Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 33 Vorliegend ist entscheidend, ob die Beauftragung im eigenen Namen des Hauptbevollmächtigten oder im Namen des Mandanten erfolgt ist. Im zweiten Fall sind Gebühren nach dem RVG angefallen. Beschränkte sich der Auftrag auf die Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG und endet der Auftrag, bevor der Termin begonnen hat, ist eine 0,5-Verfahrensgebühr nac...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / VI. § 15a Abs. 3 RVG – Erstattung

Rz. 52 Besondere Relevanz im Rahmen der Erstattung hat die Regelung des § 15a Abs. 3 RVG.[25] Danach kann sich ein Dritter nur auf die Anrechnung berufen, soweit er Dies gilt ...mehr

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FoVo 03+04/2023, ZPO positiv weiterentwickelt

Anders/Gehle Zivilprozessordnung Kommentar, 81. Aufl. 2023 3.180 Seiten, 179 EUR ISBN 978-3-406-79364-6 Lange Jahre war der Kommentar von Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann der Kommentar in der gerichtlichen Praxis. Er ist dann in die Jahre gekommen und die erfrischende Konkurrenz von Zöller und Musielak haben den Standardkommentar an seiner Spitzenstellung in der Rechtsprax...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Täterkreis

Rz. 6 [Autor/Stand] Täter des § 383b AO kann nach dem Wortlaut jeder sein, der entgegen den Verpflichtungen aus § 80a Abs. 1 AO handelt. Hierbei muss es sich um den jeweils Bevollmächtigten handeln, wie sich aus dem Verweis auf § 80a Abs. 1 AO ergibt. Dies bedeutet, dass andere Personen, z.B. Kanzleimitarbeiter[2], nicht selbst Täter, sondern allenfalls Teilnehmer sein könne...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Leitsatz: BGH, Urt. v. 22.1.2019 – VI ZR 402/17

Rz. 4 a) Dem Geschädigten steht ein Erstattungsanspruch im Hinblick auf vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nur dann zu, wenn er im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist (st. Rspr., Senat, Urt. v. 21.6.2011 – VI ZR 73/10 Rn 8 m.w.N.). b) Eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit kann auch dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt einheitli...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / E. Mehrere Auftraggeber / Streitgenossen

Literaturhinweise: Hansens, Ermittlung des Kostenerstattungsanspruchs des aus dem Rechtsstreit ausgeschiedenen Streitgenossen, RVGreport 2014, 216; Naundorf, Die Anwaltsvergütung bei der Durchsetzung je eigener Ansprüche in aktiver Streitgenossenschaft, AGS 2016, 105; H. Schneider, Die Haftung von Streitgenossen für die Gerichtskosten, AGS 2019, 313; Schneider, Mehrere Auf...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 3 Auch wenn es zunächst mühsam erscheint, in der Alltagssituation aus dem oft aufgeregten Mandanten den konkreten Auftrag herauszukitzeln und sich zunächst mit den "Förmlichkeiten" abzugeben, statt sich direkt in die Arbeit zu stürzen, kann nicht dringend genug geraten werden, den Auftrag und die Vorstellungen des Mandanten zu hinterfragen und in einem Gesprächsvermerk ü...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. Rahmengebühren

Rz. 143 Im sozialgerichtlichen Verfahren handelt es sich auch bei der Verfahrensgebühr um eine Betragsrahmengebühr, die nach den Kriterien des § 14 RVG im Einzelfall nach Ermessen des Anwalts zu bestimmen ist. Hier gibt es oft Streit mit dem Gericht, die Festsetzung ist sehr restriktiv. Umso wichtiger ist es, die Ausübung des Ermessens unter Bewertung der einzelnen Kriterien...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Entstehen der Gebühr

Rz. 145 Die volle Verfahrensgebühr ist unproblematisch und nachweisbar angefallen, wenn der Anwalt nach Auftrag des Mandanten die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt oder einen Schriftsatz mit Sachvortrag einreicht. Die Vertretungsanzeige oder Anzeige der Verteidigungsabsicht löst im Rechtsmittelverfahren hingegen zunächst nur eine 1,1-Verfahrensgebühr aus. Das erste Pr...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Deckungsschutz und Deckungsumfang

Rz. 251 Voraussetzung für die Erteilung des Deckungsschutzes ist das Vorliegen eines Versicherungsfalls, d.h. der Eintritt des Rechtsschutzfalles. Idealerweise kann dieser durch ein Schreiben der Gegenseite nachgewiesen werden. Ob die Versicherung eintrittspflichtig ist, richtet sich nach dem Versicherungsvertrag und den im konkreten Fall einschlägigen ARB. Der Anwalt sollte ...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 5. Die Grenzen des Betreuungsrechts

Aber auch da passierte nichts. Man wurde angehört, dass ja, hat die Bedenken geteilt, aber es gebe keinen Grund und im Übrigen keine Handhabe. Es bestehe eine Vollmacht. Für die Pflegerin! Ob der Vater dazu noch imstande war? Warum sollte es nicht so sein? Ein Gutachten zu seiner Geschäftsfähigkeit? Er habe es abgelehnt, bei ihm sei alles in Ordnung. Und außerdem habe er unt...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Fremdfinanzierung

Rz. 279 Aber auch wenn eine eigene Prozessfinanzierung nicht in Frage kommt, sollte das Thema im Hinblick auf die mögliche Einschaltung eines externen Prozessfinanzierers im Hinterkopf behalten werden. Die Finanzierung eines Rechtsstreits ist zwar grundsätzlich Sache der Mandanten, nach allgemeiner Meinung kann jedoch in bestimmten Fällen die Pflicht bestehen, diese grundsät...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / N. Auslagen

Literaturhinweise: Enders, Die Dokumentenpauschale, JurBüro 2014, 113, 169; ders., Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten, JurBüro 2012, 225; Schneider, Die anwaltlichen Reisekosten der gerichtsansässigen Partei im Zivilprozess, RVGprofessionell 2022, 6; ders., Die Reisekosten des Anwalts, ErbR 2020, 786; ders., Reisekosten – So weisen Sie die Umsatzsteuer richtig aus, RVG...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Besprechungen

Rz. 157 Die Terminsgebühr kann auch entstehen, wenn zwar kein gerichtlicher oder außergerichtlicher Termin wahrgenommen wurde, der Anwalt jedoch an einer Besprechung mitgewirkt hat, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet war. Dabei genügt, dass ein unbedingter Verfahrensauftrag erteilt wurde, die Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens ist nicht ...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 9. Leitsatz: BGH, Urt. v. 10.11.2016 – IX ZR 119/14

Rz. 128 a) Ob ein für die Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung sprechendes auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung des Anwalts und dem vereinbarten Honorar besteht, hängt davon ab, welche Vergütung nach Umfang und Schwierigkeit der im Rahmen des konkreten Mandats geschuldeten anwaltlichen Tätigkeit marktangemessen und adäquat ist. Die gesetzlichen Gebühren stell...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Nicht anhängige Ansprüche

Rz. 167 Hat der Anwalt den Auftrag, in einem gerichtlichen Verfahren auch Verhandlungen über nicht anhängige, zwischen den Parteien aber streitige Ansprüche zu führen, wirkt sich dies auch auf die Gebühren aus. Für das Führen der Verhandlungen entsteht neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem anhängigen Wert eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 96 In einem Zivilprozess wurden zwei Beklagte durch denselben Prozessbevollmächtigten vertreten. Während der Beklagte zu 1) seine Kosten selbst zu tragen hat, trägt die Kosten des Beklagten zu 2) der Kläger. – Welche Kosten können für den Beklagten zu 2) im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden?mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 13.10.2011 – V ZB 290/10

Rz. 152 Grundsätzlich kann jeder kostenrechtlich obsiegende Streitgenosse die Kosten eines eigenen Anwalts erstattet verlangen (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO); mit Rücksicht darauf, dass es sich bei dem Kostenfestsetzungsverfahren um ein Massenverfahren handelt, das einer zügigen und möglichst unkomplizierten Abwicklung bedarf, gilt etwas anderes nur in besonderen – atypischen – Kons...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. § 33 RVG – Antrag

Rz. 36 Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, § 33 Abs. 1 RVG. In diesen Fällen findet § 32 RVG keine Anwendung. Die Bindungswirk...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 10. Leitsatz: BGH, Urt. v. 13.12.2018 – IX ZR 216/17

Rz. 129 Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) Gerichtliche Termine

Rz. 156 Vom Tatbestand umfasst sind sämtliche Termine vor Gericht, gleich welcher Art, mit Ausnahme reiner Verkündungstermine. Dazu gehören insbesondere Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermine, aber auch Anhörungstermine etc. Für die Teilnahme an einem Termin reicht es dabei aus, dass der Anwalt verhandlungsbereit anwesend ist, Anträge müssen nicht gestellt wer...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 6 In einem zivilrechtlichen Verfahren wurden durch den Anwalt sowohl der Kläger als auch der Drittwiderbeklagte vertreten. – Können für jeden gesondert die Gebühren abgerechnet werden?mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Festsetzung

Rz. 220 Ist Gegenstand der Tätigkeit ein gerichtliches Verfahren, kann die Vergütung festgesetzt werden. Hierbei gibt es je nach Fallgestaltung verschiedene Möglichkeiten, sodass sich der Anwalt vorab Gedanken darüber machen sollte, auf welcher Grundlage er vorgehen will und diese auch benennen, um Missverständnisse zu vermeiden. 1. §§ 104, 106 ZPO Rz. 221 Die Festsetzung erfo...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BGH, Urt. v. 8.2.2007 – IX ZR 215/05

Rz. 164 Hat der Anwalt bereits einen unbedingten Klageauftrag erhalten, kann eine Terminsgebühr auch dann entstehen, wenn der Rechtsstreit oder das Verfahren noch nicht anhängig ist.mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Erstattung

Rz. 15 Ist die erste Hürde genommen und liegen verschiedene Angelegenheiten vor, da vom Mandanten bzw. den Mandanten getrennte Aufträge erteilt wurden, steht man im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit oft vor dem nächsten Problem. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein Anspruch des Geschädigten auf Erstattung der Kosten eines mit der Sache befassten Anwalts nur unter...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / IV. Entwurf von Testamenten, Urkunden und Schreiben

Rz. 85 Eine durch das RVG neu aufgetauchte Problematik war die der Vergütung beim Entwurf von Testamenten, Schreiben oder Urkunden. Da dies nicht allen Anwälten bewusst ist und sie die bittere Erfahrung manches Mal erst machen, wenn es zu spät ist, soll es an dieser Stelle – gleichwohl es eher zur Geschäftsgebühr gehört – besonders hervorgehoben werden. Früher löste der Entw...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 4. Der Missbrauch

Aber der Vater meldet sich nicht mehr. Sie erreichen nur die Pflegerin. Vater würde gerade schlafen, sagt diese, habe eine schlechte Nacht gehabt. Das Essen stehe gerade auf dem Tisch, er melde sich später. Oder ist zu Besuch bei einem Freund. Wer das sei, könne sie nicht sagen. Das gehe sie nichts an – und genau betrachtet, auch nicht die Tochter oder den Freund; Vollmacht ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) Vorgeschriebene mündliche Verhandlung

Rz. 161 Grundvoraussetzung ist daher in allen Fällen, dass es sich um ein Verfahren handeln muss, in dem eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist oder beantragt werden kann, der Anwalt also einen Termin erzwingen kann. Dies gilt auch für die Terminsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach Nr. 3106 VV RVG.mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 92 Das Strafverfahren wurde durch die Mitwirkung des Anwalts eingestellt und das Verfahren an die Verwaltungsbehörde zwecks Durchführung eines Bußgeldverfahrens abgegeben, das dann nach nochmaliger Einlassung ebenfalls eingestellt wurde. – Ist im Strafverfahren eine Zusatzgebühr nach Nr. 4141 VV RVG angefallen?mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. (Fiktive) Terminsgebühr

Rz. 160 In bestimmten Fällen kann der Anwalt auch eine Terminsgebühr verdienen, ohne dass er einen Termin wahrgenommen oder an einer Besprechung mitgewirkt hat. Dies soll vor allem auch der Entlastung der Gerichte dienen. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, auch in Verfahren, in denen grundsätzlich eine Terminsgebühr aufgrund der Wahrnehmung eines Termins anfällt, andere s...mehr

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AGS 01/2023, Umfang der Pfl... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es gibt Entscheidungen, die würde man lieber nicht lesen, man muss es aber (leider). Zu solchen Entscheidungen gehört dieser Beschluss des LG Osnabrück, der aus mehreren Gründen verärgert. 1. Zunächst ist man geneigt zu sagen: Schon wieder das LG Osnabrück, das sich mal wieder in einer für Verteidiger ggf. wichtigen Frage der Staatskasse anschließt. Und zudem: Auch mal wieder...mehr

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zfs 01/2023, Das Ordnungswidrigkeitenrecht auf den Punkt gebracht

Rezension zu Krenberger/Krumm, OWiG-Kommentar, 7. Aufl. 2022 Alle Alltagsfragen zum OWiG gehen beim Amtsgericht "über den Tisch". Da ist es nur hilfreich, dass die beiden Autoren, Dr. Benjamin Krenberger und Carsten Krumm, als Amtsrichter an der Schnittstelle zwischen Behörde, Anwaltschaft und den Obergerichten sitzen. Gleichwohl sind sie durch ihre langjährige Tätigkeit als ...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / IV. Im Prozess

Rz. 17 Im Prozess, in dem vom Vertretenen Erfüllung verlangt wird, trägt derjenige, der aus dem Rechtsgeschäft Rechte herleiten will, also der Vertragspartner, die Beweislast dafür, dass die Erklärungen des Vertreters mit Vertretungsmacht abgegeben worden sind und die konkrete Erklärung von der Vertretungsmacht gedeckt war.[29] Gelingt dieser Nachweis nicht, so kann er den V...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / III. Widerruf durch den bzw. die Erben

Rz. 21 Der Erbe oder einzelne Miterben können die Vorsorgevollmacht unter denselben Voraussetzungen wie der Erblasser widerrufen;[65] das ergibt sich aus dem Grundsatz der Universalsukzession.[66] Miterben können eine Vorsorgevollmacht jedenfalls gemeinschaftlich widerrufen.[67] Nach ganz h.M. und ständiger Rechtsprechung hat aber ein jeder Miterbe ein eigenes Widerrufsrecht...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / C. Gegenstandswert

Literaturhinweise: Dürbeck/Schneider, Die Wertfestsetzung nach § 33 RVG in Familiensachen, NZFam 2021, 573; Müller-Rabe, Gegenstand im Sinne des Gebührenrechts, JurBüro 2015, 3; Onderka, ABC der Schadenspositionen: Fallgruppen für den Gegenstandswert, RVGprof. 2015, 30; Schneider, Vereinbarungen zum Gegenstandswert, AGkompakt 2020, 31; ders., Probleme der Wertfestsetzung, ...mehr

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§ 6 Formvorschriften / V. Praktikabilitätsgründe zugunsten der Beurkundung

Rz. 32 Zutreffend kommt daher Kurze [62] zum Ergebnis, dass die Beurkundung "aus formalen Gründen nicht notwendig" ist, "gegebenenfalls aus Praktikabilitätsgründen zu empfehlen". So spricht der höhere "Beweiswert" einer Beurkundung für die Beurkundung. Ebenfalls zutreffend führen Renner/Braun aus, dass Dritte erheblich mehr Vertrauen der beurkundeten Vollmacht entgegenbringen...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / A. Vorab: Zu den Grundmustern und zu den einzelnen Musterbausteinen

Rz. 1 Die nachfolgenden zwei Grundmuster sind so zusammengestellt, dass einerseits Formulierungsvorschläge für einen ausführlichen Text (Grundmuster I, Rdn 8) und alternativ für einen kurzen Text (Grundmuster II, Rdn 9) geliefert werden und anderseits Formulierungsvorschläge für eine Errichtung in der Form der notariellen Beurkundung (Grundmuster I) und alternativ für eine E...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / III. Anmerkungen zur "kurzen" Vorsorgevollmacht

Rz. 10 Bei bewusst kurzer Fassung entfallen die Hinweise aus dem Grundmuster I (dort § 5) in der Vollmachtsurkunde (alternativ könnten Sie mit dem nachstehenden Text als § 3a in der Urkunde aufgenommen werden). Ggf. sollten die nachstehenden Anmerkungen zur Erläuterung für den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten (dem dann mit der Vollmachtsurkunde eine Ablichtung/Abschri...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Festgesetzte, gezahlte und nachgewiesene ausländische Steuer

Rz. 35 Gegenstand der Anrechnung ist nur die im Ausland festgesetzte, tatsächlich gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende[76] ausländische Steuer. Diese muss nach § 21 Abs. 3 ErbStG durch Vorlage entsprechender Urkunden, also eines amtlichen Bescheids, der eine bestandskräftige Festsetzung enthält, nachgewiesen werden, im Zweifel durch beglaubigte Übersetz...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / 1. Ehegattenunterhalt

Die ältere Rechtsprechung hat Maßnahmen zur Bildung von Vermögen auf der Ebene des Bedarfs grundsätzlich anerkannt. Haben Eheleute – gleich aus welchen Einkommensteilen – während bestehender Ehe Vermögensbildung betrieben, standen diese Mittel für Zwecke des Konsums nicht zur Verfügung. Sie haben grundsätzlich die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt. Allein zu prüfen war, o...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / VIII. Festsetzung der Vergütung

Rz. 30 Was die Vergütung des Nachlasspflegers anbelangt, finden die Vorschriften über die Vergütung des Vormunds und Ersatz seiner Auslagen entsprechende Anwendung.[33] Damit sind die §§ 1–3 des "Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz" (VBVG) anwendbar. Handelt es sich um den Ausnahmefall einer Nachlasspflegschaft einfachen Schwierigkeitsgrads, hält die Rechtsprechung einen...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / II. Genehmigung

Rz. 10 Genehmigt der Vertretene das Rechtsgeschäft, so ist es von Anfang an wirksam; denn die Genehmigung hat Rückwirkung.[15] Die Genehmigung kann gegenüber dem Vertreter oder dem anderen Teil, dem Vertragspartner, erklärt werden (§ 182 Abs. 1 BGB).[16] Rz. 11 Ist der Vertretene geschäftsunfähig, so kann die Genehmigung nur von einem anderen wirksam Bevollmächtigten oder ein...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 1. Informationsansprüche

Rz. 26 Der oder die Erben haben gegen den Vorsorgebevollmächtigten grundsätzlich die gleichen Informationsansprüche wie der Erblasser. Diese ergeben sich aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Innenverhältnis, i.d.R. aus § 666 BGB (siehe hierzu § 22 Rdn 21 ff.).[75] Die Benachrichtigungspflicht nach § 666 Var. 1 BGB kommt nach dem Erbfall in Bezug auf die Frage, wem welche...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / IV. Voraussetzung für die Anordnung

Rz. 39 Voraussetzung für die Anordnung ist eine Nachlassmasse, die die Kosten des Verfahrens deckt, § 1982 BGB. Folgende Kosten sind zu berücksichtigen:mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / 1. Unterschriftsbeglaubigung oder Beurkundung?

Rz. 63 Erscheint der Mandant in der Praxis des Notars mit einer ausformulierten Urkunde, die Vorsorgevollmacht und Patienten- und Betreuungsverfügung beinhaltet, stellt sich die Frage, ob der Mandant die preiswerte Unterschriftsbeglaubigung in Auftrag gibt (Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf) oder den vorgefertigten Text in die notarielle Beurkundung einbringen will. Im ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 30 In der Praxis wird häufig zwischen Haupt- und Unterbevollmächtigtem ungeachtet der berufsrechtlichen Problematik eine Gebührenteilung vereinbart, ohne das konkrete Auftragsverhältnis zu klären. Hinsichtlich der Gebühren eines Terminsvertreters bzw. Unterbevollmächtigten kommt es jedoch entscheidend darauf an, ob dessen Beauftragung durch den Hauptbevollmächtigten im N...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / I. Hinweispflichten

Rz. 12 Offenbar geprägt und geleitet von einem tiefen Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren den Katalog anwaltlicher Hinweispflichten immer mehr erweitert und intensiviert. Ein eindrucksvolles Beispiel bietet hierfür der Aufsatz von Jung, in dem über zehn Seiten hinweg die verschiedenen Hinweispflichten und dankenswerterweise auch di...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / 2. Widerruf durch den Vertragspartner

Rz. 4 Der andere Teil, sprich der Vertragspartner, kann den Schwebezustand durch Widerruf beenden. § 178 S. 1 Hs. 1 BGB gibt ihm hierzu ein eigenes Widerrufsrecht, das er gegenüber dem Vertretenen, seinem Vertragspartner oder gemäß § 178 S. 2 BGB auch gegenüber dem Vertreter erklären kann. Den Widerruf kann auch der Vertragspartner noch erklären, der nach § 177 Abs. 2 BGB zu...mehr

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ZErb 01/2023, Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung

Doering-Striening 2. Auflage 2022 904 Seiten, 89 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-079-0 Sieben Jahre nach der Erstauflage von "Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung" hat Dr. Gudrun Doering-Striening (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Essen) im Frühjahr 2022 die zweite, komplett überarbeitete Auflage ihres viel beachteten und zu...mehr