Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.2 • Bestellung, Schwere der Tat

Bei einer Straferwartung um ein Jahr Freiheitsstrafe, die sich aus einer wertenden Gesamtschau ergeben kann, wird – auch wenn es sich hierbei nicht um eine starre Grenze handelt – unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat die Bestellung eines Pflichtverteidigers i.d.R. geboten sein (vgl. u.a. sog. Gesamtstrafübel; LG Braunschweig, Beschl. v. 8. 1. 2016 – 13 Qs 258/15).mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / hh) Bestellung – rückwirkende Bestellung

Die rückwirkende Bestellung eines Strafverteidigers ist unzulässig; daran hält die obergerichtliche Rechtsprechung fest (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 18.12.2014 – 1 Ws 343/14, RuP 2015, 116; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2015 – 1 ARs 1/15, StRR 2015, 182; s.a. BGH StRR 2010, 29; LG Halle, Beschl. v. 31.7.2015 – 3 Qs 540 Js 25080/14 (151/15), StRR 2015, 389 m. abl. Anm....mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.9 • Bestellung, Antrag/Verfahren

Im Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft für die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich, da die Prüfung nach § 141 Abs. 3 StPO in erster Linie der Staatsanwaltschaft obliegt (LG Stendal, Beschl. v. 26.11.2015 – 501 AR 9/15; s. auch BGH NJW 2015, 3383 = StRR 2015, 458 m. Anm. Barton). Das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK ergebende Re...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / bb) Bestellung – Schwere der Tat

Bei einer Straferwartung um ein Jahr Freiheitsstrafe wird – auch wenn es sich hierbei nicht um eine starre Grenze handelt – unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat, die Bestellung eines Pflichtverteidigers i.d.R. geboten sein, auch wenn sich die Straferwartung erst aus einer wertenden Gesamtschau ergibt (vgl. u.a. LG Berlin, Beschl. v. 17.6.2015 – 504 Qs 67/15 [sog. Gesa...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.11 • Bestellung, Rücknahme

Das AG Halle (Saale) geht davon aus, dass es aus rechtsstaatlichen Gründen unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens trotz § 140 Abs. 3 S. 1 StPO kaum angängig erscheint, dem Angeklagten einen einmal bestellten Verteidiger wieder zu entziehen, da es nicht, von der Zufälligkeit, ob der Angeklagte zwei Wochen vor dem Hauptverhandlungstermin entlassen wird, abhängen könne, ...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / aa) Allgemeines

Das AG hat verschiedene Möglichkeiten der Verfahrenserledigung. Es kann, wenn es das Verfahren nicht nach § 47 Abs. 2 OWiG einstellt (vgl. III. 3.) durch Beschluss entscheiden, und zwar nach § 72 OWiG auch in der Sache (vgl. dazu IV. 4. b. bb) oder aufgrund einer Hauptverhandlung durch Urteil (vgl. IV. 4. b. cc). Hinweis: Auch im OWi-Verfahren ist über § 60 OWiG, § 140 StPO d...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / kk) Entpflichtung – Umbeiordnung

Teilweise vertritt die Rechtsprechung die Auffassung, eine auf Antrag erfolgende "einvernehmliche Umbeiordnung" sei dann zulässig, wenn der bisherige beigeordnete Verteidiger zustimme, das Verfahren durch den Verteidigerwechsel nicht verzögert werde und der Staatskasse keine Mehrkosten entstünden (vgl. dazu Burhoff ZAP F. 22 R, S. 849 m.w.N.). Die von Gerichts wegen vorgenom...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.8 • Bestellung, Zurückstellungsverfahren nach §§ 35, 36 BtMG

Auch für ein Zurückstellungsverfahren nach den §§ 35, 36 BtMG kann in analoger Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO die Bestellung eines Pflichtverteidigers geboten sein (AG Erfurt StraFo 2016, 305). Einem durch Drogenmissbrauch beeinträchtigten Inhaftierten, der zudem haftbedingt in der Kommunikation mit der Außenwelt und damit auch in der Wahrnehmung seiner Rechte beschränkt is...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / qq) Rücknahme der Bestellung

Die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO kann das Gericht aufheben, wenn sich die für die Anordnung maßgeblichen Umstände wesentlich verändert haben (hier: Haftentlassung in anderer Sache). Das Gericht hat insofern aber einen Ermessensspielraum (LG Magdeburg, Beschl. v. 19.6.2014, 21 Qs 44/14; s.a. OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 = StV 2011, 658). ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit/Betreuung

Ein Angeklagter, der in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist oder unter Betreuung steht, wird in aller Regel des Beistands eines Verteidigers bedürfen. Wer selbst bei der Regelung alltäglicher Dinge die Hilfe eines Betreuers benötigt, ist zur Selbstverteidigung in einem Strafverfahren kaum in der Lage. Hinweis: Ist ein Rechtsanwalt zum Betreuer des Angeklagten bestellt...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / h) Jugendstrafverfahren

Im Jugendstrafverfahren gelten mit Ausnahme der Sonderfälle des § 68 Nr. 2–4 JGG für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers dieselben Grundsätze wie im Strafprozess gegen Erwachsene. Dies ergibt sich aus § 68 Nr. 1 JGG, wonach ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn auch einem Erwachsenen ein Verteidiger zu bestellen wäre. Voraussetzung für eine auf die Rechtsfolgenerwartun...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / II. Geschäftsreise

Wie für alle Reisekosten ist auch bei den Fahrtkosten mit dem eigenen Kraftfahrzeug Voraussetzung, dass eine Geschäftsreise i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG vorliegt. Der früher umstrittene Begriff der Geschäftsreise war bereits durch das KostRÄndG 1994 per Legaldefinition in § 28 Abs. 1 S. 2 BRAGO geklärt worden. Diese Regelung ist unverändert in das RVG aufgenommen worden un...mehr

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zfs 8/2016, Viva Las Vegas ... / 3 Anmerkung:

Ich bin mir nicht sicher, ob der betreffende Rechtsanwalt selbst mit dem Erfolg seines Antrags gerechnet hat. Jedenfalls gibt die – m.E. jedenfalls bei der gegebenen Sachlage völlig zutreffende – Entscheidung des BGH Anlass, zum Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse auf Ersatz seiner Auslagen Stellung zu nehmen. I. Gesetzliche Grundlagen Der im Wege de...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / 1. Referentenentwurf zur Reform der StPO

Anfang Juni 2016 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Reform der StPO vorgelegt (s. ZAP Anwaltsmagazin 13/2016, S. 664). Dieses "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" basiert auf den Empfehlungen der Expertenkommission, die Ende 2015 ihren Bericht abgegeben hatte (vgl. zu...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / a) Eigenes Antragsrecht des Beschuldigten

In Rechtsprechung und Literatur ist die Frage, ob dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren ein eigenes Recht zusteht, die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, umstritten (vgl. Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl. 2015, Rn. 3051 m.w.N.; im Folgenden kurz: Burhoff, EV). Zu der Frage hat jetzt vor kurzem (noch einmal) die Ermi...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Straferwartung

Nach gefestigter Rechtsprechung ist ab einer Straferwartung von einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe die Mitwirkung eines Verteidigers geboten (Meyer-Goßner/Schmitt, § 140 Rn. 23 m.w.N.). Hinweis: Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass eine Freiheitsstrafe in dieser Größenordnung ernsthaft in Betracht kommt, einer ganz überwiegenden oder gar an Sicherheit grenzen...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher auszugestalten." Dazu war eine Expertenkommission einberufen worden, die bis zur Mitte dieser Wahlperiode Vorschläge erarbeiten sollte. Mitte Oktober war es nun soweit: Die Komm...mehr

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AGS 7/2016, Berechnung der ... / 1 Sachverhalt

Der dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnete Beschwerdeführer beantragte Vorschüsse auf die ihm aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung, wobei er jeweils Hin-und Rückfahrtkosten für die Fahrten zwischen seinem Wohnsitz in Stuttgart und dem Gerichtsort Mannheim als Reisekosten geltend machte. Diese Anträge verbeschied die Rechtspflegerin mit zwei Festsetzungsbe...mehr

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AGS 7/2016, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet, weil dem Beschwerdeführer nur Fahrtkosten für die Strecke zwischen seinem Kanzleisitz in Pforzheim und dem Gerichtsort Mannheim als Geschäftsreisekosten i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 2 i.V.m. Nr. 7003 VV zu erstatten sind. Einen Anspruch auf Erstattung der – darüber hinausgehenden – Kosten für die Fahrten von/zu seinem Wohnsitz in Stuttgart hat er dag...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Pflichtverteidiger [Rdn 2187]

Rdn 2188 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2189 1. Der Pflichtverteidiger, der bereits in der Tatsacheninstanz beigeordnet worden war, bleibt auch im Revisionsverfahren Pflichtverteidiger (s. Burhoff, EV, Rn 2296). Die Pflichtverteidigung erstreckt sich allerdings nur auf die Einlegung und Begründung der Revision, nicht auf die ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Grundgebühr, Allgemeines [Rdn 228]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Pflichtverteidigerbestellung [Rdn 538]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wiederaufnahmeverfahren, Abrechnung, Allgemeines [Rdn 590]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 26]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Hauptverhandlung [Rdn 2174]

Rdn 2175 Literaturhinweise: Leipold, Die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht, StraFo 2010, 353 s. auch die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2176 1. Die HV vor dem Revisionsgericht ist nicht vergleichbar mit der HV vor dem Tatgericht. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rdn 2177 2. Weder der Angeklagte noch der Verteidiger müssen geladen werden. Ausreichend...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Verteidigerbestellung [Rdn 1363]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Beschwerde, Gebühren [Rdn 130]

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Teil D: Vergütung und Kosten / JGG-Verfahren, gebührenrechtliche Besonderheiten [Rdn 241]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Revision, Terminsgebühr [Rdn 372]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Berufung, Terminsgebühr [Rdn 99]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Auslagen, Allgemeines [Rdn 70]

Rdn 71 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, vor Teil D Rdn 2, sowie die umfangreichen Hinw. bei Burhoff/Volpert, RVG, Teil A: Auslagen aus der Staatskasse (§ 46 Abs. 1 und 2), vor Rn 140, bei Burhoff/Schmidt, RVG, Vorbem. 7 VV, vor Rn 1, und bei Burhoff/Kotz/Volpert, Nachsorge, Teil J Rn 98. Rdn 72 1. Zur Vergütung des Rechtsanwalts...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Vornahme [Rdn 277]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Allgemeines [Rdn 227]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Antrag [Rdn 1071]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Zustellungsvollmacht [Rdn 1817]

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Teil D: Vergütung und Kosten / U-Haft-Fragen, Gebühren [Rdn 414]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Beschlussverfahren/Hauptverhandlung [Rdn 721]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Ladungsvollmacht [Rdn 1784]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Revision, Verfahrensgebühr [Rdn 379]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Verteidigerzustellung [Rdn 1973]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Berufung, Verfahrensgebühr [Rdn 106]

Rdn 107 Literaturhinweise: Burhoff, Die Verfahrensgebühr im Straf- bzw. Bußgeldverfahren, RVGreport 2009, 443 ders., Die Verfahrensgebühr im Straf- bzw. Bußgeldverfahren, RENOpraxis 2011, 126 ders., 25 Fragen und Antworten zur Verfahrensgebühr in Straf- und Bußgeldverfahren, RVGprofessionell 2013, 176 s. i.Ü. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2,...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Bekanntmachung/Zustellung [Rdn 712]

Rdn 713 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 700. Rdn 714 1. Der Strafbefehl ist ein gerichtlicher Beschluss, der – auch in den Fällen des § 408a – in Abwesenheit des Angeklagten ergeht und deshalb nach § 35 Abs. 2 S. 1 zuzustellen ist. Einem anwesenden Angeklagten kann er ausgehändigt werden (Meyer-Goßner/Schmitt, § 409 Rn 16). Rdn 715 2....mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Vertretungsvollmacht [Rdn 1809]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1810 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Allgemeines, Teil A Rdn 1769. Rdn 1811 1.a) Auch der gewählte Verteidiger b...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Nichterscheinen [Rdn 186]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 187 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines,...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfahren bei Sperrerklärung, Gebühren [Rdn 428]

Rdn 429 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei den u.a. Stichwörtern. Rdn 430 Für die gebührenrechtliche Behandlung des Vorgehens gegen eine Sperrerklärung (vgl. dazu eingehend u.a. → Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage, Teil B Rdn 686) ist entscheidend, welches Rechtsmittel/welcher Rechtsbehelf gewählt wird. I...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wertfestsetzung, Beschwerde [Rdn 553]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelverzicht/-rücknahme [Rdn 857]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Rechtsbeschwerde, Gebühren [Rdn 339]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wiederaufnahmeverfahren, Bußgeldverfahren, Gebühren [Rdn 601]

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