Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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AGS 02/2022, Auslegung eine... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Praktische Auswirkungen der Entscheidung des BGH Der Beschluss des BGH entspricht der st. höchstrichterlichen Rspr., nach der die Aufhebung oder Abänderung einer vorangegangenen rechtskräftigen Kostenentscheidung in einer Kostenregelung in einem Vergleich dem Vergleichstext regelmäßig eindeutig entnommen werden muss. Enthält der Prozessvergleich keine entsprechende ausdrüc...mehr

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AGS 02/2022, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Die Parteien sind Geschwister und zu je 1/2 Miterben in gesetzlicher Erbfolge nach ihrer Mutter. Eine vollständige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft scheiterte daran, dass die Parteien keine Einigkeit über den Wert einer Immobilie erzielen konnten. Hieraufhin machte der Kläger vor dem LG Essen im Wege der Stufenklage Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Beklagte ...mehr

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AGS 02/2022, Auslegung eine... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hatte beim LG Kempten in einem selbstständigen Beweisverfahren die Beweiserhebung über angebliche Planungsfehler des Antragsgegners bei der Erbringung von Architektenleistungen durch Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt. Nach Durchführung der Beweiserhebung hat das LG Kempten den Antragsteller durch Beschl. v. 7.6.2019 zur Klageerhebung binn...mehr

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Digitale Modernisierungsstr... / 3.3 kommune.orga&prozesse

Ein anderes Auftreten der öffentlichen Verwaltung nach außen und veränderte Kommunikations- und Serviceangebote erfordern entsprechende interne Voraussetzungen. Insbesondere beim Ausbau und der Optimierung der technischen Infrastrukturen müssen stets auch die Arbeitsabläufe sowie die Organisationsstrukturen in der Verwaltung angepasst werden. Durch ein innovatives und fachbe...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Voraussetzungen der Stundung

Die Kostenstundung soll nur natürlichen Personen gewährt werden und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Regelinsolvenzverfahren oder um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt.[21] Dies folgt der Begründung, wonach nur natürliche Personen Anspruch auf eine Restschuldbefreiung am Verfahrensende haben sollen. Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, ...mehr

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AGS 02/2022, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

Ebenso wie der Fall des BGH (AGS 2022, 78 [Hansens], in diesem Heft) zeigt auch die Entscheidung des OLG Hamm, wie wichtig es ist, Kostenregelungen in einem Vergleich, sei er gerichtlich oder außergerichtlich oder wie hier in einer notariellen Urkunde geschlossen, sorgfältig formuliert werden müssen. Das OLG Hamm bestätigt in seiner Entscheidung den Grundsatz, dass die Parte...mehr

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AGS 02/2022, Auslegung eine... / II. Grundlagen der Kostenfestsetzung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 103 Abs. 1 ZPO ist Grundlage der Kostenfestsetzung ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel. Der im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO zu erlassende Kostenfestsetzungsbeschluss füllt lediglich die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrages aus. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass der Kostenfests...mehr

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AGS 02/2022, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte aus einem Verkehrsunfall noch eine Restforderung eingeklagt. Nach Zustellung der Klage zahlte der beklagte Haftpflichtversicherer diesen Betrag und bot an, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen, wenn der Kläger die Klage zurücknehme. Gleichzeitig stimmte er einer eventuellen Erledigungserklärung vorsorglich zu und erklärte, für diesen Fall die Kosten de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 500 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer inländischen stpfl Tätigkeit...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 3. Warum keine PKH für den Schuldner?

Eine anwaltliche Beiordnung im Wege der PKH findet nicht statt. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass der Schuldner im Insolvenzverfahren – einschließlich des Eröffnungsverfahrens – seine Rechte selbst wahrnehmen kann. Hierbei wird auf die besondere Fürsorgepflicht des Gerichts abgestellt.[5] Das Insolvenzgericht belehrt den Schuldner zu jedem erforderlichen Zeitpunkt über s...mehr

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AGS 02/2022, Fragen und Lös... / II. Überlegungen des Klägervertreters

Der Klägervertreter wird hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits vergleichbare Überlegungen anstellen, um ein für seinen Mandanten möglichst günstiges Ergebnis zu erzielen. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens wird der Klägervertreter ebenfalls zum Gegenstand der Vergleichsverhandlungen machen. Erzielen die Parteien auch insoweit eine Einigung, die auch die Kost...mehr

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AGS 02/2022, Auslegung eine... / Leitsatz

Zur Auslegung eines Prozessvergleichs im Kostenfestsetzungsverfahren über die "Kosten des Rechtsstreits" bei bereits vorliegender rechtskräftiger Entscheidung über die Kosten eines vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahrens. BGH, Beschl. v. 27.10.2021 – VII ZB 7/21mehr

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zfs 02/2022, Zahlungseinwan... / Sachverhalt

In dem vor dem AG Berlin-Mitte geführten Rechtsstreit hatten sich die Kläger gegen eine – unter Vorbehalt gezahlte – Mieterhöhung mit dem erfolgreichen Begehren der Feststellung einer monatlichen Mietminderung in Höhe von 39,97 EUR ab März 2020 gewandt. Die Kosten des Rechtsstreits hatte das AG der Beklagten auferlegt. Nach Erlass der Kostengrundentscheidung zahlte die Bekla...mehr

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AGS 02/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner (S. 49 ff.) mit Fragen der Kostenstundung im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe. In einem weiteren Beitrag beleuchtet Mock die Abrechnung bei Mehrvergleichen im Mahnverfahren. Auch im Mahnverfahren kann eine Einigung über die anhängigen und weitergehenden nicht anhängigen Gegenstände getroffen werden. Hier fehlt es insbesondere h...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensbete... / II. Keine Aktivlegitimation des Prozessbevollmächtigen

Das OVG hat einen Anspruch auf Ausgleich eines immateriellen Nachteils nach § 173 S. 2 VwGO, § 198 GVG wegen einer unangemessenen Dauer des vor dem VG durchgeführten Kostenfestsetzungsverfahrens verneint. Bei einem Kostenfestsetzungsverfahren einschließlich des gerichtlichen Erinnerungsverfahrens gem. §§ 164 f. VwGO handele es sich zwar um ein eigenständiges Gerichtsverfahre...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.1.2 Rechnungen zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 18 Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 InsO weist das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken.[1] Die Prüfung dieser Frage der Masselosigkeit bzw. Massekostendeckung erfolgt von Amts wegen. Liegt ein zulässiger Insolvenzantrag vor, hat das Inso...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.8 Rechnungen zum Nachweis der vorzeitigen Verfahrenseinstellung

Rz. 72 Im Laufe des Verfahrens können zahllose Umstände eintreten, die eine Weiterführung des Verfahrens sinnlos werden lassen. Es kommt dann zur Einstellung des Verfahrens. Unter der Einstellung versteht das Gesetz die vorzeitige Beendigung des Verfahrens. Die InsO nennt vier Einstellungsgründe: Rz. 73 Einstellung wegen mangelnder Deckung der Verfahrenskosten [1] Nach § 207 Abs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Gebühren – Kosten

Rz. 6 Durch die Vorabentscheidung fallen weder gesonderte Gerichts- noch Anwaltskosten (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 RVG) an. Die Entscheidung enthält deshalb auch keinen Kostenausspruch. Einer Festsetzung eines gesonderten Streitwerts bedarf es ebenfalls nicht. Im Verfahren der Vorabentscheidung entstandene Auslagen sind Kosten des Rechtsstreits. Rz. 7 Die Vorabentscheidung ist...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2 Insolvenzrechtliche Rechnungslegung

Rz. 5 Gemäß §§ 13 ff. InsO wird das Insolvenzverfahren auf schriftlichen Antrag seitens des Schuldners selbst oder einen Gläubiger eröffnet. Die zahlreichen insolvenzrechtlichen Rechnungslegungserfordernisse lassen sich drei zeitlichen Verfahrensabschnitten zuordnen: der Rechnungslegung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Rechnungslegung nach Eröffnung des Insolvenz...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.2 Gläubigerverzeichnis

Rz. 30 Gemäß § 152 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis aller Gläubiger des Schuldners aufzustellen, die ihm aus den Büchern und Geschäftspapieren des Schuldners, durch sonstige Angaben des Schuldners, durch die Anmeldung ihrer Forderungen oder auf andere Weise bekannt geworden sind. Hinsichtlich der Frist zur Anfertigung des Gläubigerverzeichnisses kann au...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / E. Die Kostentragungspflicht im Zivilprozess

Rz. 41 Nach der Durchführung eines Zivilprozesses stellt sich die Frage, wer für die Prozesskosten aufkommen muss. Nun, das weiß doch jeder: Der Verlierer zahlt die Kosten! Wie ist es aber, wenn es keinen Verlierer gibt, wenn beide Parteien Verlierer sind, weil beide Parteien nur teilweise Recht bekommen haben? Hat man nicht schon einmal gehört, dass der Kläger zur Zahlung d...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / I. Die Prozesskostenhilfe (PKH)

Rz. 2 Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist in den §§ 114 bis 127 ZPO geregelt: Wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses ganz oder zum Teil zu übernehmen, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist, kann ihr auf Antrag Prozesskosten...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht benachteiligt werden. Der "Reiche" soll sich nicht einen Prozess finanziell leisten können, wogegen der "Arme" aus Kostengründen vor der gerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche zurückschrecken muss. Im Endergebnis hätte sonst der "Reiche" immer recht. Um die Chanc...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / II. Die Beratungshilfe

Rz. 7 Das "Gesetz über Beratung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen" (Beratungshilfegesetz = BerHG) wurde geschaffen, um den genannten Bürgern die Möglichkeit zur rechtlichen Beratung auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu gewähren. Die Beratungshilfe ist also eine Ergänzung zur Prozesskostenhilfe. Rz. 8 Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilf...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 1. Der Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 47 Hinweis: Unterscheiden Sie das hier in Rdn 47 ff. behandelte Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO, in dem die Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner festgesetzt werden von dem Vergütungsfestsetzungsverfahren, dass ein RA nach § 11 RVG wegen seiner Vergütung gegen seinen eigenen Mandanten durchführen kann, welches später in § 2 Rdn 82 ff. behande...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / B. Gebühren im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nrn. 3335, 3337 VV RVG)

Rz. 9 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe führt das Gericht ein Prüfungsverfahren, das auch Bewilligungsverfahren genannt wird, durch. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (siehe Rdn 2 ff.). Rz. 10 Hinweis: Für Verfahren in Familiensachen sowie ...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / D. Die Vergütung für die Beratungshilfe (§ 44 RVG, Nrn. 2500 ff. VV RVG)

Rz. 39 → Dazu Aufgaben Gruppe 18 Dem RA steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den er berät, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu, die er nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder erlassen kann. Diese Schutzgebühr von 15,00 EUR erhält der RA ohne zusätzliche Auslagen und Umsatzsteuer, da dies in der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ausdrüc...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Die Kostenentscheidung in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 44 Kostenentscheidung (Kostengrundentscheidung) nennt man den gerichtlichen Ausspruch darüber, welche Partei die Prozesskosten zu tragen hat. In jedem Zivilprozess muss das Gericht im Urteil neben der Entscheidung in der eigentlichen Streitsache auch darüber entscheiden, welcher Partei die Kosten aufzuerlegen sind. In die Urteils- oder Beschlussformel nimmt das Gericht h...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / b) Die Degression der Gebührentabellen

Rz. 24 Die den Kostengesetzen anliegenden Gebührentabellen sind degressiv aufgebaut. Degressiv heißt abnehmend, sich stufenweise vermindernd. Gemeint ist damit: Je höher der Wert ist, nach dem eine Gebühr zu berechnen ist, desto niedriger wird die Gebühr im Verhältnis zum Wert. Oder anders ausgedrückt: Die Gebühren steigen bei niedrigen Werten schneller als bei hohen. Beispi...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Begriff der notwendigen Kosten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 93 Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei grundsätzlich die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die der obsiegenden Partei erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die zu erstattenden Kosten umfassen auch die Entschädigung der obsiegenden Partei für die durch notw...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 5. Die Kostenausgleichung

Rz. 66 Zwischen den Parteien muss die so genannte Kostenausgleichung durchgeführt werden, wenn das Gericht im Urteil die Kosten nach Bruchteilen (Quoten) verteilt hat, wobei man übrigens auch von einer Kostenteilung oder Quotierung spricht. Die Kostenentscheidung kann dann z. B. lauten: "Der Kläger trägt 1/3 der Kosten des Rechtsstreits, der Beklagte 2/3" (§ 92 Abs. 1 ZPO). ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 4. Vereinfachte Kostenfestsetzung

Rz. 63 Der Nachteil des normalen Kostenfestsetzungsverfahrens, dass aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss gemäß § 798 ZPO erst nach einer Wartefrist von zwei Wochen vollstreckt werden darf, wird bei der so genannten vereinfachten Kostenfestsetzung vermieden. Der Vorteil der vereinfachten Kostenfestsetzung nach § 105 ZPO liegt darin, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss auf das ...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / E. Beispiele für Vergütungsrechnungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 81 In Sachen Lieb gegen Frech obsiegte Lieb. Ihm wurden im Urteil 1.300,00 EUR nebst 10 % Zinsen seit dem 5. Januar zugesprochen. Am 25. April war die Kostenfestsetzung beantragt worden, was gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 14 RVG gebührenrechtlich noch zum Prozess gehört. RA Hartnack wurde nun von Lieb damit beauftragt, wegen der titulierten Forderung die Zwangsvollstreckung zu b...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 2. Die Berechnung der Zinstage in der Zwangsvollstreckung

Rz. 30 In der Zwangsvollstreckung ist eine Besonderheit bei der Berechnung der Zinstage zu beachten: Im Gegensatz zu der bei der kaufmännischen Zinsrechnung üblicherweise gültigen Regel, dass der erste Tag – an dem z. B. das Kapital eingezahlt wird – nicht mitgerechnet wird, der letzte Tag aber mitgerechnet wird, gilt für die Zinsrechnung im Rahmen der Zwangsvollstreckung fo...mehr

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Aufgabenteil / 14. Einigungsgebühr (→ § 2 Rdn 166 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 14mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / C. Der Kostenbegriff

Rz. 4 Die verschiedenen Kostengesetze gebrauchen den Begriff "Kosten" leider nicht einheitlich. Jedenfalls ist nicht der Kostenbegriff im wirtschaftlichen Sinne gemeint, den die Betriebswirtschaftslehre definiert als: "Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen, der zur Hervorbringung einer betrieblichen Leistung erforderlich ist." Da ist schon eher der Kostenbegriff aus der Um...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 9. Zur Erstattung der Geschäftsgebühr durch den Gegner

Rz. 34 Nach § 91 ZPO ist eine im Prozess unterlegene Partei zur Kostenerstattung verpflichtet, d. h., sie muss die dem obsiegenden Gegner entstandenen Verfahrenskosten erstatten. Zu den Verfahrenskosten gehören natürlich nur im gerichtlichen Verfahren entstandene Kosten, keine lediglich außergerichtlichen Kosten. Die für eine vorgerichtliche Anwaltstätigkeit entstandene Gesc...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / b) Protokollierung einer Einigung der Parteien (Differenzverfahrensgebühr)

Rz. 28 In Ziffer 2 der Nr. 3101 VV RVG wird die so genannte Differenzverfahrensgebühr geregelt. Dies ist eine 0,8 Verfahrensgebühr, die der RA erhält, wenn er den zusätzlichen Auftrag hat, über in diesem Prozess nicht rechtshängige Ansprüche eine Einigung herbeizuführen. Diese Ansprüche können auch in einem wegen anderer Sache laufenden Prozess anhängig sein. Sein Mitwirken ...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / F. Die Gebühren bei Beschwerde und Erinnerung

Rz. 105 → Dazu Aufgaben Gruppe 21 Das Beschwerdeverfahren und die nicht in § 19 Abs. 1 Ziff. 5 RVG genannten Erinnerungsverfahren gehören nicht zum Rechtszug. Das Verfahren über die Beschwerde und über die meisten Erinnerungen zählt also gebührenrechtlich als besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Ziff. 3 RVG). Daher erhält der in diesen Verfahren tätige RA hierfür gesonderte G...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / b) Der Rechtsmittelstreitwert

Rz. 9 Der Rechtsmittelstreitwert entscheidet in vermögensrechtlichen Streitigkeiten über die Zulässigkeit der Einlegung eines gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Rechtsmittels. Den Rechtsmittelstreitwert bezeichnet § 2 ZPO als "Wert der Beschwer" bzw. als "Wert des Beschwerdegegenstands" und hebt ihn damit für die Rechtsmittelinstanzen vom "Wert des Streitgegens...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Haupt- und Nebenforderungen (§ 4 ZPO, § 43 GKG, § 37 FamGKG)

Rz. 37 Normalerweise gilt der Grundsatz des § 5 Hs. 1 ZPO wie auch des § 22 Abs. 1 RVG, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden. In der Praxis ist es die Regel, dass insbesondere bei Geldforderungen Nebenforderungen zusammen mit der Hauptforderung eingeklagt werden. Denken Sie hier nur z. B. an die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe vo...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / III. Sonstige Einzeltätigkeiten (Nrn. 3403, 3404 VV RVG)

Rz. 97 Wenn in einem Prozess ein RA weder als Prozessbevollmächtigter oder als Verkehrsanwalt (Nr. 3400 VV RVG) noch als Terminsvertreter (Nrn. 3401, 3402 VV RVG) eingesetzt wird, dann verbleibt noch als weitere Möglichkeit, dass der RA in dem Prozess nur mit ganz bestimmten Einzeltätigkeiten (Nrn. 3403, 3404 VV RVG) beauftragt wird. Diese beiden Nummern des VV erfüllen also...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich

Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt bereits. Jeder Vergleich ist natürlich auch eine Einigung. Jedoch ist der...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / B. Die Kostengesetze

Rz. 2 Die vier wichtigsten Kostengesetze sind:mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 10. Zur Erstattung der Geschäftsgebühr des Gegners

Rz. 39 Es ist erstaunlich, dass sich Literatur und Gerichte fast nur mit der Frage der Erstattung der klägerischen Geschäftsgebühr durch den Beklagten, der einen Prozess verloren hat, beschäftigen. Ob ein Beklagter, der einen Prozess gewonnen hat, die Erstattung der Geschäftsgebühr durch den unterlegenen Kläger verlangen kann, wird dagegen kaum behandelt. Falls der obsiegend...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XV. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung (§ 25 Abs. 1 RVG)

Rz. 109 In § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO wird ein Additionsverbot für einige Arten von Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten angeordnet, soweit diese als Nebenforderungen geltend gemacht werden. Von diesem Additionsverbot gibt es eine wichtige Ausnahme in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten für die Berechnung der Anwaltsgebühren: Bei Aufträgen zur Zwangsvollstreckung setzt sich der ...mehr

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Aufgabenteil / 21. Gebühren bei Beschwerde, Erinnerung (→ § 7 Rdn 105 ff.)

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Aufgabenteil / 16. Selbstständiges Beweisverfahren (→ § 7 Rdn 64 ff.)

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