Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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ZAP 11/2015, Grußwort zum 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg

"Streitkultur im Wandel – weniger Recht?" ist das Motto des diesjährigen Deutschen Anwaltstages vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg. Die beiden Schwerpunktveranstaltungen "Gerichtsschließungen – Aufgabe der Rechtspflege" und "Streitkultur im Wandel – Aufgabe der Rechtspflege" und die sie begleitenden Fachveranstaltungen lassen vermuten, dass es eine allgemeine Diskussion zu...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / 2. Haftfragen/Rechtsprechungsübersicht

Zuletzt wurde in ZAP F. 22 R, S. 862 ff. über aktuelle Rechtsprechung zu Haftfragen berichtet. An die Zusammenstellung schließt die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht an (vgl. i.Ü. eingehend zu den mit den Untersuchungshaftfragen zusammenhängenden Problemen Burhoff, EV, Rn 2170 ff., 3695 ff.). Akteneinsicht, Aufhebung des Haftbefehls: Der Grundsatz eines fairen rechtsstaat...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsbehelfe gegen eine Zurückweisung des Eintragungsantrags durch den Verwalter

Rn 6 Verweigert der Verwalter die Eintragung, so stellt sich die Frage nach dem richtigen Rechtsbehelf gegen die Zurückweisung. Da der Verwalter keine gerichtlichen Entscheidungen trifft und auch ein Erinnerungsverfahren mangels Entscheidung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nicht in Betracht kommt, hat der Gläubiger das Gericht mit dem Antrag anzurufen, den Verwa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5 Rechtsmittel

Rn 26 § 56 regelt nur materiell die Voraussetzungen für die Bestellung des Insolvenzverwalters. Formal erfolgt die Bestellung nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 mit dem Beschluss über die Eröffnung des Verfahrens. Nach § 34 Abs. 2 steht im Falle der Verfahrenseröffnung dem Schuldner die sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss zu, jedoch kann damit auch nicht inzident die Verw...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO, EGInsO § 7 Rechtsmittel

Gesetzestext 1Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts nach § 5 oder § 6 ist die sofortige Beschwerde statt. 2Die §§ 574 bis 577 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Rn 1 Der Antragsteller kann gegen die Ablehnung der öffentlichen Bekanntmachung oder des Ersuchens um Eintragung in öffentliche Bücher und Register durch das Insolvenzgericht im Wege der sofortigen B...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Entscheidung über die Einstellung

Rn 8 Kommt das Gericht nach materieller Prüfung der Voraussetzungen der §§ 212, 213 zu der Erkenntnis, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, so ist der Antrag durch Beschluss als unbegründet zurückzuweisen. Andernfalls hat das Gericht dem Antrag stattzugeben und das Verfahren einzustellen[8] (hierzu § 215). Die Rechtsbehelfe gegen diesen Beschluss richten sich nach § 216.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Art. 102 § 4 Abs. 1 EGInsO

Rn 1 Wenn in Deutschland ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wurde, obwohl in einem anderen Mitgliedstaat bereits ein Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners anhängig ist (etwa aus Unkenntnis des ausländischen Hauptinsolvenzverfahrens oder weil das deutsche Insolvenzgericht irrtümlich eine Zweigniederlassung als Hauptniederlassung gewertet hat[1]), so darf ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Zusammensetzung des Gläubigerausschusses (Abs. 2)

Rn 6 Durch die gesetzgeberischen Festlegungen zur Zusammensetzung des vorläufigen Ausschusses soll sichergestellt werden, dass die Interessen aller beteiligten Gläubiger berücksichtigt werden. [14] Nach den dort niedergelegten Grundsätzen einer repräsentativen Besetzung soll dieser bestehen aus einem Mitglied der absonderungsberechtigten Gläubiger, d. h. regelmäßig der Banken...mehr

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Kostenentscheidung zulasten des Verwalters

Leitsatz Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2 WEG dem Verwalter auferlegt worden sind, kann sich der Verwalter mit der sofortigen Beschwerde wenden. Wird erstmals im Berufungsrechtszug eine Kostenentscheidung nach § 49 Abs. 2 WEG getroffen, ist die Rechtsbeschwerde statthaft, sofern diese zugelassen...mehr

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Zu den Anforderungen an eine unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid

Leitsatz Eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, wird nicht dadurch unrichtig i.S.v. § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn es anschließend weiter heißt: "Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulä...mehr

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Buchung eines Mehrfachparkers

Leitsatz Für das Teileigentum an einem Mehrfachparker, das im hälftigen Eigentum von 2 Miteigentümern steht, kann ein Grundbuchblatt angelegt werden. Möglich ist aber auch, das hälftige Miteigentum jeweils auf den Grundbuchblättern des Wohnungseigentums einzutragen, dem das hälftige Miteigentum als unselbstständiges Teileigentum zugeordnet ist. Normenkette § 3 Abs. 2 Satz 2 W...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfestsetzung (Verfahren – Rechtsmittel – Rechtsbehelfe)

Einführung Die Kostenfestsetzungsverfahren in den einzelnen Gerichtsbarkeiten sind unterschiedlich ausgestaltet. Das gilt insbesondere hinsichtlich der gegebenen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die einzelnen Verfahren geben. I. Die Kostenfestsetzung in Zivilsachen 1. Überblick In Zivilsachen richtet sich die Kostenfestsetzung na...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 2. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel

a) Sofortige Beschwerde Die sofortige Beschwerde ist gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 46 ArbGG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Zuständig für die sofortige Beschwerde ist immer das LAG. b) Rechtsbeschwerde Gegen die Entscheidung des LAG über die Beschwerde ist gem. § 78 ArbGG die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO z...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 2. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel

a) Sofortige Beschwerde Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist nach § 85 FamFG i.V.m. §§ 103 Abs. 3, 567 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Beschwerdewert den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 85 FamFG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Der Rechtspfleger kann der Beschwerde abhelfen (§ 85 FamFG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 9. Rechtsmittel/Rechtsbehelfe

a) Überblick Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss stehen verschiedene Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe zur Verfügung. Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung ist entweder sofortige Beschwerde gegeben (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO) oder die Erinnerung (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 11 Abs. 2 RPflG). Gegen Entscheidungen über die Beschwerde kann darüber hinaus die Rec...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 2. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel

Je nach Wert des Beschwerdegegenstands ist die Erinnerung oder Beschwerde gegeben. Gegen Entscheidungen des AG ist die Beschwerde zum LG gegeben, obwohl in der Hauptsache das OLG Rechtsmittelgericht ist. Gegen erstinstanzliche Entscheidungen des OLG ist die Beschwerde nicht möglich. Hier kann nur Erinnerung eingelegt werden.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 2. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel

Je nach Wert des Beschwerdegegenstands ist die Erinnerung oder Beschwerde gegeben (siehe I.). Auch hier ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt (§ 304 Abs. 3 StPO). Strittig ist, ob für die Beschwerde die Wochenfrist des § 311 Abs. 2 StPO gilt oder die Zweiwochenfrist des § 567 Abs. 2 ZPO. Für Beschwerden gegen Entscheidu...mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Leitsatz Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, auch die Kosten der Prüfung für die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu übernehmen. Der Antrag auf Deckungsschutz kann auch nachträglich gestellt werden. AG Saarbrücken, Urt. v. 10.3.2016 – 121 C 374/15 (13) 1 Sachverhalt Der Kläger hatte, nachdem sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Urt. v. 8.5.2015 ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 3. Rechtsmittel

Soweit über die Festsetzung der Urkundsbeamte beim VG entschieden hat, ist gegen die Entscheidung des Richters über die Erinnerung die Beschwerde nach § 146 VwGO gegeben, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 146 Abs. 3 VwGO). Der Richter kann der Beschwerde abhelfen. Anderenfalls legt er die Sache dem OVG/VGH vor, das abschließend...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / a) Überblick

Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss stehen verschiedene Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe zur Verfügung. Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung ist entweder sofortige Beschwerde gegeben (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO) oder die Erinnerung (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 11 Abs. 2 RPflG). Gegen Entscheidungen über die Beschwerde kann darüber hinaus die Rechtsbeschwerd...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / c) Weitere Beschwerde

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / e) Erinnerung

aa) Überblick Erinnerung, wenn keine Beschwerde gegeben Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von mindestens 200,01 EUR nicht erreicht oder die Beschwerde ohnehin nicht statthaft, etwa bei erstinstanzlichen Festsetzungen des OLG, ist die Erinnerung gegeben. Das gilt auch dann, wenn einer sofortigen Beschwerde teilweise abgeholfen worden ist, und der Wert des Beschwerdegegenst...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / c) Erinnerung

Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von über 200,00 EUR nicht erreicht, kann gegen die Absetzung nur Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RpflG eingelegt werden. Der Erinnerung kann der Rechtspfleger abhelfen, anderenfalls legt er sie dem Richter vor, der dann endgültig entscheidet. Ein Rechtsmittel ist hiergegen nicht gegeben und kann auch nicht zugelassen werden.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / c) Erinnerung

Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von über 200,00 EUR nicht erreicht, kann gegen die Absetzung nur Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RpflG eingelegt werden. Der Erinnerung kann der Rechtspfleger abhelfen, anderenfalls legt er sie dem Richter vor, der dann endgültig entscheidet. Ein Rechtsmittel ist gegen seine Entscheidung nicht gegeben und kann auch nicht zugelassen werden.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / b) Rechtsbeschwerde

Gegen die Entscheidung des LAG über die Beschwerde ist gem. § 78 ArbGG die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO zum BAG gegeben, sofern das LAG die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / b) Rechtsbeschwerde

Gegen die Entscheidung über die Beschwerde ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO gegeben, sofern das Beschwerdegericht diese zugelassen hat (§ 85 FamFG i.V.m. § 574 ZPO). Eine Mindestbeschwer ist nicht vorgesehen.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / b) Sofortige Beschwerde

aa) Überblick Grundsätzlich sofortige Beschwerde Grundsätzlich ist gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung die sofortige Beschwerde nach § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO gegeben. Nur dann, wenn sie nicht statthaft oder nicht zulässig ist, kommt die Erinnerung nach 104 Abs. 3 S. 1, § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG zum Zuge. bb) Erforderlicher Wert des Beschwerdegegenstands B...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / ee) Verfahren

Nach Eingang der sofortigen Beschwerde hat der Rechtspfleger zunächst zu prüfen, ob er der Beschwerde abhilft. Er kann die Beschwerde jedoch weder zurückweisen noch als unzulässig verwerfen. Soweit der Rechtspfleger nicht abhilft und die sofortige Beschwerde aufrechterhalten wird, ist sie dem Beschwerdegericht vorzulegen, das dann darüber durch Beschluss entscheidet.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / dd) Verfahren

Über die Erinnerung befindet zunächst der Rechtspfleger, der ihr abhelfen kann. Soweit er der Erinnerung nicht abhilft, legt er die Sache dem Richter vor.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / cc) Form

Die Erinnerung bedarf keiner besonderen Form. Schriftform ist hier wohl nicht erforderlich. Die Erinnerung kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 RPflG). Es besteht kein Anwaltszwang.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / Einführung

Die Kostenfestsetzungsverfahren in den einzelnen Gerichtsbarkeiten sind unterschiedlich ausgestaltet. Das gilt insbesondere hinsichtlich der gegebenen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die einzelnen Verfahren geben.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / a) Sofortige Beschwerde

Die sofortige Beschwerde ist gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 46 ArbGG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Zuständig für die sofortige Beschwerde ist immer das LAG.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / a) Sofortige Beschwerde

Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist nach § 85 FamFG i.V.m. §§ 103 Abs. 3, 567 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Beschwerdewert den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 85 FamFG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Der Rechtspfleger kann der Beschwerde abhelfen (§ 85 FamFG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 572 Abs. 1 ZPO). Andere...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / V. Familiensachen

In der Kostenfestsetzung ist in Ehesachen und Familienstreitsachen vorzugehen wie in Zivilsachen (siehe I.) und in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Verfahren mit Auslandsbezug wie in den allgemeinen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (siehe IV.). Auch hinsichtlich der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gilt das Gleiche wie in Ehesachen und Familien...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / aa) Überblick

Grundsätzlich sofortige Beschwerde Grundsätzlich ist gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung die sofortige Beschwerde nach § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO gegeben. Nur dann, wenn sie nicht statthaft oder nicht zulässig ist, kommt die Erinnerung nach 104 Abs. 3 S. 1, § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG zum Zuge.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / cc) Frist

Zwei-Wochen-Frist Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses eingereicht werden (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 569 Abs. 1 ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist möglich (§§ 233 ff. ZPO).mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / aa) Überblick

Erinnerung, wenn keine Beschwerde gegeben Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von mindestens 200,01 EUR nicht erreicht oder die Beschwerde ohnehin nicht statthaft, etwa bei erstinstanzlichen Festsetzungen des OLG, ist die Erinnerung gegeben. Das gilt auch dann, wenn einer sofortigen Beschwerde teilweise abgeholfen worden ist, und der Wert des Beschwerdegegenstands unter 20...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / bb) Frist

Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses eingelegt werden (§ 11 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 RPflG). Eine Wiedereinsetzung ist möglich (§ 11 Abs. 2 S. 2 RPflG).mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / d) Rechtsbeschwerde

aa) Überblick Rechtsbeschwerde bei Zulassung möglich Möglich ist eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO. Die Rechtsbeschwerde kann nur durch einen am BGH zugelassenen Anwalt eingelegt werden (§ 78 Abs. 1 S. 3 ZPO). Eine Erweiterung des Beschwerdegegenstands im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nicht zulässig (BGH AGS 2004, 143 = NJW-RR 2004, 489 = AnwBl 2004, 251 = Rpfleger 2004, 316...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / ee) Kosten

Für das Erinnerungsverfahren werden keine Gerichtsgebühren erhoben. Der Anwalt erhält eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG. Mehrere Erinnerungen gegen denselben Kostenfestsetzungsbeschluss gelten als eine Angelegenheit, § 16 Nr. 10a RVG. Auch hier kommt eine Erhöhung bei mehreren Auftraggebern in Betracht, wenn der Gegenstand derselbe i...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / bb) Erforderlicher Wert des Beschwerdegegenstands

Beschwerdegegenstand muss 200,00 EUR übersteigen Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 2 ZPO). Eine Zulassung der Beschwerde ist nicht möglich. Die Höhe des Beschwerdegegenstands richtet sich danach, um welchen Betrag die Abänderung des Festsetzungsbeschlusses beant...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / dd) Form

Kein Anwaltszwang Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO), da für das Kostenfestsetzungsverfahren kein Anwaltszwang besteht (§ 13 RPflG). Auch für die sofortige Beschwerde besteht kein Anwaltszwang (BGH AGS 2006, 516 = Rpfleger 2006, 416 = NJW 2006, 2260 = MDR 2006, 1076 = FamRZ ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / aa) Überblick

Rechtsbeschwerde bei Zulassung möglich Möglich ist eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO. Die Rechtsbeschwerde kann nur durch einen am BGH zugelassenen Anwalt eingelegt werden (§ 78 Abs. 1 S. 3 ZPO). Eine Erweiterung des Beschwerdegegenstands im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nicht zulässig (BGH AGS 2004, 143 = NJW-RR 2004, 489 = AnwBl 2004, 251 = Rpfleger 2004, 316 = MDR 2004, ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / bb) Verfahren

Voraussetzung für die Rechtsbeschwerde ist, dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Das Erreichen einer bestimmten Beschwerdesumme ist im Gegensatz zur sofortigen Beschwerde nicht erforderlich (BGH AGS 2010, 459 = MDR 2010, 944 = VersR 2010, 1473 = NJW-RR 2011, 143 = FamRZ 2010, 1329 = NJW-Spezial 2010, 763 = RVGreport 2011, 185). Die Rechtsbeschwerde...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / ff) Kosten

Festgebühr bei Gericht Im Beschwerdeverfahren entsteht bei Gericht eine Festgebühr i.H.v. von 60,00 EUR wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1812 GKG-KostVerz.). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1812 GKG-KostVerz.). Ist die Beschwerde erfolgreich, ist das Beschwerdeverfahren gebührenfrei. 0,5-Verfahren...mehr

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AGS 7/2016, Fehlende Erinne... / Leitsatz

Im Fall einer wirksamen Abtretung der Vergütungsforderung gegenüber der Staats-/Landeskasse des beigeordneten Rechtsanwalts an eine Abrechnungsgesellschaft bzw. private anwaltliche Verrechnungsstelle fehlt dem Rechtsanwalt die Prozessführungsbefugnis und damit die Erinnerungs- und Beschwerdebefugnis, so dass der Rechtsbehelf des Rechtsanwalts gegen eine Vergütungsfestsetzung...mehr

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AGS 7/2016, Verfahren nach ... / 1 Aus den Gründen

Mit Recht hat der Rechtspfleger des LG die Festsetzung der von der Klägerin geltend gemachten Verfahrensgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer für die weitere Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil abgelehnt. Denn neben den bereits festgesetzten Kosten ist durch die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil kein...mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in jeder Hinsicht zutreffend. Die Vergütung des Anwalts für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels richtet sich nach den Nrn. 2100 ff. VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittelverfahren erteilt worden sein (arg e Vorbem. 3 Abs. 1 VV). Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verf...mehr

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zerb 7/2016, Die Teilungsversteigerung

Dr. Peter Bothe zerb verlag, 1. Auflage 2016, 176 Seiten, broschiert, 39 EUR ISBN 978-3-95661-039-4 Jeder im Erbrecht tätige Rechtsanwalt kennt das Instrument der Teilungsversteigerung zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzung. Jedoch häufig nur als Drohgespenst. Was aber, wenn nun tatsächlich das Verfahren der Teilungsversteigerung als das "letzte Mittel" bevorsteht? Genau an ...mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz ... / 2 Aus den Gründen

1. Dem Kläger steht ein Anspruch auf Leistung gegen die Beklagte aus dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag zu. a) Hiernach ist die Beklagte verpflichtet, die gesetzliche Vergütung eines zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers tätigen Rechtsanwalts zu tragen (§§ 1, 2 ARB 1975/2008). (1) Vorliegend hat der Kläger, nach...mehr