Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Behandlung des bei Pachtbeginn dem Pächter überlassenen AV/UV

Rn. 196 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Das bei Pachtbeginn vom Verpächter dem Pächter gem § 582a Abs 3 S 1 BGB zur Nutzung überlassene bewegliche AV (Inventar) bleibt sowohl zivilrechtliches wie auch wirtschaftliches Eigentum des Verpächters. Es ist grundsätzlich auch nach eiserner Verpachtung u unabhängig von der Gewinnermittlungsart des Verpächters wie auch des Pächters beim V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Folgerungen für den Pächter

Rn. 198 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Pächter setzt die eisern übernommenen beweglichen WG des AV (nicht Grundstücke u Gebäude, sowie Betriebsvorrichtungen, die als bewegliche WG gleichwohl Grundstücks- u Gebäudebestandteil sind, vgl BFH v 28.05.1998, BStBl II 2000, 286) mit dem bisherigen Buchwert des Verpächters in seiner Bilanz an (erfolgsneutral über Einlage). In gleich...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / bb) Vertraglich geschuldete, jedoch nicht eingezogene Mieten bzw. Pachten

Rz. 124 Erfolglose Bemühungen zur Einziehung des Miet- oder Pachtzinses, die besonders aufwändig sein können, sind nach § 18 Abs. 1 S. 2 ZwVwV zu vergüten. Danach kann der Zwangsverwalter für vertraglich geschuldete, nicht eingezogene Miet- oder Pachtzinsen eine zusätzliche Vergütung von 20 % dessen verlangen, was er nach § 18 Abs. 1 S. 1 ZwVwV im Falle des Einzuges erhalten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Auswirkungen während der Pachtdauer

Rn. 196a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Anspruch auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars ist beim Verpächter zu jedem Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten neu zu bewerten u jeweils als sonstige Forderung auszuweisen. Er beträgt bei Pachtbeginn 0 EUR u wird infolge der Abnutzung der verpachteten WG von Jahr zu Jahr um den Wert der...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / aa) Allgemeines

Rz. 43 Nach §§ 148, 21 Abs. 2 ZVG, § 1123 Abs. 1 BGB erstreckt sich die Zwangsverwaltung auch auf die Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch auf solche, die bis zu einem Jahr rückständig sind, soweit die Forderung fällig ist (§ 1123 Abs. 2 S. 1 BGB). Rz. 44 Ist die Miete bzw. Pacht im Voraus zu entrichten, so erstreckt sich die Befreiung nicht auf die Miete oder Pacht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bei der Gewinnermittlung zu beachtende Grundsätze (§ 13a Abs 3 S 2 u 3 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Innerhalb der Gewinnermittlung nach § 13a EStG gelten der Grundbetrag (Abs 4) sowie der Gewinn aus den in Anlage 1 Nr 2 zu § 13a EStG genannten Sondernutzungen (fiktiv) als nach den Grundsätzen des § 4 Abs 1 EStG ermittelt (§ 13a Abs 4 S 1 EStG), während für alle übrigen Gewinne (aus forstwirtschaftlicher Nutzung, den nicht pauschalierten G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Grundlagen

Rn. 194 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die eiserne Verpachtung ist zivilrechtlich in § 582a BGB geregelt (Inventarübernahme zum Schätzwert). Danach übernimmt der Pächter das Inventar zum Schätzwert mit der Verpflichtung, es bei Beendigung der Pacht zum Schätzwert zurückzugeben. Den Schätzwerten sind jeweils die Preise im Zeitpunkt der Beendigung des Pachtverhältnisses zugrunde z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerliche Rechtsfolgen bei Betriebsverpachtung/Verpachtung von Einzelflächen

Rn. 191 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Während Pachtverträge mit fremden Dritten regelmäßig steuerlich anzuerkennen sind, gilt dies bei Verträgen mit Angehörigen nur dann, wenn das zugrunde liegende Vertragsverhältnis zivilrechtlich wie steuerrechtlich wirksam abgeschlossen ist. Wegen der Voraussetzungen hierzu im Einzelnen s H 4.8 EStH 2023 "Miet- und Pachtverträge zwischen Ang...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / i) Besonderheiten bei der Räumungs- und Herausgabevollstreckung

Rz. 398 Oftmals ist nach einer Versteigerung zu beobachten, dass trotz des Eigentumsübergangs der Ersteher die Immobilie häufig nicht nutzen kann, weil sich der bisherige Besitzer (= Schuldner) weigert, diese zu räumen. § 93 ZVG macht hier eine Räumungsklage überflüssig und ermöglicht die Zwangsvollstreckung unmittelbar aus dem Zuschlagbeschluss (Muster siehe Rdn 648). Der w...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (2) Mietverhältnis über andere Sachen

Rz. 142 Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung nach § 580a BGB zulässig,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendt, Einkommensteuerliche Aspekte alter u neuer Kooperationsformen landw Betriebe, FR 1996, 265; Ritzrow, Mitunternehmerschaft bei Ehegatten in der LuF, StBp 2007, 17; v. Twickel, Drum prüfe, wer sich ewig bindet … – Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten, DStR 2009, 411. Rn. 127 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Einkünfte aus LuF sind entsprechend § 2 Abs 1 EStG demjenigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zusammensetzung (§ 13a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 149 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe der Gewinne (Verluste) nach § 13a Abs 3 S 1 Nr 1–6 EStG. Dies sind im Einzelnen der/die Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (Abs 4, s Rn 165–172), Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (Abs 5, s Rn 173–183), Gewinn aus Sondernutzungen (Abs 6, s Rn 184–193), Sondergewinne (Abs 7, s Rn 194–...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übergangsregelung; Neuregelung

Rn. 195b Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Grundsätzlich sind bei eiserner Verpachtung nunmehr die allg gültigen bilanzsteuerrechtlichen Folgerungen sowohl beim Verpächter als auch beim Pächter zu ziehen (sofern wenigstens einer der beiden buchführend ist). Aufgrund der relativ komplizierten Handhabung der eisernen Verpachtung hat die FinVerw aber wiederum eine Vereinfachungsregelu...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Einfluss der Grundstücksbeschlagnahme auf die Miet- und Pachtzinszahlungen

Rz. 151 Nach § 57b ZVG ist die Wirksamkeit von Vorausverfügungen [179] über den Mietzins durch den Vermieter über die entsprechend anzuwendenden §§ 566b Abs. 1, 566c, 566d BGB hinaus eingeschränkt. Soweit es für die Wirksamkeit von Vorausverfügungen zwischen Mieter und Vermieter über die Mietzinsforderungen nach § 566c BGB auf die Kenntnis des Mieters vom Eigentumsübergang an...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / k) Sicherungsverwaltung als Gläubigerschutz

Rz. 436 Eine in der Immobiliarvollstreckung kaum bekannte Regelung ist der Antrag auf gerichtliche Verwaltung (sog. Sicherungsverwaltung). Nach § 94 ZVG ist auf Antrag eines Beteiligten, der Befriedigung aus dem Bargebot zu erwarten hat, das Grundstück für Rechnung des Erstehers in gerichtliche Verwaltung zu nehmen, solange nicht die Zahlung oder Hinterlegung erfolgt ist. Der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Auswirkungen beim Verpächter

Rn. 197a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Verpächter ermittelt seinen Gewinn aus der eisernen Verpachtung regelmäßig nach § 4 Abs 3 EStG. Soweit er bisher bilanzierend war, ergeben sich hieraus uU Hinzurechnungen u Abrechnungen nach den in R 4.6 Abs 2 EStR 2012 aufgestellten Grundsätzen (insb durch die Auflösung etwaiger gebildeter Rückstellungen u passiver RAP). Während der B...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / a) Abschluss von Miet- und Pachtverträgen

Rz. 79 Insbesondere bei der Möglichkeit des Neuabschlusses bzw. der Änderung von Miet- bzw. Pachtverträgen ist § 6 ZwVwV zu beachten. Solche Verträge sind schriftlich abzuschließen, woraus sich allerdings nicht ableiten lässt, dass bei Nichtbeachtung eine Unwirksamkeit vorliegt.[134] Hierbei sind folgende Risiken vom Verwalter abzusichern (Muster hierzu siehe Rdn 140):mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Einleitung

Rz. 122 Das ZVG beinhaltet besondere Regelungen hinsichtlich Mietern und Pächtern des zu versteigernden Objekts. Diese Sonderbestimmungen sind in den §§ 57–57b ZVG geregelt. Während § 57a ZVG dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht – mit gesetzlicher Frist zugesteht, befasst sich § 57b ZVG mit Vorausverfügungen und Rechtsgeschäften über Miet- und Pachtzinsen. Rz. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Übergang der Buchführungspflicht

Rn. 171 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Gem § 141 Abs 3 AO geht eine beim Rechtsvorgänger rechtswirksam begründete Buchführungsverpflichtung auf denjenigen über, der den Betrieb im Ganzen zur Bewirtschaftung als Eigentümer (durch Kauf, Erbfall, vorweggenommene Erbfolge) oder Nutzungsberechtigter (durch Pacht, Wirtschaftsüberlassung, Einbringung in eine PersGes usw) übernimmt; ein...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Muster: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten

Rz. 318 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten Die Notwendigkeit, die Ihnen zustehende Forderung unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, ohne dass erkennbare sachliche Gründe dem Forderungsausgleich entgegenstehen, lässt vermuten, dass die Forderung nach der gerichtliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition des "Totalgewinns"

Rn. 283 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Als Gewinn im Sinne einer Gewinnerzielungsabsicht ist eine Vermögensmehrung zu verstehen, die sich in einer nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelten BV-Mehrung oder in einem sonstigen allg wirtschaftlichen Vorteil zeigen kann (BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751 unter C.4.2.a.), wobei eine durch die Betätigung verursachte Minderung d...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Pfändungsschutz für Mietzinsforderungen

Rz. 861 Dem Schuldner bietet § 851b ZPO eine Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsschutz zu stellen. Rz. 862 Gem. § 851b ZPO ist die Pfändung von Miete und Pacht auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als diese als Einkünfte für den Schuldnermehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / IX. Verfahrensaufhebung

Rz. 113 Das Zwangsverwaltungsverfahren ist bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen durch Beschluss aufzuheben. Hierzu nennt das Gesetz in § 161 ZVG verschiedene Möglichkeiten. Somit kommt eine Aufhebung in folgenden Fällen in Betracht:mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / aa) Umfang der Forderung

Rz. 26 Gemäß § 152 Abs. 2 ZVG sind zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens bestehende[44] Miet- und Pachtverträge auch dem Zwangsverwalter gegenüber wirksam, sofern das Grundstück dem Mieter bereits vor Beschlagnahme überlassen war. Ein Miet- Pachtverhältnis, welches jedoch bereits beendet ist, bevor die Grundstücksbeschlagnahme wirksam wird, fällt dagegen nicht unter die Regelung ...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Begriff der körperlichen Sache

Rz. 30 Körperliche Sachen im Sinne der Vorschrift sind bewegliche Sachen (einschließlich der Wertpapiere, § 808 ZPO) und unbewegliche Sachen. Die Ansprüche auf Herausgabe können schuldrechtlicher (Miete, Pacht, Leihe pp.) oder auch dinglicher Natur (§§ 985, 1006 BGB) sein. Herausgabe bedeutet die Verschaffung unmittelbaren Besitzes, Leistung dagegen Besitz- und Eigentumsüber...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 495 Dienstbarkeiten sind beschränkte dingliche Rechte, aufgrund derer eine Sache einem anderen als dem Eigentümer nutzbar ("dienstbar") ist. Es handelt sich damit um dingliche Rechte auf unmittelbare, jedoch beschränkte Nutzung einer Sache, eines Rechts oder eines Vermögens. Sie schränken den Eigentümer des belasteten Grundstücks in dessen Benutzung ein. Abzugrenzen sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbeziehung von im Ausland belegenen selbstbewirtschafteten Flächen in die Prüfung einer Buchführungspflicht bzw für die im Inland betriebene Viehwirtschaft

Rn. 3b Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Werden neben den inländischen (Eigentums- wie Pacht-)Flächen auch solche im Ausland bewirtschaftet, kann dies sowohl Bedeutung für die Beurteilung einer evtl Buchführungspflicht als auch für die Mindestflächendeckung bei der Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Viehwirtschaft haben. In beiden Fällen sind die im Ausland be...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Körperliche Sachen und Ansprüche

Rz. 660 Körperliche Sachen im Sinne der Vorschrift sind bewegliche Sachen (einschließlich der Wertpapiere, § 808 Abs. 2 ZPO) und unbewegliche Sachen. Die Ansprüche auf Herausgabe können schuldrechtlicher (Miete, Pacht, Leihe pp.) oder auch dinglicher (§§ 985, 1006 BGB) Natur sein. Herausgabe bedeutet die Verschaffung unmittelbaren Besitzes, Leistung dagegen Besitz und Eigent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Frühere Verwaltungsauffassung

Rn. 195 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Mit einheitlichen Ländererlassen v 17.12.1965, BStBl II 1966, 34 und v 10.05.1967, BStBl II 1967, 167 hatte es die FinVerw aus Vereinfachungsgründen (nur für den Bereich der Einkünfte aus LuF) zugelassen, dass ein bilanzierender Pächter bei gleichzeitiger Nichtbilanzierung des Verpächters das bei Pachtbeginn von ihm übernommene lebende u to...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / V. Muster: Vereinbarung zur Absicherung des Verwalters bei Neuabschluss von Miet-/Pachtverträgen

Rz. 144 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.5: Vereinbarung zur Absicherung des Verwalters bei Neuabschluss von Miet-/Pachtverträgen Vereinbarung zwischen _________________________ – Mieter/Pächter – und _________________________ – Vermieter/Verpächter vertreten durch _________________________ als Zwangsverwalter – In Ergänzung des zwischen den Parteien am...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung der Ansprüche

Rn. 243 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Jeder einzelne Zahlungsanspruch stellt für sich gesehen ein immaterielles, abnutzbares WG des AV dar, das allerdings nur aktivierungsfähig ist, soweit es entgeltlich angeschafft worden ist. Die erstmalige Zuteilung der Zahlungsansprüche führt dagegen mangels entgeltlichem Erwerb gem § 5 Abs 2 EStG nicht zu einer Bilanzierungsfähigkeit. Die A...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Unterschiedliche Interessenlagen des Rechtsanwalts

Rz. 126 Die nachfolgenden Ausführungen sind für die Anwaltschaft von erheblicher Bedeutung, da Rechtsanwälte in eine der folgenden Interessenlagen aufgrund des Mandats verwickelt werden können. Rz. 127 Vertritt der Anwalt im Zwangsversteigerungsverfahren einen Mieter oder Pächter, so ist er verpflichtet, dessen Rechte bestmöglich zu wahren. Rz. 128 Anders beurteilt sich die Si...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 2. Umfang

Rz. 16 Der Umfang der Beschlagnahme geht über die Wirkungen der Beschlagnahme im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens weit hinaus.[19] Dies ergibt sich aus der Regelung des § 148 Abs. 1 ZVG, wonach auch die in § 21 Abs. 1, 2 ZVG bezeichneten Gegenstände erfasst werden. Hierunter fallen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einnahmen aus VuV von WG des luf BV (§ 13a Abs 3 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 276 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zu erfassen sind im Wj zugeflossene Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung, die ohne Zugehörigkeit der überlassenen WG zum luf BV als vermögensverwaltende Tätigkeit zu qualifizieren wären. Auf die Bezeichnung der vertraglichen Vereinbarungen kommt es nicht an (BMF vom 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 Rz 74–77, glA Märkle/Hiller, Die ESt bei L...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit von Mietzinsansprüchen

Rz. 841 Der Mietzinsanspruch des Vermieters (Schuldner) gegen seinen Mieter (Drittschuldner) stellt eine Geldforderung gem. § 535 Abs. 2 BGB dar. Auf diese Forderung kann zunächst ohne Weiteres im Wege der Zwangsvollstreckung zugegriffen werden, §§ 829, 835 ZPO. Gleiches gilt für die Pachtzinsforderung nach § 581 Abs. 1 S. 2 BGB. Ebenfalls gepfändet werden kann der Anspruch a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weinbau

Verwaltungsanweisungen: BMF v 19.10.2017, BStBl I 2017, 1431 (Abgrenzung der LuF vom Gewerbe im Bereich des Weinbaus, ertragsteuerliche Behandlung eigener und fremder Erzeugnisse in Haupt- und Nebenbetrieben). Rn. 12 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Weinbau ist die auf planmäßige Gewinnung und Verwertung von Weinreben gerichtete Tätigkeit. Der Weinbau besteht danach nicht nur in der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Hofübergabe zu Lebzeiten o aufgrund letztwilliger Verfügung

Rn. 199 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Kommt es während der eisernen Verpachtung zur Hofübergabe, führt dies weder auf Seiten des Pächters noch beim Verpächter zu Gewinnrealisierungstatbeständen, weil sich die eingefrorenen Buchwerte beim Verpächter u die Rückgabeverpflichtung beim Pächter gegenseitig ausgleichen (sog Konklusion).mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Kein Kündigungsrecht des Erstehers

Rz. 578 Im Gegensatz zur Vollstreckungsversteigerung hat der Ersteher in der Teilungsversteigerung kein Ausnahmekündigungsrecht gegenüber Mietern bzw. Pächtern nach §§ 57a, 57b ZVG [570] (§ 183 ZVG). Aus diesem Grund muss der Ersteher bestehende Miet- und Pachtrechte gegen sich gelten lassen. Eine Lockerung ist nur mit Zustimmung des jeweils Betroffenen durch abgeänderte Vers...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Ausnahmekündigungsrecht des Erstehers

Rz. 130 Durch § 57a ZVG wird dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber Mietern eingeräumt. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass bei der Zwangsversteigerung die Interessen des Mieters grundsätzlich denen des Realkredits untergeordnet werden müssen. Denn von Mietern genutzte Grundstücke werden sich ohne das Sonderkündigungsrecht in der Regel schlechter ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Anwendungsmöglichkeit

Rn. 197 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Für nach dem 28.02.2002 abgeschlossene Pachtverträge gilt, dass die bereits in den einheitlichen Ländererlassen v 17.12.1965, BStBl II 1966, 34 vorgesehene Buchwertmethode als (nunmehr ausschließliche) Erleichterungsregelung weiterhin in Anspruch genommen werden kann, wenn die eiserne Verpachtung im Vorgriff auf eine spätere Hofübertragung v...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Zwangsverwaltung ist eine weitere Form der Zwangsvollstreckung in Immobilien (§ 866 Abs. 1 ZPO). Sie ist ebenfalls im Zwangsversteigerungsgesetz in den §§ 146 bis 161 ZVG geregelt. Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung, welche eine Zerschlagung des schuldnerischen Grundbesitzes durch Verwertung zum Ziel hat, ist Sinn und Zweck der Zwangsverwaltung, dass der Gläubige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Neugründung und Betriebsübernahme

Rn. 121 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird ein luf Betrieb durch erstmalige Aufnahme einer luf Tätigkeit oder Übernahme eines Betriebs neu begründet, unterliegt dieser der Durchschnittssatzgewinnermittlung, wenn die Zugangsvoraussetzungen des § 13a Abs 1 S 1 Nr 2, 4 u 5 o S 2 EStG am maßgeblichen Stichtag 15.05. des laufenden (Erst-)Wj erfüllt sind; dies gilt selbst dann, wenn ...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / bb) Anspruch des Zwangsverwalters auf Zahlung der Kaution, Anspruch des Mieters auf Auszahlung der Kaution

Rz. 32 Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Vermieter als Schuldner und Grundstückseigentümer geleistet, so richtet sich der Rückzahlungsanspruch auch nach der Beschlagnahme gegen den Schuldner, wenn nicht inzwischen der Zwangsverwalter die Kaution erhalten hat. Der Zwangsverwalter ist daher befugt, von dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Überlassung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Sondergewinne (§ 13a Abs 7 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Bericht v 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) insbesondere im Bereich des bisherigen § 13a Abs 6 EStG aF nicht mehr hinnehmbare Besteuerungslücken festgestellt, die der Gesetzgeber nunmehr mit einer erheblichen Ausweitung der zu Sondergewinnen führenden Tatbestände zu schließen versucht. Erfasst werden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Dem Betrieb zuzurechnende Fläche

Rn. 29 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Maßgebend als Vergleichsfläche ist diejenige Fläche, die vom Inhaber (bzw bei Mitunternehmerschaft den Inhabern) des Betriebs regelmäßig landwirtschaftlich genutzt wird, wobei bei deren Berechnung der letzte angefangene nicht als voller Hektar zu berücksichtigen ist (BFH v 13.07.1989, BStBl II 1989, 1036). In die maßgebende Vergleichsfläche ...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 3. Rechte und Pflichten

Rz. 56 Der Zwangsverwalter wird als Partei kraft Amtes tätig und hat selbstständig, aber für Rechnung des Vollstreckungsschuldners dessen Vermögen zum Zwecke der Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers als Dritten zu verwalten.[97] Das Handeln des Zwangsverwalters ist materiell-rechtlich dem Vollstreckungsschuldner zuzuordnen.[98] Dieser bleibt Eigentümer des in Beschlag g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Überschreitung der selbst bewirtschafteten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Durchschnittssatzgewinnermittlung kommt nicht zur Anwendung, wenn die selbst bewirtschafteten (Eigentums- wie Pacht-)Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung ohne Sondernutzungen 20 ha übersteigen, auch wenn sie als Grundvermögen bewertet sind. Mit Hopfen, Spargel und Tabak bepflanzte Flächen zählen nicht zur landwirtschaftlichen Nutzung...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / A. Einleitung

Rz. 1 Neben der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung erfolgt die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück – grundstücksgleiche Rechte – durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung (§ 866 Abs. 1 ZPO). Ihre Eintragung kann entweder allein oder neben der Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung beantragt werden (§ 866 Abs. 2 ZPO). Während die Zwangsversteigeru...mehr