Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3 Spätere Entrichtung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 25 Hat der Betroffene den zu erstattenden Betrag erst nach Rechtshängigkeit gezahlt, so ist der Zahlungstag der erste Tag des Zinslaufes.[1] Die Vorschrift gilt auch dann, wenn die Vollziehung des Steuerbescheids für die Zeit zwischen Klageerhebung und Zahlung wegen eines Rechtsbehelf gegen einen Grundlagenbescheids zunächst ausgesetzt war und das FA nach Rücknahme diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4 Ausnahmen von der Verzinsung bei Kostenauferlegung (Abs. 3)

Rz. 40 Werden einem Beteiligten nach § 137 S. 1 FGO trotz Obsiegens die Kosten des Rechtsbehelfs ganz oder teilweise auferlegt, weil er entscheidungserhebliche Tatsachen spät vorgetragen oder bewiesen hat, so wird insoweit der nach der Entscheidung zu erstattende oder zu vergütende Betrag nicht verzinst (Abs. 3). Entscheidend ist es, dass die Kosten tatsächlich auferlegt wer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6 Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte

Rz. 23 Art. 19 Abs. 4 GG garantiert gegen jede hoheitliche Maßnahme einen effizienten Rechtsschutz. Demgemäß ist jeder Verwaltungsakt innerhalb bestimmter Fristen anfechtbar[1]; Rechtsbehelf ist der Einspruch. Gegen die Einspruchsentscheidung ist der Rechtsweg nach der FGO eröffnet. Vorläufiger Rechtsschutz wird, sowohl im finanzamtlichen Rechtsbehelfsverfahren als auch im fi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Herabsetzung der festgesetzten Steuer – Gewährung einer Steuervergütung

Rz. 11 Durch Herabsetzung einer festgesetzten Steuer muss sich ein Steuererstattungsanspruch ergeben haben oder es muss eine Steuervergütung gewährt worden sein. Eine Steuer ist eine Geldleistung i. S. d. § 3 Abs. 1 AO . Einfuhr- und Ausfuhrabgeben (unter Einschluss der Zölle) sind gem. § 3 Abs. 3 AO ebenfalls Steuern und unterfallen § 236 AO. Landesrechtlich geregelte Steuern...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Auslegung des Verwaltungsakts

Rz. 5 Der Grundsatz der inhaltlichen Bestimmtheit bedeutet, dass der Verwaltungsakt den Regelungswillen der Behörde vollständig, klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen muss. Bestimmt sein muss daher die (feststellende oder gestaltende) Regelung der Beziehung zu dem Betroffenen (Regelungsbereich, Tenor). Der Grundsatz der inhaltlichen Bestimmtheit bezieht sich auf den per...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.9 Rechtswidrige und teilrechtswidrige Verwaltungsakte

Rz. 19 Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er mit dem geltenden Recht nicht in Einklang steht. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist grundsätzlich wirksam, solange er nicht angefochten und von der Behörde oder dem Gericht aufgehoben oder geändert worden ist; hierin unterscheidet er sich von einem nichtigen Verwaltungsakt (vgl. Rz. 18). Rechtswidrige Verwaltungsakte kön...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.10.2 § 418 ZPO

Rz. 45 Die Beurkundung erbringt den vollen Beweis der Bekanntgabe, jedoch ist der Gegenbeweis möglich.[1] Die Zustellung ist daher i. d. R. an dem Tag bewirkt, der in der Zustellungsurkunde als Zustellungsdatum beurkundet ist. Das gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt selbst ein späteres Datum als das Zustellungsdatum ausweist, weil der Verwaltungsakt vordatiert ist. Jedoc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 8 Nachweis der elektronischen Zustellung durch Empfangsbekenntnis (§ 5 Abs. 7 VwZG)

Rz. 23 Der Nachweis der elektronischen Zustellung nach Abs. 4 oder 5 wird gem. § 5 Abs. 7 S. 1 VwZG durch das Empfangsbekenntnis erbracht. Die Ausfertigung des Empfangsbekenntnisses ist Beurkundung dieses Zeitpunkts und damit formelle Voraussetzung für den Eintritt der Beweisfunktion des Empfangsbekenntnisses, nicht aber materielle Voraussetzung für die Zustellung. Der Zustel...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.1.3 Beteiligung entsprechend ihrem Entwicklungsstand

Rz. 5 Das Gesetz legt keine Altersgrenze fest, von der an die Beteiligung erfolgen muss. Vielmehr ist die individuelle Einsichtsfähigkeit und der Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen maßgeblich. Die Einsichtsfähigkeit ist im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Lebens- und Handlungsbereichs zu beurteilen. Der Träger der öffentlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1 Allgemeines

Rz. 77 § 398a AO enthält keine Regelungen zu den Rechtsschutzmöglichkeiten im Hinblick auf die Festsetzung des zu zahlenden Geldbetrags, die Fristsetzung zur Zahlung, die Frage, ob der Grenzbetrag des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO überschritten oder ein besonders schwerer Fall i. S. d. § 370 Abs. 3 Nr. 2-5 i. V. m. § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO vorliegt sowie im Hinblick auf die Anrec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.4 Nichteinstellung des Verfahrens

Rz. 82 Wird das Verfahren nicht gem. § 398a AO eingestellt, obwohl alle tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben sind, so besteht kein gesondertes Rechtsschutzbedürfnis, da über die Wirksamkeit der Selbstanzeige gem. §§ 371 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und 4, 398a AO im folgenden Erkenntnisverfahren inzident entschieden wird, denn das Absehen von Strafverfolgung ist als Verfahrenshi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.3 Geltendmachung der Ansprüche gegen den Gesamtrechtsnachfolger

Rz. 35 Die auf den Gesamtrechtsnachfolger übergegangenen Ansprüche des Steuergläubigers werden in der gleichen Weise geltend gemacht, wie dies gegen den Vorgänger hätte geschehen müssen, Steueransprüche z. B. durch Steuerbescheid, Haftungsansprüche durch Haftungsbescheid. Während der Gesamtrechtsnachfolger des Steuerschuldners in Anspruch genommen werden muss, liegt die Inan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.4.2 Verfahren zur Geltendmachung der Beschränkung

Rz. 60 Bei Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wird die Haftungsbeschränkung dadurch verwirklicht, dass das FA Ansprüche auf die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden zur Insolvenztabelle anzumelden[1] und bestrittene Forderungen durch Insolvenzfeststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO festzustellen hat. Dies gilt auch, soweit bereits bestandskräftige Steuerbesch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Rechtsmittel

Rz. 223 [Autor/Stand] Gegen den Verwerfungsbeschluss des AG außerhalb der Hauptverhandlung ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 411 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 StPO); ebenso gegen die Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist (§ 46 Abs. 3 StPO). Rz. 224 [Autor/Stand] Gegen ein Urteil des AG nach Verhandlung über den Einspruch si...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsbehelfe und Rechtsweg

a) Gegen die Steuerfestsetzung Rz. 389 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige ist mit einem nachfolgenden Steuerstreit vereinbar. Das kann zu einem Rechtsbehelfsverfahren über die (Höhe der) Steuerpflicht führen. Soweit der Täter Einwendungen gegen die Festsetzung der verkürzten Steuern erhebt, stehen ihm die Rechtsmittel des Besteuerungsverfahrens zur Verfügung. Wird vom Stpfl. Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschwer: Beseitigung einer baulichen Veränderung

Leitsatz Die Beschwer eines Wohnungseigentümers, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums verurteilt ist, bemisst sich grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme der Beseitigung, die ihm im Falle des Unterliegens drohen. Normenkette § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechtsschutz

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat es sowohl bei der Einführung des § 398a AO im Jahr 2011 als auch bei der Neufassung zum 1.1.2015 versäumt, § 398a AO mit einem entsprechenden Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel auszustatten. Insbesondere Letzteres ist nicht nachvollziehbar, da die Problematik hinreichend bekannt war[2]. In der Vergangenheit kam es u.a. hinsichtlich des Üb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Rechtsnatur

Rz. 156 [Autor/Stand] Der Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl ist wie die Wiederaufnahme des Verfahrens oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (s. § 385 Rz. 840, 853) ein sog. Rechtsbehelf. Im Gegensatz zu den Rechtsmitteln (Beschwerde, Berufung, Revision), die auf eine Abänderung oder Beseitigung der Entscheidung durch ein höheres Gericht abzielen (Devol...mehr

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / 6. Entscheidung des Gerichts

Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung ist die Kausalität zwischen Mittellosigkeit und Fristversäumnis.[67] Entscheidend ist, ob der Rechtsanwalt die Beschwerde auch ohne Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eingelegt hätte.[68] Im Regelfall wird vermutet, dass ein Beteiligter bis zur Entscheidung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch so lange als schuldlos an der Fristwah...mehr

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / 1. Stellung eines VKH-Antrages

Grundsätzlich ist es in Rechtsmittelverfahren möglich, nicht sofort das jeweilige Rechtsmittel einzulegen, sondern zunächst Verfahrenskostenhilfe für das beabsichtigte Rechtsmittel zu beantragen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Formulierung des VKH-Antrages gerichtet werden. Der Eindruck einer bedingten und deshalb unzulässigen Beschwerdeeinlegung muss unbedingt vermi...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 4. Verbote in Allgemeinverfügungen

Coronabedingte Verbote können auch durch Allgemeinverfügungen angeordnet werden (§ 35 Satz 2 VwVfG). Der durch eine (bloß) rechtswidrige Allgemeinverfügung Betroffene muss sich darauf verweisen lassen, dagegen Rechtsmittel einzulegen; bis zu einem Erfolg seines Rechtsmittels ist er an die Vorgaben der Allgemeinverfügung gebunden. Es genügt, wenn der der Bußgeldentscheidung z...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Berechnun... / 2 Gründe

II. 1. Die weitere Beschwerde der Betroffenen ist zulässig gemäß § 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG, nachdem sie das Landgericht im angefochtenen Beschl. v. 8.4.2021 zugelassen hat. An diese Zulassung ist der Senat gebunden (§ 81 Abs. 3 S. 3, Abs. 4 S. 4 GNotKG). Die weitere Beschwerde wurde gemäß § 81 Abs. 5 S. 4 GNotKG beim Landgericht eingelegt. Sie ist nicht an eine Frist gebunden un...mehr

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / Einführung

Wird ein Rechtsmittel gegen einen familiengerichtlichen Beschluss eingelegt, möchte man dies für einen gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG bzw. § 76 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 115 ZPO bedürftigen Mandanten möglichst kostengünstig und mit möglichst geringen Haftungsrisiken umzusetzen. Am wenigsten fehleranfällig ist die (unbedingte) Beschwerdeeinlegung verbunden mit einem VKH-Antrag.[2]...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Beschränkung des Einspruchs

Rz. 169 [Autor/Stand] Im Normalfall wird demjenigen, der gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, daran gelegen sein, dass der Strafbefehl im Ganzen aufgehoben und der ihm zugrunde liegende Sachverhalt erneut durch einen Richter strafrechtlich gewürdigt wird. Andererseits sind die Fälle gar nicht selten, in denen es dem Angeklagten nur darum geht, eine Herabsetzung der aus...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 4. Zu den Folgen eines fehlenden Leistungsstörungsrechts im Verhältnis zwischen Erben und Notar

Für den Erben stellt sich spätestens dann, wenn er ungeachtet der Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses im Prozess mit dem Pflichtteilsberechtigten verurteilt worden ist, die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Ein "Leistungsstörungsrecht" im Verhältnis zwischen Erben und Notar fehlt. Der Notar ist gemäß § 1 BNotO "Träger eines öffentlichen Amtes". Er tritt aufgrund ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Frist und Form

Rz. 159 [Autor/Stand] Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem AG, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden (§ 410 Abs. 1 Satz 1 StPO). Befindet sich der Angeklagte z.B. in U-Haft, so kann er den Einspruch auch bei dem zuständigen AG der Haftanstalt einlegen (§ 410 Abs. 1...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / III. Auffassung der Kammer

Für das LG ist die Ansicht des OLG Bamberg nicht zu überzeugend. Dass Teil 4 Abschnitt 2 VV auf die Überschriften des 7. Buches 1. Abschnitt der StPO Bezug nehme, sei durch die Gesetzgebungsgeschichte nicht belegt. Dagegen spreche, dass im Jugendstrafrecht mit § 66 JGG eine dem § 460 StPO vergleichbare Norm existiere. Gem. dessen Abs. 1 sei dann, wenn die einheitliche Festset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Kein Verbot der Schlechterstellung

Rz. 212 [Autor/Stand] Im "gewöhnlichen" Strafverfahren hat der Angeklagte die Sicherheit, dass ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel (Berufung/Revision) nicht zu einer Verschlechterung des angefochtenen Urteils führt, sofern es von ihm bzw. von der StA zu seinen Gunsten eingelegt worden ist (§ 331 Abs. 1, § 358 Abs. 2 StPO, sog. Verbot der "reformatio in peius"). Im Einspruch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Abgabe an die Staatsanwaltschaft (§ 400 Halbs. 2 AO)

Rz. 129 [Autor/Stand] Sofern die Ermittlungen zwar genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geben, die Strafsache aber zur Behandlung im Strafbefehlsverfahren nicht geeignet erscheint, muss die FinB die Akten der StA vorlegen (§ 400 Halbs. 2 AO; Nr. 89 Abs. 1 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 89). Dies folgt aus dem Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO). Bei der Vor...mehr

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AGS 10/2021, Pauschgebühr d... / II. Bisherige Entscheidungen des OLG

Bislang hat das OLG Jena zur Zulässigkeit eines Antrages nach § 42 RVG in zwei Verfahren Stellung genommen. Im Verfahren 1 AR S 72/07 (AGS 2008, 174 = StRR 2008, 158 = RVGreport 2008, 25) hat es über eine Fallgestaltung entschieden, in welcher der Verteidiger erst nach rechtskräftiger Festsetzung der gesetzlichen Gebühren einen Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach...mehr

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zfs 10/2021, Zu den Verkehr... / Sachverhalt

Der Beklagte veranstaltete auf seinem Vereinsgelände ein Reitturnier, das ohne Zugangsbeschränkung und Eintrittsgeld von Zuschauern besucht werden konnte. Für das Abstellen von Pferdetransportern stellte der Beklagte den Turnierteilnehmern verschiedene Wiesen zur Verfügung. Eine dieser Wiesen grenzte an einen Weg, der während der Turnierveranstaltung befahren und auch von Be...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger des Angeklagten tätig. Das AG hat dann gem. § 460 StPO aus den Strafen aus Urteilen vom 7.3.2019 und vom 6.1.2020 eine nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe gebildet. Auf die gegen diesen Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde hat das LG die Gesamtfreiheitsstrafe reduziert. Die Auslagen des Angeklagten für das Beschwerdeverfahren ...mehr

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FF 10/2021, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 16.6.2021 – 1 BvR 709/21 1. Eine erhebliche Einschränkung des Umgangsrechts der Mutter ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie bei auf den Einzelfall bezogener Betrachtung erforderlich ist, um eine Gefährdung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden. 2. Die der Mutter erteilte Auflage, jeglichen Umgang mit ihren Töchtern in Abwe...mehr

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / a) Entscheidung vor Ablauf der Beschwerdefrist

Entscheidet das Beschwerdegericht vor Ablauf der Beschwerdefrist (eher selten) über die Verfahrenskostenhilfe, liegt kein Fall der Wiedereinsetzung vor, da die maßgebliche Beschwerdefrist noch nicht versäumt wurde. Die bloße Verkürzung der Frist stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn die Wahrung der verkürzten Frist objektiv und subjektiv noch möglich ist.[43] Bei de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Adressat der Berichtigungserklärung

Rz. 269 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut ist straffrei, wer "... unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt". Insoweit kann fraglich sein, welche Behörde, ggf. welcher Amtsträger, zur Entgegennahme der Selbstanzeige zuständig ist. Die Beantwortung dieser strittigen Frage entscheidet darüber, o...mehr

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zfs 10/2021, Gegenvorstellu... / 2 Aus den Gründen:

“II. Die Gegenvorstellung ist unzulässig. Dabei kann offenbleiben, ob sie bereits nicht statthaft ist, weil Gegenvorstellungen nur gegen an sich abänderbare Entscheidungen des Gerichts erhoben werden können. Der BFH ist der Ansicht, dass die Entscheidung eines obersten Gerichtshofs des Bundes über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz nicht zu den vom Gericht selbst noch abä...mehr

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zfs 10/2021, Gegenvorstellu... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des BSG gibt Anlass, kurz die Voraussetzungen einer Gegenvorstellung gegen eine Entscheidung eines Obersten Gerichtshofes des Bundes betreffend den Gerichtskostenansatz zusammenzustellen. Statthaftigkeit der Gegenvorstellung Gegenvorstellungen können nur gegen an sich abänderbare Entscheidungen des Gerichts erhoben werden. Die Entscheidung eines Obersten Gerichts...mehr

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zfs 10/2021, Gegenvorstellu... / Leitsatz

1. Es kann offenbleiben, ob eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des BSG, durch den die Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Gerichtskostenansatz zurückgewiesen worden ist, statthaft ist. 2. Wenn eine solche Gegenvorstellung als statthaft angesehen wird, ist sie nur dann zulässig, wenn die Gegenvorstellung in entsprechender Anwendung der Vorgaben zum gesetzlich ge...mehr

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ZErb 10/2021, Anwendbarkeit... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist form- und fristgerecht (§ 63 Abs. 1 FamFG) eingelegt worden. Auch ist die Beschwerdeführerin beschwerdeberechtigt nach § 59 Abs. 1 FamFG. Denn sie macht geltend, Erbin geworden zu sein, sodass die Erteilung des vom Beteiligten zu 5. beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses sie in ihren Rechten beeinträchtigen würde. In der Sache hat...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Berechnun... / 1 Tatbestand

I. 1. Die Betroffene ist geistig behindert und steht seit 1992 unter Betreuung. Seit 2005 ist ihre Schwester als ehrenamtliche Betreuerin eingesetzt. Das Betreuungsverfahren wird beim Amtsgericht Straubing geführt (Az.: …). Der Aufgabenkreis der Betreuerin umfasste bis März 2021 "alle Angelegenheiten incl. Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post" (Bl. 234/235 d.A.). Mit de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Rücknahme des Strafbefehlsantrags

Rz. 123 [Autor/Stand] Gemäß § 411 Abs. 3 StPO kann der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls grds. bis zu dessen Erlass oder bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden. Die FinB kann ihren Antrag jedoch nur bis zum Erlass des Strafbefehls oder bis zur Anberaumung der Hauptverhandlung zurücknehmen (§ 406 Abs. 1 AO). Rz. 124 [Autor/Stand] Nach dem E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Verzicht und Rücknahme von Strafbefehl und Einspruch

Rz. 180 [Autor/Stand] Der Strafbefehl und der Einspruch können bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden (§ 411 Abs. 3 Satz 1 und 2 i.V.m. § 303 StPO). Ebenso kann bereits im Anschluss an den Erlass des Strafbefehls auf die Einlegung eines Einspruchs verzichtet werden. Entsprechend den Grundsätzen über die Beschränkbarkeit des Einspruchs (s. Rz...mehr

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zfs 10/2021, Urteilsanforde... / 2 Aus den Gründen:

[…] Das Rechtsmittel führt mit der Sachrüge zur Aufhebung des Urteils. 1. Unzulässig und offenbar auch unwahr ist allerdings die (Inbegriffs-) Rüge des Verteidigers. Dass seine Behauptung, das "Gutachten des LKA über die Cannabisbeeinflussung bei dem Betroffenen" sei "nach den Urteilsgründen nicht in der Hauptverhandlung verlesen" worden (RB S. 2), falsch ist, zeigt ein Blick...mehr

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FF 10/2021, Fortbildung

Eva Becker Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV hat das Ziel und die Aufgabe, die Fortbildung zu fördern. Davon haben Sie sicher schon profitiert, wenn Sie unsere mit hervorragenden Referentinnen bestückten Seminare im In- und Ausland besucht haben. Die Themen, die wir Ihnen anbieten, bilden Sie auf allen Gebieten des Familienrechts fort. Von den Grundlagen bis zu ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Wirkung des Fristablaufs

Rz. 384 [Autor/Stand] Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist entscheidet sich die Frage, ob der Täter wegen der von ihm begangenen Steuerhinterziehung zu bestrafen ist. Hat er seine Zahlungspflicht erfüllt, bleibt er straffrei. Hat er bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt, so verwirkt er endgültig mit dem Zeitpunkt des Fristablaufs ipso iure die im Gesetz vorgesehene Strafe (zur W...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4 Verantwortung für die Zulässigkeit (Abs. 3)

Rz. 5 Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Datenabrufs und der Datenübermittlung trägt nicht das für die Vornahme des Kontenabrufs zuständige BZSt[1], sondern nach § 93b Abs. 3 AO stets der Ersuchende. Das BZSt hat lediglich zu prüfen, ob das Ersuchen plausibel ist.[2] Liegt ein ordnungsgemäßes Ersuchen vor, steht dem BZSt kein Ermessensspielraum zu, ob es einen Konten...mehr

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AGS 10/2021, Beck´sches Formularbuch Zwangsvollstreckung

Herausgegeben von Dr. Fabian Urs Dieter Hasselblatt und Werner Sternal. 4. überarbeitete und erweiterte Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. LIII, 2308 S., 189,00 EUR Das nunmehr in vierter Auflage erschienene Formularbuch hält dem Nutzer mehr als 700 praxiserprobte Formulierungshilfen und Checklisten zu den verschiedensten Themen des Vollstreckungsrechts vor. Ein umfangre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum: I. Gesamtdarstellungen: Abramowski, Die strafbefreiende Selbstanzeige – eine verfassungswidrige Privilegierung?, Frankfurt/Main 1991; Boelsen, Die Regelung des § 371 Abs. 4 der AO 1977, Diss. Kiel 1993, Frankfurt/Main 1994; Breyer, Der Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige, Diss. Greifswald 1996; Frees, Die steuerrechtliche Selbstanzeige: zur kriminalpolitische...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erlass des Strafbefehls

Rz. 140 [Autor/Stand] Bestehen gegen den Erlass des beantragen Strafbefehls keine Bedenken, hat der Richter den Strafbefehl zu erlassen (§ 408 Abs. 1 Satz 1 StPO). So ist es in der Praxis auch die ganz überwiegende Regel (s. Rz. 8). Von dem gestellten Antrag darf er nicht abweichen. Mit dem Erlass des Strafbefehls, nicht dagegen bereits mit Stellung des Strafbefehlsantrags, ...mehr