Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 100 Die wichtigste Regelung für die unternehmerische Praxis zur Bestimmung des Leistungsorts beim innergemeinschaftlichen Austausch von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) und auch für die Erbringung solcher Leistungen in Drittstaaten findet sich in § 3a Abs. 2 UStG. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Grundregel für den Austausch grenzüberschreitender sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Die Vermutungsregelungen der MwStVO

Rz. 463 Von besonderer Bedeutung für die Rechtsanwendung in der Praxis sind die zum Zwecke der Besteuerung der digitalen Dienstleistungen in die MwStVO eingeführten Unterabschnitte 3a bis 3c (Art. 24a bis Art. 24f), die bestimmte "Vermutungsregelungen" für digitale Dienstleistungen enthalten. Der Unionsgesetzgeber regelt hier besonders häufig vorkommende Sachverhalte in der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.11 Zugang zu Erdgas- und Energienetzen und damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 14 UStG)

Rz. 450 Für die Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung, die Übertragung und Verteilung über diese Netze und damit zusammenhängende Leistungen an im Drittland ansässige "Nichtunternehmer" wird der Leistungsort nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 14 [1] dort bestimmt, wo der im Drittland ansässige "Nichtunternehmer" seinen Wohnsitz hat. Durch das Jah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 226 In der Nr. 3a des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (Rz. 234ff.); allgemein kann ma...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 500 Dem Erblasser stehen als Mittel für die Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall neben den Verfügungen von Todes wegen auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts und neben der von § 2301 BGB erfassten Schenkung auf den Todesfall zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den sog. echten Vertrag zugunsten Dritter.[1] Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu diesem Datum geltenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 108 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anteile, die einem anderen für Rechnung des Unternehmens oder eines von diesem abhängigen Unternehmen gehören

Rn. 58 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der zweite im Gesetz genannte Zurechnungsfall ist gegeben, wenn ein Dritter Anteile für Rechnung des UN oder eines von ihm abhängigen UN hält. Ein Halten für Rechnung des UN bedeutet, dass dieses und nicht der haltende Dritte i.W. die mit dem Halten der Anteile verbundenen Kosten und Risiken trägt (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 16, Rn. 12; KK-Ak...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Rechtsfolgen

Rn. 62 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Anwendung finden zunächst alle Vorschriften, die für alle (verbundenen) UN gelten (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 35ff.). Fernerhin wird im AktG auf § 16 Abs. 1 AktG bzw. eine "Mehrheitsbeteiligung" oder auf ein "in Mehrheitsbesitz stehendes UN" verwiesen in: § 17 Abs. 2 AktG: Abhängigkeitsvermutung. § 19 Abs. 2f. AktG: Wechselseitig beteiligte U...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 775 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Konzeption der Steuerabgrenzung des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept, das auch den Regelungen des IAS 12 (Income Taxes) zugrunde liegt. Der Titel dieses Standards macht deutlich, dass es um die Abbildung von Ertragsteuern im IFRS-Abschluss geht, nicht nur um die Bilanzierung von latenten S...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rechnungsabgrenzung unwesentlicher Beträge

Rn. 204 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Wesentlichkeitsgrundsatz als nicht-kodifizierter GoB (vgl. z. B. Scheffler, in: FS Baetge (2007), S. 505 (519)) gestattet es grds., unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis zu vernachlässigen, zu verkürzen oder zu verdichten, soweit zeit- und kostenintensive Arbeiten unverhältnismäßig wären, da die resultierend...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ermittlung einer wechselseitigen Beteiligung

Rn. 143 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 19 Abs. 1 AktG liegt eine einfache wechselseitige Beteiligung vor, falls KapG mit Sitz im Inland dadurch verbunden sind, dass jedem UN mehr als der vierte Teil der Anteile des anderen UN gehört, ohne dass aber eine Mehrheitsbeteiligung oder ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Eine beidseitige Beteiligung von jeweils genau 25 % genügt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vertragsteile eines Unternehmensvertrags

Rn. 27 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 15 AktG gehören zu den verbundenen UN auch solche UN, die Vertragsteile eines UN-Vertrags i. S. d. §§ 291f. AktG sind. Vertragliche Vereinbarungen zwischen UN, deren Inhalt sich nicht unter diese Vertragstypen subsumieren lässt, fallen nicht unter den Begriff der UN-Verträge im aktienrechtlichen Sinne. Bezugnehmend auf die §§ 291f. Akt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Berechnung der Anteilsmehrheit (§ 16 Abs. 2 AktG)

Rn. 45 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Da der Mehrheitsbegriff gesetzlich nicht näher spezifiziert wurde, ist davon auszugehen, dass die aktienrechtliche Mehrheitsbeteiligung eine einfache Mehrheit (50 % + 1 Anteil) voraussetzt. Zur Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse ist dabei zunächst die Bezugsgröße (Divisor des Quotienten) zu ermitteln, namentlich das Nennkap. des Beteiligung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Verlustvorträge

Rn. 101 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuerliche Verlustvorträge (z. B. für die KSt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG oder für die GewSt gemäß § 10a GewStG) sind gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 bei der Berechnung aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen. Dies erfüllt das Informationsinteresse der Abschussadressaten, indem zum einen das den Verlustvorträgen in...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung des § 270

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270, der sowohl für KapG und haftungsbeschränkte PersG (i. S. d. § 264a) als auch dem Grunde nach dem PublG unterliegende UN (vgl. § 5 Abs. 1 PublG; Beck Bil-Komm. (2022), § 270 HGB, Rn. 21) einschlägig ist, übernimmt vom Grundsatz her den früheren § 151 Abs. 4 Satz 2 AktG 1965 (vgl. BT-Drs. 10/317, S. 80), wobei jedoch Anpassungen an die na...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlegendes

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 293b AktG ordnet die Prüfung von UN-Verträgen durch einen oder mehrere sachkundige Vertragsprüfer an und ist damit Teil der Regelungen über die Berichts- und Prüfungspflichten bei Abschluss von UN-Verträgen (vgl. zur Entstehungsgeschichte HdR-E, AktG § 293a). Zweck der Prüfungspflicht, wie der Regelungen der §§ 293aff. AktG insgesamt, ist na...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Einstellungspflichten

Rn. 19 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 Abs. 2 schreibt vor, dass Einstellungen in die Gewinnrücklagen bereits bei der Bilanzaufstellung zu berücksichtigen sind, wenn sie nach Gesetz vorzunehmen sind. Solche nach dem Gesetz vorzunehmenden Einstellungen betreffen die:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Würdigung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rn. 371 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Zweckmäßigkeit des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wird vermehrt in Zweifel gezogen. Die Kritik berührt weniger den ursprünglich im Vordergrund gestandenen Aspekt einer Vereinfachung der steuerrechtlichen Gewinnermittlung durch die Anbindung an die HB oder das damit zugleich angestrebte vergleichsweise höhere Maß an Rechtssicherheit. Zentrale...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Zurechnung von Anteilen (§ 16 Abs. 4 AktG)

Rn. 50 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Um eine Umgehung des § 16 Abs. 1 AktG zu vermeiden, muss sich ein UN Anteile Dritter oder Anteile aus dem PV seines Inhabers mit dem Ergebnis zurechnen lassen, dass sie eine Mehrheitsbeteiligung ergeben können. Ohne eine solche Regelung wäre es in der Tat sehr einfach, durch die Verteilung des Anteilsbesitzes auf verbundene UN oder durch Eins...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rückstellungen wegen Schutzrechtsverletzungen und Jubiläumsrückstellungen

Rn. 121 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Vorbehaltsregelungen des § 5 Abs. 3f. EStG sind Folge der BFH-Entscheidungen zur Bildung von Rückstellungen wegen Patentrechtsverletzungen bzw. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen (vgl. BFH, Urteil vom 11.11.1981, BStBl. II 1982, S. 748; BFH, Urteil vom 05.02.1987, BStBl. II 1987, S. 845; fernerhin das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 250 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im handelsrechtlichen JA kann es im Zusammenhang mit Asset Deals oder vergleichbaren Sachverhalten (z. B. Umwandlungen) zur Entstehung eines derivativen GoF kommen. Während bei Assets Deals der handelsrechtliche vielfach dem steuerlichen GoF entspricht und kein Raum für eine Steuerabgrenzung verbleibt, führen Umwandlungen durchaus zu einem A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 16 AktG definiert in Abs. 1 zunächst den Begriff "Mehrheitsbeteiligung" und teilt anschließend die UN in zwei Klassen ein: UN, deren Anteile von einem anderen UN mehrheitlich gehalten werden = in Mehrheitsbesitz stehende UN; UN, denen die Mehrheit der Anteile eines anderen UN gehören = mit Mehrheit beteiligte UN. Die Einzelheiten zur Berechnung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berechnung der Stimmenmehrheit (§ 16 Abs. 3 AktG)

Rn. 48 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Da die Anteils- oder Kap.-Mehrheit im Einzelfall von der Stimmenmehrheit abweichen kann (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 41), wird in § 16 Abs. 3 AktG auch die Stimmenmehrheit zur Begründung einer Mehrheitsbeteiligung herangezogen. Dabei wird grds. in derselben Weise vorgegangen wie bei der Feststellung der Anteilsmehrheit. Die Berechnung erfo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Wertaufholung

Rn. 152 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich darf ein niedrigerer Wertansatz gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 nicht beibehalten werden, d. h. es ist eine Wertaufholung vorzunehmen, "wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen". Steuerlich ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG eine Wertaufholung vorzunehmen, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für einen weiterhin niedrigen T...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nationale Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In früheren Dekaden war die HB über das Maßgeblichkeitsprinzip, das auch heute noch Geltung hat, sowie über die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit eng mit der StB verzahnt. Die umgekehrte Maßgeblichkeit stellte sicher, dass das Vorgehen in der HB den steuerlichen Anforderungen genügte. Diese Verknüpfung ermöglichte weitgehend eine einheitliche Beh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Inhalt des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rn. 26 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB ist nach wie vor tragendes Fundament der steuerlichen Gewinnermittlung. Er ist de lege lata in der (Haupt-)Ausprägung materieller Maßgeblichkeit in § 5 Abs. 1 EStG sowie der (Sonder-)Ausprägung konkreter Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten in § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG wie folgt kodi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zweck der Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die §§ 15–19 des AktG enthalten Definitionen des Begriffs der verbundenen UN sowie der wesentlichen Formen von UN-Verbindungen (vgl. bereits Kropff (1965), S. 26ff., zum AktG 1965). Diese Vorschriften stehen im Zusammenhang mit den Regelungen der §§ 291–328 AktG (zuvor: §§ 291–338), die sich mit dem Recht der UN-Verträge (vgl. §§ 291–307 AktG)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Unternehmensverträge

Rn. 4 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 293a Abs. 1 Satz 1 AktG sind die Vorstände von beteiligten AG/KGaA/SE berichtspflichtig, soweit zum Abschluss des UN-Vertrags die Zustimmung der HV erforderlich ist. § 293a AktG kommt also zur Anwendung, wenn ein UN-Vertrag abgeschlossen werden soll. Der Gesetzgeber hatte bei der Schaffung der §§ 293aff. AktG die Vorstellung, dass die V...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausweis in der Bilanz

Rn. 211 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit der Einstufung latenter Steuern als "Sonderposten eigener Art" (BT-Drs. 16/10067, S. 67f.) bestand die Notwendigkeit, ihrem besonderen Charakter auch durch einen gesonderten Gliederungspunkt in der Bilanz Ausdruck zu verleihen. Dementsprechend wurde das Gliederungsschema des § 266 (Abs. 2f.) auf der Aktivseite um die Position "D. Aktive ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verletzung von Gläubigerschutzvorschriften (§ 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG)

Rn. 10 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Nichtigkeit nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG setzt voraus, dass Vorschriften verletzt worden sind. Hieraus ergibt sich, dass nur die Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen relevant ist. Satzungsverstöße werden nicht berücksichtigt (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 256, Rn. 7). Die verletzten Vorschriften müssen darüber hinaus ausschließlich oder ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abhängigkeitsvermutung

Rn. 84 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 17 Abs. 2 AktG wird von einem in Mehrheitsbesitz stehenden UN vermutet, dass es von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten UN abhängig ist. Die Vermutung greift sowohl bei Kap.- als auch Stimmrechtsmehrheit. Bei der Feststellung der Mehrheiten sind die Zurechnungsregelungen des § 16 Abs. 4 AktG zu beachten. Die Vermutung basiert auf der L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 324 Zulassu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Betriebsleistungen der Telematikinfrastruktur (Schnittstellen, Komponenten und Dienste) werden nicht von der Gesellschaft für Telematik (gematik), sondern von Anbietern in einem öffentlichen Vergabeverfahren oder aufgrund erteilter Zulassung erbracht (BT-Drs. 16/3100 S. 174; 18/5293 S. 49). Die gematik trägt dabei die Betriebsverantwortung, weil die Leistungen auf der ...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.2 Einstellung in die Kapitalrücklage

Rz. 7 Einstellungen in die Kapitalrücklage sind gemäß § 270 Abs. 1 HGB bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen; zuständig ist also der Vorstand/die Geschäftsführung, nicht die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung; letztere können auch nicht weitergehende Dotierungen beschließen. Aus § 275 Abs. 4 HGB, nach dem Veränderungen der Kapitalrücklagen in der GuV-Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen. Die Regelungen in § 114 gingen aus § 646 Abs. 1, §§ 653 bis 657, 672, 790 Abs. 1, § 850 Abs. 1 RVO hervor. Mit Art. 9 des Gesetzes zur Einführu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.3 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Rz. 8 Die Entstehung von landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften gründete in der Vorstellung, dass landwirtschaftliche Unternehmen überwiegend von bäuerlichen Familien ohne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrieben werden. Versicherte sind der landwirtschaftliche Unternehmer, die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, nicht nur vorübergehend mitar...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.1 Aufgliederung der Kapitalrücklage

Rz. 4 Nach § 272 Abs. 2 HGB sind als Kapitalrücklage auszuweisen: der Betrag, der bei der Angabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird; der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteile...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.1 Zulässigkeit nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 61 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist eine Außenprüfung zulässig, soweit sie die Verpflichtung betrifft, für Rechnung eines anderen Steuern zu entrichten oder einzubehalten und abzuführen. Eine Steuerentrichtungspflicht ergibt sich z. B. aus § 7 Abs. 1 VersStG, Steuereinbehaltungs- und abführungspflichten ergeben sich z. B. aus §§ 38ff., 43ff., 48 und 50a EStG. Zumeist hande...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige (Abs. 1, 1. Alt.)

Rz. 29 In seiner ersten Alternative erfasst § 193 Abs. 1 AO Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Damit knüpft die Vorschrift an die entsprechenden Einkunftstatbestände des Einkommensteuerrechts an. Der Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO unterliegen daher Stpfl., die Einkünfte aus Land- und F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 14 Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 5 EStG)

Rz. 128 Nach § 13a Abs. 5 EStG ist der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung i. S. d. § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b BewG nach § 51 EStDV zu ermitteln. Rz. 129 Zu ermitteln ist der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung i. S. d. § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b BewG (Rz. 61ff.) nach § 51 EStDV . Bei der Gewinnermittlung nach § 51 EStDV handelt es sich um eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.5 Auflösung von Rücklagen (§ 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. d EStG)

Rz. 164 Nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. d EStG gehören Gewinne aus der Auflösung von Rücklagen zu den Sondergewinnen. Rz. 165 Gewinne aus der Auflösung jedweder Rücklagen gehören zu den Sondergewinnen. Im Rahmen von § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a und b EStG können nur Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG und Rücklagen für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR 2012 gebil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 13a EStG regelt die Ermittlung des Gewinns für kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach Durchschnittssätzen. Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen handelt es sich um eine besondere Gewinnermittlungsart, die selbstständig neben die Gewinnermittlungsarten nach § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 5 und § 5a EStG tritt. Die Gewinnermittlung nach Durchschni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 193 AO enthält keine abschließende Regelung über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Außenprüfung, sondern umreißt nur den Kreis der möglichen Prüfungssubjekte.[1] Abs. 1 bestimmt die als Prüfungssubjekte in Betracht kommenden Stpfl. nach bestimmten äußeren Merkmalen. Eine Außenprüfung ist danach zulässig bei Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirts...mehr

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Dienstfahrräder und Umsatzs... / 2.1 Vorsteuerabzug des Arbeitgebers bei Anschaffung des Fahrrads

Alle Konstellationen beginnen mit der Anschaffung des (Dienst-)Fahrrads durch den Arbeitgeber. Dabei stellt sich die Frage nach dem Abzug der im Anschaffungspreis enthaltenen Umsatzsteuer als Vorsteuer. Ein Unternehmer ist dem Grunde nach zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen[1] und damit für seine wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Erbringun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.9 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (§ 13a Abs. 7 S. 1 EStG)

Rz. 173 Nach § 13a Abs. 7 S. 1 EStG sind die Sondergewinne nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln. Zu den Gewinnen i. d. S. gehören auch Verluste. Anzuwenden ist das Zu- und Abflussprinzip einschließlich aller für die Einnahme-Überschuss-Rechnung geltenden Regelungen. Zu beachten ist § 13a Abs. 3 S. 2 EStG. Ebenfalls nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind verausgabte Pachtzins...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.1 Allgemeines

Rz. 37 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5 EStG ist der Gewinn eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, wenn die folgenden 5 Voraussetzungen insgesamt vorliegen: der Land- und Forstwirt ist nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In persönlicher Hinsicht kommen im Hinblick auf den allein auf das Aufklärungsbedürfnis abstellenden § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO alle Stpfl. als Prüfungssubjekte in Betracht.[1] In der Praxis steht allerdings die Außenprüfung der in § 193 Abs. 1 AO genannten Unternehmer im Vordergrund, wie auch in der landläufigen Bezeichnung "Betriebsprüfung" und den auf diesen Personenkrei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4 Auswahlermessen

Rz. 50 § 193 Abs. 1 AO regelt lediglich die Voraussetzungen, unter denen Außenprüfungen bei den in dieser Vorschrift genannten Stpfl. zulässig sind, begründet aber keine entsprechende Verpflichtung. Die Entscheidung darüber, ob, wann, bei wem und in welchem Umfang sie von der Prüfungsermächtigung Gebrauch macht, liegt im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde.[1] Damit wird d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.5 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 117 Bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 13a EStG zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und umgekehrt ist in den Fällen des § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 3 i. V. m. Abs. 6 S. 2 EStG kein Übergangsgewinn zu ermitteln. Dagegen erfolgt in den übrigen Fällen des § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 6 EStG die Ermittlung eines Übergangsgewinns nach den Grundsät...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 23 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen führt zu einer typisierenden Veranlagung der Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft. Die Verhältnisse des konkreten Einzelfalls bleiben dabei weitgehend außer Betracht. Dies hatte zur Folge, dass die bis zum Wirtschaftsjahr 2014 bzw. 2014/2015 von den jeweiligen Land- und Forstwirten erzielten tatsächlichen Gewinne aus Land...mehr