Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / I. Verbrauch, Verzehr

Rz. 117 Wer alles verbraucht oder verzehrt, hinterlässt nichts. Dann kann auch der Pflichtteil nur "null" sein. Auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) bietet dagegen keinen Schutz. Aber es handelt sich dabei um eine Taktik der "verbrannten Erde". Damit muss der Erblasser schon zu seinen Lebzeiten und u.U. schon sehr bald beginnen. Dadurch entsteht die Gefahr, d...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / a) Rechtslage seit dem 1.1.2010

Rz. 227 Für die ab dem 1.1.2010 eingetretenen Erbfälle gilt § 2306 Abs. 1 BGB in der derzeitigen Fassung (Art. 229 § 23 Abs. 4 EGBGB). Danach hat der mit einem beschwerten oder belastenden Erbteil bedachte Pflichtteilsberechtigte ein Wahlrecht: Nimmt er die hinterlassene Erbschaft an, so bleiben die belastenden und beschwerenden Anordnungen bestehen. Schlägt er die Zuwendung...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / D. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht (§ 2338 BGB)

Rz. 38 Die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht nimmt dem Pflichtteilsberechtigten nicht den Pflichtteil, sondern soll diesen nur vor dem Zugriff durch seine Gläubiger oder vor der Verschwendung durch den Berechtigten selbst bewahren. Sie ist letztlich eine Fürsorgemaßnahme für die Erhaltung des Vermögens in der Familie. Die praktische Bedeutung ist angesichts der auch ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Weitere Voraussetzungen der Pflichtteilsberechtigung

Rz. 25 Dem Berechtigten steht ein Pflichtteilsanspruch grundsätzlich nur dann zu, wenn er im Falle des Eintritts der gesetzlichen Erbfolge Erbe geworden wäre, er aber durch eine Verfügung von Todes wegen seitens des Erblassers enterbt wurde. Rz. 26 Hat der Berechtigte selbst den Verlust des gesetzlichen Erbrechts herbeigeführt, z.B. durch Ausschlagung der Erbschaft nach § 195...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / IV. Kombination von Erbeinsetzung und Vermächtnis

Rz. 239 Hierzu enthält das Gesetz keine ausdrückliche Regelung. Nach dem für Erbfälle bis zum 31.12.2009 geltenden Recht kam es für die Entscheidung, ob der pflichtteilsberechtigte Erbe die Erbschaft und/oder das Vermächtnis annehmen oder ausschlagen soll, darauf an, ob ihm mehr als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils i.S.v. § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB hinterlassen wurde. Für...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Vertretung durch den gesetzlichen Sorgeberechtigten

Rz. 36 Nach § 1629 BGB obliegt grundsätzlich den Eltern als Sorgeberechtigten das Vertretungsrecht des minderjährigen Abkömmlings. Hierzu zählt auch das Recht zur Klärung von Vermögensfragen und davon umfasst die Geltendmachung des Anspruchs des Minderjährigen auf den Pflichtteil. Im Falle der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs wird der Minderjährige daher grundsätzlic...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 4. Ehegatte

Rz. 17 Der Ehegatte des Erblassers ist pflichtteilsberechtigt, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Ehe rechtsgültig bestanden hat. Kein Pflichtteilsrecht besteht daher bei einer Nichtehe, durch Urteil aufgehobener (§ 1313 BGB) oder geschiedener Ehe (§ 1564 BGB); trotz noch bestehender Ehe entfällt das Pflichtteilsrecht, wenn das Ehegattenerbrecht nach § 1933 BGB ausgeschloss...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 1. Besonderheiten der interlokalen Rechtsspaltung

Rz. 105 In einigen Staaten ist das Erbrecht nicht einheitlich geregelt, sondern es gelten in einzelnen Landesteilen eigenständige Regelungen. Das betrifft in Europa z.B. das Vereinigte Königreich (England und Wales, Schottland, Nordirland) und Spanien (autonomes Recht in Aragon, Katalonien, Navarra, Galizien, im Baskenland und auf den Balearen sowie "gemeinspanisches Recht" ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Negative Erbfreiheit

Rz. 47 Hinzu kommt aber ein völlig neuer Gedanke, der der sog. "negativen Erbfreiheit": Die Entscheidung, ob jemand die Erbschaft oder seinen Pflichtteil erhalten möchte, sei von der Privatautonomie, ja sogar mehr noch, von der Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gedeckt. Dadurch werde auch eine "negative Erbfreiheit" geschützt. Der durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Interlokale Rechtsspaltung in Staaten ohne einheitliches interlokales Privatrecht

Rz. 109 Art. 36 Abs. 2 EuErbVO sieht ein interlokales Ersatz-Kollisionsrecht vor. Dieses verfährt differenziert danach, aufgrund welcher Anknüpfung die EuErbVO auf das ausländische Recht verwiesen hat: a) Bei Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt Rz. 110 Gemäß Art. 36 Abs. 2 lit. a EuErbVO gilt jede Verweisung aufgrund Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblasse...mehr

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§ 18 Länderübersicht / Literaturtipps

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / VII. Streit- und Gegenstandswerte im Pflichtteilsrecht

Rz. 35 In der Regel macht der Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Schuldner einen konkreten Betrag geltend, wenn er den Pflichtteilsanspruch beziffert. Dieser Betrag ist dann als Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren zugrunde zu legen. Bei der Stufenklage bestimmen sich die Gebühren nach dem höchsten Streitwert der miteinander zur Stufenklage verbundenen Anträge.[20] Für...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 5. Vorgehensweise bei interpersoneller Rechtsspaltung

Rz. 124 Ist das Rechtssystem nicht territorial, sondern nach Personengruppen gespalten (interpersonale Rechtsspaltung z.B. nach Religionszugehörigkeit wie beispielsweise im griechischen Thrazien oder in Syrien und anderen Staaten des Vorderen Orients und des Afrikas nördlich des Äquators), so ist auch hier gem. Art. 37 EuErbVO vorrangig ein internes interlokales Kollisionsre...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / aa) Vergessene Enterbung des Verzichtenden

Rz. 53 Der Pflichtteilsverzicht lässt das gesetzliche Erbrecht des Verzichtenden unberührt.[125] Daher ist der Verzichtende erst dann von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn der Erblasser entsprechend abweichend testiert oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sein übriges Vermögen überträgt.[126] Die bei einem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht gegen entsprech...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / cc) Eingeschränktes Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 2 BGB

Rz. 57 Ist der Vermächtnisnehmer jedoch selbst pflichtteilsberechtigt, so wird das Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB durch die Regelung des § 2318 Abs. 2 BGB eingeschränkt. Eine Kürzung des Vermächtnisanspruchs kann danach nur soweit erfolgen, dass dem Vermächtnisnehmer sein Pflichtteilsanspruch verbleibt. Wie sich aus § 2324 BGB ergibt, kann der Erblasser dies auch nicht...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 1. Bedeutung der Rechtswahl für die Nachlassgestaltung

Rz. 30 Die Möglichkeit der Rechtswahl ist für die Nachlassgestaltung von großer Bedeutung. Durch Rechtswahl lässt sich nicht nur verhindern, dass es aufgrund der Anknüpfung an den "gewöhnlichen Aufenthalt" zu Unsicherheiten bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts oder gar zur Anwendung eines bei der Nachlassgestaltung nicht vorhersehbaren Rechts kommt. Vorbehaltlich des or...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / aa) Einführung

Rz. 46 Den vorläufigen Schlusspunkt in der Diskussion zur Inhaltskontrolle von Erb- und Pflichtteilsverzichten bildet die Entscheidung des BGH vom 19.1.2011.[111] In dem dort entschiedenen Fall hatte kurz vor Eintritt des Erbfalls eine körperbehinderte Sozialhilfeempfängerin ohne Gegenleistung auf ihren gesetzlichen Pflichtteil verzichtet. Der Sozialhilfeträger hatte nach Ei...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / h) Unterhaltsverbindlichkeiten

Rz. 46 Zu passivieren sind auch die mit seinem Tod noch nicht erloschenen Unterhaltsverbindlichkeiten des Erblassers, etwa gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten, trotz ihrer Begrenzung auf den fiktiven Pflichtteil (§ 1586b BGB),[192] auch solche gegenüber der nichtehelichen Mutter nach § 1615k BGB (Entbindungskosten) und auf den laufenden Unterhalt (§ 1615l BGB), und zwar ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / a) Problemstellung

Rz. 28 Erhebliche Probleme bereitet die Bestimmung des § 1586b BGB, die auch unter Rechtsberatern teilweise zu wenig berücksichtigt wird.[48] Danach geht mit dem Tod des Unterhaltsverpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Rechte des Ehegatten

Rz. 74 Der Pflichtteil des Ehegatten – wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt – beträgt gem. Art. 914–1 c.c. ein Viertel. In jedem Fall erhält er das einjährige Wohnrecht gem. Art. 763 c.c., welches als unmittelbare Ehewirkung mit "ordre public-Qualität" bezeichnet wird, so dass es einer testamentarischen Disposition entzogen ist. Rz. 75 Der "bedürftige" Ehegatte ha...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 1. Problemstellung

Rz. 122 All diesen Gestaltungen[216] ist gemeinsam, dass sie nur beim Tod des erstversterbenden Ehegatten gegen Pflichtteilsansprüche entlasten. U.U. verstirbt aber der "Falsche" zuerst.[217] Diese Gestaltungen können wie folgt wirken:mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Fremdrechtserbschein mit festgestellten Noterbrechten

Rz. 340 Der Noterbe ist jedenfalls dann im Erbschein zu nennen, wenn testamentarische Erbfolge eingetreten ist und er aufgrund seines echten Noterbrechts bereits eine materielle Stellung als Miterbe erlangt hat.[335] Dies ist etwa der Fall, wenn das Noterbrecht ipso iure dazu führt, dass dem Noterbberechtigten die Noterbquote stets erhalten bleibt, wie dies z.B. im griechisc...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 2. Zurückbehaltungsrecht

Rz. 70 Stehen sich Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten und des Erben gegenüber, besteht kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, da es nicht gegen Treu und Glauben verstößt, wenn der eine Auskunftsanspruch ohne Rücksicht auf den anderen geltend gemacht und durchgesetzt wird.[175] Insbesondere entsteht kein wirtschaftlicher Nachteil für den auskunftsverpflichtet...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Einrede gegen die Nachlassforderung

Rz. 336 Der Erbe kann die Dürftigkeitseinrede des unzureichenden Nachlasses nach § 1990 BGB grundsätzlich gegenüber allen Nachlassforderungen geltend machen. Sie steht dem Erben daher auch gegenüber dem ordentlichen Pflichtteil und dem Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.[600] Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Erbe nicht bereits unbeschränkt für die Nachlassverbindlichke...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Gesetzlicher Güterstand

Rz. 88 Gesetzlicher Güterstand nach französischem Recht ist die Errungenschaftsgemeinschaft (communauté reduite aux acquêts, Art. 1400 ff. c.c.).[80] Alles, was die Eheleute nach der Eheschließung entgeltlich erworben haben, bildet ihr Gesamtgut und ist Teil der ehelichen Gütergemeinschaft. Im Erbfall ist das Gesamtgut vor Auseinandersetzung des Nachlasses zwischen dem überl...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 1. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 59 Hat der Erblasser keine Rechtswahl (subjektive Anknüpfung) getroffen, so gilt gem. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO das am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers geltende Recht für die Erbfolge (objektive Anknüpfung des Erbstatuts). Dabei bezeichnet der "gewöhnliche Aufenthalt" den Lebensmittelpunkt einer Person. Rz. 60 Auch wenn der gewöhnliche Aufenthalt schon lange al...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Alte Rechtslage

Rz. 228 Demgegenüber kam es für die Handlungsmöglichkeiten des Pflichtteilsberechtigten für die bis zum 31.12.2009 eingetretenen Erbfälle darauf an, welchen Umfang der zugedachte Erbteil hatte: Rz. 229 Sofern der zugewandte Erbteil nicht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils überstieg, galten diese Beschränkungen und Beschwerungen als nicht angeordnet. Sie entfielen kraft Gese...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. "Entfernte" Pflichtteilsberechtigte

Rz. 23 Als "entfernte" Pflichtteilsberechtigte kommen die Enkel und Urenkel sowie die Eltern des Erblassers in Betracht. Diese sind grundsätzlich jedoch nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn sie im Falle einer gesetzlichen Erbfolge Erben werden würden. Für die Eltern des Erblassers bedeutet dies, dass keine Abkömmlinge vorhanden sein dürften, die die Eltern von der gesetzlic...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsberechtigte Personen

Rz. 476 Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge und, soweit sie zur Erbfolge berufen wären, die Vorfahren des Erblassers. Der Ehegatte ist in erster und zweiter Ordnung kein Noterbe, da er schon im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge nicht Erbe würde. Das ihm am Nachlass im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zustehende Nießbrauchsrecht freilich hat insgesamt Pflichtteilschara...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Einrede des pflichtteilsberechtigten Erben nach § 2328 BGB

Rz. 347 Nach § 2328 BGB kann der pflichtteilsberechtigte Erbe ein Leistungsverweigerungsrecht bis zu der Höhe geltend machen, dass ihm sein eigener Ergänzungspflichtteil gegenüber den Ergänzungsansprüchen anderer Pflichtteilsberechtigter verbleibt. Wie der Vorschrift zu entnehmen ist, kann das Leistungsverweigerungsrecht nur gegenüber einem anderen Pflichtteilsergänzungsansp...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Allgemeines

Rz. 578 Grundlage des Erbrechts der US-Staaten ist die Testierfreiheit. Abkömmlinge erhalten allein in Louisiana und in Puerto Rico[570] gesetzlich zwingende quotenmäßig bestimmte Anteile am Nachlass ihrer Eltern. Dennoch wurden auch in den anderen US-Staaten verschiedene Institute entwickelt, um schutzbedürftige Angehörige gegen eine willkürliche testamentarische Enterbung ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 1. Beachtlichkeit ausländischen Kollisionsrechts

Rz. 89 Gemäß Art. 34 Abs. 1 EuErbVO ist nach Verweisung auf ausländisches Recht kraft Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers auch das ausländische Kollisionsrecht anzuwenden (Gesamtverweisung). Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, verweist Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf das ausländische Recht. Dabei erfasst diese Verweisung auch das in...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / g) Sonstige Gegenleistungen (z.B. Leibrente; Leibgeding), weitere Probleme

Rz. 134 Das OLG Schleswig hat interessanterweise bei einer Bewertung eines verschenkten Grundstücks, dessen Wert im Erbfall niedriger als im Schenkungszeitpunkt war, zwar nicht den Nießbrauch des Schenkers abgezogen, sondern die zusätzlich vereinbarte Leibrente. Während der Nießbrauch mit dem Tod des Schenkers ende und daher den Beschenkten nicht (mehr?) belaste, handele es ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Vorgehensweise bei interlokaler Rechtsspaltung mit einheitlichem interlokalem Privatrecht

Rz. 107 Art. 36 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, dass nach Verweisung auf das Recht eines Staates mit mehreren Rechtssystemen zur Bestimmung der einschlägigen Teilrechtsordnung vorrangig auf ein einheitliches interlokales Kollisionsrecht dieses Staates abzustellen ist. Staaten mit einem entsprechenden einheitlichen interlokalen Kollisionsrecht sind selten. Ein solches gab es im früh...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Rz. 44 Die Eintrittsklausel als solche hat nicht zwingend eine Vermögensverschiebung zu Lasten des Erben bzw. des Pflichtteilsberechtigten zur Folge. Mithin kommt es für die Frage des Bestehens von Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen entscheidend darauf an, ob und inwieweit der eintretende Gesellschafter eine Einlage in die Gesellschaft zu leisten hat bzw. we...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (a) Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung

Rz. 42 Soweit das Vorliegen einer Schenkung ganz oder teilweise zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach dem ergänzungspflichtigen Gegenstand der Schenkung. Hinsichtlich der Pflichtteilsergänzung bei einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer widerruflichen Bezugsberechtigung hat der IV. Senat des BGH mit zwei Entscheidungen vom 28.4.2010[127] für Klarheit...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / B. Unternehmensbewertung – Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 12 Eine klare gesetzliche Vorgabe bezüglich der anzuwendenden Bewertungsmethode findet sich im Bereich des Pflichtteilsrechts ebenso wenig wie in den meisten anderen Rechtsbereichen, in denen der Unternehmenswert eine Rolle spielen kann.[5] Auch die Regelung in § 728 Abs. 1 S. 1 BGB,[6] nach der dem ausscheidenden Gesellschafter einer GbR eine "dem Wert seines Anteils an...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Feststellungsklage nach Eintritt des Erbfalls

Rz. 124 Der Pflichtteilsberechtigte, aber auch der Erbe bzw. der Miterbe kann nach dem Eintritt des Erbfalls sowohl eine negative Feststellungsklage auf Nichtbestehen des Pflichtteilsrechts erheben[233] als auch auf Feststellung seiner Pflichtteilsberechtigung klagen.[234] Inhaltlich ist auch hier die Feststellungsklage auf das Bestehen bzw. das Nichtbestehen eines Rechtsver...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 249 Das internationale Erbrecht von Luxemburg entsprach vor dem 17.8.2015 dem damaligen französischen IPR. Es galt für Immobilien das jeweilige Belegenheitsrecht, für beweglichen Nachlass das Wohnsitzrecht des Erblassers.[309] Die Pflichtteile der Angehörigen wurden dabei streng getrennt für jede durch die Spaltung in beweglichen und unbeweglichen Nachlass entstandene Na...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsergänzung

Rz. 338 Lebzeitige Schenkungen des Erblassers werden dem Nachlass zur Berechnung des Pflichtteils zugerechnet. Ausgenommen von der Pflichtteilsergänzung sind gem. Art. 994 ZGB folgende Zuwendungen:mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 342 Ein Erbverzicht erfolgt nach Art. 1048 ZGB durch Abschluss eines Vertrages des Verzichtenden mit dem Erblasser. Der Vertrag wie auch seine Aufhebung sind notariell zu beurkunden. Der Verzichtende bleibt gem. Art. 992 ZGB bei der Berechnung der Pflichtteile außer Betracht, so dass der Verzicht die Pflichtteile der anderen erhöht.[394] Der Verzicht kann auf das Pflicht...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / e) Überspringen einer Stufe

Rz. 233 Hat der Kläger dem Anspruch auf Auskunft und dem Leistungsanspruch noch einen Wertermittlungsanspruch zwischengeschaltet und ist der Kläger aber nach Erfüllung des Auskunftsanspruchs in der Lage, den Pflichtteilsanspruch zu beziffern, ohne dass es eines weiteren Wertermittlungsanspruchs bedarf, kann der Kläger grundsätzlich unmittelbar auf den Leistungsantrag übergeh...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Schuldner

Rz. 10 Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs sind grundsätzlich die Erben. Es handelt sich um eine Geldforderung, die eine Nachlassverbindlichkeit ist. Ist der Erbe aber selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er im Rahmen von § 2328 BGB die Ergänzung des Pflichtteils verweigern. Soweit der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet ist, kann der Pflichtte...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / III. Beweislast

1. Allgemeines Rz. 252 Im Rahmen der Geltendmachung des Zahlungsanspruchs, sei es durch Leistungs- oder Stufenklage, trägt der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, von denen die Höhe und der Grund des Pflichtteilsanspruchs abhängen.[470] 2. Abstammung und Verwandtschaftsverhältnis Rz. 253 So ist der Pflichtteilsberechtigte dahi...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Verjährungsfristen

Rz. 54 Auch bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen hat der Rechtsanwalt die Pflicht, die Verjährungsfristen zu überprüfen und wenn notwendig, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.[55] Allgemein gilt, dass der Rechtsanwalt in Fällen, in denen ein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch zu verjähren droht und zur Hemmung der Verjährung bereits Klage a...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsentziehung

Rz. 312 Die Pflichtteilsentziehung (Enterbung) erfolgt durch Testament. Sie muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch konkludent durch Nichterwähnung erfolgen, § 772 ABGB. Insbesondere braucht der Erblasser den Grund für die Enterbung nicht zu nennen. Er kann sogar die Enterbung vorsorglich (bedingt) für den Fall erklären, dass später einer der Enterbungsgründe gegeben ist....mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Statut der Pflichtteilsrechte

Rz. 567 Im Kollisionsrecht der US-Staaten schlägt sich nieder, dass die Funktionen des aus dem Erbrecht entfernten Pflichtteils nun von verschiedenen anderen Rechtsinstituten mit jeweils eigener Ausgestaltung und Zielsetzung wahrgenommen werden. So wird der Anspruch des Ehegatten und unterhaltsbedürftiger Familienangehöriger auf Unterhalt während einer bestimmten Zeit unmitt...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsergänzung

Rz. 406 Die Ausgleichung (Art. 626 ZGB) findet auch im Rahmen der Noterbfolge statt. Unentgeltliche Zuwendungen auf Anrechnung auf den Erbteil, Ausstattungen etc. unterliegen gem. Art. 527 Nr. 1 ZGB darüber hinaus der Herabsetzung, "wenn sie nicht der Ausgleichung unterworfen sind". Die in der Schweiz überwiegende Ansicht legt die Bestimmung dahingehend aus, dass die Herabse...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / I. Pflichtteilsberechtigte

Rz. 8 Mit den Abkömmlingen, den Eltern, dem Ehegatten des Erblassers oder seinem eingetragenen Lebenspartner sind nur seine nächsten Angehörigen pflichtteilsberechtigt (siehe § 2 Rdn 2 ff.). Die Reihenfolge der Pflichtteilsberechtigten bestimmt sich zwischen den Abkömmlingen und den Eltern nach § 2309 BGB. Andere Verwandte, wie Geschwister, Großeltern, Neffen, sind nicht pfl...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Allgemeines

Rz. 299 Die anspruchsbegründenden Umstände liegen vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich positive Kenntnis über die ihn beeinträchtigende letztwillige oder lebzeitige Verfügung erlangt. Dies setzt im Einzelnen eine wesentliche Kenntnis des Inhalts der beeinträchtigenden Verfügung voraus. Der Berechtigte muss danach insbesondere erkannt haben, dass er durch die V...mehr