Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 2.5.3 Versagung der Erlaubnis

Auf der einen Seite ist zwar die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich in Art. 12 Grundgesetz (GG) geschützt, auf der anderen Seite aber ist der Rechtsverkehr vor unzuverlässigen Personen bzw. Gewerbetreibenden zu schützen, weshalb Art. 12 GG bereits eine Ausgestaltungsbefugnis durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässt. Wegen der grundrechtlich geschützten Berufsfreihe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätze des Strafrechts

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Straftaten werden je nach dem Wert des durch sie verletzten Rechtsguts und dem daraus folgenden Schweregrad der Tat nach Unrecht und Schuld unterschieden in Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (vgl. § 12 Abs. 1 StGB). Vergehen sind Taten, die mit einer geringeren Mindestfre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)

Rn. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit dem sog. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) vom 07.08.2021 (BGBl. I 2021, S. 3311ff.) ergaben sich zuletzt abermals Änderungen in Bezug auf die Ordnungsgeldvorschrift des § 334. So wurde durch die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Fristsetzung und Rechtsfolge der Fiktion bei Unterlassen der Angaben

Rn. 39 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die das UN-Register führende Stelle muss laut § 329 Abs. 2 Satz 1 dem UN zur Mitteilung der verlangten Auskünfte eine angemessene Frist setzen. Dabei äußert sich das Gesetz nicht dazu, was als angemessen anzusehen ist. Berücksichtigt man jedoch, dass die UE, die durchschnittliche AN-Zahl sowie der Typ der ausgegebenen Wertpapiere (als einzige...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Partikelfilter / 2 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Benutzung von PSA befreit nicht vor der Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für die Mitarbeiter. Diese kann im Zusammenhang mit Gasen oder Dämpfen dann erforderlich sein, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten werden kann (Anhang Teil 1 ArbMedVV). Beim Tragen von Atemschutzgeräten ist aber generell arbeitsmedizinische Vorsorge als Pflichtvorsorge (Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Mittelpunkt des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB stehen die Vorschriften zur handelsrechtlichen Offenlegung von JA und Lageberichten, EA gemäß § 325 Abs. 2a, KA und Konzernlageberichten sowie sonstigen Unterlagen. Hierbei werden primär die offenlegungspflichtigen UN, der verantwortliche Personenkreis,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Intention des Gesetzgebers

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Zusammenfassung der bilanzrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften im Dritten Buch des HGB soll die Spezialgesetze entlasten und Mehrfachregelungen vermeiden. Dass diese Intention der Gesetzgeber gelegentlich selbst konterkariert, zeigt die unzureichende Kompetenzabgrenzung bei der Überwachung der Einhaltung von Ge- und Verboten nach de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Anders als die handelsrechtlichen Vorschriften des HGB sind die §§ 331–335c Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeiten- sowie des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Aus ihrer Einfügung in das HGB kann nicht auf eine Zugehörigkeit zum Handels- und damit zum Privatrecht geschlossen werden. Sie sind Vorschriften des Straf- und Verwaltungsstrafre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Sonderproblem: Ermittlungen nach eingetretener Strafverfolgungsverjährung

Rz. 178 [Autor/Stand] Umstritten ist in dem Zusammenhang, ob isolierte (Fiskal-)Ermittlungen der Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch zulässig sind, wenn wegen der Steuerstraftat bereits Verfolgungsverjährung (regelmäßig nach fünf Jahren, vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) eingetreten ist, die steuerliche Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO (zehn Jahre) aber noc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahrensrecht

Rz. 93 Über den Zeitpunkt der Steuerentstehung wird im Erbschaft- oder Schenkungssteuerbescheid inzident entschieden. Der Zeitpunkt ergibt sich im Allgemeinen aus der Steuererklärung. Für die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit dieser Angabe ist der Steuerpflichtige ggf. beweispflichtig. Im Zweifel ist der Zeitpunkt zu schätzen. In vielen Fällen liegt es im eigenen Interesse des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten

Rz. 145 [Autor/Stand] Die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (und die Ermittlung der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO) ist die "originäre" Fahndungstätigkeit, die Hauptaufgabe der Steufa[2]. Die Tätigkeit setzt voraus, dass es um die Erforschung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten geht. Rz. ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 11 Lag der Erwerb unterhalb der persönlichen Freibeträge und war er offenkundig steuerfrei, wird die Verletzung der Anzeigepflicht nicht sanktioniert. Bei nachfolgenden Erwerben von derselben Person ist aber der bisher nicht angezeigte Vorerwerb anzuzeigen (wegen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG). Das Unterlassen einer erforderlichen Anzeige ist keine Ordnungswidrig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde durch das "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" vom 17.6.2016[2] eingefügt. Die zunächst im Diskussionsentwurf "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens"[3] bestehende Fassung wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens fast vollständig überarbeitet. Die Ursprungsversion lautete wie folgt: § 383b Bußgeldvorschriften b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerstraftaten in Zusammenhang mit Allgemeinstraftaten

Rz. 149 [Autor/Stand] Bei der vorstehend umrissenen sachlichen Zuständigkeit verbleibt es grds. auch, wenn neben der in Rede stehenden Steuerstraftat bzw. -ordnungswidrigkeit eine andere Straftat nicht-steuerlicher Art zu erforschen ist. Es findet keine Zuständigkeitserweiterung "durch die Hintertür" statt (s. dazu eingehend § 386 Rz. 89 ff.)[2]. Demnach geht in Fällen der K...mehr

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zfs 01/2023, Benutzen eines... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Die Kammer hat in der Berufungshauptverhandlung die erstinstanzliche Beweisaufnahme wiederholt und vertieft. Danach vermögen die Indizien, die dafür sprechen, dass der Angeklagte den E-Scooter unter Einsatz seines Elektromotors gefahren hat, diejenigen Indizien, aus denen sich eine realistische Möglichkeit dafür ergibt, dass der elektrische Antrieb, wie der Angeklagt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tätigwerden kraft Aufgabenübertragung (§ 208 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 263 [Autor/Stand] Nach § 208 Abs. 2 Nr. 2 AO können der Steuer- und Zollfahndung auch sonstige Aufgaben übertragen werden, die ohnehin in die allgemeine Zuständigkeit der FinB fallen[2]. Die Regelung hat in der Praxis kaum Bedeutung[3]. Dabei handelt es sich etwa um Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen einer Arrestvollziehung gem. §§ 324 ff. AO, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechte und Pflichten der Fahndung im Steuerbußgeldverfahren

Rz. 345 [Autor/Stand] Gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist die Fahndung auch sachlich zuständig für die Erforschung von Steuerordnungswidrigkeiten, die aber in § 404 AO nicht angesprochen sind. Die Befugnisse der Fahndung ergeben sich hier aus § 410 Abs. 1 Nr. 9 AO, nach dem für das Bußgeldverfahren – außer den verfahrensrechtlichen Vorschriften des OWiG (vgl. dazu die Aus...mehr

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zfs 01/2023, Entziehung der... / Leitsatz

1. Zwar haben die dem Bagatellbereich zuzurechnenden Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich bei der Prüfung der Fahreignung außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.1973 – BVerwG VII C 12.71 – juris, Rn 9). Davon ist jedoch dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt. So ist ein ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Folgen des Verstoßes gegen die Anzeigepflicht (Abs. 4)

Rz. 30 Kommt ein Anzeigepflichtiger seiner Anzeigepflicht nicht nach, so wird dies als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet. Anwendung findet nach § 377 Abs. 2 AO der erste Teil des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Geahndet wird grundsätzlich nur eine vorsätzliche Pflichtverletzung (§ 10 OWiG). Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens o...mehr

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zfs 01/2023, Das Ordnungswidrigkeitenrecht auf den Punkt gebracht

Rezension zu Krenberger/Krumm, OWiG-Kommentar, 7. Aufl. 2022 Alle Alltagsfragen zum OWiG gehen beim Amtsgericht "über den Tisch". Da ist es nur hilfreich, dass die beiden Autoren, Dr. Benjamin Krenberger und Carsten Krumm, als Amtsrichter an der Schnittstelle zwischen Behörde, Anwaltschaft und den Obergerichten sitzen. Gleichwohl sind sie durch ihre langjährige Tätigkeit als ...mehr

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zfs 01/2023, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … B. Die Klage ist unbegründet. 1. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig und verletzt den Kl. nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Rechtsgrundlage für die Fahrerlaubnisentziehung ist § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 FeV. Danach hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Tätigwerden aufgrund Ersuchens (§ 208 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 258 [Autor/Stand] Auf Ersuchen der zuständigen FinB kann die Fahndung sonstige steuerliche Ermittlungen einschließlich Außenprüfungen durchführen. Es handelt sich nicht um eine Fahndungsprüfung, sondern um eine "normale" Außenprüfung[2]. Die für die Außenprüfung geltenden Vorschriften der §§ 193 ff. AO und die behördeninterne Betriebsprüferordnung (BpO)[3] finden uneinge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Rz. 175 [Autor/Stand] Gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO hat die Steufa in den Fällen des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (s. Rz. 145 ff.) auch die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Bereits die Norm des § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO (Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten) setzt die Ermittlung der diesbezüglichen Besteuerungsgrundlagen zwingend voraus. Die st...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechte und Pflichten der Fahndung im Besteuerungsverfahren

Rz. 346 [Autor/Stand] Die Steuer- und Zollfahndung hat im Besteuerungsverfahren – das betrifft die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Grenzen des anhängigen Steuerstraf- oder -ordnungswidrigkeitsverfahrens gem. § 208 Abs. 1 Nr. 2 AO sowie die Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO – alle Ermittlungsbefugnisse, die auch den FÄ – insb. deren Prüfungsdiensten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Doppelfunktion der Fahndung

a) Allgemein Rz. 119 [Autor/Stand] Von den Aufgabenzuweisungen an die Steufa stößt insb. die in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO genannte (Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen begangener Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten) immer wieder auf Kritik, sie birgt doch die Gefahr in sich, dass die "janusköpfige" Steufa (ebenso der Januskopf der Zollfahndungsdienst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Rechtsfragen beim Anfangsverdacht und das Legalitätsprinzip beim Verdacht einer Steuerstraftat

Rz. 152 [Autor/Stand] Zu einer auf Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten gerichteten Tätigkeit darf es nur kommen, wenn "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" (vgl. § 152 Abs. 2 StPO) für das Vorliegen einer Steuerstraftat i.S.v. § 369 Abs. 1 AO gegeben sind, mithin ein sog. Anfangsverdacht besteht (s. ausf. § 397 Rz. 5). Rz. 153 [Autor/Stand] Bloße Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.3 Verpflichtung zur gesonderten Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern

Seit dem 1.7.2010 sind sowohl gewerbliche Händler[1] als auch gelegentliche Fahrzeuglieferer[2] bei der Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats verpflichtet, die in einem Kalendervierteljahr getätigten steuerfreien Umsätze mit detaillierten Angaben an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Rechtsgrundlage ist die Fahrzeuglieferu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IDW PS 980: Neufassung 2022 / 4 Gestiegene Haftungsrisiken bei Verzicht auf ein Compliance Management System

Die mittlerweile erheblich gestiegenen Haftungsrisiken gesetzlicher Vertreter beim Verzicht auf ein CMS werden umfassend gewürdigt. Die Einleitung des Standards verweist ausdrücklich auf die Legalitätspflicht des Vorstands und die daraus folgende Gesamtverantwortung des Vorstands für die Einrichtung eines funktionierenden CMS aus § 91 Abs. 2, 3 AktG sowie der Empfehlung D.3....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Verstöße

Rz. 13 Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 16 Abs. 1 ArbZG die dort bezeichnete Auslage oder den dort bezeichneten Aushang nicht vornimmt, handelt ordnungswidrig (§ 22 Abs. 1 Nr. 8). Gleiches gilt, wenn ein Arbeitgeber entgegen § 16 Abs. 2 ArbZG Aufzeichnungen[1] nicht oder nicht richtig erstellt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt (§ 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 1.3.3 Änderung bei der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

In der Regelung zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen in § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG wird der Satz 2 mit seinem Hinweis auf § 18a Abs. 10 UStG gestrichen. Hinweis Berichtigung von ZM Zum 1.1.2020 war in § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG im Rahmen der sog. "Quick Fixes" als materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.1 Geltung des § 14 AEntG

Rz. 1 Nach § 13 wird die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns durch dieselbe Auftraggeberhaftung wie im Bereich des AEntG unterstützt, indem § 13 schlicht auf § 14 AEntG verweist. Rz. 2 Durch diese Vorschrift wird ebenso wie durch § 14 AEntG eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftraggebers für Mindestlohnansprüche der bei einem "Nachunternehmer" beschäftigten Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitszeugnis / 5 Jugendarbeitsschutz

Jugendliche (nicht: erwachsene Auszubildende) müssen sich vor Aufnahme einer Beschäftigung gemäß § 32 JArbSchG einer ärztlichen Erstuntersuchung unterziehen und dem Arbeitgeber eine dem § 6 JArbSchUV entsprechende Bescheinigung vorlegen. Ausgenommen sind gemäß § 32 Abs. 2 JArbSchG geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen mit leichten Arbeiten.[1] Die Untersuchung darf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitszeugnis / 1 Allgemeine Grundlagen

Gesundheitszeugnisse können im Zusammenhang mit der Begründung oder bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber verlangt werden. Es handelt sich dabei regelmäßig um eine Eignungsuntersuchung. Ohne vertragliche Grundlage ist eine solche Untersuchung stets rein freiwillig, der Bewerber oder der Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis ist dazu nicht verpfl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der LSt nicht nach, so kann das FA die Abgabe der LSt-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 II, 1087). Das FA h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 202 Anzeige... / 2.3 Folgen des Unterlassens

Rz. 9 Die Folgen des Unterlassens einer nach der Vorschrift erforderlichen Anzeige sind unterschiedlich: Wie § 201 ist auch § 202 nicht bußgeldbewehrt (vgl. § 209), es können für den Arzt allerdings standesrechtliche und gegebenenfalls zivilrechtliche Konsequenzen (Schadenersatz) eintreten. Die Folgen können indes für den Versicherten oder seine Rechtsnachfolger ganz erheblic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 203 Auskunf... / 2.3 Auskunftserteilung durch den Arzt (Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 6 Die Auskunft ist zunächst durch das Kriterium der Erforderlichkeit eingeschränkt, wozu auf die Kommentierung zu § 199 verwiesen wird. Dem Wortlaut lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob die Begleitumstände von gesundheitlichen Einschränkungen (wie Unfallort und -hergang) ebenfalls zu den zu erteilenden Auskünften gehören. Wegen des Fehlens einer Formulierung vergleic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslagenersatz / 2.3 Übernahme von Bußgeldern

Bei der Erstattung von Strafen und Geldbußen handelt es sich ebenfalls nicht um steuerfreien Auslagenersatz, sondern um steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Dies gilt unabhängig von der Höhe des Bußgelds und würde z. B. auch für eine Strafe für zu schnelles Fahren gelten. Ein rechtswidriges Tun ist keine Grundlage einer betriebsfunktionalen Zielsetzung und kann deshalb nicht im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / F. Ordnungswidrigkeiten-Verfahren

Rz. 48 Ein Großteil dieser obigen Vorschriften wird auf OWi-Sachen für anwendbar erklärt.[49] § 110c OWiG verweist u.a. auf die Geltung des § 32d StPO sowie die auf der Grundlage des § 32a Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 Nr. 4, des § 32b Abs. 5 und des § 32f Abs. 5 StPO erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend. Rz. 49 Zitat § 110c OWiG [50] Entsprechende Geltung der Strafprozessordnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.1 Tierhaltung

Verbot der Tierhaltung Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht beschlossen werden, es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung.[1] Allerdings kann durch einen unangefochtenen Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten werden, obwohl es auch hierfür einer Vereinbarung bedarf.[2] § 19 Abs. 1 WEG verleiht den Wohnungseigentümern d...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / h) Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach Einstellung des Strafverfahrens

Rz. 81 Wird ein Strafverfahren eingestellt, in dem der Anwalt als Verteidiger bereits tätig war, und schließt sich hieran ein Bußgeldverfahren an, so ist das Bußgeldverfahren gegenüber dem Strafverfahren nach § 17 Nr. 10 Buchst. b) RVG eine eigene Angelegenheit. Der Anwalt erhält also im Strafverfahren die Gebühren nach Teil 4 VV und im Bußgeldverfahren die Gebühren nach Tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / cc) Zusätzliche Gebühr

Rz. 39 Unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 Nr. 1 VV entsteht im vorbereitenden Verfahren eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird. Die Höhe dieser Gebühr bemisst sich nach der Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr des Stadiums, in dem die Hauptverhandlung vermieden worden ist; maßgebend ist also nicht Nr. 41...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / VII. Vertretung im selbstständigen Einziehungs- oder Verfallverfahren

Rz. 211 Strittig ist, wie abzurechnen ist, wenn der Anwalt in einem selbstständigen Einziehungsverfahren (§ 27 OWiG) oder einem selbstständigen Verfallverfahren nach § 29a OWiG beauftragt wird. Nach Auffassung des OLG Karlsruhe[69] soll in diesem Fall die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV isoliert entstehen. Die anderen Gebühren sollen nicht anfallen, da der Anwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / XII. Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldbußen

Rz. 237 Nach §§ 86 ff. IRG kann die Vollstreckung einer ausländischen Geldsanktion aufgrund einer im Ausland begangenen Ordnungswidrigkeit im Inland bewilligt werden. Die Gebühren hierfür sind in Teil 6 Abschnitt 1 VV geregelt. Insoweit wird daher auf § 37 verwiesen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Übergangsrecht / 51. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 119 Wird das Strafverfahren eingestellt und die Sache als Ordnungswidrigkeit weiter verfolgt, ist eine zwischenzeitliche Gebührenänderung ebenfalls zu beachten, da es sich auch hier um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 10 Buchst. b) RVG). Beispiel 60: Strafsache und Abgabe an Verwaltungsbehörde Der Anwalt hatte im November 2020 den Auftrag zur Verteidigu...mehr

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§ 35 Strafsachen / hh) Übernahme des Bußgeldverfahrens und Fortsetzung als Strafverfahren

Rz. 62 Wird ein Bußgeldverfahren von der Staatsanwaltschaft übernommen, um die Sache als Straftat zu verfolgen, so gilt das Strafverfahren als eigene Angelegenheit. Auch wenn § 17 Nr. 10 RVG nur den umgekehrten Fall regelt, sind Bußgeld- und Strafverfahren immer verschiedene Angelegenheiten, da die Gebühren in gesonderten Teilen des VV geregelt sind. Anderenfalls wäre zudem ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Grund- und Verfahrensgebühr

Rz. 33 Die Vergütung im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ist in Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 VV geregelt. Ergänzend gelten Unterabschnitt 1 (Allgemeine Gebühr) und Unterabschnitt 5 (Zusätzliche Gebühren). Rz. 34 Es entsteht also zunächst einmal die Grundgebühr (Nr. 5100 VV) für die Einarbeitung in den Fall und eine Verfahrensgebühr, die bereits mit Entgegennahme de...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV

Rz. 48 Hinzu kommen kann bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV. Diese entsteht im Fallemehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Mehrere Bußgeldverfahren

Rz. 14 Mehrere Bußgeldverfahren sind auch jeweils eigene gesonderte Angelegenheiten. Das gilt auch dann, wenn mehrere Bußgeldbescheide von derselben Behörde gegen denselben Betroffenen wegen gleichartiger Ordnungswidrigkeiten erlassen worden sind.[2] In diesem Fall schadet es noch nicht einmal, wenn der Verteidiger seine Einlassung unter Bezugnahme auf die einzelnen Bußgeldv...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / d) Die Gebührenrahmen

Rz. 16 Während die Grundgebühr sich stets nach demselben Gebührenrahmen bemisst und für die zusätzliche Verfahrensgebühr der Nr. 5116 VV ein fester Gebührensatz (1,0) nach dem Gegenstandswert vorgesehen ist, gelten für die Gebühren im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren je nach Höhe des Bußgelds unterschiedliche Gebührenrahme...mehr