Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / 9

Auf einen Blick Der Weg über ein Erbscheinsverfahren statt eines kontradiktorischen Feststellungsprozesses bietet Erbprätendenten zur Klärung der Erbfolge den Vorteil der Amtsermittlung und der nicht bestehenden Beweisführungslast um den Preis der nicht rechtskräftigen Entscheidung. Was nach Erleichterung der Beweisführung aussieht, ist zunächst einmal durch eine formalisier...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer wurde mit Beschluss des SG dem dortigen Kläger als Rechtsanwalt beigeordnet. In diesem Rechtsstreit stritten die dortigen Beteiligten um die Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II sowie um die darlehensweise Bewilligung einer Mietkaution. Der Beklagte erklärte sich schließlich mit Schriftsatz v. 25.3.2014 bereit, die Kaltmiete in der t...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / c) Darlegungslast und Amtsermittlung

Die Frage der Testierfähigkeit ist im Erbscheinsverfahren nach § 26 FamFG von Amts wegen zu prüfen.[137] Dies bedeutet nicht, dass das Nachlassgericht in jedem Falle die Testierfähigkeit überprüfen müsste; denn der Grundsatz der Amtsermittlung bedeutet nicht, dass das Gericht allen nur denkbaren (theoretischen) Möglichkeiten nachgehen müsste (s. o.). Eine gerichtliche Ermitt...mehr

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Zerb 2/2016, Stets findet Überraschung statt, da, wo man’s nicht erwartet hat.1 Wilhelm Busch, Bildergeschichten, Hernach.

Anmerkung zu Jülicher, Die ausländische Familienstiftung des ErbStG im Umbruch, ZErb 12/2015, S. 357 ff Jülicher schreibt in seinem Beitrag auf S. 364: "Es mag gerade in jüngerer Zeit Überlegungen gegeben haben, unter den Begriff "Vermögensmasse ausländischen Rechts" nahezu alles im In- und Ausland zu erfassen, was überhaupt einen steuerpflichtigen Übergang auf eine nicht na...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / a) Überblick

RVG sieht fünf Fälligkeitstatbestände vor Die Vergütung des Anwalts wird in Abweichung zu § 271 BGB nicht sofort fällig, sondern erst unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 RVG. Diese Vorschrift enthält insgesamt fünf Fälligkeitstatbestände. Für den Eintritt der Fälligkeit genügt es, dass einer dieser Tatbestände erfüllt ist. Es können selbstverständlich auch kumulativ mehr...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / d) Keine Teilfälligkeiten

Keine Teilfälligkeiten nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG möglich Eine teilweise Erledigung oder Beendigung reicht nicht aus, um die Fälligkeit herbeizuführen, da § 8 Abs. 1 S. 1 RVG – im Gegensatz zu § 8 Abs. 1 S. 2 RVG – keine Teilfälligkeiten kennt. Unerheblich ist, ob noch Abwicklungstätigkeiten vorzunehmen sind. Solche Abwicklungstätigkeiten zählen zwar gebührenrechtlich noch zur ...mehr

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AGS 2/2016, Kein Quotenvorr... / 2 Anmerkung

In der Rechtsschutzversicherung gilt das sogenannte Quotenvorrecht (§ 86 Abs. 1 S. 2 VVG). Das bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer an Kostenerstattungsansprüchen so lange bedienen darf, bis sämtliche vom Versicherungsschutz nicht gedeckten Kosten (insbesondere Selbstbeteiligung, Reisekosten des Anwalts, Parteikosten) ausgeglichen sind. Erst hiernach geht der Kostener...mehr

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AGS 2/2016, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht entscheidet gem. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG durch den Einzelrichter. Der als Erinnerung auszulegende Antrag auf Entscheidung des Gerichts (§§ 165, 151 VwGO) ist zulässig, aber unbegründet. Der Urkundsbeamte hat zu Recht festgestellt, dass dem Klägervertreter keine Terminsgebühr zusteht. Dieser kann seinen Anspruch auf Festsetzung der Terminsgebühr nicht auf Nr. 3104 Abs....mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / b) Kostenentscheidung

Fälligkeit bei Kostenentscheidung Ergeht eine Kostenentscheidung, ist i.d.R. das Verfahren beendet, so dass damit schon die Fälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG eingetreten ist. Das ist aber nicht zwingend. Ein Verfahren muss mit Erlass einer Kostenentscheidung noch nicht beendet sein. Beispiel 5 Über eine Klageforderung in Höhe von 10.000,00 EUR ergeht ein Versäumnisurteil, ge...mehr

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AGS 2/2016, Streit über den... / 2 Aus den Gründen

Die Streitwertbeschwerde der Beklagten, mit der diese eine Herabsetzung des vom LG auf bis 110.000,00 EUR festgesetzten Streitwerts auf 9.000,00 EUR begehrt, ist gem. den §§ 68 Abs. 1 GKG, 567 ff. ZPO zulässig und hat in der Sache überwiegend Erfolg. Die eigenen Namens eingelegte, gem. §§ 68 Abs. 1 GKG, 32 Abs. 2 RVG, 567 ff. ZPO ebenfalls zulässige Beschwerde der Klägervertr...mehr

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AGS 2/2016, Deutliches Abse... / 3 Anmerkung

Geiz ist … nicht geil! Fortsetzung und Schlussakkord! [1] Diese Anmerkung, die an die Anmerkung zu der hier bestätigten Entscheidung des OLG Karlsruhe anschließt, hat mit einer Danksagung zu beginnen. Mit einer Danksagung an das OLG Karlsruhe, welches nicht nur durch die bereits besprochene Entscheidung Licht in die bei manchen Kolleginnen und Kollegen herrschende Dunkelheit de...mehr

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zfs 2/2016, Unzulässige Fes... / 2 Aus den Gründen:

" … (1.) Der Feststellungsantrag der Kl. ist bereits unzulässig." Nach der umfangreichen außergerichtlichen Korrespondenz muss das Feststellungsbegehren der Kl., die eine Deckungszusage “über die Deckungszusagen vom 26.3.2014, 18.8.2014 und 16.9.2014’ hinaus unter Zugrundelegung eines vorläufig angenommenen Streitwertes von 460.160 EUR verlangt, ausgelegt werden. Für die Ausle...mehr

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AGS 2/2016, Entstehen und E... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Das LG hat die Gebühr zu Recht entsprechend dem Antrag der Beklagten zu 2) festgesetzt. Die allgemeinen Voraussetzungen der Kostenfestsetzung liegen vor, insbesondere ist der Beschluss des OLG mit der Kostengrundentscheidung bestandskräftig. Das zieht auch der Kläger nicht in Zweifel. Die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV...mehr

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FF 2/2016, Zeitempfinden im Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten

Eva Becker Manchmal wünscht man sich, Europa sollte im Familienrecht schneller voranschreiten: Eine gefühlte Ewigkeit dauern die Verhandlungen in Brüssel über die Vereinheitlichung des güterrechtlichen Kollisionsrecht im Bereich des ehelichen Güterstands und der eingetragenen Partnerschaften an: 4 Jahre sind seit Vorlage der Verordnungsvorschläge im Jahr 2011 vergangen, währen...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / III. Anspruchsübergang und Dreiecksverhältnis

Der Gesetzgeber hat diese Problematik bereits seit längerem erkannt und für den Fall der Versicherungen eine Regelung in § 86 VVG normiert. Hierbei soll vermieden werden, dass der Versicherungsnehmer sich bereichert, weil er gegebenenfalls von mehreren Erstattungen erhält. Die Ansprüche des Versicherungsnehmers auf die Rechtsschutzversicherung gehen aufgrund des gesetzlichen ...mehr

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Kosten von Governance, Risi... / 4 Kostenzuordnung

Die Zuordnung der Kosten zu den GRC-Systemen erfolgt in der Buchhaltung. Hier werden die externen Kosten verbucht, die intern entstehenden Kostenarten wie Personalkosten oder Abschreibungen werden detailliert erfasst. Dazu sind Informationen für die Buchhaltung oder, falls das Projektcontrolling in der Kostenrechnung durchgeführt wird, für die Kostenrechnung notwendig. Diese...mehr

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Aufrechnung des Hausgeldschuldners

Leitsatz Gegen Hausgeldforderungen kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nur mit Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Normenkette §§ 16, 21 Abs. 7 WEG, 28 Abs. 5 WEG Das Problem Wohnungseigentümer B schuldet in 2013 ein monatliches Hausgeld in Höhe von 258,63 EUR. Mit Schreiben vom 26. März 2013 erteilt er Verwalter V eine Einzugsermä...mehr

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Veräußerungsgewinn bei Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft durch Tod und anschließende Veräußerung an einen Dritten

Leitsatz Ein (durch Tod) hinzuerworbener Anteil an einer Personengesellschaft verliert seine Selbstständigkeit. Eine "Weitergabe" an einen Dritten ist somit nicht möglich. Diese stellt sich als anteilige Veräußerung der gesamten Beteiligung dar. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltsgemeinschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), an der 4 Rechtsanwä...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Vergemeinschaftung

Leitsatz Macht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Wege der Klage oder Widerklage Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 Abs. 1 BGB geltend, ist sie ausübungs- und prozessführungsbefugt, wenn die Ansprüche von den Wohnungseigentümern durch einen Beschluss vergemeinschaftet worden sind. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG Das Problem K, Eigentümer eines mit einem Wohnhaus be...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Rechtsverhältnis Mandant/Rechtsanwalt [Rdn 1069]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Berufsrechtliche Verfahren/Überblick [Rdn 953]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 1023]

Rdn 1024 Literaturhinweise: Augustin, Das Recht des Beschuldigten auf effektive Verteidigung, 2013 Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, 1994 ders., Einführung in die Strafverteidigung, 2. Aufl. 2013 ders., § 41, in: Widmaier/Müller/Schlothauer (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch, 2. Aufl. 2014 Dietrich, Die Haftung des Strafverteidigers, 2011 Fahrendorf/Mennemeyer/Terbi...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Hauptverfahren, Prozessuales und Materielles [Rdn 996]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Allgemeines [Rdn 948]

Rdn 949 Literaturhinweise: Feuerich/Weyland, Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung, 8. Aufl. 2012 Gaier/Wolf/Göken, Anwaltliches Berufsrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2014 Geiersberger, Status quo und Zukunft der Anwaltsgerichtsbarkeit – wie viel Reform muss sein? Vier Vorschläge für Verbesserungen und ein Veto gegen eine Neu-Ausrichtung?, AnwBl. 2015, 427 Henssler/Prütting, Komm...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen [Rdn 1018]

Rdn 1019 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsanwälte, Strafrecht, Allgemeines, Teil H Rdn 948. Rdn 1020 1.a) Die Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen ist im § 204 BRAO geregelt. Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft, Warnung und Verweis sind mit Rechtskraft wirksam/vollstreckt. Die Geldbuße wird von der RAK vollstreckt. Rdn 1021 b) Das Tätigkeitsverbot wird ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Verfolgungsverjährung [Rdn 1013]

Rdn 1014 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsanwälte, Strafrecht, Allgemeines, Teil H Rdn 949. Rdn 1015 1. Die Verjährung anwaltlicher Pflichtverletzungen ist in § 115 BRAO geregelt, wonach diese in fünf Jahren verjähren. Allerdings wird diese Verjährungsfrist abhängig gemacht von den etwaigen Maßnahmen. Diese Frist gilt also nicht, wenn wegen der Pflichtverletzungen ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Folgen anwaltsgerichtlicher Verfahren für Vorstandmitglieder der Anwaltskammer u.a. [Rdn 991]

Rdn 992 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsanwälte, Strafrecht, Allgemeines, Teil H Rdn 949. Rdn 993 1. Gem. § 66 BRAO ist ein Rechtsanwalt nicht zum Mitglied des Vorstandes der RAK wählbar, wennmehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Weisungen [Rdn 1079]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1080 1.a) Ob und inwieweit der Verteidiger verpflichtet ist, Weisungen des Beschuldigten zu beachten, wird seit jeher kontr...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Pflichten [Rdn 1053]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Haftungsrechtliche Grundlagen [Rdn 1028]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 353]

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AGS 1/2016, Haftung des Anw... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin wurde im Februar 2009 bei einem Verkehrsunfall verletzt. Sie wandte sich zur Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Kfz-Versicherer – dem M – zunächst an den in N ansässigen Rechtsanwalt Q. Rechtsanwalt Q erreichte für die Klägerin fünf Abschlagszahlungen des M jeweils in Höhe von 1.000,00 EUR. Die Mandatsbearbeitung durch Rechtsanwalt Q erschie...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Umfang der Erstattungspflicht [Rdn 200]

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AGS 1/2016, Reisekosten des auswärtigen Anwalts aus dem Gerichtsbezirk

Leitsatz Die Reisekosten eines Anwalts, der seine Kanzlei im Gerichtsbezirk hat, allerdings an einem anderen Ort als das Gericht, sind ohne Notwendigkeitsprüfung zu erstatten. LG Bonn, Beschl. v. 11.12.2015 – 30 O 3/15 1 Aus den Gründen Die angemeldeten Reisekosten der Gegenseite werden als erstattungsfähig angesehen. Dem § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO ist klar zu entnehmen, dass ein...mehr

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AGS 1/2016, Haftung des Anwalts bei unterlassenem Hinweis auf die Möglichkeit von Beratungshilfe

Leitsatz Zu den Voraussetzungen der Anwaltshaftung, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten nicht über die Möglichkeit informiert, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Zur Berechtigung von Beratungshilfe, wenn der Antragsteller einen Anwaltswechsel vornimmt. OLG Hamm, Urt. v. 30.4.2015 – I-28 U 88/14 1 Sachverhalt Die Klägerin wurde im Februar 2009 bei einem Verkehrsunfall verletzt....mehr

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AGS 1/2016, Reisekosten des... / 1 Aus den Gründen

Die angemeldeten Reisekosten der Gegenseite werden als erstattungsfähig angesehen. Dem § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO ist klar zu entnehmen, dass eine Notwendigkeitsprüfung von entstandenen Reisekosten erst dann vorzunehmen ist, wenn es um Reisekosten eines Rechtsanwalts geht, der weder im Gerichtsbezirk wohnt, noch dort niedergelassen ist, sondern am sogenannten dritten Ort. Im W...mehr

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AGS 1/2016, Haftung des Anw... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung der Beklagten ist unbegründet. 1. Das LG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin von den Beklagten die Auszahlung von 11.365,00 EUR verlangen kann. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung (§§ 280 Abs. 1, 611, 675 BGB), denn die Beklagten haben es pflichtwidrig verabsäumt, die Klägerin auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme v...mehr

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AGS 1/2016, Deckungsschutz ... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger habe gegen die Beklagte einen Anspruch auf Freistellung von der Honorarrechnung seiner Prozessbevollmächtigten in dem Umfang, in dem die Honorarforderung der Prozessbevollmächtigten begründet sei. Diesen Anspruch habe die Beklagte nicht dadurch erfüllt, dass sie dem Kläger Kostenschutz für eine Abwehr dieser anwaltlichen Geb...mehr

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zfs 1/2016, Rechtsschutzgew... / 2 Aus den Gründen:

[18] "… 1. Revision der Bekl." [19] Die Revision der Bekl. ist begründet und führt zur Wiederherstellung des klageabweisenden landgerichtlichen Urteils. Die Klage auf Freistellung von der Gebührenforderung der Prozessbevollmächtigten des Kl. für das Güteverfahren i.H.v. 1.094,80 EUR ist derzeit unbegründet. Die Bekl. hat den bezüglich dieser Forderung im Streitfall bestehende...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 23]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Wertfestsetzung gem. §§ 32, 33 RVG [Rdn 398]

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AGS 1/2016, Haftung des Anw... / Leitsatz

Zu den Voraussetzungen der Anwaltshaftung, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten nicht über die Möglichkeit informiert, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Zur Berechtigung von Beratungshilfe, wenn der Antragsteller einen Anwaltswechsel vornimmt. OLG Hamm, Urt. v. 30.4.2015 – I-28 U 88/14mehr

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AGS 1/2016, Reisekosten des... / Leitsatz

Die Reisekosten eines Anwalts, der seine Kanzlei im Gerichtsbezirk hat, allerdings an einem anderen Ort als das Gericht, sind ohne Notwendigkeitsprüfung zu erstatten. LG Bonn, Beschl. v. 11.12.2015 – 30 O 3/15mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütung im Strafvollzug [Rdn 331]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Strafvollstreckung, Einzeltätigkeiten [Rdn 288]

Rdn 289 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei den u.a. Stichwörtern und bei → Strafvollstreckung, Allgemeines, Teil J Rdn 266. Rdn 290 1. Die Vergütung des Anwalts in der Strafvollstreckung richtet sich grds. nicht nach den Vorschriften der Nr. 4300 ff. VV RVG . Die Anwendung dieser Vorschriften ist durch die vorrangigen besonderen Bestimmungen der Nr. 4200 ff. VV RVG grds. ausg...mehr

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AGS 1/2016, Deckungsschutz ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger schloss 1974 bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung ab. Vereinbart sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75). Diese bestimmen unter anderem: Hinweis “§ 1 Gegenstand (1) Der Versicherer sorgt nach Eintritt des Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Einzeltätigkeiten, Allgemeines [Rdn 42]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Verfahren [Rdn 235]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Aktenversendungspauschale [Rdn 71]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Strafvollstreckung, Terminsgebühr [Rdn 301]

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