Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich

Rz. 189 Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich setzt stets Buchführung und Bilanzierung voraus. Der in § 4 Abs. 1 EStG geregelte allgemeine Betriebsvermögensvergleich ist dabei für Land- und Forstwirte sowie Bezieher von Einkünften aus selbstständiger Arbeit anzuwenden. Für gesetzlich zur Buchführung verpflichtete Gewerbetreibende (§ 238 HGB, § 141 AO) oder fr...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 82 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl., Wiesbaden, S. 981–993. Baetge/Fischer/Paskert (1989), Lagebericht, Stuttgart. Baetge/Hüls/Uthoff (1995), Früherkennung der Unternehmenskrise – Neuronale Netze als Hilfsmittel für Kreditprüfer, in:...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.1 Ansatz

Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei Vorliegen der ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.1 Systematisierung von Steuern

Rz. 1 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (§ 3 A...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.3 Abbildung

Rz. 143 Ebenso wie bei den tatsächlichen Steuern ist für die Abbildung der Steuern zunächst zu prüfen, ob der Grundsachverhalt, auf den sich die latente Steuerabgrenzung bezieht, erfolgswirksam in der GuV-Rechnung, erfolgsneutral innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses (mit der weiteren Untergliederung in das sonstige Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten un...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 10 Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 GewStG "jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird." Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer das Rechtsinstitut der Organschaft. Seit Erhebungszeitraum 2002 stimmen die Voraussetzungen für die gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft überein.[1] Rechts...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.3 Ausweis bei Kapitalgesellschaften & Co

Rz. 56 Für Kapitalgesellschaften & Co ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB bzw. des § 266 HGB grundsätzlich verbindlich. Ausgenommen der nicht unter § 267a Abs. 3 HGB fallenden Kleinstkapitalgesellschaften (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaften & Co[1]) i. S. d. § 267a Abs. 1 HGB, welche nicht den beizulegenden Zeitwert als Bewertungsmaßstab verwenden, müssen die übrige...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 83 Trotz der handelsrechtlichen Fiktion der Einheitstheorie bleiben steuerlich die einzelnen konzernzugehörigen Unternehmen die relevanten Steuersubjekte. Somit ändert sich hinsichtlich der tatsächlichen Ertragsteueraufwendungen nichts beim Übergang vom Einzel- zum Konzernabschluss.[1] Rz. 84 Unterschiede ergeben sich lediglich bei der Abgrenzung latenter Steuern im Konze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Dauerhaftigkeit

a) Begriffsinhalt Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Notwendige Voraussetzung für das Vorliegen einer Beteiligung ist es, dass die Anteile an dem anderen UN nach dem Willen des Bilanzierenden ("bestimmt sind") eine dauernde Verbindung herstellen sollen. Damit sind Beteiligungen gesellschaftsrechtliche Kap.-Anteile, die dem AV zuzurechnen sind. Allerdings kann diese Zuordnung ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Jahresabschluss

a) Grundsätzliche Regelung Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Offenlegungspflicht für den JA betrifft bei allen unmittelbar nach § 325 offenlegungspflichtigen UN gemäß § 264 die Bilanz, die GuV sowie den Anhang. In den §§ 326, 327 sind allerdings Erleichterungen für kleine und mittelgroße KapG sowie Kleinst-KapG kodifiziert. Diese befreien kleine KapG von der Pflicht zur Of...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Spezielle Angaben zum Prüfungsergebnis

1. Gesonderte Angaben über bestandsgefährdende Risiken Rn. 42 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 2 Satz 3 muss im BV auf Risiken, die den Fortbestand des UN gefährden, gesondert eingegangen werden. Bestandsgefährdende Risiken sind jedoch nicht allein Gegenstand des BV, sondern auch des Prüfungsberichts (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 3) und Lageberichts, in dem das Management ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften

I. Bedeutung der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Gliederungsvorschriften des HGB für den JA von KapG gemäß den §§ 266 und 275 enthalten in erster Linie Posten, die sich auf die Geschäftstätigkeit von Industrie- und Handels-UN beziehen. Für andere Geschäftszweige sind diese Vorschriften oftmals nicht geeignet, um gemäß § 264 Abs. 2 Satz 1 ein den "tatsächlichen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung bestimmter Verbindlichkeiten

a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen Rn. 76 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so da...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3 Abbildung der Steuern im HGB-Abschluss

3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung als Grundlage der Abbildung von Steuern Rz. 29 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.[1] In der Literatur haben sich trotz einzelner Systematisierungsansätze bislang keine eigenständigen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Steuern herausgeb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 54 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Boecker (2010), Accounting Fraud aufdecken und vorbeugen, Berlin. EG (2005), Empfehlung der Kommission (2005/162/EG) zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Ausschüssen des Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrats vom 15.02.2005 (ABl. EU, L 52/51ff. vom 25.02.2005...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vorlage an den Aufsichtsrat (§ 170 Abs. 1 AktG)

I. Vorzulegende Unterlagen 1. Jahres-/Einzelabschluss Rn. 3 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Pflicht zur Vorlage erstreckt sich auf Unterlagen des Vorstands, also Bilanz, GuV (vgl. § 242), Anhang (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284f.) und Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289ff.). Unterliegt das UN gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 der Pflicht zur AP, so ist auch der Prüfungsbericht des AP vorzulege...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 416–482 kommentiert von Pfirmann/Dusemond/Lorson/Metz)

I. Vorbemerkungen Rn. 416 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Während das HGB durch den Grundsatz des Gläubigerschutzes geprägt ist, verfolgen die IFRS das Ziel, den Investoren entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen zeigen sich in einigen, z. T. wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden (vgl. zu den JA-Zwecken n...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Legaldefinition

a) Historischer Rückblick und Kritik Rn. 102 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem BiRiLiG hatte der Gesetzgeber – divergierend zu dem aktienrechtlichen Terminus des § 15 AktG (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 1ff.) – den Verbundbegriff erstmals und insoweit zusätzlich mit § 271 Abs. 2 im HGB legal definiert, womit Art. 41 der 7. EG-R (derweil: Art. 2 Nr. 12 der Bilanz-R) – wie fol...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelfragen zum Bestätigungsvermerk

I. Bestätigungsvermerk bei Erstprüfungen Rn. 84 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Erstprüfung liegt vor, wenn beim zu prüfenden UN ein Prüferwechsel stattgefunden hat oder zum ersten Mal eine JA-Prüfung durchgeführt wird (vgl. IDW PS 205 (2010), Rn. 1; ISA [DE] 510 (2020), Rn. 4; überdies Lück (1999), S. 77; Erle (1990), S. 111). Die Pflicht zu einer erstmaligen JA-Prüfung tritt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die IFRS-Normen enthalten keine vergleichbare(n) Vorschrift(en).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Sonderfälle des Bestätigungsvermerks

I. Bestätigungsvermerk bei Unternehmen, die dem PublG unterliegen Rn. 67 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Prüfung des JA, des IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a bzw. des KA (nach HGB oder IFRS) von UN, die dem PublG unterliegen, gilt § 322 sinngemäß (vgl. §§ 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1 bzw. 14 Abs. 1 PublG). Bei solchen UN handelt es sich z. B. um UN in der Rechtsform einer PersG (wen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung einzelner Posten nach dem strengen Niederstwertprinzip

a) Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen Rn. 297 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 RHB werden zum Zweck des Verbauchs oder der Be- und Verarbeitung von Dritten erworben. Im Regelfall ergibt sich ihr beizulegender Wert zum BilSt aus den vom Beschaffungsmarkt abgeleiteten (d. h. inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten und AK-Minderungen) Wiederbeschaffungskosten (vgl. auch H...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erläuterung der Verordnungsermächtigung

1. Inhalt der generellen Verordnungsermächtigung für Kapitalgesellschaften (Abs. 1) Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 330 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt das BMJ, eine Rechts-VO mit Blick auf Formblätter und abweichende andere Vorschriften zu erlassen. Die Ermächtigung ist allerdings nur dann rechtsgültig, wenn zuvor das BMF und BMWK der zu erlassenden Rechts-VO zugestimmt haben. Da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Anforderungen an eine modifizierte Publizität

a) Zulässige Modifikationen Rn. 63 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 2 spricht lediglich von einer von der originalgetreuen Wiedergabe abweichenden Form der Darstellung, ohne dabei zu verdeutlichen, welche Abweichungen in einer solchen modifizierten Wiedergabe zulässig sind. Hieraus darf jedoch nicht geschlossen werden, dass jegliche Modifikation erlaubt ist. Vielmehr sind...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2 Latente Ertragsteuern

4.2.2.1 Ansatz Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bestimmung des aktuellen Stichtagswerts (Niederstwert)

a) Relevanter Wertmaßstab aa) Vorbemerkung Rn. 272 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 4 nennt zur Ermittlung potenzieller Abschreibungen die folgenden drei Wertmaßstäbe: Rn. 273 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bereits beim Börsen- oder Marktpreis handelt es sich um Ausprägungen des beizulegenden Werts (vgl. Haufe HGB-Komm. (2019),...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2 Prüfschritte bei der Abbildung von Steuern

3.2.1 Steuern in sachlicher Hinsicht Rz. 30 Auf der ersten Stufe der Prüfung, ob eine Abbildung von Steuern im Jahresabschluss nach HGB vorzunehmen ist, muss zunächst geprüft werden, ob Steuern dem Grunde (Rz. 1) nach vorliegen (Steuern in sachlicher Hinsicht). Steuern sind hier zum einen von steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) sowie von Gebühren und Beiträgen abzugr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbundene Unternehmen i. S. d. AktG

a) Systematik Rn. 94 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In § 15 AktG werden die Arten der "verbundenen UN" abschließend bzw. erschöpfend aufgeführt, die ihrerseits dann in den §§ 16–19 und 291f. AktG näher spezifiziert werden und durch widerlegbare oder unwiderlegbare Vermutungen miteinander verknüpft sind. "Verbundene UN" sind rechtlich selbständige UN, die im Verhältnis zueinandermehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesetzliche Regelungen des § 322

a) Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses Rn. 22 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 1 Satz 1 hat der AP das "Ergebnis der Prüfung schriftlich in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss zusammenzufassen" (Herv.d. d.Verf.). Dieser Satz ist als allg. Umschreibung des Inhalts eines BV zu verstehen. Der Inhalt des BV muss das zusammengefasste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abschreibungsmethoden

a) Überblick Rn. 150 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die bei der Ermittlung von planmäßigen Abschreibungen bei abnutzbaren VG zu verwendende Methode wird in § 253 Abs. 3 nicht konkretisiert. Demnach überlässt der Gesetzgeber dem Bilanzierenden die Wahl der Abschreibungsmethode. Abschreibungsmethoden lassen sich grds. in zwei Gruppen unterteilen, die Zeitabschreibungen und die Leistun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Beteiligungsvermutung (Abs. 1 Satz 3)

1. Vorbemerkungen Rn. 45 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Eine Beteiligung wird vermutet, wenn die Anteile an einem anderen UN insgesamt 20 % des Nennkap. dieses UN oder – falls ein solches nicht vorhanden ist – 20 % der Summe aller ­Kap.-Anteile an diesem UN überschreiten (vgl. § 271 Abs. 1 Satz 3). Gegenüber der ehemaligen Regelung des § 152 Abs. 2 AktG 1965 wurde lediglich die An...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung (§ 171 Abs. 2 AktG)

I. Allgemeines Rn. 24 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AR ist gemäß § 171 Abs. 2 AktG gegenüber der HV berichtspflichtig. Gegenstand des Berichts sind nicht nur die Prüfungsergebnisse des AR, sondern auch eine Stellungnahme über dessen eigene Tätigkeit (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 223ff.; Hüffer-AktG (2023), § 171, Rn. 17). Der Bericht gehört zu den notwendigen Vorlag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Strenges Niederstwertprinzip

1. Vorbemerkung Rn. 269 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Das NWP lässt sich aus dem Imparitätsprinzip (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4; HdR-E, Kap. 4, Rn. 105ff.) ableiten. Das Imparitätsprinzip verpflichtet den Bilanzierenden, eingetretene Verluste bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu erfassen. Für VG des UV ist daher an jedem BilSt (Bewertungszeitpunkt) zu prüfen, ob der Börsen- oder ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Abzinsung von Rückstellungen und Rentenverpflichtungen (Abs. 2) (Rn. 110–127 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

I. Diskontierung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Abs. 2 Satz 1) Rn. 110 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen mit einer (Rest-)Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Die Abzinsung hat auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben GJ (bei Rückstellungen für Altersversorgu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Prüfungsausschuss nach § 324 Abs. 2

I. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Diejenigen PIE i. S.d § 316a Satz 2, die keinen AR oder Verwaltungsrat besitzen, der § 100 Abs. 5 AktG unterworfen ist, müssen gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 einen eigenständigen, vom AR unabhängigen Prüfungsausschuss nach § 324 Abs. 2 einrichten (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 324 HGB, Rn. 30; überdies HdR...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Außerplanmäßige Abschreibungen im Anlagevermögen (Abs. 3 Satz 5f.)

1. Gemildertes Niederstwertprinzip a) Grundsatz Rn. 193 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für alle VG des AV, d. h. unabhängig von ihrer ND, sind die fortgeführten AHK (RBW) mit ihrem beizulegenden Wert am BilSt zu vergleichen. Ergibt sich aus dieser Gegenüberstellung eine Wertminderung am BilSt, die voraussichtlich dauernd ist, hat eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns (§ 170 Abs. 2 AktG)

I. Allgemeines Rn. 9 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zusammen mit dem JA und Lagebericht muss der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag für die HV unterbreiten (vgl. § 170 Abs. 2 AktG), damit dieser zu der Verteilung des Bilanzgewinns Stellung nehmen kann. Der Gewinnverwendungsvorschlag ist nicht Bestandteil des JA oder Lageberichts und unterliegt somit auch nicht ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Postenzuordnung der Anteilsrechte

1. Anteilsrechte innerhalb des Finanzanlagevermögens a) Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 für große und mittelgroße Kapital- sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Rn. 71 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind die Voraussetzungen der Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, so sind die Anteilsrechte im Finanz-AV auszuweisen. Grds. steht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3

1. Einbeziehung der Kapitalgesellschaft als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens Rn. 60 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Anwendung des § 264 Abs. 3 setzt voraus, dass die die Befreiungsvorschrift anwendende KapG nicht kap.-marktorientiert i. S. d. § 264d ist und als TU in den KA eines MU mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder eines anderen Vertr...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3 Ertragsabhängige Steuern

3.3.1 Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Form- und Inhaltsvorschriften für die Pflichtpublizität

1. Normentsprechung, Vollständigkeit und Richtigkeit Rn. 85 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 nennt den Lagebericht und Konzernlagebericht sowie die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs nach den §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5, 297 Abs. 2 Satz 4 oder 315 Abs. 1 Satz 5 ("Bilanzeide") zusammen mit dem JA. Außerdem sind nach § 328 Abs. 3 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Ergebnisverwendungsvorschlag bzw. -beschluss

a) Grundsätzliche Regelung(en) Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 285 Nr. 34 muss im Anhang der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung angegeben werden (vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 881ff.). Sofern im JA nur der Vorschlag für die Ergebnisverwendung enthalten ist, muss der Beschluss über die Ergebnisverwendung nach seinem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Offenzulegende Unterlagen

1. Art und Umfang der Unterlagen Rn. 147 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 sind offenzulegen: der KA (nach § 297 Abs. 1 bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, KFR und EK-Spiegel (soweit auf fakultativer Grundlage ein Segmentbericht erstellt wird, ist dieser ebenfalls offenzulegen); bei nach § 315e erstellten KA bestehend aus allen Komponente...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Änderung des Abschreibungsplans

a) Vorbemerkung Rn. 167 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Abschreibungsplan für einen abnutzbaren VG ist vor dem ersten Abschreibungslauf zu fixieren und mit Aufstellung des JA verbindlich. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6) ist der Bilanzierende grds. an diesen Plan gebunden (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 275). Der Erstellung eines Absc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wertaufholungsgebot (Abs. 5) (Rn. 334–407 kommentiert von Lorson/Zündorf)

I. Überblick Rn. 334 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Seit dem BilMoG enthält das HGB in § 253 Abs. 5 ein rechtsformunabhängiges Wertaufholungsgebot. Danach dürfen weder im AV noch im UV niedrigere Wertansätze aufgrund von außerplanmäßigen Abschreibungen "beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen". Es ist also im Jahr des Wegfalls der Gründe für eine außerplanmäßi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Hinterlegung von Unterlagen

1. Besonderheiten der Hinterlegung Rn. 18a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 8b Abs. 2 Nr. 4 sind offengelegte Unterlagen der RL und UN-Berichte grds. über die Internetseite des UN-Registers zugänglich. Hiervon ausgenommen sind "zur dauerhaften Hinterlegung eingestellte[.] Unterlagen" (§ 8b Abs. 2 Nr. 4). Auf diese kann nicht über die Internetseite des UN-Registers zugegriffen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Finanzanlagen

aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Rn. 22 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und der Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff. sowie § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivativer Erwe...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4 Steuerliche Berichterstattung außerhalb von Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

4.4.1 Anhangangaben Rz. 160 vorläufig frei Rz. 161 vorläufig frei 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene ...mehr