Bei der Erfüllung der Angabepflichten in ESRS S4-3 kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR18 am Inhalt der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen orientieren, die sich auf Abhilfemaßnahmen und Beschwerdemechanismen konzentrieren. ESRS S4.BC75 verdeutlicht die Zweiteilung der Betrachtung: Einerseits s...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 9 Bei der Erstellung der ESRS wurde darauf geachtet, dass die ESRS möglichst kohärent zu anderen unionsrechtlichen Vorschriften sowie einschlägigen Berichtsrahmenwerken und Leitlinien sind. Speziell für die Offenlegungspflichten des ESRS G1 erfolgte im Erstellungsprozess der ESRS insbes. eine Einbeziehung der einschlägigen Regelungen der CSRD, der NFRD (Richtlinie über d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 4.3.4 Änderungen zur Berücksichtigung des Schrems-II-Urteils

Einfluss nationaler Rechtsvorschriften Sowohl Exporteure als auch Importeure müssen zukünftig versichern, dass sie keinen Grund zu der Annahme haben, dass die Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten im Bestimmungsland, einschließlich Offenlegungs- und Überwachungsvorschriften, den Datenimporteur an der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Neuen Standardvertragsklauseln hindern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BGH-Urteil zu Aufklärungspflichten stärkt Rechte von Immobilien-Erwerbern

Wie weit gehen die Aufklärungspflichten von Verkäufern bei Immobiliendeals? Dazu hat der BGH am 15.9.2023 ein Urteil gefällt. Immobilienverkäufer müssen potenzielle Käufer proaktiv über relevante Fakten informieren und gezielt, etwa auf anstehende Sanierungskosten, hinweisen. Das gilt auch für Fälle, in denen Unterlagen in einem digitalen Datenraum hinterlegt werden, entschie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Nachträgliche Offenlegung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 53 § 328 Abs. 3 Satz 2 HGB schreibt vor, wie bei einer zeitversetzten gesonderten Offenlegung von Unterlagen i. S. d. § 328 Abs. 3 Satz 1 HGB zu verfahren ist. Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen nach Gesellschaftsvertrag oder Satzung werden nicht erfasst. Werden die in § 328 Abs. 3 Satz 1 HGB genannten Unterlagen nachträglich offengelegt, ist jeweils anzugeben, a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anforderungen an die Offenlegung

Rz. 33 Die Offenlegung hat nach Maßgabe des § 325 HGB zu erfolgen (§ 325 Rz 35 ff., sowie zu möglichen Formen § 325 Rz 124 f. und zu evtl. Erleichterungen § 325 Rz 15 ff.). Dies gilt jedoch nur, soweit das ausländische Recht keine Vorgabe enthält. Im Regelfall richtet sich damit die Offenlegung nach den Vorschriften des Staats der Hauptniederlassung. Ergänzend gilt § 325 HGB...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2 Offenlegung

Rz. 57 Weiter setzt die Tathandlung die Offenlegung des unrichtigen Konzernabschlusses oder Konzernlageberichts voraus. Unter Offenlegung ist nach der Legaldefinition des § 325 Abs. 1 HGB die Übermittlung an die das Unternehmensregister führende Stelle bzw. für Unterlagen, die Gj betreffen, die vor dem 1.1.2022 begannen, Einreichung des Konzernabschlusses oder Konzernlageber...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 Gestaltungen zur Vermeidung oder Begrenzung der Offenlegung

Rz. 187 Viele Unt befürchten durch die Offenlegung ihres Jahresabschlusses gravierende Nachteile.[1] Im Einzelnen werden insb. die Einblicke von Geschäftspartnern genannt, die zu Problemen bei künftigen Vertragsverhandlungen führen können (etwa wenn die Ertragslage des Unt sehr gut ist und die Vermutung nahe liegt, dass aus der bisherigen Geschäftsbeziehung eine hohe oder zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10.1 Keine Offenlegung und keine Rechtfertigung innerhalb der Sechs-Wochenfrist

Rz. 41 Wird die Offenlegung nicht innerhalb der Sechs-Wochenfrist nach Androhung des Ordnungsgelds nachgeholt oder die Unterlassung mittels Einspruch gerechtfertigt, wird das Ordnungsgeld durch das BfJ festgesetzt. Durch die Ordnungsgeldfestsetzung erledigt sich das Ordnungsgeldverfahren nicht, vielmehr wird mit der Festsetzung die frühere Verfügung unter Androhung eines wei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.5 Berichtsintensität, Prüfung und Offenlegung

Rz. 154 Der Zahlungsbericht ist jährlich (§ 341s Abs. 1 HGB) und dabei in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Gj aufzustellen (§ 341r Nr. 8 HGB). Damit sind auch verkürzte Berichtszeiträume denkbar, wenn ein Rumpfgeschäftsjahr eingefügt wird. Diese Regelung ist ausweislich des Gesetzesentwurfs erforderlich, damit die Rechnungslegung eines Unt einheitlich erstellt wird und nac...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung (Abs. 1)

Rz. 16 § 328 HGB erfasst drei unterschiedliche Publizitätsarten: Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung, wobei die hier getroffenen Regelungen der Offenlegung gem. Abs. 5 auch auf die Hinterlegung anzuwenden sind. Unter Offenlegung ist die Übermittlung von Unterlagen an die das Unternehmensregister führende Stelle (bzw. für vor dem 1.1.2022 beginnende Gj die Einr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10.4 Unzureichende Offenlegung innerhalb der Sechs-Wochenfrist

Rz. 46 Erfolgt die Offenlegung innerhalb von sechs Wochen nach der Androhung nur unzureichend, wird die gesetzliche Verpflichtung des § 325 HGB nicht erfüllt und es liegen grds. die Voraussetzungen für die Festsetzung des Ordnungsgelds vor. Zur ausreichenden Gewährung des rechtlichen Gehörs muss in diesem Fall vor Erlass der Ordnungsgeldfestsetzung eine Mitteilung an den Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 24 § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB bezieht sich auf die Vorschrift des § 328 HGB, auch in Verbindung mit § 325a Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB, über Form, Format[1] und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses. Wird die Aufstellung des Jahresabschlusses durch das vertretungsberechtigt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 38 Die Verletzung des § 328 HGB, auch in Verbindung mit § 325a Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB, muss bei der Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung erfolgen. Der Täterkreis umfasst auch die ständigen Vertreter inländischer Zweigniederlassungen ausländische KapG (§ 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 HGB).[1] Der Tatbestand wird erst bei der Publizierung in einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Offenlegung von Änderungen (Abs. 1b Satz 1)

Rz. 106 Erfolgt eine nachträgliche Änderung von bereits offengelegten bzw. hinterlegten Unterlagen, ist dies offenzulegen bzw. eine erneute Hinterlegung vorzunehmen. Hierbei stellt der Wortlaut auf "die Änderung" ab. Hieraus ist jedoch nicht zu folgern, dass nur die Änderung als solche an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln ist. Vielmehr muss sich die...mehr