Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Muster – Drittwiderspruchsklage nach § 771 Abs. 3, § 769 Abs. 1 ZPO

Rz. 52 An das Amts-/Landgericht ... per beA Drittwiderspruchsklage und Antrag nach § 771 Abs. 3, § 769 Abs. 1 ZPO Eilt! Wegen Antrags auf Einstellung bitte sofort vorlegen! In dem Rechtsstreit (Klagerubrum einfügen) wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung und Herausgabe Streitwert: ... bestelle ich mich für den Kläger und erhebe namens und in dessen Vollmacht Klage und werde bea...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ramadan / 3 Sicherheit und Arbeitsschutz

Wie stets im Arbeitsschutz muss der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung klären, ob bestimmte Umstände zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen und ob bzw. welche Maßnahmen deswegen zu ergreifen sind. Das gilt grundsätzlich auch, wenn Bedenken wegen der Fastenpraxis muslimischer Beschäftigter bestehen. Grundlegende Vorschriften im Arbeitsschutz wie die Arbeitsstätt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 1

Rz. 12 Die Europäische Union (EU) als vergütungsberechtigte Einrichtung ist die wirtschaftliche und politische Partnerschaft von derzeit 27 europäischen Staaten. Sie wurde 1958 zunächst als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 6 Ländern gegründet (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande). Seither sind weitere 22 Staaten hinzugekommen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Zulässigkeit der Drittwiderspruchsklage

Rz. 10 Die Klage ist an sich statthaft, wenn sich der Kläger eines "die Veräußerung hindernden Rechts" an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung berühmt und deshalb begehrt, dass die Zwangsvollstreckung in diesen Gegenstand für unzulässig erklärt wird. Beruft sich der Kläger gelegentlich der Zwangsvollstreckung nur auf die Verletzung förmlichen Rechts, ist ausschließlich § 7...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beförderungsleistungen / 3.4.2 Grenzüberschreitende Beförderung im Drittlandsverkehr

Bei einer drittlandsgrenzüberschreitenden Güterbeförderung sowie einer Beförderung im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr führt der inländische Teil der Beförderungsstrecke zu einem nach § 3b Abs. 1 UStG im Inland ausgeführten und damit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsatz. In Abhängigkeit von der Beförderungsrichtung unterliegt die inländische Beförderungsstreck...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren, mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen". § 4 Nr. 8 Buchst. c US...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Zuständigkeit

Rz. 11 Örtlich ausschließlich (§ 802 ZPO) zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt (§ 771 Abs. 1 ZPO). Das ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Bei der Vorpfändung nach § 845 ZPO ist es das künftige zur Pfändung zuständige Gericht; bei der Sachpfändung das Gericht des Pfändungsorts, auch noch nach Wegschaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Umfang der Vergütungen an Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 1 (§ 4c Abs. 3)

Rz. 20 Nach § 4c Abs. 3 UStG erfolgt die Vergütung an eine in § 4c Abs. 2 Nr. 1 UStG bezeichnete Einrichtung (begünstigte Einrichtungen nach Tz. 3.2.1) in den Grenzen und zu den Bedingungen, die in dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäisch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in Niederlass... / 3.3 Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden

Zwar gilt für die Niederlassungen internationaler Unternehmen auf deutschem Boden das deutsche Arbeitsschutzrecht uneingeschränkt, sodass es keine pauschalen Ausnahmen von geltenden Bestimmungen für solche Betriebe gibt. Es ist aber in der Praxis doch so, dass Aufsichtsbehörden sehr wohl nachvollziehen, dass internationale Betriebe, erst recht, wenn ihre Geschäftssprache nic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 2 Alkoholbedingte Verstöße gegen Arbeitsschutzauflagen und die Konsequenzen

Verstöße gegen Arbeitsschutzauflagen haben Folgen für das Arbeitsverhältnis. Im Bereich der gegenseitigen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, handelt es sich um Vertragsverletzungen, die Abmahnungen und ggf. auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben können.[1] 2.1 Kündigung wegen Alkoholgenusses Die Beendigung eines Arbeitsverhältn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / 1 Voraussetzungen

Sobald der Sozialhilfeträger von einer sozialhilferechtlichen Notlage weiß, muss er Hilfe leisten. Zu diesem Zeitpunkt liegen jedoch nicht immer alle Informationen zur finanziellen Situation des Hilfesuchenden vor. Besonders schwierig gestalten sich Ansprüche gegen Dritte. Manchmal ist dem Betroffenen selbst gar nicht bewusst, dass ein Anspruch besteht. Oft kann der Anspruch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung der Bemessungsgrun... / 3.2 Änderung bei Anzahlungen

Ist für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet worden, die Lieferung oder sonstige Leistung wurde jedoch nicht ausgeführt, gilt dies ebenfalls als Änderung der Bemessungsgrundlage.[1] Diese Vorschrift ist insbesondere anzuwenden, wenn der zur Leistung verpflichtete Unternehmer Anzahlungen erhält, die Leistung aber dann nicht erbringt. Unerhe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / 2.3 Ethik und wirtschaftliche Vernunft

Die Worte Werner von Siemens verlieren auch nach 130 Jahren nicht ihre Aktualität: "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft". Die Vermeidung von Verletzungen und Förderung von Gesundheit und Unversehrtheit entspricht einem hohen ethischen Bewusstsein für...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO

Rz. 7 Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung wird im Verhältnis zu der Drittwiderspruchsklage als ein Minus angesehen. Mit ihr verlangt, anders als bei § 771 ZPO, nicht ein Dritter, dass die Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig erklärt wird. Es klagt vielmehr der Gläubiger eines besitzlosen Pfandrechts gegen den Pfändungspfandgläubiger darauf, d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte Kabelmanagemen... / 2 FAQs

1) Gibt es Büromöbel, die ein Kabelmanagement-System integriert haben? Es gibt Schreibtische, Konferenztische, Container, Trennwände und weitere Elemente, in denen eine Kabelführung bereits integriert ist. So können etwa fest installierte Kabelkanäle unter der Tischplatte und in den Tischbeinen Kabel geschützt aufnehmen und von dort z. B. an einen Bodentank führen, wo sich St...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gegenstand der Steuerbefreiung

Rz. 15 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG erfasst im Gegensatz zu den Inhaberpapieren nur die in den Order- bzw. Rektapapieren verbrieften Rechte. Bei den Inhaberpapieren ist der Eigentümer des Papiers jeweils Gläubiger der Forderung. Das Gläubigerrecht kann nur mit dem nach sachenrechtlichen Grundsätzen zu übertragenden Eigentum an der Urkunde auf einen anderen übergehen. Demzufolge ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 13 Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, sobald die Zwangsvollstreckung in den betreffenden Gegenstand begonnen hat. Bei Sachen beginnt die Zwangsvollstreckung durch Pfändung, bei Pfändung von Forderungen und anderen Rechten mit Erlass (nicht erst mit der Zustellung) des Pfändungsbeschlusses oder der Vorpfändung nach § 845 ZPO. Bei Immobilien durch Unterzeichnung der Eintra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Factoring

Rz. 18 Bei dem Kauf/Verkauf von Forderungen ist zwischen unechtem und echtem Factoring zu unterscheiden. Beim Factoring handelt es sich um den Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer (Factor, meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut) von einem die Forderung besitzenden Unternehmer (sog. Anschlusskunde) gegen einen unter dem Nominalwert der Ford...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift geht zurück auf die Regelung des § 185 AktG 1937. Gegenüber der Fassung des § 185 AktG 1937 ist jedoch der Anwendungsbereich von § 232 AktG 1965 erweitert und die Berücksichtigung des Nichteintritts zu hoch angenommener Verluste bereits bei der Aufstellung des JA für das im Zeitpunkt des Beschlusses über die vereinfachte Kap.-He...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift stimmt, abgesehen von einigen sprachlichen Änderungen, inhaltlich mit der Bestimmung des § 186 AktG 1937 überein. Um zu verdeutlichen, dass das Verbot des § 231 Satz 1 AktG nicht für den Fall des § 232 AktG (vormals: § 185 AktG 1937) gilt, wurde die Reihenfolge beider Paragrafen vertauscht (vgl. Kropff (1965), S. 321). Durch das...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das AktG 1965 wurde der frühere § 190 AktG 1937, der nur für Fälle der vereinfachten Kap.-Herabsetzung und dort auch nur im Fall ihrer Rückwirkung galt, neu gefasst. Zugleich wurde hierbei seine Stellung im Gesetz verändert, so dass er sich nun im neu gebildeten, vierten Unterabschnitt des Abschnitts über Maßnahmen der Kap.-Herabsetzung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Reichweite des Rechts zur Zusammenfassung und Verlagerung

Rn. 109 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Sowohl für die Zusammenfassung unwesentlicher Posten als auch für die Verlagerung von Posten in den Anhang regelt das Gesetz keine Pflicht, sondern lediglich ein Wahlrecht, das zudem mit einer Einschränkung auf bestimmte Posten und nur bei Fehlen von Formblättern zur Verfügung steht. 1. Posten, die zusammengefasst bzw. verlagert werden dürfen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Handlungsmöglichkeiten des Abschlussprüfers bei Verweigerung der Rechte aus § 320

Rn. 49 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Da die Rechte aus § 320 für eine sorgfältige Prüfung elementare Bedeutung besitzen, stellt sich für den JA- und KA-Prüfer die Frage, wie er seine Rechte durchsetzen kann, wenn sie ihm von den gesetzlichen Vertretern eines UN in einzelnen Punkten verweigert werden. Rn. 50 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Eine Klagemöglichkeit zur Durchsetzung der Rech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Auskunftsrecht gegenüber Mutter- und Tochterunternehmen

Rn. 28 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Auskunftsrecht des JA-Prüfers gegenüber einem Konzern-UN sowie gegenüber einem abhängigen oder herrschenden UN des zu prüfenden UN wurde erstmals in § 165 Abs. 4 AktG 1965 gesetzlich verankert. Dies war erforderlich, da die Verbindungen des zu prüfenden UN mit anderen UN für die Beurteilung der Lage dieses UN oft von größter Bedeutung sin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 72 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Göbel (1988), Vorlagepflicht, Auskunftsrecht (§ 320 HGB), in: Baetge (Hrsg.), Abschluss­prüfung nach neuem Recht, Stuttgart, S. 59–66. Gross/Schruff (1986), Der Jahresabschluß nach neuem Recht, Düsseldorf. Gross/Schruff/v. Wysocki (1987), Der Konzernabschluß nach neuem Recht, 2. Aufl., Düsseldorf. IDW (2021), EU-Regulierung der Abschlussprüfung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungs- und Auskunftsrechte des Konzernabschlussprüfers

Rn. 40 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 320 Abs. 3 Satz 2 räumt dem KA-Prüfer die gleichen Prüfungs- und Auskunftsrechte ein, wie sie dem JA-Prüfer nach § 320 Abs. 1f. gewährt werden. Der KA-Prüfer hat das Recht, die Bücher, Schriften, VG und Schulden der MU und aller TU zu prüfen sowie alle erforderlichen Aufklärungen und Nachweise zu verlangen. Diese Prüfungs- und Auskunftsrech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Grenzen der Prüfungs- und Auskunftsrechte

Rn. 42 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Prüfungs- und Auskunftsrechte werden begrenzt, sofern die mit diesen Rechten gesetzlich vorgesehenen Zwecke nicht erreicht werden können und sie sich nicht durch das Prüfungsverhältnis, d. h. durch das zivilrechtliche Vertragsverhältnis zwischen zu prüfendem UN und AP, begründen lassen (vgl. MünchKomm. AktG (1973), § 165, Rn. 13; ADS (200...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / c) Verwahren

Als weitere Tathandlung lässt die Geldwäschevorschrift als abstraktes Gefährdungsdelikt zudem gem. § 261 StGB n.F. das "Verwahren" ausreichen (BGH v. 23.4.2013 – 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253). Ein Verwahren i.S.v. § 261 Abs. 1 Nr. 4 StGB n.F. eines aus der Vortat stammenden Gegenstandes bedeutet, ein geldwäschetaugliches Tatobjekt in Gewahrsam zu nehmen oder zu halten, um ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Übermittlung von Prüfungsunterlagen in einen Drittstaat

Rn. 68 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem AReG wurde § 320 um einen Abs. 5 erweitert. Der Gesetzgeber setzt damit die Regelungen von Art. 23 Abs. 5 der AP-R in deutsches Recht um. Die Vorschrift erlaubt es dem AP, die ihm nach § 320 Abs. 2 zur Verfügung gestellten Unterlagen auch dann an den AP des MU weiterzuleiten, wenn das MU in einem Drittstaat, d. h. nicht innerhalb der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Auskunftsrecht vor Aufstellung des Jahresabschlusses

Rn. 26 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wegen der knapp bemessenen Zeit für die Prüfung von JA und Lagebericht muss der AP denjenigen Teil der Prüfung(en), der nicht voraussetzt, dass der JA bereits aufgestellt ist, vor Vorlage des JA durch die gesetzlichen Vertreter ausführen. So können und sollten mitunter die Systemprüfung, Saldenbestätigungsaktionen, Inventurprüfungen oder Prüf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Pflichten des Abschlussprüfers bei Beendigung des Prüfungsauftrags

Rn. 61 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 320 wurde durch das BilMoG um Abs. 4 erweitert. Darin wird die Pflicht des bisherigen AP festgelegt, dem "neuen Abschlussprüfer auf schriftliche Anfrage über das Ergebnis der bisherigen Prüfung zu berichten" (§ 320 Abs. 4 (1. Halbsatz)). Durch die Regelung wird Art. 23 Abs. 3 der AP-R 2006/43/EG (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006, ABl. EU...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aufklärungen und Nachweise

Rn. 15 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zu den Duldungspflichten der gesetzlichen Vertreter einer KapG aus § 320 Abs. 1 Satz 1 kommen in § 320 Abs. 2 auch Verpflichtungen zur aktiven Unterstützung des AP (Mitwirkungspflichten). Die gesetzlichen Vertreter müssen dem AP alle Aufklärungen und Nachweise geben, die "für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind" (§ 320 Abs. 2 Satz 1). Mit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 35 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Rechte des KA-Prüfers (vgl. § 320 Abs. 3) entsprechen i.W. denen des JA-Prüfers. Nachstehende Übersicht stellt die Rechte des KA-Prüfers denen des JA-Prüfers gegenüber:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verkürzung der Postenbezeichnung

Rn. 95 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Verschiedene in den §§ 266, 275 genannte Postenbezeichnungen enthalten Aufzählungen: Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2): "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" (A. I. 1.); "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / b) Buch- oder Giralgeld

Im Ergebnis ist eine zivilrechtliche Betrachtung für das Vorliegen eines Vermögenswertes maßgeblich, es ist also als Gegenstand alles gemeint, was selbständig rechtlich übertragbar sein kann, wozu u.a. bewegliche und unbewegliche Sachen sowie Forderungen oder sonstige Vermögensrechte gehören. Auch wenn das Gesetz für den Wert des Gegenstandes keine Geringfügigkeitsgrenze bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Betroffene Posten

Rn. 123 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Seinem Wortlaut nach bezieht sich das Recht des § 265 Abs. 8 zum Verzicht auf den Ausweis von Leerposten auf die "Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung". Da kein Grund gesehen werden kann, weshalb der Gesetzgeber das Wahlrecht nur für bestimmte Angaben gewähren wollte, ist diese Formulierung nach hier vertretener Ansicht wei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erfordernis einer Darstellungsänderung

Rn. 20 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nicht jedes Auftreten besonderer Umstände rechtfertigt eine Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit; vielmehr sind Abweichungen gegenüber dem VJ nur zulässig, wenn diese angesichts der Umstände "erforderlich sind" (§ 265 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz)). Ein solches Erfordernis liegt nach hier vertretener Ansicht vor, wenn aufgrund der besondere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) ersetzte § 320 Abs. 1 bis 3 die Regelungen der §§ 148, 165 und 336 Abs. 4 AktG 1965 (vgl. Göbel (1988), S. 59 (60)). Die Vorschrift verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, dem AP alle notwendigen Unterlagen vorzulegen und Informationen zu geben, di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsziel

Rn. 57 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die in den §§ 266, 275 für die Bilanz und die GuV vorgesehenen Gliederungen stellen auf die branchenübergreifenden Bedürfnisse von Industrie- und Handels-UN ab. Besonderheiten einzelner Branchen können zwar durch eine Anpassung nach § 265 Abs. 6 (vgl. HdR-E, HGB § 265, Rn. 81ff.) berücksichtigt werden. Derartige Modifikationen reichen jedoch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Prüfungs- und Einsichtsrecht

Rn. 10 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der AP hat den JA nicht nur auf formale, sondern auch auf materielle Richtigkeit zu prüfen (vgl. § 317). Dieser Pflicht kann er nur nachkommen, wenn ihm neben dem JA, dem Lagebericht und dem gesonderten nichtfinanziellen Bericht als Prüfungsunterlagen auch alle dem JA und Lagebericht zugrunde liegenden Aufzeichnungen, also die Bücher und Schr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinzufügungen zusätzlicher Zwischensummen

Rn. 79a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 265 Abs. 5 Satz 2 erlaubt auch das Hinzufügen neuer Zwischensummen. Rn. 79b Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach dem Gesetzeswortlaut sind auch solche zusätzlichen Zwischensummen nur zulässig, wenn ihr Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird. Diese Einschränkung wirkt zunächst unpassend, weil ihrer Natur nach Zwischensummen ni...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / a) Beibehaltung der Tatobjektsdefinition

Bei der vom Gesetzgeber gewählten Definition des Tatobjektes der Geldwäsche hat sich – mit Ausnahme des Wegfalles der steuerlichen Aufwandsersparnis – keine Änderung ergeben, weshalb auch weiterhin das Gesetz keinen "Schwellenvermögenswert" für das geldwäschetaugliche Tatobjekt vorsieht. Als Gegenstände i.S.d. § 261 StGB n.F. und damit geldwäschetaugliche Tatobjekte, mit den...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Arten der Zusammenfassung und Verlagerung

Rn. 114 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Grds. sind folgende Arten der Zusammenfassung möglich: Zusammenfassung von zwei oder mehreren Posten zu einem einzigen Posten (Variante (1)) Beispiel: Zusammenfassung der Sachanlageposten "Technische Anlagen und Maschinen" und "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" zum Posten "Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / b) In Verkehr bringen

Ob für einen Steuerhinterzieher als vermeintlich strafbaren Vortäter die (Rück-)Ausnahmevorschrift des § 261 Abs. 7 Halbs. 2 StGB n.F. gefährlich werden kann, hängt von den zusätzlichen dort genannten Tatbestandsvoraussetzungen ab. Das Tatbestandsmerkmal der Selbstgeldwäsche durch ein Inverkehrbringen des Tatobjektes erfasst sämtliche Handlungen, die dazu führen, dass der Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Keine Zusammenfassung oder Verlagerung bei Formblättern

Rn. 113 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der zweite Teilsatz des § 265 Abs. 7 stellt klar, dass das Wahlrecht des § 265 Abs. 7 nicht zur Verfügung steht, wenn bei der Erstellung der Bilanz- und/oder GuV die Gliederungsvorgaben eines Formblatts zur Anwendung kommen. Diese Einschränkung dürfte jedoch insoweit nicht gelten, wie das entsprechende Formblatt selbst eine Zusammenfassung v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Posten, die zusammengefasst bzw. verlagert werden dürfen

Rn. 110 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Dem Wortlaut des § 265 Abs. 7 nach dürfen allein die mit arabischen Zahlen versehenen Posten zusammengefasst bzw. verlagert werden. Streng genommen hätte dies zur Folge, dass in der GuV zwar alle Hauptposten, nicht jedoch die auf der darunter liegenden Gliederungsebene mit Kleinbuchstaben versehenen Unterposten und in der Bilanz zwar die mit a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bestimmung der Gliederung

Rn. 60 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zur Umsetzung des § 265 Abs. 4 Satz 1 im Fall mehrerer Geschäftszweige mit unterschiedlichen Gliederungsvorschriften ist zunächst eine der Gliederungen als Primärgliederung auszuwählen. Die Bilanz bzw. GuV ist dann entsprechend diesem Primärschema zu gliedern und zusätzlich um Posten zu erweitern, welche die Gliederungsvorschriften der andere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vorgeschriebene Bilanzstruktur

Rn. 6 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Kaufmann hat zunächst nach § 246 Abs. 1 in seine Bilanz alle seinem Geschäftsbetrieb – nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise – zuzurechnenden VG, Schulden und RAP (Vollständigkeitsprinzip) aufzunehmen, soweit keine anderweitigen Bilanzierungsverbote oder -wahlrechte nach § 248 bestehen. Im Vergleich hierzu ist der Inhalt der Bilanz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.10 Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO)

Rz. 13 Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht (z. B. Eigentum) zusteht, kann dieser sich gegen die Zwangsvollstreckung mit der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO wenden. Auch hier sind es Gründe des materiellen Rechts, die diesen Rechtsbehelf von der Erinnerung nach § 766 ZPO unterscheiden. Allerdings...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Einstweilige Anordnung

Rz. 43 Die Einlegung der Erinnerung hat keine aufschiebende Wirkung und hindert deshalb nicht den Fortgang der Zwangsvollstreckung. Zur Vermeidung nicht mehr rückgängig zu machender Nachteile für den Erinnerungsführer hat das Vollstreckungsgericht die Möglichkeit, schon vor Erlass einer Entscheidung über die Erinnerung nach §§ 766 Abs. 1 Satz 2, 732 Abs. 2 ZPO auf Antrag ode...mehr