Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ff) Einbeziehung von Arbeitnehmern, deren ordentliche Kündbarkeit gesetzlich ausgeschlossen ist

Rz. 721 Arbeitnehmer, die zwar vergleichbar sind, deren arbeitgeberseitige ordentliche Kündbarkeit jedoch zum Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung gesetzlich ausgeschlossen ist, sind nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen. Hierzu gehören gem. § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG Mitglieder des Betriebsrates (BAG v. 17.6.1999, AP Nr. 103 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) – auch ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / X. Mehrere Kündigungen

Rz. 99 Gem. einer Entscheidung des BAG (v. 6.12.1984, NZA 1985, 296) kann nach § 42 Abs. 2 GKG in einem Prozess, in dem mehrere Kündigungen behandelt werden, der Streitwert nur einmal bis zur Höchstgrenze des dreimonatigen Arbeitsentgeltes festgesetzt werden (s. so auch LAG Nürnberg v. 22.10.2010 – 4 Ta 31/10). Rz. 100 Der Streitwertkatalog besagt in I. Nr. 21.2 gleichfalls, ...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Mitteilung von Bedenken

Rz. 127 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist drei Tage (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Es zählen Kalendertage, nicht Werktage. Die Fristberechnung folgt den allgemeinen Vorschriften ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Kündigung

Rz. 236 Die Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages kann durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfolgen. Erforderlich ist in beiden Fällen ein wirksamer Beschluss des zuständigen Gremiums (siehe oben Rdn 186 ff.) sowie der Zugang des Beschlusses bei dem Geschäftsführer (siehe oben Rdn 192). Schriftform ist nicht erforderlich (vgl. Moll, Münchener Anwaltshand...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Begriff

Rz. 1 Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft entweder sofort (außerordentliche Kündigung) oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung) beendet werden soll (KR/Becker, § 1 KSchG Rn 95 m.w.N.).mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Außerordentliche Kündigung durch den Geschäftsführer

Rz. 294 Für den GmbH-Geschäftsführer seinerseits können erhebliche Verstöße, die der GmbH zuzurechnen sind, wie beispielsweise die erhebliche Beschneidung des Aufgabenbereichs des GF (vgl. BGH v. 6.3.2012 – II ZR 76/11, DB 2012, 1037 = NJW 2012, 1656), einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen (a.o. Eigenkündigung). Ggf. haftet die GmbH für den Verdienstausf...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / gg) Einbeziehung von Arbeitnehmern, deren ordentliche Kündbarkeit (tarif)vertraglich oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ist

Rz. 723 Fraglich ist, ob bei Wegfall des Beschäftigungsbedarfes für ordentlich kündbare Arbeitnehmer auch diejenigen vergleichbaren Arbeitnehmer in die Sozialauswahl einzubeziehen sind, die tarifvertraglich unkündbar sind. Hintergrund dieser Problematik ist, dass tarifvertragliche Regelungen die gesetzliche Wertung des § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG "auf den Kopf stellen" können (BAG...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Kündigung bei Scheidung

Rz. 1748 Allein die Tatsache, dass eine Ehe zerrüttet ist und geschieden werden soll, führt nicht automatisch zu einer erheblichen Störung im arbeitsvertraglichen Leistungsaustausch. Eine gleichwohl ausgesprochene fristlose Kündigung ist daher regelmäßig rechtsunwirksam (LArbG Rheinland-Pfalz v. 7.12.2010 – 3 Sa 513/10, juris; LArbG Rheinland-Pfalz v. 28.10.2010 – 2 Sa 313/1...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Auslegung

Rz. 282 Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist nicht allein auf ihren Wortlaut abzustellen. Zu würdigen sind alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG v. 10.4.2014 – 2 AZR 647/13, Rn 15; BAG v. 20.6.2013 – 6 AZR 805/11, Rn 14; vgl. auch B...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Personeller Anwendungsbereich

Rz. 163 § 103 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrates, des Wahlvorstandes sowie von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. Dies gilt jedoch nur während der Amtszeit dieser Personen. Im Gegensatz zu § 15 Abs. 1 S. 2, Abs....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verdachtskündigung

Rz. 273 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG v. 31.1.2019 – 2 AZR 426/18, Rn 20; BAG v. 18.6.2015 – 2 AZR 256/14, Rn 20). Der Verdacht kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedi...mehr

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§ 29 Kündigung / VIII. Fristen und Termine bei Massenentlassung

Rz. 279 Für Massenentlassungen außerhalb von Insolvenzverfahren gelten hinsichtlich der Kündigungsfristen und -termine keine Besonderheiten. Aus dem Zweck, der mit den Regelungen des § 17 KSchG und § 18 KSchG verfolgt wird, kann für die Massenentlassung insoweit keine Ausnahme gelten (zu den Anzeigepflichten im Rahmen einer Massenentlassung vgl. § 30 Rdn 938 ff. Ordentliche ...mehr

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§ 29 Kündigung / IV. Einzelvertragliche Abweichungen

Rz. 249 Die Arbeitsvertragsparteien können in bestimmten Grenzen die Kündigungsfristen abweichend von § 622 Abs. 1 und 2 BGB regeln. Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in § 622 Abs. 1 BGB genannte Kündigungsfrist nur in den Fällen des § 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 und 2 BGB vereinbart werden (vgl. dazu im Einzelnen Rdn 251 und Rdn 252). Die einzelvertragliche Vereinbarung...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Koppelungsklauseln zwischen Abberufung und Kündigung/Drittanstellung

Rz. 687 Die Beendigung des Organverhältnisses durch Widerruf bedeutet wegen der Trennung der Rechtsverhältnisse (Trennungsprinzip) nicht automatisch die Beendigung des Anstellungsverhältnisses (vgl. Holthausen, NZG 2022, 731 ff.). Die Bestellung und die Anstellung hängen rechtlich nicht zwingend voneinander ab. Besonders sichtbar wird die Trennung der Rechtsverhältnisse in d...mehr

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§ 29 Kündigung / 4. Angabe des Kündigungsgrunds

Rz. 12 Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ist grds. auch ohne Angabe des Kündigungsgrundes wirksam (BAG v. 17.8.1972 – 2 AZR 415/71, DB 1973, 481). Erst nach ausdrücklichem Verlangen des Erklärungsempfängers muss der Kündigende bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung die Gründe gem. § 626 Abs. 2 S. 3 BGB schriftlich und unverzüglich (§ 121 BGB) mitteile...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Schweigen des Betriebsrats

Rz. 137 Gibt der Betriebsrat binnen der gesetzlichen Fristen keine Stellungnahme ab, gilt kraft gesetzlicher Fiktion die Zustimmung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Will der Arbeitgeber außerordentlich und hilfsweise ordentlich kündigen, muss der Betriebsrat zu beiden Kündigungen Stellung nehmen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stellungnahmefristen (Schau...mehr

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§ 29 Kündigung / 5. Folgen mangelnder oder fehlerhafter Anhörung

Rz. 143 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen (§ 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Innerhalb derselben Frist kann der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung aus den in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgezählten Gründen widersprechen. Die Abfassung u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Gesetz und Rechtsprechung

Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften aufgrund...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Kündigungsfristen

(aa) Gesetzliche Kündigungsfristen Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widers...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (f) Koppelungsklauseln

Rz. 258 Nur dann beendet die Abberufung des Geschäftsführers – quasi automatisch – auch den Anstellungsvertrag, wenn der Bestand des Anstellungsvertrages mit der Organstellung wirksam vertraglich verknüpft ist (sog. Koppelungsklausel oder Gleichlaufklausel) bzw. wenn in der Abberufungserklärung zugleich die Erklärung der fristgemäßen oder außerordentlichen Kündigung des Gesc...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Anfechtungserklärung

Rz. 303 Fraglich ist, ob eine unwirksame Kündigung in eine Anfechtungserklärung umgedeutet werden kann (zur Anfechtung des Arbeits-/Dienstvertrags vgl. § 18 Rdn 30 ff.). Auch diese Problematik kann sich insb. dann stellen, wenn die ausgesprochene Arbeitgeberkündigung wegen Verstoßes gegen § 9 MuSchG nichtig ist. Rz. 304 Die Umdeutung des Ausspruches einer unwirksamen ordentli...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Stellungnahme und Ausblick zu zukünftigen Entwicklungen bzgl. der "Einschränkungen der Kündbarkeit des Geschäftsführers ohne Kündigungsgrund"

Rz. 238 Konkrete Anhaltspunkte zu einer Weiterentwicklung des Kündigungsschutzes des GmbH-Geschäftsführers gibt es sowohl vom EuGH als auch vom BAG: Aufgrund der Danosa-Entscheidung des EuGH (vgl. EuGH v. 11.11.2010 – Rs. C-232/09, juris) ist zunächst davon auszugehen, dass alle auf Unionrecht basierenden Arbeitnehmerschutzvorschriften Anwendung finden (s. zu den Einzelheiten...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / 3 Abfindung nach § 1a KSchG und Arbeitslosengeldanspruch

Die Abfindung nach § 1a KSchG ist keine Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 Abs. 1 SGB III . Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder zu beanspruchen hat und das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (aa) Gesetzliche Kündigungsfristen

Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widerspricht der Rechtsprechung des BGH ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Interessenabwägung

Rz. 192 Falls der Arbeitnehmer dauerhaft leistungsunfähig ist, hat er grds. kein schützenswertes Interesse an der Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses. Regelmäßig überwiegt dann das Interesse des Arbeitgebers an einer Beendigung des sinnentleerten Vertragsverhältnisses (BAG v. 28.2.1990 – 2 AZR 401/89, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). Auch besondere persönliche Ums...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (bb) Vertragliche Kündigungsfristen

Rz. 257 Die bereits relativ kurzen Kündigungsfristen des § 622 BGB (nach BGH) – und erst recht die Fristen des § 621 BGB ohne Verlängerung aufgrund Betriebszugehörigkeit (nach BAG) – tragen vielfach weder dem Kontinuitätsinteresse der GmbH noch dem Sicherungsinteresse des Geschäftsführers Rechnung und sollten daher vertraglich abbedungen, also verlängert werden. Dies ist rec...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Inhalt und Auslegung von Unkündbarkeitsregelungen

Rz. 1181 Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung kann ausdrücklich oder konkludent erklärt werden. Beabsichtigt sein kann ein einseitiger oder beidseitiger, ein genereller oder auch zeitlich und/oder sachlich begrenzter Kündigungsausschluss. Was im Einzelnen gewollt ist, muss notfalls durch Auslegung ermittelt werden. Rz. 1182 Generelle Kündigungsausschlüsse sind hinsichtli...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 1122 Der besondere Kündigungsschutz tritt bereits dann ein, wenn die Behinderung objektiv vorhanden ist und auch die weiteren Voraussetzungen des § 151 SGB IX erfüllt sind. Auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers kommt es grds. nicht an. Wird die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen, ist sie unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 15...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1110 Die Stellung der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsrecht ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Das Gesetz ist am 1.7.2001 in Kraft getreten. Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes in § 2 Abs. 1 SGB IX . Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher W...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kündigungsmöglichkeiten

Rz. 1219 Das Zustimmungserfordernis nach § 103 BetrVG besteht in allen Fällen der Kündigung aus wichtigem Grund. Hat der Arbeitgeber vor Eintritt des Sonderkündigungsschutzes eines Wahlbewerbers eine – sozial nicht gerechtfertigte – ordentliche Kündigung erklärt und hierauf bezogen einen Auflösungsantrag gestellt, kommt eine entsprechende Anwendung von § 15 Abs. 3 S. 1 KSchG...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen

Rz. 208 Die prognostizierten Fehlzeiten sind nur dann geeignet, eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen (BAG v. 23.1.2014 – 2 AZR 582/13, Rn 27). Dabei können neben Betriebsablaufstörungen auch wirtschaftliche Belastungen, etwa durch zu erwartende, einen Zeitraum von mehr als ...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / II. Außerordentliche Änderungskündigung

Rz. 40 Eine außerordentliche Änderungskündigung, die im Grundsatz in Rspr. und Literatur anerkannt ist (BAG v. 7.6.1973, AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, KR/Rost, § 2 KSchG Rn 30; Schaub, ArbRHB, § 137 Rn 11), wird i.d.R. nur in Betracht kommen, wenn eine ordentliche Kündigung durch Gesetz (bspw. § 15 KSchG), Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag ausgeschlossen ist...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Begriff

Rz. 568 Gem. § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Das KSchG enthält keine Legaldefinition des Begriffes der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Nach der st. Rspr. des BAG setzt eine betriebsbedingte Kündi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (g) Abfindungsvereinbarungen/Überbrückungszahlungen

Rz. 270 Finanzielle Sicherheit erhält der abberufene Geschäftsführer im Normalfall nur für die Restdauer bzw. Kündigungsfrist seines Geschäftsführervertrages (vgl. zur Bemessung der variablen Vergütung im Trennungsprozess Melot de Beauregard/Schwimmbeck/Gleich, DB 2012, 2792 ff., DB 2012, 2853 ff.). Eine Abfindung ist wegen der grundsätzlichen Nichtanwendbarkeit des KSchG (§...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschranke enthält A...mehr

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§ 29 Kündigung / 6. Änderungskündigung

Rz. 319 Die Änderungskündigung besteht aus zwei zu unterscheidenden Willenserklärungen: Der Kündigende spricht zum einen eine "normale" (ordentliche/außerordentliche) Beendigungskündigung aus, die den gesamten Arbeitsvertrag betrifft, und verbindet mit dieser zum anderen das Angebot, das Arbeitsverhältnis (nach Ablauf der Kündigungsfrist/ab sofort) zu – in einem oder in mehr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 9. Arbeitsunfähigkeit – Verletzung der Anzeige- und Nachweispflichten

Rz. 456 Der Arbeitnehmer ist im Fall seiner Erkrankung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), mitzuteilen (Anzeigepflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG spätest...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Druckkündigung

Rz. 669 Eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation ist zunächst nach ihrer Hauptstörquelle zu untersuchen und als verhaltens-, personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund zu prüfen (BAG v. 19.6.1986, BB 1986, 2271 = DB 1986, 2498; BAG v. 31.1.1996, DB 1996, 990 = NZA 1996, 581; vgl. zur Druckkündigung auch Rdn 501 f. und § 29 Rdn 211). Ist eine Druckkündigung ni...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Betriebsstilllegung

Rz. 659 Wie sich aus § 15 Abs. 4 KSchG ergibt, stellt die Betriebs- oder Teilbetriebsstilllegung ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung dar (BAG v. 14.3.2013 – 8 AZR 153/12, Rn 25; BAG v. 26.5.2011 – 8 AZR 37/10, Rn 25, BAG v. EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125). Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstilllegung ist aber nur dann durch dringend...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Arbeitserlaubnis

Rz. 250 Benötigt ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeiten will, eine Arbeitserlaubnis und fehlt oder erlischt diese, hat dies ein Beschäftigungsverbot nach den §§ 284 Abs. 1 S. 1 SGB III, 18 AufenthG zur Folge. In einem solchen Fall ist eine ordentliche personenbedingte Kündigung regelmäßig sozial gerechtfertigt, weil der Arbeitnehmer dann zur Leistung der...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Personenbedingte Kündigungsgründe

Rz. 108 Im Anwendungsbereich des KSchG ist eine ordentliche, fristgerechte Kündigung unwirksam, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Gem. § 1 Abs. 2 KSchG kann sich die soziale Rechtfertigung einer Kündigung neben Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers (vgl. hierzu Rdn 332 ff.) und neben dringenden betrieblichen Erfordernissen (vgl. hierzu Rdn 568 ff.) auch aus Gründen ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kündigungsverbot

Rz. 923 Nach Art. 48 Abs. 2 GG und § 2 Abs. 3 AbgG ist eine Kündigung oder Entlassung wegen der Annahme oder Ausübung des Mandates unzulässig. Das Gesetz unterscheidet damit zwischen der rechtsgestaltenden, einseitigen Willenserklärung, d.h. Kündigung des Arbeitgebers, und der tatsächlichen Beendigung der Beschäftigung, der Entlassung. Rz. 924 Die Kündigung ist dann wegen der...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 366 Betriebsratsmitglieder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen in mehrerlei Hinsicht geschützt, um ihren Aufgaben ohne die Befürchtung von Beeinträchtigungen in ihrer persönlichen Rechtsstellung nachkommen zu können. Zum einen sind sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr danach nur außerordentlich kündbar (vgl. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG). Zum anderen besteht, ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 1 Der allgemeine Kündigungsschutz ist in § 1 KSchG geregelt. Gem. § 1 Abs. 1 KSchG ist eine (ordentliche) Kündigung rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Rz. 2 Das ist nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG der Fall, wenn die Kündigung nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder durch dringende betriebliche Erfordernisse,...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Festlegung des auswahlrelevanten Personenkreises (Auswahlgruppen)

Rz. 83 Dringende betriebliche Erfordernisse bedingen die Kündigung einer bestimmten Zahl von Arbeitnehmern, besagen aber noch nicht, welchen von mehreren in Betracht kommenden Arbeitnehmern zu kündigen ist. Stehen mehrere Arbeitnehmer für eine betriebsbedingte Kündigung zur Wahl, so ist auch bei Kündigungen im Insolvenzverfahren unter den in Betracht kommenden Arbeitnehmern ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1205 Mitglieder und Organe der Betriebsverfassung haben einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie bei der Ausübung ihres Amtes frei und unabhängig sind. Dies ist notwendig, damit die Amtsausübung ohne Furcht vor einer Entlassung durchgeführt werden kann. Den besonderen Kündigungsschutz genießen auch die Mitglieder eines Wahlvorstandes und Wahlbewerber. Dies bezieht si...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit

Rz. 33 Der allgemeine Kündigungsschutz beginnt erst nach Ablauf einer Wartezeit. Nach § 1 Abs. 1 KSchG kann sich grds. nur der Arbeitnehmer auf den Kündigungsschutz nach dem KSchG berufen, dessen Arbeitsverhältnis bei Ausspruch der Kündigung in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat. Tatsächliche Unterbrechungen wie Krankh...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / III. Kündigungserleichterungen in der Insolvenz

Rz. 9 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt weder zur Beendigung der bestehenden Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse noch ändert sich der Inhalt der Dienst-/Arbeitsverhältnisse durch die Verfahrenseröffnung, § 108 InsO. Von der Insolvenz des Arbeitgebers unberührt bleiben auch der allgemeine und der besondere Kündigungsschutz der Arbeitnehmer. § 113 InsO enthält keinen se...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 91. Schmiergeld

Rz. 1475 Als Schmiergeld (Oberbegriff: Vorteilsannahme) können in dem hier vorliegenden Zusammenhang alle solchen Vorteile bezeichnet werden, die ein Arbeitnehmer als Gegenleistung dafür erhält oder fordert, dass er einen Dritten bei dem Bezug von Waren oder Leistungen sonstiger Art in unlauterer Weise bevorzugt. Eine entsprechende Definition, wenn auch in wettbewerbsrechtli...mehr