Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwalt und Mandant

Rz. 21 Parteien des Vertrags sind der Anwalt und sein Mandant. Steht auf Auftraggeberseite eine Personenmehrheit, hat dies im Zweifel ein Gesamtschuldverhältnis zur Folge.[22] Gehört der beauftragte Rechtsanwalt einer Sozietät an, wird das Mandat im Regelfall der Sozietät als rechts- und parteifähiger Gesellschaft übertragen,[23] es sei denn, der Mandant möchte ausdrücklich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 50 Nach § 49b Abs. 5 BRAO hat der Anwalt vor der Annahme eines Mandats den (künftigen) Auftraggeber auf die Abhängigkeit seiner Vergütung nach dem Gegenstandswert hinzuweisen. Rz. 51 Diese Hinweispflicht findet sich im dritten Teil der Bundesrechtsanwaltsordnung, der u.a. die Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts regelt. Aus der systematischen Stellung der Vorschrift fol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auftrag

Rz. 27 Entscheidendes Kriterium ist der erteilte Auftrag. Es kommt nicht darauf an, auf welche Rechte und Rechtsverhältnisse und Gegenstände sich die Tätigkeit des Anwalts tatsächlich bezogen hat. Es muss vielmehr auch ein Auftrag hierzu vorgelegen haben. Überschreitet der Anwalt seinen Auftrag, erweitert sich damit nicht der Gegenstandswert. Dieser kann sich immer nur in de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

In der Zwangsversteigerung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aufwendungsersatzanspruch

Rz. 230 Im Gegensatz zum Berufsbetreuer hat der Berufsvormund einen allgemeinen Aufwendungsersatzanspruch nach § 1835 BGB bzw. einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung nach § 1835a BGB.[427] Rz. 231 Eine auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer soll dem Berufsvormund zwar gem. § 3 Abs. 1 S. 3 VBVG zusätzlich ersetzt werden. Allerdings sind gem. § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c USt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verjährung

Rz. 104 Für den Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Rz. 105 Nach OLG Düsseldorf[69] soll die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs mit Ablauf des Kalenderjahres beginnen, in dem die Vergütung des Anwalts fällig geworden ist. Auf die Erteilung einer Abrechnung durch den Anwalt nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 4 [Autor/Stand] Vor- und Nacherbe sind bürgerlich-rechtlich Rechtsnachfolger des Erblassers (§ 2100 BGB). Der eine löst den andern ab. Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zeitliche Nacheinander ergibt keine Vor- und Nacherbfolge. Auch bei einem Berliner Testament, in dem sich Eheleute zu alleinigen Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben (§ 2269 BGB), ist de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 131 Richtet sich die Vollstreckung wegen einer Geldforderung gegen den Bund oder ein Land,[119] darf gemäß § 882a Abs. 1 S. 1 ZPO die Zwangsvollstreckung erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Gläubiger die beabsichtigte Vollstreckung der Behörde angezeigt hat.[120] Diese Anzeige der Vollstreckungsabsicht löst die Vollstreckungsgebühr aus.[121] Rz. 132 E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit

Rz. 5 Mit der besonderen Bestimmung über die Auslagen des beigeordneten oder bestellten Anwalts bezweckt der Gesetzgeber, die Staatskasse vor überhöhten Nebenkosten in Schutz zu nehmen. Dazu bedient er sich – wie bei § 54, der dem § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO entlehnt ist – einer entsprechenden Anwendung des Rechts der Kostenerstattung. Gleichsam wie bei einer unterlegenen Gegenpart...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Regelungsgehalt

Rz. 5 Ein Rechtsanwalt erhält für die Vertretung eines Beteiligten in einem solchen Verfahren nach dem StaRUG eine 1,0-Verfahrensgebühr gemäß VV 3317 (vgl. VV 3317 Rdn 14). Als Wert bestimmt die Vorschrift, dass dieser unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber im Verfahren verfolgt, nach § 23 Abs. 3 S. 2 zu bestimmen ist. Eine Anknüpfung an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Echte und unechte Streitgenossenschaft

Rz. 72 Die Rechte von gemeinsam vertretenen Streitgenossen gegenüber dem erstattungspflichtigen Gegner erweisen sich als zentrales Problem der Kostenerstattung. Sie sind selbst dann umstritten, wenn die Streitgenossen voll obsiegen und der Gegner ihnen sämtliche Kosten zu erstatten hat. Teilweise wird ihnen nach überlieferter Meinung kostenrechtlich sogar verwehrt, Ansprüche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Eidesstattliche Versicherungen

Rz. 81 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung auf Herausgabe einer beweglichen Sache oder einer Menge bestimmter beweglicher Sachen muss der Schuldner gemäß § 883 Abs. 2 ZPO eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn die herauszugebende Sache nicht vorgefunden wird. Ferner muss der Schuldner im Rahmen der Forderungspfändung gemäß § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO dem Gläubiger die zur G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 19 Das Bußgeldverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also in Betracht im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde – einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) – bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Unterabschnitt 2), im gerichtlichen Verfahren (Unterabschnitt 3) und im Rechtsbeschwerdeverfahren einschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 94 In zahlreichen Fällen ordnet das RVG selbst an, dass innerhalb eines Verfahrens mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Andererseits wird an mehreren Stellen, insbesondere in §§ 16 und 19, angeordnet, dass bestimmte Tätigkeiten des Anwalts noch zur Gebühreninstanz zählen und keine gesonderte Angelegenheit auslösen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 95 Abänderungsverfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Rücknahme der Privatklage

Rz. 134 Entsprechend anzuwenden ist Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3, wenn der Privatkläger seine Klage zurücknimmt (§ 391 Abs. 1 StPO). Das ist jetzt durch den neuen S. 2 der Anm. Abs. 1 klargestellt. Bislang wurde aber schon die analoge Anwendung befürwortet.[153] Voraussetzung ist, dass der Anwalt als Verteidiger oder Vertreter des Privatklägers hat daran mitgewirkt, etwa der Verte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsmittel wird auftragsgemäß eingelegt – Anwalt rät sodann teilweise ab – Rechtsmittel wird nur eingeschränkt begründet

Rz. 31 Hatte der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag erhalten und das Rechtsmittel auftragsgemäß uneingeschränkt eingelegt, so bleibt es auch dann bei der vollen Verfahrensgebühr, wenn vor der Begründung von der Durchführung teilweise abgeraten wird und das Rechtsmittel dann auch nur mit eingeschränktem Antrag durchgeführt wird. Wenn die vollständ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Es ist unklar, ob die Vergütungsvereinbarung wirksam ist

Rz. 76 Probleme treten auf, wenn die Parteien darüber streiten, ob die Vergütungsvereinbarung nichtig ist. Der Anwalt gerät dann in ein Dilemma. Er läuft Gefahr, dass er im Rechtsstreit später völlig unterliegt, nämlichmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 60 Umstritten ist, ob im Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eine Kostenentscheidung zu treffen ist. Da sich die gleiche Frage im Erinnerungsverfahren stellt, sind die meisten Entscheidungen zur Kostenentscheidung im Erinnerungsverfahren ergangen. Insoweit wird daher auf die Ausführungen in Rdn 90 ff. verwiesen, die für das Beschwerdeverfahren ers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Unzulässigkeit nach Stellung eines Festsetzungsantrags über die gesetzlichen Gebühren

Rz. 26 Ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr ist unzulässig, wenn der Verteidiger nach Ausübung seines Ermessens zur Bestimmung der angefallenen Gebühren Kostenfestsetzung beantragt hat. Dann tritt nach §§ 315 ff. BGB Bindungswirkung ein, so dass für eine Pauschgebühr kein Raum mehr ist.[24] Das Verfahren nach § 42 muss vor einem Festsetzungsantrag durchgeführt werd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anerkenntnis

Rz. 140 Ein Anerkenntnis des Auftraggebers hindert ebenfalls den Ablauf der Verjährung. Insoweit tritt allerdings nicht lediglich eine Hemmung ein, sondern nach § 212 Nr. 1 BGB ein Neubeginn der Verjährung. Rz. 141 Von einem verjährungshindernden Anerkenntnis ist auszugehen, wenn der Auftraggeber dem Anwalt gegenüber die Vergütungsforderung bestätigt. Dies kann auch durch sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Prüfung

Rz. 581 Ob es sich um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung handelt, hat, wenn die Kosten mit der Hauptforderung beigetrieben werden, der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht, bei der Festsetzung der Kosten gemäß § 788 Abs. 2 ZPO der Rechtspfleger in eigener Verantwortung zu überprüfen. Dies gilt aber auch und erst recht dann, wenn der Gläubiger Teilzahlunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Unzulässigkeit nach Stellung eines Festsetzungsantrags über die gesetzlichen Gebühren

Rz. 91 Ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr ist unzulässig, wenn der Verteidiger nach Ausübung seines Ermessens zur Bestimmung der angefallenen Gebühren Kostenfestsetzung beantragt hat. Dann tritt nach §§ 315 ff. BGB Bindungswirkung ein, so dass für eine Pauschgebühr kein Raum mehr ist.[93] Das Verfahren nach § 51 muss vor einem Festsetzungsantrag durchgeführt werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Gesetzlich vorgegebener Rechnungszins (RückAbzinsV)

Rn. 679 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen, die Verpflichtungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bewerten, mit einem Durchschnittszins abzuzinsen, der dieser Restlaufzeit entspricht. Dieser Zins wird von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben, wobei sie die Vorgaben der RückAbzinsV zu beachten ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Verfahrensfragen

Rn. 164 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Unbeschränkt StPfl haben unter den Voraussetzungen des § 56 EStDV für den abgelaufenen VZ eine ESt-Erklärung abzugeben (§ 25 Abs 3 EStG). Wenn die Steuer nicht nach § 50 Abs 2 EStG durch den Steuerabzug abgegolten ist, sind auch beschränkt StPfl zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. EU-/EWR-Staatsangehörige können unter der Voraussetzung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 224 Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen existiert eine nicht mehr überschaubare Rechtsprechung, die sich teilweise nicht recht nachvollziehen lässt. Hinzu kommt, dass es bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Dokumentenpauschalen grds. um Einzelfallentscheidungen geht, die einen konkreten Fall betreffen und sich häufig nicht in generelle Regeln...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Telefax: Empfangender Rechtsanwalt

Rz. 36 Im Gegensatz dazu ist gesetzlich nicht geregelt, dass auch der ein Telefax empfangende Rechtsanwalt für dessen Ausdruck die Dokumentenpauschale erhält. Die vom Gesetzgeber vorgenommene unterschiedliche Behandlung von sendendem und empfangendem Rechtsanwalt ist zwar nicht recht nachvollziehbar, weil dem empfangenden Rechtsanwalt für den Ausdruck des Telefax i.d.R. höhe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erfüllung

Rz. 50 Hat der Mandant die ihm in Rechnung gestellte Vergütung bereits gezahlt, so entfällt damit nicht das Rechtsschutzbedürfnis für die Stellung des Antrags nach Abs. 1. Mit der rechtskräftigen Festsetzung kann der Anwalt späteren Meinungsverschiedenheiten und eventuellen Rückforderungsansprüchen von vornherein begegnen. Abgesehen davon kann die Wertfestsetzung auch gegenü...mehr

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zfs 06/2021, Schadensersatz... / Leitsatz

1. Die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB in Verbindung mit § 31 BGB setzt voraus, dass einer ihrer verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne des § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB persönlich verwirklicht hat. Über eine Wissenszusammenrechnung führt kein Weg zu dem für das Merkmal der Sittenwidrigkeit im Sinne des § 826 BGB erfo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / k) Festsetzung einer Einigungsgebühr

Rz. 146 Der BGH hatte zur BRAGO – Vergleichsgebühr[306] und zur RVG-Einigungsgebühr[307] früher entschieden, dass deren Festsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO erfordert, dass die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f. ZPO). Diese Rechtsprechung h...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 23 ff. / II. Bewertung

Rz. 7 In derartigen Fällen (etwa Beispiel 2) bedarf es besonderer Bewertungsmaßstäbe:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Staatskasse gem. § 55

Rz. 78 Besteht keine Möglichkeit, anderweitig Auslagenersatz zu beschaffen, sollte der Anwalt das Verfahren gem. § 55 nicht minder nachdrücklich betreiben als ein Verfahren nach § 126 ZPO. Es ist nichts dafür ersichtlich, warum die Staatskasse dem Grunde nach zum Auslagenersatz besser gestellt werden sollte als ein erstattungspflichtiger Gegner (vgl. Rdn 5 f.). Kommt es zu e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Prozessfinanzierung durch Dritte

Rz. 45 Eine Beratungspflicht des Anwalts kann sich auch in Bezug auf eine Prozessfinanzierung ergeben. Dieses Finanzierungsinstrument kommt vor allem für Mandanten in Betracht, die angesichts des hohen Streitwerts zu einer Eigenfinanzierung der gesamten Verfahrenskosten nicht in der Lage wären, obwohl ein Prozess in der Sache gute Erfolgsausichten hätte.[79] Jedenfalls in so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Beweislast

Rz. 19 Nach § 4 Abs. 2 S. 4, 2. Hs.a.F. war der Mandant, der behauptete, mit seinem Anwalt eine die gesetzliche Vergütung unterschreitende Vereinbarung geschlossen zu haben, für dieses Vorbringen beweisbelastet.[17] Dies galt erst recht, wenn er behauptete, der Anwalt habe eine unentgeltliche Tätigkeit zugesagt.[18] Diese Beweislastverteilung wich von den allgemeinen Beweisl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Das erstinstanzliche Grundurteil wird teilweise bestätigt

Rz. 337 Wird das Grundurteil nur teilweise bestätigt, so gilt das oben (siehe Rdn 336) Gesagte nach der Rspr. des BGH erst recht. Auch jetzt entsteht keine neue Angelegenheit. Beispiel: Wie vorheriges Beispiel (siehe Rdn 336); in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils wird das Grundurteil in Höhe einer Haftungsquote von 50 % aufrechterhalten. I. Ausgangsverfahren (Wert: 9.0...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 3 Abs. 1 regelt die Gebühren in Verfahren vor den Sozialgerichten dem Grunde nach. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte ist in § 51 SGG geregelt. Zu den Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit zählen seit dem 1.1.2005 gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG auch die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Rz. 2 § 3 Abs. 1 legt fest, dass der Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 356 Mit dem KostRÄG 2021 ist die bisher für den Urkunden- Scheck- und Wechselprozess vorgesehen Anrechnungsregelung von Anm. Abs. 2 zu VV 3100 in die VV Vorb. 3 als neuer Abs. 7 versetzt worden. Grund hierfür ist, dass nach der Rechtsprechung des BGH[397] auch im Berufungsverfahren vom Urkundsverfahren Abstand genommen werden kann. Daher stellt sich die Anrechnungsfrage ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer

Rz. 116 Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer sind zunächst die Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaften, § 60 Abs. 1 S. 3 BRAO. Auch Nicht-Rechtsanwälte, bspw. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, können also Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sein.[177] Auch wenn auf diese das RVG in persönlicher Hinsicht anwendbar ist, können sie dennoch nicht nach dem RVG a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verpflichtung gegenüber einem Dritten

Rn. 35 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Eine ungewisse Verbindl. liegt nur vor, wenn sie den Charakter einer Schuld hat, d. h., wenn es sich um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handelt. Dazu gehören einmal privatrechtliche Verpflichtungen, die insbes. durch Vertragsabschluss (z. B. Erteilen eines Auftrags) oder zum Schadensersatz verpflichtende Handlung entstehen können. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 26 Da die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsfähig ist,[18] soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, gilt es hierbei folgende Besonderheiten zu beachten: Ist der Rechtsanwalt vor der Anerkennung des Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den BGH[19] durch die einzelnen Wohnungseigentümer persönlich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung

Rz. 9 Die Festsetzung und Erstattung der Geschäftsgebühr aus der Staatskasse (§ 44 S. 1) ist nach § 2 Abs. 1 BerHG aber zusätzlich davon abhängig, dass die Vertretung erforderlich gewesen ist. Erforderlich ist die Vertretung dann, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit für ihn, seine Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verband

Rz. 29 Die Bruchteilsgemeinschaft erschöpft sich in der gemeinschaftlichen Berechtigung (§§ 741 ff. BGB). Ihr fehlt schon im Ansatz die Verselbstständigung einer Vermögensmasse, der losgelöst von den Einzelinteressen der Mitglieder eigenständige Rechtsqualität zukommen könnte. Hier gilt ebenso wie bei allen anderen Personenmehrheiten, deren Bedeutung nur in der Bündelung von...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vertretung sonstiger Beteiligter (Nr. 2)

Rz. 12 Zu diesem Personenkreis gehören der Schuldner, der eingetragene (Mit-)Eigentümer, der Miterbe, der Insolvenz-, Nachlassverwalter und der Testamentsvollstrecker. Für diese ist grundsätzlich der Wert des Gegenstandes der Zwangsversteigerung (vgl. Rdn 10),[16] im Verteilungsverfahren der zur Verteilung kommende Erlös (vgl. Rdn 11) maßgebend. Der Wert der Forderung spielt...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 2 Gründe

II. A. Der Senat kann mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden (§ 90 Abs. 2 FGO). B. Die Klage ist unbegründet. Der Ablehnungsbescheid vom 20.10.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.11.2020 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten. Der Beklagte ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Kläger keinen Anspruch a...mehr

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AGS 06/2021, Erstattungsans... / II. Folgen der Nichtexistenz der Beklagten zu 1

1. Partielle Parteifähigkeit Das OLG Saarbrücken geht zunächst aufgrund der im Erkenntnisverfahren getroffenen Feststellungen auch für das Kostenfestsetzungsverfahren davon aus, dass die Beklagte zu 1 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht existiert. Eine nicht existente Partei sei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihr...mehr

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FF 06/2021, Verweigerung vo... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Verfassungsbeschwerde betraf die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren, in dem die Beschwerdeführerin die Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis über die Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen in einem praktizierten (paritätischen) Wechselmodell verfolgt. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter von zwei minderjähr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rn. 53 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Handelsrechtl. geboten sind Rückstellungen nur dann, wenn der Kaufmann nach den am BilSt vorliegenden Verhältnissen ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen muss. Diese Voraussetzung ist in § 249 nicht ausdrücklich kodifiziert. Ungewisse Verbindl. müssen sich aber so hinreichend konkretisiert haben, dass sie eine wirtschaftliche Belastung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erstattungsfragen bei Anwaltswechsel

Rz. 140 Nach § 689 ZPO ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ausschließlich für das Mahnverfahren zuständig. Durch diese gesetzliche Vorgabe wird der Antragsteller in aller Regel einen Rechtsanwalt seines Wohnsitzes mit der Vertretung im Mahnverfahren beauftragen. Die Kosten dieses Rechtsanwalts sind nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO vo...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 4.1 Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt ist ein Steuerpflichtiger, wenn er entweder bei haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. bei Handwerkerleistungen Auftraggeber oder bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen Arbeitgeber ist.[1] Das kann der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines eigenen Hauses, aber auch ein Mieter sein. Wohnungseigentümergemeinschaften Besteht ein Beschäftigungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während in den jeweiligen Gebühren- und Auslagentatbeständen geregelt ist, welche Vergütung der Anwalt für seine Tätigkeit erhält, also wann und unter welchen Voraussetzungen der Vergütungsanspruch entsteht, bestimmt Abs. 1, wann die Vergütung fällig wird, also wann der Anwalt mit dem Auftraggeber abrechnen kann. Die Vorschrift des Abs. 1 ist damit lex specialis zu § 2...mehr