Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5 § 14 Abs 3 KStG idF des EURLUmsG

12.3.5.1 Allgemeines Tz. 965 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das EURLUmsG wurde die in R 59 Abs 4 S 3–5 KStR 1995 enthaltene Regelung nahezu identisch in das KStG übernommen und durch begleitende Regelungen im KStG und EStG ergänzt. Nach § 14 Abs 3 S 1 und 2 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, als GA der OG an den OT. Es handelt si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Zeitraum der Einkommenszurechnung

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch, Aktuelle Entwicklungen bei der ertragstlichen Organschaft: insbes Ges-Änderungen, Rspr, BMF-Einf-Schr, DK 2003, 21; Walter/Stümper, Vorzeitige Versteuerung des Organeinkommens bei abw Wj erstmals ges geregelt? GmbHR 2003, 652; Kempf/Zipfel, Offene Fragen der Einkommenszurechnung bei abw Wj im Organkreis, DStR 2005, 1301; Orth, Zurechnungsfr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4 Auflösung gebildeter Ausgleichsposten (§ 14 Abs 4 S 2–5 KStG idF vor KöMoG)

12.4.3.4.1 Allgemeines Tz. 1315 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP lösen sich im Regelfall durch spätere gegenläufige Vorgänge wieder auf (s Tz 1276ff). Diese Art der Auflösung ist in § 14 Abs 4 S 2ff KStG aF nicht angesprochen; sie ergibt sich aber aus der Systematik der AP. Sind sie bei Beendigung der Organschaft noch nicht ganz oder anteilig wieder aufgelöst, i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2 Mehr- bzw Minderabführungen

12.2.1 Gesetzliche Definition Tz. 905 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition liegen Minder- oder Mehrabführungen … insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG (gemeint ist: vor Berücksichtigung der Abführungsverpflichtung) abweicht. Entspr gilt, wenn der durch den OT erfolgte Verlustausgleich von dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5 Fallsammlung zur Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und Abs 4 KStG

12.4.5.1 Allgemeines Tz. 1463 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen Grundanwendungsfällen des § 14 Abs 3 KStG s Tz 990ff und s Tz 1071, § 14 Abs 4 KStG s Tz 1395ff und s Tz 1072. Die Thematik der Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft ist derart vielschichtig, dass auch die nachstehende Fallsammlung, in der jeweils auf die Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG eingegangen wird, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Besonderheiten bei der Gewinnermittlung

Tz. 835 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftsbedingte Sonderauswirkungen in der St-Bil des OT ergeben sich insbes aus: Der Aktivierung von Forderungen bzw der Passivierung von Verpflichtungen aus dem GAV. Daraus sich ergebende Veränderungen des St-Bil-Gewinns sind auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu neutralisieren (s amtl Einkommensermittlungsschema in R 7.1 Abs 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.5 Auflösung des Ausgleichspostens in Organschaftsketten

Tz. 1339 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn bei einer mehrstöckigen Organschaft die Beteiligung an der untersten OG, bei der die Ursache der Mehr-/Minderabführung liegt, veräußert wird, führt das nur bei deren unmittelbarem OT zur gewinnwirksamen Auflösung des AP. Die Auflösung verhindert die Doppel- bzw Nichtbesteuerung des bereits zugerechneten Organeinkommens. Die Veräußerun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3 Besonderheiten bei der Einkommensermittlung

10.4.3.1 Ausgaben (insbesondere Finanzierungskosten) im Zusammenhang mit der Organbeteiligung Tz. 845 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzierungskosten für Kredite, die der OT zum Erwerb der Organbeteiligung aufgenommen hat, dürfen bei der Ermittlung des Einkommens des OT abgezogen werden (s R 14.7 Abs 1 KStR 2022). Insoweit greift nicht das in § 8b Abs 5 KStG geregelte pauschale...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.3 Verlagerung der Anwendung von Regelungen des InvStG auf den Organträger (§ 15 S 1 Nr 2a S 2, 3 KStG)

Tz. 66c Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Erträge iSd § 16 oder § 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten, sind gem § 15 S 1 Nr 2a S 2 KStG die §§ 20, 21, 30 Abs 2, die §§ 42, 43 Abs 3, § 44 sowie § 49 Abs 1 InvStG bei der Ermittlung des Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.1 Allgemeines

Tz. 732 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 2 S 2 KStG gilt die in § 14 Abs 2 S 1 KStG geregelte Fiktion der Vollabführung des Gewinns nur, wenn die Az insges den dem Anteil (des Minderheitsgesellschafters) am gezeichneten Kap (der OG) entspr Gewinnanteil des Wj nicht überschreiten, der ohne den GAV hätte geleistet werden können. Die Regelung in § 14 Abs 2 KStG hat zur F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2 Einlagelösung nach § 14 Abs 4 KStG nach Inkrafttreten des KöMoG

Ausgewählte Literaturhinweise: Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KSt-Rechts, StuB 2021, 309; Dorn/Dibbert, Ges zur Modernisierung des KStG (KöMoG) vorgelegt – Optionsmodell für PersGes in Sicht, DB 2021, 706; Leucht/Jesic, Mehr- und Minderabführungen in der Organschaft – Eine krit Betrachtung der Einlagelösung des KöMoG, FR 2021, 934; Liedgens, Ausgewählte Zweifelsfragen be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Zurechnung des Organeinkommens bei den Mitunternehmern einer Organträger-Personengesellschaft im Fall des Gesellschafterwechsels

Tz. 828 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine schriftliche Äußerung der Fin-Verw fehlt auch zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hier stellt sich die Frage, in welchem Umfang D das positive bzw negative Organeinkommen des Jahres 01 zuzurechnen ist. Lösungsmöglichkeiten: Alt 1: Der einheitlich und gesondert festgestellte Gewinn bzw Verlust der PersGes (einschl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.1 Allgemeines

Tz. 1161 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG idFd JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP iHd Betrags zu bilden, der dem Verhältnis des OT am Nenn-Kap der OG entspricht. Nach § 14 Abs 4 S 2–4 KStG idFd JStG 2008 sind die besonderen AP im Zeitp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5 Verdeckte Gewinnausschüttungen

10.2.5.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen an den Organträger Tz. 794 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch im Organkreis sind vGA möglich, insbes bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen OT und OG (s Urt des BFH v 01.08.1984, BStBl II 1985, 18). Wegen der Hauptfälle der vGA im Organkreis s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1803ff. Mit Urt v 24.10.2018 (BStBl II 2019, 570) hat der BFH ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.8 Kombinierter Anwendungsfall des § 14 Abs 3 und 4 KStG

Tz. 1518 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel: Beginn der Organschaft am 01.01.02. Eine stliche Außenprüfung erkennt bei einem von der TG am 10.01.01 angeschafften abnutzbaren Anlagegut (AK: 500 TEUR) im Jahr 01 die geltend gemachte Abschr nur partiell an, weil sie statt der von dem Unternehmen zu Grunde gelegten Nutzungsdauer von 10 Jahren eine solche von 15 Jahren unterstel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.1 Allgemeines

Tz. 1003 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 3 S 1 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, stlich als GA der OG an den OT. Die OG hat KapSt einzubehalten (s Tz 1009); zusätzlich fällt SolZ an. Eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung stellt auch eine Leistung iSd § 38 Abs 1 S 3 KStG dar (s Beschl des BFH v 06.0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.5 Zeitpunkt der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 7 KStG)

Tz. 1090 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach dem S 7 des § 14 Abs 4 KStG gelten organschaftliche Minder- und Mehrabführungen nach den S 1 und 2 in dem Zeitpunkt als erfolgt, in dem das Wj der OG endet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein kj-gleiches oder um ein abw Wj handelt. Dieser Satz entspr nahezu wortgleich dem S 3 des § 14 Abs 3 KStG (dazu s Tz 1007) und dem S 6 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Mehr- und Minderabführungen mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit (§ 14 Abs 3 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch/Witt, Organschaft und Anrechnungsverfahren – Zur Abgrenzung der beiden Besteuerungssysteme bei Beginn und Beendigung der Organschaft, DB 1996, 1592; Preißer/Seeliger, Die organschaftliche Behandlung vorvertraglich veranlasster Mehrabführungen nach neuerer Verw-Auff, BB 1999, 393; Dötsch/Pung, Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit mit vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Die Organgesellschaft als übernehmende Körperschaft iSd § 12 Abs 2 S 2 UmwStG (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG)

Tz. 64 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ein Übernahmegewinn, der sich bei Verschmelzung einer auf eine andere Kö ergibt, bleibt nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG stlich außer Ansatz. Dies ist systematisch zutr die Behandlung, die sich bei Annahme eines Tauschgeschäfts auch bei Anwendung des § 8b Abs 2 S 1 KStG ergeben würde. § 12 Abs 2 S 2 UmwStG erklärt den § 8b KStG für anwendbar, sowe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Zur Anwendung der Bruttomethode bei der Gewerbesteuer

Tz. 52 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Obwohl § 2 Abs 2 S 2 GewStG nur auf die §§ 14 und 17 KStG verweist und obwohl der Gewerbeertrag von OT und OG separat zu ermitteln ist, bejahen der BFH (s Urt des BFH v 17.12.2014, BStBl II 2015, 1052) und die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, 437 Rn 28) – uE zutr – die Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG auch auf die Gewerbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3 Übergangsfragen iVm dem StVergAbG

Tz. 288 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Wenn eine PersGes, die nach den bis zum VZ 2002 geltenden Regelungen bei Zugehörigkeit der Organbeteiligung zum Sonder-BV ihrer MU als OT anerkannt worden ist, die Organschaft nach Inkrafttreten des StVergAbG fortsetzen wollte, musste die Organbeteiligung in dem Umfang aus dem Sonder-BV der MU in das Gesamthandsvermögen der PersGes wechseln...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Je nach Rechtsform Anwendung des § 8b KStG oder des § 3 Nr 40 und des § 3c Abs 2 EStG bei der Ermittlung des Einkommens des Organträgers (§ 15 S 1 Nr 2 S 2 und 3 KStG)

3.3.2.1 Allgemeines Tz. 24 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG verlagert die Entscheidung über die je nach Rechtsform unterschiedliche stliche Behandlung von Vermögensmehrungen bzw -minderungen der OG sowie der damit zusammenhängenden Ausgaben auf die Ebene des OT. Ist der OT eine Pers-Ges, entscheidet sich die stliche Behandlung sogar erst auf der MU-Ebene, und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Steuerliche Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 21.11.2002 abgeschlossen worden ist

Tz. 347 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 Nr 3 S 1 KStG idF vor dem StVergAbG musste der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die stliche Folge der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG eintreten soll, abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wj wirksam werden (s R 55 Abs 1 S 1 KStR 1995). Dazu auch s Urt des FG Bln-BB v 21.08.2007 (EFG 2007,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.6 Keine Anwendungsfälle iSd § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG

Tz. 37 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG ist nicht anzuwenden auf (glA s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, 2. Aufl, § 15 KStG Rn 71): Gewinnabführungen der OG, denn die Gewinnabführung ist nicht eine nach § 8b Abs 1 KStG stfreie GA; oGA der OG aus vororganschaftlichen Rücklagen (dazu s § 14 KStG Tz 878ff). § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG befrifft nämlich nicht die Auschüttu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3 Bildung und Fortentwicklung der organschaftlichen Ausgleichsposten; einkommensmäßige Auswirkungen (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

12.4.3.3.1 Grundsätzliches Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kreuzer, Die Mehrmütterorganschaft, insbes gewstliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Darlehensgewährung an die OG, FR 1981, 398; Schmidt, Zwingend gesamtschuldnerischer Verlustausgleich bei der Mehrmütterorganschaft, DB 1984, 1181; Klose, Zur mittelbaren Beteiligung bei der Mehrmütterorganschaft, BB 1985, 1947; Wiechmann, Verlustausgleich bei "Mehrmütter-Organschaft", DB 1985, 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.3 Der sog Kaufmannstest (§ 14 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 741 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 2 S 3 KStG muss der über den Mindestbetrag nach § 304 Abs 2 S 1 AktG hinausgehende Betrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet sein (sog "Kaufmannstest"). Krit dazu s Ortmann-Babel/Bolik (DB 2018, 1876, 1878). Diese an den Wortlaut des § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG anlehnende Formulierung stellt, wie Weiss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.3 Bilanzierungshilfen

Tz. 1465 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 UE führen die Bildung und Abschr von Bilanzierungshilfen (zB Aktivierung von Ingangsetzungskosten; durch das BilMoG abgeschafft) nicht zu Mehr- bzw Minderabführungen iSd § 14 Abs 4 KStG, weil diese fiktiven Vermögenszuwächse lt H-Bil weder ausgeschüttet noch abgeführt werden dürfen (s Tz 397–406). Auch führen sie bei einer Veräußerung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.8 Unterjährige Veräußerung der Organbeteiligung

Tz. 1360 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein Sonderproblem, das mit der Rechtsnatur der organschaftlichen AP zusammenhängt, ergibt sich, wenn in dem Jahr des Auftretens des Unterschieds zwischen H-Bil und St-Bil, und zwar nach Eintritt der Ursache für die Mehr-/Minderabführung, die Organbeteiligung veräußert wird. Würde man den AP – entgegen der hM (s Tz 1181ff) – als Zusatzposte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.2 Vorteilsgewährung an eine nahestehende Person des Organträgers

Tz. 854 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine vorweggenommene Gewinnabführung an den OT liegt auch vor, wenn die OG einer dem OT nahestehenden Person, insbes dessen AE, einen als vGA zu beurteilenden Vorteil zuwendet. In solchen Fällen liegt stlich im ersten Schritt eine Vorabgewinnabführung an den OT und im zweiten Schritt eine vGA vom OT an dessen AE vor (s Urt des BFH v 22.08.2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.3 Ablehnung der Richtlinienregelung durch den BFH

Tz. 961 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) hat die frühere Regelung in R 59 Abs 3 S 4 KStR 1995 nicht bestätigt. Der BFH sieht im früheren KStG keine Rechtsgrundlage, die es der Fin-Verw erlauben könnte, eine hr-liche Gewinnabführung für stliche Zwecke in eine GA umzudeuten. Nach den Urt-Gründen bestimmt sich allein nach Maßgab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.5 Rechtsnatur der organschaftlichen Ausgleichsposten; Ausweis in der Steuerbilanz des Organträgers (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1181 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP sind nur in der St-Bil zu bilden. In der H-Bil kommt als Reaktion auf die faktisch dauerhafte Abweichung von der St-Bil der Ausweis latenter Steuern gem § 274 HGB in Betracht (s Herzig/Liekenbrock/Vossel, in Herzig/Fuhrmann, HdB "Latente St im Einzelabschluss", 2012, 335). Bei Nichterstellung einer St-Bil durch den OT s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.4 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Tz. 793 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn die Bil-Ansätze in der H-Bil und in der St-Bil voneinander abweichen, führt das idR zu stlichem Mehrvermögen. Wird zB eine bei Aufstellung der H-Bil vorgenommene Abschr oder eine in der H-Bil gebildete Rückstellung stlich nicht bzw nur in vermindertem Umfang anerkannt, erhöht sich in diesem Jahr über eine stliche Korrektur bzw durch ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.5 Änderung des Ausgleichspostens; nachträgliche Bildung

Tz. 1310 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird die St-Bil der OG nachträglich berichtigt, rechtfertigt dies uE beim OT für alle Jahre, für die die entspr Voraussetzungen gegeben sind, die nachträgliche Bildung besonderer AP oder eine Änderung früher gebildeter besonderer AP. Die noch in den KStR 2004 (R 63 Abs 4) enthaltene Regelung dazu ist allerdings in den KStR 2015 nicht mehr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.7 Gewerbesteuerliche Behandlung

Tz. 66j Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für gewstliche Zwecke regelt § 20 Abs 5 InvStG, dass die Freistellungen nach § 20 Abs 1 bis 3 InvStG nur zur Hälfte zu berücksichtigen sind. Wegen der Nichtanwendung des § 20 Abs 1 bis 4 InvStG bei der OG infolge des § 15 S 1 Nr 2a KStG unterbleibt damit auch gewstlich eine Freistellung. Einer gesonderten Regelung, so die amtliche Ges-Begr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9 Steuerliche Umqualifizierung von Mehr- bzw Minderabführungen mit vororganschaftlicher Verursachung in Gewinnausschüttungen bzw Einlagen (§ 14 Abs 3 S 1 bis 3 KStG)

12.3.5.9.1 Allgemeines Tz. 1003 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 3 S 1 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, stlich als GA der OG an den OT. Die OG hat KapSt einzubehalten (s Tz 1009); zusätzlich fällt SolZ an. Eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung stellt auch eine Leistung iSd § 38 Abs 1 S 3 KStG dar (s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.6 Getrennte Betrachtung von Organgesellschaft und Organträger bei der Ermittlung der Beteiligungsgrenze nach § 30 Abs 2 Nr 2 InvStG (§ 15 S 1 Nr 2a S 6 KStG)

Tz. 66i Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2a S 6 KStG regelt, dass für die Anwendung der Beteiligungsgrenze des § 30 Abs 2 Nr 2 InvStG die Beteiligungen der OG und des OT getrennt betrachtet werden. Diese Regelung entspr der in § 15 S 1 Nr 2 S 4 KStG enthaltenen und soll sicherstellen, dass zur Ermittlung der genannten Beteiligungsgrenze die Beteiligungen von OG und OT ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.1 Allgemeines

Tz. 609 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Für die vorzeitige, ggf auch unterjährige, Beendigung eines GAV bedarf es eines "wichtigen Grundes", wobei das Gesellschaftsrecht und das StR in dessen Definition nicht zwingend übereinstimmen (s Tz 614). Der BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, BStBl II 2023, 405) hat klar gestellt, dass der wichtige Grund nur zur Unschädlichkeit der Vertragsk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.2 Zeitpunkt des Erfolgens (§ 14 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 1007 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 3 KStG gelten Mehrabführungen nach S 1 und Minderabführungen nach S 2 als in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Wj der OG endet. UE ist damit das Wj gemeint, für das die Mehr-oder Minderabführung erfolgt. Von Bedeutung ist die Festlegung des Zeitpunkts für das Jahr der stlichen Abwicklung bei OG und OT, aber auch für die E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Erstmalige Anwendung (§ 34 Abs 10 S 3 KStG aF)

Tz. 89 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 34 Abs 10 S 3 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG ist § 15 S 1 Nr 3 KStG erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 25.05.2007 beginnen und nicht vor dem 01.01.2008 enden, bei kj-gleichem Wj also erstmals für 2008. Es handelt sich um die inhaltsgleiche Anwendungsregelung wie zu § 8a KStG idF des URefG 2008 (dazu s § 8a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.4 Vorteilsgewährung an Schwestergesellschaften der Organgesellschaft (sog Dreiecksfälle)

Tz. 858 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewährt eine Kap-Ges (TG 1) ihrer SchwGes (TG 2) mit gesellschaftsrechtlicher Veranlassung einen geldwerten Vorteil, wird nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 20.08.1986, BStBl II 1987, 455; s Beschl des GrS des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348, mwNachw) dieser Vorteil über die gemeinsame MG "umgeleitet". Es wird in einem ersten Schritt e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.10 Zurechnung des Teilwertansatzes nach § 13 Abs 3 S 1 KStG zu der vororganschaftlichen Zeit (§ 14 Abs 3 S 4 KStG)

Tz. 1020 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 4 KStG ist der Tw-Ansatz nach § 13 Abs 3 S 1 KStG der vororganschaftlichen Zeit zuzurechnen (dazu auch s Beschl des BFH v 06.06.2013, BStBl II 2014, 398 Rn 32, nachfolgend s Beschl des BVerfG v 14.12.2022, BGBl I 2023 Nr 93 und DStR 2023, 683 Rn 6; weiter s Beschl des BFH v 27.11.2013, BStBl II 2014, 651, nachfolgend s Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 9 KStG bei der Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 5 S 1 KStG

Tz. 99 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Nach § 15 S 1 Nr 5 S 1 KStG ist § 8 Abs 9 KStG bei der OG nicht anzuwenden. Dh bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens erfolgt keine spartenweise Ermittlung des Gesamtbetrag der Eink, sondern das Organeinkommen ist – unter Verrechnung der in den vd Bereichen erzielten Gewinne und Verluste – einheitlich für alle Tätigkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2 Zwangsauflösung bestehender organschaftlicher Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 7ff KStG idF des KöMoG/JStG 2022)

12.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 1195 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.2 Die frühere Regelung in den KStR 1995

Tz. 960 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995 bezeichnete den Differenzbetrag, um den die hr-liche Gewinnabführung den St-Bil-Gewinn der OG überstieg, weil für stliche Zwecke ein Ertrag bzw ein Aufwand aus der vororganschaftlichen in die organschaftliche Zeit oder umgekehrt verlagert wurde, als vorvertraglich verursachte Mehrabführung . Bei solchen Mehrabführung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.5 Organschaftsketten; nachgeordnete Personengesellschaft

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei Organschaftsketten gilt das in § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG geregelte Verbot der Anwendung insbes der § 8b-Befreiungen auch für alle Gesellschaften, die zugleich OG und OT sind (dazu auch s Tz 24 und s Frotscher, in F/D, § 15 KStG Rn 53). Bei einer Gesellschaft, die gleichzeitig OG und OT ist, ist es erforderlich, die Daten aus der gesonderten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 Berechnung der Höchstbeträge in besonderen Fällen

Tz. 155 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Hinsichtlich der Berechnung der Höchstbeträge bei abw Wj, Rumpf-Wj und Liquidation s Tz 223ff, Organschaft s Tz 227ff, einer Spartengesellschaft iSd § 8 Abs 9 KStG s Tz 232a, Beteiligung an einer Pers-Ges s Tz 233ff, BgA von jur Pers d öff Rechts s Tz 235ff, wG von st-befreiten Kö s Tz 248ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.4 Zum Begriff der in organschaftlicher Zeit verursachten Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1180 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen den Einzelheiten s Tz 1070ff. Die Abweichung darf nicht auf einer Umkehrwirkung von vororganschaftlichen oder organschaftlichen Abweichungen in früheren Jahren beruhen. Wegen der Nichtbildung von AP bei sog gegenläufigen Mehr-/Minderabführungen s Tz 1276.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Verhältnis zu den Regelungen im GewStG

Tz. 42 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 2 Abs 2 S 2 GewStG gilt eine OG als BetrSt des OT, wenn sie OG iSd § 14 bzw des § 17 KStG ist. Damit sind die Organschaftsvoraussetzungen identisch. Der einzige Unterschied zwischen der kstlichen und der gewstlichen Organschaft ist, dass bei der GewSt § 16 KStG nicht anzuwenden ist, was aus der BetrSt-Fiktion folgt. Trotz der BetrSt-F...mehr