Fachbeiträge & Kommentare zu Polizei

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§ 45 Abschleppen aufgrund P... / IV. Rechtsfolgen der Sicherstellung; Kosten

Rz. 32 Sichergestellte Sachen sind in Verwahrung zu nehmen (vgl. § 22 Abs. 1 S. 1 MEPolG; § 22 Abs. 1 S. 1 SaarlPolG). Die Verwahrung kann auch einem Dritten übertragen werden (§ 22 Abs. 1 S. 3 MEPolG; § 22 Abs. 1 S. 3 SaarlPolG). Grundsätzlich hat die Polizei dabei Wertminderungen vorzubeugen (§ 22 Abs. 3 S. 1 MEPolG; § 22 Abs. 3 S. 1 SaarlPolG). Unter bestimmten Voraussetz...mehr

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§ 45 Abschleppen aufgrund P... / 1. Schutz des Staates und seiner Einrichtungen

Rz. 7 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Polizei in Sicherheitsbereichen verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge umsetzen kann.[4] Dazu gehört z.B. auch der Schutz der Einrichtung "Oberschule der Jüdischen Gemeinde Berlin" vor Terroranschlägen.[5] Das Abschleppen eines Kfz kann zum Schutz der Sicherheitsinteressen des BGS geboten sein. Dies ergibt sich daraus, dass die ...mehr

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§ 45 Abschleppen aufgrund P... / 3. Subjektive Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen

Rz. 18 Hier kommen vor allem Eigentums- und Besitzstörung durch ein abgestelltes Fahrzeug in Betracht. Dabei ist aber zu beachten, dass der Schutz privater Rechte der Polizei aufgrund der Generalklausel nur dann obliegt, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert wü...mehr

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§ 45 Abschleppen aufgrund P... / II. Tatbestand der Sicherstellung

Rz. 25 Tatbestandlich kommt die Sicherstellung gemäß § 21 MEPolG bzw. aufgrund entsprechender – teilweise variierender – landesrechtlicher Regelungen[35] in Betracht:mehr

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§ 26 Maßnahmen aufgrund des... / II. Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen bei Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Rz. 35 Liegen die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der FE (§ 111a Abs. 1, 6 StPO, §§ 69, 69b StGB) vor, so wird der Führerschein aufgrund §§ 94 Abs. 3, 98 Abs. 1, 111a Abs. 6 StPO sichergestellt oder beschlagnahmt.[42]mehr

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§ 45 Abschleppen aufgrund P... / III. Abschleppen aufgrund Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit

1. Schutz des Staates und seiner Einrichtungen Rz. 7 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Polizei in Sicherheitsbereichen verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge umsetzen kann.[4] Dazu gehört z.B. auch der Schutz der Einrichtung "Oberschule der Jüdischen Gemeinde Berlin" vor Terroranschlägen.[5] Das Abschleppen eines Kfz kann zum Schutz der Sicherheitsinteressen des BGS ge...mehr

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§ 45 Abschleppen aufgrund P... / V. Sicherstellung – Ersatzvornahme – unmittelbare Ausführung

Rz. 38 Insgesamt ist umstritten, ob die Verbringung eines abgeschleppten Fahrzeugs auf einen Verwahrplatz der Behörde oder eines Abschleppunternehmens als Sicherstellung i.S.d. Standardbefugnisse des Polizei- und Ordnungsrechts oder als Ersatzvornahme zu qualifizieren ist.[66] Rz. 39 Darüber hinaus stellt sich bei Annahme der Sicherstellung die Frage, ob diese nun im Wege ein...mehr

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§ 26 Maßnahmen aufgrund des... / B. Gewahrsam

Rz. 2 Die Polizei kann eine Person – bei allen landesrechtlichen Unterschieden – in den hier interessierenden Fällen in aller Regel dann in Gewahrsam[2] nehmen, wennmehr

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§ 45 Abschleppen aufgrund P... / 2. Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung

Rz. 9 Hierzu gehören zunächst die ein bestimmtes Handeln gebietenden oder verbietenden Normen der StVO, wie z.B. das gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 12 StVO ordnungswidrige Parken auf einem Radweg.[8] Hierhin gehört auch das Abstellen eines Kfz innerhalb eines wirksam angeordneten Haltverbotsbereichs.[9] Rz. 10 Das Abstellen eines Kfz, dessen Zustand den Vorschriften der StVO oder der ...mehr

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§ 45 Abschleppen aufgrund P... / I. Abgrenzung zu anderen Maßnahmen

Rz. 21 Grundsätzlich kann beim Abschleppen eines Kfz auch eine Sicherstellung i.S.d. Polizeirechts in Betracht kommen.[29] Eine Sicherstellung liegt immer dann vor, wenn es vom Zweck der Maßnahme darauf ankommt, die Sache in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen. Die Ingewahrsamnahme als Teil der Sicherstellung muss nach der Intention der B...mehr

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§ 45 Abschleppen aufgrund P... / II. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Die öffentliche Sicherheit umfasst und schützt: Rz. 3 Öffentlich ist diese Sicherheit nur dann, wenn an ihrer Erhaltung auch ein öffentliches Interesse besteht...mehr

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§ 26 Maßnahmen aufgrund des... / F. Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verkehrsdelikten

Rz. 33 Der Verdacht der Begehung von Verkehrsstraftaten rechtfertigt lediglich die Fertigung und Speicherung von Lichtbildern, nicht aber auch die Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken.[38] Es handelt sich dabei um eine Maßnahme präventivpolizeilicher Ausrichtung als Strafverfolgungsvorsorge (§ 81b 2. Alt. StPO, § 38 Abs. 2 S. 1 SPolG,).[39] Zur polizeilichen Ingewahrs...mehr

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§ 45 Abschleppen aufgrund P... / 4. Sofortiger Vollzug/unmittelbare Ausführung

Rz. 19 Das Abschleppen ist ohne vorausgehenden VA nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder darüber hinaus – je nach landesrechtlicher Ausgestaltung im Rahmen des sofortigen Vollzugs bzw. im Wege der unmittelbaren Ausführung – möglich, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist und die Behörde hierbei innerhalb ihrer Befugnisse handelt (sofortiger Vollzug, vgl. ...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / F. Einsatz von vollzugspolizeilichen "Body-Cams"

Rz. 144 Die sogenannte Body-Cam ("Körperkamera") ist eine von polizeilichen Einsatzkräften sichtbar getragene Videokamera. Sie wird zur Dokumentation des Geschehens (Handlungen von Bürgern und Polizeibeamten) eingesetzt. Nachdem die hessische Polizei seit 2013 in einem Pilotprojekt den Einsatz von Schulterkameras im Bereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main getestet hat...mehr

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§ 60 Anhang / A. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Rz. 1 Vom 13.12.2010 (BGBl. I 2010, S. 1980), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 2.10.2015 (BGBl. I, S. 1674). I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr § 1 Grundregel der Zulassung Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlau...mehr

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / B. Zuständigkeit

Rz. 14 Zuständig zum Abschleppen ist die zum Erlass der Grundverfügung jeweils zuständige Behörde.[30] Die Zuständigkeiten von Straßenverkehrsbehörde und Polizeibehörden bestehen nebeneinander innerhalb ihrer jeweiligen, ihnen durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben.[31] So kann z.B. das durch das Zeichen 283 – Haltverbot – begründete Wegfahrgebot im Wege der Ersatzvornahme volls...mehr

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§ 37 Rechtsnatur der Verkeh... / IV. Polizeiliche Weisungen an Verkehrsteilnehmer (§§ 36, 44 Abs. 2 StVO)

Rz. 18 Polizeiliche Weisungen sind Verwaltungsakte i.S.d. § 35 VwVfG. Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36 StVO) zu regeln (§ 44 Abs. 2 S. 1 StVO). Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer aber nicht von seiner Sorgfaltspflicht (§ ...mehr

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / D. Präventiv bedingtes Abschleppen und repressives Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 22 Das dem präventiven Gefahrenabwehrrecht zugehörende Abschleppen und das dem repressiven Ordnungswidrigkeitenrecht zuzuordnende Bußgeld gehören unterschiedlichen Rechtsgebieten an, für die teilweise unterschiedliche Rechtsgrundsätze gelten. Wird ein Kfz zur ärztlichen Versorgung eines schwerwiegend Verletzten verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, so ...mehr

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / IV. Abschleppen im Wege der Ersatzvornahme, unter Umständen im Rahmen des sofortigen Vollzugs

Rz. 10 Bei den Abschleppfällen wird danach im Wege der Ersatzvornahme – unter Umständen im Rahmen des "sofortigen Vollzugs" – vollstreckt:mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / A. Begriff; gesetzlicher Rahmen

Rz. 1 Der Begriff "Verkehrsüberwachung" ist schillernd; er ist nicht auf eines begrenzt.[1] Bei der Verkehrsüberwachung sollen Verkehrszuwiderhandlungen festgestellt oder unterbunden und ggf. verfolgt werden. Die vom OVG NW schon in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1973 entwickelte und in der Literatur teilweise übernommene Definition beschreibt die Verkehrsüberwachung als "...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / I. Allgemeines; Richtlinien der Bundesländer; Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote

Rz. 2 Die polizeiliche Verkehrsüberwachung findet ihre Grundlage in Spezialgesetzen (vgl. z.B. § 36 Abs. 5 StVO u.U. i.V.m. Mitführ- bzw. Aushändigungspflichten aufgrund der FeV oder FZV, § 44 Abs. 2 StVO, § 5 i.V.m § 46 Abs. 2 S. 4 FZV (notwendiges sofortiges polizeiliches Eingreifen zur Beschränkung oder Versagung des Betriebs eines Fahrzeugs), aber auch in der polizeilich...mehr

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / III. Abschleppen im Rahmen des sofortigen Vollzugs

Rz. 9 Denkbar ist ferner das Abschleppen im Rahmen des sofortigen Vollzugs. Der Verwaltungszwang kann hier ohne vorausgehenden VA angewendet werden, wenn das zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist, insbesondere weil Maßnahmen gegen die Störer i.S.d. Polizei- und Ordnungsrechts nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder keinen Erfolg versprechen. Notwendig ist ferner, dass...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / I. Ausgangspunkt: Untersuchungsgrundsatz

Rz. 2 Ausgangspunkt ist zunächst der Untersuchungsgrundsatz, der sowohl im Verwaltungsverfahren (§ 24 VwVfG) als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 86 VwGO) gilt.[2] Dieser Grundsatz hat im StVG seine Ausprägung erfahren (vgl. § 2 Abs. 7 u. 8 StVG) und wird durch die §§ 11 ff. FeV weiter präzisiert.[3] Rz. 3 Die Fahrerlaubnisbehörde bedient sich dabei aller Beweism...mehr

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§ 2 Fahrerlaubnisrecht und ... / VI. § 24 VwVfG: Untersuchungsgrundsatz

Rz. 33 Vgl. hier insbesondere auch § 2 Abs. 7 StVG. Aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes ist eine "behördliche Ausermittlung des Sachverhalts" nötig. Rz. 34 Ausgangspunkt ist zunächst der Untersuchungsgrundsatz, der sowohl im Verwaltungsverfahren (§ 24 LVwVfG) als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gilt (§ 86 VwGO).[33] Dieser Grundsatz hat im StVG seine Ausprägung...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / Literaturtipps

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / 1. Verhaltensstörer

Rz. 8 Das verbotswidrige Abstellen eines Fahrzeugs ist dem Fahrer als Verhaltensstörer zuzurechnen, da er die Gefahr auch verursacht hat. Da Verschuldensfragen und Fragen des übergesetzlichen und rechtfertigenden Notstandes im Polizei- und Ordnungsrecht – anders als im Ordnungswidrigkeiten- oder im Strafrecht – grundsätzlich keine Rolle spielen, ist der Fahrer z.B. auch dann...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / I. Überwachung des Straßenverkehrs und Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Rz. 18 Die Überwachung von Verkehrsverstößen gehört zu den hoheitlichen Aufgaben. Verstöße gegen die materiellen Verhaltensregeln des Straßenverkehrsrechts sind unter den Sanktionsvorbehalt des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gestellt. Das diesbezügliche Sanktionssystem ist der öffentlichen Sicherheit zuzurechnen, welche zum Kern der originären Staatsaufgaben gehört.[4...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / c) Richtige Anwendung dieser Rechtsgrundlage

Rz. 116 Eine Überprüfung der richtigen Anwendung dieser Rechtsgrundlage geschieht wie folgt:mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / b) Kosten für abgebrochenen Abschleppvorgang; Leerfahrt/Weiterdirigieren

Rz. 53 Ist das Abschleppunternehmen schon mit dem Abschleppvorgang beschäftigt und kommt der Verantwortliche dann hinzu, so ist – ungeachtet einer ordnungswidrigkeitsrechtlichen Sanktion – der Abschleppvorgang jedenfalls abzubrechen, wenn der Pflichtige bereit ist, das Fahrzeug wegzufahren und wenn damit die Gefahrenlage behoben ist. Das gebietet schon der Verhältnismäßigkei...mehr

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / 2. Wegfahrgebot

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§ 30 Grundsätze / G. Beschlagnahme/Sicherstellung

Rz. 18 Besitzt der Betroffene keine Berechtigung zum Führen eines Kfz aufgrund der ausländischen FE, hält er sich dennoch zum Führen eines Kfz für berechtigt, so darf die zuständige Behörde (im Fall: die Polizei) die Beschlagnahme des Kfz zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer vor einer unmittelbar bevorstehenden Störung der öffentlichen Sicherheit aufgrund landesrechtlic...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / VIII. Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers; hinreichende Sachverhaltsaufklärung, zumutbarer Ermittlungsaufwand; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 52 Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist die Feststellung des Fahrzeugführers unmöglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie – insbesondere auch unter Berücksichtigung des Verhaltens des Betroffenen selbst – alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen bzw. Ermittlungen angestellt hat, di...mehr

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§ 7 Betäubungsmittel und Ar... / 2. Feststellung des gelegentlichen Konsums

Rz. 67 In der Regel wird ein Drogenkonsum im Zusammenhang mit einer Verkehrskontrolle durch die Polizei entdeckt. Die Polizei gibt ihre Erkenntnisse nach § 2 Abs. 12 S. 1 StVG an die Führerscheinbehörde weiter. Rz. 68 Typischer Verlauf: Bei einer Verkehrskontrolle, die zu einem Verdacht des vorangegangenen Konsums von Cannabis führt, wird zunächst eine Urinprobe genommen (in ...mehr

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§ 39 Rechtmäßigkeit des auf... / F. Beschlagnahme eines Fahrzeugs bei wiederholtem und auch zukünftig drohendem Verstoß gegen Verkehrsregelung; Ingewahrsamnahme

Rz. 120 Aufgrund landesrechtlichen Polizei- und Ordnungsrechts kann die zuständige Behörde ein Fahrzeug beschlagnahmen, wenn sich der Betroffene beharrlich über den durch ein Verkehrszeichen geregelten Straßenverkehr hinwegsetzt und wenn er kundtut, dass er dies auch in Zukunft tun will. Im Fall des VGH BW[223] hatte der Betroffene immer wieder bewusst und ausdrücklich gegen...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / II. Automatisierter Kennzeichenabgleich aufgrund Polizeigesetz

Rz. 98 Mit Urteil des BVerfG v. 11.3.2008 – 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07 [207] hat das BVerfG Gesetze der Länder Hessen (§ 14 Abs. 5 HessSOG) und Schleswig-Holstein (§ 184 Abs. 5 SH LVwG) für nichtig erklärt, welche die Polizei zum automatisierten Abgleich der Kfz-Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge mit Fahndungsdaten ermächtigen sollten.[208] Die Verfassungsmäßigkeit der...mehr

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§ 53 Gemeingebrauch und str... / F. Straßennutzung durch sog. Randgruppen; Alkohol im öffentlichen Straßenraum

Rz. 121 Rechtsprechung: BayVGH, Beschl. v. 27.10.82 – 8 N 82 A.277 (zur Münchener Altstadt-Fußgänger-Satzung); OLG Saarland, Beschl. v. 15.9.1997 – Ss(Z) 221/97(62/97), zfs 1997, 473 = NJW 1998, 251[234] zur Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken über Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen, in der das Nächtigen, Betteln und Niederlassen zum Genuss von Alkohol auße...mehr

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§ 32 Anerkennung einer in e... / 2. Aufklärung über Nachfrage im Ausstellerstaat zulässig

Rz. 17 Der Aufenthaltsstaat darf keine eigenen Ermittlungen dazu anstellen und beurteilen, ob das Wohnsitzerfordernis eingehalten worden ist. Der Aufenthaltsstaat darf aber bei Behörden des Ausstellerstaates nachfragen, ob der Betroffene dort mit Wohnsitz gemeldet war und sich ggf. zu den Umständen der Führerscheinerteilung erkundigen. Das ist auch über eine Anfrage etwa bei...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / d) Freiheitsentziehende Maßnahmen

Rz. 130 Im Rahmen der Inobhutnahme muss das Jugendamt grundsätzlich versuchen, auf das Kind oder den Jugendlichen mit sozialpädagogischen Mitteln einzuwirken.[444] Allein unter den in § 42 Abs. 5 SGB VIII genannten engen Voraussetzungen kommen ausnahmsweise freiheitsentziehende Maßnahmen in Betracht,[445] da jeweils nicht der Aspekt der Gefahrenabwehr im Vordergrund steht, s...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / III. Geschwindigkeitsmessungen durch Kommunen

Rz. 33 In allen Bundesländern gibt es interne Regelungen zur Feststellung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen. Eine gute Zusammenstellung gibt Sobisch.[69] In den Ländern gibt es allerdings durchaus Unterschiede. So ist die Geschwindigkeitsüberwachung teilweise ausschließlich Aufgabe der Polizei. Soweit in den Ländern eine Geschwindigkeitsüberwachung durch kommunale Übe...mehr

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§ 47 Eingreifen und Abschle... / I. Polizeiliche Generalklausel als Rechtsgrundlage behördlichen Eingreifens

Rz. 1 Versperrt ein Fahrzeug auf privatem Grund einem Berechtigten die Zufahrt oder Ausfahrt oder hindert es ihn an der Nutzung seines Parkplatzes, kann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne der polizeilichen Generalklausel vorliegen, die ein behördlich veranlasstes Abschleppen rechtfertigen kann. Rz. 2 Als betroffene Schutzgüter i.S.d. öffentlichen Sicherheit k...mehr

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§ 51 Warnung vor Radarkontr... / B. Aus der Rechtsprechung

Rz. 3 Eine Warnung vor einer Radarkontrolle stellt nach Ansicht des OVG NRW [2] einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit i.S.d. polizeilichen Generalklausel dar. Durch die Warnung wird die aufgabengemäße Funktionsfähigkeit des Staates betroffen. Im Kern geht es um die Funktionsfähigkeit polizeilicher Arbeit jedenfalls insoweit, als die der Verkehrssicherheit dienende Maß...mehr

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§ 47 Eingreifen und Abschle... / B. Polizeiliche Sicherstellung des Kfz zum Schutz des Eigentums

Rz. 23 Gemäß landesrechtlichem Polizeirecht (vgl. z.B. Art. 25 Nr. 2 BayPAG; § 21 Nr. 2 SaarlPolG, § 26 Nr. 2 NdsSOG) kann die Polizei im Rahmen der ihr subsidiär obliegenden Aufgabe des Schutzes privater Rechte (vgl. z.B. Art. 2 Abs. 2 BayPAG; § 1 Abs. 3 SaarlPolG; § 1 Abs. 3 NdsSOG) ein Kfz sicherstellen (dazu ausführlich oben § 45 Rdn 21 ff.), um den Eigentümer oder den r...mehr

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Wird ein Kfz auf behördliche Veranlassung abgeschleppt, so handelt es sich um eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung. Rechtsgrundlagen der Vollstreckung sind hier die landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsgesetze bzw. die landesrechtlichen Polizei- und Ordnungsgesetze mit ihren Regelungen über den "Zwang". Denkbar ist auch ein auf die "unmittelbare Ausführung"...mehr

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§ 48 Rechtsbeziehungen und ... / C. Amtshaftungsansprüche (Art. 34 GG, § 839 BGB)

Rz. 11 Zieht der Staat private Unternehmer zur Erfüllung ihm obliegender Aufgaben auf privatrechtlicher Grundlage heran, so hängt die Qualifikation der Tätigkeit des Unternehmers als hoheitlich oder nicht hoheitlich von dem Charakter der wahrgenommenen Aufgabe, der Sachnähe der übertragenen Tätigkeit zu dieser Aufgabe und dem Grad der Einbindung des Unternehmers in den behör...mehr

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zfs 1/2017, Fahrerlaubnisen... / Leitsatz

Wird anlässlich der polizeilichen Durchsuchung einer Wohnung, die der Betr. allein bewohnt, unter anderem eine zum unmittelbaren Konsum vorbereitete portionierte Linie aus Amphetaminpulver mit daneben liegendem Röhrchen aufgefunden und erklärt der Betr. anschließend hierzu gegenüber der Polizei, er sei Gelegenheitskonsument, so steht ein die Fahreignung ausschließender Konsu...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / I. Ausgangspunkt: Geltung der allgemeinen Regeln über die Inanspruchnahme des Störers

Rz. 7 Sowohl beim Abschleppen als auch beim späteren Abschleppkostenbescheid[9] richtet sich die Frage des "richtigen Adressaten" nach den allgemeinen polizei- und ordnungsrechtlichen Regeln über den Störer (Verhaltensstörer, Zustandsstörer, Nichtstörer: vgl. §§ 4 bis 6 Musterentwurf PolizeiG; §§ 6, 7, 9 PolG BW, Art. 7, 8, 10 BayPAG; §§ 13, 14, 16 ASOG Bln; §§ 5 bis 7 BbgPo...mehr

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§ 16 Bindung der Verwaltung... / A. Gesetzeslage

Rz. 1 § 3 Abs. 3 und Abs. 4 StVG lauten: [1] Zitat (3) Solange gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 des Strafgesetzbuchs in Betracht kommt, darf die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist, in einem Entziehungsverfahren nicht berücksichtigen. Dies gilt nicht, w...mehr

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§ 28 Reaktion im Besonderen... / A. Disziplinarmaßnahmen im Beamtenrecht

Rz. 1 Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen (§ 47 Abs. 1 S. 1 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern – Beamtenstatusgesetz /BeamtStG). Auch verkehrsrechtliche Verstöße können insofern beamtenrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. So kann der Beamte z.B. durch eine strafrechtlic...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / I. Ermessensfehlerfreie Entscheidung, ob abgeschleppt wird

Rz. 2 Die Beurteilung der Frage, ob zum Abschleppen eingeschritten wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Diese hat die im Einzelfall maßgeblichen Gegebenheiten und die in Betracht kommenden Handlungsalternativen in den Blick zu nehmen.[3] Insofern gelten die allgemeinen Grundsätze (kein Ermessensnichtgebrauch, kein Ermessensfehlgebrauch, keine Ermessensüberschr...mehr

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§ 53 Gemeingebrauch und str... / VIII. Demonstration in Form eines "rollenden Straßentheaters"

Rz. 107 Versammlungsrechtliche Beschränkungen, die eine Demonstration in Form eines "rollenden Straßentheaters" mit Lastkraftwagen und mehreren Begleitfahrzeugen bei der Anfahrt und Einfahrt des Fahrzeugverbandes in Fußgängerzonen regeln, sind grundsätzlich zulässig, soweit sie verhältnismäßig sind.[214]mehr