Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Umsetzung in der Praxis

Rz. 1431 Die Praxis machte von einer Online-Teilnahme bzw. einer Briefwahl im Rahmen des § 118 AktG nur zögerlich Gebrauch, da noch zu viele Risiken im Hinblick auf eine anfechtungssichere Hauptversammlung vermutet wurden (technische Störungen, Einschränkung von Aktionärsrechten).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Zeitpunkt der Berichtigung

Rz. 1330 Noch nicht entschieden ist, ob es für eine Berichtigung der Hauptversammlungsniederschrift eine zeitliche Grenze gibt. Solange die Urkunde – egal ob unterschrieben oder nicht – noch nicht in den Rechtsverkehr gelangt ist, sind Ergänzungen und Berichtigungen ohne Weiteres zulässig (s.o. Rdn 1310 ff. m.w.N.). Sind jedoch schon Abschriften und Ausfertigungen erteilt, i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Bekanntmachungen

Rz. 792 Nach § 25 Satz 1 AktG erfolgen die Pflichtbekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger. Für freiwillige Bekanntmachungen gilt die Satzung (§ 23 Abs. 4 AktG). Rz. 793 Unbenommen bleibt es der Gesellschaft, auf freiwilliger Basis Bekanntmachungen auch in anderen Informationsmedien wie insb. der eigenen Homepage zu veröffentlichen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Berichtigung vor Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften

Rz. 1332 Sind noch keine Ausfertigungen, Abschriften in den Rechtsverkehr gelangt, sind Berichtigungen, Ergänzungen, Streichungen ebenso uneingeschränkt zulässig.[3787] Eine Beschränkung der Korrektur auf offensichtliche Unrichtigkeiten besteht nicht.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 7. Belehrung durch den Notar

Rz. 770 Erkennt ein Notar im Rahmen seiner Beurkundungs- und/oder Betreuungstätigkeit das Vorliegen eines Nachgründungsgeschäfts, muss er die Beteiligten nach § 17 Abs. 1 BeurkG belehren.[2437]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Fehlerhafter Zeichnungsvertrag

Rz. 1908 Für eine ordnungsgemäße Kapitalerhöhung ist nach § 185 AktG die Zeichnung der neuen Aktien erforderlich. Die Zeichnung ist ein Vertrag zwischen Gesellschaft und Zeichner.[4772] aa) Willensmängel der Zeichnung Rz. 1909 Die Zeichnungserklärung kann wegen fehlender Geschäftsfähigkeit unwirksam (§§ 104 ff. BGB) oder wegen Willensmängeln anfechtbar (§§ 116 ff. BGB) sein so...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Haftung der Gesellschafter

Rz. 332 Für die Verbindlichkeiten einer GmbH aus Rechtsgeschäften oder aus Gesetz haftet grds. nur das Vermögen der GmbH, nicht die Gesellschafter persönlich. Soweit nicht eine Unterbilanzhaftung eingreift (dazu Rdn 40 ff.), gilt diese Haftungsprivilegierung ab der Eintragung der GmbH im Handelsregister. Darüber hinaus kommt eine Haftung der Gesellschafter in den folgenden F...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Virtuelle Hauptversammlung

Rz. 2118 Nach Maßgabe der §§ 118 ff. AktG kann die Hauptversammlung durch Zuschaltung der Aktionäre per Videokonferenz durchgeführt werden (vgl. Rdn 1369 ff.).mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / III. Gründung der Gesellschaft (Verfahren und Möglichkeiten der Errichtung)

Rz. 1426 Diejenigen, die eine Vereinigung errichten wollen, müssen einen Gründungsvertrag schließen und die Vereinigung in ein nationales Register des Staates des durch den Gründungsvertrag bestimmten Sitzes der Vereinigung eintragen lassen (Art. 1 Abs. 1 EWIV-VO). 1. Gründungsvertrag a) Form Rz. 1427 Der Gründungsvertrag muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden (Art. 5 ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Die Neuregelungen im Einzelnen

Rz. 131 Im Folgenden werden die grundlegenden Veränderungen durch das DiRUG und DiREG genauer in den Blick genommen. Herzstück der Neuregelungen sind dabei diejenigen, die die neuen Beurkundungsmöglichkeiten regeln. aa) Ausgestaltung der Online-Verfahren im Hinblick auf die hohen Standards notarieller Beurkundungsverfahren Rz. 132 Mit DiRUG und DiREG sind nun gesetzliche Rahme...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Haftung eintretender und ausscheidender Gesellschafter

a) Haftung des neu eintretenden Gesellschafters Rz. 563 Die grds. unbeschränkte und unbeschränkbare Haftung der Gesellschafter einer OHG gem. § 126 HGB wird durch § 127 HGB auch auf die später eingetretenen Gesellschafter erstreckt. Diese haften nicht nur für die nach ihrem Eintritt entstandenen Schulden, sondern für alle, die seit Bestehen der Gesellschaft existent geworden ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Monistisches System

Rz. 2192 Regelungen zum monistischen System finden sich in den Art. 43 bis 45 SE-VO, ergänzend gelten die Art. 46 bis 51 SE-VO. Der ausführliche Umfang der Regelungen des deutschen Gesetzgebers zum monistischen Leitungssystem, §§ 20 bis 49 SEAG, ist der Tatsache geschuldet, dass es in Deutschland bis zur Umsetzung der SE-VO keine Regelungen über das monistische Leitungssyste...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Heilung nach erfolgreichem Freigabeverfahren

Rz. 1917 Eine weitere "Heilungsmöglichkeit" besteht durch das Freigabeverfahren (§ 246a AktG; s.o Rdn 1590 ff.).mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Name der Partnerschaft

Rz. 1316 Bei der Namensfindung innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft sind sowohl die Voraussetzungen des Gesellschaftsrechts als auch diejenigen der jeweils einschlägigen Berufsordnungen zu beachten. a) Gesellschaftsrechtliche Vorgaben aa) Kein Name eines Partners erforderlich Rz. 1317 Mit dem MoPeG ist der Zwang zur Benennung mindestens eines Partners der Gesellschaft zum 1...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Amtsniederlegung

Rz. 1181 Eine Amtsniederlegung ist durch den Versammlungsleiter jederzeit durch Erklärung ggü. der Hauptversammlung möglich. Einer Begründung bedarf es nicht. Bei Vorliegen einer Satzungsbestimmung ist dann automatisch die nächstberufene Person Versammlungsleiter; anderenfalls muss die Hauptversammlung einen neuen Versammlungsleiter wählen.[3443]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Mitwirkungsbefugnisse der Gesellschafter bei Maßnahmen der Geschäftsführung

a) Ausgangspunkt Rz. 367 Im Außenverhältnis wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten und diese Vertretungsbefugnis ist grds. unbeschränkbar (§ 37 Abs. 2 Satz 1 GmbHG; s.o. Rdn 250). Die Kontrolle und Beeinflussung der Geschäftsführung durch die Gesellschafter erfolgt durch Weisungen, Nutzung der umfassenden Auskunftsrechte sowie (präventiv) durch entsprechende Zustim...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Stimmrechte der Mitglieder

Rz. 1489 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Der Gründungsvertrag kann jedoch bestimmten Mitgliedern mehrere Stimmen unter der Bedingung gewähren, dass ein einziges Mitglied nicht die Stimmenmehrheit besitzt (Art. 17 Abs. 1 EWIV-VO). a) Einstimmigkeitsprinzip Rz. 1490 Aufgrund des personengesellschaftlichen Charakters der EWIV ist das Einstimmigkeitsprinzip stark ausgeprägt. Rz. 1...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / X. Nachfolge in Gesellschaftsanteile (Erbfall)

Rz. 1495 Ein Mitglied der Vereinigung scheidet ipso iure aus der Vereinigung aus, wenn es verstirbt (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EWIV-VO). Die Vereinigung besteht mit den verbleibenden Mitgliedern fort. Im Fall des Todes einer natürlichen Person, die Mitglied der Vereinigung ist, kann niemand ihre Nachfolge in der Vereinigung antreten, es sei denn nach Maßgabe des Gründungsvertrag...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Besonderheiten beim Beitritt von Komplementären

Rz. 912 Der neu eintretende persönlich haftende Gesellschafter haftet nach § 127 HGB für alle bisherigen und künftig begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten wie jeder andere Komplementär nach §§ 126, 128 HGB.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Rechtsfolgen für den Notar

(1) Nichtigkeit Rz. 1551 "Erkennbar" nichtige Hauptversammlungsbeschlüsse darf der Notar nicht beurkunden. Dies gilt erst recht, wenn sie einen strafbaren Inhalt haben (§ 4 BeurkG, § 14 Abs. 2 BNotO). Bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit genügen dagegen nicht.[4054] Regelmäßig wird es aber so sein, dass der Notar die Frage der Nichtigkeit nicht zweifelsfrei feststellen kann. I...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XVI. Informationsrechte

Rz. 881 Bei den Informationsrechten der Gesellschafter sind Kontrollrechte und Auskunftsrechte zu unterscheiden. Weiterhin ist zwischen individuellen Informationsrechten, die jeder Gesellschafter ausüben kann, und kollektiven Informationsrechten, die eines Gesellschafterbeschlusses bedürfen, zu differenzieren. Bei der KG sind Informationsrechte darüber hinaus je nach der Ges...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Tod des Gesellschafters

Rz. 551 Stirbt ein Gesellschafter, so scheidet er aus der Gesellschaft aus. Die Mitgliedschaft ist nicht ohne Weiteres vererblich. Das kann mit einer Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag erreicht werden.[879] Stirbt bei einer Zweipersonengesellschaft der eine Gesellschafter und ist der andere sein Alleinerbe, erlischt die OHG.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / r) § 246a AktG

Rz. 1513 Das Freigabeverfahren des § 246a AktG wird auf den Beschluss über die Satzungsänderung, aufgrund dessen die virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG in der Satzung verankert werden soll, erstreckt.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Aufstellung des Verlegungsplans

Rz. 2163 Das Leitungs- bzw. das Verwaltungsorgan der Europäischen Gesellschaft (SE) muss vor der Sitzverlegung einen Verlegungsplan[5396] aufstellen. Art. 8 Abs. 2 SE-VO macht zum Inhalt Mindestvorgaben. aa) Mindestinhalt des Verlegungsplans Rz. 2164 Es müssen die Firma der Europäischen Gesellschaft (SE) sowie der bisherige und der neue Sitz der Europäischen Gesellschaft (SE) ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Ausnahmeregelungen

Rz. 478 Zu den dargestellten Anfechtungsgrundsätzen finden sich in § 39 Abs. 5 InsO (Kleinstbeteiligtenprivileg) und dem Sanierungsprivileg in § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO Ausnahmetatbestände.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Eröffnungsgründe

Rz. 1389 Für die Partnerschaftsgesellschaft gelten die gleichen Eröffnungsgründe, die auch für die anderen Personengesellschaften einschlägig sind. Die Besonderheiten, die sich für die anderen Personengesellschaften daraus ergeben können, dass alle ihre Gesellschafter juristische Personen sind, spielen für die Partnerschaftsgesellschaft hingegen keine Rolle.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Inhalt der Einberufung/Bekanntmachung

Rz. 1124 Beim Inhalt der Einberufung unterscheidet das Gesetz zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften. (1) Obligatorische Angaben für alle Gesellschaften Rz. 1125 Gem. § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG muss bei allen Gesellschaften die Einberufung die Firma, den Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie die Tagesordnung angeben (§ 123 Abs....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Die teilweise Abschaffung der Apostille

Rz. 2390 Art. 16d GesRRL-E beseitigt in bestimmten Fällen das Erfordernis der Apostillierung. aa) Abschaffung für elektronische und Papierdokumente Rz. 2391 Die Apostille soll nach Art. 16d Abs. 1 GesRRL-E zum einen abgeschafft werden für beglaubigte Registerdokumente und ihre Übersetzungen sowie nach Art. 16d Abs. 3 GesRRL-E für notarielle und behördliche Dokumente einschließ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VII. Geschäftsführung/Vertretung

Rz. 694 Wie auch bei anderen Personengesellschaften wird bei der KG zwischen der Vertretung der Gesellschaft nach außen ggü. Dritten und der Geschäftsführung im Verhältnis der Gesellschafter untereinander unterschieden. Die Kommanditisten einer KG sind nach §§ 164, 170 HGB sowohl von der Befugnis zur Geschäftsführung als auch von der Vertretung ausgeschlossen. 1. Umfang der G...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Ablauf der Gründung durch Verschmelzung

Rz. 2056 Wie bei Umstrukturierungsmaßnahmen nach dem nationalen Umwandlungsrecht lässt sich der Ablauf der Gründung einer Verschmelzung in drei Phasen einteilen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Beschlussfassung

(a) Bisherige Problematik Rz. 1026 Die Schwierigkeiten der Beschlussfassung zeigten sich bis zur Einführung von § 170 Abs. 2 HGB durch das MoPeG insb. bei der Ausübung der Stimmrechte der GmbH. Gesellschafter der GmbH ist die KG. Diese wird aber durch die Komplementär-GmbH vertreten, sodass diese die Rechte an ihren Anteilen quasi selbst ausübt. Dies zeigt sich insb. bei Besc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) "Eat what you kill"

Rz. 1344 Ein im deutschen Gesellschaftsrecht bislang wenig verbreitetes, im amerikanischen Rechtsraum allerdings häufig praktiziertes Gewinnverteilungsmodell ist die Zuordnung nach den tatsächlich durch den einzelnen Partner erzielten Umsätzen ("eat what you kill").mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Der Grundsatz öffentlicher Präventivkontrolle

Rz. 2347 Mit der Neufassung von Art. 10 GesRRL bestätigt die DRL II die seit 1968 bestehende Grundsatzentscheidung des Unionsgesetzgebers für das Prinzip der vorsorgenden Rechtspflege durch Gerichte, Behörden und Notare.[5747] aa) Anerkennung von Unternehmensinformationen erfordert deren Verlässlichkeit Rz. 2348 Die verlässliche Präventivkontrolle ist Grundvoraussetzung für da...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Hintergrund

Rz. 165 Die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht ist weiterhin dynamisch und wird von der EU und dem Bundesjustizministerium vorangetrieben. Den Startschuss bildete die Digitalisierungsrichtlinie 2019/1151. Diese setzte die Vorgaben des sog. Company Law Packages[473] um. Deren Vorgaben sind in Deutschland im Jahr 2021 mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Zulassung zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile

Rz. 393 Bei einer Kapitalerhöhung werden oft nicht alle bisherigen Gesellschafter gleichmäßig mit den neuen Geschäftsanteilen bedient. Anknüpfungspunkt hierfür ist § 55 Abs. 2 Satz 1 GmbHG . a) Notwendigkeit eines ausdrücklichen Zulassungsbeschlusses? Rz. 394 Bereits die regelungstechnische Vergabe der neuen Geschäftsanteile ist umstritten. Ein Teil der Lit. verlangt unter Beru...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Einfache Quotenvereinbarung

Rz. 1346 Mitunter anzutreffen sind auch Vereinbarungen, wonach Partnern nach gewissen Übergangszeiten gleiche Quotenbeteiligungen am Gewinn eingeräumt werden. Diese Verteilungsmodelle werden bei freiberuflichen Berufsausübungsgesellschaften jedoch immer weniger verwendet.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Probleme bei der Verwendung des Musterprotokolls bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) im Einzelnen

aa) Rubrum/Gründer Rz. 542 Zum Rubrum wird wie auch zu den weiteren Passagen des Protokolls von den Handelsregisterrichtern vertreten, dass jedwede Abweichung ("er", "sie" etc.) unzulässig ist. Diese strenge Auff. findet zumindest dort ihre Grenzen, wo der Notar beurkundungsverfahrensrechtlich Belehrungen aufnehmen soll oder muss.[1847] Dies betrifft bspw. den Ort der Beurkun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Kapitalerhöhung im Stadium der Vor-GmbH

Rz. 431 Für die Praxis wichtig ist weiter die Frage, ob die Gesellschafter auch im Stadium der Vor-GmbH eine Kapitalerhöhung beschließen können. Denkbar ist, dass die Gesellschafter nach Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages, aber noch vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erkennen, dass das im Gesellschaftsvertrag festgesetzte Stammkapital dem Ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Mehrheitserfordernis

Rz. 2083 Nach Art. 18 SE-VO i.V.m. § 65 Abs. 1 UmwG ist für den Zustimmungsbeschluss eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals notwendig.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Auflösung durch freiwilligen Beschluss der Mitglieder

Rz. 1509 Die Vereinigung kann durch Beschluss ihrer Mitglieder aufgelöst werden, der diese Auflösung ausspricht. Dieser Beschluss muss einstimmig gefasst werden, es sei denn, dass der Gründungsvertrag etwas anderes bestimmt (Art. 31 Abs. 1 EWIV-VO).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Voraussetzung der Anmeldung, Zeitpunkt und Leistung der Einlage

Rz. 629 Die Bargründung darf erst zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden, wenn der im Gründungsprotokoll oder später eingeforderte Geldbetrag gem. §§ 36 Abs. 2, 36a AktG ordnungsgemäß eingezahlt worden ist. (1) Höhe der Einlageleistung Rz. 630 Der eingeforderte Betrag muss mindestens 25 % des geringsten Ausgabebetrages (Nennbetrag oder anteiliger Betrag des Gr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesetzliches Regelungsmodell

(1) Kapitalanteil der Komplementär-GmbH Rz. 1102 Nach der gesetzlichen Regelung ist der Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters variabel (§§ 161 Abs. 2, 120 Abs. 2 HGB).[1483] Der Einlage der Komplementär-GmbH werden spätere Gewinnanteile hinzugerechnet und Verlustanteile sowie Entnahmen abgezogen. Der Kapitalanteil gibt somit den jeweiligen Stand der Einlage w...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (7) Vorteile für sonstige Beteiligte

Rz. 2066 Der Verschmelzungsplan muss ferner alle besonderen Vorteile aufführen, die Sachverständigen, die den Verschmelzungsplan prüfen, oder den Mitgliedern der Verwaltung-, Leitungs-, Aufsichts- oder Kontrollorgane der sich verschmelzenden Gesellschaften gewährt werden.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Abwicklung der Vereinigung außerhalb der Insolvenz

Rz. 1469 Die Geschäftsführer wickeln die Vereinigung ab, wenn die Abwicklung der Vereinigung nicht durch den Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Mitglieder der Vereinigung anderen Personen übertragen ist (§ 10 Abs. 1 EWIV-AusfG).mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Gestaltung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 493 Die Gründung einer OHG setzt wie das Entstehen einer jeden Gesellschaft einen Gesellschaftsvertrag voraus. a) Grundsätzliches, Formerfordernisse Rz. 494 Außer der Feststellung, wer Gesellschafter werden und wie die Firma lauten soll, stellt das HGB keine besonderen Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag. Ein OHG-Vertrag sollte aber zumindest die wechselseitigen Rech...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Rechtsfolgen für das Registergericht

(1) Nichtigkeit Rz. 1547 Ein nichtiger Beschluss der Hauptversammlung zeitigt keinerlei Rechtsfolgen. Das Registergericht darf ihn nicht im Handelsregister eintragen. § 38 Abs. 4 AktG gilt für Hauptversammlungsbeschlüsse nicht.[4043] Ob ein Nichtigkeitsgrund vorliegt, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen. Zu Ermittlungen wird das Gericht jedoch nur bei Vorliegen entsprech...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Aufstellung des Umwandlungsplans

Rz. 2137 Gem. Art. 37 Abs. 4 SE-VO hat das Leitungs- bzw. Verwaltungsorgan der Ausgangsgesellschaft einen Umwandlungsplan[5352] zu erstellen.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / hh) Publizitätspflichten

Rz. 1471 Den oder die Geschäftsführer treffen grds. die Publizitätspflichten, d.h. die Anmeldung zur Eintragung in das Register und die Hinterlegung von Urkunden und Angaben betreffend alle publizitätspflichtigen Vorgänge (vgl. insb. Art. 7 EWIV-VO sowie §§ 2, 3 EWIV-AusfG).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Verbot der Kapitalherabsetzung

Rz. 565 Eine Kapitalherabsetzung ist bei der UG (haftungsbeschränkt) ausgeschlossen, § 58 Abs. 2 Satz 1 GmbHG.[1936]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Online Teilnahme bei der Präsenz-Hauptversammlung

a) Grundlagen Rz. 1375 Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, das die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Recht ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.[3868] aa) Präsenzver...mehr