Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.2.2 Zulässigkeit der Erhebung nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO für Zwecke der Gesundheitsfürsorge oder Arbeitsmedizin, im Gesundheits- oder Sozialbereich

Rz. 16 Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu für "Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 94 Als Ausfluss der in § 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB X statuierten Begründungspflicht ist es erforderlich, dass die Rentenversicherungsträger im Rentenbescheides auch die Berechnung der Entgeltpunkte als Kernbestandteil für die Berechnung der Rentenhöhe mitteilen (zutreffend SG Dresden, Urteil v. 23.1. 2020, S 35 R 536/19; zustimmend auch Rieker, jurisPR-SozR 9/2020 Anm. ...mehr

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Jung, SGB VII § 76 Abfindun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) am 1.1.1997 in Kraft getreten und entspricht im Wesentlichen den §§ 604, 605 RVO. Rz. 2 Durch das UVEG wurde der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) als Voraussetzung für die Abfindung gegenüber dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 604 RVO) von 30 auf 40 % erhöht. Rz. 3 Verschlimmern s...mehr

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Jansen, SGB VI § 39 Altersrente für Frauen (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten und regelte die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien vorzeitigen Anspruch auf Altersrente für Frauen nach Vollendung ihres 60. Lebensjahres; nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht ergaben sich diese Anspruchsvoraussetzunge...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch die Zahlung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung werden dynamische Rentenanwartschaften aufgebaut, die als Entgelt- oder Unterhaltsersatzleistungen bei Erreichen einer Altersgrenze, Eintritt von Invalidität oder Tod eines Versicherten zur Auszahlung gelangen. Grundsätzlich sind wirksam gezahlte Rentenversicherungsbeiträge wed...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift betrifft die in § 243 (Witwenrente und Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten) genannten Renten nach dem letzten und vorletzten geschiedenen Ehegatten (vgl. auch GRA der DRV zu § 268 SGB VI, Stand: 11.8.2015, Abschn. 2). Rz. 7 Geschiedenenrenten werden im Unterschied zu den anderen Hinterbliebenenrenten (§ 99...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 255 Abs. 1 enthält zu § 67 eine Übergangsregelung für den Rentenartfaktor bei großen Witwen- und Witwerrenten (zur knappschaftlichen Rentenversicherung vgl. § 82, § 265 Abs. 7). § 67 in seiner Fassung v. 20.12.2000 gültig bis 31.12.2001 enthielt für großen Witwen- und Witwerrenten nach Ablauf des Sterbevierteljahrs noch den günstigeren Rentenartfaktor von 0,6. Der en...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften finden sich in den §§ 32 Abs. 3 bis 6a AVG, 54 Abs. 3 bis 6a RKG und 1255 Abs. 3 bis 6a RVO. Soweit die Rentenversicherung im alten Recht den im Gesetz nicht verwendeten Begriff der "Werteinheit" geprägt hat, so ist damit letztlich der heutige Entgeltpunkt gemeint; dies hatte der Gesetzgeber auch so ausdrücklich im Entwurf eines Gesetzes zur Refo...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2 Berechtigter Personenkreis

Rz. 4 Anspruch auf Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge haben ausschließlich die in § 210 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 1a Satz 1 genannten Personenkreise. Hierzu zählen im Einzelnen Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und auch nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben (§ 210 Abs. 1 Nr. 1), Versicherte, die ihre Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.3 Hinterbliebene ohne Anspruch auf Rente wegen Todes wegen Nichterfüllung der allgemeinen Wartezeit

Rz. 13 Eine Erstattungsberechtigung könnte sich nach dem Tod eines Versicherten auch für seine Hinterbliebenen ergeben, wenn diese wegen Nichterfüllung der allgemeinen Wartezeit keinen Anspruch auf Rente wegen Todes haben. Nach dem Wortlaut des § 210 Abs. 1 Nr. 3 zählen zum anspruchsberechtigten Personenkreis die Witwe, der Witwer, der überlebende Lebenspartner sowie die Wai...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Leopold, Einflüsse des EU-Rechts auf das Recht der Erwerbsminderungsrenten – Teil I, ZESAR 2022, 11. Rz. 23 Einem Versicherten mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist auch vorzeitiges Altersruhegeld bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit nur dann zu zahlen, wenn die Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ausschließlich auf seinem Gesundheitszustand beruht;...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 3 Rechtsprechung

Rz. 36 Notwendig aber auch zureichende Voraussetzung für den Anspruch auf Steigerungsbetrag ist ein Bestehen des Rentenanspruchs dem Grunde nach (Stammrecht); die Steigerungsbeträge sind daher selbst dann durch die DRV Bund zu zahlen, wenn ein Zahlungsanspruch z. B. auf die große Witwenrente wegen einer Einkommensanrechnung nach § 97 auf Null herabgesetzt wäre: BFH, Urteil v....mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.1 Auskunfts- und Vorlagepflichten des Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber

Rz. 6 Die Vorschrift begründet eine Auskunfts- und Vorlagepflicht in zweifacher Hinsicht. Abs 1 HS 1 verpflichtet den Beschäftigten zunächst, die zur Durchführung des Meldeverfahrens (z. B. Bekanntgabe seiner Krankenkasse) und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben gegenüber seinem Arbeitgeber zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen (hierzu BT-Drs. 11/2...mehr

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Jung, SGB VII § 78 Abfindun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Im Gegensatz zu dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 607 RVO) ist nicht nur der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 auf 40 % angehoben worden, sondern es ist nun weder eine Zweckbindung (Erwerb oder wirtschaftliche Stärkung eigenen Grundbesitzes ...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur fachkundigen Stelle i. S. d. § 176 Abs. 1 und 2, deren Zulassung Träger bedürfen (§ 178), um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen zu dürfen oder durch Dritte durchführen lassen zu dürfen sowie deren Zulassung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung i. S. d. § 45 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 (§ 179) und Maßnahmen...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Die Vorschrift regelt anders als im alten Recht, dass die in § 69 niedergelegten Rechengrößen zur Rentenberechnung durch Rechtsverordnung bestimmt werden können (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 169 – vorgesehen noch in § 68). Die bis dahin geübte Rechtspraxis bis zum Jahr 1991 war, dass die Rentenanpassung durch entsprechende Anpassungsgesetze umgesetzt wurde. § 69 dient ...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.1 Antragstellung

Rz. 3 Beitragserstattungen sind gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SGB I Rechtsanspruchsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bewilligung nach dem Wortlaut des § 210 Abs. 1 und Abs. 1a Satz 1 einen Antrag voraussetzt, dessen Wirkungsvoraussetzungen sich aus §§ 9 bis 12 SGB X i. V. m. § 16 SGB I ergeben. Danach ist der Erstattungsantrag an keine besondere Form ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.2 Gewinne aus der Verwaltung von Fremdbeiträgen (Abs. 2)

Rz. 26 Die Vorschrift bestimmt: Soweit die Einzugsstellen bei der Verwaltung von Fremdbeiträgen Gewinne erzielen, wird deren Aufteilung durch Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen oder ihren Verbänden und der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Rz. 27 Hiernach verbleiben bei der Verwaltung der Fremdbeiträge erzielte Gewinne nicht...mehr

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Jung, SGB VII § 77 Wiederau... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) eingeführt und durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) nicht geändert worden. Sie entspricht dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 606 RVO).mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 3a Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem bis 31.12.1991 geltenden Recht. Insbesondere sind in die Anlage 8 zum SGB VI die bisherigen Werte der Anlage zu Art. 2 § 54 AnVNG bzw. Art. 2 § 55 ArVNG übernommen worden.mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.5 Erstattungsfähige Beiträge

Rz. 30 Erstattungsfähig sind gemäß § 210 Abs. 3 Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge und Höherversicherungsbeiträge, die nach den Vorschriften des SGB VI oder (für Zeiten bis zum 31.12.1991) nach den Vorschriften der RVO, des AVG oder des RKG gezahlt worden sind. Nach § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 erstreckt sich der Anspruch auf Beitragserstattung auf Beiträge, die nach dem 20.6....mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Vorgängervorschriften zu § 262 finden sich Art. 2 § 54b AnVNG, Art. 2 § 55a ArVNG bzw. Art. 2 § 10a KnVNG; allerdings sahen diese Vorschrift noch andere Voraussetzungen für die Anhebung von Renten auf einen Mindestwert vor (anders als im bisherigen Recht müssen bei § 262 künftig 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein; vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 201 f.).mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 § 256b Abs. 1 gilt für echte Beitragszeiten nach § 55 bzw. § 256a. Abs. 1 regelt als Generalnorm die Bewertung glaubhaft gemachter Pflichtbeitragszeiten; unabhängig vom Rechtsgrund der Glaubhaftmachung (zum Anwendungsbereich der Vorschrift vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Abschn. 3). Damit beinhaltet § 256b selbst keine Begriffsdefinition der G...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.7.1 Beitragserstattungen nach dem 31.12.1991

Rz. 36 Die Verfallswirkung der Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge ergibt sich seit dem 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI durch das RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) aus § 210 Abs. 6 . Dort ist zunächst geregelt, dass die Beitragserstattung nicht auf einzelne Beitragszeiten oder Teile von Beiträgen beschränkt werden kann (§ 210 Abs. 6 Satz 1). Darüber hinaus bestimm...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.3 Wartefrist

Rz. 28 Zu Recht gezahlte Beiträge werden nach § 210 Abs. 2 nur erstattet, wenn seit dem Ausscheiden aus einer Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind und nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Die Gründe für das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht sind dabei nicht rechtserheblich. Mit der Einhaltung der Wartefrist soll vermieden werden, dass na...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Es findet sich keine Vorgängervorschrift im früheren Recht.mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Ermächtigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Voraussetzungen der Akkreditierung von fachkundigen Stellen und der Zulassung von Trägern und Maßnahmen, etwa im Rahmen der beruflichen Weiterbildung sowie damit im Zusammenhang stehender Verfahren. Die Regelung betrifft alle Träger der Arb...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.2.1 Anspruch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Rz. 10 Zum Zeitpunkt des Leistungsfalls notwendig aber auch ausreichend ist, dass der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 besteht; in § 240 erschöpft sich der sachliche Anwendungsbereich. Aufgrund des klaren Wortlauts der Regelung ist eine analoge Anwendung ausgeschlossen. Die Anwendung von § 270b ist daher auch dort ausg...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Vorgängervorschriften bestehen nicht, da das bis zum 31.12.1991 geltende Recht Rentenabschläge bei vorzeitig in Anspruch genommenen Renten nicht kannte.mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da das bisherige Recht keine Minderung des Zugangsfaktors für Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten kannte. Deshalb existierte auch keine dem § 264c vergleichbare Übergangsvorschrift.mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.1.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (HS 1 Nr. 1 bis 4b)

Rz. 20 Abs. 1 nimmt für Beitrittsgebietszeiten nur eine gebietsbezogene – jedoch keine zeitliche – Zuordnung vor. Das bedeutet, dass es allein darauf ankommt, dass die Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt sind, ob nach früherem Reichsrecht (Zeiten bis Juni 1945), nach DDR-Recht oder nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (Zeiten ab 3.10.1990, ausgenommen "no...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.2 Berufserfahrung, Bewährungszeitraum – Satz 2 der Präambel

Rz. 43 Nach Satz 2 der Präambel zu Anl. 13 sind Versicherte in die (höherwertige) Qualifikationsgruppe auch dann einzustufen, wenn sie die formalen Voraussetzungen einer Qualifikationsgruppe nach Satz 1 der Präambel i. V. m. den Voraussetzungen der jeweiligen Qualifikationsgruppe nicht erfüllen. Rz. 44 Mangelnde Qualifikation in der jeweiligen Qualifikationsgruppe kann daher ...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1.2 Rechtsentwicklung in Berlin ab 1.7.1945

Rz. 3 Für Berlin galt nach dem Ende des 2. Weltkriegs ab dem 1.7.1945 eine einheitliche Sozialversicherung, deren Träger die Versicherungsanstalt Berlin (VAB) war. Infolge der politischen Verhältnisse erfolgte im Februar 1949 die Aufspaltung der einheitlichen VAB in die VAB Ost und die VAB West (vgl. insgesamt GRA der DRV zu § 257 SGB VI, Stand: 9.10.2015, Abschn. 2.1). In B...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für Träger von Weiterbildungsmaßnahmen und stellt damit ein Glied im System der Weiterbildungsförderung nach dem Recht der Arbeitsförderung dar. Dieses System wird in den §§ 178 bis 180 sowie der aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 184 erlassenen Akkreditierun...mehr

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Jung, SGB VII § 75 Abfindun... / 2.3 Voraussichtlicher Rentenaufwand

Rz. 11 Nach Abschluss der Heilbehandlung wird der Unfallversicherungsträger mittels Gutachten eines medizinischen Sachverständigen prüfen, ob und inwieweit rentenberechtigende Folgen des Versicherungsfalls verblieben sind. Deuten die Art der Verletzung und die allgemeine Erfahrung darauf hin, dass zu einem Zeitpunkt, der vor Ablauf des 3. Jahres nach dem Versicherungsfall li...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Vorgängervorschriften finden sich in § 100 Abs. 1 Satz 2 AVG, § 1321 Abs. 1 Satz 2 RVO und § 108c Abs. 1 Satz 2 RKG, die einen Anspruch auf Mitnahme von Renten wegen Berufsunfähigkeit ins Ausland daran knüpften, dass auf sie bereits beim Wegzug aus dem Bundesgebiet ein Anspruch bestanden hat. Die Regelungen wurden durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 266 enthält ergänzend zu § 93 eine Besitzschutzregelung für Renten, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen, wenn am 31.12.1991 auf beide Renten ein Anspruch nach dem bis dahin geltenden "alten" Bundesrecht bestand. In diesen Fällen ist nicht allein der für "neue" Renten ab 1.1.1992 geltende Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3, bei dessen...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Vorgängervorschriften waren Art. 2 § 11 Abs. 2 AnVNG, Art. 2 § 11 Abs. 2 ArVNG, § 54 Abs. 5 RKG i. V. m. Art. 2 § 21 KnVNG; der Gesetzgeber hat mit § 261 das alte Recht inhaltlich übernommen (das war ausdrückliche gesetzgeberische Absicht, vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 201; ursprünglich vorgesehen in § 256). Zeiten der Doppelversicherung werden nicht doppelt bewertet. Für da...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.1 Rentnerprivileg bis 31.8.2009

Rz. 11 Das zum 1.1.2009 abgeschaffte Rentnerprivileg besagte, dass eine bereits laufende Rente bei der ausgleichspflichtigen Person nach Durchführung des Versorgungsausgleichs erst dann gekürzt wird, wenn sich der versorgungsbedingte Abschlag als Zuschlag bei einer Rente der ausgleichsberechtigten Person auswirkt (Kador, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., Stand:...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 1. Vorsätzliche Benachteiligung (§ 133 InsO)

§ 133 InsO ermöglicht eine Anfechtung von Rechtshandlungen innerhalb von 10 Jahren vor Stellung des Insolvenzeröffnungsantrags. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft bzw. deren Vertreter vorsätzlich zum Nachteil der Gläubiger gehandelt hat und dem Anfechtungsgegner (also dem Begünstigten der Rechtshandlung) dies bekannt war. Das Gesetz vermutet dabei die Kenntnis des Gläubig...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.6 Rentnerprivileg – Besonderheiten

Rz. 24 Zum Rentnerprivileg nach Abänderungsentscheidung vgl. GRA der DRV zu § 268a SGB VII, Stand: 23.12.2020, Abschn. 4.4; zu den Besonderheiten des Rentnerprivilegs bei Versorgungsausgleichsentscheidungen nach dem Recht ab 1.9.2009 vgl. GRA der DRV zu § 268a SGB VI, Stand: 23.12.2020, Abschn. 4.5; zu den Konsequenzen bei Ende des Rentnerprivilegs und des Besitzschutzes vgl...mehr

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Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 2.4 Vorschaufunktion (Abs. 4)

Rz. 12 Bevor die für die Entscheidung zuständige Behörde den abgerufenen Nachweis verwenden darf, muss der betroffenen Person im automatisierten Nachweisabrufverfahren i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, für das sich die betroffene Person zuvor entschieden hat, die Möglichkeit gegeben werden, den Nachweis vorab einzusehen. Die betroffene Person kann dann entscheiden, ob der Nachwe...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.3 Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 20 Bei den Pflichtversicherten bestimmen sich die maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlagen nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Was beitragspflichtige Einnahmen sind, bestimmt sich nach dem Recht, das zur Zeit der Beitragsentrichtung galt. Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift gilt für die Ermittlung der Entgeltpunkte solcher Zeiten, für die Beiträge im Lohnabzugsverfahren. Fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.5 Keine Anpassung von Zusatzleistungen

Rz. 15 Angepasst werden nur Teile der Rente, die auf Entgeltpunkten beruhen. Nicht dynamische Rententeile (Festbeträge) werden – wie schon nach früherem bis 1991 geltenden Recht – nicht angepasst. Das betrifft insbesondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung (§ 269) und Kinderzuschüsse (§ 270) (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 65 SGB VI, Stand: 17.6.2024, Abschn. 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 68a ergänzt § 68 i. V. m. § 255a Abs. 4 und übernimmt in Abs. 1 Satz 1 die bisherige in § 68 Abs. 6 geregelte Schutzklausel. Die Formulierung in Abs. 1 Satz 1 entspricht dabei der bisher in § 68 Abs. 6 enthaltenen Regelung (BT-Drs. 16/3794 S. 35). Sie modifiziert sie dahingehend, dass über den neuen Ausgleichsbedarf (Abs. 1 Satz 2) wegen der Schutzklausel unterbliebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.3 Rechtsfolge – höhere Entgeltpunkte vor 1992 (Satz 1 i. V. m. Satz 2)

Rz. 21 Satz 1, letzter HS ordnet für den Fall, dass die Voraussetzungen nach Abs. 1 vorliegen an, dass die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten erhöht wird. Rz. 22 Die Bemessung der zusätzlichen Entgeltpunkte erfolgt dann nach Satz 2. Rz. 23 Zusätzliche Entgeltpunkte kommen – unter den oben genannten Voraussetzungen – insoweit nur für vollwertige Pflichtbeiträge vor 1992...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.5 Geringfügige nicht versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 22 Für Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung werden keine Entgeltpunkte für Beitragszeiten gemäß §§ 70 Abs. 1, 256a Abs. 1, sondern Zuschläge an Entgeltpunkten nach den §§ 76b, 264b ermittelt. Der Gesetzgeber hat insoweit die Regelung über die Versicherungsfreiheit bei Beschäftigten nach § 8 SGB IV in § 5 Abs. 2 ab dem 1.1.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Personen, die seit 2013 eine geringfügig entlohnte (Dauer)Beschäftigung aufnehmen, sind – im Unterschied zum bis dahin geltenden Recht – gemäß § 1 Nr. 1 rentenversicherungspflichtig. Sie können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (§ 6 Abs. 1b). Auf diese Fälle, in denen nur der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung zu zahlen...mehr

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Jung, SGB VII § 79 Umfang d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten und durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) lediglich dahingehend geändert worden, dass Kinderzulagen nicht mehr berücksichtigt werden, da diese Leistung weggefallen ist. Im Übrigen entspricht § 79 dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 609 Abs. 2 RVO) und ist auch auf Versicherungsfälle anzuwenden, die...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 257 regelt als Übergangsvorschrift – ergänzend zu § 70 – wie für Beiträge, die in der Zeit nach dem Ende des 2. Weltkriegs – in der Zeit vom 1.7.1945 bis zum 31.8 1952 – nach Berliner Sonderrecht gezahlt wurden, Entgeltpunkte zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201, noch zu § 252); Sinn der Regelung ist es daher, Nachteile für Versicherte mit Beiträgen na...mehr