Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 15 Vermächtniserfüllung / c) Haftung für Rechtsmängel beim Vermächtnis

Rz. 38 Das Vermächtnisrecht differenziert nach Rechtsmängeln (§ 2182 BGB) und Sachmängeln (§ 2183 BGB), und zwar auch bei den Rechtsfolgen – im Gegensatz zum Kaufrecht, wo die Rechtsfolgen für Rechts- und Sachmängel in § 433 Abs. 1 S. 2 BGB nicht unterschieden werden. In § 2182 BGB ist bezüglich der Haftung für Rechtsmängel beim Gattungsvermächtnis – nicht auch beim Stückverm...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Der Verwaltung unterliegendes Vermögen

Rz. 605 Die Verwaltung erstreckt sich auf den gesamten Nachlass, soweit er der Zwangsvollstreckung unterliegt (entsprechend § 811 ZPO; §§ 35, 36 InsO). Höchstpersönliche Rechte des Erben sind ausgenommen. Dem Nachlassverwalter steht für eine zum Nachlass gehörende GmbH kein Sonderkündigungsrecht zur außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags zu.[481]...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Erledigung der Aufgaben

Rz. 238 Das Amt des Testamentsvollstreckers und damit die Testamentsvollstreckung als solche endet mit der vollständigen Erledigung sämtlicher ihm übertragenen Aufgaben.[450] Rz. 239 Im Falle der Abwicklungs-/Auseinandersetzungsvollstreckung (§§ 2203, 2204 BGB) endet die Testamentsvollstreckung mit der Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers und bei Vorhandens...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Allgemeines

Rz. 175 Der Selbstanfechtung von vertraglich bindend gewordenen Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu.[134] Trotz des Beurkundungszwanges und der damit verbundenen Belehrung sind sich Erblasser nicht immer im Klaren über die Reichweite der von ihnen eingegangenen vertraglichen Bindung. Hinzu kommt – und diese Kritik sei erlaubt –, das...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (2) Muster: Klageerwiderung mit Antrag auf Haftungsbeschränkungsvorbehalt (§ 780 ZPO)

Rz. 428 Muster 11.33: Klageerwiderung mit Antrag auf Haftungsbeschränkungsvorbehalt (§ 780 ZPO) Muster 11.33: Klageerwiderung mit Antrag auf Haftungsbeschränkungsvorbehalt (§ 780 ZPO) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung In der Rechtssache _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwa...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Ersatznacherbenvermerk

Rz. 358 Auch der Ersatznacherbe hat ein Anwartschaftsrecht i.S.v. § 2108 Abs. 2 BGB, das bedingt ist durch den Wegfall des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls. Rz. 359 Überträgt der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf den Vorerben, so ändert dies nichts an der Notwendigkeit, einen Nacherben- und Ersatznacherbenvermerk im Grundbuch einzutragen. Dieser hat die Übertragung ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Auskunftsgläubiger

Rz. 373 Auskunftsberechtigt ist der Erbe. Bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann jeder den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, allerdings nach § 2039 BGB nur Leistung an alle Miterben verlangen.[394] Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist der Anspruch vom Testamentsvollstrecker geltend zu machen, § 2205 BGB. Entsprechendes gilt für de...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (4) Haftungsbeschränkung des Miterben im Prozess

Rz. 434 Bei der Gesamthandsklage ist die Aufnahme eines Vorbehalts nach § 780 ZPO bezüglich des Hauptsacheantrags im Regelfall nicht erforderlich, weil bei Geldforderungen sich der Klageantrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass richtet, so dass sich bereits hieraus eine Beschränkung der Haftungsgrundlage auf den Nachlass ergibt und bei Herausgabeansprüchen u...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Rechtliche Beeinträchtigung

Rz. 197 Hat der Erblasser den Vermächtnisgegenstand belastet oder veräußert, so ist der Erbe im Grundsatz verpflichtet, die Belastung zu beseitigen bzw. den Gegenstand dem Vermächtnisnehmer zu beschaffen, § 2288 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB. Insofern trifft den Erben in erster Linie ein Erfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers. Dies bedeutet bei einem Grundstücksvermächtnis, dass ...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 1. Grundsatz

Beratungshilfe ist Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtsstaates. Jeder Bürger soll sich seiner Rechte bewusst sein und diese – wo notwendig – verfolgen können. Dabei gewährt Beratungshilfe von seinem Sinn und Zweck her eine "erste" Beratung, ohne Vollvertretung zu sein. Beratungshilfe verspricht auch keinen Erfolg, sondern eben nur eine "erste Einschätzung" und wo not...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Checkliste: Drittwiderspruchsklage gegen die Gläubiger des Vorerben

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§ 20 Teilungsversteigerung / 2. Regelung des Zwangsversteigerungsgesetzes

Rz. 14 Das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) kennt verschiedene Arten der Zwangsversteigerung, darunter ist die wichtigste die Vollstreckungsversteigerung nach §§ 1–171 ZVG. Die Teilungsversteigerung, geregelt in §§ 180–185 ZVG, dürfte von der Häufigkeit her an zweiter Stelle stehen. Man darf davon ausgehen, dass jedes sechste bis achte Versteigerungsverfahren eine Teilungsve...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / I. Allgemeines

Rz. 561 Zwischen der Prozessdauer und der Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes besteht in der Praxis ein enger Zusammenhang: Je länger Prozesse dauern, umso wichtiger wird die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes. Rz. 562 Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes ist nicht eine besonders schnelle Durchsetzung eines materiellrechtlichen Anspruchs, sondern dem Grundsatz ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / d) Checkliste: Lebensversicherung im Pflichtteilsrecht

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Kollisionsrechtliche Mangelfälle

Rz. 122 Beispiel Ein deutscher Erblasser hinterlässt umfangreichen Immobilienbesitz in den USA. Pflichtteilsanspruch des Abkömmlings? Diese Frage wird teilweise mit einer entsprechenden Anwendung des § 2325 BGB (Pflichtteilsergänzungsanspruch) beantwortet.[162] Eine Klärung durch die Rechtsprechung ist noch nicht erfolgt.mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / l) Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 213 Die 30-jährige Verjährungsfrist gilt als Ausnahmeregelung für Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB ("Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, den §§ 2018, 2130 und 2362 sowie die Ansprüche, die der Geltendmachung der Herausgabeansprüche dienen") und gem. § 199 Abs. 3a BGB ("Ansprüche, die auf einem Erbfall beruhen oder deren Geltendmachung die K...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Einsicht in das Grundbuch

Rz. 69 Nach § 12 GBO ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Einsichtsrecht erstreckt sich auf Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, und auch auf noch nicht erledigte Eintragungs- und Löschungsanträge. Der Begriff "berechtigtes Interesse" ist umfassender als der des "rechtlich...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 448 Es besteht weiterhin die Möglichkeit, gem. § 2222 BGB Nacherbentestamentsvollstreckung im Falle der Wiederverheiratung anzuordnen, um die Rechte der Nacherben zu wahren. Es ist allerdings zu beachten, dass keine Verfügungsbefugnis seitens des Nacherbentestamentsvollstreckers in Bezug auf die der Vorerbschaft unterliegenden Gegenstände besteht. Damit stehen ihm auch k...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / H. Schiedsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten

Rz. 51 Bei wechselbezüglichen Verfügungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gelten zu Lebzeiten beider die allgemeinen Regeln; jedoch ist eine nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners bzw. Lebenspartners angeordnete letztwillige Schiedsklausel nach bisher h.M. unwirksam, da dies die Rechte der Schlusserben – vergleichbar dem Fall einer nachträglich a...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Unterschied zwischen Gesamthandsklage und Gesamtschuldklage

Rz. 443 Dem Gläubiger steht es frei, welche der beiden Klagen er erheben will. Er kann auch von der Gesamtschuldklage zur Gesamthandsklage übergehen und umgekehrt. Möglich ist auch, parallel Gesamtschuldklage und Gesamthandsklage zu erheben, weil mit der Gesamthandsklage lediglich in den Nachlass vollstreckt werden kann, mit der Gesamtschuldklage aber auch in das Eigenvermög...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umsatzsteuergesetz

a) Entwicklung der Norm Rz. 281 [Autor/Stand] Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 91/680/EWG (des Rates vom 16.12.1991) zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG [2] in deutsches Recht wurde § 26a UStG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz vom 25.8.1992 mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt[3]. Zwischenzeitlich erfolgten divers...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / III. Lösungsansätze

Die Lösung kann nur mit dem Sinn und der Zielsetzung des BerHG erreicht werden. Ausgehend von der eingangs geschilderten Konzeption als "Rettungsanker", stellt Beratungshilfe ein Sonderopfer und ein Sonderrechtsgebiet eigener Art dar. Ob danach die Durchführungsverordnung zu § 90 SGB XII Anwendung finden muss, oder ob diese allenfalls ein Orientierungspunkt bildet, lässt sic...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Erblasserschulden und Erbfallschulden

Rz. 285 Unabhängigkeit von der das Innenverhältnis betreffenden Rechtsfolge haftet der abgeschichtete Miterbe im Außenverhältnis auch weiterhin für die bereits entstandenen Erblasser- und Erbfallschulden, weil die Nachlassgläubiger keinen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Erbengemeinschaft haben. Und wenn schon bei der förmlichen Erbteilsübertragung das Gesetz ...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Problem: Ausschluss des Aufhebungsverlangens bei einer Bruchteilsgemeinschaft unter Ehegatten nach Scheidung der Ehe und Tod eines Ehegatten

Rz. 85 Fall Als je hälftige Miteigentümer eines Wohnhauses waren Ehegatten im Grundbuch eingetragen. Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Der Ehemann EM bewohnt das Haus, das bisher als Familienheim gedient hat. Die Ehefrau stirbt, ihre Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Mit dem "großen Antragsrecht" kann einer der Miterben die Versteigerung des ganzen Hauses betreiben....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Keine gesetzliche Pflicht für ein Tax CMS

Rz. 408 [Autor/Stand] Es besteht keine allgemeine (gesetzliche) Verpflichtung ein Tax CMS einzurichten[2]. (Branchenspezifische) Ausnahmen bestehen z.B. bei Versicherungsunternehmen (§ 29 VAG) oder Banken und Wertpapierhandelsunternehmen (§ 25a KWG bzw. § 33 WpHG). Darüber hinaus können auch weitere Pflichten, u.a. Überwachungsmaßnahmen, im Gesellschaftsrecht (z.B. AktG, Gmb...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Vererbung von Verlusten

Rz. 214 Die sog. Vererbung von Verlusten ist ein gestalterisches Dauerthema, das leider von recht unwägbarer Rechtsprechung begleitet wird.[234] Der BFH hat dazu betreffend Stiftungen jedenfalls folgende Grundsätze aufgestellt:mehr

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ZErb 07/2023, Die Pflicht zum Handeln!

So lässt sich der Ruf aus der Praxis in den Beiträgen von Mau, Zerb 2023, 1 ff. und Sander, Zerb 2023, 121 zusammenfassen. Es ist dabei ein deutlicher Ruf aus der Praxis, der einen nachdenklich werden lässt, wenn z.B. die Verfasserin Mau aus ihrer täglichen Praxis der Ermittlungsbehörde berichtet und dabei das Fazit aufstellt: Zitat "Vorsorgevollmachten sind nie sicher. Ein mö...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / a) Gemeinnützige Zwecke

Rz. 95 Gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO) verfolgt eine Stiftung, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit (!) auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Rz. 96 Beispiele für gemeinnützige Zwecke Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, des Umweltgedank...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / c. Gestattung vs. Anordnung

In aktueller Fassung sieht § 128a ZPO die Möglichkeit einer Gestattung vor. Daraus folgt, dass es den Parteien bzw. ihren Vertretern auch nach einer Gestattung freisteht, persönlich zur mündlichen Verhandlung im Sitzungssaal zu erscheinen.[13] Praktisch führt das zu Herausforderungen, weil das technisch vorgesehene "Setting" mitunter recht kurzfristig auf mehr Personen im Si...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Checkliste: Erbteilungsklage

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Vollmachtserteilung des Erblassers an seinen Alleinerben

Rz. 310 Die Vollmacht an einen Alleinerben erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers. Zitat "Eine Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird. …"[280] Das OLG München zur rechtsdogmatischen Konstruktion der transmortalen Vollmacht bei gleichzeitig angeordneter Testamentsvollstreckung: Zitat "…Die transmortale Generalvollmacht kann selbstständig...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / e) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses und eidesstattliche Versicherung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 260 Abs. 1 und 2 BGB)

Rz. 157 Muster 13.31: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses und eidesstattliche Versicherung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 260 Abs. 1 und 2 BGB) Muster 13.31: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses und eidesstattliche Versicherung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 260 Abs. 1 und 2 BGB) An das Landge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / IV. Muster: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB)

Rz. 266 Muster 13.54: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB) Muster 13.54: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB) An das Amtsgericht _________________________ Klage des _______...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Erfüllung des Vermächtnisses durch Bevollmächtigung des Vermächtnisnehmers

Rz. 95 Der Erfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers kann auch dadurch "gesichert" werden, dass der Vermächtnisnehmer selbst unter Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB vom Erblasser in der Verfügung von Todes wegen bevollmächtigt wird, das vermachte Eigentum auf sich zu übertragen oder zu Lasten einzelner Nachlassgegenstände dingliche Rechte zu bestellen. Die Vollmac...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 225 Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / (2) Verfassungsrechtliche Vorgaben – individuelle "Best Practice"

Eine sofortige Beschwerde würde zudem auf abzulehnende Weise in die Verfahrensführung des Gerichts eingreifen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es geboten, dass das Gericht eine am Einzelfall orientierte Betrachtungsweise vornehmen kann, um seine Rolle bei der Prozessführung – insbesondere den Hinweispflichten[95] – gerecht zu werden. Das BVerfG hat bereits 1976 ausgefüh...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 8.1 Einrichtung von internen Meldestellen

Beschäftigungsgeber (§ 3 Abs. 9 HinSchG) sind, sofern mindestens eine Person bei ihnen beschäftigt ist, natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften und sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen. Dabei kommt es nicht auf die Größe des Betriebes oder der Dienststelle an. Die Beschäftigungsgeber h...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Betreiben des Erbscheinserteilungsverfahrens

Rz. 22 Mit § 352a Abs. 2 FamFG ist es den Erben ermöglicht, einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, weil die genaue Erbquote vor allem interne Bedeutung innerhalb der Erbengemeinschaft hat.[21] Nach der Ansicht des OLG Düsseldorf genügt es für die Erteilung d...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Aufgebotseinrede

Rz. 218 Das Gesetz gewährt dem Erben nach der Erbschaftsannahme eine weitere Schonungseinrede (§ 2015 BGB): Während des laufenden Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger, §§ 454 ff. FamFG, kann der Erbe ebenfalls die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit einredeweise verweigern. Auch hier soll dem Erben Gelegenheit gegeben werden, sich Klarheit über die Nachlassverbindli...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / cc) Die Handhabung der Schonungseinreden in Prozess und Zwangsvollstreckung beim Grundstücksvermächtnis

Rz. 157 Ein Vorbehalt gem. § 305 ZPO berechtigt den Kläger lediglich zu Sicherungsmaßnahmen nach Arrestrecht (§ 782 ZPO), also bspw. bei einem Grundstücksvermächtnis lediglich zur Eintragung einer Vormerkung, aber nicht zur Eigentumsübertragung, entsprechend § 895 ZPO. Nach Abschluss des Gläubigeraufgebots kann der Erbe beurteilen, ob ein Nachlassinsolvenzverfahren in Betrach...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Befugnisse des Bevollmächtigten

Rz. 213 Der Erblasser kann die Vollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte erteilen oder den Bevollmächtigten mit einer Generalvollmacht ausstatten. Bevollmächtigt werden kann jeder Dritte, selbstverständlich aber auch der Testamentsvollstrecker oder ein Erbe. Aufgrund einer transmortalen Vollmacht kann der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben hinsi...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (5) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung betr. Verfügungsverbot aufgrund Verfügungsunterlassungsvereinbarung

Rz. 66 Muster 4.4: Antrag auf einstweilige Verfügung betr. Verfügungsverbot aufgrund Verfügungsunterlassungsvereinbarung Muster 4.4: Antrag auf einstweilige Verfügung betr. Verfügungsverbot aufgrund Verfügungsunterlassungsvereinbarung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Fr...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Muster: Klage des Erben auf Feststellung der Unwirksamkeit eines vom Testamentsvollstrecker aufgestellten Teilungsplans

Rz. 221 Muster 13.48: Klage des Erben auf Feststellung der Unwirksamkeit eines vom Testamentsvollstrecker aufgestellten Teilungsplans Muster 13.48: Klage des Erben auf Feststellung der Unwirksamkeit eines vom Testamentsvollstrecker aufgestellten Teilungsplans An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmä...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / hh) Auseinandersetzungsverlangen des Pfändungsgläubigers

Rz. 401 Mit Erwerb des Pfändungspfandrechts kann der Pfändungsgläubiger bei Pfandreife (Rechtskraft des vollstreckbaren Titels) anstelle des Miterben die Auseinandersetzung des Nachlasses nach §§ 2042 ff. BGB betreiben, auch wenn der Erblasser sie ausgeschlossen hat (§ 2044 BGB), § 1258 BGB.[344] Das Pfandrecht setzt sich dann am Auseinandersetzungsguthaben fort bzw. an den ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 322 Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung (vgl. hierzu insgesamt § 13) hat der Erblasser die Möglichkeit, die Abwicklung seines Nachlasses in die Hände eines Dritten zu legen und darüber hinaus auch auf den Verbleib des Nachlasses nach seinem Tod Einfluss zu nehmen. Rz. 323 Die Testamentsvollstreckung gibt dem Testamentsvollstrecker im Außenverhältnis eine fas...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / Literaturtipps

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / j) Transmortale Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Rz. 97 Das Verhältnis von postmortaler bzw. transmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung kann nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall aufgrund einer Auslegung der Vollmachtsurkunde und der letztwilligen Verfügung unter Berücksichtigung des Erblasserwillens ermittelt werden.[108] Eine postmortale Vollmacht, die unwiderruflich oder nich...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / II. Muster: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft und Anordnung einer überquotalen Teilungsanordnung

Rz. 481 Muster 3.26: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft und Anordnung einer überquotalen Teilungsanordnung Muster 3.26: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft und Anordnung einer überquotalen Teilungsanordnung Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, geschi...mehr