Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 2 Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist zulässig. Der gem. § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG erforderliche Beschwerdewert von 200,00 EUR ist aufgrund der Nichtansetzung der Terminsgebühr in Höhe von 270,00 EUR durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und der nachfolgenden Zurückweisung der Erinnerung durch das SG überschritten. Die Beschwerde...mehr

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AGS 2/2016, Antrag auf Ents... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig, da sie fristgerecht erhoben wurde und der Kostenbeamte ihr nicht abgeholfen hat (§§ 165, 151, 148 VwGO). Über sie hat das Gericht in der Besetzung zu entscheiden, in der es im Hauptverfahren entschieden hat oder noch entscheidet; § 87a Abs. 1 Nr. 5 VwGO ist nicht anwendbar (VG München, Beschl. v. 10.3.2015 – M 24 M 15.30075). Da die Zustimmung de...mehr

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AGS 2/2016, Erstattung von ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin machte im Ausgangsverfahren gegen die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgängerin einen Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung in Höhe von 203.000,00 EUR geltend. Das ArbG gab der Klage statt. Im zweiten Rechtszug einigten sich die Parteien vor dem LAG nach Begründung und Erwiderung der Berufung in einem gem. § 278 Abs. 6 S. 1 Alt. 1 ZPO geschlossenen Vergleic...mehr

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AGS 2/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV entsteht die zusätzliche Gebühr dann, wenn sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme der Berufung erledigt. Einzige Voraussetzung für das Entstehen der zusätzlichen Gebühr sind zum einen die Zwei-Wochen-Frist im Falle eines anberaumten Hauptverhandlungstermins i.S.d. Anm. Abs. 1 Nr. 3, 2. Abs. zu Nr. 4141 VV und zum anderen Kausali...mehr

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AGS 2/2016, Antrag auf Ents... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsgegnerin hatte sich gegen den ihr am 7.2.2015 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.2.2015 am 24.2.2015 an die Rechtsantragsstelle des AG Offenbach am Main gewandt und dort zu Protokoll gegeben: "Gegen die die erhaltene Kostenrechnung gem. § 11 RVG v. 15.1.2013 des Rechtsanwalts A. mit Schreiben des VG Darmstadt vom 20.1.2015 erhebe ich den Einwand der...mehr

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AGS 2/2016, Deutliches Abse... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in AnwBl 2015, 350 veröffentlicht ist, hat ausgeführt: Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Zahlung der in § 4 Abs. 1 des Beratungsvertrages festgeschriebenen Pauschalvergütung für die Monate August und September 2013 gegen die Beklagte zu. Die seitens der Klägerin geschuldeten Leistungen gingen über eine anwaltliche...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Das SG hat die dem Beschwerdeführer aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen richtig festgesetzt. Die – hier allein streitige – Terminsgebühr ist nicht angefallen. Zwar erhält der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung in Verfahren vor Gerichten eines Landes aus der Staatskasse, § 45 Abs. 1 RVG; dabei ...mehr

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AGS 2/2016, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Nach dem unanfechtbaren Beschluss des Beschwerdegerichts hat der Erinnerungsgegner die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Erinnerungsführerin zu tragen. Stets erstattungsfähig sind als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen gem. § 162 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 VwGO die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts. Ihre ...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / Leitsatz

1. Hat der Rechtsanwalt mit dem Mandanten für eine Beratung keine Vergütungsvereinbarung getroffen, bestimmt der Anwalt die angemessene Vergütung nach billigem Ermessen unter Beachtung der §§ 315, 316 BGB. 2. Allein die Tatsache, dass der Rechtsanwalt die Höchstgebühr von 190 EUR bestimmt hat, lässt keinen Rückschluss zu, dass er sein Ermessen nicht ausgeübt habe. 3. Die Berat...mehr

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AGS 2/2016, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung zur Übertragung der Sache auf den Senat beruht auf § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 RVG. Danach überträgt der Einzelrichter das Verfahren dem Senat, wenn die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Letzteres ist vorliegend der Fall, weil die Frage, ob und inwieweit eine...mehr

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AGkompakt 2/2016, Volle Terminsgebühr bei "Flucht in die Säumnis"

Die Terminsgebühr im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beläuft sich auf 1,2 (Nr. 3104 VV). Niemand erscheint Eine Ermäßigung sieht das Gesetz in den Fällen der Nr. 3105 VV vor. Voraussetzung ist zum einen, dass niemand zum Termin erschienen ist. Dem steht es gleich, wenn im Anwaltsprozess die Partei oder ein anderer nicht postulationsfähiger Vertreter erscheint. Hinzuko...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Anw... / Sachverhalt

Dem Angeklagten wurde aufgrund der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stralsund in dem Strafverfahren vor dem AG Bergen u.a. vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Last gelegt. In diesem Verfahren ließ sich der Angeklagte durch seinen Wahlverteidiger, Rechtsanwalt T., vertreten. Dieses Strafverfahren hat das AG Ber...mehr

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AGS 2/2016, Vorrang des ges... / 1 Sachverhalt

Der Kläger führte gegen die vier Beklagten einen auf Zahlung von Miete gerichteten Rechtsstreit. Den Beklagten zu 1) und 2) wurde für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von "Rechtsanwalt B. und Kollegen" bewilligt. Durch Endurteil wurden dem Kläger die den Beklagten zu 1) und 2) im Berufungsverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten auferlegt. D...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Anw... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPfIG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss statthafte sofortige Beschwerde wurde form- und fristgerecht eingelegt; der Beschwerdewert nach § 304 Abs. 3 StPO ist – auch unter Berücksichtigung des Umfangs der Teilabhilfeentscheidung vom 8.9.2015 – überschritten." Die sofortige Beschwerde hat auch in der Sach...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / I. Der Auskunftsanspruch des Mandanten

Mit der Mandatsannahme wird ein Dienstvertrag geschlossen. Für diesen finden die Vorschriften der §§ 666, 667 BGB Anwendung. Danach ist zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet, wer von einem anderen zur entgeltlichen Besorgung von Geschäften beauftragt wird.[1] Der anwaltlichen Berufsordnung ist in § 11 zu entnehmen: Hinweis (1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat...mehr

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zfs 2/2016, zfs 2/2016 / Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Am 31.12.2015 bzw. 1.1.2016 sind die Vorschriften des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung v. 21.12.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 2517). Mit dem Gesetz soll die Stellung des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt gesetzlich geregelt werden. Hintergrund sind die Urteile des Bundessozialgerichts v. 3.4.2014 (B 5 RE 13/...mehr

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AGS 2/2016, Antrag auf Ents... / Leitsatz

Ein Antrag auf Entscheidung des Verwaltungsgerichts gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss über die Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Mandanten kann nach § 129a ZPO i.V.m. § 11 Abs. 6 S. 2 RVG fristwahrend auch bei jedem Amtsgericht gestellt werden. Fehlt in der Rechtsbehelfsbelehrung des Kostenfestsetzungsbeschlusses ein Hinweis auf diese Besonderheit, v...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / IV. Durchsetzbarkeit der Vergütung, ordnungsgemäße Rechnung

Ordnungsgemäße Abrechnung erforderlich Die Fälligkeit der Vergütung bedeutet noch nicht, dass der Anwalt seine Vergütung auch durchsetzen kann. Hierzu bedarf es noch einer ordnungsgemäßen Abrechnung nach § 10 RVG. Solange dem Auftraggeber keine ordnungsgemäße Berechnung mitgeteilt worden ist, liegt nur eine sog. Naturalobligation vor. Das bedeutet, dass der Auftraggeber zwar ...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / e) Abrechnung bei Teilfälligkeiten

Abrechnung bei Teilfälligkeiten Treten solche Teilfälligkeiten auf, kann der Anwalt seine bis dahin angefallene Vergütung abrechnen (ein Recht auf Vorschuss hat er insoweit nicht, da Abrechnungsreife eingetreten ist). Der Mandant kann sogar eine Rechnung für die bis dahin angefallene Vergütung verlangen. Die weitere Vergütung kann der Anwalt dann erst abrechnen, wenn diese au...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 4 Anmerkung 2

Die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen ist unzutreffend. Sie widerspricht sowohl dem Gesetzeswortlaut als auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes und lässt sich nur durch die bekannte Motivation der Sozialgerichtsbarkeit erklären, Anwaltsvergütungen in rechts- und zum Teil verfassungswidriger Weise zu beschneiden. Zum Gesetzeswortlaut Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeuti...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / 1. Überblick

Fälligkeit ist für jede Angelegenheit gesondert festzustellen Erst mit Fälligkeit kann der Anwalt seine (endgültige) Vergütung abrechnen und geltend machen. Zu beachten ist dabei, dass die Fälligkeit für jede Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG gesondert festzustellen ist. Beispiel 1 Der Anwalt war im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im anschließenden Hauptverfahren vor dem...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / c) Beendigung der Angelegenheit

Erreichen des Rechtsschutzziels oder Unmöglichkeit Eine Angelegenheit ist beendet, wenn der Anwalt das Rechtsschutzziel des Mandanten verwirklicht hat oder wenn feststeht, dass sich das Ziel nicht erreichen lässt, z.B. wenn der Gegner endgültig erklärt, zu einer außergerichtlichen Einigung nicht bereit zu sein (LG Mannheim MDR 1965, 920 = AnwBl 1966, 30). Kündigung des Mandats...mehr

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AGS 2/2016, Keine Terminsge... / Leitsatz

Eine Terminsgebühr bei einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid entsteht nur für den Anwalt, dessen Partei den Antrag auf mündliche Verhandlung stellen kann. Soweit eine Partei aufgrund des Gerichtsbescheids in vollem Umfang obsiegt, entsteht für ihren Anwalt keine Terminsgebühr. VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 21.9.2015 – 12 A 3/15mehr

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AGS 2/2016, Vergütungsanspr... / Leitsatz

Ist ein Pflichtverteidiger gehindert, an einem Terminstag einer mehrtägigen Hauptverhandlung teilzunehmen, ist für diesen Tag die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts als Terminsvertreter zulässig. Durch die Beiordnung des Terminsvertreters entsteht für diesen kein eigenständiges öffentlich-rechtliches Beiordnungsverhältnis. Stattdessen ist für den Pflichtverteidiger und de...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Anw... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Leider sehen viele Gerichte nicht, dass bei der Überprüfung der Billigkeit der geltend gemachten Rahmengebühren sämtliche Umstände zu berücksichtigen sind, wobei § 14 Abs. 1 S. 1 RVG in nicht abschließender Aufzählung nur die wichtigsten Umstände nennt. Bei der Ermittlung der angemessenen Gebühr ist zunächst von der Mittelgebühr auszugehen. I...mehr

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AGS 2/2016, Vorrang des ges... / Leitsatz

Das gesetzliche Beitreibungsrecht des im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts geht einer Pfändung des Kostenerstattungsanspruchs der von ihm vertretenen Partei vor. BGH, Beschl. v. 11.11.2015 – XII ZB 241/15mehr

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AGS 2/2016, Keine Aktenvers... / Leitsatz

Die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV-GKG fällt nicht an, wenn die Akten zur Gewährung von Akteneinsicht mit einem regelmäßig verkehrenden Dienstwagen der Justiz an das Gerichtsfach des Rechtsanwalts bei einem auswärtigen Gericht übersandt werden. OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.11.2015 – 2 Ausl AR 16/15mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / Einführung

Immer wieder stehen Rechtsanwälte vor dem Spagat zwischen der Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten und Auskunftsansprüchen Dritter. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den entsprechenden Voraussetzungen und soll die Fragen beantworten, die sich hierbei stellen.mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / 1

Das Erbscheinsverfahren als FGG-Verfahren unterscheidet sich eigentlich vom streitigen Verfahren nach der ZPO. Gleichwohl nutzt die Praxis das Erbscheinsverfahren nicht selten, um streitige Fragen der Rechtsnachfolge von Todes wegen zu klären. Dies gibt Anlass, die Vor- und Nachteile gegenüber dem streitigen Verfahren näher zu beleuchten sowie der Frage nachzugehen, was die ...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / bb) Parteigutachten, Aussagen der behandelnden Ärzte, andere tatsächliche Wahrnehmungen

Ein Parteigutachten ist substanziierter Parteivortrag. Das Nachlassgericht kann ein vorgelegtes Privatgutachten verwerten; den anderen Beteiligten ist allerdings Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.[159] In der Regel ist ein neutrales Gutachten vom Gericht einzuholen, das aber eine Entscheidung des Gerichts nicht ersetzen kann.[160] Bei widerstreitenden Gutachten entschei...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 3 Anmerkung 1

Schriftlicher Vergleich ist kein schriftlicher Vergleich? Anmerkung zu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 20.7.2015 – L 7/14 AS 64/14 B – zu Bayrisches LSG, Beschl. v. 22.5.2015 – L 15 SF 115/14 E – und zu LSG NRW, Beschl. v. 11.3.2015 – L 9 AL 277/14 B Der Streit um die fiktive Terminsgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren endet nicht. Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierung...mehr

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AGS 2/2016, Terminsgebühr f... / Leitsatz

Führt der Prozessbevollmächtigte eines Verfahrensbeteiligten mit dem Prozessbevollmächtigten eines anderen Verfahrensbeteiligten ein Telefongespräch, mit dem er ein Vergleichsangebot macht, führen das Anhören des Vorschlags und die bloße Erklärung des anderen Prozessbevollmächtigten, das Angebot zur Prüfung an den Mandanten weiterzuleiten, nicht zur Entstehung einer Terminsg...mehr

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AGS 2/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Durch Urt. v. 19.6.2015 war der Angeklagte verurteilt worden. Unter dem 22.6.2015 hatte sein Verteidiger Berufung eingelegt. Nach Erhalt der Urteilsgründe hat der Anwalt die Berufung gegen das Urteil zurückgenommen. Die Akte befand sich zu diesem Zeitpunkt zur Erledigung von Kostenfestsetzungsanträgen noch beim Amtsgericht. Der Anwalt beantragte anschließend noch die Festset...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / 3. Wirkung der Fälligkeit

Wirkung der Fälligkeit Der Eintritt der Fälligkeit hat folgende Auswirkungen:mehr

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FF 2/2016, FF 2/2016 / Betreuung

Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann nicht zum Betreuer bestellt werden [im Anschluss an Senatsbeschl. v. 18.12.2013 – XII ZB 460/13, FamRZ 2014, 466] (BGH, Beschl. v. 18.11.2015 – XII ZB 106/15). Zur Erforderlichkeit einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Wohnungsangelegenheiten, Ver...mehr

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FF 2/2016, FF 2/2016 / Verfahrensrecht

Ein Rechtsanwalt darf die Eintragung von Fristen und Terminen grundsätzlich nicht auf noch auszubildende Kräfte übertragen [im Anschluss an BGH, Beschl. v. 22.4.2009 – IV ZB 22/08, RuS 2009, 393] (BGH, Beschl. v. 11.11.2015 – XII ZB 407/12). In dem Fall, in dem in einem nur auf Antrag durchgeführten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Erlass einer einstweiligen Ano...mehr

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AGS 2/2016, Keine Aktenvers... / 1 Sachverhalt

Rechtsanwalt L. hatte sich in dem von der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg betriebenen Auslieferungsverfahren als Beistand bestellt und die Gewährung von Aktensicht beantragt, die ihm gewährt wurde. Die Akten wurden in das Gerichtsfach des Beistands bei dem AG Fürth eingelegt. Da kein Nachweis für eine Postversendung vorhanden ist, ist davon auszugehen, dass die Akten mit ...mehr

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AGS 2/2016, Keine Terminsge... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer ist Rechtsanwalt und klagte für seine Mandanten in vorbezeichneter asylrechtlicher Verwaltungsrechtssache vor dem VG. Das Gericht gab der Klage durch Gerichtsbescheid am vollumfänglich statt. In der Rechtsmittelbelehrung des Gerichtsbescheids wurde auf den Antrag auf Zulassung der Berufung sowie auf den Antrag auf mündliche Verhandlung hingewiesen. Nach ...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 3. Reformbedarf im Abstammungsrecht

Abschließend bleibt anzumerken, dass in rechtspolitischer Hinsicht das Abstammungsrecht zunehmend reformbedürftig erscheint. Nach der Einführung einer "Umgangsvaterschaft"[59] in § 1686a BGB als Subsystem zur rechtlichen Elternschaft erscheint es auch dahingehend reformbedürftig, dass eingetragene Lebenspartnerschaften keine abstammungsrechtliche Möglichkeit zur Begründung e...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Anw... / Leitsatz

1. Die Bestimmung von Mittelgebühren in einer Verkehrsstrafsache ist angemessen, wenn zwar Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit unterdurchschnittlich waren, die Angelegenheit aber für den Angeklagten wegen einer zu erwartenden Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können, von hoher Bedeutung war. 2. Die von dem Rechtsanwalt getro...mehr

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zfs 2/2016, Die Entwicklung... / F. Steuerrecht

Der EuGH entschied mit Urteil vom 23.12.2015,[53] dass Flugscheine, die nicht benutzt wurden und für die keine Erstattung erfolgt, mehrwertsteuerpflichtig sind.[54] Streitgegenständlich waren in Frankreich durchgeführte Inlandsflüge, welche dort einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % unterliegen. Der EuGH präzisiert, dass bereits das bloße Ausstellen von Flugscheinen ...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Forderung ist auch der Höhe nach begründet. Der Ansatz der maximal zulässigen Erstberatungsgebühr i.H.v. 190 EUR nebst Pauschale für Post und Telekommunikation und Mehrwertsteuer war angesichts des Umfangs der Sache, die sich auch aus den im hiesigen Verfahren vorgelegten Unterlagen ergibt, angemessen. Mangels Vergütungsvereinbarung richtet sich die Höhe der geschuld...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / V. Beginn und Ablauf der Verjährung

Regelmäßige Verjährungsfrist Die Vergütung des Anwalts unterliegt der Verjährung. Insoweit gilt die regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB von drei Jahren. Der Ablauf der Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Vergütung fällig geworden ist. Verjährung kann vor Abrechnung beginnen Der Ablauf der Verjährungsfrist ist gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 RVG von...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / II. Entstehen des Vergütungsanspruchs

Vergütungsanspruch entsteht mit Erfüllung des Gebühren- oder Auslagentatbestands Der Vergütungsanspruch entsteht, sobald ein Gebühren- oder Auslagentatbestand des Vergütungsverzeichnisses verwirklicht worden ist. Mit seinem Entstehen ist der Vergütungsanspruch aber noch nicht fällig (§ 8 Abs. 1 RVG) und erst recht nicht durchsetzbar (§ 10 RVG). Der Anwalt kann in dieser Phase...mehr

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AGS 2/2016, Entstehen und E... / Leitsatz

Der Prozessauftrag des Anwalts umfasst in der Regel auch den Auftrag, die Partei in einem von der Gegenseite angestrengten Beschwerdeverfahren der Richterablehnung zu vertreten. Die Gebühr nach Nr. 3500 VV entsteht bereits für die anwaltliche Prüfung, ob eine Erwiderung auf die Beschwerdebegründung erforderlich ist. Daneben bedarf es nicht der Einreichung eines Schriftsatzes....mehr

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AGS 2/2016, Dieselbe Angele... / Leitsatz

Verlangt der Kläger aus abgetretenem Recht Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung aus einem Anlagegeschäft und kommt es dann zu einer Drittwiderklage des Anlageberaters gegen den Zedenten, auf Feststellung, dass dem Zedenten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung keine Ansprüche zustehen, handelt es sich um dieselbe Angelegenheit i.S.d. §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 RVG...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / I. Überblick

Hinsichtlich seines Vergütungsanspruchs muss der Anwalt mehrere Phasen bzw. Zeitpunkte beachten:mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / e) Kostenentscheidung nach §§ 80 ff FamFG

Im Erbscheinsverfahren sind die Kosten nach §§ 80 ff FamFG zu verteilen. Nach § 80 S. 1 FamFG können Gegenstand der Kostenentscheidung sowohl die Gerichtskosten als auch die notwendigen Aufwendungen der Beteiligten sein. Zu letzteren zählen regelmäßig die Anwaltskosten der Beteiligten[204] und Reisekosten.[205] Ob hierzu auch die Kosten eines vorgerichtlich eingeholten Priva...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / I. Die "verunglückten" Fälle und das Bundesverfassungsgericht

Es sind häufig nicht alltägliche Fälle, die das Bundesverfassungsgericht dazu veranlassen, eine höchstrichterliche Rechtsprechung im Familienrecht mit einem Federstrich zur Makulatur werden zu lassen. Familienrechtler erinnern sich noch an den "Paukenschlag aus Karlsruhe",[2] der die Ehevertragsfreiheit der damaligen familiengerichtlichen Rechtsprechung beendet hat. Zugrunde...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / VI. Grundsätzliche Schlussfolgerungen für das anwaltliche Vorgehen

Aus dem Zusammenspiel von Amtsermittlung, formellen Anforderungen an den Erbscheinsantrag, Verfahrensförderungspflicht der Beteiligten und der Beweislastverteilung folgt: Im Rahmen des Erbscheinsverfahrens gilt es verschiedene Stufen auseinanderzuhalten:mehr