Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 3 Finanzgerichtsordnung

• 2019 Unterlassen einer Abweichungsanfrage / Nichtanrufung des Großen Senats / § 11 Abs. 2 FGO / § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO Nach § 11 Abs. 2 FGO entscheidet der Große Senat des BFH, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats abweichen will. Eine Vorlage an den Großen Senat ist nach § 11 Abs. 3 S. 1 FGO nur zulässig, wenn der Senat, von dessen E...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 8 Betriebliche Versicherungen

Die Liste der möglichen betrieblichen Versicherungen ist lang und reicht von der Betriebshaftpflicht, Inventarversicherung, Glasbruchversicherung über Elektronik-Versicherung/IT-Versicherung und Produkthaftpflicht bis hin zur Betriebsunterbrechungsversicherung. Hier sollte der Steuerberater dem Mandanten raten, unabhängige Versicherungsmakler mit der Prüfung diverser Angebote...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.2 Zulässigkeit der Rechtsform

Eine GmbH ist nahezu für jeden Zweck zugelassen, es gibt nur wenige Ausnahmen. Möchten sich z. B. Freiberufler in der GmbH zusammenschließen, ist zunächst zu klären, ob die GmbH für diese Rechtsform zugelassen ist. Mittlerweile wird die GmbH soweit bekannt für alle Freiberufler bis hin zur Praxis-GmbH für Ärzte zugelassen. Dabei ist aber zu prüfen, welche weiteren Voraussetz...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / VI. Rechtsschutzversicherung

Rz. 51 Auch in der Rechtsschutzversicherung gibt es unterschiedliche Bedingungen. Es gelten die bei Vertragsschluss oder durch eine spätere Vereinbarung einbezogenen Versicherungsbedingungen. Es gibt die ARB 75, ARB 95, ARB 2010 und ARB 2012. 1. Mitversicherte Personen Rz. 52 In den meisten Fällen sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Ehefrau und Kinder mitversichert....mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 2. § 12 ARB 2008/2010

Rz. 53 In § 12 ARB 2008/2010 ist der "Wegfall des versicherten Interesses" versichert. § 12 Abs. 2 ARB 2008/2010 hat folgenden Wortlaut: Zitat "Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort, soweit der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Ve...mehr

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zfs 12/2024, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung:

Gebührenrechtliches In seinem Urteil hat der IX. ZS des BGH noch einmal die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für den Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen zusammengefasst. Danach genügt es für den Anfall dieser Terminsgebühr, wenn der Gegner die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichteten Äußerungen zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine P...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 1. Mitversicherte Personen

Rz. 52 In den meisten Fällen sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Ehefrau und Kinder mitversichert. Oft ist es daher sinnvoll, den Versicherungsvertrag fortzusetzen.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / q) Insassenunfallversicherung, § 9 Abs. 3

Rz. 530 Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist mittlerweile ebenso üblich. Gerade wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei der Mitnahme von Dritten keine allzu gravierenden Beschränkungen auferlegen möchte, empfiehlt sich eine solche Versicherung. Zudem kann sich für den Arbeitgeber der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung als ratsam erweisen.[1320]mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Statistisch gesehen entfallen auf jeden Bundesbürger etwa sechs Versicherungsverträge. Die Rechte und Pflichten aus den Versicherungsverträgen eines Erblassers gehen im Wege der Universalsukzession gemäß § 1922 BGB unverändert auf den oder die Erben über. Weder im BGB noch im VVG gibt es besondere Bestimmungen über die Vererblichkeit von Versicherungsverträgen. Rz. 2 Di...mehr

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zfs 12/2024, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, ein Rechtsschutzversicherer, verlangte vor dem AG Köln von der beklagten Rechtsanwaltsgesellschaft die Rückzahlung einer im Wege des Vorschusses für ein Berufungsverfahren ihres Versicherungsnehmers nach einem Gegenstandswert von 58.883,78 EUR an die Anwaltsgesellschaft geleisteten 1,2 Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer in Höhe von 1.782,14 EUR. In jenem für den ...mehr

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zfs 12/2024, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen:

[4] … “Die Revision hat Erfolg. Die Sache ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Beklagte könne bereits auf der Grundlage ihres Sachvortrags keine Terminsgebühr beanspruchen. Das erste Telefonat am 6.8.2019 habe keine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung beinhalt...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Mögliche Gründe für eine nachträgliche Klagezulassung

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.2 D&O-Police/Top-Manager-Rechtsschutz

Aufgrund der erheblichen Haftungsrisiken, die mit der Geschäftsführertätigkeit verbunden sind, muss der Abschluss einer Geschäftsführer-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Police) geprüft werden. In der Praxis werden D&O-Policen sowohl für die Geschäftsführer als auch für die Aufsichtsräte und die leitenden Angestellten angeboten. Je nach dem Bedarf des Einzelfalls ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.22 Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

Rz. 184 § 2 Nr. 13 BetrKV Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasser sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die der Vermieter während...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.26 Sonstige Betriebskosten

Rz. 213 § 2 Nr. 17 BetrKV Sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. Sonstige Betriebskosten sind nur umlegbar, wenn sich der Mieter – ausdrücklich oder konkludent – verpflichtet hatte, die Betriebskosten i. S. d. §§ 1, 2 BetrKV neben der Miete zu tragen und darüber hinaus die sonstige Betriebskoste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.13 Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, § 2 Nr. 13 BetrKV

§ 2 Nr. 13 BetrKV Zitat die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug; Sachversicherungen Neben den in § 2 Nr. 13 BetrKV namentlich erwähnten Versicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Einzelfälle

Rz. 11 Abwarten: Der Arbeitnehmer kann die Klagefrist nach § 4 KSchG bis zum letzten Tag ausschöpfen. Falls er jedoch ohne triftigen Grund bis zum letzten Augenblick abwartet, trägt er das Risiko, dass eine fristgerechte Klageerhebung nicht mehr gelingt.[1] Weder das Warten auf eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung[2] noch auf die Entscheidung in einem Parallelver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 3.3 Rechtsschutz/Strafrechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung (im Zusammenhang mit dem Verwaltungsunternehmen auch Firmen-, Gewerbe- oder Unternehmensrechtsschutzversicherung genannt), dient der Absicherung des finanziellen Risikos bei Rechtsstreitigkeiten. Die Versicherung deckt die Kosten ab, die bei einem Rechtsstreit, der im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit ausgelöst wird, entstehen. Der Firmenrechtssc...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

Rz. 526 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Rechtsschutzversicherung als Schadensversicherung

Rz. 11 In der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer den durch den Versicherungsfall entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 1 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.). Die Höhe des Schadens begrenzt den Umfang der Leistungen des Versicherers. Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadensversicherung. Dies ergab sich bereits aus ihrer gesetzlichen Regelung ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Gegenstand der Rechtsschutzversicherung gem. § 125 VVG sowie § 1 ARB bzw. Nr. 1 ARB 2012

Rz. 107 "Das Wesen der Rechtsschutzversicherung besteht darin, dass der Rechtsschutzversicherer nach Eintritt eines Versicherungsfalls für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist, sorgt und die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden Kosten trägt. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie hinreic...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Literaturtipps

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Materialien

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 8. Eigene Rechtsschutzversicherung, Abs. 2 h bzw. Nr. 3.2.11 ARB 2012

Rz. 211 § 3 Abs. 2 h ARB schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer oder dessen Schadenabwicklungsunternehmen (§ 8a VAG, § 126 Abs. 2 VVG) vom Versicherungsschutz aus. Deckungsklagen gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer müssen also vom Versicherungsnehmer selbst finanziert werden. Di...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung

A. Bedeutung Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung hat in den letzten Jahrzehnten einen nicht vorhergesehenen Aufschwung genommen. Hervorgegangen aus mittelalterlichen genossenschaftlichen Einrichtungen,[1] verfügten in Deutschland im Jahre 1998 ca. 17 Mio. Haushalte (= ca. 38 Mio. Personen) über eine Rechtsschutzversicherung, also etwas mehr als 45 %. Die deutschen Rechtsschutz...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Gesetzliche Obliegenheiten

Rz. 436 Unter den in Betracht kommenden gesetzlichen Obliegenheiten sind die vorvertragliche Anzeigepflicht (§§ 19 ff. VVG), die Gefahrstandspflicht (§ 11 Abs. 1, 3 ARB, §§ 23 ff. VVG) sowie die Pflicht zur Anzeige mehrfacher Versicherung (§ 77 VVG) zu erwähnen. Ihre Bedeutung für die Rechtsschutzversicherung ist allerdings gering.mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / A. Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung hat in den letzten Jahrzehnten einen nicht vorhergesehenen Aufschwung genommen. Hervorgegangen aus mittelalterlichen genossenschaftlichen Einrichtungen,[1] verfügten in Deutschland im Jahre 1998 ca. 17 Mio. Haushalte (= ca. 38 Mio. Personen) über eine Rechtsschutzversicherung, also etwas mehr als 45 %. Die deutschen Rechtsschutzversicherer ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / F. Versicherte Leistungsarten/Rechtsbereiche

Rz. 113 Die ausgewählten Rechtsgebiete, die unter den Versicherungsschutz fallen, sind in den ARB 75 in den "Besonderen Bestimmungen" (§§ 21 bis 29), also im Rahmen der verschiedenen Formen des Versicherungsschutzes, aufgeführt. Sie sind jetzt aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit in § 2 ARB bzw. Nr. 2.2 ARB 2012 zusammenfassend geregelt. Auf sie wird – vollständig ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Risikoausschlüsse nach § 3 Abs. 1 ARB bzw. Nr. 3.2 ARB 2012

1. Tumultrisiken, Abs. 1 a bis c bzw. Nr. 3.2.1 ARB 2012 Rz. 179 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben (§ 3 Abs. 1 a ARB), bestimmten Nuklear- und genetischen Schäden (§ 3 Abs. 1 b ARB) sowie Bergbauschäden an Grundstücke...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / L. Obliegenheiten

I. Begriff Rz. 434 Obliegenheiten, die vor allem die Versicherungsnehmer, aber auch die Rechtsschutzversicherer zu erfüllen haben (z.B. § 128 S. 2 VVG), sind keine Rechtspflichten, deren Erfüllung klageweise erzwungen werden oder deren Verletzung zu einer Schadensersatzpflicht führen könnte.[455] Bei den Obliegenheiten handelt es sich vielmehr um Verhaltensnormen, die der Ver...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / G. Risikoausschlüsse

I. Allgemeines Rz. 175 In unmittelbarem Zusammenhang mit den in § 2 ARB bzw. Nr. 2.2 ARB 2012 geregelten Arten der verschiedenen Leistungen des Rechtsschutzversicherers stehen die sich aus § 3 ARB bzw. Nr. 3.2 ARB 2012 ergebenden Risikoausschlüsse (Risikobeschränkungen). Der Begriff "Risikoausschluss" ist ein für das Versicherungsrecht wesentlicher Begriff. Die vom Versichere...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / B. Einführung

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / E. Leistungen des Rechtsschutzversicherers – Überblick

I. Gegenstand der Rechtsschutzversicherung gem. § 125 VVG sowie § 1 ARB bzw. Nr. 1 ARB 2012 Rz. 107 "Das Wesen der Rechtsschutzversicherung besteht darin, dass der Rechtsschutzversicherer nach Eintritt eines Versicherungsfalls für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist, sorgt und die dem Versicherungsnehmer hierbei entste...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Risikoausschlüsse nach § 3 Abs. 4 ARB bzw. Nr. 3.2 ARB 2012

1. Mitversicherte Personen, Abs. 4 a bzw. Nr. 3.2.17 Rz. 221 § 3 Abs. 4 a ARB sieht einen aus mehreren Varianten bestehenden Risikoausschluss vor. Nach dieser Bestimmung besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessenmehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / J. Örtlicher Geltungsbereich der ARB und Leistungen für Versicherungsfälle im Ausland

I. Örtliche Geltung gem. § 6 ARB bzw. Nr. 5 ARB 2012 Rz. 385 Nach § 6 ARB besteht – über § 3 ARB 75 hinausgehend – Rechtsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt (der Versicherungsfall muss sich also nicht in diesen Gebieten ereignet haben). Weitere Voraussetzung ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, § 25 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

1. Allgemeines Rz. 282 Diese Rechtsschutzart ist für den nichtselbstständigen Versicherungsnehmer bestimmt und bezieht sich auf seinen privaten und beruflichen Bereich. Rz. 283 Mitversicherte Personen sind der eheliche Lebenspartner des Versicherungsnehmers oder sein im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner (§ 25 Abs. 1 S. 1 ARB) sowie die minderjährigen u...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Risikoausschlüsse nach § 3 Abs. 3 ARB bzw. Nr. 3.2 ARB 2012

1. Verfassungsgericht, Abs. 3 a bzw. Nr. 3.2.13 ARB 2012 Rz. 213 Gemäß § 3 Abs. 3 a ARB besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verfassungsgerichten. Für Verfassungsbeschwerden wird also kein Rechtsschutz gewährt. 2. Internationale Gerichte, Abs. 3 b bzw. Nr. 3.2.13 ARB 2012 Rz. 214 § 3 Abs. 3 b ARB schließt die Wahrnehmung rechtlic...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / C. Versicherungsverhältnis

I. Zustandekommen des Rechtsschutzversicherungsvertrages Rz. 12 Ein Versicherungsvertrag kommt – wie jeder schuldrechtliche Vertrag – durch Antrag und Annahme zustande (§§ 145 ff. BGB). In der Praxis stellt der (künftige) Versicherungsnehmer den Versicherungsantrag auf einem vom Rechtsschutzversicherer vorbereiteten Formular, in welchem auf die ARB verwiesen wird. Das Antrags...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers nach Forderungsübergang

Rz. 84 In aller Regel rechnet der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers nach Abschluss der Angelegenheit seine Gebühren mit dem Rechtsschutzversicherer ab. Handelte es sich um einen für den Versicherungsnehmer erfolgreich beendeten Prozess, wird anschließend der Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen, und der Rechtsanwalt vollstreckt in aller Regel aus dem Urteil und dem Kosten...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Quotenvorrecht

Rz. 89 Gemäß § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Versicherer den Forderungsübergang von Ersatzansprüchen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend machen. Die Anwendbarkeit dieser vor allem in der Kaskoversicherung gängigen Regelung des sog. Quotenvorrechts ist für den Bereich der Rechtsschutzversicherung lange Zeit verkannt worden, ergibt sich jedoch aus deren Qualifizi...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / XII. Mitversicherte Personen

Rz. 102 Dem Versicherungsnehmer – Vertragspartner des Rechtsschutzversicherers – stehen die Ansprüche aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag zu (vgl. § 1 S. 1 VVG); er ist zur Zahlung der Prämie verpflichtet (§ 1 S. 2 VVG) und ihn treffen die nach VVG und ARB zu erfüllenden Obliegenheiten. Wie in vielen anderen Versicherungszweigen besteht auch für die Rechtsschutzversiche...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Deckungsanspruch bei Streit über das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen

Rz. 69 Angesichts der großen Bedeutung, welche die Deckungszusage für den Versicherungsnehmer hat, ist dieser natürlich daran interessiert, dass der Rechtsschutzversicherer so schnell wie möglich über die Deckungsfrage entscheidet und – bei Bejahung des Versicherungsschutzes – Deckungszusage erteilt. Gelegentlich meinen die Rechtsschutzversicherer, hierzu noch nicht in der L...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. ARB 75, ARB 94, ARB 2000, ARB 2008, ARB 2010, ARB 2012 und ARB 2021

Rz. 6 Die Rechtsschutzversicherung ist – wie viele andere Versicherungszweige auch – im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom 30.5.1908 nicht ausführlich geregelt. Im Jahre 1990 wurden lediglich in Erfüllung einer EG-Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung vom 22.6.1987[6] die §§ 126–129 (§§ 158l–158 o VVG a.F.) i...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / a) Unverzügliche Anzeige

Rz. 446 Nach § 30 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls, sobald er von dem Eintritt Kenntnis erlangt, dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen. Eine Verletzung dieser (gesetzlichen) Obliegenheit ist für den Versicherungsnehmer folgenlos, da das VVG keine nachteiligen Rechtsfolgen vorsieht. Die Bestimmung bedarf der Ausfüllung d...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Definition

Rz. 398 Dass ein Versicherungsfall vorliegt, ist erste Voraussetzung für einen Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers. Ohne Versicherungsfall besteht kein Anspruch auf Rechtsschutz (§ 1 S. 1 VVG). Als Versicherungsfall ist zunächst ganz allgemein ein bestimmtes Ereignis in sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu verstehen, welches gem. § 4 Abs. 1 S. 2 ARB na...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Abs. 2 a bzw. Nr. 3.2.3 ARB 2012

Rz. 195 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen (§ 3 Abs. 2 a ARB). Der Risikoausschluss hat lediglich eine klarstellende Funktion, da die Abwehr bereits in den versicherten Leistungsarten gem. § 2 ARB nicht enthalten ist. Solchen Rechtsschutz z...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 96 Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, fällt der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Rechtsschutzversicherer – oder der Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers im Falle schon erfolgter Befriedigung des Kostengläubigers – in die Insolvenzmasse. Der Freistellungsanspruch verwandelt sich in der Person des I...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Mitversicherte Personen, Abs. 4 a bzw. Nr. 3.2.17

Rz. 221 § 3 Abs. 4 a ARB sieht einen aus mehreren Varianten bestehenden Risikoausschluss vor. Nach dieser Bestimmung besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessenmehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 5. Ansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt aus übergegangenem Recht

Rz. 95 Zunächst einmal besteht ein Auskunftsanspruch des Rechtsschutzversicherers, der einen Prozess vorfinanziert hat, gegen den Anwalt aus übergegangenem Recht, um mögliche Herausgabeansprüche zu ermitteln.[118] In der Rechtsprechung zunehmend zu beobachten sind allerdings Fälle, in denen der Rechtsschutzversicherer gegen den Rechtsanwalt seines Versicherungsnehmers gericht...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / M. Verjährung, § 14 ARB bzw. Nr. 8 ARB 2012

Rz. 470 Während die ARB 75 eine Regelung der Verjährung des Anspruchs auf Versicherungsschutz nicht enthalten, wird in den ARB 94/2000 die Verjährung in § 14 ARB ausdrücklich geregelt. Die Verjährungsfrist beträgt danach zwei Jahre (wie in § 12 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.). Rz. 471 Hinsichtlich des Beginns der Verjährung hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung[508] zu den A...mehr