Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Ausländische Werklieferung" an Eheleute

Leitsatz Ein unternehmerisch tätiger Ehegatte wird auch dann (alleiniger) Steuerschuldner für die Werklieferung eines ausländischen Unternehmers, wenn er die Leistung zusammen mit seiner nichtunternehmerisch tätigen Ehefrau empfangen hat. Sachverhalt Gestritten wurde um die Frage, ob für die Errichtung eines Einfamilienhauses durch eine in Österreich ansässige Baufirma der im...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.12 Anlage KSt 1 F-38 – Ermittlung des Endbetrags EK 02

Die Ermittlung auf der Anlage KSt 1 F-38 ist nur vorzunehmen durch bestimmte Wohnungsgesellschaften oder steuerbefreite Körperschaften, die bis zum 30.9.2008 einen Antrag nach § 34 Abs. 16 KStG stellen konnten. Nur in diesen Fällen wird ein positiver Endbestand des früheren EK 02 noch bis 2019 fortgeführt und gesondert festgestellt. In allen anderen Fällen ist bereits in 200...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch nationales Recht

Rz. 3 Soweit keine DBA bestehen bzw. das DBA keine Regelung zur Vermeidung der Doppelbelastung enthält, sieht § 34c EStG eine Entlastung im Wesentlichen im Weg der Anrechnung der Steuer aus dem Quellenstaat vor, jedoch keine Freistellung. § 34c EStG hat dabei, neben der Regelung von Sonderfällen, wie etwa in § 34c Abs. 5 EStG, eine doppelte Funktion: § 34c EStG regelt die Met...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.4 Europarecht

Rz. 28 Die Anrechnungsmethode nach § 34c EStG bzw. den DBA verstößt als Typus der Vermeidung einer Doppelbesteuerung – auch soweit sie die Anrechnung auf den inländischen Steuerbetrag begrenzt – nicht gegen das EU-Recht[1]. Rz. 28a Inwieweit eine Beschränkung der Anrechenbarkeit ausl. Quellensteuer auf ausl. Beteiligungserträge mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist, war insbes....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3.3 Festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer

Rz. 54 Die ausl. Steuer ist nur anrechenbar, wenn sie die Leistungsfähigkeit des Stpfl. tatsächlich und nicht nur fiktiv gemindert hat. Vor diesem Hintergrund müssen kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Steuer ist (gegen den Stpfl.) festgesetzt (Rz. 56), (von dem Stpfl.) gezahlt (Rz. 57f.) und um einen im Quellenstaat entstandenen Ermäßigungsanspruch zu kürzen (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.1 Tatsächliche Besteuerung der ausländischen Einkünfte im Quellenstaat

Rz. 33 Die Frage, ob die ausl. Einkünfte tatsächlich im Quellenstaat besteuert worden sein müssen, ist mittlerweile durch das Gesetz v. 16.5.2003[1] beantwortet worden. Hierbei ist wie folgt zu unterscheiden: Rechtslage bis einschließlich Vz 2002: Auf eine tatsächliche Besteuerung kam es nicht an[2]. Rechtslage ab Vz 2003: Nach § 34c Abs. 1 S. 3 Halbs. 2 EStG werden ausl. Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2 Zeitliche Identität

Rz. 83 Nach § 34c Abs. 1 S. 5 EStG ist die ausl. Steuer nur insoweit anzurechnen, als sie auf die im Vz bezogenen Einkünfte entfällt. Diese Regelung bedeutet eine Begrenzung in zeitlicher Hinsicht. Danach kann in einem bestimmten Vz nur diejenige ausl. Steuer angerechnet werden, die im Ausland für das Jahr erhoben wird, das dem inländischen Vz entspricht. Es kommt also weder ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsichtsrecht in die Akten des Finanzamts

Leitsatz Es besteht nach der Datenschutzgrundverordnung kein Anspruch auf Einsicht in die Einkommensteuerakten des Finanzamts. Sachverhalt Die Kläger begehren unter Hinweis auf Art. 15 Abs. 1, 2 DS-GVO Einsicht ihre Einkommensteuerakte. Ein entsprechender Antrag, der auf die Regelungen der AO gestützt wurde, wurde vom Finanzamt bereits abgelehnt und ist Gegenstand eines geson...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.2 Bestimmung der ausländischen Einkünfte

Rz. 173 Es muss sich nach dem einschlägigen DBA um ausl. Einkünfte handeln. Wenn es hingegen infolge einer sog. Rückfallklausel ("subject-to-tax-Klausel"; z. B. Art. 23 Abs. 2 a. E. DBA USA bzw. § 50d Abs. 9 EStG) zu einer Besteuerung im Inland kommt, so handelt es sich um inl. und nicht um ausl. Einkünfte. Eine Rückfallklausel fingiert ein Besteuerungsrecht des Ansässigkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2.1 Anrechenbare ausländische Steuer

Rz. 103 Aus der Formulierung, dass "statt der Anrechnung" die ausl. Steuer abgezogen werden kann, folgt, dass sämtliche Tatbestandsmerkmale des § 34c Abs. 1 EStG erfüllt sein müssen. Insoweit wird auf die Ausführungen zu Abs. 1 verwiesen. Rz. 104 § 34c Abs. 2 EStG wurde im Rahmen des JStG 2007 insoweit ergänzt, als die ausl. Steuer nur noch dann und insoweit abgezogen werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.1 Grundsatz

Rz. 11 Die Anrechnung verlangt, dass eine Personenidentität des Stpfl. im Ausland und im Inland gegeben ist. Bei Qualifikationskonflikten ist vorbehaltlich des DBA das deutsche Recht maßgebend[1]. In den in den Rz. 12 bis 23 dargestellten sechs Fällen ist die Steuersubjektidentität fraglich.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.2 Personengesellschaften

Rz. 12 Werden die ausl. Einkünfte von einer Personengesellschaft bezogen, sind die Gesellschafter anrechnungsberechtigt. Die Anrechnung von ausl. Steuer vollzieht sich auf der Ebene der Gesellschafter bei deren individueller Steuerfestsetzung. Der Betrag der anzurechnenden Steuer ist in die gesonderte Feststellung nach § 180 AO aufzunehmen und dort auf die Gesellschafter zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.3 Vorteilhaftigkeit des Abzugs

Rz. 110 Grundsätzlich gilt, dass die Anrechnungsmethode den Stpfl. besser stellt als die Abzugsmethode, wenn die ausl. Steuer voll anrechenbar ist. Praxis-Beispiel Vergleich Anrechnungs- und Abzugsmethode Ausländische Steuer 5.000 EUR, volle Anrechenbarkeit wird unterstellt. Summe der Einkünfte (hier gleichzusetzen mit zu versteuerndem Einkommen) von 100.000 EUR, darauf Steuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.2 Aufzuteilende inländische Einkommensteuer

Rz. 80 Die aufzuteilende deutsche ESt ist nach § 34c Abs. 1 S. 2 EStG die sich aus §§ 32a, 32b, 32c EStG (nur Vz 2007), §§ 34, 34a und 34b EStG ergebende ESt. Aufgeteilt wird daher die sich aus dem ESt-Tarif nach § 32a EStG ergebende ESt, eventuell nach Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG). Diese tarifliche ESt ist im Vz 2007 durch die Tarifbegrenzung f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 37 einstweilen frei Rz. 38 Ab Vz 2003 hat sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 27 [Leistungen nach dem FELEG]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 27 EStG sind der Grundbetrag der Produktionsaufgaberente (§ 13 EStG Rz. 271ff.) und das Ausgleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG), jeweils jedoch nur bis zum Höchstbetrag von 18.407 EUR, steuerfrei. Rz. 2 Mit dem FELEG verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, älteren landwirtschaftlichen Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ängste und Widerstände abbauen: Die 5 häufigsten ABER und wie Sie damit umgehen

Zusammenfassung Wie bei jeder Veränderung und neuen Projekten werden Ihre Mitarbeiter - bis auf wenige Ausnahmen - nicht sofort Hurra schreien, sondern sich zurückhaltend oder ablehnend verhalten. Das ist normal und menschlich. Gerade wenn es um das Thema Digitalisierung geht, kann das Gefühl der Überforderung aufkommen oder die Angst, dass man überflüssig oder austauschbar ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4.1 Einkommensteuer

Rz. 6 Die Anrechnung ausl. Steuer nach § 34c EStG begünstigt in erster Linie nur unbeschränkt Stpfl. Dies sind Personen, die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind, sowie Personen, die nach § 1 Abs. 2 und 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Rz. 7 Beschränkt Stpfl. haben lediglich in einem Ausnahmefall – zunächst nur auf Basis einiger DBA, nunmehr aber auch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage Z / 2.1 Vor Zeilen 1–11

Der Vordruck dient der Feststellung des verbleibenden Zuwendungsvortrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 f. KStG. Spenden und Beiträge, die im laufenden Vz wegen Überschreitens der Höchstbeträge nicht bei der Einkommensermittlung abgezogen werden konnten, können zeitlich und betragsmäßig unbeschränkt in künftigen Vz bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Höchstbeträge abgez...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.2 Hinzurechnungsbetrag (§ 12 AStG)

Rz. 26 Nachdem durch Wegfall des § 10 Abs. 5 AStG die DBA keine Sperrwirkung gegenüber dem AStG mehr entfalten, kann etwaigen Doppelbesteuerungen nur noch im Weg des nationalen Rechts begegnet werden. Die Voraussetzung hierfür hat der Gesetzgeber in § 12 AStG geschaffen, der auf die Vorschriften zur Anrechnung nach § 34c Abs. 1 und 2 EStG verweist.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / D. Erbrechtsnachweis im ausländischen Recht/EuErbVO

I. Ausländische Rechtsordnungen Rz. 11 Die Legitimationsnachweise eines Erben sind in vielen Rechtsordnungen ganz unterschiedlich geregelt. Auch in Europa sind die Unterschiede ganz erheblich. Das österreichische Recht setzt positiv nach §§ 797–799 AGBGB, §§ 116 ff. AußStrG zunächst einmal voraus, dass eine sog. Erberklärung abgegeben wird, der Erbe also erklärt, dass er die ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Rechtsfolgen nach aktuellem Recht

1. Rechtsfolgen des Abs. 1 a) Wahlrecht Rz. 24 Bei Bestehen von Beschwerungen und/oder Beschränkungen, also im Falle des Vorliegens des Tatbestandes des Abs. 1, hat der Pflichtteilsberechtigte ein Wahlrecht, das ihm Hinterlassene anzunehmen (mit allen Beschwerungen und Beschränkungen)[106] oder es auszuschlagen, um seinen Pflichtteil zu verlangen. Dieses Wahlrecht entsteht mit ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Recht an einer Sache

Rz. 3 Hat der Erblasser ein Recht vermacht, mit dem ein Recht oder eine Sache des Erben belastet ist, soll dies nach § 2175 BGB nicht erlöschen. Liegt bspw. eine Konsolidation in Bezug auf ein dingliches Recht an einem Grundstück vor, führt die Vereinigung von Recht und Belastung in einer Person nicht zum Erlöschen des dinglichen Rechts (§§ 889, 1063 Abs. 2, 1068, 1256, 1273...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Welches Recht ist anwendbar?

Rz. 6 Für die Bestimmung, wer zu den gesetzlichen Erben zählt und zu welchen Quoten diese erben, ist grundsätzlich das im Zeitpunkt des Erbfalls geltende Recht maßgeblich, es sei denn, die Auslegung führt zu einem anderen Ergebnis.[14] Dies gilt vor allem für eine Rechtsänderung zwischen Testamentserrichtung und Erbfall. Die Auslegung kann jedoch ergeben, dass das bei Testam...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2220 Zwingendes Recht

Gesetzestext Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker nicht von den ihm nach den §§ 2215, 2216, 2218, 2219 obliegenden Verpflichtungen befreien. A. Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift des § 2220 BGB dient dem Schutz der Erben. Hierdurch soll erreicht werden, dass den Erben ein Mindestmaß an Rechten gegenüber dem Testamentsvollstrecker verbleibt. Demzufolge kann der Erblasser...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Rechtsfolgen nach altem Recht

1. Allgemeines Rz. 37 Die Rechtsfolgen, die sich aus dem Bestehen von Beschwerungen und Belastungen i.S.d. § 2306 BGB ergeben, hängen – bei Erbfällen vor dem 1.1.2010 – vom Umfang des dem Pflichtteilsberechtigten hinterlassenen Erbteils ab. Übersteigt dieser den gesetzlichen Pflichtteil nicht, gelten sämtliche Beschwerungen und Beschränkungen als nicht angeordnet. Ist er höhe...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VII. Recht auf Einsicht in Register und Akten

1. Einsicht in die Nachlassakte Rz. 64 Gemäß § 13 Abs. 1, 357 FamFG hat jeder Beteiligte ein Recht auf Einsicht in die Nachlassakte. In den Fällen, in denen der Pflichtteilsberechtigte aber nicht am nachlassgerichtlichen Verfahren beteiligt ist, kann ihm dennoch nach § 13 Abs. 2 FamFG ein berechtigtes Interesse zustehen. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert und nach ein...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Recht zur Ausschlagung

Rz. 1 Die Vorschrift billigt dem Nacherben das Recht zur Ausschlagung bereits mit dem Tod des Erblassers zu, obschon ihm (siehe § 2139 BGB) zu diesem Zeitpunkt die Erbschaft noch nicht angefallen ist. Dies Recht hat er für die gesamte Dauer der Vorerbschaft, da die Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB erst mit Kenntnis des Eintritts des Nacherbfalls beginnt.[1] Der Gesetzgeber ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 5. Bindung des Schiedsgerichts an das materielle Recht

Rz. 35 Inwieweit das Schiedsgericht an das materielle Recht gebunden ist oder nach Billigkeit zu entscheiden hat, hängt vom Inhalt der Schiedsklausel ab. Das Schiedsgericht kann auch über solche Fragen entscheiden, die sich nicht komplett aus dem materiellen Recht oder dem Testament ergeben. Hierunter fällt z.B. die Entscheidung über die Auseinandersetzung des Nachlasses[39]...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Kein Verzicht auf das Recht der Haftungsbeschränkung des Erben

Rz. 3 Die Vorschrift stellt schlicht fest, dass weder Nachlasspfleger noch der Nachlassverwalter auf die Beschränkung der Haftung des Erben verzichten kann. Dabei geht das Gesetz davon aus, dass der Erbe selbst auf das Recht der Haftungsbeschränkung verzichten kann. Das kann er nach einhelliger Auffassung sowohl vertraglich als auch durch eine einseitige Erklärung gegenüber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2192 ff.... / IV. Erwerbsgrund als subjektives Recht

Rz. 11 Positiv beschrieben hat der Begünstigte zweierlei: er hat das Recht, die Leistung zu behalten, die er bekommen hat, denn er hat sie mit rechtlichem Grund erworben und ist daher keinem Anspruch des Beschwerten aus § 812 BGB ausgesetzt. Damit einher geht seine Empfangszuständigkeit für die Leistung, die nur ihm gegenüber mit Erfüllungswirkung nach § 362 Abs. 1 BGB erbra...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Recht zur Totenfürsorge

Rz. 43 Das Rechtsinstitut der Totenfürsorge beinhaltet das Recht und die Pflicht der nächsten Angehörigen, über den Leichnam zu bestimmen und die Art der Bestattung, den Bestattungsort, die Grabgestaltung und die Grabpflege festzulegen. Das Totenfürsorgerecht beinhaltet auch das Entscheidungsrecht über den Zugang anderer Angehöriger zum Leichnam des Verstorbenen.[125] Nach h...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Welches Recht ist anwendbar?

Rz. 7 Für die Bestimmung des Kreises der Personen, die gesetzliche Erben sind, ist der Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend,[14] nicht dagegen der Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung. Bei der Einsetzung von Schlusserben ist der Eintritt des Schlusserbfalls maßgeblich. Es ist daher auf den Tod des Längstlebenden abzustellen.[15] Für das anzuwendende Recht ist auc...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Dem Recht der Nachlassverwaltung unterliegende Gegenstände

Rz. 6 Die Nachlassverwaltung erstreckt sich entsprechend ihrem Zweck, die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen, auf den gesamten Nachlass und damit auf das Nachlassvermögen.[18] Die Nachlassverwaltung betrifft allerdings nicht die persönlichen Rechtsbeziehungen des Erblassers, in die der Erbe mit dem Erbfall eingerückt ist,[19] höchstpersönliche Rechte sowie Gegenstände ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

Von dem Fiskus als gesetzlichem Erben und gegen den Fiskus als gesetzlichen Erben kann ein Recht erst geltend gemacht werden, nachdem von dem Nachlassgericht festgestellt worden ist, dass ein anderer Erbe nicht vorhanden ist.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht im Verhältnis zu dem Erben einem Erbschaftsbesitzer gleich.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Behandlung nach geltendem Recht (Erbfall ab dem 1.1.2010)

Rz. 34 Die aktuelle Rechtslage gilt für alle Erbfälle ab dem 1.1.2010.[107] Die zuvor geltende Differenzierung in § 2306 Abs. 1 BGB a.F. gilt seitdem nicht mehr. Vielmehr statuiert § 2306 in der aktuelle Fassung der Vorschrift ein grundsätzliches Wahlrecht des Pflichtteilsberechtigten, den belasteten Erbteil – unabhängig von dessen Umfang – anzunehmen oder auszuschlagen (vgl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Verlust des Rechts zur Haftungsbeschränkung nur einzelnen Nachlassgläubigern gegenüber (Abs. 2)

Rz. 10 Im Unterschied zu Abs. 1 sind hier diejenigen Fälle angesprochen, in denen der Erbe nur einzelnen Gläubigern gegenüber unbeschränkbar haftet. Das ist dann der Fall, wenn er sich weigert, die Richtigkeit eines von ihm erstellten Inventars an Eides statt zu versichern (§ 2006 Abs. 1 BGB), wenn er sich die Beschränkung seiner Haftung nicht gem. § 780 Abs. 1 ZPO hat vorbe...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Alt. 1 (Rechtssurrogation): aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts

Rz. 3 Alt. 1 regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Rechtssurrogation. Zum Begriff des Nachlasses siehe § 2032 Rdn 3. Der Begriff des "Rechts" ist weiter als der des Anspruchs i.S.v. § 194 BGB. Neben den unmittelbaren schuldrechtlichen und sachlichen Ansprüchen sind die Früchte i.S.v. § 99 Abs. 2 BGB ebenfalls mit umfasst (siehe § 2038 Rdn 34). Aber auch Rechte, die ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Rechte

Rz. 5 Auch Rechte, wie bspw. Urheberrechte/Schutzrechte (§ 34 VerlG, § 13 GebrauchsmusterG, § 29 DesignG, § 15 PatentG, § 27 MarkenG) können Gegenstand eines Vermächtnisses sein. Rz. 6 Höchstpersönliche Rechte des Erblassers können nicht unmittelbar Gegenstand eines Vermächtnisses sein. Zu den höchstpersönlichen Rechten zählen bspw. das Nießbrauchsrecht (§ 1061 BGB), beschrän...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Verlust des Rechts zur Haftungsbeschränkung allen Nachlassgläubigern gegenüber (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Der Erbe haftet allen Nachlassgläubigern gegenüber unbeschränkbar in den Fällen Für diese Fälle ordnet Abs. 1 S. 1 an: den Ausschluss der §§ 1973 und 1974 BGB (Regelung der Folgen des Ausschlusses von Nachlassg...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Testamentsvollstreckernachfolger

Rz. 6 Des Weiteren sind nach einhelliger Auffassung[15] die in Abs. 1 genannten Vorschriften auch auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und seinem Nachfolger anwendbar. Damit ist das Recht der Erben, selbst zusätzlich noch Rechnungslegung etc. zu verlangen, nicht ausgeschlossen. Erteilt der Testamentsvollstreckernachfolger seinem Vorgänger Entlastung, ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

I. Erbschaftskauf und Anteilsübertragung Rz. 2 § 2030 BGB regelt zwei Fälle: zum einen den Fall, in dem der Erbschaftserwerber im Anschluss an den mit dem Erbschaftsbesitzer auf Veräußerung der ganzen Erbschaft gerichteten Kaufvertrag (Erbschaftskauf, §§ 2371, 2385 BGB) von diesem tatsächlich Erbschaftsgegenstände aufgrund entsprechender Verfügungen erhalten hat.[1] Denn "die...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Anspruchsinhaber

1. Erbe Rz. 3 Nach Abs. 1 finden auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben einschließlich Vorerben [9] die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664, 666–668, 670 BGB sowie des § 673 S. 2 BGB und § 674 BGB Anwendung. Dem Nacherben stehen diese Ansprüche aus den vorgenannten Vorschriften erst nach Eintritt des Nacherbfalls zu.[10] Dieser...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Einzelne analog anwendbare Auftragsvorschriften

1. § 664 Abs. 1 BGB – Einschaltung Dritter Rz. 14 Der Testamentsvollstrecker hat das Amt höchstpersönlich durchzuführen und kann somit nicht die Testamentsvollstreckung insgesamt auf einen Dritten übertragen. Dies gilt auch, wenn der Erbe ausdrücklich zustimmt.[32] Kann jedoch der Testamentsvollstrecker gem. § 2199 Abs. 2 BGB einen Nachfolger ernennen, ist diese Übertragung d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

(1)Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664, 666 bis 668, 670, des § 673 Satz 2 und des § 674 entsprechende Anwendung. (2)Bei einer länger dauernden Verwaltung kann der Erbe jährlich Rechnungslegung verlangen.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Rechtsfolgen

I. Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs Rz. 6 Der Erbschaftserwerber kann sich wie der Erbschaftsbesitzer nicht auf die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb (§§ 892 f., 932 ff., 2366 f. BGB) der Erbschaft als Ganzes berufen.[8] Wer hingegen nur einzelne Sachen vom Erbschaftsbesitzer erwirbt, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen der sachenrechtlichen (§§ 892, 932 ff. BGB...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

I. Anspruchsinhaber 1. Erbe Rz. 3 Nach Abs. 1 finden auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben einschließlich Vorerben [9] die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664, 666–668, 670 BGB sowie des § 673 S. 2 BGB und § 674 BGB Anwendung. Dem Nacherben stehen diese Ansprüche aus den vorgenannten Vorschriften erst nach Eintritt des Nacherbf...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

Rz. 3 § 1966 BGB bestimmt die rechtlichen Folgen hinsichtlich der Rechtsstellung des Fiskus unter Anknüpfung an die nachlassgerichtliche Feststellung, dass ein anderer Erbe nicht vorhanden ist. Der Feststellungsbeschluss nach § 1964 Abs. 1 BGB mit der Vermutungswirkung des § 1964 Abs. 2 BGB stellt mithin zeitlich und sachlich die für die Rechtsstellung des Fiskus als gesetzl...mehr