Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 16.3 Erwerb von preisgebundenem Wohnraum

Unterliegt die umgewandelte Wohnung der Preisbindung, kann sich der Erwerber nicht auf Eigenbedarf berufen, solange die Wohnung als öffentlich gefördert gilt (§ 6 Abs. 7 WoBindG). Dies gilt auch, wenn der Mieter Fehlbeleger ist.[1] Die Sperrfrist (§ 577a Abs. 1 BGB) läuft dabei neben der Dauer der Bindung, sodass eine Berufung auf Eigenbedarf nach Ablauf der längeren der beid...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 16 Kündigungssperrfristen

Die ordentliche Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573c Abs. 1 BGB) und beträgt maximal 9 Monate. Wurde jedoch an den vermieteten Wohnräumen nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet ("Umwandlung") und das Wohnungseigentum veräußert, kann sich der Erwerber auf Eigenbedarf erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung beru...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsraummiete / 4.5 Ende des Mietverhältnisses durch Kündigung oder Vertragsablauf

Unbefristete Mietverhältnisse enden durch Kündigung, befristete Mietverhältnisse durch Vertragsablauf. Bei unbefristeten Mietverhältnissen ist eine ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig, d. h. erst nach rund 6 Monaten.[1] Allerdings können die Parteien abweichende Vereinbarungen treffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / 3 Inhalt der Treuepflicht

Die Treuepflicht ist in erster Linie eine Unterlassungspflicht, aber auch eine Pflicht zum Handeln. Zu den Unterlassungspflichten gehören z. B.: die Verschwiegenheitspflicht, diese ist jedoch auch häufig schon spezialgesetzlich geregelt[1], die Verpflichtung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Äußerungen zu unterlassen, die den Ruf des Unternehmens oder seinen Kre...mehr

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Beleidigung als "dümmliche ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG München I entschiedenen Fall lag der vom Vermieter ausgesprochenen Kündigung der Vorwurf zugrunde, dass der Mieter gegenüber einem weiteren Bewohner des Hauses über die Hausverwalterin des Vermieters geäußert habe, dass er mit dieser "dümmlichen Schlampe aus Stuttgart" derzeit vor Gericht stehe. Dazu hat das LG München I entschieden, dass insbesondere wegen des...mehr

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Beleidigung als "dümmliche ... / 3 Das Problem

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses, d. h. ein Kündigungsgrund, liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Die ordentliche Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zu einer außeror...mehr

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Beleidigung als "dümmliche ... / 1 Leitsatz

Die Bezeichnung der Hausverwalterin seitens des Mieters als "dümmliche Schlampe aus Stuttgart" kann eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafe / 3 Höhe

Auch die Höhe der Vertragsstrafe muss grundsätzlich feststehen, mindestens jedoch eine angemessene Höchstgrenze.[1] Dabei gibt es keine allgemeingültige Obergrenze in Höhe beispielsweise eines Bruttomonatsgehalts für eine wirksame Vertragsstrafe.[2] Vielmehr muss im Einzelfall eine Interessenabwägung durchgeführt werden. Anwendbare Vorschrift für eine formularvertraglich vere...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 3.2.1 Beendigung von Verträgen durch Kündigung

Für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, z. B. Miet-, Arbeits-, Leasing-, Kreditverträge, aber auch Gesellschaftsverträge, besteht meist ein Kündigungsrecht. Diese Verträge können dann durch eine ordentliche bzw. fristlose Kündigung beendet werden.mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.1 Arglistige Täuschung, widerrechtliche Drohung

In bestimmten Fällen kann sich der Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag lösen, wenn er vom Arbeitgeber widerrechtlich bedroht oder arglistig getäuscht worden ist. Die in der Rechtsprechung häufigste Fallgruppe stellt die Androhung einer (unbegründeten) Kündigung dar.[1] Daneben kann aber auch bei anderen Sachverhalten ein entsprechender Anfechtungstatbestand gegeben sein, z. B....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 61 Vom allgemeinen Kündigungsschutz wird nur die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber erfasst. Unberührt bleiben infolgedessen Kündigungen des Arbeitnehmers sowie sonstige Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses.mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Ordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH/Koppelungsklauseln – Abfindung/Überbrückungsgeld

(1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG (a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR ...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Ordentliche Kündigung

Rz. 197 Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist oder zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gem. § 622 BGB. Rz. 198 Arbeitnehmer benötigen keinen "Kündigungsgrund", um ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Demgegenüber sind Arbeitgeber hinsichtlich der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einseitig f...mehr

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§ 29 Kündigung / II. Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung

1. Kündigung durch den Arbeitgeber Rz. 290 Die Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen fristlosen Arbeitgeberkündigung in eine ordentliche fristgerechte Kündigung ist der in der Praxis wohl am häufigsten vorkommende Anwendungsfall. Eine solche Umdeutung ist nach Maßgabe des § 140 BGB dann angezeigt, wenn der Arbeitgeber Tatsachen vorgetragen hat, die darauf hindeuten, d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (j) Umdeutung in ordentliche Kündigung

Rz. 285 Im Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung ist stets zu prüfen, ob die Umdeutung in eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung in Betracht kommt. Dies ist dann der Fall, wenn das zur Kündigung berechtigte Organ seinen Willen zu einer unbedingten Beendigung des Anstellungsverhältnisses zum Ausdruck gebracht hat und dieser Wille auch in der Kündigungserklä...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Umdeutung einer ordentlichen Kündigung in eine außerordentliche Kündigung

Rz. 299 Eine ordentliche Kündigung kann im Fall ihrer Unwirksamkeit grds. nicht in eine außerordentliche Kündigung umgedeutet werden, weil die Umdeutung zu keiner rechtlich weiter gehenden Folge führen darf (BAG v. 12.9.1974, AP TVAL II § 44 Rn 1; BAG v. 14.10.1975, DB 1976, 104). Das BAG hat indes offengelassen, ob eine ordentliche Kündigung in eine außerordentliche Kündigu...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Umdeutung einer Nichtfortsetzungserklärung in eine ordentliche Kündigung

Rz. 316 Nach § 12 KSchG hat der Arbeitnehmer, der nach Kündigungsausspruch ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist, nach gewonnenem Kündigungsschutzprozess das Recht, ggü. dem bisherigen Arbeitgeber binnen einer Woche nach Rechtskraft des entsprechenden Urteils zu erklären, dass er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit ihm ablehne. Mit Zugang dieser Erklärung erli...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Zustimmungsverfahren für eine ordentliche Kündigung

Rz. 1142 Die Zustimmung des Integrationsamtes ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt, der dem Arbeitgeber für einen Monat die Erlaubnis gibt, ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen zu kündigen, § 171 Abs. 3 SGB IX. Die Kündigung ist erst erlaubt, wenn zuvor das Integrationsamt ihr zugestimmt hat. Die ohne Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist g...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

(a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehm...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Ordentliche Kündigungsmöglichkeit

Rz. 966 Die ordentliche Kündigung ggü. Betriebsratsmitgliedern ist im Grundsatz unzulässig, § 15 Abs. 1 KSchG i.V.m. § 134 BGB. Liegt der Zeitpunkt des Kündigungszuganges vor dem zeitlichen Geltungsbereich des besonderen Kündigungsschutzes, greift dieser nicht ein. Dies gilt selbst dann, wenn der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses nach Beginn des besonderen Kündig...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Rz. 248 Ferner ist zugunsten des Geschäftsführers eine Vereinbarung im Anstellungsvertrag möglich, wonach die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Brandenburg v. 18.3.2008 – 6 U 58/07, GmbHR 2009, 824) bzw. dass die GmbH den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ordentlich nur aus wichtigem Grund kündigen darf (vgl. Schrader/Siegel, GmbHR 2022, 337 ff. Vertra...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Wirksame Beschlussfassung und Zugang der Kündigung

Rz. 250 Erforderlich für die ordentliche Kündigung ist weiterhin die wirksame Beschlussfassung sowie der nachfolgende Ausspruch und der Zugang der ordentlichen Kündigungserklärung durch die GmbH. War die Gesellschafterversammlung wegen eines Ladungsmangels insoweit nicht beschlussfähig, ist der gefasste Beschluss über die Kündigung des Geschäftsführervertrages unwirksam (vgl...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 290 Die Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen fristlosen Arbeitgeberkündigung in eine ordentliche fristgerechte Kündigung ist der in der Praxis wohl am häufigsten vorkommende Anwendungsfall. Eine solche Umdeutung ist nach Maßgabe des § 140 BGB dann angezeigt, wenn der Arbeitgeber Tatsachen vorgetragen hat, die darauf hindeuten, dass die Umdeutung in eine ordentli...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Kündigung trotz Kündigungsausschluss

Rz. 1191 Ist durch eine arbeitsvertragliche, tarifvertragliche oder in einer Betriebsvereinbarung enthaltene Unkündbarkeitsvereinbarung die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, so ist eine dennoch ausgesprochene Kündigung unwirksam (Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigungsschutz, Rn 206). Möglich bleibt nur die außerordentliche Kündigung, die allerdings nur bei Vorliegen eines w...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Zustimmungsverfahren für eine außerordentliche Kündigung

Rz. 1151 Auch die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Hierfür gilt die Sonderregelung des § 174 SGB IX. Rz. 1152 Für die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insb. § 140 BGB. Allerdings hat der Arbeitgeber für diesen Fal...mehr

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§ 29 Kündigung / d) Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine Suspendierung mit sofortiger Wirkung

Rz. 315 Das Gleiche gilt für die Umdeutung einer außerordentlichen fristlosen Kündigung in die Erklärung der (sofortigen) Suspendierung. Das Problem mag sich für die Dauer der Kündigungsfrist stellen, wenn eine fristlose Kündigung sich als unwirksam, die vorsorglich ausgesprochene ordentliche Kündigung dagegen als wirksam erweist. Denkbar ist ferner, dass der Arbeitgeber eine...mehr

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§ 29 Kündigung / bb) Unterrichtung über die Art der Kündigung

Rz. 91 Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über die Art der Kündigung unterrichten, also darüber, ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt. Dabei ist zu beachten, dass eine Anhörung zur außerordentlichen Kündigung nicht gleichzeitig die Anhörung zu einer ordentlichen Kündigung beinhaltet (BAG v. 12.8.1976 – 2 AZR 311/75, DB 1976, 2163). Rz...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Kündigung durch den Arbeitnehmer

Rz. 296 Auch die Umdeutung einer außerordentlichen fristlosen Arbeitnehmerkündigung in eine ordentliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers ist grds. möglich (BAG v. 13.4.1972 – 2 AZR 243/71, BB 1972, 1094 = DB 1972, 1784 = AP Nr. 64 zu § 626 BGB). Rz. 297 Hintergrund fristloser Eigenkündigungen war früher häufig eine Unzufriedenheit des Arbeitnehmers mit bestimmten Arbeitsbedin...mehr

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§ 29 Kündigung / IV. Außerordentliche Kündigung

Rz. 199 Mit der außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet. Die außerordentliche Kündigung ist daher i.d.R. eine fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung. Für eine wirksame außerordentliche Kündigung ist gem. § 626 BGB ein "wichtiger Grund" erforderlich. Das Gesetz kennt ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Bestellung zwecks Kündigung – Rechtsmissbrauch

Rz. 253 In der Praxis ist die Konstellation von nicht unerheblicher Relevanz, wonach die Bestellung zum Geschäftsführer (nur) erfolgt, um ihn vom allgemeinen Kündigungsschutz auszuschließen. Dies kann gegen Treu und Glauben verstoßen. Daher kann eine Bestellung zum Geschäftsführer rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie allein mit dem Ziel erfolgt, diesen alsbald entlassen zu kö...mehr

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§ 29 Kündigung / VI. Fristbeginn bei Kündigung vor Dienstantritt

Rz. 263 Der Arbeitsvertragsschluss und der vorgesehene Arbeitsbeginn fallen regelmäßig zeitlich auseinander. Im Zeitraum zwischen der Vereinbarung des Arbeitsverhältnisses und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn können Umstände eintreten, die den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber veranlassen, das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden zu wollen. In einem solchen Fall ist eine...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / II. Kündigung vor Dienstantritt

Rz. 57 Fallen Abschluss des Arbeitsvertrages und vorgesehener Arbeitsbeginn zeitlich auseinander, stellt sich die Frage, ob der Arbeitsvertrag auch schon vor Arbeitsbeginn wieder gelöst werden kann. Einvernehmlich ist dies als Ausübung der Vertragsfreiheit jederzeit möglich. War das Arbeitsverhältnis noch nicht in Vollzug gesetzt, bestehen selbst gegen eine rückwirkende einv...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Verbot der Kündigung

Rz. 1087 Anknüpfungspunkt des Kündigungsschutzes ist die Arbeitgeberkündigung. Bei Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 17 Abs. 1 MuSchG ist jede Kündigung des Arbeitgebers unwirksam, weil sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, § 134 BGB. Dies muss in den zeitlichen Grenzen der §§ 4, 7 KSchG geltend gemacht werden. Für die Kündigung im Insolvenzfall bestimmt §...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 225 Soll einem Arbeitnehmer wegen Alkoholkonsums gekündigt werden, ist zunächst zu prüfen, ob der Alkoholkonsum Krankheitswert hat, ob also – im medizinisch-psychischen Sinne – Alkoholismus/krankhafte Trunksucht vorliegt oder ob ihm eine willentliche, noch steuerbare Entscheidung des Arbeitnehmers zugrunde liegt. Diese Klärung entscheidet darüber, ob die Grundsätze der k...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Außerordentliche Kündigung

Rz. 981 Die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist für die Dauer der Mitgliedschaft in dem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium als außerordentliche Kündigung zulässig, allerdings dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG. Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes stets der vorherigen Zust...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Außerordentliche Kündigung

Rz. 937 Nach dem Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbildenden nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist dann ausgeschlossen (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Rz. 938 Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss unter Angabe der Kündigungsgründe...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Umdeutung einer ordentlichen Kündigung in eine Nichtfortsetzungserklärung

Rz. 317 Umgekehrt kann jedenfalls die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber – unterstellt, sie wäre aus irgendeinem Grunde unwirksam – nicht in eine Erklärung nach § 12 S. 1 KSchG umgedeutet werden, weil Letztere mit Zugang wirkt und mit der anspruchsbegrenzenden Folge des § 12 S. 4 KSchG zulasten des Arbeitnehmers verbunden ist (Stahl...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Umdeutung einer ordentlichen Kündigung in eine Suspendierung mit sofortiger Wirkung

Rz. 314 Eine ordentliche Kündigung kann jedoch nicht in eine Suspendierung mit sofortiger Wirkung umgedeutet werden, weil sie erst zum Ablauf der Kündigungsfrist wirken und der Arbeitnehmer bis dahin zur tatsächlichen Beschäftigung verpflichtet und berechtigt sein sollte. Die Umdeutung in eine Suspendierung, die erst mit Ablauf der Kündigungsfrist wirken soll, erscheint dage...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 63 Der Betriebsrat ist nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören. Hierunter ist jede Art der Kündigung durch den Arbeitgeber zu verstehen. Ob das KSchG Anwendung findet oder überhaupt deutsches Arbeitsrecht anzuwenden ist, ist hierbei unerheblich (BAG v. 9.11.1977, AP Nr. 13 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Fitting, BetrVG, ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 85 Nach § 75 HGB besteht die Möglichkeit, sich einseitig vom Wettbewerbsverbot zu befreien. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, ist für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber unterschiedlich geregelt. Rz. 86 Der Arbeitnehmer hat nach § 75 Abs. 1 HGB das Recht zur Lossagung von der Wettbewerbsvereinbarung, wenn er das Arbeitsverhältnis wegen vertragswidrigen Verh...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 119 Charakteristisch für einen personenbezogenen Kündigungsgrund ist, dass der Arbeitnehmer den Verlust seiner Fähigkeiten oder seiner Eignung, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, nicht oder nicht mehr steuern kann (KR/Griebeling, § 1 KSchG Rn 266; APS/Dörner, § 1 KSchG Rn 120; Schaub/Linck, ArbRHB, § 131 Rn 12). Rz. 120 Demgegenüber liegt einer verhaltensbeding...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Kündigung mit Kündigungsgrund

Rz. 244 Unbeschadet der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist stets die Rechtsnatur des Geschäftsführerverhältnisses im Blick zu halten, ob unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Position ein Freies Dienstverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien besteht. Besteht – wie vielfach – Streit zwischen den Part...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Besonderheiten bei der fristlosen Kündigung

Rz. 402 Nach Maßgabe des § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses b...mehr

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§ 29 Kündigung / II. Kündigungstermine

Rz. 232 Unter dem Kündigungstermin versteht man den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, also den Zeitpunkt, an dem die Kündigungsfrist abläuft. Ganz allgemein gilt für das Verhältnis von Kündigungsfristen zu Kündigungsterminen: Ordentliche Kündigungen sind – soweit gesetzlich oder tariflich vorgeschriebene bzw. einzelvertraglich vereinbarte Kündigungstermine beste...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen

Rz. 195 Die Mehrzahl der krankheitsbedingten Kündigungen, die von den ArbGen zu prüfen sind, stellen Kündigungen wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen dar. Der Grund hierfür besteht darin, dass sich Kurzzeiterkrankungen i.d.R. auf den Betrieb in sehr viel größerem Maße auswirken als Langzeiterkrankungen. Kündigungsgrund ist dabei – wie im Fall einer lang andauernden Erkrankung...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / I. Ordentliche Änderungskündigung

Rz. 26 § 2 KSchG regelt grds. nur die ordentliche Änderungskündigung. Dies folgt insb. aus § 2 S. 2 KSchG, nachdem der Arbeitnehmer seinen Vorbehalt dem Arbeitgeber "innerhalb der Kündigungsfrist" erklären muss und somit offensichtlich vom Gesetz eine ordentliche Kündigung vorausgesetzt wird. Rz. 27 Bei der ordentlichen Änderungskündigung muss der Arbeitgeber die vertragliche...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Kündigung durch Widerruf der Bestellung

Rz. 251 Die Abberufung des Geschäftsführers als Organ, sei es ohne Grund (§ 38 Abs. 1 GmbHG) oder soweit nach dem Gesellschaftsvertrag erforderlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 38 Abs. 2 GmbHG), bewirkt wegen der Trennung der Rechtsverhältnisse grds. nicht automatisch die Beendigung des Anstellungsverhältnisses, d.h. des Geschäftsführerdienstvertrages (vgl. OLG K...mehr

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§ 29 Kündigung / jj) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich außerordentlicher Kündigungen

Rz. 126 Ungeachtet der Frage, ob ein solcher überhaupt zu den "Gründen für die Kündigung" i.S.v. § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG gehören kann, muss ein Arbeitgeber, der außerordentlich fristlos kündigen möchte, dem Betriebsrat jedenfalls nicht mitteilen, dass dem Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsschutz zukommt, der zwar eine ordentliche Kündigung weitgehend ausschließt, die Möglich...mehr

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§ 29 Kündigung / I. Vornahme der Umdeutung

Rz. 287 Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, gilt gem. § 140 BGB das Letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde. § 140 BGB gilt nicht nur für zweiseitige, sondern auch für einseitige Rechtsgeschäfte wie die Kündigung. Die Rechtsfolgen des Rechtsgeschäftes, in welches ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Verbot der Kündigung

Rz. 1031 Das Kündigungsverbot des § 18 Abs. 1 BEEG erfasst alle Kündigungen, nämlich die ordentliche, die außerordentliche und die Änderungskündigung. Die Kündigungsgründe sind deshalb ohne Bedeutung. Andere Beendigungsgründe bleiben möglich.mehr