Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsfonds

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2 Beitragshöhe

Von dem beitragspflichtigen Betrag der Versorgungsbezüge sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Die Beiträge trägt das Mitglied allein. In der Krankenversicherung ist der allgemeine Beitragssatz (2024: 14,6 %) maßgebend. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt der "normale" ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4 Durchführung der Pauschalierung

Die Durchführung der Pauschalierung bei Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen nach § 40b EStG in der geltenden Fassung einerseits und für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen nach § 40b EStG a. F. andererseits unterscheidet sich nicht. Es ist weder ein Antrag beim Finanzamt noch die Zustimmung des Finanzamts erforderlich. Die Pauschalbesteuerung k...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.2 Kapitalleistungen

Tritt an die Stelle der laufenden Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge. Dies gilt jedoch längstens für 120 Monate. Dies bedeutet, dass ab Beginn des Monats nach der Auszahlung de...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1 Mögliche Tatbestände

Häufig kommt es vor, dass ein Versorgungsbezug bereits vor dem Rentenbeginn ausgezahlt wird. In diesen Sachverhalten kann noch keine Versicherungspflicht als Rentenbezieher bestehen. Oft sind die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt noch als Arbeitnehmer pflichtversichert. Möglich ist auch eine Versicherung als Empfänger von Arbeitslosengeld, der bereits einen Versorgungsbezug au...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 4 Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer die Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung als Rentner nicht erfüllt, verbleibt als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei freiwilligen Mitgliedern werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben. Entsprechend gelten auch Renten aus der betrieblichen Altersversorgun...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Lohnsteuer

1 Externe Durchführungswege im Überblick 1.1 Direktversicherung Eine Direktversicherung[1] ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person). Der Arbeitgeber schließt sie bei einem inländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen als Einzel- oder Gruppenvertrag ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versiche...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4 Fünftelregelung bei Teil- oder Einmalkapitalzahlungen

Entschädigungen sowie Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit können im Bereich der betrieblichen Altersversorgung unter Berücksichtigung der engen Voraussetzungen der Rechtsprechung als außerordentliche Einkünfte ermäßigt unter Anwendung der Fünftelregelung zu besteuern sein. Dies gilt sowohl für unbeschränkt als auch für beschränkt einkommensteuerpflichtige Personen.[1]...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.2 Steuerfreier Höchstbetrag

Auch der steuerfreie Höchstbetrag für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West). Bis 2025 wird er stufenweise auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze angehoben. In 2024 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag 2.718 EUR (3 % von 90.600 EUR).mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.2 Fälligkeit der Versicherung nicht vor dem 60. bzw. 62. Lebensjahr

Die Pauschalierung der Lohnsteuer ist bei Direktversicherungsbeiträgen nur zulässig, wenn die Versicherung nicht auf den Erlebensfall eines früheren als des 62. Lebensjahres des Arbeitnehmers abgeschlossen ist. Für Versorgungszusagen vor 2012 ist das 60. Lebensjahr maßgebend.[1]mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.4 Erstes Dienstverhältnis

Die Steuerbefreiung wird jedem Arbeitnehmer nur einmal im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses gewährt. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die Beiträge für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers nur dann steuerfrei lassen darf, wenn er den Lohnsteuerabzug nach einer der Steuerklassen I–V durchführt. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein weiterbest...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2 § 40b EStG (geltende Fassung): Anwendung nur bei umlagefinanzierten Pensionskassen

6.2.1 Pauschalierung mit 20 % für laufende Zuwendungen Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG in der geltenden Fassung gilt ausschließlich für laufende Zuwendungen[1] an umlagefinanzierte Pensionskassen. Sie ist für den Bereich der kapitalgedeckten bAV ausgeschlossen. Die Vorschrift hat danach insbesondere Bedeutung für Umlagezahlungen an die Zusatzversorgungskasse...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Kapitaldeckungsverfahren

Durch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG sind nur Beiträge für die bAV begünstigt, die im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden. Für vom Arbeitgeber geleistete Umlagen scheidet die Steuerbefreiung aus.[1] Bei der Durchführung von bAV im Kapitaldeckungsverfahren werden die vom Arbeitgeber in der Ansparphase geleisteten Beiträge für den jeweiligen Arbeitnehmer Ertrag br...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Sozialversicherung

1 Unterschiedliche Beurteilungsvarianten Ausnahmen von der grundsätzlichen Entgelteigenschaft für Einnahmen aus der Beschäftigung sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Im Zusammenhang mit der Entgelteigenschaft von Zuwendungen für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5 Pauschalversteuerte Bezüge

Dem Arbeitsentgelt sind Beiträge, die nach § 40b EStG a. F. (in der am 31.12.2004 geltenden Fassung) pauschal versteuert werden, nicht zuzurechnen, die zusätzlich[1] zu Löhnen und Gehältern gewährt werden. Die Pauschalversteuerung nach dieser Vorschrift ist bis zur Höhe von 1.752 EUR kalenderjährlich möglich. Werden die Aufwendungen vom Arbeitgeber finanziert und nach § 40b ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 Direktversicherung

Eine Direktversicherung[1] ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person). Der Arbeitgeber schließt sie bei einem inländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen als Einzel- oder Gruppenvertrag ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versicherungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Auch ein...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 9 Aufzeichnungspflichten

Der Arbeitgeber hat im Lohnkonto des Arbeitnehmers folgende Aufzeichnungen zu führen[1]: die Höhe der steuerfreien Beiträge zur bAV, die Höhe der pauschalierten Beiträge zur bAV sowie die darauf entfallende Lohnsteuer, bei Direktversicherungen und kapitalgedeckten Pensionskassen den Nachweis, dass vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuert ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Lohnsteuer

1 Leistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind sonstige Einkünfte 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge,...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5.2 Eigenständiger Freibetrag

Im Steuerrecht mindert die Pauschalversteuerung nach § 40b EStG a. F. den Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 EStG. Unter Berücksichtigung des maximal möglichen Betrags für die Pauschalversteuerung i. H. v. 1.752 EUR kalenderjährlich verbleibt ein Steuerfreibetrag i. H. v. (2024: 7.248 EUR – 1.752 EUR =) 5.496 EUR. Vergleichbare Regelungen bestehen in der Sozialversicherung nich...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.2 Zusammengeballter Zufluss der Einnahmen

Grundvoraussetzung für die Annahme außerordentlicher Einkünfte ist ein zusammengeballter Zufluss von Einnahmen in einem Kalenderjahr, der sich normalerweise auf mehrere Jahre verteilt hätte. Unerheblich ist, wenn die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Anwendung der Fünftelregelung gleicht den steuerlichen Progressionsnach...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.1 Laufende Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung

Bei laufenden Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung werden die Beiträge entweder direkt von der Zahlstelle[1] der Versorgungsleistung (z. B. dem auszahlenden Versicherungsunternehmen) oder vom Bezieher der Versorgungsleistung an die Krankenkasse gezahlt.mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.3 Beitragsbemessungsgrenze

Wie bei allen gesetzlich krankenversicherten Personen sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten (2024: 5.175 EUR; 2023: 4.987,50 EUR monatlich). Erreicht der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die Beitragsbemessungsgrenze, werden nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und da...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Beitragsrechtliche Regelungen

Unabhängig von dem Tatbestand der Versicherungspflicht, sind die Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Es gelten alle Regelungen wie bei der Versicherungspflicht aufgrund des Rentenbezugs.[1] Aufgrund des Bezugs von Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann jedoch bereits die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erreicht we...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.1 Rentenzahlungen

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden erfasst mit dem Besteuerungsanteil ("Kohortenprinzip") [1] oder Ertragsanteil.[2] Das gilt auch für Rentenzahlungen ausländischer Versorgungsträger an ehemalige Arbeitnehmer soweit die Rentenzahlungen im Inland der Besteuerung unterliegen. Der Altersentlastu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1 Rentenbezugsmitteilungsverfahren

Die betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind in das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren[1] eingebunden. Ihre Aufgabe ist es, als mitteilungspflichtige Stelle Angaben zu den ausgezahlten Renten und anderen Leistungen sowie zum Empfänger bis Ende Februar des Folgejahres der zentralen Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) elektronisch zu übermitteln.[2] Der Steuerbürger...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.4 Pauschalierungsgrenzen während des Kalenderjahres

Die Pauschalierungsgrenzen von 1.752 EUR und von 2.148 EUR sind Jahresbeträge. Eine zeitanteilige Berücksichtigung bei laufenden Arbeitgeberbeiträgen (z. B. monatlich 146 EUR bzw. 179 EUR) ist möglich, jedoch nicht verpflichtend. Bei laufenden pauschalbesteuerungsfähigen Arbeitgeberzuwendungen entfällt die Einbeziehung der für den einzelnen Arbeitnehmer erbrachten Beiträge in...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.6 Rückzahlung pauschal besteuerter Zuwendungen

Arbeitslohnrückzahlungen mindern die im selben Kalenderjahr anfallenden pauschalbesteuerungsfähigen Zuwendungen und damit die pauschale Steuerschuld des Arbeitgebers. Übersteigen in einem Kalenderjahr die Arbeitslohnrückzahlungen betragsmäßig die Zuwendungen des Arbeitgebers, ist eine Minderung von Beiträgen im selben Kalenderjahr nur bis auf null möglich.[1] Eine Minderung ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.2 Finanzierung der bAV-Beiträge

Für die Beitragsfreiheit ist es unbedeutend, ob die Finanzierung der Zuwendungen durch den Arbeitgeber oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung[1] durch den Arbeitnehmer erfolgt. Bei einer Finanzierung durch Entgeltumwandlung gilt dies unabhängig davon, ob sie aus laufendem oder einmalig gezahltem Arbeitsentgelt finanziert werden. Bei Mischfinanzierungen, also der Kombination v...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5.1 Finanzierung durch Entgeltumwandlung

Für die Lohnsteuerpauschalierung ist unerheblich, ob die Aufwendungen zusätzlich zum Entgelt vom Arbeitgeber oder durch Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer erbracht werden. Für die beitragsrechtliche Beurteilung zur Sozialversicherung ist allerdings zwischen einer Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt und einer Umwandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt zu unterscheiden....mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.1 Aufteilung des Freibetrags

Infographic Aufteilung pro rata Bei dem Freibetrag i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung handelt es sich um einen Jahresbetrag. Dieser kann in gleichen monatlichen Raten (2024: 3.624 EUR : 12 = 302 EUR) berücksichtigt werden (Aufteilung pro rata). Praxis-Beispiel Monatlich gleichbleibende Berücksichtigung des Freibetragsmehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.6 Abgrenzung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge

Die Steuerbefreiung gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes ausschließlich für Beiträge des Arbeitgebers, die dieser an die begünstigten Versorgungseinrichtungen leistet. Beiträge des Arbeitgebers in diesem Sinne liegen insbesondere vor, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer[1] die Beiträge selbst schuldet und an die Versorgungseinrichtung leistet.[2] Da da...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.2 Pflichtpauschalierung mit 15 % für Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen muss der Arbeitgeber mit einem abgeltenden Steuersatz von 15 % pauschalieren.[1] Dies gilt auch dann, wenn an die Versorgungseinrichtung keine weiteren laufenden Beiträge oder Zuwendungen geleistet werden. Sonderzahlungen mit Arbeitslohncharakter Sonderzahlungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die an die Stelle der bei regul...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3 Umlagefinanzierte bAV

Zuwendungen für eine umlagefinanzierte Pensionskasse gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, soweit sie nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei sind (2024: 2.718 EUR jährlich bzw. 226,50 EUR monatlich; 2023: 2.628 EUR jährlich bzw. 219 EUR monatlich) oder nach § 40b EStG pauschal besteuert werden (1.752 EUR jährlich bzw. 146 EUR monatlich). Eine weitere Voraussetzung i...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Pensionsfonds und Pensionskassen

Beitragszahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.[1] Dabei ist zwischen umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Pensionskassen zu unterscheiden. Das System der nachgelagerten Besteuerung wurde auch auf laufende Arbeitgeberleistungen in eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse ausgedehnt.[2] Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes

Rz. 81 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG fallen auch Leistungen durch Unternehmer, die die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, welche Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen.[1] Unter die Aufsicht nach dem VAG fallen nach§ 1 Abs. 1 VAG Versicherungsunternehmen i. S. d. § 7 Nr. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse, den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR jährlich, Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Hinweis SFN-Zuschläge währen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 2.5.4 Allgemeinkosten müssen nicht angesetzt werden

Das Ansatzwahlrecht für Allgemeinkosten gilt auch weiterhin: Kosten der allgemeinen Verwaltung; das sind Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen – z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation, – Feuerwehr, Werkschutz sowie allgemeine Fürsorge einschließlich B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.4.2 Betriebliche Altersversorgung

Rz. 192 Mitbestimmungspflichtig ist nach den vorgenannten Grundsätzen auch die betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber kann zwar über das "Ob", den damit verbundenen Zweck und den begünstigten Personenkreis mitbestimmungsfrei entscheiden.[1] Sind diese Entscheidungen einschließlich des Dotierungsrahmens getroffen worden, hat der Betriebsrat bei der Ausgestaltung der b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 12 VersAusglG – Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten.

Gesetzestext Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes. Rn 1 Durch § 12 wird fingiert, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte beim Ausgleich eines betrieblichen Versorgungsanrechts iSd BetrAVG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann bei der externen Teilung wählen, ob ein für sie bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten. (3) Die Zahlung des Kapitalbetrags nach § 14 Abs. 4 an die gewählte Zielversorgung darf nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen oder zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wahlrecht der ausgleichsberechtigten Person (Abs. 1).

Rn 1 Liegt ein Fall der externen Teilung vor, kann der Ausgleichsberechtigte nach § 15 I frei wählen, bei welchem Versorgungsträger er ein neues Anrecht begründen oder ein bestehendes ausbauen will. Der ausgewählte Versorgungsträger muss mit der Wahl, insb mit der vorgesehenen Teilung, einverstanden sein. Auch bleibt es dem Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen unbenom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 45 ist eine Sondervorschrift, die die Berechnung des Ehezeitanteils von Anrechten aus betrieblicher Altersversorgung (betrAV) regelt. Die Bestimmung ist nach dem Willen des Gesetzgebers unmittelbar nur auf Anrechte anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch im Anwartschaftsstadium befinden, während bereits laufende Betriebsrenten nach § 41 i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Ausgleichsposten

Rn. 1440 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Die in den Steuerbilanzen vielfach anzutreffenden "Ausgleichsposten" entspringen den verschiedensten Entstehungsgründen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 179. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 08.04.2010, BGBl I 2010, 386

Rn. 199 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Das Bundeskabinett hat am 16.11.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben durchgeführt werden. Im Einzelnen die Änderungen des EStG gem Art 1: (1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bewertung nach dem Kapitalwert.

Rn 12 Der Kapitalwert nach § 4 V BetrAVG ist der Wert des Anrechts, der bei einem Arbeitsplatzwechsel vom bisherigen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Dem entspricht beim VA der Transfer des Anrechts – in Höhe des Ausgleichswerts, dh der Hälfte des Ehezeitanteils (§ 1 II 2) – vom ausgleichspflichtigen auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten. Im Arbeitsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 17 erfasst die internen Durchführungswege der betrAV (Direktzusage und Unterstützungskasse). Hier hielt der Gesetzgeber eine externe Teilung auf Verlangen der Quellversorgung (§ 14 II Nr 2) bis zu einer (deutlich) höheren Wertgrenze für gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber – anders als bei Anrechten aus einem externen Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr