Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, ZPO, Kommentar zur Zivilprozessordnung mit GVG und anderen Nebengesetzen, 80. Auflage 2022 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RENOKommentar RVG, 16. Auflage 2014 (zit.: Baumgärtel/Hergenröder/Bearbeiter) Beutling, Anwaltsvergütung in Verwaltungssachen, 2004 Bischof/Jungbauer/Bräuer/Klipstein/Klüsener/Ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 121 EStG: Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der AO

Rn. 73 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 121 Abs 1 EStG bestimmt, dass für die Energiepreispauschale die Strafvorschriften des § 370 Abs 1–4 u 7 AO, der §§ 371, 375 Abs 1 AO und des § 376 AO sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378 und 379 Abs 1 u 4 AO sowie der §§ 383 und 384 AO entsprechend gelten. Für das Strafverfahren wegen einer Tat nach § 121 Abs 1 EStG sowie der Begünstigu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Mitwirkungspflicht des über 18 Jahre alten Kindes (§ 68 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG verpflichtet das volljährige Kind, das als Zahl- oder Zählkind zu berücksichtigen ist, zur Mitwirkung an der die Kindergeldzahlung betreffenden Sachverhaltsaufklärung (V 7.2 Abs 1 S 1 DA-KG 2021), ohne damit eine über § 93 Abs 1 AO hinausgehende Mitwirkungspflicht zu konkretisieren. Diese bezieht sich nicht nur auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Pflicht zur Veränderungsanzeige (§ 68 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für den Fall der Änderung der für die Kindergeldzahlung erheblichen Verhältnisse statuiert § 68 Abs 1 S 1 EStG Alt 1 eine besondere Anzeigepflicht. Dies war erforderlich, weil § 153 Abs 1 AO sich nach hM nur auf Fälle bezieht, in denen die ursprüngliche Unrichtigkeit einer Erklärung nachträglich erkannt wird, und § 153 Abs 2 AO sich nur auf S...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Unterschiede Zollprüfung zur steuerlichen Außenprüfung

Tz. 107 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Bei der Zollprüfung handelt es sich ähnlich der "normalen" Außen- oder Betriebsprüfung um die bedeutsamste Möglichkeit der Zollverwaltung, seitens der Zollpflichtigen im Rahmen ihrer Zollanmeldungen erklärte Sachverhalte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen zu können. Aus dem Umstand, dass die europäischen Regelwerke das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Fehlende Kenntnis von Zollanmeldungen

Tz. 93 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Auf Grund der stark dezentralen Organisation der Verwaltung kommt es vereinzelt zu Bestellungen seitens Verwaltungseinheiten bzw. seitens (rechtlich unselbständigen) Untereinheiten von Gemeinnützigen, von denen die Haupt- bzw. Zentralverwaltung keine Kenntnis hat. Aus Sicht des Zollprüfers spricht es gleichfalls gegen die Ordnungsmäßigkeit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Einreihungsfehler

Tz. 96 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Im Rahmen von zolltariflichen Einreihungen kommt es regelmäßig zu Fehlern. Insbesondere im Hinblick auf komplexe wissenschaftliche Geräte oder ganze Anlagen kann sich das Risiko einer fehlerhaften zolltariflichen Einreihung erhöhen. Sofern der Zollprüfer die vom (gemeinnützigen) Verein vorgenommene Einreihung für fehlerhaft hält und die vom ...mehr

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zfs 11/2022, Onlineseminare

Onlineseminar – Abwicklung von Unfällen mit KH-Versicherern Online, 25. November 2022 (5,0 Std. FAO) Onlineseminar – Aktuelles zum Sachschaden Online, 30. November 2022 (2,5 Std. FAO) Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Online, 02. Dezember 2022 (5,0 Std. FAO) Onlineseminar – Fahrverbot in Bußgeldsachen Online, 07. Dezember 2022 (2,5 Std. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Fehler im Rahmen der Zollwertermittlung

Tz. 103 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich die Zollwertermittlung im Einzelfall als äußerst komplex darstellen kann. Keinesfalls selten kommt es zu Beanstandungen der vom Zollpflichtigen selbst vorgenommenen Zollwertermittlung. Es handelt sich – ähnlich wie bei Fehlern im Rahmen der zolltariflichen Einreihung – um keine Fehler, die vorr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 2 Zuständigkeit

Örtlich zuständig im Urteilsverfahren ist zunächst das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der allgemeine Gerichtsstand natürlicher Personen wird durch den Wohnsitz und der juristischer Personen durch ihren Sitz bestimmt.[1] Als besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts kommt daneben der Ort in Betracht, an dem Arbeitnehmer o...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / c) Einschränkungen der Zulassung bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (§ 80 Abs. 2 OWiG)

Rz. 284 Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde eingeschränkt. Sie ist dann nach § 80 Abs. 2 OWiG nur zur Fortbildung des materiellen Rechts zulässig. Die Grenze für die "Geringfügigkeit" liegt bei 100,00 EUR angehoben worden. Rz. 285 Der Zulassungsantrag kann in diesen Fällen nur auf die Sachrüge (vgl. Rdn 271) und damit nur auf materiel...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / IX. Niedersachsen

Rz. 9 1. Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden Gem. RdErl. d. MI u. d. MW vom 25.11.1994 (Nds. MBl. S. 1555) – 21.2–01461/6 – (geändert durch Nds. MBl. 2010, 1016) 1. Allgemeines Neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei sind nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VII. Hessen

Rz. 7 Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden Erl. d. Ministerium des Innern und für Sport v. 5. 2. 2015 (StAnz. S. 182) 1. Ziele der Verkehrsüberwachung: Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe der Gefahrenabwehr sowie der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die durch Polizeibehörden und allgemeine Ordnungsbehörden w...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / V. Bremen

Rz. 5 Dienstanweisung Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessverfahren Stand vom: Version V2/18.1.2021mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / I. Baden-Württemberg

Rz. 1 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) [1] Az.: 3–1132.0/68 – Vom 9. Dezember 2019 (GABl 2020, S. 2) [1] Die VwV tritt am 31.12.2026 außer Kraft, vgl. Nr. 10. 1. Ziel und Leitlinien Verkehrssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Inneren Sicherheit. Primäres Ziel polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit ist...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XV. Schleswig-Holstein

Rz. 15 Richtlinie für die polizeiliche und die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung v. 15.3.2011 Innenministerium/Landespolizeiamt Schleswig-Holstein IV LPA 1310 – 82.62 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein 4215 – 621.141.1–10 1. Ziele der Geschwindigkeitsüberwachung Geschwindigkeitsüberschreitungen sind häufige und gefährliche Verkehrsnormenverletzungen. Nic...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XVI. Thüringen

Rz. 16 Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für die Überwachung des Straßenverkehrs v. 2.11.2020 – (Az.: 42.4–2701–14/2019; ThürStAnz 2020, S. 1457) 1 Einleitung Die vom Straßenverkehr ausgehenden vielfältigen Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer erfordern permanent höchste Anstrengungen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr. Prognosen ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XIV. Sachsen-Anhalt

Rz. 14 Grundsätze für die Verkehrsüberwachung durch Polizei und Kommunen (Verkehrsüberwachungserlass) RdErl. des MI vom 6.3.2009 (MBl. LSA S. 208) – 23.3–12320 I. Verkehrsüberwachung durch die Polizei Die vom Straßenverkehr ausgehenden vielfältigen Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer erfordern permanent höchste Anstrengungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Hohe poliz...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XIII. Sachsen

Rz. 13 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs (VwV Verkehrsüberwachung – VwV VKÜ) v. 21.5.2014 (SächsABl., S. 759), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29.11.2021 (SächsABl SDr. S. S 167) A Allgemeines I. Begriffsbestimmung Verkehrsüberwachung umfasst alle Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum zur ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XII. Saarland

Rz. 12 Erlass über die Wahrnehmung der Verkehrsüberwachung durch Ortspolizeibehörden gem. § 80 Abs. 4 SPolG – gültig bis 2.1.2027 1. Rechtslage In Ergänzung der originären vollzugspolizeilichen Verkehrsüberwachung kann das Ministerium für Inneres, Kultur und Europa auf Antrag den Ortspolizeibehörden gemäß § 80 Abs. 4 Saarländisches Polizeigesetz (SPolG) die Befugnis zur Überwa...mehr

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§ 1 Messverfahren / I. Historie

Rz. 329 Die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes gehört mit zu den Hauptunfallursachen in der Verkehrsunfallstatistik, weshalb der Abstandsüberwachung zunehmend Bedeutung beigemessen wird. Rz. 330 Das richtige Abstandsverhalten ist in § 4 StVO geregelt, wobei drei Abstandsregeln unterschieden werden (vgl. auch § 3 Rdn 96). Dort heißt es: Zitatmehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / d) Geeignetes Lichtbild

Rz. 216 Bei dem in Bezug genommenen Lichtbild muss es sich um ein "gutes" Foto handeln, also um ein solches Foto, das die Identifizierung ermöglicht (BGHSt 41, 376; KG, Beschl. v. 18.8.2020 – 3 Ws (B) 152/20; Beschl. v. 15.12.2021 – 3 Ws (B) 304/21; OLG Hamm, NZV 2003, 101 = zfs 2003, 154; DAR 2005, 462 = NZV 2006, 162 = zfs 2005, 413; Schulz, NZV 2002, 136; zur Bildqualität...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Überfahren der Haltelinie

Rz. 138 Von entscheidender Bedeutung für den Betroffenen ist beim qualifizierten Rotlichtverstoß, dass das AG bei seiner Zeitberechnung von den richtigen Grundlagen ausgegangen ist, insb. die richtige Stelle zugrunde gelegt hat. Insoweit ist es jetzt einhellige Meinung aller Obergerichte, dass für die Berechnung der Rotlichtzeit von mehr als 1 sec., der Zeitpunkt maßgeblich ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Arbeitshilfen / XI. Rheinland-Pfalz

Rz. 11 Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 1.2.2003 (344/20 250) (MinBl. S. 190) – Richtlinie über die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung (PolGeschwüRS) 1. Allgemeines Mobilität ist Ausdruck einer modernen Industriegesellschaft. Der Mensch als Verkehrsteilnehmer steht aufgrund immer höherer Anforderungen aus Industrie und Wirtschaft, der ständigen...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

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§ 2 Medizinische Aspekte / I. Einleitung

Rz. 105 Seit 1998 gilt im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gem. StVG neben der Messung der Blutalkoholkonzentration (BAK) auch die Bestimmung der Atemalkoholkonzentration (AAK) als gerichtsverwertbar, sofern die entsprechenden Anforderungen an die AAK-Messung erfüllt sind. Hintergrund war eine nachvollziehbar angestrebte Beschleunigung der gerichtsverwertbaren Bestimmung des...mehr

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Literaturverzeichnis

Beck/BerrSchäpe/Nissen/Kärger/Heberlein, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 7. Aufl. 2017 Beck/Löhle/Kärger/Schmedding/Siegert, Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren, 12. Aufl. 2018 Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl. 2022 Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl. 2021 Burhoff (Hrsg.)...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / IV. Brandenburg

Rz. 4 Verkehrsüberwachung durch die Polizei vom 17.3.2020 zuletzt geändert durch Erlass vom 5.8.2021 1. Begriff, Ziele, Inhalte Die Verkehrsüberwachung erfolgt durch das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und unterstützend durch den Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle, nachfolgend als "Polizei" bezeichnet. Verkehrsüberwachung ist zielgerichtete pol...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Allgemeines

Rz. 268 Hinweis Die mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde zusammenhängenden Fragen haben wegen der Änderung des OWiG im Jahr 1999 durch die Anhebung der Wertgrenzen in § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 OWiG erheblich an Bedeutung zugenommen. Denn die Anhebung hat dazu geführt, dass – soweit nicht ein Fahrverbot verhängt ist – bei Verkehrsordnungswidrigkeiten der weitaus größte T...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Rechtliche Grundlagen der Eichung

Rz. 141 Eine Eichung ist eine behördliche oder auf behördliche Veranlassung erfolgte Prüfung, Bewertung und Kennzeichnung eines Messgeräts. Sie führt zur Erlaubnis, das Messgerät für eine weitere Eichfrist, bestimmungsgemäß verwenden zu dürfen (§ 3, Nr. 5 MessEG). Rz. 142 In Deutschland wird diese Aufgabe durch die Eichbehörden der 16 Bundesländer erledigt, zu deren wichtigst...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 3. Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde

Rz. 266 § 79 Abs. 1 OWiG regelt, wann eine Rechtsbeschwerde ohne besondere Zulassung zulässig ist (Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1249 ff.). Rz. 267 Im Einzelnen gilt:mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Allgemeines

Rz. 254 Das Bußgeldverfahren kennt als Rechtsmittel nur die Rechtsbeschwerde (eingehend dazu Burhoff/Junker, OWi, Rn 3020 ff.; Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1053 ff.; Burhoff, ZAP F. 21, 263 ff.; vgl. a. Fromm, NZV 2019, 408). Diese ist in den §§ 79 ff. OWiG der Revision (§§ 333 bis 358 StPO) nachgebildet. Ebenso wie diese ermöglicht sie nur eine Nachprüfung der Entsche...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / IV. Wartezeit und Kontrollzeit

Rz. 119 Eine weitere wichtige und bereits angeführte Eintragung auf dem Messprotokollausdruck stellt die Angabe der Uhrzeit der jeweiligen Atemprobenmessung dar (zu finden unter Probandenmessung 1 bzw. Probandenmessung 2). Von besonderer Bedeutung ist hierbei der zeitliche Abstand zwischen dem gesicherten Trinkende (in den meisten Fällen dem Vorfallszeitpunkt bzw. der Tatzei...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 7. Rechtsprechungsübersicht

Rz. 203 Zu den o.a. Fragen liegt eine umfangreiche Rechtsprechung vor. Diese kann aus Platzgründen hier nicht vollständig vorgestellt werden (vgl. a. Voraufl. Rn 197 ff.). Nachfolgend wird nur auf besonders wichtige Entscheidungen hingewiesen. Rz. 204mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / aa) Bildeignung

Rz. 15 In allen Fällen erfolgt bei Beauftragung zunächst, vor der eigentlichen Gutachtenerstellung, eine Überprüfung der Qualität der Fahrer- bzw. Täterbilder (Beweisbilder) bzgl. ihrer grundsätzlichen Eignung. Manchmal wird diesbezüglich ein eigenständiger Gutachtenauftrag i.S.e. Vorgutachtens erteilt. Kriterien bzgl. der Bildeignung sind:mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / I. Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 5 Selten hat eine verfassungsgerichtliche Entscheidung im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren so viel Aufmerksamkeit erregt wie im Jahr 2009 der Beschl. des BVerfG vom 11.8.2009 in der Sache 2 BvR 941/08 (BVerfG, NJW 2009, 3293 = zfs 2009, 589; dazu auch noch den Beschl. v. 5.7.2010 – 2 BvR 759/10, NJW 2010, 2717 = DAR 2010, 508, und den v. 12.8.2010 – 2 BvR 1447/10...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / II. Bayern

Rz. 2 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.5.2006 – Az.: I C 4–3618.2–31 – Verkündungsstand: 26.5.2009 – – Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie – VÜR) 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Ziele Die Verkehrsüberwachung dient dazu, die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und besonnenem Verhalten zu veranlassen. Ihre Maßnahme...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / III. Berlin

Rz. 3 Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 6/2010 über die Durchführung mobiler Geschwindigkeitskontrollen [1] I. Allgemeines 1. – Anwendungsbereich der GA (1) Diese GA regelt die polizeiliche Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen durch örtlich flexiblen Einsatz von Verkehrsradar- und Lasermessgeräten, Nachfahren im fließenden Verkehr, amtliche Schätzungen von Fahrgeschwindigke...mehr

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Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 8. Feststellungslast

Der Steuerpflichtige, der den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen will, trägt grundsätzlich die objektive Beweislast (Feststellungslast) für alle Tatsachen, die den Vorsteuererstattungsanspruch begründen.[66] Das umfasst die eigene Unternehmereigenschaft,[67] die Unternehmereigenschaft des Leistenden,[68] den Leistungsbezug für das eigene Unternehmen,[69] die ordnungsgemäße Abrech...mehr

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Sommer, SGB V § 326 Verbot ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Anbieter von Betriebsleistungen oder von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur müssen über eine Zulassung (§ 323 Abs. 2 und § 325 Abs. 1) oder über eine Bestätigung (§ 327 Abs. 2 Satz 1) verfügen, bevor sie die Telematikinfrastruktur nutzen. Zulassung oder Bestätigung werden von der Gesellschaft für Telematik (gematik) erteilt. Die Vorschrift verbietet di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Erzwingungshaft bei Ordnungswidrigkeiten

Rz. 644 [Autor/Stand] Wird bei Steuerordnungswidrigkeiten, etwa bei leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 378 AO oder bei einer Steuergefährdung (§ 379 AO), eine Geldbuße verhängt, kommt im Falle der Nichtzahlung die Anordnung der Erzwingungshaft in Betracht.[2] Gemäß § 96 Abs. 1 OWiG kann nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 OWiG bestimmten Frist das Gericht auf Antrag der Volls...mehr

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zfs 10/2022, zfs Aktuell / Cannabis im Straßenverkehr – Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Der Konsum von Alkohol oder Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr sind im Sinne der Verkehrssicherheit grundsätzlich voneinander zu trennen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft können für Cannabis weder im Strafrecht noch im Ordnungswidrigkeitenrecht mit Alkohol vergleichbare Grenzwerte festgelegt werden. Der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro m...mehr

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zfs 10/2022, Bestimmtheit d... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 9 OWiG ist durch Anhörung des Betroffenen sowie Erlass des Bußgeldbescheids die Verfolgungsverjährung unterbrochen worden, da die Ortsangabe "Kaiserslautern Berliner St." und Nennung einer konkreten Tatzeit im vorliegenden Fall zur Konkretisierung und Individualisierung des Tatgeschehens ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Mehrfache Strafverfolgung/Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh

a) Überblick Rz. 922 [Autor/Stand] Insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Umsatzsteuerhinterziehung kommt es überproportional häufig zu einer Anwendung von Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh, da grundsätzlich jedes betroffene europäische Land zur Strafverfolgung befugt ist[2]. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist sowohl vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, insb. a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Länderspezifische Besonderheiten

Rz. 1003 [Autor/Stand] Der RbDatA 2006/960 JI gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[2]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen-Besitzstands i.S.d. Abkommens zwischen der EU, der EG und der Schweiz über die Assoziierung bei de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen

Rz. 811 [Autor/Stand] Die §§ 138d–138k AO sehen nunmehr eine Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestalltungen ab dem 1.7.2020 vor und betreffen Gestaltungen, deren erster Schritt nach dem 24.6.2018 umgesetzt wurde, so dass bereits in diesen Fällen bis zum 31.8.2020 eine entsprechende Meldung zu erstatten ist[2]. Die auf Grundlage von Art. 115 AEUV ergangene Än...mehr