Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2 Voraussetzungen

Persönlicher Geltungsbereich § 167 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gilt bei allen Beschäftigten. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt.[1] Die Vorschrift gilt für alle Arbeitgeber. Es kommt nicht auf die Betriebsgröße an, weshalb auch Klein-/ und Kleinstbetriebe betroffen sind. Auch der Geschäftsgegenstand und die Existenz einer Mitarbeiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 1 Ziel

§ 167 Abs. 2 SGB IX zielt darauf ab, bei gesundheitlichen Störungen mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine gemeinsame Klärung möglicher Maßnahmen durch alle Beteiligten herbeizuführen. Zu beteiligen sind der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Falls erforderlich werden der Werks- oder Betriebsarzt, der Sozialversi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.5 Inklusionsvereinbarung

Nach § 166 SGB IX muss der Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und der betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abschließen. Das Initiativrecht für den Abschluss dieser Vereinbarung liegt bei der Schwerbehindertenvertretung oder – ist diese nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 1.2 Unterrichtung von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat

Im Verlauf des Bewerbungsverfahrens hat der Arbeitgeber gegenüber der Schwerbehindertenvertretung sowie gegenüber dem Betriebsrat folgende Informations- und Erörterungspflichten: Der Arbeitgeber muss die Schwerbehindertenvertretung und die betriebliche Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) über die Vermittlungsvorschläge und die Bewerbung schwerbehinderter Mensche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.6 Prävention – Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung

Eine weitere Verpflichtung des Arbeitgebers liegt in der Prävention.[1] Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Beteiligten das Arbeitsverhältnis dauerhaft fortsetzen können und hierfür sämtliche Hilfen zur Beratung sowie alle finanziellen Möglichkeiten möglichst frühzeitig ausschöpfen. Das bedeutet konkret: Der Arbeitgeber ist nach § 167 Abs. 1 SGB IX verpflichtet, so fr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.10 Verhältnis zum Betriebs- bzw. Personalrat

Im Fall eines Arbeitskampfs haben sich Betriebsrat bzw. Personalrat neutral zu verhalten. Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bzw. § 66 Abs. 2 BPersVG sind Arbeitskampfmaßnahmen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, ebenso zwischen Personalrat und Dienststellenleitung untersagt.[1] Die Neutralitätspflicht des Betriebs- bzw. Personalrats verbietet es, die Möglichkeit von Arbeitska...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.1 Voraussetzungen eines Streiks

Art. 9 Abs. 3 GG räumt für jedermann und für alle Berufe das Recht ein, zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, Vereinigungen zu bilden. Kernbereich dieser Koalitionsfreiheit ist das Recht der Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen), Tarifverträge zu schließen. Zum Abschluss von Tarifverträgen kann es aus Sicht einer oder beider Tarifparteien n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.14.7 Gleitzeit

Eine Teilnahme am Streik wirkt sich nicht auf das Gleitzeitkonto eines Beschäftigten aus. Die Suspendierung der Hauptleistungspflichten führt zu einer entsprechenden Minderung des Arbeitszeitsolls. Gleiches gilt für Beschäftigte, die zwar nicht streiken, aufgrund von Streikfolgen jedoch nicht beschäftigt werden. Der Arbeitgeber ist zur Kürzung der Vergütung berechtigt.[1] Da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.6 Erhaltungs- und Notstandsarbeiten

Erhaltungsarbeiten sind diejenigen Arbeiten, die erforderlich sind, um für die Dauer des Arbeitskampfs die sächlichen Betriebsmittel in dem Zustand zu erhalten, in dem sie sich bei Beginn des Arbeitskampfs befunden haben. Hierzu gehören zum einen die Fortsetzung der Produktion (z. B. bei Hochöfen und chemischen Prozessen) und zum anderen auch Maßnahmen, um den endgültigen Ve...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3 Räumlich weite Entfernung

Aus dem Sinn und Zweck des Sondertatbestands ergibt sich, dass Nebenstellen und Dienststellenteile, obwohl ihnen die zur Wahl des Personalrats erforderliche Dienststellenqualität fehlt, nur dann eine eigene Personalvertretung wählen können, wenn eine ordnungsgemäße Interessen- und Aufgabenwahrnehmung durch den Personalrat der Hauptdienststelle nicht gewährleistet ist. § 7 BPe...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2 Gruppenprinzip

Das Personalvertretungsrecht gliedert die Gesamtheit der Beschäftigten einer Dienststelle in zwei Gruppen, die Arbeitnehmergruppe und die Beamtengruppe. Die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Gruppe ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BPersVG. Grund für das sich durch das gesamte Gesetz ziehende Gruppenprinzip sind die grundlegend anderen Rechtsverhältnisse, aus dene...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Verselbstständigte Nebenstellen und Dienststellenteile nach § 7 BPersVG

§ 7 BPersVG durchbricht den Grundsatz, wonach Nebenstellen und Dienststellenteile personalvertretungsrechtlich eigentlich keine eigene Bedeutung haben. §7 BPersVG kommt somit immer nur dann zum Tragen, wenn eine Verwaltungsstelle nicht schon Dienststelle nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 BPersVG oder § 6 Abs. 1 BPersVG ist. Hat sie also einen eigenen Aufgabenbereich oder eine selbststän...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3 Dienststelle unterhalb der Mittelbehörde

Die einer Mittelbehörde unmittelbar nachgeordneten Dienststellen im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BPersVG sind solche, die mit den ihrerseits nachgeordneten untersten Stellen eine Dienststelle im Sinne des BPersVG bilden. Weitere Untergliederungen werden nicht vorgenommen. Dies gilt selbst dann, wenn sich auf der untersten Ebene weitere Verwaltungsstellen und Betriebe befinden...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Grundsätzliches

Die Begriffsbestimmung der Dienststelle, deren Begrenzung und Aufgaben finden sich nun verteilt in den Vorschriften der §§ 4 Abs. 1 Nr. 6, 6 BPersVG und für Nebenstellen und Dienststellenteile in § 7 BPersVG. Die Bestimmungen begrenzen so zugleich den Wirkungs- bzw. Repräsentationsbereich der einzelnen Personalvertretungen. § 4 Abs. 1 Nr. 6 BPersVG definiert allgemein den Beg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / Zusammenfassung

Begriff Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) in einem Betrieb oder einer Behörde. Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung zusammen und wirkt auf die Berücksichtigung der Belange der Jugendlichen unter 1...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.2 Dienststellenteil

Hierbei handelt es sich um unselbstständige Verwaltungskörper, die aus Untergliederungen einer Dienststelle wegen organisatorischen, technischen oder räumlichen Anlässen hervorgingen und die mit einer verhältnismäßigen Selbstständigkeit versehen wurden.[1] Die Abgrenzung zwischen Nebenstelle und Dienststellenteil fällt in der Praxis ausgesprochen schwer. Personalvertretungsr...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.5 Folgen aus dem Verselbstständigungsbeschluss

Beschließen die Beschäftigten mit einer ausreichenden Mehrheit die Verselbständigung, kann ein eigener Personalrat gewählt werden. Zeitlich auf die Amtszeit des nun zu wählenden Personalvertretungsgremiums begrenzt, ist der Dienststellenteil bzw. die Nebenstelle nun personalvertretungsrechtlich selbstständig und damit eine Dienststelle im Sinne des Gesetzes. Verwaltungsorgani...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Oberbegriff der Dienststelle

Der Dienststellenbegriff gilt grundsätzlich für sämtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sofern sie bundesunmittelbar sind. Im Gegensatz zu § 1 BPersVG, der den Geltungsbereich des Gesetzes definiert, bestimmen §§ 4 Abs. 1 Nr. 6, 6 BPersVG die verwaltungsorganisatorische Einheit, für die ein Personalrat tätig wird und deren Beschäftigte er v...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Streitigkeiten

Besteht Streit über die Frage der Zugehörigkeit eines Beschäftigten zu der jeweiligen Gruppe, entscheidet hierüber das zuständige Verwaltungsgericht im Beschlussverfahren, § 108 BPersVG. Relevant ist dies insbesondere in Wahlanfechtungsverfahren, bei Streitigkeiten über die korrekte Zusammensetzung der Personalräte, aber auch bei der Wirksamkeit von konkreten Beschlüssen in ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Gerichte

Gerichte sind solche organisatorischen Einheiten, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz gebildet sind und in denen rechtsprechende Gewalt ausgeübt wird. Dem BPersVG unterfallen lediglich die obersten Gerichte auf Bundesebene. Zur Frage der Beschäftigteneigenschaft der Richter selbst sei an dieser Stelle auch auf die Ausführungen zu § 1 BPersVG verwiesen[1]. Da den Gerichten ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1 Oberste Dienstbehörde

Nach § 3 Abs. 1 BBG ist oberste Dienstbehörde die oberste Behörde des Dienstherrn, für dessen Bereich der Beschäftigte tätig wird. Dies gilt unmittelbar für Beamte und entsprechend für Arbeitnehmer. Im Bereich der bundesunmittelbaren Verwaltungen sind dies beispielsweise die Bundesministerien, das Bundeskanzleramt, der Bundestag und Bundesrat. Im Bereich der juristischen Per...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation: Methoden und Ges... / 5.4 Phase 4: Entwicklung von (Teil-)Lösungsoptionen

Nach der Konfliktbearbeitung geht es darum, dass die Konfliktparteien gemeinsam (Teil-) Lösungsoptionen für die einzelnen Themen finden. Wie bereits dargestellt, wird der Mediator keine eigenen Lösungsvorschläge unterbreiten. Er unterstützt die Konfliktparteien je nach Situation mit passenden Kreativitäts- oder Fragetechniken. Praxis-Tipp Erstmal geht es um Masse statt Klasse...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2 Behörde der Mittelstufe

§ 4 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG enthält eine eigene Definition für die Behörde der Mittelstufe. Sie ist der obersten Dienstbehörde nachgeordnet. Ihr selbst wiederum muss ebenfalls eine Unterbehörde oder aber Verwaltungsstelle nachgeordnet sein. Fehlt es hieran, handelt es sich nicht um eine Behörde der Mittelstufe im Sinne des Gesetzes. Gefordert wird hier also der klassische dreis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / 2 Aufgaben und Rechte

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat die besonderen Interessen der wahlberechtigten Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat (nicht gegenüber dem Arbeitgeber) wahrzunehmen und so dafür zu sorgen, dass deren Belange in der Betriebsratsarbeit angemessen berücksichtigt werden. Sie hat folgende allgemeine Aufgaben [1]: Maßnahmen, die den Interessen der zur Jugend- und Auszub...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum gelten bei Alleinarbe... / 1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und weiteren Funktionsträgern

Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört, Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu müssen Gefährdungen am Arbeitsplatz vermieden bzw. verringert werden (§ 4 ArbSchG). Für Alleinarbeit gilt: "Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Abfallbeauft... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Der Unternehmer bzw. Betreiber trägt die Verantwortung, dass Vorschriften eingehalten werden. Achtung Verhältnis zwischen Betreiber und Betriebsbeauftragten Das Verhältnis zwischen Unternehmer bzw. Betreiber und Betriebsbeauftragtem für Abfall regeln die §§ 55 bis 58 BImSchG (Pflichten des Betreibers, Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers, Vortragsrecht, Benachteiligu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherheitsbeauftragter / 5 Bestellung

Der Unternehmer muss bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten den Betriebs- bzw. Personalrat beteiligen; unmittelbare Vorgesetzte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit wirken mit. Die Bestellung kann formlos erfolgen. I. d. R. werden Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellt und Aufgaben sowie Zuständigkeitsbereich festgelegt. Ein Muster für die Bestellung eines Sic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist ein Arbeitsschutz... / 1.2 Hintergrund

Aufgaben der einzelnen Mitglieder: Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter: Die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses müssen vom Arbeitgeber terminiert und einberufen werden. Ihm fällt auch die Benennung und ordnungsgemäße Einladung der anderen Mitglieder zu. Den Vorsitz hat der Arbeitgeber selbst (bei juristischen Personen das vertretungsbefugte Organ) oder ein von ihm Be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist ein Arbeitsschutz... / 1.1 Definition

§ 11 ASiG verpflichtet den Arbeitgeber dazu, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden, wenn er mehr als 20 Beschäftigte hat. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20h/Woche mit 0,5 und bis zu 30 h/Woche mit 0,75 zu berücksichtigen. Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftrag...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Organisation des betrieblic... / 3.7 Gefährdungsbeurteilung

Gem. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie weiterer Rechtsvorschriften muss der Unternehmer Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten durchführen und somit ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes notwendig sind (s. Beitrag Gefährdungsbeurteilung). Die Durchführung erfolgt i. d. R. durch die Führungskräfte unter Mithilfe der Fachkraft für Arbeitss...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Organisation des betrieblic... / 3.2 Einbindung der Arbeitsschutzorganisation in die Unternehmensorganisation

Beim betrieblichen Arbeitsschutz gibt es verschiedene Organisationseinheiten des Betriebes sowie unterschiedliche Akteure, die relevant sind. Die Abb. 3 zeigt beispielhaft relevante Bereiche eines Unternehmens, die im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz eine Rolle spielen. Diese Bereiche sind jedoch von der jeweiligen Unternehmensgröße und -struktur abhängig und kön...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Organisation des betrieblic... / 3.13 Einrichten eines Arbeitsschutzausschusses (ASA)

Die Arbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit macht es erforderlich, dass diese mit allen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammenarbeiten. Eine weitere Grundlage für diese Zusammenarbeit ergibt sich aus § 11 Arbeitssicherheitsgesetz. Danach hat der Arbeitgeber, sofern in keiner weiter...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Unfälle dokume... / 1.2 Hintergrund

Die Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen sollte folgende Informationen enthalten: Name des Verletzten bzw. Erkrankten, Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens, Ort, Unfallhergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung, Namen der Zeugen, Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen, Name des Erste-Hilfe-Leistenden. Die Form der ...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Organisation des betrieblic... / 3.6 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

§ 22 SGB VII schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung des Betriebsrats oder Personalrats ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte(r) bestellt werden muss (müssen). Die DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" enthält keine starren Regelungen. Der Unternehmer muss gem. § 20 Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung bestehenden ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Unfälle dokume... / 3 FAQs

1) Muss jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden? Ja. Dies schreibt § 24 Abs. 6 DGUV-V 1 vor. 2) Wann muss eine Unfallanzeige erstatt werden? Eine Unfallanzeige muss erstattet werden, wenn ein Unfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat. 3) Wer erhält eine Unfallanzeige? zwei Exemplare erhält der Unfallversicherungsträ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Als neue Fachkraft für Arbe... / 4 Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Die Arbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit macht es erforderlich, dass diese mit allen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes beauftragten Personen zusammenarbeiten. Eine weitere Grundlage für diese Zusammenarbeit ergibt sich aus § 11 Arbeitssicherheitsgesetz. Danach hat der Arbeitgeber, sofern in keiner weiteren R...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Persönliche Schutzausrüstun... / 2 Auswahl

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass PSA eingesetzt werden muss, müssen die Anforderungen an die PSA festgelegt werden. Nur so kann die später eingesetzte PSA auch ausreichend Schutz gegen die Gefährdung bieten. Der PSA-Einsatz darf nicht zu einer größeren Gefahr führen: Deshalb ist z. B. das Tragen von Schutzhandschuhen an Bohr- oder Drehmaschinen wegen der Gefahr des Ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelheiten

Rz. 6 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einige der folgenden Regelungen sind vor der Privatisierung der Post ergangen. Die sich als Folge der Privatisierung ergebenden Änderungen sind ggf entsprechend zu berücksichtigen (> Rz 3, 4). Dienstkleidung Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Dienstkleidung an Pflichtmitglieder der Postkleiderkasse führt nicht zu stpfl > Arbeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Bundesbank

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen, die die Bundesbank zahlt, sind nur im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 2ff LStR steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 20–54). Aufwandsentschädigungen an Mitglieder des Personalrats der Bundesbank sind steuerfrei (FinMin NW vom 31.03.1981, EStG-K § 3 EStG 3.5). Bei im Ausland ansässigen Beamten ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Arbeitnehmer

Rz. 3 Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Betriebs. Dazu zählen grundsätzlich nicht die Leiharbeitnehmer, für die in § 7 Satz 2 BetrVG durch die Betriebsverfassungsgesetznovelle von 2001 eine Sonderregelung getroffen wurde. An dieser Sonderregelung in § 7 Satz 2 BetrVG hat sich durch die Änderungen aufgrund Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelfragen

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen Bahnbeamte können zwar auch nach der Privatisierung (> Rz 1) Aufwandsentschädigungen erhalten (> Aufwandsentschädigungen Rz 24). Ob sie öffentliche Dienste leisten, war indes schon bei der früheren Deutschen Bundesbahn nicht eindeutig geklärt (vgl BFH 103, 165 = BStBl 1971 II, 818). § 3 Nr 12 Satz 2 EStG ist aber uE weg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.5 Rolle der Personal- und Schwerbehindertenvertretung

Der Eintritt der auflösenden Bedingung ist – ohne ausdrückliche tarifvertragliche Regelung – mangels einer entsprechenden gesetzlichen Rechtsgrundlage nicht von einer vorherigen Anhörung des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung oder einer sonst gebildeten Personalvertretung abhängig.[1] Insbesondere ist § 102 BetrVG nicht entsprechend auf die Mitteilung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen

Rz. 463 Vor Ausspruch der verhaltensbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber einen bei ihm bestehenden Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Eine ohne Anhörung erfolgte Kündigung ist unwirksam. Das Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen kann durch Vereinbarung zwischen den Betriebspartnern nach § 102 Abs. 6 BetrVG auch erweitert werden. Besteht Sonderkündigungsschutz na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.3 Formelle Anforderungen

Rz. 409 Die Abmahnung erfordert keine bestimmte Form. Sie kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Kenntnis von dem Inhalt der Kündigungsandrohung erhält. Bei einer schriftlichen Abmahnung ist der Zugang der Abmahnung grds. ausreichend (§ 130 Abs. 1 BGB analog), da mit diesem von der Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Arbeitnehmer ausge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.4 Ausschluss der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 338 Das Recht zur fristgerechten verhaltensbedingten Kündigung kann einzel- oder tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sein. Beschränkungen in Betriebsvereinbarungen sind nur möglich, soweit nicht tarifliche Regelungen bestehen oder üblich sind (§ 77 Abs. 3 BetrVG). In Tarifverträgen findet sich häufig lediglich eine Beschränkung betriebsbedingt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.2 Kündigung innerhalb der Wartezeit

Rz. 251 Innerhalb der Wartezeit soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erproben. Bewährt dieser sich nicht, kann der Arbeitgeber "frei" kündigen, d. h. auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung kommt es nicht an. Die Kündigung unterliegt aber den Grenzen der §§ 134, 138, 242 BGB.[1] Dabei ist darauf zu achten, dass über diese Generalklauseln nicht der Schutz des Kündigungss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.6 Checkliste

Rz. 316 Folgende Checkliste gibt einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen der ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung, wobei sie nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: Rz. 317 Wirksame Kündigungserklärung Inhalt (Rz. 111 ff.) Geschäftsfähigkeit[1], §§ 105, 111 BGB Nichtigkeit der Kündigungserklärung nach Anfechtung ( Rz. 168 f.), § 142 Abs. 1 BGB Stellvertr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3 Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Rz. 725 Die vom Arbeitgeber zu beachtende Rangfolge bei der Durchführung betrieblicher Maßnahmen führt insbesondere dazu, dass eine Versetzung oder eine Änderungskündigung vor Ausspruch einer Beendigungskündigung als mildere Mittel in Betracht kommen können. Es gilt der Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung.[1] Eine Änderungskündigung wiederum ist unter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.5.2 Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

Rz. 296 Eine Beendigungskündigung scheidet nach § 1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KSchG aus, wenn der Arbeitnehmer auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu anderen Bedingungen oder auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann.[1] Rz. 297 Die Regelung konkretisiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie hat einen größeren Anwendungsbereich, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.1 Relative und absolute Sozialwidrigkeit

Rz. 265 Die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers ist nach § 1 Abs. 1 KSchG rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Sie ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozialwidrig, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Die Gründe müssen eine konkrete Störun...mehr