Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6 Sanktionen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG oder § 14 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 UStG eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 26a Abs. 2 UStG mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR belegt werden. Die Erteilung einer Rechnun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten aus § 14 Abs. 2 UStG

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG ist der leistende Unternehmer innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung zur Rechnungsausstellung verpflichtet, soweit er steuerpflichtige Werklieferungen nach § 3 Abs. 4 S. 1 UStG oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ausführt. Dies gilt auch dann auch, wenn der Leistende Kle...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Sanktionsrahmen

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 26a Abs. 3 UStG kann die Ordnungswidrigkeit in den Fällen des § 26a Abs. 1 UStG mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR, in den Fällen des § 26a Abs. 1 Nr. 3 UStG mit einer Geldbuße bis zu 1.000 EUR und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Da § 26a Abs. 3 UStG in der Androhung des Höchstmaßes des Sank...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 16 UKlaG – Bußgeldvorschriften.

Gesetzestext (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 41 VSBG – Bußgeldvorschriften.

Gesetzestext (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Anzeigepflicht grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen (§ 18 Abs. 12 UStG)

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 18 Abs. 12 UStG haben im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, dies vor der erstmaligen Ausführung solcher auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die USt zuständigen FA anzuzeigen, soweit diese Umsätze nicht der Beförderungse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendung der AO (§ 100 Abs 5 Nr 2 und 3 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Förderbetrag nach § 100 EStG ist keine Steuer, sondern ein aus sozialpolitischen Erwägungen geschaffener und im EStG kodifizierter Anspruch eines ArbG bei Zahlungen von im Gesetz kodifizierten Beiträgen zugunsten seines ArbN. Aus Vereinfachungsgründen wurde die Verrechnung mit LSt-Zahlungen gewählt, obgleich der Förderbetrag keine Anknüp...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 3.2 Steuerstrafrechtliches Risiko nach dem Recht über die Selbstanzeige zwecks DAC 7?

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sieht neben den Bußgeldvorschriften keine strafrechtlichen Sanktionen für Verstöße vor. Ebenfalls nicht geregelt wurden Regelungen einer Bußgeldbefreienden Selbstanzeige im Falle von Verstößen gegen die Pflichten aus dem PStTG. Denkbar ist bei jedem Verstoß gegen die Regelungen des PStTG, dass beispielsweise neben Meldeverstöße...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Der subjektive Tatbestand des § 26a UStG

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der subjektive Tatbestand der in § 26a UStG genannten Ordnungswidrigkeiten setzt im Falle des Abs. 1 nur Vorsatz und im Falle des Abs. 2 Vorsatz oder Leichtfertigkeit des Täters voraus. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vorsatz bedeutet wissentliches und willentliches Handeln bzw. Unterlassen bzgl. des rechtswidrigen Taterfolgs. Dabei genügt be...mehr

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zfs 04/2024, Geschwindigkei... / 2. Der Vorsatz in Bußgeldsachen

Der subjektive Tatbestand einer jeden Straftat oder Ordnungswidrigkeit kann sich bekanntermaßen als Absicht, direkter Vorsatz, Eventualvorsatz, bewusste Fahrlässigkeit oder "einfache" Fahrlässigkeit darstellen.[5] Der BGH hat dabei weitgehend vorgegeben, wie zwischen Eventualvorsatz und (bewusster) Fahrlässigkeit als "Maximalmöglichkeit" der Fahrlässigkeit abzugrenzen ist: Vo...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Aufbewahrungsfrist (§ 22f Abs. 4 UStG)

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die in den Rz. 11 und 13 genannten aufzuzeichnenden Angaben gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren (vgl. § 22f Abs. 4 Satz 1 UStG). Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften der AO zu den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gelten entsprechend. Dies gilt insbesondere für § 146 AO und die Grundsätze zur ordnungsgemäßen F...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.6 Verstoß gegen eine Rechtsverordnung nach § 18c UStG

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 18c UStG besteht eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung i. Z. m. der Lieferung neuer Fahrzeuge. Mit der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV), die zum 01.07.2010 in Kraft trat, wurde davon Gebrauch gemacht. Die i. g. Lieferung eines neuen Fahrzeugs muss dem BZSt grds. innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Zuständigkeiten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ist die Finanzbehörde zuständig, die die betroffene Steuer verwaltet (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG i. V. m. §§ 409, 387 Abs. 1 AO). Im Falle eventueller Mehrfachzuständigkeiten ist nach § 410 Abs. 1 Nr. 1, § 390 Abs. 1 AO die Behörde zuständig, die zuerst ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen § 26a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.5.2 Aussageverweigerung und Steuerstrafverfahren

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Gesetz findet sich weder für den Dritten eine dem § 103 AO (Aussageverweigerung bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit) oder für den Steuerpflichtigen eine dem § 393 Abs. 1 S. 2 AO (Mitwirkungspflicht bei Gefahr der Selbstbelastung) entsprechende Regelung. Offen ist daher, wie ein Dritter oder der Betr...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 4 Fazit

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde als nationale Umsetzung von DAC 7 eingeführt, um die steuerliche Transparenz von digitalen Plattformen zu verbessern. Es verpflichtet Plattformbetreiber, spezifische Informationen über ihre Anbieter und Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Die einschlägigen Bußgeldvorschriften im PStTG legen fest, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Innergemeinschaftliche Lieferung

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a UStG verweist nicht auf § 6a UStG, sondern spricht in § 14a Abs. 3 S. 1 UStG allgemein von der i. g. Lieferung. Eine solche liegt vor, wenn die ausgeführte Lieferung sowohl die Tatbestandsmerkmale des § 6a Abs. 1 UStG erfüllt (vgl. die Kommentierung zu § 6a) als auch steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG ist (vgl. Abschn. 14a.1. Abs....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einsichtnahmezwecke.

Rn 4 Nr 1 für Zwecke der Zwangsvollstreckung. Hierunter fällt jede Art von Vollstreckung einschließlich der Verwaltungsvollstreckung (BTDrs 16/10069, 41). Das Vollstreckungsverfahren muss ferner nicht vom Antragssteller selbst betrieben werden, vielmehr können sich Gläubiger vor Beginn von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über deren Erfolgsaussichten informieren wollen. Erforde...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Rechtslage ab 30.06.2013

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Artikel 10 Nr. 8 Buchst. a des AmtshilfeRLUmsG wurde § 14a Abs. 1 UStG m. W. v. 30.06.2013 neu gefasst. Ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 17/12375 vom 19.02.2013, 46) dient die Änderung der Anpassung an Art. 219a Nr. 2 Buchst. a sowie Art. 222 MwStSystRL. Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14a Abs. 1 S. 1 UStG ist ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Aufbewahrungspflicht bei Nichtunternehmern

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben den Aufbewahrungspflichten für Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG wurde durch das SchwarzArbBekG (Gesetz vom 23.07.2004, BGBl I 2004, 1842) m. W. z. 01.08.2004 erstmals eine Aufbewahrungspflicht auch für "echte" Nichtunternehmer eingeführt. Betroffen sind die Fälle des § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG, in denen der Nichtunternehmer eine steuerp...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Grundstücksbezogene Leistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (vgl. Rz. 5 und 31) neu eingeführt wurde der Zwang zur Ausstellung einer Rechnung in Fällen der Werklieferung (§ 3 Abs. 4 UStG) oder sonstigen Leistung i. Z. m. einem Grundstück in § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG. Dabei ist zu beachten, dass die der Verpflichtung zugrunde liegende Leistung nach dem Gesetz...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei § 26c UStG handelt es sich um Steuerstraftaten i. S. d. § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO , d. h. um Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind. Es gelten damit nach § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Begehungsform...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.5 Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 175 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Möglichkeit der Überprüfung bietet dem Unternehmer § 18e UStG (vgl. die Kommentierung zu § 18e; vgl. Kemper in DStR 2014, 1654 f. und Bachstein, IWB 2014, 134 f.), wonach das Bundeszentralamt für Steuern auf Anfrage die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie den Namen und die Anschrift dessen, dem die USt-IdNr. erteilt wurde, bestätigt. Das Be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.6 Aufbewahrung elektronischer Rechnungen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen, ob in Papierform oder in elektronischer Form, unterliegen den Aufbewahrungsregelungen des § 14b UStG. Demnach sind Rechnungen zehn Jahre aufzubewahren (vgl. die Kommentierung zu § 14b UStG) und unterliegt ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht als Ordnungswidrigkeit den Bußgeldvorschriften des § 26a UStG. Für einen Unternehmer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 26c UStG stellt eine Strafvorschrift dar, mit der die organisierte Kriminalität – insbesondere Umsatzsteuerbetrug durch sog. Karussellgeschäfte – eingedämmt werden soll. So sollen auch Haushaltsausfälle und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Im Ergebnis soll § 26c UStG daher ebenso wie § 26a Abs. 1 UStG das Umsatzst...mehr

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ZErb 04/2024, Erbschaftsteuerrecht: Die Anzeige des Erwerbs

Die Anzeige des Erwerbs gem. § 30 ErbStG In der erbschaftsteuerlichen Praxis stellt sich des Öfteren die Frage, ob der Beschenkte oder Erbe den erhaltenen Erwerb selbst beim zuständigen Finanzamt anzeigen soll oder muss. Die gesetzliche Regelung in § 30 ErbStG [1] lässt dem Erwerber hier wenig Spielraum: Demnach ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb vom Erwerber bi...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / D. Arbeitsbescheinigung

Rz. 75 Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der BA hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen (§ 312 Abs. 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 17 EGGVG – [Weitere Zulässigkeit von Datenübermittlungen].

Gesetzestext Die Übermittlung personenbezogener Daten ist ferner zulässig, wenn die Kenntnis der Daten aus der Sicht der übermittelnden Stellemehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Bußgeldtatbestand

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 26a UStG stellt einen speziellen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand des Umsatzsteuerrechts dar (vgl. § 377 Abs. 1 AO), d. h., es gelten gem. § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des ersten Teils des OWiG (§§ 1–34 OWiG), soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Nach § 410 Abs. 1 AO finden die Verfahrensvorschriften der §§ 35–110 OWiG Anwen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlage und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das EU-Recht enthält unmittelbar keine Vorgaben für die Bußgeldtatbestände, weil dies in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten fällt (Kostecka in Weymüller, UStG, § 26a, Rn. 7; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, UStG Komm., § 26a, Rn. 13). Die Aufbewahrungs- und Meldepflichten der §§ 14a und 18a UStG beruhen allerdings auf den V...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Täter einer Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26a Abs. 1 UStG) können die Personen sein, die nach den §§ 18, 18i,18j und 18k UStG zur Entrichtung der Steuer verpflichtet sind. Das sind: der im Inland ansässige Unternehmer (§ 18 Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG), der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (§ 18 Abs. 4c S. 2...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Regelungsinhalt

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff Gutschrift beschreibt den Umstand, dass nicht der Leistungsgeber über eine von ihm erbrachte Leistung abrechnet, sondern der Leistungsempfänger über eine an ihn erbrachte Leistung (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG). Keine Gutschrift ist die im allgemeinen Sprachgebrauch ebenso bezeichnete Korrektur einer zuvor ergangenen Rechnung (Absch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 39 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Reform der Sach- aufklärung in der Zwangsvollstreckung].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündig... / III. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 45 Eine fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen erfordert ein vertragswidriges Verhalten des Gekündigten. Der Gekündigte muss objektiv, rechtswidrig und schuldhaft seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben. Fahrlässigkeit reicht aus.[117] Umstritten ist, ob bei einem besonders schwerwiegenden Fall einer schuldlosen Vertragspflichtverletzung ausnah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 7 Sanktionen bei Verstößen

Rz. 18 Nach § 58 Abs. 1 Nr. 16 JArbSchG stellt ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß, entgegen der Pflicht aus § 19 Abs. 1 (Urlaubsanspruch), auch i. V. m. Abs. 2 Satz 1 oder Satz 2 (Dauer des Urlaubs) oder entgegen § 19 Abs. 3 Satz 2 (Nachgewährung bei Berufsschulbesuch während des Urlaubs) oder Abs. 4 Satz 2 (Urlaub im Bereich der Heimarbeit), Urlaub nicht oder nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 JArbSchG regelt den Urlaubsanspruch und die Urlaubsdauer der jugendlichen Beschäftigten teilweise in Abweichung von den allgemeinen, sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ergebenden Bestimmungen.[1] Zweck der abweichenden Regelungen durch eine dem Alter des Jugendlichen entsprechende Gestaltung der Urlaubsdauer ist zum einen die grundsätzlich erhöhte Schutzbedü...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sind regelmäßige Lärm... / 1.5 Folgen von Verstößen

Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV sind mit Bußgeldern belegt. Wer vorsätzlich Leben oder Gesundheit seiner Beschäftigten gefährdet, macht sich strafbar, dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden (§ 26 ArbSchG).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 15.3 Teilnahme-, Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte

Der Schwerbehindertenvertretung sind keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, sondern nur Mitwirkungsrechte eingeräumt. Träger der Mitbestimmung und der Befugnis zu kollektiven Regelungen (Ausnahme: Inklusionsvereinbarung) sind ausschließlich die Betriebs- und Personalräte. Wenn die Schwerbehindertenvertretung zugunsten der schwerbehinderten und ihn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 12.4.2 Ordnungswidrigkeit

Die in einer Immobilienanzeige enthaltenen Pflichtangaben nach § 87 GEG müssen selbstverständlich richtig sein. § 108 Abs. 1 Nr. 27 GEG regelt mit Blick auf die Bestimmung des § 87 GEG allerdings nur das Fehlen erforderlicher Pflichtangaben als Ordnungswidrigkeit. Der Fall unrichtiger Pflichtangaben wird nicht ausdrücklich erwähnt. Ob mit Blick auf das strafrechtliche Analog...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 2 Tabellarische Übersicht der Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder des LkSG

Die Ordnungswidrigkeiten des LkSG und die möglichen Sanktionen sind in der folgenden Tabelle nochmals überblicksartig aufgezeigt:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2 Objektive Tatbestände möglicher Ordnungswidrigkeiten

2.1 Bußgeld bis 5.000 EUR Mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 1 Einführung

Das GEG regelt in § 108 Abs. 1 GEG einen Katalog von insgesamt 32 Tatbeständen einer möglichen Ordnungswidrigkeit. § 108 Abs. 2 GEG regelt die Höhe der Bußgelder. Diese können abhängig vom Gesetzesverstoß mit einer Geldbuße zwischen 5.000 und 50.000 EUR bewehrt sein. Nachfolgende Übersicht listet die einzelnen Ordnungswidrigkeitstatbestände nach der Höhe des jeweiligen Bußge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.2 Praktische Konsequenzen

Der Verwalter ist kein Vormund der Wohnungseigentümer. Anderseits ist er verpflichtet, auch anfechtbare Beschlüsse durchzuführen, was in Ermangelung einer aufschiebenden Wirkung auch dann gilt, wenn ein Beschluss angefochten ist.[1] Deshalb ist zunächst zu prüfen, ob ein Beschluss, der gegen die Vorgaben des GEG verstößt, lediglich anfechtbar oder sogar nichtig ist. Beschluss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.1 Beteiligung mehrerer

Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Ob im Fall obstruktiver Beschlussfassung gegen nach dem GEG erforderliche Maßnahmen als Beteiligte der Ordnungswidrigkeit auch diejenigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, die im einen Fall für die GEG-konforme Maßnahme gestimmt haben und im anderen Fall gegen den GEG-widrigen Beschlussantrag, ist er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder (GEG)

1 Einführung Das GEG regelt in § 108 Abs. 1 GEG einen Katalog von insgesamt 32 Tatbeständen einer möglichen Ordnungswidrigkeit. § 108 Abs. 2 GEG regelt die Höhe der Bußgelder. Diese können abhängig vom Gesetzesverstoß mit einer Geldbuße zwischen 5.000 und 50.000 EUR bewehrt sein. Nachfolgende Übersicht listet die einzelnen Ordnungswidrigkeitstatbestände nach der Höhe des jewe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.3.1 Wohnungseigentümer als Verantwortliche

Zwar verpflichtet das GEG mit Ausnahme von § 71n GEG den Verwalter nicht persönlich, grundsätzlich käme allerdings seine Haftung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG als gesetzlicher Vertreter der GdWE infrage. Da das GEG allerdings den Eigentümer verpflichtet, kann er unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 OWiG als Beteiligter einer Ordnungswidrigkeit der Wohnungseigentümer bußgel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.1 Vorsatz und Leichtfertigkeit

Die jeweilige Ordnungswidrigkeit muss nach § 108 Abs. 1 GEG vorsätzlich oder leichtfertig verwirklicht worden sein. Unproblematisch stellt sich stets Vorsatz dar, wobei auch schon bedingter Vorsatz genügt. Bei bedingtem Vorsatz beabsichtigt der Täter zwar nicht die Tatbestandsverwirklichung, hält sie jedoch für möglich und nimmt sie billigend in Kauf.[1] Leichtfertigkeit entsp...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.3.2 Eigentümergemeinschaft als Verantwortliche

Als Sondereigentümerin kann die GdWE Pflichten nach GEG treffen (siehe oben Kap. 4.3.1). Sieht man sie über ihre Zuweisungskompetenz nach § 9a Abs. 2 WEG auch als Verantwortliche gemäß § 8 Abs. 1 GEG an, würde nichts anderes gelten. Da sie selbst aber nicht als Täterin oder Beteiligte einer Ordnungswidrigkeit infrage kommt, kommt als potenzieller Adressat eines Bußgeldbesche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.1.2 Bußgelder gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen

Daneben kommt auch eine Sanktionierung auch (d. h. ggf. zusätzlich) des gemäß LkSG verpflichteten Unternehmens im Wege der Verbandsgeldbuße in Betracht. Gemäß § 30 OWiG können Unternehmen mit einer Geldbuße sanktioniert werden, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, durch die Pflichten, welche die juristische Person oder die Personenvere...mehr