Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / V. Die Missbrauchsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzierungsdienstleistungsaufsicht (BaFin, früher: BAV)

Rz. 39 Bis zum 1.7.1994 konnten Rechtsschutzversicherer in ihren Verträgen nur solche ARB zugrunde legen, die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als Bestandteil des sog. Geschäftsplans i.S.v. § 5 VAG genehmigt hatte. Diese Genehmigung durch das (frühere) BAV ist aufgrund der Dritten EG-Richtlinie Schadenversicherung vom 18.6.1992 entfallen.[24] Rz. 40 Als Kontr...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Vergütung für Angehörige der steuerberatenden Berufe

Rz. 55 Gemäß § 2e ARB 2010 ist versichert auch der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Rz. 56 Grundsätzlich fällt die Vergütung für Angehörige der steuerberatenden Berufe, soweit sie nicht gleichzeitig Rechtsanwälte sind, nicht unter die V...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) ARB 94/2000

Rz. 266 Beim Auslandsschadenfall wendet der Versicherungsnehmer sich in der Praxis zunächst an die Rechtsschutzversicherung. Diese wiederum kann sich wegen der Möglichkeit der Geltendmachung der Ansprüche bei dem Schadenregulierungsvertreter an einen inländischen Anwalt wenden. Dies ist mehr und mehr die Praxis sein. Auch hat er die Möglichkeit, sich an einen ausländischen A...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / IV. Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers

Rz. 114 Versicherungsschutz ist für eine mitversicherte Person zu gewähren, solange der Versicherungsnehmer nicht widerspricht. Hierdurch soll vermieden werden, dass eine mitversicherte Person – insbesondere in Eilfällen – einen Rechtsverlust erleidet, wenn eine Erklärung des Versicherungsnehmers aus Zeitgründen nicht zu erreichen ist. Rz. 115 Unabhängig von der versicherungs...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 6. Das Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten

Rz. 12 Durch die Regelung des § 128 VVG (§ 158n VVG a.F.) wird nunmehr für den Fall, dass der Versicherer seine Leistungspflicht verneint, weil die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei, ein Gutachterverfahren oder ein anderes Verfahren mit vergleichbaren Garantien für die Objektivität statuiert. Rz. 13 In § 128...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Begriff des Anwaltes

Rz. 29 Gemäß § 5 Abs. 1 lit. a ARB 2010 umfasst der Versicherungsschutz die Übernahme der gesetzlichen Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes. Rz. 30 Die Kosten anderer Personen, denen Rechtsberatung oder -vertretung in beschränktem Umfang möglich ist, fallen nicht darunter. Hierzu gehören beispielsweisemehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 4. Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten

Rz. 51 Neben der positiven Bestimmung der Rechtsschutzdeckung, also der Definition der Leistungsart zum jeweils versicherten Risiko, enthält § 3 ARB 2010 Regelungen zu "ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten. Die Risikoausschlüsse sind in § 3 ARB 2010 beschrieben, und zwar differenziert nach Ereignissen, z.B. Krieg, Aufruhr, Streik und bestimmten Rechtsbereichen, also z.B. k...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Die Höhe der Versicherungssumme

Rz. 227 Die Leistungsverpflichtungen der Rechtsschutzversicherung sind je Rechtsschutzfall auf die im Rechtsschutzvertrag vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Eine Deckungszusage, auch wenn sie die Versicherungssumme nicht nennt, ist immer auf die Höhe der Versicherungssumme begrenzt.[141] Es ist davon auszugehen, dass die Bedingungen mit den entsprechenden Euro-Beträgen ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Der Vergütungsanspruch des Anwaltes bei Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mandanten

Rz. 96 Wird über das Vermögen des Mandanten das Insolvenzverfahren eröffnet, so stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Anwalt hinsichtlich der von der Rechtsschutzversicherung erhaltenen Beträge zur Zahlung an den Insolvenzverwalter verpflichtet ist oder ob er und ggf. unter welchen Voraussetzungen die gezahlten Beträge behalten kann. Insoweit ist von der gleich...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Die Vergütung der anwaltlichen Gebühren

Rz. 23 Für die anwaltliche Tätigkeit erhält der Anwalt die Vergütung (Gebühren und Auslagen) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).[26] Rz. 24 Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit wird nach den Bestimmungen des RVG i.V.m. dem Vergütungsverzeichnis (VV) geregelt.[27] Das RVG gilt nur für in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte.[28] Rz. 25 Für Rech...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2.4.2.1 a) Die Fortentwicklung der ARB 94 zu ARB 2000

Rz. 35 Die ARB2000 sind eine Weiterentwicklung der ARB94. Es handelt sich nicht um eine grundsätzliche Reform der ARB. Dies ergibt sich schon daraus, dass Aufbau und Gliederung der ARB94 und 2000 identisch sind. Vielmehr sollte durch die Fortentwicklung zu den ARB2000 mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit für den Kunden erreicht werden, und zwar dadurch, dass die nicht sp...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / b) Mögliche abweichende Vereinbarungen

Rz. 21 Die Vorschrift des § 18 VVG enthält eine Regelung über mögliche abweichende Vereinbarungen. Diese Vorschrift bestimmt, dass von den Regelungen der §§ 3 Abs. 1–4, 5 Abs. 1–3, den §§ 6–9 und 11 Abs. 2–4, 14 Abs. 2 S. 1 und § 15 VVG nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden kann. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Verbandsempfehlung zu § 7...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / c) Nicht notwendige persönliche Tätigkeit des Anwaltes

Rz. 34 Wird die anwaltliche Tätigkeit des beauftragten Anwaltes im ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis des Versicherungsnehmers ganz oder teilweise nicht persönlich, sondern durch einen Vertreter erbracht, dann hat die Rechtsschutzversicherung die hierfür anfallende Vergütung als "gesetzliche" zu übernehmen. Auch kommt in Betracht, dass die Tätigkeit durch e...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 4. Widerrufsrecht

Rz. 27 Das Widerrufsrecht ist in den §§ 8 und 9 VVG geregelt. Der sachliche Anwendungsbereich betrifft alle Versicherungsverträge. Gemäß § 8 Abs. 3 VVG ist das Widerrufsrecht in folgenden Fällen ausgeschlossen, nämlich für:mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 3. Kosten für Mehrvergleich

Rz. 199 In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass bei einem Abschluss eines Vergleiches Regelungspunkte einbezogen werden, die bisher nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens waren und die nicht Gegenstand der Rechtsschutzdeckung waren. Insoweit kommt jedoch auch Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für die Kosten des Mehrvergleiches in Betracht. Endet ein ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Die Sorgeleistung gem. § 5 Abs. 5 ARB 2010

Rz. 171 Die Regelung des § 5 Abs. 5 ARB 2010 enthält eine spezielle Sorgeregelung. Diese beinhaltet, dass der Versicherer bei einer Interessenwahrnehmung des Versicherungsnehmers im Ausland für die Übersetzung hierbei notwendiger schriftlicher Unterlagen sorgt und die Übersetzungskosten trägt. Rz. 172 Der Versicherungsnehmer hat auf Verlangen dem Rechtsschutzversicherer gem. ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 171 Rechtsschutzverträge gem. ARB 2010 sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. § 13 ARB 2010 vor. Hiernach kann der Versicherungsnehmer bei unberechtigter – und zwar ganzer oder teilweiser – Ablehnung des Versicherungsschutzes fristlos oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Rz. 172 Schwebt ein Streit über die Leistungsverpflichtung des Versich...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 6. Frist

Rz. 29 Zunächst sind gem. § 8 Abs. 2 VVG Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist der Zugang der "Informationen" i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 VVG und eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen. Das Widerrufsrecht ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen auszuüben (bei Lebensversicherungen innerhalb einer verlängerten Widerrufsfrist von 30...mehr

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§ 31 Sonstige Pflichten der... / 2. Speziell: die Rechtsschutzdeckung in verkehrsrechtlichen Schadenangelegenheiten

Rz. 18 Für Verkehrsunfälle, die sich ab dem 1.1.2003 im Ausland – EG-/EWR-Raum und Mitgliedstaaten des Grüne-Karte-Systems – ereignen, ist der Umfang der Rechtsschutzdeckung erweitert, und zwar ausgelöst durch die 4. KH-Richtlinie.[18] Die Regelung der 4. KH-Richtlinie beinhaltet, dass jeder in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene KH-Versicherer im Inland einen Schaden...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 3. Speziell Nachhaftung

Rz. 70 Die Regelungen in §§ 24 Abs. 4 und 28 Abs. 7 ARB 2010 beinhalten eine sog. Nachhaftung.[34] Wichtig Die vorerwähnte Nachhaftung ist wichtig speziell im Bereich des Verkehrshaftungsrechtes. Verunglückt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person, so bedeutet die Nachhaftung, dass Rechtsschutzdeckung auch zu gewähren ist für Rechtsschutzfälle, die innerhalb d...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Speziell: Die Anforderung von Gerichtskostenvorschüssen

Rz. 148 Das Gericht kann gem. §§ 10 ff. GKG Vorschüsse und Vorauszahlungen verlangen. Von der Anforderung von Kostenvorschüssen durch das Gericht hat die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer sowie die mitversicherte Person freizustellen. Dies gilt auch grundsätzlich für den Vorschuss, der im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bei Betreiben der Zwangsvollstreckung dur...mehr

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§ 30 Aufgaben der Rechtssch... / I. Grundsatz der freien Anwaltswahl

Rz. 4 In § 127 Abs. 1 VVG (§ 158m Abs. 1 VVG a.F.) ist zwingend das Recht der freien Anwaltswahl geregelt. Das Verfahren zur Beauftragung des Anwaltes entsprechend dem Grundsatz der freien Anwaltswahl ist im Einzelnen in § 17 Abs. 3 ARB 2010 geregelt. Hiernach sind drei Fallgestaltungen zu unterscheiden, nämlich:mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Rechtsübergang bei Tod des Versicherungsnehmers

Rz. 136 Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers gehen im Falle seines Todes auf den/die Erben gem. § 1922 BGB über. Hierbei ist zu beachten, dass ein solcher Rechtsübergang nur in Betracht kommt, wenn die bestimmte versicherte Eigenschaft des Versicherungsnehmers auch in der Person des Erben fortbesteht. Hieraus folgt, dass bei der Versicherung personenbezogener Ri...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 3. Voraussetzungen des Anspruchsübergangs

Rz. 20 Voraussetzung für den Anspruchsübergang ist gem. § 17 Abs. 9 ARB 2010, § 86 Abs. 1 VVG (§ 67 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.), dass der Versicherer auf die Forderung eines Kostengläubigers des Versicherungsnehmers, z.B. des Rechtsanwaltes oder des Gerichtes oder des Prozessgegners, für den Versicherungsnehmer eine Zahlung geleistet hat. Rz. 21 Weitere Voraussetzung ist, dass ein ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Abwicklung bzw. Beseitigung von Mehrfachversicherungen

Rz. 144 Nach den "Richtlinien zur Beseitigung von Doppelversicherungen in der Rechtsschutzversicherung" richtet sich die Frage der älteren Vertragsrechte, und zwar abweichend von § 79 VVG (§ 60 Abs. 1 VVG a.F.), ausschließlich danach, zu welchem Zeitpunkt der Antrag unterzeichnet wurde. Rz. 145 Liegen die Voraussetzungen nach den Richtlinien vor, so ist der Versicherungsvertr...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Rechtsschutzdeckung für das außergerichtliche Mediationsverfahren

Rz. 154 Mediation ist ein an Bedeutung gewinnendes Tätigkeitsfeld für Anwälte. Auf dieses Tätigkeitsfeld haben sich inzwischen Mediatoren spezialisiert. Für diesen Bereich enthielten die ARB 2008 noch keine ausdrückliche Regelung. Nunmehr ist im Anhang der GDV-Musterbedingungen ARB 2010 in § 5a ausdrücklich geregelt die "Einbeziehung des außergerichtlichen Mediationsverfahre...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2.4.2.3 c) Die wichtigsten Änderungen der ARB 2008 gegenüber ARB 2000

Rz. 37 Folgende Änderungen sind anzuführen: Die Aufgaben der Rechtsschutzversicherung sind in § 1 neu definiert. Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Zum Leistungsumfang wird in § 5 die Überschrift in Ziff. 1 neu gefasst. Hierna...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Besondere Fallgestaltungen zur Selbstbeteiligung

Rz. 204 Wie vorstehend ausgeführt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die vereinbarte Selbstbeteiligung auch bei einem einheitlichen Lebensvorgang mehrfach in Abzug gebracht werden kann. So z.B. bei einem Rechtsstreit zur Schadenhöhe nach einem Verkehrsunfall und/oder bei der Verteidigung in einem Straf-/OWi-Verfahren aus Anlass desselben Unfalls. Rz. 205 Zu diskutieren...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Der Umfang der gesetzlichen Vergütung sowie sonstige Kostenpositionen

a) Die zu übernehmenden Gebühren und Kostenpositionen Rz. 66 Der Anspruch auf Freistellung oder Zahlung der Vergütung für die Tätigkeit eines Anwaltes im Inland umfasst die Gebühren und Auslagen nach RVG. Hierzu gehören Rz. 67 Der Anspruch auf Ers...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Die zu übernehmenden Kosten

a) Die einzelnen Kostenpositionen Rz. 5 Gemäß § 5 ARB 2010 trägt die Rechtsschutzversicherung folgende Kosten:mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Die Begrenzung der Kostenhöhe

Rz. 153 In § 5 Abs. 1 lit. d ist geregelt, dass der Versicherer die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz anfallen, trägt.[94]mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Allgemeines

Rz. 97 Eine Mitversicherung ist gegeben, wenn ein Dritter durch denselben Vertrag wie der Versicherungsnehmer selbst als versichert gilt, ohne selbst Versicherungsnehmer zu sein. Grundsätzlich hat der Mitversicherte die gleichen Rechte und Pflichten wie der Versicherungsnehmer. Rz. 98 Der Versicherungsanspruch, also der Anspruch auf Rechtsschutzgewährung, steht dem Vertragspa...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Beginn

Rz. 99 Die Mitversicherung beginnt bei Abschluss des Rechtsschutzvertrags, wenn die dritte Person die Rechtsstellung der Mitversicherung innehat oder wenn die Voraussetzungen für die Rechtsposition eintreten, z.B. der Ehegatte bei Eheschließung. Rz. 100 Zu beachten ist, dass bei Einschluss einer mitversicherten Person, und zwar bei fakultativer Mitversicherung, z.B. des nicht...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) ARB 2010

Rz. 267 Die Regelung in den ARB 2010, und zwar § 5 Abs. 1 lit. b, stimmt im Wesentlichen überein mit der Regelung in ARB 2008. Die Regelung in § 5 Abs. 1 lit. b sieht jedoch vor, dass der im Ausland tätige Anwalt für dessen gesamte Tätigkeit lediglich einen bestimmten Höchstbetrag erhält. Die Bestimmung des Höchstbetrages ist den jeweiligen Bedingungen freigestellt.mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / B. Kostenübernahme – die zu übernehmenden Gebühren und Kosten im Einzelnen

I. Die Vergütung des Rechtsanwaltes 1. Die Regelungen zum Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung gem. § 5 ARB 2010 Rz. 18 Die Regelung zum Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung in § 5 ARB 2010 ist in 6 Absätze gegliedert, und zwar Aufzählung der zu übernehmenden Kostenpositionen, Fälligkeit, Einschränkung des Leistungsumfanges sowie eine Regelung zu den Sorgepflic...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / VIII. Kautionen

Rz. 166 Nach § 5 Abs. 5 lit. b ARB 2010 werden auch Kautionen zur Verschonung des Versicherungsnehmers vor Strafverfolgungsmaßnahmen als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt. Nach der Regelung der ARB 2010 besteht diese Möglichkeit sowohl für Auslands- als auch Inlandsfälle. Ist ein Geldbetrag in Auslandswährung zu zahlen, so kommt die sog. "Fremdwährungsklausel" gem. § 5...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / III. Die Höhe der gesetzlichen Anwaltsvergütung

1. Die gesetzliche Vergütung Rz. 97 Der unter Versicherungsschutz stehende Anspruch auf Freistellung von der gesetzlichen Vergütung des Anwaltes oder Erstattung dieser Vergütung umfasst diejenigen Gebühren und Auslagen, die der Anwalt nach dem Gesetz, also nach RVG i.V.m. VV, für seine Tätigkeit erhält. Maßgebend ist der zugrunde liegende Anwaltsvertrag, der eine Geschäftsbes...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 3. Vergütung für anwaltliche Tätigkeit

a) Die Vergütung der anwaltlichen Gebühren Rz. 23 Für die anwaltliche Tätigkeit erhält der Anwalt die Vergütung (Gebühren und Auslagen) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).[26] Rz. 24 Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit wird nach den Bestimmungen des RVG i.V.m. dem Vergütungsverzeichnis (VV) geregelt.[27] Das RVG gilt nur für in der Bundesrepublik Deutschland zug...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 4. Rechtsschutzdeckung bei Beteiligung des Korrespondenz-/Verkehrsanwaltes sowie bei Anwaltswechsel

a) Übernahme der Kosten "eines" für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes Rz. 37 Gemäß § 5 Abs. 1 lit. a trägt die Rechtsschutzversicherung in allen Rechtsschutzfällen die Vergütung "eines" Anwaltes. Begrenzt ist die Kostentragungspflicht des Versicherers durch die gesetzliche Vergütung eines am zuständigen Gericht ansässigen Anwaltes.[35] Richtigerweise ist bei van ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / L. Verjährung des Versicherungsanspruches sowie Ausschluss für verspätet gemeldete Rechtsschutzfälle

I. Verjährung des Anspruches auf Rechtsschutz 1. Verjährungsbeginn Rz. 175 Die Verjährung in der Rechtsschutzversicherung ist in § 14 Abs. 1 ARB 2010 geregelt. Hiernach verjährt der Anspruch auf Rechtsschutz nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles in 3 Jahren (vgl. hierzu auch § 8 Rn 83). Rz. 176 Der BGH hat zu der Frage der Verjährung des Versicherungsanspruchs (betreffend ARB ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / X. Kosten für Dolmetscher und Übersetzer sowie zinsloses Darlehen

1. Die Sorgeleistung gem. § 5 Abs. 5 ARB 2010 Rz. 171 Die Regelung des § 5 Abs. 5 ARB 2010 enthält eine spezielle Sorgeregelung. Diese beinhaltet, dass der Versicherer bei einer Interessenwahrnehmung des Versicherungsnehmers im Ausland für die Übersetzung hierbei notwendiger schriftlicher Unterlagen sorgt und die Übersetzungskosten trägt. Rz. 172 Der Versicherungsnehmer hat au...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Die Vergütung für Korrespondenz-/Verkehrsanwalt

aa) Voraussetzungen des Leistungsanspruches Rz. 39 In § 5 Abs. 1 lit. a S. 3 ARB 2010 ist die Fallgestaltung geregelt, dass eine gerichtliche Wahrnehmung der Interessen notwendig ist für einen Versicherungsnehmer, der mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt wohnt. In diesem Fall trägt die Rechtsschutzversicherung weitere Kosten eines in diesem Landgerichtsb...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 170 Bei Verträgen mit einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr muss die Kündigung gem. § 8 Abs. 2 ARB 2010 (= 2008/2000/94/75) spätestens 3 Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode zugegangen sein.mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / II. Regelungen zur Rechtsschutzleistung beim Rechtsschutzfall im Ausland, speziell zu den Anwaltsgebühren

1. Vergütung für Tätigkeit eines im Ausland ansässigen Anwaltes Rz. 243 Nach § 5 Abs. 1 lit. b ARB 2010 trägt die Rechtsschutzversicherung die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes bei einem Rechtsschutzfall im Ausland. Hiernach trägt die Rechtschutzversicherung die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wäre, wenn das Ger...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Keine All-Gefahren-Deckung

Rz. 121 Durch einen Rechtsschutzvertrag werden nicht die Kosten aller denkbaren Rechtsfälle zusammengefasst. Es gilt nicht das Prinzip der Universalität; vielmehr gilt das Prinzip der Spezialität der versicherten Gefahr (vgl. § 5 Rn 16).mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Rahmengebühren und Gebühren nach Gegenstandswert nach RVG

a) Rahmengebühren Rz. 100 Hinsichtlich der zu erstattenden Gebühren ist zu unterscheiden zwischen den Rahmen- und den durch Gegenstandswert zu bemessenden Gebühren. Rz. 101 In § 14 RVG ist die Bestimmung der konkreten Gebühr bei Rahmengebühren geregelt. Rahmengebühren sind solche Gebühren, die nicht fest nach dem Gegenstandswert berechnet werden. Vielmehr ist durch das Gesetz ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers

a) Die Regelung im VVG und in ARB Rz. 210 Bei Kostenerstattung durch die Gegenseite und zu verrechnender Selbstbeteiligung kommt für den Versicherungsnehmer ein Quotenvorrecht in Betracht. Grundlage hierfür ist § 86 VVG (§ 67 VVG a.F.). Hiernach gehen Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers auf den Versicherer über, soweit dieser den Versicherungsnehmer befriedigt hat (§ 86 ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / III. Übernahme Anwaltsvergütung, Reisekosten, Kosten für ausländischen Privatgutachter sowie Übersetzung

1. Anwaltsvergütung Rz. 248 Bedient sich der Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen im Ausland eines dort ansässigen rechts- und sachkundigen Bevollmächtigten, so gelten für diesen alle den Rechtsanwalt betreffenden Bestimmungen i.S.v. § 5 Abs. 6 lit. c ARB 2010 unmittelbar.[150] 2. Korrespondenzgebühr Rz. 249 Bei einer Distanz von mehr als 100 km...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / H. Rechtsschutz und Rechtsnachfolge

I. Rechtsübergang bei Tod des Versicherungsnehmers Rz. 136 Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers gehen im Falle seines Todes auf den/die Erben gem. § 1922 BGB über. Hierbei ist zu beachten, dass ein solcher Rechtsübergang nur in Betracht kommt, wenn die bestimmte versicherte Eigenschaft des Versicherungsnehmers auch in der Person des Erben fortbesteht. Hieraus fol...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Beratungskosten für Notare

Rz. 61 Ebenso kommt die Übernahme der Kosten für Notare in Beratungsangelegenheiten in Betracht in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.mehr