Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Entstehung und Erhebung von... / Zusammenfassung

Überblick Säumniszuschläge dienen als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steueransprüche. Sie haben auch Zinscharakter. Sie entstehen bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin. Als steuerliche Nebenleistungen gehören sie zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§§ 3 Abs. 4, 37 AO). Säumniszuschläge sind zu unterscheiden von Verspätungszuschlägen bei nicht rechtzeitige...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6.1 Keine Fahrzeugnutzung

Wie bereits ausgeführt, sind die Monatsbeträge i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der pauschalen Nutzungswertermittlung grundsätzlich unabhängig davon anzuwenden, wie oft der Arbeitnehmer den Firmenwagen im Kalendermonat für Privatfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.1 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken. Dabei brauchen die für die Unrechtmäß...mehr

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Einspruch / 3.1 Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Das Einspruchsverfahren wird als "verlängertes Festsetzungsverfahren" vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht[1], d. h., das Finanzamt ist an das Vorbringen und die Beweisanträge des Einspruchsführers nicht gebunden. Dessen Antrag und Begründung begrenzen die Befugnisse und Pflichten der Behörde nicht. Dabei sind auch die für ihn günstigen Umstände zu berücksichtigen. Eine Bin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 3.10.1 Teil-Einspruchsentscheidung

Gem. § 367 Abs. 2a AO kann (Ermessen) das Finanzamt zunächst (nur) über Teile des Einspruchs befinden, wenn dies sachdienlich ist (Satz 1). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Teil des Einspruchs entscheidungsreif ist, während über einen anderen Teil des Einspruchs zunächst nicht entschieden werden kann, weil insoweit die Voraussetzungen für eine Verfahrensruhe nac...mehr

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Einspruch / 3.10.2 Allgemeinverfügung

Gem. § 172 Abs. 3 Satz 1 AO können außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung, die eine beim EuGH, BVerfG oder BFH (anhängige und danach) entschiedene Rechtsfrage betreffen, durch im Internet und BStBl zu veröffentlichende Allgemeinverfügung (der obersten Finanzbehörden) zurückgewiesen werden, wenn s...mehr

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Einspruch / 3.6 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Die Entscheidung über einen Einspruch kann gem. § 363 Abs. 1 AO ausgesetzt werden, wenn ein für die Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis den Gegenstand eines anderen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Bei dem vorgreiflichen Rechtsverhältnis muss es sich um eine konkrete Tatsache handeln, die für die Entscheidu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.1 Allgemeines

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bezieht sich auf Regelungen, die gesetzliche Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften ausfüllen sollen. Dazu gehören insbesondere das Arbeitsschutzgesetz sowie die PSA-Benutzungsverordnung, die Lastenhandhabungsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung sowie weitere Verordnungen, die der Umsetzung ...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.7 Mehrfache Festsetzung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft (mehrere Sachverhalte)

Beinhaltet eine Antragsschrift mehrere voneinander abgrenzbare Sachverhalte und werden zu jedem Sachverhalt konkrete Rechtsfragen gestellt, handelt es sich um mehrere Anträge auf Erteilung der verbindlichen Auskunft, die in einem Schriftsatz zusammengefasst sind. Lt. FG München erfolgt eine mehrfache Festsetzung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft bei geplanter Übertra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.1 Inhalt des Auskunftsersuchens

Als Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind nur diejenigen Schreiben zu werten, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind und die alle in der Steuerauskunftsverordnung aufgeführten Angaben enthalten. Bei unvollständigen Anträgen – insbesondere in Fällen von erkennbar unvollständiger Sachverhaltsdarstellung – muss das Finanzamt dem Antragsteller mit dem Hinw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft: Funk... / 4.1.1 Keine Auskunft bei bereits verwirklichten Sachverhalten

Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist ausgeschlossen, wenn der Sachverhalt im Wesentlichen bereits verwirklicht ist. Über Rechtsfragen, die sich aus einem bereits abgeschlossenen Sachverhalt ergeben, ist ausschließlich im Rahmen des Veranlagungs- oder Feststellungsverfahrens zu entscheiden. Das gilt auch, wenn der Sachverhalt zwar erst nach Antragstellung, aber vor ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 4 Vertrauensschutz

In § 176 AO ist ein besonderer Vertrauensschutz für den Steuerpflichtigen bei der Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden vorgesehen. Es handelt sich nicht um eine selbstständige Vorschrift zur Korrektur eines Steuerbescheids. Sie gilt vielmehr nur, wenn im Rahmen einer vorgesehenen Korrektur (Wortlaut: "Bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids darf nicht z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung

Stellt der Steuerpflichtige fest, dass ein Steuerbescheid fehlerhaft ist, wird er i. d. R. Einspruch [1] einlegen. Er kann aber die Änderung des Bescheids auch anstelle des Einspruchs durch einen Antrag auf "schlichte" Änderung des Bescheids gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO erreichen. Voraussetzung ist allerdings, dass er diesen Antrag vor Ablauf der 1-monatigen Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Bedeutung eines "Irrtum... / a) Objektive Maßstäbe

Definition: Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst sind, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirken und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung stehen. Veranlassung durch das Gesell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Zusage nach ei... / 1 Abgrenzung zur tatsächlichen Verständigung und zur verbindlichen Auskunft

Die Begriffe Zusage und Auskunft werden in der Praxis häufig verwechselt. Von der verbindlichen Zusage nach § 204 AO, die ein Verwaltungsakt[1] ist, sind zu unterscheiden die tatsächliche Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden konkreten, bereits abgeschlossenen Sachverhalt[2] und die verbindliche Auskunft mit Bindungswirkung nach § 89 Abs. 2 AO [3] übe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.9 Überprüfung der Abzugspflicht

Neben den bisher genannten Punkten kann in der Veranlagung auch die Abzugsverpflichtung der Bank überprüft werden. Dies gilt z. B. für beim Steuerabzug nicht berücksichtigte Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen.[1] Aber auch in anderen Fällen kann der Steuerabzug überprüft werden. Wurden z. B. aufgrund von Verwaltungsanweisungen Kapitalerträge angenommen und Steuern einbehal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 1.1 Ungewisse Tatsachen

Ein Bescheid kann gem. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig ergehen, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten sind. Die Ungewissheit bezieht sich aber nur auf die Tatsachengrundlage eines Steuertatbestands; eine Unsicherheit in der steuerrechtlichen Beurteilung eines feststehenden Sachverhalts rechtfertigt die Anordnung der Vorläufi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungskosten/Anliege... / 4.1 Grundsätzliche Behandlung

Werden bereits vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, führen die sog. ­Ergänzungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern zu Erhaltungsaufwendungen, es sei denn, das Grundstück wird hierdurch ausnahmsweise in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.[1] Der Charakter eines Grundstücks wird vornehmlich d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 4.2 Endgültige Steuerfestsetzung

Eine vorläufige Festsetzung ist für endgültig zu erklären, wenn die Ungewissheit, die zur vorläufigen Festsetzung geführt hat, beseitigt ist oder nicht mehr beseitigt werden kann und eine Änderung der Festsetzung nicht in Betracht kommt. Der Steuerpflichtige kann auch jederzeit die Endgültigkeitserklärung beantragen. Lehnt dies das Finanzamt ab, ist hiergegen der Einspruch m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 1.2 Ungewisse Vorschriften

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vorläufige Steuerfestsetzung gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 AO auch im Fall ungewisser Rechtsvorschriften zulässig. Zweck dieser Regelung ist es, im Fall schwebender "Musterverfahren" bei den Obergerichten den Steuerbescheid offenzuhalten und damit massenhafte Einsprüche zu verhindern. Neben der praktisch kaum bedeutsamen Möglic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / Zusammenfassung

Überblick Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) gehören zu den Überschuss­einkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Zum 1.1.2009 wurde mit der Abgeltungsteuer eine umfassende Veräußerungsgewinnbesteuerung mit einem 25-prozentigen Steuersatz zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer eingeführt. Allerdings sind die bis Ende 2008 erworbenen Kapitalanlagen größtenteils von der Veräußerungsgewinnbesteu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 3.3.3 Pauschalierungspflicht für Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen

Nachdem bestimmte Sonderzahlungen – im Wesentlichen sog. Gegenwertszahlungen beim Ausscheiden aus einer umlagefinanzierten Altersversorgung – des Arbeitgebers an betriebliche Zusatzversorgungskassen per Legaldefinition als steuerpflichtiger Arbeitslohn bestimmt worden sind[1], wird gleichzeitig eine neue Pauschalierungsvorschrift mit einem Steuersatz von 15 % eingeführt.[2] ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Sonstige Aufgaben

Rz. 19 Ist kein Betriebsausschuss gebildet, können den Ausschüssen keine Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Sonstige Aufgaben, die dagegen übertragen werden können, beinhalten bloße Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen. Werden bestimmte Fachausschüsse gebildet, könnten diese die Beschlüsse und Betriebsvereinbarungen aus ihrem Fachressort vorber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.3 Adressaten des Sozialgeheimnisses – Wer hat zu schützen?

Rz. 22 Die in Satz 1 genannten Leistungsträger sind die wichtigsten Adressaten des Sozialgeheimnisses. Welche Stellen in diesem Sinn Leistungsträger sind, bestimmt sich nach § 12 SGB I, der auf §§ 18ff. SGB I verweist. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Ergänzt wird sie durch § 68 SGB I . Danach gelten die in dieser Vorschrift abschließend aufgezählten Gesetze als beson...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gehört zu den ersten gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz im Sozialgesetzbuch und wurde mit dem Ersten Buch des SGB am 13.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 bekannt gemacht. Erste Änderungen erfuhr sie mit Wirkung zum 1.1.1981 mit der Einführung der speziellen Datenschutzregelungen im Zweiten Kapitel des SGB X (BGBl. I S. 1469). Im Lau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.5 Ausschlusstatbestand Ehegatten-/Lebenspartnereinkommen (Abs. 3)

Rz. 73 Für Kinder gibt es, unabhängig von den Altersgrenzen, den zusätzlichen Ausschlusstatbestand des Ehegatten-/Lebenspartnereinkommens. Danach ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitgliedes nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 69 Untersuchungshaft, Prüfungsmaßstab und inhaltliche Begründung der Rechtsbehelfe [Rdn 1010]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Allgemeines

Tz. 18 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die lediglich rudimentäre ges Regelung zur Besteuerung des phG, dessen fiktive Behandlung "wie" ein MU und die – wohl in der geringen Anzahl der Gesellschaften dieser Rechtsform (s Tz 7) begründete – geringe Rspr-Dichte zur KGaA führten in der Praxis tw zu erheblichen Unklarheiten und Unsicherheiten bzgl der stlichen Behandlung der KGaA und ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 45 Nichtigkeitsklage, Rechtsmittelverfahren [Rdn 628]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 84 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 1252]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 155 Revision, Entscheidung, Beschluss [Rdn 2145]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung?

Tz. 52 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Umstritten ist die Frage, ob der Gewinn der phG durch eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung zu ermitteln ist. Gegen eine solche Gewinnfeststellung s Jünger (DB 1988, 1969, 1973). AA s Drüen (in H/H/R, KStG, § 9 Rn 35 und in F/D KStG, § 9 Rn 12); s Bacher (DB 1985, 2117); s Theisen (DB 1989, 2191); s Mathiak (DStR 1989, 661); un...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 1. Umfang des Kostenschutzes

Rz. 152 Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe deckt die Gerichtskosten einschließlich etwaig erforderlicher Auslagen – wie für Zeugen und Sachverständige – ab, sowie die Gebühren des eigenen Rechtsanwalts. Rz. 153 Nicht umfasst von der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe werden die Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts. Dies kann bedeutsam werden, wenn der Rechtsstreit let...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.4 Rechtsfolge (Abs. 1)

Rz. 77 Als Rechtsfolge ergibt sich aus § 17 Abs. 1 S. 1 AStG bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale die Pflicht zur Auskunftserteilung durch den Stpfl., denn der Wortlaut "haben Steuerpflichtige … Auskünfte zu erteilen" bereitet hierbei kein Ermessen. Der Begriff Auskunft umfasst dabei nur Tatsachen und keine Rechtsfragen oder Werturteile. Erteilt sind die Auskünfte, wenn die...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 28 Revision, Gebühren [Rdn 369]

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Teil C: Außerordentliche un... / 17 Menschenrechtsbeschwerde, mündliche Verhandlung [Rdn 209]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 41 Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 523]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 18 Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 187]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Materialien der EU

Rz. 68 [Autor/Stand] Berichte des EU-Verrechnungspreisforums (JTPF). Die EU-Kommission hat im Jahr 2001 aus Vertretern der Finanzbehörden und der Wirtschaft der Mitgliedstaaten die Bildung einer Arbeitsgruppe als "Gemeinsames EU-Verrechnungspreisforum" vorgeschlagen, um Rechtsfragen im Kontext der Verrechnungspreise zu erörtern, die ohne Gesetzesinitiativen gelöst werden könn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.7 Überlegungen zur Reform der Besteuerung der KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafter

Tz. 42j Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine von der FinVerw eingesetzte Arbeitsgr soll Grundsätze für eine künftige einheitliche und konsequente Besteuerung der KGaA und deren phG erarbeiten. In den Überlegungen wird (wohl) die transparente Besteuerung favorisiert. Diese führt jedoch zu einer Reihe von Folgeproblemen, für die iRd Arbeitsgr nach Lösungen gesucht wird, zB: Welche A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung (§ 1 Abs 1 Nr 1 1. Alt UmwStG iVm §§ 2–122l UmwG)

Tz. 17 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Verschmelzung ist gesellschaftsrechtlich die Vereinigung des Vermögens mehrerer Rechtsträger durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger bei liquidationsloser Vollbeendigung der übertragenden Rechtsträger. Nach § 2 UmwG können Rechtsträger unter Auflösung ...mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Auf Antrag des Beteiligten zu 1 vom 15.1.2024 auf "amtliche Inverwahrnahme und Antrag auf Kontensperrung" hat das AG mit Beschl. v. 24.1.2024 Nachlasspflegschaft angeordnet. Es bestehe ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass, weil die Erben unbekannt bzw. die Erbschaftsannahme ungewiss seien. Vorliegend habe die Erblasserin zwei Testamente errichtet, ein notarielles gemei...mehr

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Hinweise zur Benutzung des Handbuchs

1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zur StPO oder den anderen genannten Verfahrensordnungen zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für die Verteidigung in den strafverfahrensrechtlichen Rechtsmittel-/Rechtsbehelfsverfahren sein. Deshalb ist i.d.R. auch für die Rechtsfragen zunächst die sog. h.M. dargelegt, wie sie insbesonde...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 158 Revision, Hauptverhandlung [Rdn 2177]

Rdn 2178 Literaturhinweise: Leipold, Die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht, StraFo 2010, 353 s.a. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2179 1. Die HV vor dem Revisionsgericht (§ 350) Ist nicht vergleichbar mit der HV vor dem Tatgericht. ☆ Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.7.2024 (BGBl I Nr. 234) hat § 350 geändert/ergänzt. ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 168 Revision, Sprungrevision [Rdn 2267]

Rdn 2268 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009, und bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1292. Rdn 2269 1.a) Gem. § 335 Abs. 1 kann ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, statt mit der Berufung mit der Revision angefochten werden. Diese sog. Sprungrevision richtet sich also gegen erstinstanzliche Urteile de...mehr

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FF 09/2024, Keine einstweil... / 2 Anmerkung

Eines der Reformziele des FamFG bestand in der Vereinfachung des Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes, ein anderes in die Überlegung, durch die "neue" einstweilige Anordnung nach Möglichkeit ein Hauptsacheverfahren in vielen Fällen entbehrlich zu machen. Schon vor der Gesetzesreform hatte es den Hinweis auf die Anordnung als "scharfes Schwert" gegeben, mit dem man vors...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Einzelfragen

Tz. 773 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug ist bei der OG und beim OT jeweils getrennt bei der Ermittlung des eigenen Einkommens durchzuführen (s das zu § 10b EStG ergangene Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9; s Urt des BFH v 23.10.2013, BFH/NV 2014, 903 und s Gerlach, DB 1986, 2357). Dem OT ist nach § 14 Abs 1 KStG das um den eigenen Spendenabzug der OG ver...mehr