Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.2 Ermessen/Wunsch- und Wahlrecht (Abs. 5)

Rz. 22 Abs. 5 Satz 1 konkretisiert die Möglichkeiten der Ermessensentscheidung bei stationären Vorsorgeleistungen. Danach bestimmt die Krankenkasse nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalles Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen sowie die stationäre Vorsorgeeinrichtung. Diese Regelung entspricht i...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 33 Abs. 1 letzter Satz ist durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) eingeführt worden. Abs. 4 erster Satz wurde gestrichen. Abs. 2 Satz 3 ist durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) eingefügt worden. Rz. 2 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat § 33 mit Wirkung zum 1.1.2004 in weiten Te...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Ihre Vorläuferregelung (§ 368p RVO) war bereits ein Teil dessen, was allgemein unter Kassenarztrecht (heute Vertragsarztrecht) mit Selbstverwaltungscharakter verstanden wird. Mit dem Gesetz über die 19. Anpassung der Le...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.4 Schwerstbehinderte Versicherte (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 15a Mit der Neufassung des Abs. 1 durch das GKV-WSG ist Satz 2 eingefügt worden. Die Neufassung des Abs. 1 durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) verschob die Regelung lediglich in den Satz 3. Darin ist eindeutig klargestellt, dass der Versorgungsanspruch schwerstbehinderter Versicherter bei stationärer Pflege nicht vom Grad der Rehabilitationsfähigkeit abhängt. Die Regelung ist a...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung der Produkte erfüllt. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, si...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Rechtsquellen und Träger der Pflegeversicherung

Rz. 1013 Die Pflegeversicherung wird durch die Pflegekassen durchgeführt. Wie die Krankenkassen sind sie rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 46 Abs. 2 S. 1 SGB XI). Sie werden bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet (§ 46 Abs. 1 S. 1 SGB XI), sind aber eigenständig. Geregelt ist die Pflegeversicherung im SGB XI.mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Zweck und Aufgabe der Pflegeversicherung

Rz. 1012 Durch die Pflegeversicherung soll das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert werden (§ 1 Abs. 1 SGB XI).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Beiträge an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und Beitragszuschüsse (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 4 und 5 EStG nF (vormals Nr 5 und 6)

Rn. 31a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorbemerkung zur Rechtslage ab dem 01.01.2017: Die vorherige Nr 5 ist jetzt Nr 4 (s Rn 31 aE). Die gleichzeitige redaktionelle Änderung (statt "Mitteilungspflichtige" nun "mitteilungspflichtige Stelle") hat keine materiellen Auswirkungen und dient der Angleichung an § 93c AO. Rn. 32 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gemäß § 22a Abs 1 Nr 4 EStG (bzw...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 66. Kranken-/Pflegeversicherung

a) Aufgabe und Zweck der Krankenversicherung Rz. 1000 Die gesetzliche Krankenversicherung soll die Risiken der Krankheit der Versicherten absichern. Sie hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. b) Rechtsquellen und Träger der Versicherung Rz. 1001 Gesetzlich geregelt ist das Recht der Krankenve...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Rz. 1014 Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung folgt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer dort versichert ist, ist auch nach dem SGB XI versicherungspflichtig (§§ 20 f. SGB XI). Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachwe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Beiträge

Rz. 1015 Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge paritätisch (§ 58 Abs. 1 S. 1 SGB XI). Der Beitragssatz beträgt 2021 gem. § 55 Abs. 1 S. 1 SGB XI 3,05 %. Kinderlose Mitglieder haben einen Beitragszuschlag i.H.v. 0,35 Beitragssatzpunkten zu tragen (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Eine Ausnahme besteht gem. § 58 Abs. 3 SGB XI für die Bundesländer, die am 31.12.1993 keinen lande...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherung ist Teil eines umfassenden Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialversicherung erfasst den weit überwiegenden Teil der Erwerbstätigen, insbesondere die abhängig Beschäftigten. Im Hinblick auf ihre Ausgaben entfällt auf die Sozialversicherung der mit Abstand größte Anteil am gesamten Sozialbudget. Fast 2/3 aller Sozialausgaben en...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklung der Norm

Rn. 5 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aufgrund Art 4 Abs 27 BFinVwNeuOG vom 22.09.2006 (BGBl I 2005, 2809) wurde mit Wirkung ab 2006 in § 22a Abs 2 S 2 EStG und § 52 Abs 38a EStG aF die Bezeichnung "Bundesamt für Finanzen" jeweils durch die Wörter "Bundeszentralamt für Steuern" ersetzt. Dies entsprach einer Anpassung an entsprechende Änderungen im FVG (Art 1 BFinVwNeuOG). Mit dem ...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / I. Zuständigkeit

Rz. 17 Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, die ihnen entweder in Form einer Generalklausel (§ 51 SGG) oder durch einen Zuständigkeitskatalog zugewiesen worden sind. Die Sozialgerichte sind ebenso wie die Finanzgerichte besondere Verwaltungsgerichte. Hieraus ergeben sich gravierende Unterschiede ggü. dem a...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Aufgabe und Zweck der Krankenversicherung

Rz. 1000 Die gesetzliche Krankenversicherung soll die Risiken der Krankheit der Versicherten absichern. Sie hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern.mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 84. Pflegezeit und Familienpflegzeit

Rz. 1346 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), zuletzt durch das 2. Pflegestärkungsgesetz (BGBl I, 2424) geändert, gewährt wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Eckpfeiler der Neuerung ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sonderausgabe

Die gemäß § 10 Abs 1 Nr 3 EStG ab abziehbaren Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge müssen auch dann vorrangig mit den im selben VZ erstatteten Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung verrechnet werden, wenn diese im Jahr ihrer Zahlung nur beschränkt steuerlich abziehbar waren, BFH vom 06.07.2016, X R 6/14, BStBl II 2016, 933. Ergibt sich ein Erstattungsüb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Leistungsansprüche

Rz. 1011 Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Familienversicherte haben Anspruch auf Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung von Krankheiten, zur Früherkennung von Krankheiten, zur Behandlung einer Krankheit, insb. auf Gewährung von Krankengeld usw. Im Mittelpunkt der Leistungsansprüche steht das Krankengeld. Dieses beträgt 70 % des zuletzt vor der A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Leistungsansprüche

Rz. 1017 Die Pflegekassen gewähren Pflegebedürftigen u.a. häusliche Pflegehilfe, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen bzw. eine Kombination von Geldleistungen und Sachleistungen (§§ 36 ff. SGB XI), häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, Kurzzeitpflege. Außerdem werden die Pflegepersonen sozial abgesichert und Pfl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen

Rz. 1327 Das AAG v. 22.12.2005 (BGBl I, 3638) enthält in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v. 18.11.2003 (NZA 2004, 33 = DB 2003, 2788, vgl. auch Rdn 1270) eine Neuregelung des bisher in den §§ 10 ff. LFZG für Kleinbetriebe vorgesehenen Umlageverfahrens (krit. dazu Buchner, NZA 2006, 121, 125). Alle Arbeitgeber erhalten aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 2 AAG von den Kra...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsquellen und Träger der Versicherung

Rz. 1001 Gesetzlich geregelt ist das Recht der Krankenversicherung im SGB V, im KVLG (für selbstständige Landwirte) und im KSVG (für Künstler und Publizisten). Die Krankenversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig. Ihre Zahl geht fortwährend zurück: Gab es 1970 n...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Arbeitsentgelt

Rz. 1010 Der Beitrag des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers wird von den beitragspflichtigen Einnahmen des Arbeitnehmers errechnet. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählt vor allem das Arbeitsentgelt. Unter Arbeitsentgelt sind alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Beze...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Beiträge

Rz. 383 Der Arbeitgeber einer Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV hat für Versicherte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, 13 % des Arbeitsentgelts dieser Beschäftigung als eigenen Beitrag zur Krankenversicherung zu tragen (§ 249b SGB V). Zur Rentenversicherung tragen die Arbeitgeber einen Beitragsanteil i.H.v. 15 % de...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / b) Würdigung

Maßgeblicher Vorteil der Drei-Stufen-Betrachtung der Rechtsprechung ist, dass den Beteiligten ein einheitliches Bewertungsinstrument zur Verfügung gestellt wird, welches die Höhe des Ausgleichungsbetrags zumindest in groben Zügen vorhersagbar macht.[55] Doch ist das von der Rechtsprechung entwickelte Bewertungsmodell durchaus auch auf Kritik gestoßen. So wird der Rechtsprechu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Pflege naher Angehöriger

Rz. 258 Das PflegeZG und das FPfZG gewähren wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Rz. 259 Für Eltern, die wegen einer Quarantäneanordnung gegen ihr Kind ihre Berufstätigkeit einschränken müssen und Verdienstausfall erleiden, haben na...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster – Vorstandsvertrag

Rz. 727 Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Vorstandsvertrag zwischen der Firma _________________________ AG _________________________ _________________________ (Adresse) nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser vertreten durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Betragsmäßige Begrenzung der Minderungen nach § 110 Abs 1 und 2 EStG (§ 110 Abs 3 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Minderungen nach den Abs 1 und 2 sind gemäß § 110 Abs 3 S 1 EStG zwingend betragsmäßig begrenzt, da sie die – erhöhten – Höchstbeträge für den Verlustrücktrag (s Rn 9) nicht überschreiten dürfen (dazu auch Korn, DStR2020, 1345, 1348 und Ettlich in Brandis/Heuermann, § 110 EStG Rz 38 (Februar 2023)). Diese Regelung ist folgerichtig und zw...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 71. Lohn-/Gehaltsabrechnung

Rz. 1048 Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur schriftlichen Abrechnung des Entgelts (§ 108 GewO), unabhängig von der Betriebsgröße, greift seit 1.1.2003. Zuvor ergab sich die Abrechnungspflicht des Arbeitgebers ggü. den vom Gesetz nicht erfassten gewerblichen Arbeitnehmern (Betriebe kleiner 20 gewerbliche Arbeitnehmer) und allen Angestellten aus der arbeitsvert...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Auswirkungen der geringfügigen Beschäftigung anhand ausgewählter Fallkonstellationen

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 97. Sozialversicherung

Rz. 1507 Nach § 1 Abs. 1 SGB IV gehören zur Sozialversicherung die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte. Diese Gebiete sind dadurch gekennzeichnet, dass im Mittelpunkt ihrer Regelungen ein Versicherungsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber sowie dem Sozialleistungsträger steht, A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / VI. Muster Heimarbeitsvertrag

Rz. 13 Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Heimarbeitsvertrag zwischen der _________________________ [Name und Anschrift der auftraggebenden Gesellschaft] – im Folgenden "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau [Name und Anschrift der Heimarbeiterin/des Heimarbeiters] – im Folgenden "Heimarbeiter" genannt – wird folgender Heimarbeitsvertrag geschlossen: § 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Rechtsweg

Rz. 853 Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Wer Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes ist, bestimmt § 5 ArbGG. Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG sind Arbeitnehmer, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufs...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Rz. 1002 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind kraft Gesetzes versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Versicherungspflicht entfällt, wenn der Arbeitnehmer hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausübt, § 5 Abs. 5 SGB V. Dies ist gegeben, wenn die Tätigkeit von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrem zeitlic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Pflege kranker Kinder

Rz. 271 Neben den Regelungen im PflegeZG sind für den Fall der Arbeitsverhinderung wegen der Erkrankung eines Kindes sowohl in §§ 275 Abs. 3, 616 BGB, § 45 SGB V, § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG als auch in Tarifverträgen (z.B. § 29 TVöD) und Einzelarbeitsverträgen weitere Regelungen enthalten. Rz. 272 Nach § 45 Abs. 3, Abs. 4 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf unbezahlte Fre...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Vergütungsanspruch

Rz. 1381 Übt der Beschäftigte wegen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung oder Pflegezeit sein Leistungsverweigerungsrechte nach § 2 Abs. 1 PflegeZG aus, entfällt sein Vergütungsanspruch (§ 326 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Anspruch ist dem bereits gesetzlich geregelten Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub während der Elternzeit nach dem BEEG nachgebildet (vgl. Müller/Stühlmann, ZTR 200...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Voraussetzungen der Rentenversicherungspflicht

Rz. 949 Nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI sind versicherungspflichtig (solche) selbstständig tätige Personen, diemehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1672 Liegt nur eine geringfügige Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB IV vor, besteht eine Versicherungsfreiheit sowohl in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser Grundsatz erfährt im Bereich der Krankenversicherung aber in den Fällen eine Einschränkung, in denen der geringfügig Beschäftige bereits aufg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Studentenbeschäftigung

Rz. 1675 Studenten unterliegen sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung regelmäßig einer gesetzlich für Studenten angeordneten Pflichtversicherung, der sog. Krankenversicherung der Studenten, § 186 Abs. 7 SGB V. In dieser Versicherung ist der Student bis zum 14. Fachsemester, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres pflichtversiche...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 721 Vorstandsmitglieder von AG sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 1 S. 3 SGB VI) versicherungsfrei. Nach der Rechtsprechung des 4. und 12. Senats des BSG sind sie zwar Beschäftigte i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV , sie sind allerdings ausdrücklich durch Gesetz von der gesetzlichen Rentenversicherung (und der Arbeitslosenversicherung s.u. Rdn 722) ausgenommen (vg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzliche Spezifikation und Auslegung nach Maßgabe des BMF

Rn. 12 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach der aktuellen Fassung des § 22a Abs 1 S 1 EStG haben die Mitteilungspflichtigen folgende Daten unter Beachtung der im BStBl veröffentlichten Auslegungsvorschriften der FinVerw an die zentrale Stelle (§ 81 EStG) zu übermitteln:mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / 1. Ursprünglicher Normzweck und Bedeutungswandel

Als Ausgangspunkt für das Verständnis von § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB kann die historische Entwicklung der Norm dienen. Im Laufe der Zeit hat sich der Normzweck der Vorschrift vor allem durch Impulse aus der Rechtsprechung stark verändert. § 2057a BGB mit seinen unterschiedlichen Ausgleichungstatbeständen wurde ursprünglich im Jahr 1969 geschaffen, um eine erbrechtliche Benachte...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Provisionsanspruch des Angestellten im Versicherungsvertrieb

Rz. 1509 Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und ihren im Vertrieb tätigen Angestellten findet die Norm des § 92 HGB trotz der fehlenden Verweisung entsprechende Anwendung (BAG v. 21.1.2015, EversOK Ls. 22 = NJW 2015, 2364 = juris Rn 28; BAG v. 25.10.1967, EversOK Ls. 3 = BAGE 20, 123; Trinkhaus, DB 1967, 859). Anspruch auf Provis...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige

Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch als Kooperations-, Beratungs-, Kommissions-, Vertriebspartner-, Subunternehmer-, Diens...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / G. Rechtsfolgen eines rechtmäßigen Streiks

Rz. 23 Ein gewerkschaftlicher Streikaufruf richtet sich an die Mitglieder, jedenfalls nicht an die anders organisierten Arbeitnehmer. Er verpflichtet alle betroffenen Mitglieder, sich am Streik zu beteiligen. Alle nicht oder anders organisierten Beschäftigten haben das Recht, sich dem Streik anzuschließen (BAG v. 29.11.1967 – GS 1/67, DB 1968, 1539; BAG v. 21.4.1971, AuR 197...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / VII. Vorrang über- und zwischenstaatlichen Rechts

Rz. 102 Gegenüber den Regeln der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) und Einstrahlung (§ 5 SGB IV) sind gem. § 6 SGB IV Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts vorrangig. Überstaatliches Recht sind die EU-Verordnungen (s. insb. die VO [EG] Nr. 883/2004, die seit dem 1.5.2011 gilt, früher EWG-VO 1408/71) über soziale Sicherheit, zwischenstaatliches Recht die Abkommen über s...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / a) Darstellung der Drei-Stufen-Betrachtung

In einem ersten Schritt werden hierfür – dem Gesetzeswortlaut entsprechend – Dauer und Umfang der Pflegeleistungen ermittelt und auf Grundlage dessen der Wert des durch die Pflege erhaltenen Vermögens (in Form von ersparten Aufwendungen) bestimmt. Soweit eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt ist, kommt dabei dem festgestellten Pflegegrad eine erhebliche Be...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Beitragszahlung

Rz. 389 Für Beschäftigte, die (noch) bei keiner Krankenkasse versichert sind, werden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Pflegeversicherung an die Einzugsstelle (Krankenkasse) gezahlt, die im Fall des Bestehens einer Krankenversicherung kraft Gesetzes zuständig wäre. Rz. 390 Der Arbeitgeber hat Beiträge nicht nur für inländische Arbeitnehmer zu tragen,...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr