Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelfsbelehrung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / Zusammenfassung

Begriff Ein Rechtsbehelf ist jede rechtlich anerkannte und gesetzlich geregelte Möglichkeit, gegen eine behördliche Entscheidung oder einen nachteiligen Rechtszustand vorzugehen. Ziel ist eine Aufhebung oder Änderung. Es handelt sich um ein grundlegendes Menschenrecht nach Art. 8 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Eine Person hat "Anspruch auf einen wirksam...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unwirksamkeit eines per Telefax gestellten Antrags auf mündliche Verhandlung

Leitsatz Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch für nach der FGO vertretungsberechtigte Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht, eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Sachverhalt Die verheirateten Kläger erzielen neben Gewinneinkünften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund einer bei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorschusszahlung / 4 Entscheidungen

Die Entscheidungen über den Vorschuss von Amts wegen oder auf Antrag sind Verwaltungsakte[1], die vom Leistungsempfänger mit einem Widerspruch angefochten werden können.[2] Das gilt auch für den Rückforderungsbescheid, mit dem ein überzahlter Vorschuss zurückgefordert wird. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.[3] Die sofortige Vollziehung kann durch den Leistungsträger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.11 Sperrzeitentscheidung

Rz. 747 Bei der Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit darf die Agentur für Arbeit den Aussagen von Arbeitgeber und Arbeitslosem ohne besonderen Grund kein unterschiedliches Gewicht beimessen. Steht danach in Bezug auf den relevanten Sachverhalt Aussage gegen Aussage, darf die Agentur für Arbeit den Eintritt einer Sperrzeit nicht feststellen, wenn die vorhandenen Erm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.2 Meldeaufforderung

Rz. 495 Eine Aufforderung zur Meldung, die sperrzeitrechtliche Konsequenzen zur Folge haben soll, darf nicht willkürlich durch die Agentur für Arbeit ergehen. Sie muss einem zugelassenen Meldezweck genügen, sonst darf der Arbeitsuchende bzw. der Arbeitslose sie aus wichtigem Grund ignorieren, ohne den Eintritt einer Sperrzeit befürchten zu müssen. Die gültigen Meldezwecke li...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung

Leitsatz 1. Erwähnt die Rechtsbehelfsbelehrung die elektronische Einlegung im Sinne des § 357 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E‐Mail nicht erforderlich. 2. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs weder unvollständig noch unrich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.1 Aufhebung des Vorbehalts

Rz. 101 Die Finanzbehörde ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, den Steuerfall erneut aufzugreifen. Sie kann stattdessen den Ablauf der Festsetzungsfrist abwarten, mit dem der Vorbehalt kraft Gesetzes entfällt.[1] Mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist entfällt nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO der Vorbehalt. Das gilt gem. § 181 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 164 Abs. 4 S. 1 AO auch für...mehr

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zfs 08/2023, Kein Einspruch... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Dem Antrag der GenStA entsprechend ist auf die Rechtsbeschwerde das Urteil aufzuheben und der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid vom 15.2.2022 als unzulässig zu verwerfen, weil dem Erlass eines Sachurteils durch das Amtsgericht ein Verfahrenshindernis entgegenstand. Die GenStA hat dazu in ihrer Antragsschrift zutreffend ausgeführt: "Das AG hat – wie z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Antragsbearbeitung

Rz. 137 Das BZSt muss dem Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüglich das Datum des Eingangs des Antrags beim BZSt mitteilen.[1] Es hat den Vergütungsantrag grundsätzlich innerhalb von vier Monaten und zehn Tagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen abschließend zu bearbeiten und den Vergütungsbetrag auszuzahlen.[2] Rz. 138 Bei begründeten Zweifeln an dem Recht...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Gerichtskosten

Rz. 665 Gegen den Beschluss des Familiengerichts, durch den der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, § 55 Abs. 2 FamGKG, kann Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt, § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Der Wert einer Verfahrenswertbeschwerde berechnet sich nach Differenz zwischen den nach dem festgesetzten ...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Inhaltsübersicht

Rz. 28 Das FamGKG regelt die Entstehung und Höhe der Gerichtskosten in Familiensachen. Der Gesetzesteil des FamGKG hat 9 Abschnitte, die wiederum teilweise in Unterabschnitte aufgeteilt sind.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 58 Bress, Freiwillige Krankenversicherung, SVFang 2003 Nr. 136 S. 51 und Nr. 137 S. 49. Klose, Das Mitgliedschaftsrecht der Ersatzkassen im SGB V, SGb 1995 S. 477. Krön/Krön, Verfahrenshinweise für die Fälle der Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Beitragsrückständen, ZfS 2006 S. 261 (zu Abs. 1 Nr. 3 a. F.). Preisner, Die...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 592 Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist und einen ggf. bestehenden Anwaltszwang erstrecken.[461]mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 593 Das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung führt aber nicht dazu, dass der Lauf der Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt würde. Der betroffene Beteiligte kann vielmehr Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, § 17 Abs. 1 FamFG. Voraussetzung ist, dass er ohne sein Verschulden gehindert war, die Rechtsbehelfsfrist einzuhalten. Das Fehlen eines Verschuldens w...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / i) Rechtsbehelfsbelehrung

aa) Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung Rz. 592 Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist und einen ggf. bestehenden Anwaltszwang erstrecken.[461] bb) Fehle...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Kausalität zwischen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung und Fristversäumnis

Rz. 594 Enthält der Beschluss des Nachlassgerichts nicht die erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung nach § 39 FamFG, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 17 Abs. 1 und 2 FamFG nur bei Kausalität zwischen der fehlenden oder unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung und der Fristversäumnis in Betracht.[463] Daran mangelt es nicht nur bei einer anwaltlich vertre...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Befristete Beschwerde

Rz. 597 Sowohl gegen einen die Genehmigung aussprechenden Beschluss als auch gegen einen die Genehmigung versagenden Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG statthaft. Im Grundsatz beträgt die Beschwerdefrist einen Monat, § 63 Abs. 1 FamFG. Ausnahme: Bei einer nachlassgerichtlichen Genehmigung beträgt die Frist lediglich zwei Wochen. Die Frist beginnt mit d...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 95 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verjährung (§§ 31–34 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 151 [Autor/Stand] Auf die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 378–383b AO) finden nach § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich die Verjährungsregeln des OWiG Anwendung. Dies gilt für die Verjährung der Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 31 Abs. 1 OWiG) ebenso wie für die Verjährung ihrer Vollstreckung (§ 34 Abs. 1 OWiG). Lediglich die Frist für di...mehr

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FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 4 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 18/22 Die Vermutung fehlenden Verschuldens, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist, entfällt im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt nur dann, wenn sich das anwaltliche Mandat auf die Angelegenheit bezieht (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 23.6.2010 – XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425 und v. 25.11.2020 – XII ZB ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Festsetzung (§ 50c Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 62 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Zinsfestsetzung erfolgt nach § 239 AO von Amts wegen durch einen schriftlichen Bescheid. Der Zinsbescheid muss die Zinsen nach Art und Betrag ausweisen, den Zinsgläubiger bezeichnen und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Nach § 50c Abs 4 S 2 EStG beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kj, in dem der Freistellungsbescheid erlasse...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Antragsbe... / 1 Gründe

I. Am 5.6.2019 verstarb an ihrem letzten Wohnsitz in S. Frau Irene W. (im Folgenden: Erblasserin). Das Nachlassgericht erteilte einen Erbschein, der ihre Schwester Margareta L. als Miterbin zu einem Viertel ausweist. Margareta L. verstarb am 9.12.2019 in Polen. Bezüglich der Erbfolge nach ihr wurde von einem ihrer Neffen bei der antragstellenden polnischen Notarin (im Folgen...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.1 Aufforderung des Trägers der Grundsicherung

Rz. 5 Nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III hat sich der Arbeitslose während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Bundesagentur ihn dazu auffordert. Die Meldepflicht wird ...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.4.1 Rechtsschutz beim sog. Eintragungssystem

In den Bundesländern mit dem sog. Eintragungssystem ist die Eintragung eines Bauwerks als Denkmal in die Denkmalliste bzw. das Denkmalbuch ein belastender Verwaltungsakt, der dem Betroffenen bekannt zu machen und der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen diesen Verwaltungsakt kann sich der Betroffene mit dem Widerspruch und der Anfechtungsklage zur Wehr set...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.6 Beschluss des Zulassungsausschusses

Rz. 7 Über Zulassungen und über die Entziehung von Zulassungen beschließt der Zulassungsausschuss nach mündlicher Verhandlung. In allen anderen Fällen kann der Zulassungsausschuss eine mündliche Verhandlung anberaumen (§ 37 Abs. 1 Ärzte-ZV). Die KV, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sowie die an dem Verfahren beteiligten Ärzte sind unter Einhaltung ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerbescheid

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ein Steuerbescheid ist ein > Verwaltungsakt , mit dem eine FinBeh einen Steueranspruch festsetzt. Damit daraus die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer erwächst, muss der Steuerbescheid dem Stpfl bekanntgegeben werden (> Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten). Außerdem muss der Steuerbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.3 Erlöschen des Ersatzanspruchs

Rz. 19 Abs. 3 bestimmt eine Frist von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die zu ersetzende Leistung erbracht wurde, wie das Gesetz seit dem 1.8.2016 ausdrücklich bestimmt, als Erlöschensfrist. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung an, sondern auf den Monat, für den die Zahlung bestimmt ist. Dadurch beträgt die Erlöschensfrist mindestens 3 Kalende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.3 Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Ist gegen eine Partei ein Versäumnisurteil ergangen, kann sie dagegen nach § 59 ArbGG binnen einer Notfrist von einer Woche nach der Zustellung des Urteils Einspruch einlegen. Aufgrund des im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatzes ist hier die Frist im Gegensatz zur zweiwöchigen Einspruchsfrist des § 339 ZPO bei regulären Verfahren vor den Zivilg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 166 Vertretun... / 9 Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 15 Die Rechtsbehelfsbelehrung muss auf die Besonderheiten des § 166 hinweisen. Der fehlende Hinweis darauf, dass seit der Änderung des § 166 Abs. 2 auch Angestellte juristischer Personen, die im wirtschaftlichen Eigentum von Gewerkschaften oder anderen Organisationen stehen, als Prozessbevollmächtigte vor dem BSG zugelassen sind, macht die Rechtsmittelbelehrung nicht unr...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Zulässigkeit der Klageerhebung per Telefax

Rechtsanwalt R erhob im Jahr 2022 mittels Telefax Klage gegen den KSt-Bescheid 2018 seiner Mandantin. Streitig ist, ob diese Klage zulässig war. Das FG entschied: Die Erhebung einer Klage mittels Telefax genügt nicht den Anforderungen an ein elektronisches Dokument i.S.d. § 52a FGO. Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung muss keine Belehrung über die Form des Rechtsbehelfs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.3 Verwaltungsverfahren (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 24 Der Rehabilitand kann seine Wunsch- und Wahlrechte bei der Antragstellung und danach zu jeder Zeit wahrnehmen – theoretisch betrachtet sogar bis zum letzten Tag der Leistung. Sein Wunsch bzw. seine Wahl können lediglich für die Zukunft wirken. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Rehabilitationsträger über die Berechtigung des Wunsches innerhalb kürzester Zeit ent...mehr

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FF 04/2023, Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung; Voraussetzungen der Einbenennung eines Kindes

FamFG § 17 § 18 § 58 § 64 § 151 Nr. 1, BGB § 1618 Leitsatz 1. Wird die Beschwerde in einer Familiensache beim nicht empfangszuständigen Oberlandesgericht eingelegt und entscheidet dieses trotz Unzulässigkeit der Beschwerde in der Sache, so kann das Rechtsbeschwerdegericht wegen der versäumten Beschwerdeeinlegungsfrist von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähr...mehr

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FF 04/2023, Wiedereinsetzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Ersetzung der Einwilligung des beteiligten Kindesvaters in die Einbenennung des 2008 geborenen Kindes. [2] Das aus der Ehe der beteiligten Eltern hervorgegangene Kind trägt den Nachnamen des Kindesvaters. Die Ehe wurde im Jahr 2010 geschieden. Die Kindesmutter ist wiederverheiratet und hat den Namen ihres heutigen Ehemanns angenommen....mehr

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ZErb 04/2023, Zur Testierun... / 1 Aus den Gründen

Gründe I. Der polnisch stämmige Beteiligte R., der nur gebrochen Deutsch spricht, war seit etwa 2000 der Lebensgefährte der seit 1993 verwitweten Erblasserin. Zeitweise lebte der Beteiligte R. ab dem Jahr 2004 gemeinsam mit der Erblasserin in deren Wohnanwesen in E., bis die Erblasserin Ende 2018 aus gesundheitlichen Gründen ins Pflegeheim nach S. umziehen musste. Die übrigen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.4 Bekanntgabe der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 26 Nach der eindeutigen Formulierung des § 356 Abs. 1 AO "beginnt die Frist für die Einlegung des Einspruchs nur", wenn bei schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakten eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt ist. Der Beginn der Einspruchsfrist knüpft somit nicht an die Bekanntgabe des Verwaltungsakts, sondern an die Bekanntgabe der Rechtsbehelfsbelehrun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Die Rechtsbehelfsbelehrung hat nach § 356 Abs. 1 AO "in der für den Verwaltungsakt verwendeten Form" zu erfolgen. Ist der Verwaltungsakt somit in Schriftform ergangen, hat die Rechtsbehelfsbelehrung dementsprechend in Schriftform zu ergehen. Bei elektronischen Verwaltungsakten hat die Rechtsbehelfsbelehrung in elektronischer Form zu erfolgen. Ein für den Verwaltungsakt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.1 Unterbleiben oder Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 29 Die Rechtsfolge des § 356 Abs. 2 AO wird ausgelöst, wenn "die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt" ist. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist unterblieben, wenn sie dem Verwaltungsakt nicht beigefügt ist und auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird (s. Rz. 27). Eine dem Verwaltungsakt vorhergehende Rechtsbehelfsbelehrung ist irrelevant und daher ebenfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2 Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung

2.2.1 Belehrung über die Statthaftigkeit des Einspruchs Rz. 10 Nach § 356 Abs. 1 AO ist dem Beteiligten eine Belehrung "über den Einspruch" zu erteilen. Der Beteiligte ist somit über die Statthaftigkeit des Einspruchs nach § 347 AO zu belehren. Eine darüber hinausgehende Information über weitere Rechtsschutzmöglichkeiten, insbesondere über informelle Rechtsbehelfe[1] oder die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4 Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 37 Nach § 366 AO ist die Einspruchsentscheidung "mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen". Da gegen eine Einspruchsentscheidung nach § 348 Nr. 1 AO ein Einspruch nicht noch einmal statthaft ist, sind die Beteiligten – entsprechend den Anforderungen des § 55 FGO [1] – über die Möglichkeit der Klageerhebung beim FG zu belehren.[2] Rz. 38 Eine Rechtsbehelfsbelehrung hat ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2 Erfordernis und Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung (§ 356 Abs. 1 AO)

2.1 Betroffene Verwaltungsakte Rz. 4 § 356 AO ist einschlägig, wenn "ein Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch" ergeht. Dabei ist es unerheblich, ob die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist oder von der Finanzbehörde gewählt wurde.[1] Die Schriftform kann nach § 87a Abs. 4 S. 1 AO durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit dies nicht gesetzlich ausgeschlos...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3 Rechtsfolgen bei unterbliebener oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung (§ 356 Abs. 2 AO)

3.1 Unterbleiben oder Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung Rz. 29 Die Rechtsfolge des § 356 Abs. 2 AO wird ausgelöst, wenn "die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt" ist. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist unterblieben, wenn sie dem Verwaltungsakt nicht beigefügt ist und auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird (s. Rz. 27). Eine dem Verwaltungsakt vorher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 356 Rechtsbehelfsbelehrung

1 Allgemeines 1.1 Überblick und Zweck Rz. 1 § 356 AO nennt die Mindestanforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung, wenn eine solche einem schriftlich oder elektronisch ergehendem Verwaltungsakt aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung hinzuzufügen ist und beschreibt die Konsequenzen ihres Unterbleibens oder ihrer Unrichtigkeit für die Einspruchsfrist. Rz. 2 § 356 AO ist damit ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.1 Belehrung über die Statthaftigkeit des Einspruchs

Rz. 10 Nach § 356 Abs. 1 AO ist dem Beteiligten eine Belehrung "über den Einspruch" zu erteilen. Der Beteiligte ist somit über die Statthaftigkeit des Einspruchs nach § 347 AO zu belehren. Eine darüber hinausgehende Information über weitere Rechtsschutzmöglichkeiten, insbesondere über informelle Rechtsbehelfe[1] oder die nach § 45 FGO bestehende Möglichkeit der Sprungklage, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.2 Belehrung über die Einlegungsbehörde

Rz. 13 Die Belehrung über den Rechtsbehelf muss nach § 356 Abs. 1 AO auch "die Finanzbehörde, bei der er einzulegen ist", sowie "deren Sitz" bezeichnen. Die zu benennende Finanzbehörde ist nach § 357 Abs. 2 S. 1 AO diejenige, deren Verwaltungsakt angefochten wird oder bei der ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts gestellt worden ist. Es ist nicht erforderlich, dass auch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2 Rechtsfolgen, insb. Verlängerung der Einspruchsfrist

Rz. 34 Ist die Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, ist nach § 365 Abs. 2 AO die Einlegung des Einspruchs grds. "nur binnen eines Jahres seit Bekanntgabe des Verwaltungsakts zulässig". Die unterlassene oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung bewirkt bei schriftlichen Verwaltungsakten somit regelmäßig eine Verlängerung der Einspruchsfrist auf ein Jahr. S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.4 Belehrung über die Form der Einspruchseinlegung

Rz. 19 Die Rechtsbehelfsbelehrung soll so einfach und klar wie möglich gehalten werden. Im Interesse rechtsunkundiger Beteiligter ist eine inhaltliche Überfrachtung zu vermeiden, die statt Klarheit zu schaffen wegen ihres Umfangs und ihrer Kompliziertheit Verwirrung stiftet. Nach der Auffassung des BFH ist es aus diesem Grund ausreichend, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 356 AO nennt die Mindestanforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung, wenn eine solche einem schriftlich oder elektronisch ergehendem Verwaltungsakt aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung hinzuzufügen ist und beschreibt die Konsequenzen ihres Unterbleibens oder ihrer Unrichtigkeit für die Einspruchsfrist. Rz. 2 § 356 AO ist damit eine Sonderregelung zu § 355 Abs. 1 AO...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1 Betroffene Verwaltungsakte

Rz. 4 § 356 AO ist einschlägig, wenn "ein Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch" ergeht. Dabei ist es unerheblich, ob die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist oder von der Finanzbehörde gewählt wurde.[1] Die Schriftform kann nach § 87a Abs. 4 S. 1 AO durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.[2] Rz. 5 § 356 AO schr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.3 Belehrung über die einzuhaltende Frist

Rz. 15 In der Rechtsbehelfsbelehrung ist nach § 356 Abs. 1 AO "die einzuhaltende Frist" zu bezeichnen. Es ist daher zu belehren über den Beginn und die Länge der Frist. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Rechtsbehelfsbelehrung auf die Besonderheiten des konkreten Einzelfalls zugeschnitten ist.[1] Vielmehr genügt eine abstrakte Belehrung über die vorgeschriebene Einspru...mehr