Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / IV. Haftung des Versicherungsmaklers

Wird der Haftpflichtversicherungsvertrag über einen Makler abgeschlossen, so treffen diesen die Beratungspflichten aus den §§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 VVG. Kommt der Makler diesen Verpflichtungen nicht ausreichend nach, so haftet er aus § 63 VVG auf Schadenersatz. Anstelle des Versicherers ist dann der Makler in der Pflicht, was vermutlich vielen Maklern in der vollen Konsequenz...mehr

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AGS 08/09/2015, Prozesskost... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für seine Rechtsverteidigung in einem selbstständigen Beweisverfahren, in welchem er wegen behaupteter Mängel der von ihm durchgeführten Parkettlegearbeiten in Anspruch genommen wird. In diesem Verfahren hat er sich von Beginn an von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Nachdem das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständ...mehr

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AGS 1/2015, Just, Kostenverfahren in der Finanz und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Von RiFG Michael Just. 1. Aufl. 2014. Nomos Verlag. 347 S. 38,00 EUR.

In dem vorliegenden Werk befasst sich der Autor mit den gesamten Kostenverfahren der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit. Behandelt wird zunächst die Kostengrundentscheidung sowie ihre Auswirkungen für die Parteien und sonstige Verfahrensbeteiligte wie z.B. Beigeladene. Im Anschluss daran werden die einzelnen kostenrechtlichen Verfahren erläutert, insbesondere das Verfahr...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / Leitsatz

Das Textformerfordernis nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG hat einerseits eine Schutz- und Warnfunktion für den Mandanten. Andererseits erleichtert es dem Rechtsanwalt, den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nachzuweisen. Diese Funktionen kann die Vergütungsvereinbarung nur dann erfüllen, wenn sie ausreichend bestimmt ist. Bei einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig feststehe...mehr

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AGkompakt 10/2015, Die Höhe... / VII. Die Gebührenbeträge

Übersicht Da es sich um Festgebühren handelt und sowohl ein Haftzuschlag als auch eine Auftraggebermehrheit unberücksichtigt bleiben, kommen nur folgende Zusätzliche Gebühren in Betracht:mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Dokum... / 1 Aus den Gründen

Die Verwendung des Begriffs "Kopie" anstelle von "Ablichtung" erfolgte durch den Gesetzgeber bewusst, um Missverständnisse bei der Erstellung von Scans zu vermeiden. Ein Scan fällt nicht unter "Kopie" im kostenrechtlichen Sinne. Der Verteidiger hat ein Wahlrecht. Er kann entweder den Akteninhalt für sich in Papierform erstellen oder ein elektronisches Dokument davon (Scan). B...mehr

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AGS 08/09/2015, Auslagensch... / 1 Sachverhalt

Der 10. Senat des BSG hatte eine vom Erinnerungsführer als prozessbevollmächtigtem Rechtsanwalt für den dortigen Kläger geführte Revision als unzulässig – weil nicht fristgemäß begründet – verworfen. Nach Zustellung des Beschlusses hat er Anhörungsrüge erhoben sowie Einsicht in die Gerichtsakten und alle Nebenakten beantragt. Daraufhin sind die vorinstanzlichen Akten erneut ...mehr

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AGkompakt 10/2015, Verfahre... / V. Streitwert/Gegenstandswert

Wertfestsetzung nur für den Anwalt Mangels Gerichtsgebühren ist vom Gericht auch kein Streitwert festzusetzen. Lediglich für die Anwaltsgebühren bedarf es eines Wertes. Dieser Gegenstandswert ist auf Antrag nach § 33 RVG festzusetzen. Wert der für vollstreckbar zu erklärenden Forderung ist maßgebend Maßgebend ist der volle Betrag, der für vollstreckbar erklärt werden soll, alle...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / 3. Nichteröffnung des Hauptverfahrens

Die Zusätzliche Gebühr entsteht darüber hinaus, wenn das Gericht beschließt, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen (Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 4141 VV). Voraussetzung ist auch hier eine Mitwirkung des Verteidigers, die i.d.R. in der Abgabe einer Einlassung bestehen wird. Auch hier muss die Mitwirkung des Verteidigers nicht ursächlich gewesen sein (LG Arnsberg JurBüro 2007, 82; ...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / VI. Bloße Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Werden im Verbundverfahren lediglich Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände, insbesondere über potentielle Folgesachen, geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht insoweit zwar – im Gegensatz zum Abschluss eines Vergleichs – keine Gerichtsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz. Für den Anwalt löst diese Tätigkeit bei entsprechendem Auftrag dagegen Gebühren...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Dokum... / Leitsatz

Dem Anwalt steht keine Dokumentenpauschale zu, wenn er die Akten zuerst scannt und dann ausdruckt. LG Berlin, Beschl. v. 23.7.2015 – (537 KLs) 255 Js 381/14 (28/14)mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Dokum... / 2 Anmerkung

Was wäre denn gewesen, wenn der Anwalt die Akten erst kopiert und dann für sich ("zur Arbeitserleichterung") eingescannt hätte? Norbert Schneider AGS, S. 374mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner hat für die Vertretung im Scheidungsverfahren, das durch Scheidungsantrag der Antragstellerin eingeleitet wurde, um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung von Frau Rechtsanwältin N. nachgesucht. Der Antragsgegner hat zudem einen eigenen Scheidungsantrag gestellt. Zwischen den Beteiligten war darüber hinaus noch ein gesondertes Sorgerechtsverfa...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / I. Überblick

Nach Nr. 4141 VV erhält der Anwalt eine Zusätzliche Gebühr, wenn er durch seine Mitwirkung erreicht, dass sich das vorbereitende Verfahren erledigt oder dass im gerichtlichen Verfahren eine Hauptverhandlung entbehrlich wird. Dazu sieht Nr. 4141 VV verschiedene Erledigungstatbestände vor. Neben dem jeweiligen Erledigungstatbestand muss eine auf die Förderung des Verfahrens ger...mehr

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AGS 12/2014, Anordnungs- un... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Daraus, dass nach § 16 Nr. 5 RVG nur eine Angelegenheit vorliegt, folgt nicht, dass die Gebühren nicht erneut entstehen. Sie entstehen vielmehr im Abänderungsverfahren erneut; sie können aber insgesamt nur einmal geltend gemacht werden. Gelten für das Anordnungs- und das Abänderungsverfahren unterschiedliche Kostenentscheidungen, dann kann s...mehr

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AGkompakt 10/2015, Die Höhe... / I. Überblick

Anwalt erhält Zusätzliche Gebühr bei Vermeidung der Hauptverhandlung Nach Nr. 4141 VV erhält der Anwalt als Verteidiger in einer Strafsache neben den sonstigen Gebühren eine Zusätzliche Gebühr, wennmehr

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AGS 12/2014, Materiell-rech... / Leitsatz

Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten können wie bereits angefallene Sachverständigenkosten oder geschätzte Reparaturkosten im Schadensersatzprozess geltend gemacht werden. Der Geschädigte muss sich nicht mit der Argumentation, der Schadensersatzgläubiger habe mangels entsprechender Rechnungsstellung die Anwaltsgebühren nicht zu entrichten und es fehle deshalb an einem ers...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswert... / Einführung

Immer wieder werden von Anwälten Anfragen gestellt, welcher Gegenstandswert für die Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung anzusetzen sei. Die Anwälte gehen meistens davon aus, dass selbstverständlich der volle Betrag sämtlicher abgerechneter Betriebspositionen anzusetzen sei, weil diese Positionen ja im Einzelnen überprüft werden müssten; auf den Saldo käme es nicht an....mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / III. Die Höhe der Gebühr

Die Zusätzliche Gebühr entsteht für den Wahlanwalt jeweils in Höhe der Rahmenmitte (Anm. Abs. 3 zu Nr. 4141 VV). Es handelt sich damit faktisch um eine Festgebühr (LG Düsseldorf AGS 2007, 26; AG Hamburg AGS 2006, 439 = RVGreport 2006, 351; AnwK-RVG/N. Schneider, Nr. 4141 VV Rn 114). Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass über die Höhe der Zusätzlichen Gebühr Streit entsteht....mehr

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AGS 1/2015, Gesonderte Ange... / Leitsatz

Wird der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren mit der Vertretung im Überprüfungsverfahren beauftragt, liegt für ihn keine neue Angelegenheit vor, so dass er hierfür keine weitere Vergütung aus der Landeskasse erhält. AG Weilburg, Beschl. v. 17.3.2014 u. v. 4.8.2014 – 20 F 170/10mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / Leitsatz

Dem bedürftigen Antragsgegner in einem Scheidungsverfahren ist grundsätzlich Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen und ein Anwalt beizuordnen. OLG Dresden, Beschl. v. 26.3.2014 – 21 WF 102/14mehr

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AGS 12/2014, Keine Zusätzli... / 1 Sachverhalt

Das Gericht hatte auf Mitwirkung des Verteidigers den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls abgelehnt und die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Beschuldigten der Landeskasse auferlegt. Daraufhin beantragte der vormals Beschuldigte die Festsetzung der ihm entstandenen Anwaltskosten, darunter auch einer zusätzlichen Gebühr nach Nr. 4141 VV. Sein Anwalt be...mehr

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AGS 08/09/2015, Zeitpunkt d... / Leitsatz

Bei § 121 Abs. 2 ZPO kommt es für die Feststellung, ob der Gegner durch einen Anwalt vertreten ist, darauf an, ob zu dem Zeitpunkt, zu dem die Prozesskostenhilfe zu bewilligen oder bewilligt ist, die anwaltliche Vertretung des Gegners noch gem. 87 Abs. 1 ZPO gegenüber der antragstellenden Partei wirksam ist. LAG Köln, Beschl. v. 19.3.2015 – 4 Ta 105/15mehr

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AGS 12/2014, Form einer Str... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Streitwertbeschwerde ist nicht begründet. 1. Die Beschwerde ist zulässig gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG. Der Wert des Beschwerdegegenstands übersteigt 200,00 EUR. Der Umstand, dass der Kläger die Beschwerdeschrift nicht unterschrieben hat, steht der Zulässigkeit nicht entgegen. Es liegt eine "schriftliche" Beschwerde i.S.v. §§ 68 S. 5, 66 Abs. 5 S. 1 GKG vor. Die masc...mehr

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AGkompakt 10/2015, Verfahre... / IX. Fazit

Wird ein Urteil nur teilweise angefochten, so ist es für den Anwalt des Gläubigers interessant, den Antrag auf Vollstreckbarerklärung zu stellen und nicht den Abschluss der Rechtsmittelinstanz abzuwarten. Ein verurteilter Schuldner ist wiederum gut beraten, im Falle einer Teilanfechtung den nicht angefochtenen Teil umgehend zu erfüllen, um zu verhindern, dass ein Verfahren a...mehr

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AGS 08/09/2015, Gebührenerh... / Leitsatz

Vertritt der Anwalt im Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung einer Mutter-Kind-Kur sowohl die Mutter als auch die Kinder, erhält er eine nach Nr. 1008 VV erhöhte Geschäftsgebühr. SG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 30.4.2015 – S 11 KR 4234/14mehr

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AGS 08/09/2015, Bloßes Beru... / Leitsatz

Ein unstreitiger Erfüllungsweinwand ist zu berücksichtigen, auch wenn es sich um einen nicht gebührenrechtlichen Einwand handelt. Der bloße Einwand, der Anwalt solle mit dem Rechtsschutzversicherer abrechnen, ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren unerheblich. LAG Frankfurt, Beschl. v. 14.10.2014 – 13 Ta 481/14mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / ff) Zahlungsforderung und Stundungsantrag

Wird vom Antragsgegner die Stundung der Zugewinnausgleichsforderung beantragt, so ist der Wert des Stundungsantrags, der sich nach § 42 Abs. 1 FamGKG berechnet, hinzuzurechnen. Zwar sieht § 52 FamGKG insoweit nur eine Zusammenrechnung vor, wenn über den Stundungsantrag entschieden wird. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Gerichtsgebühren, nicht auch für die Anwaltsgebühr...mehr

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AGS 1/2015, Gesonderte Ange... / Leitsatz

Wird der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren mit der Vertretung im Überprüfungsverfahren beauftragt, liegt für ihn eine neue Angelegenheit vor, in der er die Gebühren nach den Nrn. 3335 ff. VV gesondert erhält. Diese Vergütung ist von der Landeskasse zu zahlen. AG Trier, Beschl. v. 1.2.2014 – 37 F 177/10mehr

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AGS 08/09/2015, Gesonderte ... / Leitsatz

Macht der Anwalt aus einem Verkehrsunfall für den Ehemann dessen Schadensersatzansprüche hinsichtlich des Sachschadens geltend und für die Ehefrau deren Ansprüche auf Ersatz des Personenschadens, liegen zwei verschiedene Angelegenheiten vor, wenn diese gesonderte Aufträge erteilt haben. Der gegnerische Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, diese Kosten des getrennten Vorge...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Verzi... / Leitsatz

Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung ist nicht zu verzinsen. Eine Erstattung von Kosten des Erinnerungsverfahrens kommt nur in den Fällen des § 197 Abs. 2 SGG in Betracht, nicht aber wenn der Anwalt das Verfahren – wie hier – im eigenen Namen betreibt (vgl. LSG Erfurt v. 12.5.2015 – L 6 SF 115/15 B). Thüringer LSG, Beschl. v. 15.6.2015 – L 6 SF 723/15 Bmehr

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AGS 08/09/2015, Keine Vergü... / Leitsatz

Hat die Mitteilung des Anwalts, er veräußere die Kanzlei, den Mandanten zu der Antwort veranlasst, der erteilte Auftrag werde nicht mit dem Erwerber weitergeführt, scheidet eine Vergütungsfestsetzung zu dessen Gunsten auch dann aus, wenn der Antrag mit einer Zession des bisherigen Kanzleiinhabers unterlegt ist, der Mandant jedoch schlüssig behauptet, der bisherige Inhaber de...mehr

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AGS 08/09/2015, Gebührenerh... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig. Sie ist auch begründet. Die Beklagte ist zur Erstattung weiterer 321,30 EUR verpflichtet. Nach Nr. 2302 VV beträgt die Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen – wie vorliegend (§ 3 RVG) – im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen, 50,00 bis 640,00 EUR. Eine Gebühr von mehr als 300,00 EUR kann nur gefordert werden...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / III. Haftung des Versicherers

Kommt es nicht zum Einschluss einer Fahrerschutzversicherung, so sind Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer denkbar aus § 6 Abs. 4 und Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 VVG, §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer umfangreich nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen. Berücksichtigt man, dass das Risiko der Fahrerschutzversicherung mit eine...mehr

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AGS 12/2014, FamFG. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Kommentar. Herausgegeben von Ministerialrat Dr. Dirk Bahrenfuss, Leiter des Zivilrechtsreferates und stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein. 2., völlig neu bearb. Aufl. 2013. Berliner Kommentare. Erich Schmidt Verlag, Berlin, XLVI, 2834 S. 138,00 EUR.

Der in 2. völlig neu bearbeiteter und erweiterter Auflage erschienene Kommentar zum FamFG gehört zu der Vielzahl der zum FamFG herausgegebenen Werke. Neben anderen, insoweit gleichermaßen mit Inkrafttreten des FGG-ReformG erstmals im Kalenderjahr 2009 bereichernden Werken, ist der "Berliner Kommentar" eine Kommentierung zum gesamten FamFG, der nach bereits vergriffener 1. Au...mehr

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AGS 08/09/2015, Entstehen d... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das AG die Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV sowie die entsprechende Auslagenpauschale in Abzug gebracht. Sofern die Aktenversendungspauschale vor dem AG nicht in Ansatz gebracht wurde, wendet sich der Beschwerdeführer hiergegen nicht. a) Vorliegend ist lediglich der Ansatz der Grundgebühr gem. Nr. 5100 VV für die vorgerichtliche Tätigkeit gerechtfertigt. Mit der Grun...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Im Scheidungsverfahren hatte der Antragsgegner die Folgesache Güterrecht anhängig gemacht und den Antrag auf Zugewinnausgleich im Termin zurückgenommen. Das AG hat den Verfahrenswert für das Verfahren auf insgesamt 113.611,66 EUR und folgende Einzelwerte festgesetzt: Ehesache 13.755,00 EUR, Versorgungsausgleich 18.306,00 EUR, Güterrecht 81.550,66 EUR. Im Endbeschluss (Verbun...mehr

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AGS 12/2014, Kein Mindestst... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung, über die der nach § 66 Abs. 6 S. 1 Hs. 1 GKG zuständige Einzelrichter zu entscheiden hat, ist begründet. Die Gerichtskostenrechnung ist dahingehend abzuändern, dass lediglich ein Gegenstandswert von 272,87 EUR zugrunde gelegt wird. In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist der Streitwert grundsätzlich nach der sich ...mehr

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FF 1/2015, Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht

Heiß/Castellanos2013, 262 Seiten, 38 EUR, Nomos Verlag Das Gemeinschaftswerk von Heiß/Castellanos ist in 1. Auflage im Jahr 2013 unter dem Thema "Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht" auf dem juristischen Büchermarkt erschienen. Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Elternteile haben nunmehr erstmalig auch beide nicht mite...mehr

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FF 1/2015, Anfechtung eines... / 1 Gründe:

I. Das Amtsgericht – Familiengericht – Augsburg hat mit Beschl. v. 25.2.2014 eine in der Sitzung vom selben Tag getroffene Umgangsvereinbarung familiengerichtlich gebilligt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Großmutter. Die Mutter, der Vater, der Ergänzungspfleger und der Verfahrensbeistand haben sie schriftlich geäußert. II. Die zulässige Beschwerde der Großmutter führ...mehr

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AGS 08/09/2015, Entstehen d... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen war ein Bußgeldbescheid ergangen, gegen den er selbst Einspruch eingelegt hatte. Nachdem das AG Hauptverhandlungstermin bestimmte, zeigte der Verteidiger seine Mandatierung gegenüber dem AG an und beantragte Akteneinsicht. Anschließend stellte das AG das Verfahren aufgrund eines Verfahrenshindernisses ein. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen...mehr

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Zerb 1/2015, Pflichtteilsrecht

Hans Klingelhöffer C. H. Beck, München, 4., völlig überarbeitete Auflage 2014. Buch. XXIV, 250 S. Kartoniert, 49 EUR ISBN 978-3406648779 Das nunmehr in der 4. Auflage erschienene Buch ist ein "Klassiker" der erbrechtlichen Literatur. Dies hat seinen guten Grund: Trotz der verhältnismäßigen Kürze des Werkes (250 Seiten) gelingt Klingelhöffer eine umfassende und solide Darstellun...mehr

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Zerb 12/2014, Unternehmensn... / II. Die neue Schrift von Klinger

Stiftungen stehen im Fokus der Aufmerksamkeit. Über die altehrwürdige Rechtsform der Stiftung wird viel geschrieben – nicht nur in der Wirtschaftspresse[6] und in Magazinen.[7] Auch die Fachwelt verwöhnt uns schon seit Jahrzehnten mit einer Flut von Aufsätzen und Monografien zur Stiftung und speziell zur unternehmensverbundenen Stiftung.[8] Prominenten, immer wieder genannte...mehr

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AGS 08/09/2015, Höhe der Ei... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des LAG widerspricht dem Wortlaut der Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1003 VV. Gem. Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1003 VV führt zwar die Anhängigkeit eines Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens zur Reduzierung des Gebührensatzes der Einigungsgebühr von 1,5 auf 1,0. Wird jedoch lediglich beantragt, die bereits bewilligte Prozesskostenhilfe für den Rechtsstreit auch auf den ...mehr

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zerb 5/2015, Durchsetzung d... / Anmerkung

Entscheidungen zur Totenfürsorge und zum Bestattungsrecht, die bislang eher ein Schattendasein führten, nehmen zu. Grund dafür sind nicht nur die in Mode gekommenen individuellen Bestattungswünsche (siehe Kurze, ZErb 2012, 103 ff), sondern auch die zunehmende Tendenz der Testatoren, neben der Einsetzung von Rechtsnachfolgern in das eigene Vermögen eine bestimmte Art der Best...mehr

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AGS 08/09/2015, Maßgebend i... / 2 Aus den Gründen

Der gem. §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zulässigen sofortigen Beschwerde bleibt in der Sache der Erfolg versagt. Zu Recht hat die Rechtspflegerin des AG eine Erstattung der geltend gemachten anwaltlichen Gebühren und Auslagen abgelehnt. Denn es fehlt an einer die Erstattungspflicht der Landeskasse begründenden Au...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Der sich für Verfahren der elterlichen Sorge aus § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG ergebende Regelwert kann auf der Grundlage der Vorschrift des § 45 Abs. 3 FamGKG herauf- oder herabgesetzt werden und zwar dann, wenn der nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist. Aus diesem Grunde sollten Kriterien entwickelt und benannt w...mehr

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FoVo 1/2015, Bekanntmachung... / I. Basiszinssatz

Zinsen sind nur nach dem Gesetz Nebenforderungen Um den Verlust berechtigter Zinsen und zeitaufwändige Zwischenverfügungen zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der Gläubiger im gesamten Forderungsmanagement, d.h. von der Rechnungsstellung über die Mahnung bis zur späteren Geltendmachung der Haupt-, Neben- und Kostenforderungen darauf achtet, dass er einerseits die maximale...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / 4. Entscheidung im Beschlussverfahren nach § 72 OWiG

Nach Anm. Abs. 1 Nr. 5 zu Nr. 5115 VV entsteht die Zusätzliche Gebühr ferner, wenn im Beschlussverfahren nach § 72 OWiG entschieden wird und der Anwalt dazu beigetragen hat, dass das schriftliche Verfahren durchgeführt wird (LG Schwerin zfs 2002, 541; vgl. auch Burhoff, Nr. 5115 VV Rn 39 f.). Beispiel 16 Gegen den Bußgeldbescheid über 40,00 EUR legt der Verteidiger Einspruch ...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / 3. Rücknahme des Bußgeldbescheids und Neuerlass

Des Weiteren erhält der Anwalt die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 3 zu Nr. 5115 VV, wenn gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt worden ist und die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid zurücknimmt, gleichzeitig aber einen neuen Bußgeldbescheid erlässt, gegen den kein Einspruch eingelegt wird. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn die Behörde einen unzutreffen...mehr