Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Fonds nach dem InvStG 2004 – Verzinsung von unter Verstoß gegen Unionsrecht nicht erstatteter Kapitalertragsteuer

Leitsatz 1. Der Ausschluss ausländischer Fonds von den für inländische Fonds geltenden Regelungen des § 11 Abs. 1 und 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Deshalb hat ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaft...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.6.4 Gleitzeit, Zeitkonto

Rz. 102 Wird die geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers bei stetigem Entgelt auf einem Gleitzeitkonto oder einem Konto für flexible Arbeitszeiten erfasst, so ist dem Arbeitnehmer für Urlaubstage die durch den Urlaub ausgefallene Arbeitszeit auf dem Zeitkonto gutzuschreiben. Geschieht das nicht, handelt es sich nicht um Urlaubserteilung, sondern lediglich um die Möglichkeit...mehr

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Antenne im Mietrecht / 4 Bestimmung des Montageorts

Hat der Mieter einen Anspruch auf Gestattung einer Parabolantenne, bleibt dem Vermieter die Auswahl eines geeigneten Montageorts vorbehalten. Der Vermieter kann verlangen, dass die Parabolantenne so auf dem Balkon aufgestellt wird, dass sie von außen nicht sichtbar ist. Einer Untersagung der Montage am Balkongeländer kann auch ein der deutschen Sprache nicht mächtiger auslän...mehr

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Antenne im Mietrecht / 3.2 Abwägung Informationsinteresse gegen Eigentumsinteresse

Ein grundsätzlicher Vorrang des Informationsinteresses des Mieters (z. B. mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Herkunft) vor dem Eigentumsinteresse des Vermieters ergibt sich weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, da sowohl die in Art. 49 EG geregelte Dienstleistungsfreiheit noch die in Art. 10 EMRK gewährleistete Informationsfrei...mehr

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Antenne im Mietrecht / 3.4 Optische Beeinträchtigung

Praxis-Beispiel Optische Beeinträchtigung Eine erhebliche optische Beeinträchtigung des Anwesens ist gegeben, wenn die am Balkongeländer montierte Satellitenantenne (80 cm Durchmesser) in den Luftraum vor dem Geländer hineinragt, sich damit deutlich von der Fassade des Hauses abhebt und vom gegenüberliegenden Gebäude und der Straße aus sichtbar ist.[1] Diese Grundsätze gelten ...mehr

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Antenne im Mietrecht / 3.3 Berechtigte Verweigerung des Vermieters

Dagegen wird der Vermieter zur Verweigerung der Erlaubnis berechtigt sein, wenn die Antenne aus technischen oder sonstigen Gründen das Anwesen erheblich verunzieren würde, wobei sich der Vermieter auch nicht auf das Risiko eines Prozesses mit der Denkmalschutzbehörde einlassen muss, wenn diese die Entfernung verlangt.[1] Insofern kann das Begehren eines ausländischen Mieters...mehr

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Vorliegen eines begünstigungsfähigen Familienheims

Leitsatz Das Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c ErbStG kann nicht durch ein vergleichbares ebenfalls zur Erbmasse gehörendes Objekt ersetzt werden. Sachverhalt Der Kläger ist alleiniger Erbe seiner verstorbenen Mutter. Teil der Erbmasse sind 2 Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Die Mutter hat die Wohnung Nr. 1 im Dachgeschoss des Objektes selbst bewohnt; der Kläg...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 13.2 Terrorschadenversicherung

Die Kosten einer Terrorschadenversicherung sind bei gewerblichen Mietverhältnissen grundsätzlich umlagefähig, da sie eine Sach- und Haftpflichtversicherung i. S. v. § 2 Nr. 13 BetrKV darstellt, die dem Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner dient. Daher verstößt die Umlage der Kosten grundsätzlich nicht gegen das auch für gewerbliche Mietverhältnisse geltende Wirtschaftlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.7 Installationspflicht fernablesbarer Zähler und Heizkostenverteiler

Mit der Verordnung über die Änderung der Heizkostenabrechnung vom 24.11.2021 wurden die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 11.12.2018 in nationales Recht umgesetzt. Die wesentlichsten Neuerungen: Installationspflicht nach § 5 Abs. 2 HeizKV Ab 1.12.2021 wird der Gebäudeeigentümer verpflichtet, fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler zu installieren (§ 5 Abs. 2...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 1 Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (§ 2 Nr. 1 BetrKV)

Dazu gehören sämtliche laufend wiederkehrenden Verbindlichkeiten, deren Erhebung auf öffentlichem Recht beruht, namentlich die Grundsteuer. Diese kann in der vollen Höhe angesetzt werden. Im Fall einer Grundsteuervergünstigung darf nur die tatsächlich gezahlte Grundsteuer angesetzt werden. Hinweis Grundsteuernachforderungen ebenfalls Betriebskosten Ferner zählen auch Grundsteu...mehr

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Antenne im Mietrecht / 2.2 Parabolantenne aus beruflichen Gründen

Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn der Mieter aus beruflichen Gründen auf eine eigene Satellitenempfangsanlage angewiesen ist. In diesem Fall muss der Mieter jedoch darlegen, auf welche Weise eine solche Anlage gegenüber decoder- bzw. internetgestütztem Empfang leistungsfähig ist.[1] Dagegen ist ein aus beruflichen Gründen lediglich gesteigerter Informationsbedarf des Mieters...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 6 Fälligkeit des Urlaubsentgelts

Rz. 104 § 11 Abs. 2 BUrlG ist nicht nur eine von § 614 BGB abweichende Bestimmung des Fälligkeitstermins für die Zahlung des Urlaubsentgelts, sondern bringt den urlaubsrechtlichen Grundsatz zum Ausdruck, dass die Erfüllung des Urlaubsanspruchs voraussetzt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich auch bereit ist, für diese Zeit das geschuldete Urlaubsentgelt vorbehaltlos zu zahlen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung auf das W... / 3.3 Widerspruchsrecht gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 HeizKV

In § 4 HeizKV ist die Pflicht des Gebäudeeigentümers zur Ausstattung der Räume mit Erfassungsgeräten festgelegt. Wie bereits erörtert[1], kann der Gebäudeeigentümer diese Geräte auch mieten oder leasen. In diesem Fall hat er eine Informationspflicht gegenüber den Nutzern/Mietern. Er muss vorab die Nutzer über die Art der Gebrauchsüberlassung (Miete oder Leasing) und die dadu...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 8.12 Gebiet der ehemaligen DDR

Im Gebiet der ehemaligen DDR muss der Mieter Mängel aufgrund der dürftigen, aber zur Zeit der Herstellung des Gebäudes in der ehemaligen DDR üblichen Bauqualität als vertragsgemäß hinnehmen und kann daraus keine Rechte gegen den Vermieter herleiten. Insbesondere kann der Mieter an die Instandhaltungspflicht des Vermieters nicht die Anforderungen stellen, die nach westlicher ...mehr

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Instandhaltung und Instands... / Zusammenfassung

Überblick Unter Instandhaltung versteht man Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des vertragsgemäßen Zustands erforderlich sind (= Wartung). Instandsetzung ist die Beseitigung eines vertragswidrigen Zustands (= Reparatur). Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in di...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Ordentliche Kündigungsfrist

Rz. 12 Für die Anwendung des § 158 Abs. 1 SGB III ist die ordentliche Kündigungsfrist maßgebend, die für eine Arbeitgeberkündigung gilt. Selbst wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt und seine Kündigungsfrist kürzer ist, kommt es allein auf die vom Arbeitgeber einzuhaltende ordentliche Kündigungsfrist an. Dies gilt auch, wenn etwa die Partner des Arbeitsverhältn...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 7.4 Trittschall

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vermieter nicht zur andauernden Modernisierung der Wohnung und zur ständigen Anpassung an neue Normen und steigende Bedürfnisse verpflichtet. Daher kann der Mieter keine Schallschutzmaßnahmen verlangen, die es zur Zeit der Errichtung des Gebäudes (hier: 1924) noch gar nicht gab. Ein älteres Anwesen muss somit nicht die heute geltenden We...mehr

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Antenne im Mietrecht / 3.1 Parabolantenne trotz bestehendem Kabelanschluss

Nach dem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 24.8.1993[1] muss der Vermieter hier trotz des Kabelanschlusses die Montage einer Parabolantenne dulden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Breitbandkabelanschluss befriedigt das Bedürfnis des Mieters auf Empfang von Fernsehprogrammen aus dessen Heimatland derzeit und in absehbarer Zukunft nicht, während eine Parabol...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.4 Wechsel von Vollzeit- in Teilzeittätigkeit

Rz. 81 Der Wechsel von Vollzeit in Teilzeit oder umgekehrt ist keine Frage von Verdiensterhöhungen oder -verringerungen im Referenzzeitraum, sondern eine Frage der Arbeitszeitverringerung oder -erhöhung. Dabei stellt sich die Frage, wie sich diese auf das Urlaubsentgelt auswirkt. Die Berechnung des Urlaubsentgelts macht bei einem Wechsel von Vollzeittätigkeit in Teilzeittäti...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.5 International zwingendes deutsches Recht – Eingriffsnormen (Art. 9 Rom I-VO)

Rz. 35 Die gewählte oder durch die objektive Anknüpfung sich ergebende Arbeitsrechtsordnung wird durch Art. 9 Rom I-VO (ehemals Art. 34 EGBGB) ergänzt. Danach bleibt von den Art. 3 ff. Rom I-VO (ehemals Art. 27 ff. EGBGB) die Anwendung der Bestimmungen des deutschen Rechts unberührt, die ohne Rücksicht auf das im Vertrag anzuwendende Recht den Sachverhalt zwingend regeln. Al...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.2 Recht auf Information über unbefristete Arbeitsplätze und auf Aus- und Weiterbildung (§§ 18, 19 TzBfG)

Gemäß § 18 Abs. 1 TzBfG hat der Arbeitgeber die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen. Mit dem anlässlich der Umsetzung des Art. 12 der Arbeitsbedingungen-Richtlini...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Betriebe und Verwaltungen des öffentlichen Rechts

Rz. 11 Das Kündigungsschutzgesetz definiert den Begriff der Verwaltung ebenso wenig wie den des Betriebs. Die Formulierung "Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts" in § 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG lässt offen, ob außer auf Betriebe des privaten Rechts und Verwaltungen des öffentlichen Rechts auch auf Betriebe des öffentlichen Rechts und Verwaltungen de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Anwendbarkeit des deutschen Rechts – Ausländisches Kündigungsschutzrecht

5.1 Systematik Rz. 26 Welches Recht auf den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers anwendbar ist, beurteilt sich nach den Art. 3 ff., insbesondere 8 Rom I-VO.[1] Damit ist zunächst wie bei jedem Vertrag entscheidend, ob sich die Parteien auf ein bestimmtes anwendbares Recht geeinigt haben, s. Art. 3 Rom I-VO (ehemals Art. 27 EGBGB). Danach ist jedoch auch das anwendbare Recht nach o...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Rechte und Pflichten des befristet Beschäftigten

Vom Grundsatz her ist das befristete Arbeitsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Es gelten unter den Parteien dieselben Rechte und Pflichten, wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Dies hat zur Folge, dass alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regeln (z. B. hinsichtlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen etc.) auch für dieses ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts

Rz. 3 Das KSchG enthält keine eigenständige Definition des in § 23 KSchG verwendeten Betriebsbegriffs. Grds. gleicht das Verständnis des KSchG von einem privatrechtlichen Betrieb aber dem des § 4 BetrVG [1] Nach dem in Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelten Betriebsbegriff versteht man unter einem Betrieb des privaten Rechts eine selbstständige organisatorische Einheit, in...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.3 Günstigkeitsvergleich (Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO)

Rz. 32 Nach 8 Abs. 1 Rom I-VO (ehemals Art. 30 Abs. 1 EGBGB) darf die Rechtswahl der Parteien nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der Schutz entzogen wird, der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts gewährt wird, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre. Der Arbeitnehmerschutz soll also nicht durch Rechtswahl umgangen werden können. Unklar und bisher ohne Hinw...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Systematik

Rz. 26 Welches Recht auf den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers anwendbar ist, beurteilt sich nach den Art. 3 ff., insbesondere 8 Rom I-VO.[1] Damit ist zunächst wie bei jedem Vertrag entscheidend, ob sich die Parteien auf ein bestimmtes anwendbares Recht geeinigt haben, s. Art. 3 Rom I-VO (ehemals Art. 27 EGBGB). Danach ist jedoch auch das anwendbare Recht nach objektiven Krit...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.2 Objektive Anknüpfung (gem. Art. 8 Abs. 2, 3 Rom I-VO)

Rz. 29 Mangels Rechtswahl entscheidet sich die Anwendung des deutschen Rechts in objektiver Anknüpfung. Nach Art. 8 Abs. 2 Rom I-VO (ehemals Art 30 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB) ist hierfür der Ort maßgeblich, an dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, selbst wenn er vorübergehend in einen anderen Staat entsandt ist; nach Abs. 3 (ehemals Nr. ...mehr

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Anwendung der DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung; Voraussetzungen und Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

Leitsatz 1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzverwaltung unterfällt dem Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auf eine Differenzierung nach der Art der Aktenführung, der Art der Dokumente oder der Form der Bearbeitung kommt es nicht an. 2. Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO beschränkt die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung nicht a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.1 Freie Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO)

Rz. 28 Die Rechtswahl nach Art. 3 Rom I-VO (ehemals Art. 27 EGBGB) kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen.[1] In der Annahme einer konkludenten Rechtswahl ist die Rechtsprechung bislang recht großzügig verfahren. Die arbeitsvertragliche Inbezugnahme eines deutschen Tarifvertrags etwa wurde mehrfach als Wahl des deutschen Rechts gewertet[2] und auch eine Gerichtsklausel i...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kündigungsschutzrechtlicher Status des befristet Beschäftigten

Betriebliche Voraussetzung für das Bestehen des allgemeinen Kündigungsschutzes ist das Überschreiten der gemäß § 23 Sätze 2 und 3 KSchG maßgeblichen Mitarbeiteranzahl (sog. Schwellenwert). Bei der Feststellung der Zahl der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer sind befristet Beschäftigte voll mitzuzählen. Nur für Beschäftigte in Teilzeit sieht § 23 Satz 4 TzBfG ei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.4 Berücksichtigung des Ortsrechts bei der Vertragserfüllung (Art. 12 Abs. 2 Rom I-VO)

Rz. 34 Nach Art. 12 Abs. 2 Rom I-VO (ehemals Art. 32 Abs. 32 Abs. 2 EGBGB) sind unabhängig vom Statut des Arbeitsvertrags das Recht des Erfüllungsorts sowie die Art und Weise der Vertragserfüllung zu berücksichtigen. Davon erfasst sind auch die Erfüllungsmodalitäten im Arbeitsverhältnis. Feiertage am ausländischen Arbeitsort etwa gelten auch für die Beschäftigten, die deutsc...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2.2 Vollständige Auskunftserteilung

Die Auskunftserteilung sollte sorgfältig und umfassend unter Berücksichtigung der Auflistung in Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2 DSGVO erfolgen. Auch unvollständige Angaben können einen Schadensersatzanspruch auslösen. Hinweis Inhalt des Auskunftsausspruchs Gemäß Art. 15 hat die auskunftsverlangende Person ein Recht auf Auskunft über die folgenden personenbezogenen Daten und Informat...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Vertreter während der Pflegezeit (§ 6 PflegeZG)

Mit der Reform der Pflegeversicherung ist zum 1.7.2008 das sog. Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Zu diesem Zweck wird zum einen mit § 2 PflegeZG das Recht des Beschäftigten auf ein kurzzeitiges Fernbleiben von der Arbeit in Akutfällen begründe...mehr

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Sprecherausschuss für leite... / 4 Geschäftsführung

Der Sprecherausschuss wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende vertritt den Sprecherausschuss im Rahmen der von diesem gefassten Beschlüsse.[1] Will der Arbeitgeber dem Sprecherausschuss eine Erklärung wirksam zuleiten, so muss er sie gegenüber dem Vorsitzenden des Sprecherausschusses abgeben. Das entspricht auch der Rechtslage nach ...mehr

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Sprecherausschuss für leite... / 7 Mittel und Kosten

Der Sprecherausschuss ist nicht vermögensfähig. Auch wenn es nicht wie in § 41 BetrVG ausdrücklich verboten ist, ist der Sprecherausschuss nicht befugt, Beiträge zu erheben. Es obliegt dem Arbeitgeber, ihm die für die Sitzungen und laufende Geschäftsführung erforderlichen Räume, sachlichen Mittel und das Büropersonal nach § 14 Abs. 2 SprAuG zur Verfügung zu stellen. Mittel f...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Verbot von Diskriminierung (§ 4 Abs. 2 TzBfG) und Benachteiligung (§ 5 TzBfG)

§ 4 Abs. 2 TzBfG verbietet ausdrücklich jede Schlechterstellung eines Arbeitnehmers wegen der Befristung seines Arbeitsvertrags. Dieses Diskriminierungsverbot ergibt sich eigentlich schon aus dem aus Art. 3 GG abgeleiteten sog. arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Gesetzgeber sah sich veranlasst, das Verbot im Hinblick auf die Anforderungen der europäischen Ric...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rz. 6 Trotz der Vielzahl von Gesetzesänderungen: Der Kündigungsschutz steht nicht zur beliebigen Disposition des Gesetzgebers. Nach der st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist die allgemeine Vertragsfreiheit ein Teil der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Handlungsfreiheit. Damit gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG die Privatautonomie.[1] Die Vertragsfreiheit des Arb...mehr

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Werbungskosten / 3 Prozesskosten

Prozesskosten sind als Werbungskosten nur abzugsfähig, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen. Von der Rechtsprechung als Werbungskosten anerkannt werden vor allem Prozesskosten in einem Rechtsstreit, in dem es um die Zahlung von Arbeitslohn, um die Rechtsgültigkeit einer Kündigung oder um das Fortbestehen eines Dienstverhältnisses ging....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Klageverzicht/treuwidriges Verhalten des Arbeitnehmers

Das Recht des Arbeitnehmers, die Unwirksamkeit einer Befristung durch Klage gemäß § 17 KSchG geltend zu machen, kann weder vor noch bei Vereinbarung der Befristung etwa durch eine Verpflichtungserklärung abbedungen werden, wonach der Arbeitnehmer keine Befristungskontrollklage erheben werde. Das ergibt sich daraus, dass nach § 22 Abs. 1 TzBfG von den §§ 14, 17 TzBfG, in dene...mehr

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Sprecherausschuss für leite... / 6.2.1 Einstellung und Entlassung

Der Arbeitgeber muss dem Sprecherausschuss rechtzeitig mitteilen, wenn er einen leitenden Angestellten einzustellen beabsichtigt. Gleiches gilt, wenn er einen Angestellten mit den Aufgaben eines leitenden Angestellten beauftragen oder einem leitenden Angestellten die Leitungsaufgaben wieder entziehen will.[1] Ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese personellen Verände...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 6 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Aufgrund der nach Inkrafttreten des TzBfG ergangenen Rechtsprechung des BAG unterfiel die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen (z. B. befristete Verlängerung oder Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit) zwar nicht dem Anwendungsbereich des § 14 TzBfG. Gleichwohl bedurfte sie – wie auch schon zuvor – zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds, wenn ansonsten durch die Befrist...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Freier Mitarbeiter

Rz. 47 Möglich ist es auch, dass Dienste eines Mitarbeiters in Anspruch genommen werden, der aber kein Arbeitnehmer ist. Für den Arbeitgeber kann dies günstig sein: Kündigungsschutz besteht nicht, Sozialabgaben ebenso nicht. Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich daher nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicher...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Historische Entwicklung

Rz. 3 Die Suche nach einem verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmerfreiheit prägte die Entwicklung des Kündigungsschutzes. Ein materieller Kündigungsschutz im Sinne eines Erfordernisses sachlicher, die Kündigung rechtfertigender Gründe findet sich erstmals in dem Betriebsrätegesetz (BRG) vom 4.2.1920. Nach diesem Gesetz konnte der Arbeitnehmer,...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Beweisfragen

Rz. 29 Grds. obliegt es dem Arbeitnehmer, das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 KSchG zu beweisen, denn die Anwendbarkeit des KSchG ist eine anspruchsbegründende Tatsache. Ein Teil des Schrifttums und der instanzgerichtlichen Rechtsprechung[1] will hingegen mit Hinweis auf den Ausnahmecharakter des § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KSchG insoweit dem Arbeitgeber di...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 6 Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG hat die Kündigung "wegen dringender betrieblicher Erfordernisse" zu erfolgen. Einigkeit besteht darin, dass die Kündigung nicht rechtmäßig sein muss, schließlich soll gerade die Rechtmäßigkeit der Kündigung außer Streit gestellt werden.[1] Bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen bleibt es beim alten Recht.[2] D. h.: Der Abfindung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage

Leitsatz 1. Zur Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage ist eine Leasingsonderzahlung, die für ein teilweise betrieblich genutztes Fahrzeug aufgewendet wird, den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags unabhängig vom Abfluss im Rahmen einer wertenden Betrachtung zuzuordnen. 2. Der ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.5 Höherer oder niedrigerer Abfindungsbetrag

Rz. 18 Ob der gesetzliche Anspruch des § 1a KSchG auch dann entsteht, wenn der Arbeitgeber zwar auf § 1a KSchG hinweist, aber eine niedrigere oder höhere Abfindung als in Abs. 2 festgelegt anbietet, ist als Kernfrage der Gestaltbarkeit die wohl wichtigste der in Zusammenhang mit § 1a KSchG auftretenden Fragen. Auch hier findet sich in der Literatur die gesamte Bandbreite mögl...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Arbeitsvertragsstatut

5.2.1 Freie Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO) Rz. 28 Die Rechtswahl nach Art. 3 Rom I-VO (ehemals Art. 27 EGBGB) kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen.[1] In der Annahme einer konkludenten Rechtswahl ist die Rechtsprechung bislang recht großzügig verfahren. Die arbeitsvertragliche Inbezugnahme eines deutschen Tarifvertrags etwa wurde mehrfach als Wahl des deutschen Rechts gew...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 15 Kriterium der Arbeitnehmereigenschaft bleibt nach § 611a Abs. 1 Satz 1 die persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten vom Dienstberechtigten. Die Ausfüllung des Begriffs kann an die umfangreiche Rechtsprechung des BAG anknüpfen.[1] In leichter Akzentverschiebung definiert sie den Arbeitnehmer auch als denjenigen Mitarbeiter, der seine Dienstleistun...mehr