Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / d) Begründetheit

Die Beschwerde ist begründet, wenn die angefochtene Entscheidung verfahrensmäßig nicht ordnungsgemäß zustande gekommen oder inhaltlich nichtzutreffend ist. Hinweis: Gemäß § 571 Abs. 2 ZPO kann die Beschwerde auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel – sprich neue Tatsachen – gestützt werden. Das bedeutet, dass die Beschwerdeinstanz grundsätzlich eine weitere Tatsacheninstanz...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / b) Beschwerdebefugnis

Die sofortige Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer nach seinem Vortrag durch die angegriffene Entscheidung beschwert, also in seinen eigenen Rechten verletzt ist (Beschwerdebefugnis). Das kann im Einzelfall der Gläubiger, der Schuldner oder auch ein Dritter (z.B. der Drittschuldner) sein. Gegen Entscheidungen über Kosten ist die Beschwerde nur zulässig...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / d) Begründetheit

Die Klage ist begründet, wenn die Sache, an der der Kläger seine Vorzugsrechte geltend macht, "gepfändet" ist. In Betracht kommt die Pfändung einer Sache im Rahmen der Geldvollstreckung (§§ 808, 809 ZPO). Dabei genügt es, dass der äußerliche Tatbestand einer solchen Pfändung insoweit erfüllt ist, dass die Gefahr eines Fortgangs der Zwangsvollstreckung droht. Auf die Wirksamke...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Mit der Vollstreckungsabwehrklage (auch als Vollstreckungsgegenklage bezeichnet) kann der Vollstreckungsschuldner Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend machen. Mit dieser Klage (vgl. ausführlich auch: Wittschier JuS 1997, 450), die sich gegen den Vollstreckungsgläubiger richtet (das ist grundsätzlich der im Titel bezeichnete Gläubiger, ausnahmsweise auch dessen...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung soll die vorrangige Befriedigung eines nichtbesitzenden Pfand- oder Vorzugsgläubigers sichern, sofern ihm ein gegenüber dem Pfändungspfandrecht rangbesseres Recht dieser Art zusteht. Dem durch das Pfand- oder Vorzugsrecht gesicherten Interesse wird dadurch – hinreichend – Rechnung getragen, dass eine Vorabberücksichtigung bei der Verte...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / c) Zuständigkeit

Im Hinblick auf die (ausschließliche) Zuständigkeit (§ 802 ZPO) des Gerichts ist zu unterscheiden, richtet sich die Klage gegen Urteile, ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges, also das Gericht des Verfahrens, in dem der nämliche Vollstreckungstitel geschaffen wurde, sachlich und örtlich ausschließlich zuständig (§§ 767 Abs. 1, 802 ZPO). Das gilt auch dann, wenn nach d...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Mit der Drittwiderspruchsklage (auch als Interventionsklage bezeichnet) kann sich ein Dritter gegen eine Vollstreckung in sein Vermögen wehren (vgl. u.a. ausführlich Wittschier JuS 1998, 926). Diese Klagemöglichkeit ist wegen der Formalisierung der Zwangsvollstreckung dem Dritten einzuräumen, denn es darf nur in das Vermögen des Schuldners die Zwangsvollstreckung betrieben w...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / 1. Rechtsmittel durch E-Mail

Die technische Entwicklung der Kommunikationsmöglichkeiten schreitet rapide voran. Für den Rechtsanwalt stand zum 1.1.2016 das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) vor der Tür. Aber dennoch ist noch immer davon abzuraten, ein Rechtsmittel durch E-Mail einzulegen. Das ist das Fazit aus dem Beschluss des LG Münster (Beschl. v. 12.10.2015 – Qs 89 Js 1834/15 – 76/15), d...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / d) Rechtsmittel

Wendet sich der Betroffene im Vorverfahren/Verfahren bei der Verwaltungsbehörde gegen die von dieser erlassenen Entscheidungen, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG das richtige Rechtsmittel. Über ihn entscheidet das zuständige Amtsgericht. Gegen dessen Entscheidung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht statthaft (§ 62 Abs. 2 S. 2 OWiG; vgl. wegen der Ei...mehr

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ZAP 19/2015, Rechtsmittel: Gegen den Willen des Betroffenen

(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.7.2015 – 2 Ws 300/15) • Gemäß § 297 StPO kann der Verteidiger für den Beschuldigten nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen Rechtsmittel einlegen. Der entgegenstehende Wille des Mandanten ist nach der gesetzlichen Wertung des § 297 StPO über den auf die Einlegung des Rechtsmittels abstellenden Wortlaut hinaus auch bei einem später eintretenden...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / IV. Rechtsmittel

Für Rechtsmittel in Zusammenhang mit der Bestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO gelten die allgemeinen Regeln (dazu Burhoff, EV, Rn 2980 ff.). Gegebenenfalls wird dem Beschuldigten im Beschwerdeverfahren rückwirkend trotz zwischenzeitlich erfolgter Entlassung aus der U-Haft ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen für eine B...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 5. Rechtsmittel

Gegen den Abänderungsbeschluss findet gem. § 107 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 104 Abs. 3 ZPO die sofortige Beschwerde, gegen die Entscheidung des Rechtspflegers i.V.m. § 11 RPflG die befristete Erinnerung/sofortige Beschwerde statt.mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 3. Abraten von einem Rechtsmittel

Ebenso entsteht keine Zusätzliche Gebühr für das Abraten von einem Rechtsmittel. OLG Nürnberg, Beschl. v. 20.5.2009 – 2 Ws 132/09: Die Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG fällt nicht an, wenn der Verteidiger den Verurteilten dahingehend berät, ein den Rechtszug beendendes Urteil oder den erlassenen Strafbefehl hinzunehmen und kein Rechtsmittel einzulegen (AGS 2009, 534 = ...mehr

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ZAP 2/2016, Eröffnungsentscheidung: Rechtsmittel gegen fehlende Kostenentscheidung

(OLG Köln, Beschl. v. 20.8.2015 – 2 Ws 523/15) • Enthält der die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnende Beschluss des Gerichts keine Kosten- und Auslagenentscheidung, steht dem Angeschuldigten das Recht der sofortigen Beschwerde zu. Die in dem Beschluss unterlassene Entscheidung über eine Entschädigung nach dem StrEG hingegen ist nicht anfechtbar (§§ 204, 210 StPO). ZAP EN-...mehr

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ZAP 13/2015, Akteneinsicht: Rechtsmittel

(OLG Nürnberg, Beschl. v. 18.5.2015 – 1 Ws 189/15) • Die Verweigerung von Akteneinsicht und von Einsicht in Beweismittel in der Zeit zwischen Eröffnungsbeschluss und Urteilsfällung können vom Angeklagten aufgrund § 305 S. 1 StPO nicht mit der Beschwerde angegriffen werden. Hinweis: Anschluss an OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.2.2003, StV 2004, 362, 363. ZAP EN-Nr. 563/2015 ZAP 13...mehr

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ZAP 2/2015, Rechtsbeschwerde: Versäumen eines Rechtsmittels

(BGH, Beschl. v. 15.7.2015 – IV ZB 10/15) • Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern. ...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / pp) Rechtsmittel – Allgemeines

Die Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung ist wegen § 48 Abs. 2 BRAO, der ein eigenes Recht des Verteidigers auf Aufhebung der Beiordnung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorsieht, zulässig (OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2015 – 3 Ws 307/15). In erstinstanzlichen Verfahren vor dem OLG ist der ablehnende Beschluss auf Entpflichtung des Pf...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.16 • Rechtsmittel, Allgemeines

Die Ablehnung der Bestellung eines Wahlanwalts zum Pflichtverteidiger (im Vollstreckungsverfahren) ist isoliert anfechtbar (KG, Beschl. v. 10.12.2015 – 2 Ws 295/15, StV 2016, 511). Wird vom Gericht eine Pflichtverteidigerbestellung unterlassen, ist dies anfechtbar, wenn der Unterlassung die Bedeutung einer Sachentscheidung im Sinne einer endgültigen Ablehnung und nicht einer...mehr

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ZAP 1/2015, Verfahrensgebühr: Berufungsbegründung mit Entscheidung über Rechtsmittel

(OLG Celle, Beschl. v. 15.4.2015 – 2 W 91/15) • Dem obsiegenden Berufungsbeklagten, der die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt hat, steht kein Anspruch auf Erstattung der vollen 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG zu, wenn die Berufungsbegründung nicht vor, sondern (erst) zusammen mit der Entscheidung des Berufungsgerichts über das Rechtsmittel zugegangen ist. H...mehr

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ZAP 8/2017, Versorgungsausgleich: Anwaltszwang für Einlegung des Rechtsmittels im Folgesachenverfahren

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 9.1.2017 – 15 WF 243/16) • Für die Einlegung eines Rechtsmittels eines der im Scheidungsverfahren beteiligten Ehegatten gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen unterbliebener Mitwirkung im Folgesachenverfahren Versorgungsausgleich besteht Anwaltszwang. Für die Folgesache Versorgungsausgleich besteht sowohl in erster Instanz als auch im Bes...mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / 2. Zulässigkeit des mit Computerfax eingelegten Rechtsmittels

Die elektronische Übertragung einer Textdatei mittels Computerfax mit eingescannter Unterschrift ist grundsätzlich ein zulässiger Weg, die Berufung "schriftlich" i.S.d. § 151 Abs. 1 SGG einzulegen, als Ausnahme von dem im Übrigen weiterhin bestehenden Erfordernis, dass ein bestimmender Schriftsatz eigenhändig unterschrieben sein muss (s. BVerfG, v. 18.4.2007 – 1 BvR 110/07 –...mehr

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ZAP 14/2015, Verständigungsabsprache: Statthaftes Rechtsmittel bei Nichteinhaltung

(OLG Rostock, Beschl. v. 2.6.2015 – 20 Ws 110/15) • Verhält sich ein vom Gericht unverändert übernommener Verständigungsvorschlag der Verteidigung, der auf die Verlängerung einer Bewährungsstrafe abzielt, nicht zu etwaigen Bewährungsauflagen, kann der solche Auflagen enthaltende Bewährungsbeschluss nicht mit der isolierten Beschwerde nach § 305a Abs. 1 StPO mit der Begründun...mehr

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ZAP 24/2015, Unbestimmtes Rechtsmittel: Versäumung der Frist zur Rechtsmittelwahl

(KG, Beschl. v. 14.10.2015 – (4) 161 Ss 232/15 [199/15]) • Eine Rechtsmittelwahl zwischen Berufung und Sprungrevision kann nur bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist rechtswirksam ausgeübt werden. Das Recht des Angeklagten, zwischen den beiden zunächst statthaften Anfechtungsmöglichkeiten zu wählen, geht mit dem Ablauf der Revisionsbegründungsfrist endgültig unter. Ein...mehr

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ZAP 14/2016, Hauptverhandlung: Rechtsmittel gegen Fesselungsanordnung

(OLG Saarbrücken, Beschl. v. 8.3.2016 – 1 Ws 28/16) • Die Anordnung, dass der Angeklagte während der Dauer der Hauptverhandlung an den Füßen gefesselt bleibt, kann sowohl auf § 176 GVG als auch auf § 231 Abs. 1 S. 2 StPO gestützt werden, so dass diese nach § 304 Abs. 1 StPO mit der Beschwerde anfechtbar ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Maßnahme zumindest auch ...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 6. Rechtsmittel

Gegen Urteile im Eilverfahren ist eine Berufung unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 64 ff. ArbGG möglich. Im Berufungsverfahren gilt eine Ladungsfrist von einer Woche. Besondere Fristen sind nicht vorgesehen; es gilt die Einlegungsfrist von einem Monat und die Begründungsfrist von zwei Monaten. Allerdings sollte der Verfügungskläger für den Fall, dass er erstinstanzlic...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / II. Zulässigkeitsvoraussetzungen der Menschenrechtsbeschwerde

Eine Menschenrechtsbeschwerde ist zulässig, wenn sie mit den Bestimmungen der Konvention vereinbar ist. Der Beschwerdeführer muss parteifähig und beschwert sein. Der innerstaatliche Rechtsweg muss erschöpft und die Beschwerdefrist (sechs Monate nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung; die Frist soll auf vier Monate verkürzt werden, vgl. Zusatzprotokoll Nr. 15) ein...mehr

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ZAP 21/2015, Haftungsfalle Rechtsbehelfsbelehrung

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unrichtige Rechtsbehelfsbelehrungen im Zivilprozess haftungsgeneigt. Das gilt, obwohl der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess vom 5.12.2012 (BGBl. I, S. 2418) das Ziel hatte, zur Vermeidung unzulässiger, insbesondere nicht fristgerecht eingelegter Rechtsbehelfe eine sinnvolle und ...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / 4. Zum notwendigen Inhalt der Rechtsmittelbelehrung eines Berufungsurteils

Worüber in einer Rechtsbehelfsbelehrung zu belehren ist, ergibt sich aus § 58 Abs. 1 VwGO. Zum notwendigen Inhalt gehört demnach der Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, der Sitz und die einzuhaltende Frist. Zwar umfasst die Belehrungspflicht bei zweistufig aufgebauten Rechtsmitteln, bei denen auf die erste Stufe d...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / b) Berufungsrücknahme

Eine Problematik spielt im Rechtsmittelrecht in der Praxis immer wieder eine Rolle, und zwar nicht nur bei der Rücknahme der Berufung, sondern auch bei der Rücknahme der Revision oder des Einspruchs gegen einen Strafbefehl. Erfolgt diese durch den Verteidiger, stellt sich die Frage, ob dieser eine Ermächtigung zur Rücknahme des Rechtsmittels i.S.d. § 302 Abs. 2 StPO hat. Lie...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsmittelwahl: Eigenverantwortliche Prüfung durch Rechtsanwalt

(BGH, Beschl. v. 10.5.2016 – VIII ZR 19/16) • Es gehört zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts, Art und Umfang des gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit des danach b...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsbeschwerd... / I. Einleitung

Das OWiG i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.2.1987 (BGBl I, 602) sieht als Rechtsmittel gegen Entscheidungen der einzigen gerichtlichen Tatsacheninstanz, unabhängig davon, ob die Entscheidung mit oder ohne (s. § 72 OWiG) Hauptverhandlung (im Folgenden kurz: HV) ergangen ist, nur die Rechtsbeschwerde vor, die noch nicht einmal in allen Fällen zulässig ist. Als Vorbild für die R...mehr

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ZAP 9/2017, Rechtsprechungs... / IX. Verwaltungsverfahrensrecht: Akteneinsicht in Verwaltungsvorgänge zu Beförderungsverfahren

Begehrt ein Beamter nach der Ernennung des Konkurrenten Einsicht in die Auswahlentscheidung, um gegen diese vorgehen oder einen Schadensersatzanspruch wegen Nichtbeförderung vorbereiten zu können, und wird dies verneint, fragt es sich, ob der Beamte den geltend gemachten Anspruch auf Akteneinsicht selbstständig geltend machen kann. Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 22.9....mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 12. Art. 13 EMRK – Recht auf wirksame Beschwerde

Nach Art. 13 EMRK sind alle Staaten, die der Menschenrechtskonvention beigetreten sind, verpflichtet, jedermann eine effektive Möglichkeit des Rechtsschutzes für alle Fälle vorzusehen, in denen eine Verletzungen der in der Konvention garantierten Menschenrechte und Grundfreiheiten im Raum steht. Dieses Recht steht neben dem im zweiten Abschnitt der Konvention vorgesehen Rech...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 3 Mehr Klagerechte für Umweltverbände

Der Deutsche Bundestag hat Ende April die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes verabschiedet. Das von Bundesumweltministerin Hendricks vorgeschlagene Gesetzespaket setzt Vorgaben des Europa- und Völkerrechts um, mit denen u.a. die Umweltverbände künftig mehr Klagerechte erhalten sollen. Das Vorhaben verschafft in Zukunft sowohl Behörden und Planungsträgern als auch Bürger...mehr

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ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / Überlange Verfahren in Kindschaftssachen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt die Schaffung eines präventiven Rechtsbehelfes bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen vor. Mit einem Diskussionsentwurf, der auch der Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dient (Urt. v. 15.1.2015 – Beschwerde-Nr. 62198/11) verfolgt das Ministerium das Ziel...mehr

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ZAP 6/2017, Rechtsstaat, Eigenverantwortung und politisches Gutdünken – Zur Kölner Knöllchen-Affäre

Die Bild-Zeitung sprach von einer "unglaublichen Posse um die Knöllchen des Abzockerblitzers". Auch andere Medien gingen wie selbstverständlich davon aus, dass eine staatliche Ausgleichspflicht besteht. In der Folgezeit haben Behörden und Politik ein merkwürdiges Verständnis von der Rollenverteilung im Rechtsstaat an den Tag gelegt. Was war geschehen? Zwischen Februar und Dez...mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / 1. Sitzungspolizeiliche Maßnahmen und Verfassungsbeschwerde

Im Jahr 2008 war beim LG Oldenburg ein Verfahren wegen eines Tötungsdelikts anhängig. In diesem wurde dem Angeklagten vorgeworfen, einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke auf einen Pkw geworfen und dadurch die Beifahrerin getötet zu haben. Die Tat und die Strafverfolgung fanden bundesweit ein hohes mediales Interesse. Nachdem im Rahmen der Berichterstattung über den ersten ...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / IV. Rechtsmittelverfahren

In der Praxis häufig(er) sind die Fälle, dass im Urteil Erkenntnisse verwendet werden, die nach dem Protokoll der Hauptverhandlung nicht Gegenstand der Hauptverhandlung waren. Dann liegt ein Verstoß gegen § 261 StPO vor, der mit der Verfahrensrüge in der Form der sog. Inbegriffsrüge geltend zu machen ist (s. auch oben III. 1.). Für die gelten dann die besonderen Anforderunge...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / b) Unterzeichnung der Revisionsbegründung

Pflichtverteidiger aufgepasst – das wird man als Fazit aus dem Beschluss des BGH vom 16.12.2015 (4 StR 473/15) ziehen müssen, mit dem der BGH die Revision eines Angeklagten gegen die Verurteilung u.a. wegen versuchten besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verworfen hat. Verworfen hat der BGH die Revision als unzulässig, weil sie...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / 2. Einspruch (§§ 67 ff. OWiG)

Hat die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid erlassen, kann gegen diesen gem. § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift der Verwaltungsbehörde Einspruch eingelegt werden. Auch die fernmündliche Einlegung zur Niederschrift der Verwaltungsbehörde genügt (BGHSt 29, 173 = BGH NJW 1980, 1290), ebenso eine fernschriftliche oder tele...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Beschwerde

Aufgrund der allgemeinen Verweisung in § 11 Abs. 2 S. 3 RVG auf die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung betreffend die Kostenfestsetzung gelten auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren die die Beschwerde betreffenden Vorschriften der VwGO. Danach ist gegen die Entscheidung des Richters gem. § 151 S. 3 i.V.m. § 147 Abs. 1 S. 1 VwGO die Beschwerde gegeben. Da nach § 1...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Allgemeines

Die Zivilprozessordnung gibt durch die Gliederung des Achten Buches das System der Zwangsvollstreckung vor: Den Bestimmungen über die einzelnen Arten der Zwangsvollstreckung ist zunächst ein umfangreicher Abschnitt "Allgemeine Vorschriften" (Abschnitt 1.) vorangestellt. Dort sind die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, das die Zwangsvollstreckung vorbereiten...mehr

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ZAP 12/2017, Bemessung der ... / VII. Zahlungserleichterungen

Sind Anzahl und Höhe der Tagessätze festgelegt, hat das Gericht anschließend in einem dritten Zumessungsschritt zu prüfen, ob dem Angeklagten Zahlungserleichterungen zu gewähren sind. Ist es ihm nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht eine Zahlungsfrist oder, was in der Praxis...mehr

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ZAP 21/2016, Die begründungslose Entscheidung

Die Nichtbegründung von Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe des Bundes stellt eine seit langem bekannte und verfassungsrechtlich gebilligte Praxis dar (vgl. BVerfGE 50, 287, 290). Besonders bedeutsam wird das Problem bei der Nichtbegründung bzw. Pauschalbegründung der Zurückweisung von Nichtzulassungsbeschwerden (§ 544 Abs. 2 S. 2 ZPO) oder der Verwerfung der Revision i...mehr

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ZAP 17/2016, Rechtsprechung... / 2. Antrag des Jobcenters auf Altersrente ("Zwangsverrentung")

Gemäß § 12a S. 1 SGB II sind Leistungsberechtigte verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger (wie Renten nach dem SGB VI) in Anspruch zu nehmen und die hierfür erforderlichen Anträge zu stellen, soweit dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Satz 2 Nr. 1 dieser Vorschrift bestimmt aber, dass Leistungsberechti...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / 2. Revisionsverfahren

Nachfolgende Zusammenstellung der Rechtsprechung schließt sich an die zuletzt gemachten Ausführungen über die Begründungsanforderungen an die Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO) an (vgl. Burhoff ZAP F. 22 R, S. 897 ff.; zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge s. auch Junker, in: Burhoff/Kotz [Hrsg.], Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelf...mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / IV. Rechtsmittelverfahren

Nachfolgende Zusammenstellung der Rechtsprechung schließt sich an die zuletzt gemachten Ausführungen über die Begründungsanforderungen an die Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO) an (vgl. Burhoff ZAP F. 22 R, S. 836 ff.; zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge s. auch Junker in: Burhoff/Kotz [Hrsg.], Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 4 Netzneutralität im Datenverkehr

Internetanbietern drohen künftig empfindliche Bußgelder, wenn sie den Zugang zum offenen Internet einschränken oder wenn die den Kunden zugesagten Datenübertragungsraten nicht erreicht werden. Ein entsprechendes Gesetz zur sog. Netzneutralität hat der Deutsche Bundestag Ende April verabschiedet. "Internetzugangsanbieter müssen den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, B...mehr

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / 1. Ausgangspunkt

Hat der Antragsgegner keinen Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid eingelegt, erwächst der Vollstreckungsbescheid in Rechtskraft; der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärtem Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO). Dabei ist die behauptete Forderung nicht gerichtlich überprüft worden (vgl. oben unter II. 2. a). Da der Vollstreckungsbescheid ...mehr

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ZAP 1/2015, Umsatzsteuerbescheid: Irrige Beurteilung des Sachverhalts

(BFH, Urt. v. 12.2.2015 – V R 38/13) • Ist auf Grund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der auf Grund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können nach § 174 Abs. 4 AO aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung ein...mehr