Fachbeiträge & Kommentare zu Ratenzahlung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stundung / 1 Stundung der Lohnsteuer

Eine Stundung der Lohnsteuer (deren Schuldner der Arbeitnehmer ist) in der Weise, dass der Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Verwaltungsakt erwirkt, der den Arbeitgeber berechtigt, die Einbehaltung der Lohnsteuer für einen befristeten Zeitraum auszusetzen oder die Einbehaltung in Raten vorzunehmen, ist im Lohnsteuerverfahren gesetzlich ausgeschlossen.[1] Es ist auch grundsät...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.2 Cashflow aus Investitionstätigkeit

Rz. 37 Nach der Definition in DRS 21.9 gehören zur Investitionstätigkeit Aktivitäten i. V. m. Zu- und Abgängen von VG des Anlagevermögens sowie von VG des Umlaufvermögens, die nicht dem Finanzmittelfonds oder der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind. Die Definition hat sich im Vergleich zur bisherigen Abgrenzung in DRS 2 geändert (DRS 2.30 f.). Inhaltlich sind aber ke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Fälligkeiten (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 18 Für große und mittelgroße KapG/KapCoGes muss gem. § 266 Abs. 3 HGB der Posten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" wie folgt unterteilt werden: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unt Forderungen gegen Unt, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Sonstige Vermögensgegenstände Zusätzlich ist nach Abs. 4 Satz 1 zu jedem ges...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Normalerweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft steckt...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 4 Scoring – Vorsicht bei Datenübermittlung an Auskunfteien

§ 31 BDSG [1] regelt, unter welchen Voraussetzungen Auskunfteien Daten über säumige Zahler erhalten dürfen. Unzulässige Schufa-Einträge schaden dem Image des Gläubigers und verursachen weitere Kosten.[2] Bei fehlerhafter Einmeldung an die Schufa hat der Betroffene einen Anspruch auf Widerruf gegen den Datenübermittler aus §§ 1004 Abs. 1, 823 BGB analog i. V. m. Art. 6 Abs. DSGV...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 8 Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[1] ist auf alle nach dem 28.7.2014 geschlossenen Verträge und AGB anwendbar.[2] Es setzt die EU-Richtlinie 2011/7/EU vom 16.2.2011 um. Für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Stromlieferungsverträge) ist das neue Recht anwendbar, soweit die Gegenleistung, für die ein Entgelt gefordert wird, nach dem Inkrafttreten de...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Anwendung von § 6 Abs. 4 n.F. (Ratenzahlung)

Rz. 58 [Autor/Stand] Ratenzahlung. § 27 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b UmwStG ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, auf Antrag unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 4 Satz 1 bis 6 die durch eine Entstrickung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG 1995 ausgelöste Steuer in sieben gleichen Jahresraten zu entrichten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann sich der Steuer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten

Rz. 161 [Autor/Stand] Grundfreiheiten und deren Beschränkung in EU-/EWR-Fällen. Der EuGH hat zur Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Wegzug natürlicher Personen im EU-/EWR-Raum in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant [2] und N [3] die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs. 1 AEUV) und in seiner Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Portu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Entwurf v. 19.7.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :003 – DOK 2023/0634056 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG-E]) – Auszug

Rz. 14 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 6. Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0 Zeitlicher Anwendungsbereich 6.1 Entstehung des Steueranspruchs (Voraussetzungen und Rechtsfolgen) 6.2 Persönlicher Anwendungsbereich 6.3 Entfallen des Steueranspruchs (Rückkehrerregelung) 6.4 Fälligkeit des Steueranspruchs 6.5 Mitwirkungspflic...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 3. Die VKH-Entscheidung

Rz. 53 Die bewilligende Entscheidung besteht aus drei Elementen: Die Bewilligung erfolgt für jeden Rechtszug (jede Instanz) besonders (§ 119 Abs. 1 ZPO). Wird kein Wirkungszeitpunkt bestimmt, so wirk...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 2111 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[2236] Rz. 2112 Muster 3.99: Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch Abfindung Muster 3.99: Abgeltung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Vereinbarungen zur Kapitalabfindung

Rz. 940 Auch wenn solche Voraussetzungen zur Zahlung eines Kapitalbetrages nur im Ausnahmefall gegeben sein werden, können die Beteiligten eine Kapitalabfindung anstelle der Zahlung von Unterhalt einvernehmlich vereinbaren. Nicht nur im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden häufig derartige Vereinbarungen getroffen, die einen Unterhaltsverzicht unter...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) § 17 Abs. 5 EStG

Rz. 87 [Autor/Stand] § 17 Abs. 5 Satz 1 EStG (Wegzugsbesteuerung bei Wegzug der Beteiligungsgesellschaft). § 17 Abs. 5 Satz 1 EStG sieht – bei insoweit gleicher Formulierung ("stehen der Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert gleich") wie § 6 – eine fiktive Veräußerung[2] von Anteilen i.S.v. § 17 EStG an Kapitalgesellschaften für den Fall vor, dass das deutsche Besteuerun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 180 [Autor/Stand] Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit in Drittstaaten-Fällen. Die praktische Bedeutung der Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu Drittstaaten (z.B. USA, Großbritannien) ist nicht zu unterschätzen. Das bisher sehr strenge Besteuerungsregime in Drittstaatenkonstellationen[2] ist zwar durch die Verlängerung des Zahlungszeitraums (§ 6 Abs. 4) und die (zeitlic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Anwendung von § 6 Abs. 5 n.F. (Mitwirkungspflichten)

Rz. 58.5 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung des § 6 Abs. 5 n.F. Nimmt der Steuerpflichtige die Ratenzahlung (§ 6 Abs. 5 Satz 1 bis 6) oder die Stundung der Steuer während der vorübergehenden Abwesenheit (§ 6 Abs. 4 Satz 7) in Anspruch, treffen ihn die Mitwirkungspflichten i.S.v. § 6 Abs. 5 entsprechend.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Sonderfall: Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz

Rz. 183 [Autor/Stand] Bisherige Ausgangslage. Die Schweiz erfreut sich bei deutschen Staatsbürgern als Zuzugsstaat weiterhin großer Beliebtheit. Für Steuerpflichtige, die Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG innehaben, wurde die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 a.F. bei entsprechendem dauerhaftem Wegzugsbegehren mitunter zur "Wegzugssperre", da – anders als bei Wegzügen in eine...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG

Rz. 76 [Autor/Stand] Sperrfristbehaftete Anteile i.S.v. § 22 UmwStG. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. und § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" (ausf. Rz. 51 ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Beginn und Ende des Unterhaltsanspruchs

Rz. 912 Der nacheheliche Unterhaltsanspruch beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Ehescheidung. Die frühere Streitfrage, ob nicht der Trennungsunterhalt bis zum Ende desjenigen Monats geschuldet wird, in welchem die Scheidung fällt,[907] ist dahingehend entschieden, dass der Trennungsunterhalt bis einschließlich des Tages geschuldet wird, der dem Eintritt der Rechtskraft de...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 8 Fälligkeit der Beiträge nach Beitragsbescheid

Der Beitrag wird mit einem schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer erhoben. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt.[1] Eine Anhörung des Betroffenen ist nicht erforderlich.[2] Gegen den gesamten Bescheid oder einzelne Teile sind Widerspruch und Klage möglich, beide Rechtsmittel haben jedoch keine aufschiebende Wirk...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 6. Sonderbedarf mit Kostenvorschuss

Rz. 154 Der Begriff des Sonderbedarfs ist legaldefiniert in § 1613 Abs. 2 Nr. 1. Danach handelt es sich bei Sonderbedarf um nicht regelmäßig anfallenden, sog. außerordentlichen Bedarf. Rz. 155 Sowohl Sonder- als auch Mehrbedarf stellen eine Art des Zusatzbedarfs neben dem allgemeinen Lebensbedarf (Elementarbedarf) des Unterhaltsberechtigten dar. Daher ist es erforderlich die ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / III. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 22 Gerade in familienrechtlichen Verfahren ist die Bedeutung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) sehr groß. Die angespannte wirtschaftliche Lage der Eheleute ist ein wichtiger Trennungsgrund. Rechtsschutzversicherungen kommen grundsätzlich für die Kosten familienrechtlicher Streitigkeiten nicht auf. Der bedürftige Unterhaltsgläubiger wird die Kosten, die zur Durchsetzung der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Bewusstes "Hineingestalten" in § 6

Rz. 238 [Autor/Stand] Vorteile des § 6 nutzen. In Einzelfällen kann es im Hinblick auf einen geplanten Wegzug vorteilhaft sein, vor dem Wegzug eine bestehende Konstellation in eine "§ 6 AStG-Struktur" umzuwandeln, um beim Wegzug insbesondere von § 6 Abs. 3 (Rückkehrregelung) und der Stundung während der Abwesenheit (§ 6 Abs. 4 Satz 7) profitieren zu können. Angesprochen sind...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Sonderbedarf

Rz. 701 Der Begriff des Sonderbedarfs ist legaldefiniert in § 1613 Abs. 2 Nr. 1. Danach handelt es sich bei Sonderbedarf um nicht regelmäßig anfallenden, sog. außerordentlichen Bedarf. Rz. 702 Sowohl Sonder- als auch Mehrbedarf stellt eine Art des Zusatzbedarfs neben dem allgemeinen Lebensbedarf (Elementarbedarf) des Unterhaltsberechtigten dar. Daher ist es erforderlich, die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Vorgelagerte unentgeltliche Anteilsübertragungen

Rz. 195 [Autor/Stand] Vorgelagerte unentgeltliche Anteilsübertragung auf natürliche Personen. Beabsichtigt der Wegziehende ohnehin kurz- oder mittelfristig die unentgeltliche Übertragung seiner Anteile auf eine inländische natürliche Person, sollte diese Maßnahme ggf. vor den Wegzug gezogen werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass bei der Inanspruchnahme der Ratenzahlung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Kostenvorschussverfahren

Rz. 780 Der Antrag auf Erlass einer Vorschussanordnung für eine Ehesache selbst setzt voraus, dass diese anhängig ist. Ab diesem Zeitpunkt können Vorschüsse für die Ehesache selbst, alle Folgesachen sowie die während der Ehesache möglichen einstweiligen Anordnungen geltend gemacht werden. Das Verfahren unterliegt dem Antragserfordernis, d.h. der Ehepartner muss einen bestimmt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Norminhalt des § 6 AStG im Überblick

Rz. 31 [Autor/Stand] Zweck. Steuersystematisch erstreckt § 6 den Anwendungsbereich des § 17 EStG [2] auf Sachverhalte, in denen es jenseits einer transaktionsbedingten Realisierung der in den Anteilen angesammelten Wertzuwächse nach dem Willen des Gesetzgebers einer vorgelagerten Abrechnung der stillen Reserven bedarf, um das deutsche Besteuerungsrecht hieran abzusichern.[3] ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Rechtsfolgen

Rz. 69 [Autor/Stand] Allgemeine Rechtsfolgen, verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führt zur Annahme einer (fiktiven) Entnahme zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbs. 2 EStG), d.h. der Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven oder Lasten in den betroffenen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen. Die Besteuerung kann unter den weitere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Erstmalige Anwendung des § 6 und partielle Fortgeltung des § 6 a.F.

a) Neufassung durch das ATADUmsG Rz. 240 [Autor/Stand] Neufassung des § 6 durch das ATADUmsG. Durch das ATADUmsG[2] wurde das AStG vom 8.9.1972[3], das zuletzt durch das JStG 2022 v. 16.12.2022 (hierzu und den weiter bevorstehenden Änderungen s. Rz. 14 f.) angepasst worden ist, umfangreich geändert (Änderungsgesetz). Art. 5 Nr. 4 des ATADUmsG führte zu einer vollständigen Neu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Einlage der Anteile in originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG

Rz. 203 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die vor einem Wegzug vollzogene – steuerneutral mögliche[2] – Einlage einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung i.S.v. § 17 EStG in eine i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG kann grds. ein wirksames Gestaltungsmittel zur Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung nach § 6 sein,[3] da anschließend das Tatb...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.4 Abfindung

Der Ausschluss bzw. die Einziehung ist nur gegen Abfindung zulässig. Hierbei kann der Ausschluss bzw. die Einziehung bereits vor Zahlung der Abfindung wirksam werden, wobei die Gesellschafter, die für den Ausschluss bzw. Einziehung gestimmt haben, für die Zahlung der Abfindung haften können.[6] Eine Haftung der Mitgesellschafter soll aber nach einem späteren BGH-Urteil nur d...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 7 Persönliche Zurechnung

Rz. 53 Der Steuerpflichtige muss in seiner Steuerbilanz die Wirtschaftsgüter ausweisen, die ihm als Betriebsvermögen zuzurechnen sind.[1] Auf der Basis des § 39 AO bzw. des § 5 Abs. 1 EStG i. V. m. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und somit des § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich in der Bilanz des (zivilrechtlichen) Eigentümers, ausna...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 56 Wurden die wiederkehrenden Bezüge unter kaufmännischen Gesichtspunkten mit dem Wert des übertragenen Vermögens abgewogen, ist von einer entgeltlichen Übertragung auszugehen. Es ist für die steuerliche Beurteilung zu unterscheiden:[1] Verkauf gegen Zahlung einer Leibrente, Verkauf gegen Zahlung eines festen Barpreises und einer Leibrente, Verkauf gegen Ratenzahlung, Verkauf...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 48 Ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil kann auch gegen wiederkehrende Bezüge veräußert werden, etwa gegen Renten- oder Ratenzahlungen. Es kann dem Veräußerer auf die Versorgung ankommen. Dann ist als Gegenleistung meist die Zahlung einer Rente, i. d. R. einer Leibrente, vereinbart. Es kann auch das Interesse des Erwerbers im Vordergrund stehen, etwa um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Stundung/Ratenzahlung

Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Da das Zuflussprinzip des § 11 EStG keine Anwendung findet, ist der Kaufpreis auch bei zinsloser Stundung oder Ratenzahlung grundsätzlich mit dem Nennbetrag anzusetzen, sofern der Stundungszeitraum ein Jahr nicht überschreitet. Beträgt der Zeitraum mehr als ein Jahr, muss eine Abzinsung im iSd § 12 Abs 3 BewG vorgenommen werden (Strahl in K...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / II. PKH-Überprüfungsverfahren, § 120a ZPO

1. Allgemeines Das Verfahren gem. § 11a Abs. 1 ArbGG, § 120a ZPO ermöglicht es dem Arbeitsgericht, nach Bewilligung der PKH die für die PKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Die Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, wenn eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträgl...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Mietfreie Perioden

Rn. 95 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie oben erläutert, stellen mietfreie Perioden u. U. Anwendungsfälle der bereits für progressive bzw. degressive Leasingraten aufgestellten Bilanzierungsgrundsätze dar (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 71). Demzufolge sind im Fall mietfreier Perioden zu Beginn der Grundmietzeit Verpflichtungsrückstände des Leasingnehmers bilanziell zu erfassen. Ab dem...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / VI. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG Rostock ist zuzustimmen. Aufgrund der vom Kläger eingereichten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen des vom Arbeitsgericht durchgeführten PKH-Überprüfungsverfahrens gem. § 120a ZPO erfolgte zu Recht aufgrund der Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses die Anordnung einer monatlichen Ratenzahlung. Die Bere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Leistungsformen

Rn. 23 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Versorgungsleistungen idS sind sowohl Kapitalleistungen als auch Rentenleistungen sowie Ratenzahlungen. Insofern ist es unerheblich, ob die Kapitalleistung vom Versicherer als Einmalleistung oder ratenweise im Rahmen eines Auszahlungsplans (vgl § 82 Abs 2 S 2 Buchst a EStG iVm § 1 Abs 1 S 1 Nr 4 AltZertG) ausgezahlt wird. Auch zeitlich begre...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / I. Sachverhalt

Dem Kläger wurde vom Arbeitsgericht Schwerin mit Beschl. v. 11.5.2020 Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenanordnung bewilligt. Anlässlich des PKH-Überprüfungsverfahrens gem. § 120a ZPO hat das Arbeitsgericht den Kläger mit Schreiben vom 17.5.2022 zur Abgabe einer Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert. Diese hat der Kläger mit Datum vo...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 1 Muster 2.1: Vollstreckungsvoraussetzungen Muster 2.1: Vollstreckungsvoraussetzungen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Grundsätzliches Durch die Zwangsvollstreckung wird Ihnen ein gesetzliches Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche an die Hand gegeben. Während im gerichtlichen Verfahren (Klageverfahren, Mahnbesche...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Allgemeine Grundsätze

Rn. 87 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie aus Sicht des Leasinggebers, handelt es sich auch aus dem Blickwinkel des Leasingnehmers bei dem Leasingvertrag um ein schwebendes Geschäft, das sich bilanziell erst dann auswirkt, wenn aufgrund des Imparitätsprinzips ein drohender Verlust zu berücksichtigen oder der Schwebezustand als beendet anzusehen ist (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Gesetzliche Regelung (Neufassung durch SEStEG, EU-Konformität und Verfassungsmäßigkeit)

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Siebte Teil des UmwStG behandelt die ertragstliche Beurteilung der "Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges" (ges Titel des Siebten Teils). Dieser Abschnitt des UmwStG umfasst nur einen Paragraphen (s § 24 UmwStG). Durch Verweise in § 24 Abs 2, 4, 5 und 6 UmwStG werden jedoch einige Bestimmungen des Sechs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitpunkt der Besteuerung

Rn. 162 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch die Nähe der Einkünfte aus § 17 EStG zu den Gewinneinkünften (s Rn 1) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte in Anlehnung an die §§ 4ff EStG. Entscheidend für die Entstehung des Gewinns iSd § 17 Abs 2 EStG ist der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung nach § 4 Abs 1, § 5 EStG (BFH vom 07.03.1995, VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693). Im Gegensa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 9 & 1. Allgemeines Zuständig ist der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts, der für den Wohnsitz des Schuldners zuständig ist. Der Antrag ist daher an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen AG zu richten. Die Formulare können bspw. auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz heruntergeladen werden. Die Vollstreckung aus dem Titel kann mit der Zuste...mehr