Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erforderlichkeit der Wertfestsetzung

Rz. 75 Nach dem Wortlaut des § 53 S. 1 FamGKG genügt die Angabe des Werts. Erläuterungen des Werts und seiner Berechnung sind danach nicht erforderlich. Gleichwohl liegt es im wohl verstandenen eigenen Gebühreninteresse, die Umstände darzulegen, denen die Wertberechnung folgt. Anderenfalls ist das Gericht zur Prüfung der Angabe und zur ordnungsgemäßen Festsetzung nach § 55 A...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 33 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 betrifft nur Zwangsverwaltungen nach dem ZVG (§§ 146 bis 161, 172), also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Streit über ein Rechtsverhältnis

Rz. 59 Zwischen den Parteien der Einigung muss ein Rechtsverhältnis streitig sein. Nicht erforderlich ist, dass ein Rechtsverhältnis tatsächlich besteht. Es genügt, wenn ein solches Rechtsverhältnis von einer der Parteien behauptet wird. Der Streit über das Bestehen und den Umfang des Rechtsverhältnisses soll ja gerade durch die Einigung beseitigt werden. Rz. 60 Der Begriff d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anspruch auf Rückzahlung

aa) Anspruchsgrundlage Rz. 99 Soweit die gezahlten Vorschüsse nicht verbraucht sind, steht dem Auftraggeber ein Rückzahlungsanspruch zu. Häufig wird der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses auf Bereicherungsrecht gestützt. Ein solcher Anspruch dürfte wohl auch gegeben sein, da mit Beendigung des Mandats der Vergütungsanspruch des Anwalts feststeht und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütungsprozess

Rz. 9 Dem Anwalt, der für den Auftraggeber nur außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens tätig geworden ist, und den übrigen nach Abs. 2 S. 2 antragsberechtigten Personen stehen die Rechte aus Abs. 1 nicht zu. Der Gegenstandswert, nach dem die vorgerichtliche Tätigkeit abgerechnet wird, kann gegen den Willen des Mandanten nur im Vergütungsprozess durchgesetzt werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Schadensersatzansprüche nach Abs. 3 S. 2

Rz. 52 Der nach Abs. 3 S. 2 aufzunehmende Hinweis auf die Irrelevanz der Vereinbarung für die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter ist als einseitige Hinweispflicht des Anwalts ausgestaltet (vgl. Rdn 6). Ihre Verletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr

Rz. 366 Stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten in der mündlichen Verhandlung des Urkunden- und Wechselprozesses keinen Klageabweisungsantrag, sondern widerspricht er lediglich dem Anspruch oder erkennt er diesen unter Vorbehalt der Rechte im Nachverfahren an und beantragt, ihm die Geltendmachung seiner Rechte im Nachverfahren vorzubehalten, erhält er gleichwohl die ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Ausweis der Vermögenswerte

Tz. 69 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nach IAS 1.54 (a) sind die unter IAS 16 fallenden Sachanlagen insgesamt in der Bilanz gesondert auszuweisen. Abhängig von der Größe des Sachanlagevermögens im Verhältnis zur Bilanzsumme kann jedoch eine weitere Unterteilung des Sachanlagevermögens in der Bilanz angebracht sein (s. a. den allgemeinen Ausweisgrundsatz in IAS 1.29). Tz. 70 Stand:...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Zugelassene Beschwerde (Abs. 3 S. 2)

Rz. 96 Die ZPO-Reform 2002 hat mit § 574 ZPO die Rechtsbeschwerde kraft Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache eingeführt. Diese Regelung ist in Abs. 3 S. 2 für das Erstgericht übernommen worden. Bezweckt wird damit die Wahrung der Rechtseinheit und die Fortbildung des Rechts. 1. Grundsätzliche Bedeutung Rz. 97 Dieser Begriff lässt sich wie folgt definieren:...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Partnerschaftsgesellschaften und sonstige Gesellschaften

Rz. 122 Der Anwendungsbereich des RVG erstreckt sich überdies auf Partnerschaftsgesellschaften nach dem PartGG und auf sonstige Gesellschaften. Darunter ist zunächst die Anwaltsgesellschaft mbH gem. den §§ 59c bis 59m BRAO zu verstehen. Da der Reformgesetzgeber mit der Formulierung "sonstige" bewusst auf eine abschließende Aufzählung der Berufsausübungsgesellschaften in Abs....mehr

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AGS 06/2021, Erstattungsans... / Leitsatz

Eine nicht existente Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren die zur Geltendmachung ihrer Nichtexistenz angefallenen Anwaltskosten erstattet verlangen (Anschluss an BGH NJW 2008, 527). Eine nichtexistente Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die neben ihren vermeintlichen Gesellschaftern verklagt wird, ist gebührenrechtlich ein weiterer Auftraggeber i.S.v. Nr. 1008 VV. OLG Saa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenvorstellung

Rz. 56 In einem grundlegenden Beschl. v. 12.1.2009 hat das BVerfG ausgesprochen, dass eine Gegenvorstellung weder aus verfassungsrechtlichen Gründen als generell unzulässig anzusehen ist, noch dass eine offensichtliche Unzulässigkeit aus der Rechtsprechung der Fachgerichte auf der Grundlage des einfachen Rechts folgt.[84] Das BVerfG stellt insbesondere klar, dass sich aus de...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / V. Verteilungsverfahren

Rz. 12 Der Streitwert der Gebühr für das Verteilungsverfahren bestimmt sich nach dem Gebot ohne Zinsen, für das der Zuschlag erteilt worden ist, einschließlich des Werts der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte (§ 54 Abs. 3 S. 1 GKG). Eine Ermäßigung für den Fall, dass einer der Miteigentümer das Grundstück selbst ersteigert (siehe § 54 Abs. 2 S. 2 G...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / a) Einseitige Festsetzung

Rz. 6 Trägt der Gegner sämtliche Kosten des Verfahrens, werden alle Kosten des Antragstellers einseitig festgesetzt, soweit sie erstattungsfähig sind. Rz. 7 Sind die Kosten verhältnismäßig verteilt worden, meldet der Gegner aber seine Kosten nicht oder nicht fristgerecht an, wird ebenfalls einseitig festgesetzt, unbeschadet des Rechts des Gegners seine Kosten später gesondert...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Abgrenzung zwischen Alt- und Neuzusagen

Rn. 645 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Aus dem Gesetz ergibt sich, dass eine Altzusage, also eine Zusage, auf die die Passivierungspflicht keine Anwendung findet, nur dann vorliegt, wenn sie vor dem 01.01.1987 erteilt wurde. Dies bedeutet bei der Vereinbarung von Vorschaltzeiten (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 638) in der Zusage, dass auf den Zeitpunkt der Erteilung der Zusage abzust...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / c) Anrechnung auf nachfolgendes Hauptsacheverfahren

Rz. 151 Folgt nach dem Abschlussschreiben das Hauptsacheverfahren, dann ist die für das Abschlussschreiben entstandene Geschäftsgebühr gem. VV Vorb. 3 Abs. 4 hälftig auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens anzurechnen, höchstens allerdings zu 0,75. Beispiel: Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 7.500 EUR), die der Anwalt für seinen Mandanten im Beschlus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 entspricht, kann der Rechtsanwalt keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern. 2Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mandant und Vertragspartner

Rz. 5 Der Anwalt ist Interessenvertreter. Er besorgt die Geschäfte eines anderen (§ 675 BGB). Gegenstand seiner beruflichen Tätigkeit ist der Einsatz zugunsten eines Trägers von Rechten und Pflichten (Mandanten). Dazu bedarf es nicht notwendig eines Rechtsgeschäfts und insbesondere nicht stets eines Auftrages durch den Vertretenen. Der Mandant eines Anwalts, dessen Belange d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gerichtsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Nr. 4)

Rz. 21 Nr. 4 regelt rechtswegübergreifend, dass Eilverfahren (Arrestverfahren, Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, einstweilige Anordnungen sowie Verfahren auf Aussetzung oder Anordnung der Vollziehung eines Verwaltungsakts sowie über die Abänderung, die Aufhebung oder den Widerruf ei...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 4. Bereicherung bei Vereinbarung einer Gütergemeinschaft

Hier können evtl. Vorteile durch die Rechtswahl zu einem ausländischen Güterstatut erreicht werden, jedenfalls wenn dort die allgemeine Gütergemeinschaft Regelgüterstand ist. Denn ob die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG mit der Fiktionsbesteuerung des so in das Gesamtgut überführten vorehelichen Vermögens eines Ehepartners diese Fälle abdeckt, ist unsicher (oben unter ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 11 Der Gegenstandswert für die Tätigkeit bestimmt sich nach der Anm. S. 1 zu VV 3333 nach § 26 Nr. 1 und 2. Maßgebend ist somit, wen der Anwalt in dem Verteilungsverfahren vertritt: Rz. 12 Bei der Vertretung eines Gläubigers bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert des dem Gläubiger zustehenden Rechts. Der Wert des zur Verteilung kommenden Erlöses ist maßgebend, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kindschaftssachen

Rz. 20 In Kindschaftssachen (vgl. zum Begriff: § 151 FamFG) kann für die Mitwirkung an einer Vereinbarung auch dann eine Einigungsgebühr entstehen, wenn über deren Gegenstand nicht vertraglich verfügt werden kann (Anm. Abs. 1 zu VV 2508, Anm. Abs. 5 S. 3 zu VV 1000).[33] Dies ist insofern eine Ausnahme, als die Einigungsgebühr ansonsten – wie im Bereich des öffentlichen Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vertragsübernahme

Rn. 22 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Gesetzlich geregelt ist die Abtretung einzelner Forderungen (§§ 398ff BGB) sowie die Übernahme einzelner Schulden (§§ 414ff BGB), nicht hingegen die rechtgeschäftliche Übertragung eines Schuldverhältnisses im Ganzen, dh der Eintritt in ein inhaltlich unverändertes Vertragsverhältnis an die Stelle eines bisherigen Vertragspartners. Die Zuläss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Arnold, Kein Freibetrag für kleinere Kö gem § 24 KStG 1977für die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG, GmbHR 1980, 219; Hesselmann, Kann der Freibetrag für kleinere Kö gem § 24 KStG auch für die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG gelten?, GmbHR 1980, 120; Kühnel, Einkommensfreibetrag gem § 24 KStG bei der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG?, GmbHR 1981, 300; Ranft, Rspr de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Entsprechende Anwendung des Abs. 3 auf Verwaltungsbehörden (Abs. 5)

Rz. 29 Wird der Anwalt von einer Verwaltungsbehörde eingeschaltet, die ein Bußgeldverfahren betreibt (§ 36 OWiG), so entsteht das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis zwischen ihm und der Körperschaft, der diese Verwaltungsbehörde angehört. Handelt es sich um die Behörde eines Landes, ist gem. Abs. 3 die Landeskasse seine Vergütungsschuldnerin, bei einer Bundesbehörde die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anwaltsmediator

Rz. 143 Ein Rechtsanwalt darf sich unter den Voraussetzungen des § 7a BORA zugleich als Mediator bezeichnen. Nach § 34 Abs. 1 soll der Rechtsanwalt für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die Mediation ist eine typisch ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Bestellung nach § 109 Abs. 3 bzw. § 119a Abs. 6 StVollzG (Abs. 2)

Rz. 20 Dient die vom Antragsteller begehrte oder angefochtene Maßnahme der Umsetzung des § 66c Abs. 1 StGB im Vollzug der Sicherungsverwahrung oder der ihr vorausgehenden Freiheitsstrafe, so ist dem Antragsteller gem. § 109 Abs. 3 StVollzG für ein gerichtliches Verfahren von Amts wegen ein Rechtsanwalt beizuordnen, es sei denn, dass wegen der Einfachheit der Sach- und Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Divergenzfälle

Rz. 99 Eine Zulassung wegen Abweichens von ober- und höchstrichterlichen oder verfassungsrechtlichen Entscheidungen ist nicht vorgesehen. Insoweit handelt es sich aber nur um einen Unterfall der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist deshalb auch dann zu bejahen, wenn wegen abweichender sonstiger Rechtsprechung Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage besteht und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren für die Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 91 Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) bisher vorgesehenen Beratungsgebühren sind zum 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Danach soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Streit oder Ungewissheit über Rechtsverhältnis

Rz. 7 Zwischen den Parteien muss ein Streit oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis bestanden haben. Der Begriff des Rechtsverhältnisses ist weit zu fassen. Erfasst werden sämtliche Rechtsverhältnisse des materiellen Rechts, sofern die Parteien hierüber verfügen können. Der Abschluss eines Vertrages (z.B. eines Kfz-Kaufvertrages) genügt für sich genommen nicht, um d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendungsbereich

Rz. 49 Abs. 2 regelt die Haftung der mehreren Auftraggeber gegenüber ihrem Rechtsanwalt (vgl. Rdn 44). Die Haftung der Auftraggeber untereinander und etwaige Ausgleichsansprüche bestimmen sich dagegen nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts.[65] Abs. 2 legt allerdings nicht nur die Höchst-, sondern andererseits auch die Mindestgrenze der Haftung des einzelnen Auftragge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Begründung der Revision (Nr. 1)

Rz. 3 Ebenso wie für die Begründung der Berufung (VV 4301 Nr. 2) erhält der Anwalt auch für die Anfertigung oder Unterzeichnung der Revisionsbegründung eine Vergütung. Im Gegensatz zum Berufungsverfahren ist im Revisionsverfahren eine form- und fristgerechte Begründung erforderlich; sie ist Zulassungsvoraussetzung (§§ 344, 345 StPO). Für den Gebührentatbestand kommt es aller...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. § 162 Abs. 1 VwGO

Rz. 67 Nach § 162 Abs. 2 VwGO umfassen die Kosten des Verfahrens neben den Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können anstelle ihrer tatsächlichen notwendigen Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Unanwendbarkeit des GNotKG

Rz. 42 Die nach Abs. 3 S. 1 gebotene vorrangige Prüfung der Vorschriften des GNotKG kann zu dem Ergebnis führen, dass ihre sinngemäße Anwendung nicht in Betracht kommt, weil die Tatbestandsvoraussetzungen nicht auf die zu bewertende anwaltliche Tätigkeit passen. Beispiel: Der Anwalt erörtert mit dem Mandanten die Möglichkeit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Recht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgrenzung

Rn. 26 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Durch einen (gesetzlich nicht geregelten) Schuldbeitritt (auch kumulative Schuldübernahme, Schuldmitübernahme, Sicherungsgesamtschuld) verpflichtet sich der Übernehmer, eine Schuld als eigene neben der des Schuldners zu übernehmen. Hierzu gehören auch Fälle des Beitritts zu Dauerschuldverhältnissen (Miet-/Leasingverhältnisse etc). Der Schuld...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Verwirkung

Rz. 227 Für die Einlegung von Streitwertbeschwerden bestehen Ausschlussfristen von sechs Monaten bzw. einem Monat ab Zustellung oder formloser Mitteilung (§ 68 Abs. 1 S. 3 GKG). Auch im selbstständigen Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO beginnt der Lauf der Ausschlussfrist für eine Streitwertbeschwerde erst mit Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache oder deren sonst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 58 Eine vereinbarte erfolgsbasierte Vergütung ist nicht erstattungsfähig. Im Falle des Obsiegens ist der Gegner oder im Falle des Freispruchs die Staatskasse lediglich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis maximal zur Höhe der fiktiven gesetzlichen Gebühren, die der Anwalt hätte beanspruchen können, zu erstatten. Rz. 59 Im Zuge der Neuregelung des Rechts der anwaltl...mehr

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FoVo 06/2021, Neue Regeln z... / I. Gesetzliche Regelung wurde zweimal geändert

§ 850c ZPO seit dem 8.5.2021 in neuer Fassung Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG), veröffentlicht im BGBl I 2020, S. 2466, wurde § 850c ZPO völlig neu gefasst und dabeimehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Festsetzung des Anspruchs

Rz. 275 Festgesetzt werden die Zahlungsansprüche des Verfahrenspflegers kraft der Verweisung in § 277 Abs. 5 S. 2 FamFG im Verfahren nach § 168 FamFG. Die betragsmäßige Beschränkung der Beschwerdemöglichkeit folgt aus § 62 Abs. 1 FamFG und beläuft sich auf 600 EUR. Gem. § 61 Abs. 3 FamFG ist jedoch die Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung, Fortbildung des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundlage für die Dokumentenpauschale

Rz. 254 Haftpflichtversicherer pflegen in aller Regel – insbesondere bei Verkehrsunfallschäden, die nicht eindeutig liegen – vorgerichtlich einen Aktenauszug einzuholen, um sich über den Umfang ihrer Einstandspflicht, insbesondere eine Mitverursachung oder ein Mitverschulden des Geschädigten, zu informieren. Diese Aktenauszüge können die Versicherer – soweit sie nicht als Kö...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Abrechnung

Rz. 149 Hat der Anwalt noch keinen Klageauftrag, so löst das Abschlussschreiben eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 aus.[52] In aller Regel ist ein Abschlussschreiben mit einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nach VV 2300 zu vergüten.[53] Eine 0,3-Gebühr nach VV 2302 scheidet grundsätzlich aus.[54] Diese Gebühr ist nach VV Vorb. 3 Abs. 4 zur Hälfte, höchstens mit 0,75 auf ein nachfo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Vergütung nach BGB

Rz. 18 Darüber hinaus verweist das RVG in § 34 Abs. 1 S. 2 an Stelle einer Gebühr auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Es gilt dann § 612 BGB (für Mediation und Beratung) oder § 632 BGB (für Gutachten). Auch hier bestimmt der Anwalt die Höhe seiner Vergütung wiederum nach § 14 Abs. 1.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung stellt in der Begründung zum RVG-E[1] klar, dass nur der Rechtsanwalt des Antragstellers diese Gebühr erhält. Der Rechtsanwalt des Antragsgegners erhält unabhängig vom Zeitpunkt der Beauftragung die Gebühr nach VV 3307. Rz. 2 Voraussetzung für die Verfahrensgebühr nach VV 3308 ist, dass innerhalb der "Widerspruchsfrist"[2] kein Widerspruch erhoben oder der ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Auswirkung auf Rechtsuchenden und Beratungsperson

Rz. 16 Ist der Anspruchsübergang erfolgt, kann der Rechtsuchende im eigenen Namen weder Beratungshilfe für die Angelegenheit der Geltendmachung der Rechtsverfolgungskosten erhalten[11] noch Klage[12] erheben. Rz. 17 Die Beratungsperson ist nicht verpflichtet, von ihren Rechten aus § 9 BerHG Gebrauch zu machen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Subjektiver Maßstab

Rz. 22 Entscheidend für die Beurteilung ist ein subjektiver Maßstab. Ausschlaggebend ist die einzelne rechtsuchende Person in ihrer konkreten Lebenssituation im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung. Rz. 23 Ihre Grenze findet die subjektive Würdigung der individuellen Belange des Mandanten nach Abs. 1 S. 1 durch das Postulat der verständigen Betrachtung. Die Bewertung mu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bestellung nach Abs. 2

Rz. 5 Im Falle des Abs. 2 kommt ein Vergütungsanspruch gegen den Vertretenen alleine aufgrund seiner Bestellung nicht in Betracht. Der Vertretene kann in diesem Fall auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein Erstattungsanspruch gegen den verurteilten Angeklagten besteht. Für die Fälle des Abs. 2 wird also von der sonstigen Regelung bei der Pflichtverteidigung und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Hauptsacheverfahren

Rz. 81 Das Verwaltungsverfahren lässt sich in mehrere Abschnitte unterteilen: Das Verfahren bis zum Erlass bzw. zur Ablehnung eines beantragten Verwaltungsaktes; das nicht gerichtliche Nachprüfungsverfahren (Vor-, Einspruchs-, Beschwerde- bzw. Abhilfeverfahren); das nicht gerichtliche Verfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie zur Sicherung von ...mehr