Fachbeiträge & Kommentare zu Ratenzahlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Eintritt des auslösenden Ereignisses nach dem 31.12.2021 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 52a Mit dem ATADUmsG[1] wurde die Wegzugsbesteuerung zum 1.7.2021 neu geregelt. Der Gesetzgeber hatte zunächst keine Abstimmung mit der Neuregelung vorgenommen.[2] Dies wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022[3] allerdings nachgeholt. Sofern ein das deutsche Besteuerungsrecht ausschließende Ereignis nach dem 31.12.2021 eintritt, gilt nach § 27 Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. b Um...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Eintritt des auslösenden Ereignisses vor dem 1.1.2022 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 39 § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG a. F.[1] sieht die Aufdeckung und Besteuerung der in einbringungsgeborenen Anteilen ruhenden stillen Reserven dann vor, wenn das Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn aus diesen Anteilen ausgeschlossen wird. Da es bei einem Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts regelmäßig nicht zu einem Liquiditätszufluss kommt, gestattet § 21 Abs...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.1 Sachpfändung

Die Zwangsvollstreckung wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist.[1] Tätig wird der Gerichtsvollzieher auf einen Vollstreckungsauftrag des Gläubigers. Mit einem schriftlich oder elektronisch erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung in Verbindung mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher beauft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 23 Nach den unionsrechtlichen Vorgaben treten der Steuertatbestand und der Steueranspruch zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht wird – damit ist im Unionsrecht nach Art. 63 MwStSystRL [1] die auch in Deutschland als Regeltatbestand normierte Berechnung der USt nach vereinbarten Umsätzen vorgeschrieben.[2] Rz. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.3 Ratenzahlung

Tz. 212 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Ratenzahlung bezieht sich ausdrücklich nur auf die ESt (inkl SolZ und Kirchen-St) und die KSt (s § 21 Abs 2 S 3 UmwStG). Eine Stundungsmöglichkeit bei der GewSt ist nicht vorgesehen (s Haritz, in H/M, UmwStG, 3. Aufl, Anh § 21 aF Rn 176; zur GewSt-Pflicht eines Entstrickungsgewinns s Tz 123ff). Tz. 213 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Möglic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.6 Besondere Stundungsregelung und Wegfall der Steuer für natürliche Personen bei Entstrickung ab 01.01.2022 (§ 27 Abs 3 Nr 3 S 2 Nr 2 UmwStG idF des JStG 2022)

Stundungsregelung und Entfallen der ESt nach § 6 Abs 3 und 4 AStG idF des ATADUmsG Tz. 225i Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das ATADUmsG sind die Stundungsregeln bei der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG neu konzipiert worden. Statt einer unbegrenzten Stundung in EU-EWR-Fällen (s § 6 Abs 5 AStG idF des SEStEG, s Tz 225aff) ist mit Wirkung ab VZ 2022 eine Ratenzahlung über sie...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller wurde vom AG Verfahrenskostenhilfe (VKH) mit einer monatlichen Ratenzahlung i.H.v. 175,00 EUR, beginnend mit September 2023, bewilligt. Das einzusetzende Einkommen des Antragstellers beträgt 351,00 EUR. Hierbei wurden Unterhaltszahlungen des Antragstellers an seinen Sohn D i.H.v. 200,00 EUR berücksichtigt, weitere Unterhaltspflichten dagegen nicht. Gegen den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Tz. 86b Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wählt der AE im Fall der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile gegen wiederkehrende Bezüge die Besteuerung nach dem Zufluss der Leibrenten oder Raten, ist nach Praxis der Fin-Verw zu differenzieren, wann die Veräußerung (dh die Übertragung des wirtsch Eigentums an den Anteilen) erfolgt ist. Bei Veräußerungen nach dem 31.12.2003 ist aus d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Bewertung des Veräußerungspreises

Tz. 69 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei einer Geldforderung ist grds der Nennwert der Geldzahlung (dh Wert in EUR) maßgebend (bei Ratenzahlung oder Stundung s Tz 68). Ein nicht in EUR bezifferter Veräußerungspreis in Geld muss zum Zeitpunkt der Entstehung des Kaufpreisanspruchs (dh dem Stichtag der Anteilsveräußerung, s Tz 66) in EUR umgerechnet werden (s Urt des BFH v 24.01.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.1 Rechtsanspruch auf Stundung

Tz. 210 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In den Fällen der Gewinnrealisierung der Ersatztatbestände der § 21 Abs 2 UmwStG, in denen dem AE keine Mittel zur St-Entrichtung zufließen (Antragsbesteuerung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG, Ausschluss des inl Besteuerungsrechts gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG und verdeckte Einlage in eine Kap-Ges gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG), besteht die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.1 Beendigung der Stundung durch Veräußerung

Tz. 217 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Stundung wird gem § 21 Abs 2 S 5 UmwStG beendet, wenn die Anteile während des Stundungszeitraums veräußert werden. Der Zeitpunkt der Veräußerung, dh der Übergang des wirtsch Eigentums an den Anteilen, ist maßgebend. Der Begriff der Veräußerung ist unter Beachtung des besonderen Zwecks der Vorschrift zu verstehen. Dieser besteht darin, in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4 Beendigung der Stundung

Tz. 215 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Stundung endet kraft Gesetzes, wenn vor Ablauf des Stundungszeitraums die in den § 21 Abs 2 S 5 und 6 UmwStG aufgezählten Vorgänge eintreten. Die Beendigungsgründe stehen im Zusammenhang mit den Sinn und Zweck der Stundungsregelung. Durch die ratenweise St-Entrichtung soll nämlich ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass dem AE in den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Wahlrecht auf Besteuerung bei Zufluss der Bezüge

Tz. 86a Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile gegen wiederkehrende Bezüge (Renten oder Raten) veräußert, ermittelt sich der VG im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG. Der Veräußerungspreis in Gestalt der wiederkehrenden Bezüge wird durch deren Barwert bestimmt (s Tz 70). Abw von der in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG gereg...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / III. Andere Hilfen – die Schuldnerberatungsstelle

In der Beratungshilfe werden immer wieder Anträge auf Erteilung eines Berechtigungsscheins gestellt, welche mit einem notwendigen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch nach § 305 InsO begründet werden. Sind übrige Beratungshilfemandate häufig als "Aufopferungsmandate"[10] anzusehen, lässt sich durch die Abwicklung eines außergerichtlichen Einigungsversuches im Verhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / 5 Begrenzung der Abfindung

Scheidet ein Gesellschafter aus der GmbH aus, steht ihm auf jeden Fall eine Abfindung zu. Selbst dann, wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, dass keine Abfindung gezahlt wird. Eine solche Klausel ist unzulässig und unwirksam. Steht der nach der Buchwertklausel ermittelte Wert in einem groben Missverhältnis zu seinem Verkehrswert, wird die danach ermittelte Abfindung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2.2 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen

Rz. 42 Einnahmen sind wiederkehrend, wenn die Zahlungen von vornherein und ihrer Natur nach nicht einmal – oder rein zufällig mehrmals –, sondern aufgrund des bestehenden Rechtsverhältnisses in regelmäßiger Wiederkehr zu erbringen sind, z. B. Mietzahlungen, Zinsen, Gehälter.[1] Entscheidend ist, ob sich die Erbringung wiederkehrender Leistungen aus dem zugrunde liegenden Rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Altersvorsorgebeiträge

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind die nach Abschn. XI geförderten und gem. § 10a Abs. 5 EStG vom Anbieter der zentralen Stelle mitgeteilten Altersvorsorgebeiträge zzgl. der dem Stpfl. nach Abschn. XI zustehenden Zulage – mit Ausnahme der Einmalzulage für Berufseinsteiger (Rz. 58) – bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG genannten Höchstbetrag. Rz. 57 Altersvorsorgebeiträ...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 3. Entscheidung des BFH

Der BFH hob das vorinstanzliche Urteil des FG Baden-Württemberg auf und wies die Klage ab, da nicht die Festsetzung der Wegzugsteuer, sondern lediglich die sofortige Erhebung dieser Steuer ohne Realisierung der Wertzuwächse, also vor tatsächlicher Veräußerung der Gesellschaftsanteile, gegen Unionsrecht verstoßen würde. Da die Stundungsregelungen jedoch keinen Einfluss auf di...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 4. Auswirkungen auf die Praxis

Zwar behandelt das Urteil lediglich Wegzüge in die Schweiz nach der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, die getroffenen Grundlagen müssen jedoch erst recht für Wegzüge in EU-/EWR-Staaten sowie Wegzüge nach dem 31.12.2021 gelten. Da weder der BFH noch der EuGH darauf abstellt, dass ein Umzug in die Schweiz nicht schlechter behandelt werden darf als ein Wegzug ins EU-/EWR-Ausl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.6.2 Beispiele für besondere Entgelte und Vorteile

Rz. 274 Zu den besonderen Vorteilen nach § 20 Abs. 3 EStG gehört zunächst ein von einem Darlehensgeber vereinnahmtes Abgeld oder Disagio. Wird bei der Einräumung eines Darlehens ein Abschlag vom Nennbetrag einbehalten, dann handelt es sich hierbei i. d. R. nicht um eine Verwaltungsgebühr, sondern um ein Nutzungsentgelt. Der Darlehensgeber hat den Betrag daher als besonderen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Istversteuerung / 4 Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer

Für Lieferungen und sonstige Leistungen entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind.[1] Hierbei kommt es – im Gegensatz zur Sollversteuerung – nicht auf den Zeitpunkt der Leistung an. Dies bedeutet, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt voranmeldet und bezahlt, wenn er das Geld erhalten hat. Di...mehr

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FoVo 05/2024, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 macht Pfändung von Arbeitseinkommen und Kontoguthaben (noch) schwieriger

Die Pfändungsfreigrenzen werden seit dem Jahre 2022 nach § 850c Abs. 4 ZPO jährlich neu bestimmt. Grundlage ist nach der gesetzlichen Neuregelung die jährlich neu zu verkündende Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Für 2024 ist diese nun am 16.5.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (Bekanntmachung vom 10.5.2024, BGBl I, 16.5.2024, Nr. 160). Sie regelt die Pfändungsfreig...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 3. Kaufvertrag

Rz. 239 Bei einem Kaufvertrag muss der Verkäufer für seinen Kaufpreisanspruch nach allgemeinen Regeln den Abschluss des Kaufvertrags, die Kaufpreishöhe und die Fälligkeit des Anspruchs darlegen und beweisen. Wendet der Käufer ein, der Vertrag sei unwirksam, weil ein Verbraucherdarlehensvertrag vorliege und dem Schriftformerfordernis nach § 492 Abs. 1 BGB nicht Rechnung getra...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.4 Erstattungspflichtige

Rz. 19 Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass auch Erstattungspflichtige zur Mitwirkung verpflichtet sind. Dabei wird es sich meist um die Angabe von Tatsachen und Änderungen in den Verhältnissen sowie die Bezeichnung von Beweismitteln und Beweisurkunden handeln, anhand derer erst festgestellt werden kann, ob Leistungen zu erstatten sind. Die Erstattungspflichtigen lassen sich aus ...mehr

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G / 4 Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse [Rdn 1868]

Rdn 1869 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1870 1. Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 kommen für die Zumessung der Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht. Eine erste Einschränkung erfolgt in S. 1 Hs. 2: Bei geringfügigen OWi bleibt dies nämlich i.d.R. unberücksichtigt. Weitere und wesentli...mehr

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Z / 2 Zwangsvollstreckung, Allgemeines [Rdn 4320]

Rdn 4321 Literaturhinweise: Haupfleisch/Zelenka, Die gegenseitige Vollstreckung von Geldstrafen in Europa, DAR 2004, 686 Nissen, Geltendmachung ausländischer Bußgelder durch die britische Firma EUR Parking Collection (EPC), DAR 2004, 196 s. auch die Hinw. bei → Fahrverbot, Vollstreckung, Rdn 1802 → Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, Rdn 4072. Rdn 4322 1. Im Vollstreckun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

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G / 1 Geldbuße, Allgemeines [Rdn 1829]

Rdn 1830 Literaturhinweise: Burhoff, Die Änderung im StVG, in der BKatV und im BKat zum 1.2.2009, VRR 2009, 47 ders., Aktuelle Gesetzgebung: Änderung der BußgeldkatalogVO und des StVG, VA 2010, 33 Burmann, Höhere Geldbußen – ein geeignetes Steuerungsmittel?, DAR 2007, 187 Deutscher, Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Urteil bei Verkehrsordnungswidrigkeiten,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 10 Einspruch, Rücknahme und Verzicht [Rdn 969]

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E / 15 Einziehung des Wertes von Taterträgen [Rdn 1060]

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E / 17 Erzwingungshaft [Rdn 1150]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.2 Zinsloses Darlehen bei pflegebedingten Freistellungen

Beschäftigte, die sich für eine pflegebedingte Freistellung von der Arbeitsleistung entscheiden, haben nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 1.1.2015 einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. Die monatliche Ratenzahlung deckt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.3.2.1 Beitragseinnahmen

Rz. 95 Die Beitragseinnahmen sind zunächst nach dem einzelnen Versicherungszweig (Rz. 38) zu trennen. Innerhalb dessen zählen alle Entgelte, die das Versicherungsunternehmen von dem Versicherungsnehmer aufgrund des Versicherungsvertrags für das Erbringen der Versicherungsleistung bei Eintritt des Versicherungsfalls erhält. Dazu gehören also auch mit den Beitragseinnahmen zus...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 5 Restlaufzeiten, Vermerkpflicht

Rz. 96 Kapitalgesellschaften und unter §§ 264 a ff. HGB fallende KapCo-Gesellschaften müssen den Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten vermerken.[1] Es kommt nicht auf die ursprüngliche Fälligkeit, sondern auf die zum Bilanzstichtag noch verbleibende Restlaufzeit an.[2] Rz. 97 Bei Ratenzahlungen sind die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.6 Auszahlung in Teilbeträgen oder Ratenzahlung

Hinsichtlich der Zahlungsart durfte der Arbeitgeber eine beliebige Verteilung des begünstigten Betrags (max. insgesamt 1.500 EUR) wählen. So konnte die Sonderzahlung auch in Teilbeträgen an den Arbeitnehmer geleistet werden. In diesen Fällen war der begünstigte Zeitraum verstärkt zu beachten. Praxis-Beispiel Steuerfreie Sonderzahlung in beliebigen Raten Arbeitnehmer A erhielt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2.7 Auszahlung in Teilbeträgen oder Ratenzahlung

Der Arbeitgeber durfte hinsichtlich der Zahlungsart eine beliebige Verteilung des begünstigten Betrags (max. insgesamt 4.500 EUR) wählen. So konnte der Pflegebonus auch in Teilbeträgen an den Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen geleistet werden. Verstärkt zu beachten war in diesen Fällen der begünstigte Zeitraum. Praxis-Beispiel Steuerfreier Pflegebonus in beliebigen Rat...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / c. Ratenzahlung aus wichtigem Grund, Regel oder Ausnahme?

Der Entwurf sieht weiter vor, dass der Erbe aus wichtigem Grund Ratenzahlung verlangen kann (vgl. § 1615a Abs. 2 S. 4 BGB-E)[24] und (§ 1586b Abs. 2 S. 4 BGB-E). Die Autoren stellen klar, dass das Verlangen der Ratenzahlung nicht die Bemessung des Anspruchs betrifft, sondern lediglich die Zahlungsmodalität.[25] Es handelt sich bei der Ratenzahlung aus wichtigem Grund also ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Dauer der Ratenzahlung.

Rn 33 Die Raten sind für höchstens 48 Monate zahlen, und zwar unabhängig von der Zahl der Rechtszüge jeweils für das gleiche Verfahren. Bei mehreren parallel oder nacheinander geführten Verfahren kann also für jedes Verfahren gesondert wiederum für 48 Monate eine Ratenzahlungsverpflichtung entstehen. Die Raten aus der früheren PKH-Bewilligung gelten dann in späteren Verfahre...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Bloße Ratenzahlung führt nicht zu Teilleistungen

Rz. 65a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Urteil vom 26.06.2019 (V R 8/19 [V R 51/16], BStBl II 2022, 854) hat der BFH zunächst entschieden, Unternehmer könnten sich bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) berufen. Diese Entscheidung ist aufgrund der neueren Rechtsprechung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ratenzahlungen (Abs 2).

1. Ratenhöhe. Rn 32 Nachdem das maßgebliche verbleibende Einkommen der Partei ermittelt ist, wobei vom derzeitigen, nicht von erst künftigem Einkommen auszugehen ist (Stuttg FamRZ 11, 1985), ergibt sich die Höhe der evtl zu zahlenden Rate, die die Partei auf die Prozesskosten zu erbringen hat. Das Einkommen ist auf volle Euro abzurunden: Nachdem das einzusetzende Einkommen er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründungszwang.

Rn 3 Der Beschl ist zu begründen, falls Ratenzahlung oder der Einsatz von Vermögenswerten angeordnet wurde (Brandbg OLGR 03, 504). Denn der Begründungszwang als Bestandteil einer geordneten Rechtspflege verlangt, dass einer mit Rechtsmitteln anfechtbaren Entscheidung eine nachvollziehbare Begründung beigegeben wird, wobei eine nur floskelhafte Begründung einer fehlenden glei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anordnung der Ratenzahlungen aus dem Einkommen und dem Vermögen, wenn PKH ohne Ratenzahlung nicht in Betracht kommt. Die Anordnung von Ratenzahlungen aus dem Vermögen kann mit der Anordnung von Raten aus dem Einkommen kumuliert werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Stattgebender Beschluss.

Rn 6 Der Beschl ist zu begründen, falls Ratenzahlung oder der Einsatz von Vermögenswerten angeordnet wurde (Saarbr FamRZ 11, 745; 10, 1753; Brandbg OLGR 03, 504; s zum Begründungszwang auch § 120 Rn 3). Der Beschl hat eine eindeutige Aussage über die Höhe der Ratenzahlungen und deren Beginn zu treffen. Eine stillschweigende Einschränkung der Bewilligung seitens des Gerichts ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Unterschiedliche Ratenhöhe.

Rn 17 Es besteht die Möglichkeit, dass für die 1. und 2. Instanz PKH mit unterschiedlicher Ratenhöhe, bzw in einer Instanz keine Ratenzahlung angeordnet ist. Eine Verrechnung von Prozesskostenhilferaten der 2. Instanz auf die Raten der 1. Instanz ist nicht zulässig, wenn in der 1. Instanz PKH ohne Raten bewilligt worden ist (Oldbg MDR 03, 110). Eine Änderung der Raten in der...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Stundung und Vollstreckungsmaßnahmen

Tz. 22 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Steuerpflichtige, welche nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, können bis zum 31.3.2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterhaltsabfindungen.

Rn 45 Unterhaltsabfindungen sind grds Vermögen. Sie sind jedoch dann nicht, auch nicht ratenweise, zur Rückführung von Prozesskosten einzusetzen, wenn die Partei die Abfindung benötigt, um ihren laufenden Lebensbedarf zu decken. Eine Abfindung muss daher auf einen angemessenen Zeitraum umgelegt werden (Saarbr Beschl v 27.12.12 – 9 WF 435/12; Nürnbg FamRZ 08, 1261; Stuttg Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostendeckung (Nr 1).

Rn 13 Neu durch das PKHÄndG eingeführt ist, dass das Gericht die vorläufige Einstellung der Ratenzahlungen zukünftig erst dann anordnen darf, wenn die Zahlungen der Partei die voraussichtlich entstehenden Kosten decken. Die Kostendeckung muss zukünftig eingetreten und nicht nur absehbar sein. Die Partei hat höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, jedoch nicht mehr als die insgesa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kaufvertrag.

Rn 173 Die Kaufpreisklage wird mit dem Nennwert der Forderung bewertet (§ 3 Rn 6); das gilt auch bei Ratenzahlung, § 9 greift nicht ein. Die Kaufsache ist – selbst wenn der Streit nur um eine Gegenforderung geht – nach § 6 S 1 mit dem Verkehrswert anzusetzen, nicht mit dem Gewinn des Verkäufers (Kobl JurBüro 94, 738). S Abnahme.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschwerde des Anwalts.

Rn 27 Auch der beigeordnete oder beizuordnende Anwalt ist nicht Beteiligter des Verfahrens. Dementsprechend besteht für ihn eine Beschwerdebefugnis auch nur in Ausnahmefällen. Eine Beschwerde des Anwalts mit dem Ziel, eine höhere Ratenzahlung zu erreichen, ist nicht zulässig, auch wenn er durch eine höhere Ratenzahlung eine weitere Vergütung erhielte (Zö/Schultzky Rz 60). St...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Haushaltsgegenstände.

Rn 4 Ging es im Hauptsacheverfahren um Ausgleichszahlungen für die Nutzung oder Überlassung von Haushaltsgegenständen, kann das Gericht die Fälligkeit, Ratenzahlung oder Stundung anordnen, ggf eine Verzinsung aussprechen oder eine Zug-um-Zug-Leistung feststellen (FA-FamR/Kaßing Kap 8 Rz 148).mehr