Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 3.1.2 Fahrtenbuchregelung

Ermittelt der Unternehmer ertragsteuerlich den Privatnutzungsanteil durch ein ordnungsgemäßes [1] Fahrtenbuch [2], ist von diesem Wert auch umsatzsteuerlich auszugehen. In die Bemessungsgrundlage sind jedoch diejenigen Ausgaben nicht einzubeziehen, für die der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug hatte (z. B. Kfz-Versicherung und -Steuer; Absetzung für Abnutzung, wenn das Fahrzeu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 2.2 Angemietete oder geleaste Geschäftswagen

Die auf die Miete, Mietsonderzahlung, Leasingraten und Unterhaltskosten eines angemieteten oder geleasten gemischt-genutzten Fahrzeugs entfallenden Vorsteuern sind grundsätzlich nach dem Verhältnis von unternehmerischer und nichtunternehmerischer Nutzung in einen abziehbaren und einen nichtabziehbaren Anteil aufzuteilen. Wird der Vorsteuerabzug so ermittelt, entfällt eine Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 2.1.3 Unternehmerische Nutzung mindestens 10 % und weniger als 100 %

Wird ein erworbener Geschäftswagen teils unternehmerisch (mindestens zu 10 %) und teils nichtunternehmerisch genutzt, hat der Unternehmer ein Zuordnungswahlrecht.[1] Er kann den Geschäftswagen wie folgt zuordnen: insgesamt dem Unternehmen: ggf. erhält der Unternehmer aus der Anschaffung und den laufenden Betriebskosten etc. den vollen Vorsteuerabzug und muss zum Ausgleich jäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 1 Allgemeine Grundsätze

Die einkommensteuerliche Behandlung des vom Inhaber eines Einzelunternehmens bzw. vom Gesellschafter einer Personengesellschaft – im Folgenden vereinfachend als Unternehmer bezeichnet – oder von dessen Familienmitgliedern privat genutzten Kraftfahrzeugs hängt davon ab, ob das Fahrzeug zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört. Bei Fahrzeugen des Betriebsvermögens stellen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz

Leitsatz Die von Arbeitnehmern gezahlten Entgelte für einen vom Arbeitgeber an der ersten Tätigkeitsstätte angemieteten Parkplatz mindern den (nach der 1%-Methode ermittelten) geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG und § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wann ist das Unternehmen ei... / 3. Systemgerechte Belastung

Vereinfachung: Das wären, zumindest beim An- und Verkauf von Gegenständen, halbwegs belastbare Kriterien, die zwar nicht alle Fälle lösen, aber eine Reihe von Konstellationen erheblich vereinfachen würden.[91] Besteuerung der Nutzung ist gewährleistet: Hiergegen ist m.E. im Grunde genommen auch nichts einzuwenden. Macht der Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend, muss er ja a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 7 Hinweis zur Umsatzsteuer

Gem. § 15 UStG setzt die Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Vermögen voraus, dass die unternehmerische Nutzung mindestens 10 % beträgt. Liegt die unternehmerische Nutzung unter 10 %, scheidet der Vorsteuerabzug aus, sodass die Steuerfestsetzung geändert werden kann, wenn sie unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Praxis-Tipp Umsatzbesteuerung bei ertragsteuerlicher Privatnu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 5 Die Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils bei Pkw in gewillkürtem Betriebsvermögen

Wird ein Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt, so zählen sämtliche Aufwendungen für den Pkw, einschließlich der AfA, zu den Betriebsausgaben. Für die Ermittlung und Bewertung des privaten Nutzungsanteils stehen grundsätzlich 2 Möglichkeiten zur Verfügung.[1] Die private Nutzung des Pkws, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 6 Angemessene Abfindung nach § 10 KSchG

Festsetzung der Abfindungshöhe durch das Arbeitsgericht Die Auflösungsentscheidung trifft das Arbeitsgericht im Urteil. Das Arbeitsgericht setzt in der Auflösungsentscheidung die Höhe der Abfindung fest. Das KSchG nennt in § 10 Abs. 1 und 2 nur die Höchstbeträge der Abfindung: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres: bis zu 12 Monatsverdienste. Vom 51. bis zur Vollendung des 55....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 381 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 2 EStG (Rechtsfolgenverweisung) findet für die Bewertung eines geldwerten Vorteils, der einem StPfl mit Überschusseinkünften aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz erwächst, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG entsprechend Anwendung. Danach ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten für jeden Kalender...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1996, 1859; Urban, Privatnutzung mehrerer Dienstwagen und Nutzungsgemeinschaften, FR 1996, 741; Korn, Zum JStG 1996, KÖSDI 1996, 10 562; Broudré, Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, DB 1997, 1197; Böhlk-Lankes, Die sog Dienstwagenbesteuerung, BB 1997, 1122; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit

Rn. 396 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für die Bewertung des in der Kfz-Überlassung zur privaten Nutzung liegenden geldwerten Vorteils ist der tatsächliche Umfang der Nutzung ohne Bedeutung, so BFH v 21.03.2013, VI R 31/10, BStBl II 2013, 700 in Abgrenzung zu BFH v 07.11.2006, VI R 19/05, BStBl II 2007, 116. Es reicht nach der geänderten Rspr des BFH aus, dass das Kfz dem ArbN a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einmalzahlungen des ArbN zu den AK eines ihm auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenen Kfz

Rn. 392 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Leistet der ArbN an den ArbG Einmalzahlungen zu den AK eines ihm auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenen Kfz, sind diese bei der Bemessung des geldwerten Vorteils (§ 8 Abs 2 S 2 EStG iVm § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG) auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und monatlich vorteilsmindernd zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung (Rechtslage ab VZ 1996)

Rn. 362 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die für die Überschusseinkünfte bislang nur durch Verwaltungsrichtlinien geregelte Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung von betrieblichen Kfz erhielt durch die durch das JStG 1996 eingefügten S 2–5 des § 8 Abs 2 EStG erstmals eine gesetzliche Grundlage. Für die Gewinneinkünfte wurde gleichzeitig mit § 6 Abs 1 Nr 4 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 430 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der StPfl kann den geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung zu privaten Zwecken einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG mit den auf diese Fahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Aufwendungen ermitteln. Die Bewertung des Nutzungsvorteils iRd § 8 EStG auf der Grundlage ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Zuordnung von Leistungen zu dem Unternehmen

Rz. 339 Soweit ein Unternehmer von anderen eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erhält, muss er entscheiden, ob er diese Leistung seinem Unternehmen zuordnet oder diese bezogene Leistung seiner nichtunternehmerischen Sphäre zuordnen kann oder muss. Diese Entscheidung ist sowohl von Bedeutung für den Vorsteuerabzug, den der Unternehmer nur dann vornehmen kann, wenn die ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7 Fahrzeugkosten

Die Behandlung der Fahrzeugkosten wird immer dann kompliziert, wenn sich im Betriebsvermögen ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Fahrzeug befindet. Noch schwieriger wird es, wenn daneben auch nur betrieblich genutzte Fahrzeuge vorhanden sind. Ursache dafür ist die steuerliche Erfassung der Privatnutzung, wenn bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrz...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.9 Überlassung unternehmerischer Fahrzeuge an das Personal

Rz. 99 Bemessungsgrundlage der nach Beurteilung der Finanzverwaltung im Regelfall als normale entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 9 UStG zu wertenden Überlassung eines unternehmerischen Pkw durch den Unternehmer an den Arbeitnehmer für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten a...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.5 Personalüberlassung

Rz. 60 Für die pauschalierte Bewertung von privaten Fahrzeugnutzungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gestatten, gilt die in Rz. 26–33 beschriebene sog. 1 %-Regelung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entsprechend.[1] Bei untersagter Privatnutzung (i. d. R. durch arbeitsvertragliches Verbot) ist der früher geltende Beweis des ersten An...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1.1 Pauschaler Nutzungswert

Rz. 27 Praxis-Beispiel Ein betrieblicher, auch zu Privatfahrten genutzter Pkw mit Verbrennungsmotor hat einen inländischen Listenpreis von 20.000 EUR zuzüglich 1.500 EUR Sonderausstattung und 19 % Umsatzsteuer, zusammen also 25.585 EUR brutto. Der Händler gewährt einen Rabatt von 10 %, sodass der Kunde 23.026,50 EUR zuzüglich Kosten der Überführung und Zulassung zu entrichte...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1 Nutzungsentnahme für Privatfahrten

Rz. 26 Dem Unternehmer stehen für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils grundsätzlich 2 Bewertungsmethoden offen: Pauschaler Ansatz des Entnahmewerts der privaten Nutzung – unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Umfangs der Privatnutzung und unabhängig von der tatsächlichen Fahrleistung – gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für jeden Kalendermonat mit 1 %, d. h. pro ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1.3 Vorteilhaftigkeit der Wahlrechtsausübung

Rz. 35 Die 1 %-Regelung ist ungünstig für ältere, gebraucht gekaufte, abgeschriebene, eigenfinanzierte und wenig privat genutzte Pkw. Benachteiligt sind auch Pkw-Marken, bei denen die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller weit über den tatsächlich gezahlten Endpreisen liegen, weil die Händler üblicherweise hohe Preisnachlässe gewähren. Diese Komponenten sind bei E...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.8 Verwendung unternehmerischer Fahrzeuge für Zwecke außerhalb des Unternehmens

Rz. 93 Anhand welcher Methode der Unternehmer die Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung eines dem Unternehmen vollständig zugeordneten Kfz ermittelt, hängt vom betrieblichen Nutzungsumfang ab. Für Kfz, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, kann als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer aus Gründen der Vereinfachung der nach der Pausch...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.5 Einschränkung des Vorsteuerabzugs

Rz. 82 Für Fahrzeuge, die der Unternehmer seinem Unternehmen nicht zugeordnet hat oder nicht zuordnen darf, entfällt jeglicher Vorsteuerabzug. Für Unternehmer, die steuerfreie Umsätze ausführen (z. B. Ärzte mit steuerfreien Umsätzen gemäß § 4 Nr. 14 UStG), ist der Vorsteuerabzug i. d. R. in voller Höhe ausgeschlossen[1]; die Veräußerung ist zwar steuerbar, aber nach § 4 Nr. ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.4 Gesellschaftsrechtlich veranlasste Nutzung

Rz. 58 Für die Gesellschafter einer Personengesellschaft gelten die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Privatfahrten wie für Einzelunternehmer. Befinden sich im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft Kraftfahrzeuge, so ist ein Nutzungswert für denjenigen Gesellschafter anzusetzen, dem die Nutzung zuzurechnen ist.[1] Vertragliche Vereinbarungen bezüglich eines Privat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 3 Veräußerung betrieblicher Kraftfahrzeuge

Rz. 68 Bei einem zu 100 % betrieblich genutzten Kfz berechnet sich der Veräußerungsgewinn (bzw. -verlust) wie bei allen anderen abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens: Veräußerungserlös abzüglich aktueller Buchwert. Rz. 69 Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes Kfz, das auch privat genutzt wurde, veräußert, so errechnet sich der Veräußerungsgewinn ebenso aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.10 Überlassung unternehmerischer Fahrzeuge an Gesellschafter

Rz. 104 Die gleichen Grundsätze gelten im Wesentlichen auch gemäß § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG, § 3 Abs. 9a Nr. 1, Nr. 2 UStG für die Privatnutzung von Kfz durch Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften oder ihnen nahestehende Personen. Hier ist zu beachten, dass als Bemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 5 UStG mindestens die entstandenen Kosten anzusetzen sind, wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.2 Zuordnung zum Unternehmen

Rz. 72 Voraussetzung für die Zuordnung eines angeschafften, hergestellten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Kfz zum Unternehmen ist eine 10 %ige Mindestnutzung für unternehmerische Zwecke (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG). Die Zuordnung des Kfz zum Unternehmen richtet sich wesentlich nach der im Zeitpunkt der Anschaffung geplanten Verwendung des Kfz im ersten Besteu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.6 Zeitpunkt der Anwendung der abgesenkten Steuersätze

Rz. 42 Gesetzesänderungen sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist weitgehend am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1.7.2020 in Kraft getreten (Rz. 32). Außerdem ist in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzung betrieblicher Kommu... / 3.1 Internet und E-Mail

Grundsätzlich gilt, dass die Privatnutzung verboten ist, wenn keine Regelungen getroffen wurden. Allerdings kann die Duldung der privaten Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel über einen längeren Zeitraum zu einer Erlaubnis führen. Die Aufsichtsbehörden vertreten die Auffassung, dass bei einer erlaubten Privatnutzung neben den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zusä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzung betrieblicher Kommu... / 3 Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel für private Zwecke

Einem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, ob er den Arbeitnehmern die private Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel (Internet, E-Mail, Smartphones etc.) gestattet. Aufgrund der anfallenden personenbezogenen Daten bei der Privatnutzung sind jedoch die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Beim Thema Archivierung oder wenn aufgrund von Krankheit, Urlaub od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschäftigtendatenschutz / 4 Datenschutz beim Austritt von Beschäftigten

Beim Austritt eines Mitarbeiters fällt eine Vielzahl von administrativen Tätigkeiten an, die auch Auswirkungen auf den Datenschutz haben (vor allem auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen). Vor bzw. am letzten Arbeitstag sollten folgende Tätigkeiten veranlasst werden: 1. Die Privatnutzung der dienstlichen Systeme (wie E-Mail, Notebook, Smartphone etc.) war dem Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzung betrieblicher Kommu... / 3.2 Mobile Endgeräte

Bei der Überlassung von mobilen Endgeräten sind neben der Privatsphäre der Mitarbeiter auch Sicherheitsaspekte zu beachten, da regelmäßig schützenswerte Firmendaten auf diesen Geräten gespeichert werden. Während PCs und Notebooks gut in die IT-Infrastruktur integriert sind, verbleibt die Konfiguration betrieblich genutzter Smartphones in den meisten Fällen in den Händen der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Geld- und Naturalleistungen

Rz. 255 Erhält der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, sind diese stets zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 3 ZPO). Ist der Drittschuldner dieser Leistungen identisch, bedarf es keines besonderen Zusammenrechnungsbeschlusses. Die Zusammenrechnung obliegt nicht dem Vollstreckungs- oder dem Insolvenzgericht. Einer gerichtlichen Anordnung bedarf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / c) Keine Erschütterung des sog. Anscheinsbeweises durch tatsächliche Privatnutzung (10 %)

Letztlich trifft den Steuerpflichtigen auch beim sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" die objektive Beweislast, um vom Ansatz eines privaten Nutzungsanteils abzusehen. Im Praxisfall des sog. "erweiterten Gestaltungsmodells" handelt es sich bereits regelmäßig nicht um ein Fahrzeug, das typischerweise zum privaten Gebrauch nicht geeignet ist. Daher kann der sog. Anscheinsbeweis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 3. "Erweitertes Gestaltungsmodell": Vermietungsoption über das PV zur Vermeidung der "betrieblichen" Privatnutzung

Als sog. "erweitertes Gestaltungsmodell" ist eine Vermietungsoption über das PV zur Vermeidung der Besteuerung einer Privatnutzung eines Gesellschafter-GF zu prüfen. Hierbei besteht der unternehmerische Bedarf zur Anschaffung eines Kfz zwecks sowohl betrieblicher als auch privater Nutzung durch einen Gesellschafter-GF einer Kapitalgesellschaft. Das Kfz soll möglichst ohne ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-Privatnutzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers (estb 2023, Heft 2, S. 70)

Steueroptimierung durch (partielle) Vermietungsoption über das Privatvermögen? Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RAFASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Eine Steueroptimierung durch eine Vermietungsoption zur Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung ist bereits in der steuerlichen Gestaltungspraxis bekannt. Wie verhält es sich jedoch mit einem so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. Ansatz einer Privatnutzung

1 %-Regelung: Die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Fahrtenbuchmethode: Die private Nutzung kann davon abweichend mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 1. Praxisfall

(Fortentwicklung des bisherigen Gestaltungsmodells von Gummels / Denker, NWB 2020, 3199 für Zwecke der Besteuerungsvermeidung zur Kfz-Privatnutzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers): Was wird angestrebt? Es besteht der unternehmerische Bedarf zur Anschaffung eines Kfz zwecks sowohl betrieblicher als auch privater Nutzung durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer (Gesel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / d) Zwischenergebnis

Es ist daher im Ergebnis von einer praktischen Anwendung dieses sog. "erweiterten Gestaltungsmodells" in der steuerlichen Gestaltungspraxis dringend abzuraten. Eine derartige Gestaltung kann eine Versteuerung einer Kfz-Privatnutzung durch partielle Vermietung über das PV eines Gesellschafter-GF in der Gestaltungspraxis bereits dem Grunde nach nicht rechtssicher verhindern.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / V. Fazit

Gestaltungen einzig aus der Motivation heraus, steuerliche Vorteile zu erzielen, bergen stets Risiken in der steuerrechtlichen Gestaltungspraxis: neben der rein steuerrechtlichen Gestaltungserwägung sind Fragen des Zivilrechts, aber auch Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 41, 42 AO) zu beachten. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung keines der "vermeintlichen Gestaltungsmodelle" bis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / II. Gestaltungsüberlegungen zur Steueroptimierung

1. Allgemeine Vorüberlegungen Erstattungsmöglichkeiten des Arbeitgebers: Sofern der Arbeitnehmer für betriebliche Fahrten ein privates Fahrzeug nutzt, kann der Arbeitgeber ihm die entstandenen Aufwendungen hierfür grundsätzlich steuerfrei erstatten. Dabei sind insbesondere folgende drei Varianten möglich: Erstattung der tatsächlich entstandenen Gesamtkosten[2], Erstattung mit e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RAFASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Eine Steueroptimierung durch eine Vermietungsoption zur Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung ist bereits in der steuerlichen Gestaltungspraxis bekannt. Wie verhält es sich jedoch mit einem sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" zur Besteuerungsvermeidung der Kfz-Privatnut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / a) Notwendiges BV

Nach dem sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" wird ein Kfz in erster Linie zur Steueroptimierung durch Vermietungsoption über das PV zwecks Vermeidung der steuerlich relevanten Privatnutzung im PV eines Gesellschafter-GF erworben. Der Gesellschafter-GF vermietet das Kfz anschließend teilweise (hier: 90 %) an seine Körperschaft (100 %-Beteiligung) zur betrieblichen Nutzungsüb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / III. Steuerliche Implikationen zur Beurteilung des sog. "erweiterten Gestaltungsmodells"

1. Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich bei Körperschaftsteuersubjekten nach den Vorschriften des EStG und des KStG.[15] Notwendiges oder gewillkürtes BV oder PV? Nutzungsumfang bestimmt die Zuordnung: Wirtschaftsgüter, die hierbei ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 3. Fragestellung

Fraglich ist, ob eine derartige Gestaltung tatsächlich im Ergebnis zum Wegfall zur Anwendung der 1 %-Regelung bzw. der Führung eines Fahrtenbuchs als Nutzungsnachweis führen kann, oder ob mit der Gestaltung vielmehr weitere Gestaltungsrisiken einhergehen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 3. Steuerliche Evaluierung des sog. "erweiterten Gestaltungsmodells"

a) Notwendiges BV Nach dem sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" wird ein Kfz in erster Linie zur Steueroptimierung durch Vermietungsoption über das PV zwecks Vermeidung der steuerlich relevanten Privatnutzung im PV eines Gesellschafter-GF erworben. Der Gesellschafter-GF vermietet das Kfz anschließend teilweise (hier: 90 %) an seine Körperschaft (100 %-Beteiligung) zur betrieb...mehr