Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 08/09/2015, Beschwerde ... / Leitsatz

Ist bei einer beabsichtigten Rechtsverfolgung mit einem Gesamtstreitwert oberhalb der Rechtsmittelgrenze Prozess-/Verfahrenskostenhilfe nur für einen Anspruchsteil, der als solcher unterhalb der Rechtsmittelgrenze liegt, mangels Erfolgsaussicht versagt worden, so ist die sofortige Beschwerde zulässig. OLG Hamm, Beschl. v. 3.3.2015 – II-14 WF 34/15mehr

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AGS 1/2015, Beiordnung nach... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin war bei der Beklagten zu einem Bruttomonatseinkommen von 430,00 EUR beschäftigt. Mit beim ArbG am 3.1.2014 eingegangenem Schriftsatz hat die Klägerin Kündigungsschutzklage verbunden mit weiteren Anträgen erhoben. Mit gesondertem Schriftsatz v. 3.1.2014 beantragte die Prozessbevollmächtigte der Klägerin, der Klägerin Prozesskostenhilfe zu gewähren unter ihrer Bei...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

2. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg, sodass dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe zu gewähren und Frau Rechtsanwältin N. aus B. beizuordnen war. 2.1. Das AG hat die Versagung der beantragten Verfahrenskostenhilfe auf § 114 Abs. 2 ZPO in der seit 1.1.2014 geltenden Fassung gestützt, da die Rechtsverteidigung aus Sicht des AG mutwillig sei. (a) Die Beantragung von V...mehr

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AGS 12/2014, Zustellungskos... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des AG über die Festsetzung der Vergütung nach § 11 RVG. Gegen die Beschwerdeführerin ist vor dem AG eine Klage auf Räumung von Wohnraum und Zahlung von Mietzinsen erhoben worden. Mit Schriftsatz vom 8.3.2013 hat die Beschwerdegegnerin die Vertretung der Beschwerdeführerin und die Verteidigungsbereits...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 1. Voraussetzungen für die einstweilige Befreiung

Nach § 122 Abs. 2 ZPO ist der Gegner des PKH-Beteiligten einstweilen von der Zahlung der Gerichtskosten befreit, wenn dem Kläger, dem Berufungskläger oder dem Revisionskläger PKH ohne Zahlungsbestimmungen (Ratenzahlung oder Einmalbetrag) bewilligt ist. Aufgrund der Regelung der §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG gilt die Regelung auch bei Bewilligung von VKH ohne Zahlungsbestimm...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 2. Vergleich

Endet das Verfahren durch Vergleich, ohne dass eine Kostenentscheidung ergeht, können von dem Gegner der PKH-Partei die Kosten eingezogen werden, wenn der Vergleich wirksam wird. Dabei steht § 125 Abs. 1 ZPO, der nur die Kostenentscheidung nennt, nicht entgegen, da dessen Schutzzweck nicht berührt wird, soweit die Staatskasse den Gegner nur in dem für das Innenverhältnis ver...mehr

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AGS 12/2014, Rechtsanwaltsv... / 2 Aus den Gründen

Das SG hat die dem Beschwerdeführer aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen insoweit zu niedrig festgesetzt, als es von einer dem Beschwerdeführer nur zustehenden Vergütungsquote von 2/3 ausgegangen ist, weil dieser insgesamt drei Streitgenossen vertreten hat, von denen nur zweien PKH bewilligt war. Im Übrigen ist die Beschwerde unbegründet. Eine fiktive Termi...mehr

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AGS 08/09/2015, Beschwerde ... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Ihrer Zulässigkeit steht insbesondere nicht die Vorschrift des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO entgegen, wonach die sofortige Beschwerde bei Verneinung von Erfolgsaussicht i.S.d. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht stattfindet, wenn der Streitwert in der Hauptsache die Rechtsmittelgrenze nicht erreicht. Zwar beläuft sich der Betrag, hinsichtlich dessen das...mehr

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AGS 12/2014, FamFG. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Kommentar. Herausgegeben von Ministerialrat Dr. Dirk Bahrenfuss, Leiter des Zivilrechtsreferates und stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein. 2., völlig neu bearb. Aufl. 2013. Berliner Kommentare. Erich Schmidt Verlag, Berlin, XLVI, 2834 S. 138,00 EUR.

Der in 2. völlig neu bearbeiteter und erweiterter Auflage erschienene Kommentar zum FamFG gehört zu der Vielzahl der zum FamFG herausgegebenen Werke. Neben anderen, insoweit gleichermaßen mit Inkrafttreten des FGG-ReformG erstmals im Kalenderjahr 2009 bereichernden Werken, ist der "Berliner Kommentar" eine Kommentierung zum gesamten FamFG, der nach bereits vergriffener 1. Au...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3.2 Streitgenossen

Stehen auf der Antragstellerseite Streitgenossen, gilt für den Beklagten die Befreiung des § 122 Abs. 2 ZPO erst dann, wenn sämtlichen Streitgenossen PKH ohne Zahlungsbestimmungen bewilligt ist.[2] Ist nur einem Streitgenossen keine PKH oder nur PKH mit Zahlungsbestimmungen bewilligt, bleibt der Beklagte vollumfänglich vorschusspflichtig. Beispiel In einer Zivilsache A, B, C ...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 1. Kostenentscheidung

Die Kostenentscheidung, mit der dem Gegner der PKH-Partei Kosten ganz oder teilweise auferlegt werden, muss wegen § 125 Abs. 1, 2 ZPO in Rechtskraft erwachsen sein. Vor Eintritt der Rechtskraft ist folglich ein Kosteneinzug nicht statthaft, worauf auch Nrn. 3.3.2 S. 1, 4.8 DB-PKH hinweisen. Beispiel Zivilsache A gegen B. Es ergeht Urteil, wonach B die Kosten auferlegt werden....mehr

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AGS 1/2015, Gesonderte Ange... / Leitsatz

Wird der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren mit der Vertretung im Überprüfungsverfahren beauftragt, liegt für ihn keine neue Angelegenheit vor, so dass er hierfür keine weitere Vergütung aus der Landeskasse erhält. AG Weilburg, Beschl. v. 17.3.2014 u. v. 4.8.2014 – 20 F 170/10mehr

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AGS 1/2015, Beiordnung nach... / 2 Aus den Gründen

1. Die von den Klägerinvertretern eingelegte Beschwerde ist statthaft, § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2 RVG, und auch im Übrigen zulässig. 2. Die Beschwerde ist jedoch sachlich nicht begründet. Der Beschluss des ArbG ist rechtlich nicht zu beanstanden. Insoweit wird vollumfänglich auf die Gründe des Zurückweisungsbeschlusses des ArbG Bezug genommen und von einer rein w...mehr

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AGS 08/09/2015, Zeitpunkt d... / Leitsatz

Bei § 121 Abs. 2 ZPO kommt es für die Feststellung, ob der Gegner durch einen Anwalt vertreten ist, darauf an, ob zu dem Zeitpunkt, zu dem die Prozesskostenhilfe zu bewilligen oder bewilligt ist, die anwaltliche Vertretung des Gegners noch gem. 87 Abs. 1 ZPO gegenüber der antragstellenden Partei wirksam ist. LAG Köln, Beschl. v. 19.3.2015 – 4 Ta 105/15mehr

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AGS 08/09/2015, Angemessenh... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage einschließlich Erstattung vorgerichtlicher Kosten in Höhe einer 2,5-Geschäftsgebühr beantragt. Das LG hat den Antrag zurückgewiesen, soweit ein höheres Schmerzensgeld als 15.000,00 EUR und eine höhere Geschäftsgebühr als 1,3 beantragt wurden. Die dagegen erhobene Beschwerde hatte hi...mehr

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AGS 08/09/2015, Teilnahme a... / 1 Sachverhalt

Der im Rahmen des anhängigen Revisionsverfahrens beigeordnete Antragsteller (Prozessbevollmächtigter) des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) beantragt mitzuteilen, welche Reisekosten für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH im Rahmen der Prozesskostenhilfe übernommen werden können. Er beabsichtige, zusammen mit dem Kläger am Vortag anzureisen und in ...mehr

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AGS 1/2015, Keine nachträgl... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war mit Beschluss des LG dem Nebenkläger im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden. Mit der Beschwerde wendet er sich gegen die im Rahmen der Kostenfestsetzung erfolgte Absetzung einzelner Gebühren. Die hiergegen gerichtete Erinnerung des Nebenklagevertreters hat der Vorsitzende der großen Strafkammer als Einzelrichter zurückgewiesen. Mit weitere...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 4. Zeitpunkt des Eintritts der Wirkungen nach § 122 Abs. 2 ZPO

Die Wirkung des § 122 Abs. 2 ZPO tritt zu dem Zeitpunkt ein, mit dem die Entscheidung, mit der dem Kläger ratenfreie PKH bewilligt wird, wirksam wird. Dabei ist zu beachten, dass die Wirksamkeit regelmäßig auf den Zeitpunkt der ersten formgerechten Stellung des PKH-Antrags zurückwirkt. Hat der Beklagte vor diesem Zeitraum Zahlungen geleistet, erfolgt zunächst keine Rückzahlu...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3. Verfahren endet ohne Kostenentscheidung oder Vergleich

Da § 125 Abs. 2 ZPO einen Kosteneinzug von dem Gegner der PKH-Partei auch ermöglicht, wenn der Rechtsstreit ohne rechtskräftige Kostenentscheidung beendet wird, kommt ein Kosteneinzug nicht nur dann in Betracht, wenn ein Vergleich geschlossen wird, sondern auch bei Beendigung durch:[10]mehr

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AGS 12/2014, Rechtsanwaltsv... / 1 Sachverhalt

Die eine Haushaltsgemeinschaft bildenden Kläger, von denen die Kläger zu 1) u. 2) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bezogen, führten vor dem SG, seit dem Widerspruchsverfahren vertreten durch den Beschwerdeführer, das Verfahren S 26 AS 5111/11, in dem im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X um Leistungen für den Zeitraum 1.12.200...mehr

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AGS 1/2015, Keine Pflichtve... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte die Beklagte (einen Haftpflichtversicherer) in einem Verfahren, das zunächst vor dem LG geführt wurde, in dem sich anschließenden Berufungsverfahren vor dem OLG, nach dort erfolgter Zurückverweisung im erneuten erstinstanzlichen Verfahren vor dem LG sowie im danach (im Jahr 2005) angestrengten weiteren Berufungsverfahren vor dem OLG vertreten. Gegenstand dies...mehr

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AGS 1/2015, Schäfer/Schäfer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht. Von Rechtsanwalt und FaArbR Arbeitsrecht Rolf Schäfer und Diplomjurist Malte Schäfer. 4. Aufl. 2015. Deutscher Anwaltverlag. 265 S. 44,00 EUR.

Das Werk erscheint nunmehr in 4. Aufl.. Diese Neuauflage war aufgrund der durch das 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz eingetretenen Änderungen sowie des zwischenzeitlich veröffentlichten Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit geboten. Das Werk ist damit wieder auf neuestem und aktuellem Stand. Behandelt werden die Streit- und Gegenstandswerte in arbeitsgerichtli...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfassungs... / 1 Sachverhalt

Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) wendet sich gegen die Kostenrechnung für ein Beschwerdeverfahren, das er vor dem BFH gegen einen finanzgerichtlichen Beschluss geführt hatte, mit dem die vom Kostenschuldner beantragte Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids versagt worden war. Der BFH verwarf die Beschwerde als unzulässig, weil sie...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RpflG, 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff. ZPO statthaft, form- und fristgerecht in der Monatsfrist gem. § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO eingelegt und insgesamt zulässig. In der Sache hat die sofortige Beschwerde keinen Erfolg. Gem. § 121 Abs. 1 ZPO wird der hilfsbedürftigen Partei bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein zur Vertretung bereiter Re...mehr

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FF 1/2015, Handbuch Unterhaltsrecht

Ehinger/Griesche/Rasch7. Auflage 2014, 1040 Seiten, 79,80 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 7. Auflage des Handbuches Unterhaltsrecht zeichnet sich durch die Einarbeitung neuer Gesetzesänderungen und die Einführung des neuen Kapitels "Unterhaltsansprüche mit Auslandsberührung" aus. Das Werk glänzt auch in der siebten Auflage durch einen übersichtlichen Aufbau zwischen den einze...mehr

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AGS 1/2015, Just, Kostenverfahren in der Finanz und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Von RiFG Michael Just. 1. Aufl. 2014. Nomos Verlag. 347 S. 38,00 EUR.

In dem vorliegenden Werk befasst sich der Autor mit den gesamten Kostenverfahren der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit. Behandelt wird zunächst die Kostengrundentscheidung sowie ihre Auswirkungen für die Parteien und sonstige Verfahrensbeteiligte wie z.B. Beigeladene. Im Anschluss daran werden die einzelnen kostenrechtlichen Verfahren erläutert, insbesondere das Verfahr...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / Leitsatz

Die Berechnung der Beschwer nach § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG erfolgt schon aus Gründen der Rechtssicherheit rein formal nach der Differenz zwischen den Anträgen der Beteiligten und dem Tenor der Entscheidung des Gerichts. Sie erfolgt unabhängig von einer anteiligen Kostenübernahme durch den Verfahrensgegner und einer Anrechnung nach § 58 Abs. 2 RVG. Der gegenüber ...mehr

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AGS 1/2015, Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht. Kommentar zum gesamten Kostenrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt Norbert Schneider, Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert und RiLG Peter Fölsch. Verlag Nomos, 1. Aufl. 2014. 3410 S. 135,00 EUR

Der das Kostenrecht von Justiz, Anwaltschaft und Notariat behandelnde Kommentar hat auf 3.275 Seiten mehrere wichtige Gesetze wie das GKG nebst Kostenverzeichnis auf immerhin 944 Seiten, das FamGKG mit Kostenverzeichnis, das GNotKG auf 668 Seiten, das RVG mit Vergütungsverzeichnis abgedruckt und kommentiert. Bei einigen Gesetzen wurden die einschlägigen Kostenvorschriften mi...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsverteidigung des Antragsgegners gegen den Stufenantrag der Antragstellerin ist – jedenfalls teilweise – erfolgsversprechend i.S.d. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 114 ZPO. 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung ist der letzte Erkenntnisstand des Gerichts, also der Sach- und Streitstand bei Beschlussfassung (Zöller-Geimer...mehr

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AGS 08/09/2015, Teilnahme a... / 2 Aus den Gründen

1. Den Antrag des Prozessbevollmächtigten legt der Senat als einen Antrag nach § 46 Abs. 2 S. 1 RVG aus. Gem. § 46 Abs. 2 S. 1 RVG kann das Gericht auf Antrag des Rechtsanwalts vor Antritt der Reise feststellen, dass eine Reise erforderlich ist. 2. Der Antrag ist begründet, soweit der Antragsteller (der Prozessbevollmächtigte) die Feststellung der Erforderlichkeit der Reise f...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / A. Überblick

Grundtatbestand Der Grundtatbestand der Einigungsgebühr ist in Nr. 1000 VV geregelt. Grundsätzlich ist bei Wertgebühren von einem Gebührensatz i.H.v. 1,5 auszugehen. Entgegen der häufig anzutreffenden Bezeichnung handelt es sich dabei nicht um den "außergerichtlichen Gebührensatz", sondern einfach um den Grundtatbestand. Mit gerichtlicher/außergerichtlicher Tätigkeit hat dies...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfassungs... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 66 GKG statthafte Erinnerung ist unbegründet. 1. Allerdings bestehen Zweifel, ob der Kostenschuldner überhaupt eine Erinnerung hat einlegen wollen und eingelegt hat. Zwar hat er bei buchstabengetreuer Auslegung auf die Frage der Kostenstelle, ob seine Eingabe auch als Erinnerung anzusehen sei, mit der bejahenden Wendung "Natürlich" geantwortet. Zur Begründung seine...mehr

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AGS 12/2014, Zustellungskos... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist nach § 11 Abs. 2 S. 3 RVG in Verbindung § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Beschwerde form- und fristgerecht eingelegt (vgl. § 11 Abs. 2 S. 3 RVG i.v.m. § 569 ZPO). Mit der Beschwerde wird eine Beschwer in eigenen Rechten geltend gemacht. Zudem übersteigt die...mehr

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AGS 08/09/2015, Verletzung ... / 1 Aus den Gründen

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren. I. Für die Einlegung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung ihres Antrags auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragte die Beschwerdeführerin beim AG einen Berechtigungsschein für eine anwaltliche Beratung nach dem BerHG. D...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren vor dem SG, einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, begehrte die Antragstellerin die Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Im Erörterungstermin bewilligte das SG der Antragstellerin Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Beschwerdegegners. In der Folge schlossen die Beteiligten einen Vergleich, in dem sie die Kosten ...mehr

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Zerb 1/2015, Das Einstimmig... / Sachverhalt

Die Parteien sind Brüder und mit den beiden weiteren Brüdern A und B in Erbengemeinschaft nach ihrer am 12. November 2001 verstorbenen Mutter C verbunden. Die Erblasserin nahm am 9. Januar 2001 bei der Volksbank- und Raiffeisenbank D ein Darlehen in Höhe von 80.000,00 DM auf. Das Darlehen diente der Unterstützung des Beklagten bei der Gründung einer Gaststätte. Es wurde an di...mehr

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AGS 1/2015, Erstattung der ... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht schließt sich insoweit der Rechtsauffassung der Beklagten und der Rechtspflegerin an. a) Zwar sind gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO die Reisekosten eines bezirksansässigen Rechtsanwalts stets, die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts jedoch lediglich insoweit erstattungsfähig, als seine Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung not...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / II. Einziehung der Kosten vom Gegner (§ 125 ZPO)

§ 125 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass die Gerichtskosten von dem Gegner der PKH-Partei eingezogen werden können, wenn dieser rechtskräftig in die Kosten verurteilt wird. Darüber hinaus bestimmt § 125 Abs. 2 ZPO, dass die Kosten, von deren Zahlung der Gegner nach § 122 Abs. 2 ZPO einstweilen befreit ist, von diesem einzuziehen sind, soweit er rechtskräftig in die Prozesskosten veru...mehr

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AGS 1/2015, Beiordnung nach... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist dem Grunde nach zutreffend. Mit Bewilligung und Beiordnung verliert der Anwalt das Recht, seine Partei in Anspruch zu nehmen, soweit die Gebühren während des Zeitpunkts der Beiordnung (erneut) ausgelöst worden sind (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Daher muss er insoweit mit der Staatskasse abrechnen können. Mit Abschluss eines Widerrufsvergleichs ist das Verfahr...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 2. Umfang der Befreiung

§ 122 Abs. 2 ZPO stellt den Gegner einstweilen von den in § 122 Abs. 1 Nr. 1a ZPO genannten Kosten frei, sodass sowohl Gerichts- als auch Gerichtsvollzieherkosten umfasst sind. Erfasst sind auch gerichtliche Auslagen (Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz., Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz.). Eine Befreiung besteht deshalb auch für Auslagenvorschüsse nach §§ 379, 402 ZPO gegebenenfalls i....mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3.1 Widerantrag

Tritt der Beklagte als Widerkläger auf, sodass der Kläger in die Rechtsverteidigung gedrängt wird, findet § 122 Abs. 2 ZPO keine Anwendung, und es besteht insoweit für den Beklagten Vorschusspflicht.[1] Von dem Beklagten und Widerkläger kann dann auch die Gebührendifferenz angefordert werden, die im Falle des § 45 Abs. 1 S. 1 GKG entsteht, weil Klage und Widerklage verschied...mehr

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AGS 08/09/2015, Baumgärtel/Brunner/Bugarin, Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder. Kanzleiorganisation – Mandatsbetreuung – Sachbearbeitung

Von Gundel Baumgärtel, Michael Brunner und Ivana Bugarin. 3. Aufl. 2015, ZAP-Verlag, Bonn, in Zusammenarbeit mit RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. XLV, 1104 S., 79,00 EUR Auf über 1.000 Seiten vermitteln die Autoren ihre langjährige Erfahrung als Kanzleimitarbeiter und Bürovorsteher. Sämtliche Fragen rund um den Praxisbetrieb werden b...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / Einführung

Gegenwärtig erhalten Treuhänder und Insolvenzverwalter ihre Vergütung errechnet aus einem bestimmten und gegliederten Prozentsatz aus der Insolvenzmasse oder – bei der Mindestvergütung – nach Zahl der Gläubigerköpfe. Eine Verzinsung des Anspruchs findet gegenwärtig überwiegend nicht statt. Die Literatur fordert sie, die Rechtsprechung hat sie ausgeschlossen. Sofern der Anspr...mehr

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FF 12/2014, Vorrang der Gro... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestellung einer Großmutter zur Vormundin ihres Enkelsohnes. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter eines Sohnes und Großmutter von drei Enkelkindern im Alter von einem, drei und sieben Jahren. Das hiesige Verfahren betrifft allein den ältesten Enkelsohn. Im ersten halben Jahr nach der Geburt dieses Enkels lebten die Eltern mit ...mehr

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Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen i.S.d. § 35 Abs. 2 InsO

Leitsatz 1. Wird eine selbstständige Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben, ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, der auf Vorauszahlungen beruht, die erst nach der Freigabe festgesetzt und allein nach den zu erwartenden Einkünften aus der freigegebenen Tätigkeit berechnet worden sind, nicht i.S.d. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

2.1 Natürliche Personen 2.1.1 Persönliche Voraussetzungen 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 6 Persönliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe an eine natürliche Person ist deren Bedürftigkeit. Ob ein Beteiligter bedürftig ist, richtet sich nach den §§ 114ff. ZPO. Hiernach steht einem Beteiligten grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu, wenn er nach seinen persönlichen und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 142 Prozesskostenhilfe

1 Grundlagen 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Recht der Prozesskostenhilfe ist durch Gesetz v. 13.6.1980[1] mit Wirkung ab 1.1.1981 an die Stelle des früheren Armenrechts getreten. Es soll auch im Prozess vor den FG dem finanziell minderbemittelten Beteiligten gerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten. Mit der Neuregelung sollte zum einen die mit der Bezeichnung Armenrecht verbun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.1 Form

Rz. 14 Der Antrag ist zwar nicht formgebunden; praktisch ist jedoch Schriftform unumgänglich. Er kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Formgebunden ist dagegen der Bedürftigkeitsnachweis, der auf amtlichem Vordruck dem Antrag beizufügen ist[1] (Ab 1.1.2014[2] : Die Formulare enthalten die nach § 120a Abs. 2 S. 4 ZPO erforderliche Belehrung). Ein Vordruck...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 16 Klage und Revision können für den bedürftigen Rechtsuchenden ein erhebliches Kostenrisiko bedeuten. Häufig wird er daher die Entscheidung, zu klagen oder ins Rechtsmittel zu gehen, von der Entscheidung über seinen zuvor gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe abhängig machen wollen. Bevor das Gericht entschieden hat, kann aber die für die jeweilige Verfahrenshandlung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Rechtsgrundlagen

Rz. 2 Die FGO enthält keine eigene Regelung der Prozesskostenhilfe. Vielmehr verweist § 142 Abs. 1 FGO auf die Vorschriften der ZPO, die sinngemäß gelten. Dort ist das Recht der Prozesskostenhilfe in den §§ 114–127a ZPO geregelt. Anstelle von Partei ist dort Beteiligter[1] zu lesen, wobei die Behörde als Beteiligte nicht in Betracht kommt. Ergänzend sind zur Ermittlung des fü...mehr