Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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ZErb 08/2020, Beweislast fü... / Aus den Gründen

I. Die Erblasserin und ihr am 2.8.2002 vorverstorbener Ehemann schlossen am 19.5.1992 einen notariell beurkundeten Erbvertrag, mit welchem sie sich wechselseitig zu Alleinerben bestimmten. Weiter verfügten sie die Einsetzung des Beteiligten zu 2 – des aus erster Ehe stammenden Sohnes des vorverstorbenen Ehemannes – zum Alleinerben des Zuletztversterbenden. Unter § 4 des Erbve...mehr

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zfs 08/2020, Deckungsumfang... / Sachverhalt

Die Kl macht aus abgetretenem Recht des VN, eines von ihr beauftragten Rechtsanwalts, Schadensersatzansprüche gegen dessen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung geltend. Gegenstand des Vertrages war die Zusage von Deckung, falls der VN wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmun...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / III. Ein Vorschlag und Beispiel zum Ablauf der Ermessensentscheidung

Hierzu wieder unser Beispiel nach dem Fall des OLG Düsseldorf. Der Testamentsvollstrecker muss Immobilien sanieren, die Erbengemeinschaft besteht aus zwei Miterben. Normalerweise muss er für den Nachlass das wirtschaftliche Optimum herausholen und darf dabei bis zur Grenze der "Abwegigkeit" seine wirtschaftlich-rechtliche Entscheidungshoheit und -freiheit ausüben, ohne dass ...mehr

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zfs 08/2020, Arglistige Täu... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Kl. hat keinen Anspruch gegen die Bekl. auf Zahlung von 37.233,65 EUR gem. § 1 S. 1 VVG in Verbindung mit dem unstreitig zwischen den Parteien geschlossenen Gebäudeversicherungsvertrag. Im Ergebnis zu Recht ist das LG davon ausgegangen, dass die Bekl. gem. Nr. 24.2.1 und 24.2.2 VGB 12 leistungsfrei ist, weil der Kl. seine aus Nr. 24.1 Spiegelstrich 8 VGB 12 resultiere...mehr

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ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / b) BGH, Urt. v. 22.1.1962 – II ZR 11/61 (Andeutung des Vorsorgefalls)

Der BGH hat zudem eine Bevollmächtigung durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer behandelt und – obiter dictum – darauf hingewiesen, dass es nicht ausgeschlossen sei, einem geschäftsführenden Gesellschafter, etwa mit Rücksicht auf seine persönlichen Verhältnisse ("im Falle seines Unvermögens")“, das Recht einzuräumen einen Dritten im weiten Umfang mit Geschäftsführungsaufg...mehr

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ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / III. Schlussbetrachtung

Im Ergebnis ist für die Beantwortung der Frage, ob ein Vorsorgebevollmächtigter im Personengesellschaftsrecht Organbefugnisse übernehmen kann, eine Wertungsentscheidung erforderlich. Für die Zulässigkeit spricht die Subsidiarität der Betreuung und die zwischen Betreuung und Vorsorgevollmacht bestehende Funktionsäquivalenz. Das Argument des BGH, dass fehlende interne gesellsc...mehr

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zfs 08/2020, Touchscreen al... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Der Rechtsbeschwerde bleibt ein Erfolg versagt." 1. Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist zunächst nicht zu beanstanden. Das AG ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass der Betr. unmittelbar vor dem Unfall das Bedienfeld des Berührungsbildschirms betätigte und wegen der damit verbundenen zeitweisen Unaufmerksamkeit von der Fahrbahn abgekommen ist. Seine Überzeug...mehr

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zfs 08/2020, Fahrtenbuchano... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Die gegen diesen Beschluss des VG gerichtete Beschwerde des ASt. hat keinen Erfolg. 1. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist unzulässig (geworden). a) Die beantragte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage ist nämlich nicht mehr möglich, wenn sich der angegriffene Verwaltungsakt erledigt hat (vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Recht...mehr

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zfs 08/2020, Zusatzgebühr f... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [6] Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde muss – so nachvollziehbar ihr Anliegen im Kern auch sein mag – ohne Erfolg bleiben: [7] 1. Die im Jahre 2013 mit dem 2. KostRMoG eingeführte Gebührenziffer VV-RVG Nr. 1010 lässt, von Wortlaut wie auch von der Gesetzesbegründung her (BT-Drs 17/11471, S. 272, re. Sp. oben), an Deutlichkeit zu wünsch...mehr

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zfs 08/2020, Vorbeugender e... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 S. 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG zu ändern oder aufzuheben wäre. Das VG hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Recht als unzulässig abgelehnt. Dem Rechtsschutzsuchende...mehr

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zfs 08/2020, Parallel zum K... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Der (erneute) Antrag des ASt. auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis ist gem. § 122 Abs. 1, § 88 VwGO sachgerecht als Antrag nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO auszulegen, den vorläufigen Rechtsschutz versagenden Beschluss der Kammer v. 23.12.2019 – 1 B 39/19 – zu ändern und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Entziehung ...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 2. Die nachlassbezogenen jährlichen Ertragssteuern des Erben nach dem Erbfall

Die Ertragssteuern, die bis zum Erbfall noch in der Person des Erblassers entstanden und Erblasserschulden sind, hat Dauervollstrecker schon im Rahmen seiner Abwicklungsaufgaben mit Nachlassmitteln zu bezahlen.[56] Wie ist es jedoch für die Ertragsteuern ab dem Erbfall, die nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge tagegenau und gesetzlich zwingend beim Erben entstehen?[5...mehr

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zfs 08/2020, Deckungsumfang... / 2 Aus den Gründen:

"… 3. Die Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg, weil das BG die Fallumstände ohne Rechtsfehler dahingehend bewertet hat, dass die Treuhändertätigkeit des VN keine nach I. RB-RA versicherte Tätigkeit darstellte." a) Ob die vom VN aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages übernommene Tätigkeit vom Versicherungsschutz erfasst wird, ist in erster Linie durch Auslegung der...mehr

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ZErb 08/2020, Läuft ein ita... / IV. Die Entscheidung des Koordinationsausschusses

Schließlich wurde nach einer gründlichen Analyse des Falles ein wichtiger Grundsatz durch den Koordinationsausschuss aufgestellt, der auch den Richtern als Leitfaden dienen könnte: Zitat "Der Bankkontenvertrag wird nicht automatisch durch den Tod des Kontoinhabers beendet, sondern durch eine ausdrückliche Willensbekundung der Erben. Es bleibt festzuhalten, dass das Verhalten d...mehr

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ZErb 08/2020, Nacherbenverm... / Aus den Gründen

I. Die Antragstellerin begehrt einen Erbschein ohne Nacherbenvermerk, die Verfahrenspflegerin und das Nachlassgericht halten einen solchen Vermerk für erforderlich. Der Erblasser hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung und war bis zu seinem Tode mit der Antragstellerin verheiratet, die drei Kinder aus erster Ehe hat. Mit notariell beurkundetem Erbvertrag vom 21.8.1989 (Bl. ...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / IV. Ein kurzer Blick auf Erbengemeinschaft und Gleichbehandlungsgrundsatz

Wir wollen unser obiges Beispiel aus Abschnitt III. abwandeln. Der zweite Miterbe wehrt sich gegen die Auszahlung an den bedürftigen ersten Mitereben und trägt vor, dass dann oder stattdessen seine oder alle Steuern aus dem Nachlass bezahlt werden müssten, die durch die Vermietung der Immobilien entstehen (Einkünfte aus VuV). Das OLG Frankfurt/Main thematisierte dies im Ansat...mehr

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ZErb 08/2020, Vorrang der E... / Aus den Gründen

I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheinsverfahrens. II. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht erfüllt. Sie hat keine Aussicht auf Erfolg, da sie offensichtlich unzulässig ist. 1. Die Verfassungsbeschwerde wahrt bereits nicht den in ...mehr

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ZErb 08/2020, Pflichtteilse... / Leitsatz

1. Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein (Amtlicher Leitsatz). 2. Der nach § 518 Abs. 2 BGB heilende Vo...mehr

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zfs 08/2020, Vorbeugender e... / Sachverhalt

Der ASt. begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen eine ihm drohende Entziehung der ihm am 31.10.2018 wiedererteilten Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L. Mit Schreiben v. 24.10.2019 forderte die AG den ASt. unter Bezug auf zwei strafgerichtliche Verurteilungen auf, (…) ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Beantwortung der Frage vorzulegen, ob trotz der aktenkundige...mehr

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ZErb 08/2020, Feststellung ... / Leitsatz

1. Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände besteht bei einer formgerecht errichteten Verfügung von Todes wegen keine Veranlassung, den Testierwillen des Erblassers zur Zeit der Errichtung anzuzweifeln. 2. Errichtet der Erblasser am selben Tag zwei inhaltlich identische Schriftstücke, die Verfügungen von Todes wegen enthalten, liegt die Prüfung nahe, ob der Erblasser zwei Ori...mehr

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zfs 08/2020, Zur Rechtsprec... / I. Vorverfahren, §§ 55 ff. OWiG

Der Versuch, eine Umwandlung des Fahrverbotes bereits im Vorverfahren zu erreichen, wird selten erfolgreich sein, ist aber gelegentlich bei manchen Verkehrsbehörden möglich.[4] Die Verkehrsbehörden neigen grundsätzlich dazu, den Bußgeldkatalog recht schematisch anzuwenden. Soweit es um die Frage geht, ob ein Fahrverbot verhängt oder umgewandelt werden soll, passt die Erörter...mehr

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ZErb 08/2020, Pflichtteilse... / 3 Anmerkung

Zum wiederholten Male innerhalb von relativ kurzer Zeit hatte sich der Erbrechtssenat mit dem Pflichtteilsergänzungsrecht zu beschäftigen. Ebenfalls für den Praktiker bedeutsam waren die Urteile vom 26.6.2016 zum Fristlauf bei einem Wohnungsrecht (ZErb 2016, 266), vom 14.3.2018 zu den Darlehenszinsen bei einem Immobilienerwerb durch Ehegatten (ZErb 2018, 118) und vom 13.11.2...mehr

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ZErb 08/2020, Feststellung ... / Aus den Gründen

I. Der ledige und kinderlose Erblasser ist am 22.6.2017 in D. verstorben. Er errichtete am 8.7.2011 zwei im Wesentlichen gleichlautende Testamente. Ein Exemplar verblieb beim Erblasser, ein Exemplar gab er der Beteiligten zu1, seiner Cousine. Die Verfügungen haben folgenden Wortlaut:mehr

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Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz Der Steuerpflichtige muss auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG seine Betriebseinnahmen und -ausgaben so festhalten, dass die Finanzbehörde diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen kann. Sachverhalt Der Kläger hat einen täglich geöffneten Kebab-Imbiss betrieben. Er führte eine offene Ladenkasse und ermittelte die Umsätze nach vereinnahmten En...mehr

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Schonfristzahlung ermöglich... / 4 Die Entscheidung

Der BGH hebt das Urteil des Landgerichts auf und verweist den Rechtsstreit dorthin zurück. Ein Räumungsanspruch konnte nicht wegen des Härteeinwands der Mieterin verneint werden. Härteeinwand entfällt, wenn fristlose Kündigung möglich wäre Ein Mieter kann einer ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen and...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.11 Gewerbliche Rechte

5.11.1 Firma, Warenzeichen, Verbandszeichen Rz. 48 Die Firma ist nach § 17 Abs. 1 HGB der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt. Der Firmenname ist untrennbar mit dem Handelsgeschäft verbunden, sodass er nicht selbstständig pfändbar ist. Gleiches gilt für das eingetragene Warenzeichen[1] und für Verbandszeichen.[2] 5.11.2 Handelsgeschäft, Unternehmen, Betri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Beispiele pfändbarer Rechte

5.1 Anwartschaftsrechte Rz. 15 Das Anwartschaftsrecht ist das Recht auf Verschaffung des Eigentums an einer Sache.[1] Es ist nur dann pfändbar, wenn die Sache selbst gepfändet werden kann.[2] Ein Anwartschaftsrecht besteht in dem Moment, in dem der Berechtigte eine gesicherte Rechtsposition erlangt hat, die nicht mehr vom freien Willen des Veräußerers abhängig ist. Es kann si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.4 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 13 Die für Grundstücke geltenden Bestimmungen finden auch Anwendung für verschiedene Rechte an Grundstücken. Für die Vollstreckung in diese Rechte bestimmt § 870 ZPO, dass auf die Zwangsvollstreckung in eine Berechtigung, für die die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke entsprechend anzuwenden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rz. 22 Für die Vollstreckung in Grundstücke, Grundstücksbruchteile und die Gegenstände, auf die sich die Hypothek erstreckt[1], sowie in grundstücksgleiche Rechte[2] kommen drei Vollstreckungsmittel mit unterschiedlichen Zielen in Betracht: Sicherungshypothek: Sie dient, wie die vertraglich bestellte Sicherungshypothek[3], lediglich der Rangsicherung der Forderung, ohne zugle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.11.4 Patente

Rz. 51 Das Recht des Erfinders auf das Patent[1], das Anwartschaftsrecht auf Erteilung des Patents für die angemeldete Erfindung[2] sowie das Recht aus dem Patent[3] sind übertragbar[4] und damit auch pfändbar. Das Zusatzpatent[5] ist rechtlich selbstständig und muss gesondert gepfändet werden.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Widerspruch und sonstige Einwendungen

Rz. 8 Nach § 294 Abs. 2 AO können Realgläubiger der Pfändung der Früchte auf dem Halm widersprechen.[1] Dies bedeutet, dass Gläubiger, die ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück haben, gegen die Pfändung nach § 262 AO Einspruch erheben können. Wer als Realgläubiger anzusehen ist, bestimmt sich nach § 10 ZVG, der die Rechte darstellt, die ein Recht auf Befriedigung aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1 Pfändungsverfügung

Rz. 9 Die Pfändung der anderen Vermögensrechte i. S. d. § 321 AO erfolgt durch Pfändungsverfügung.[1] In dieser ist das gepfändete Recht so zu beschreiben, dass es unzweifelhaft identifiziert werden kann. Dem Drittschuldner – soweit ein solcher vorhanden ist (s. Rz. 10) – ist zu verbieten (Arrestatorium), aufgrund dieses Rechts an den Vollstreckungsschuldner eine Leistung zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.11.3 Lizenzen

Rz. 50 Eine Lizenz ist die vertragliche Gestaltung der Benutzung oder Ausnutzung eines geschützten Rechts (z. B. Patent, Warenzeichen). Nur wenn nach dem Vertragsinhalt die Übertragbarkeit der Lizenz vorgesehen ist, ist das Recht nach § 321 AO pfändbar. Außerdem sind die Lizenzgebühren nach § 309 AO pfändbar.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Einziehung

Rz. 13 Die Verwertung durch Einziehung nach § 314 AO kommt nur bei den Rechten in Betracht, bei denen nach dem Inhalt des Rechts die Auswechslung des Gläubigers möglich ist.[1] Können nur bestimmte Personen das Recht ausüben, so muss der Vollstreckungsgläubiger zu diesem Personenkreis gehören. Wenn dies der Fall ist, so kann der Vollstreckungsgläubiger mit der Einziehungsver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.2 Wiederkaufsrechte

Rz. 17 Das Recht auf einen Wiederkauf gem. §§ 456ff. BGB ist grundsätzlich übertragbar. Es ist damit auch nach § 321 Abs. 1 AO pfändbar.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.8 Eigentümerhypotheken, Eigentümergrundschulden

Rz. 28 Bei der Eigentümerhypothek steht dem Grundstückseigentümer zur Sicherung eines Regressanspruchs eine Hypothek am eigenen Grundstück zu.[1] Dieses Recht am eigenen Grundstück bleibt seinem Charakter nach eine Hypothek, sodass sie nach § 310 AO zu pfänden ist.[2] Rz. 29 Erlischt bei einer Hypothek die Forderung oder gelangt diese überhaupt nicht zur Entstehung[3], so wan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.10.4 Nacherbenrecht

Rz. 46 Nach dem Tod des Erblassers erlangt der Nacherbe ein Recht auf Anfall der Erbschaft.[1] Dieses Anwartschaftsrecht ist nach § 321 AO pfändbar.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.3 Versteigerungsbeschluss

Rz. 52 Die Anordnung der Zwangsversteigerung erfolgt durch gerichtlichen Versteigerungsbeschluss. Voraussetzung ist hierfür neben der Ordnungsmäßigkeit des Antrags die Voreintragung des Vollstreckungsschuldners im Grundbuch sowie das Vorliegen einer Vollstreckungsbestätigung.[1] Die Vollstreckungsvoraussetzungen hat das Gericht nicht zu prüfen. Das Gericht prüft nur die form...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.7 Grund- und Rentenschulden

Rz. 27 Nach § 321 Abs. 6 AO erfolgt die Pfändung von Grundschulden[1] und Rentenschulden[2], d. h. die Pfändung des dinglichen Rechts selbst, entsprechend §§ 309, 310 AO. Eine etwa durch diese Grundpfandrechte gesicherte Forderung ist ggf. daneben zu pfänden, da eine gesetzliche Bindung zum Sicherungsrecht nicht besteht.[3] Für den Pfändungsvorgang ist zu unterscheiden, ob e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängerbestimmung des § 312 AO war § 363 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 831 ZPO die entsprechende Bestimmung.[2] Die Norm beinhaltet spezielle Regelungen, die auf den Besonderheiten indossabler Wertpapiere beruhen. Forderungen und andere Vermögensrechte werden grundsätzlich nach den §§ 309ff. AO gepfändet. Dies gilt jedoch nicht für Fo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Wertpapiere

Rz. 2 Wertpapiere i. S. d. Bestimmung sind Urkunden, die das in ihnen verbriefte Recht derart verkörpern, dass sie selbst zum Träger des Rechts werden.[1] Ferner ist der Besitz am Papier zur Ausübung des Rechts erforderlich.[2] Solche Papiere werden grundsätzlich wie bewegliche Sachen behandelt.[3] Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich die indossablen Wertpapiere. Diese wer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3 Unveräußerliche Vermögensrechte

Rz. 7 Unveräußerliche Rechte sind nach § 319 AO i. V. m. § 851 ZPO in ihrem Bestand unpfändbar. Nach 321 Abs. 3 AO ist ein solches unveräußerliches Recht aber insoweit pfändbar, als die Rechtsausübung einem anderen überlassen werden kann.[1] Dies trifft überall zu, wo die Rechtsausübung oder Nutzung nicht notwendig an die Person des Vollstreckungsschuldners gebunden ist. Hie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1 Pfand- oder Vorzugsrecht eines Dritten

Rz. 3 Die vorzugsweise Befriedigung nach § 293 AO erfordert zunächst, dass ein Dritter ein Pfand- oder Vorzugsrecht an einer von der Vollstreckungsbehörde gepfändeten Sache hat. Dabei gilt § 293 AO nur für die Pfändung beweglicher Sachen.[1] Als Rechte, die die Möglichkeit nach § 293 AO eröffnen, kommen insbesondere die besitzlosen Pfandrechte nach dem BGB und dem HGB in Bet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Vermögensrechte

Rz. 4 Bei den nach § 321 AO zu pfändenden Vermögensrechten ist zunächst erforderlich, dass sie den Charakter eines Rechts haben. Aufgrund dieser zwingenden Voraussetzung scheiden alle tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zustände oder Verhältnisse – auch wenn diese mit einem Mittelzufluss im Zusammenhang stehen – aus, wie z. B. die Stellung als Alleinerbe oder künftiger Vermä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.3 Inbesitznahme durch den Vollziehungsbeamten

Rz. 9 Die Pfändung beweglicher Sachen erfolgt grundsätzlich dadurch, dass der Vollziehungsbeamte sie in Besitz nimmt, also an der Stelle des Vollstreckungsschuldners den Gewahrsam über die Sache erlangt.[1] Ausnahmen hiervon ergeben sich jedoch aus § 286 Abs. 2 AO. In der Praxis ist indes die Inbesitznahme eher die Ausnahme. Durch die Wegnahme durch den Vollziehungsbeamten e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.5.2 Nießbrauch

Rz. 21 Der Nießbrauch[1] ist ein unveräußerliches Recht, dessen Ausübung allerdings ausdrücklich übertragbar ist.[2] Eine Pfändung nach § 321 Abs. 3 AO kommt deshalb in Betracht.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.9.6 Anteile an einer Aktiengesellschaft

Rz. 37 Die Anteilsrechte an einer AG werden durch die Aktien verbrieft. Diese sind Wertpapiere, die nach § 808 ZPO gepfändet werden.[1] Das Bezugsrecht auf neue Aktien[2] ist hingegen ein übertragbares selbstständiges Recht, das nach § 321 AO gepfändet werden kann.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.4 Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB)

Rz. 19 Der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB – nicht zu verwechseln mit dem Anspruch auf Grundbucheintragung oder -änderung gegenüber dem Grundbuchamt – ist ein gegenüber dem dinglichen Recht selbst unselbstständiges Nebenrecht und demgemäß allein nicht pfändbar.[1] Ein Dritter kann jedoch ermächtigt werden, den Anspruch des Vollstreckungsschuldners im eigenen Na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Rz. 2 § 323 AO trifft eine Regelung ausschließlich für die Vollstreckung wegen einer Geldforderung. Dies ist ein auf eine Geldleistung gerichteter Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis. Ferner muss die Vollstreckung wegen der Geldforderung nach dem Wortlaut der Bestimmung in das unbewegliche Vermögen erfolgen. Für eine solche Vollstreckung kommen in Betracht: bei Grundstück...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.1 Anwartschaftsrechte

Rz. 15 Das Anwartschaftsrecht ist das Recht auf Verschaffung des Eigentums an einer Sache.[1] Es ist nur dann pfändbar, wenn die Sache selbst gepfändet werden kann.[2] Ein Anwartschaftsrecht besteht in dem Moment, in dem der Berechtigte eine gesicherte Rechtsposition erlangt hat, die nicht mehr vom freien Willen des Veräußerers abhängig ist. Es kann sich z. B. beim Kauf unte...mehr