Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Sozial-Rechtsschutz

Rz. 255 Zum Sozial-Rechtsschutz ist zu beachten, dass nach ARB 2010 die Interessenwahrnehmung nur gedeckt ist für Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten.mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Die zu übernehmenden Kosten

Rz. 152 Gemäß dem Leistungskatalog der ARB 2010 sind die Kosten von Schieds- und Schlichtungsverfahren aller Art zu übernehmen. Hierzu zählen jetzt auch die Kosten, die durch Einschaltung beispielsweise der Schiedsstellen des Kfz-Handwerks, der Ärztekammer etc. entstehen, aber nicht die Kosten des Verfahrens vor dem Ombudsmann.mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / V. Auswirkungen der KH-Richtlinie auf den Rechtsschutzfall im Ausland sowie gerichtliche Zuständigkeit

1. Inhalt und Ziel der 4. KH-Richtlinie für Auslandsschäden Rz. 257 Bei der Schadenregulierung nach den Grundsätzen der 4. KH-Richtlinie kommen zwei Wege des Vorgehens in Betracht, nämlich In beiden Verfahren ist Gegenstand die rechtliche Int...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 3. Gesetzliche Vergütung und Mehrwertsteuer

a) Mehrwertsteuer als Bestandteil der gesetzlichen Vergütung Rz. 79 Die gesetzliche Vergütung i.S.v. § 5 ARB 2010 umfasst auch die gem. VV 7008 vom Rechtsanwalt in Rechnung zu stellende Mehrwertsteuer. Die Rechtsschutzversicherung hat den Versicherungsnehmer grundsätzlich auch insoweit, also auch von der angefallenen Mehrwertsteuer, freizustellen, als der Anwalt Ersatz der auf...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die Möglichkeit der Beseitigung der Mehrfachversicherung

1. Das Bestehen von Mehrfachversicherungen Rz. 142 Für das Phänomen der Mehrfachversicherung fehlt in den ARB eine Regelung. Zur Beseitigung von Mehrfachversicherungen gilt das vom GDV vorgeschlagene Verfahren. Dieses ist konzipiert in den "Richtlinien zur Beseitigung von Doppelversicherung in der Rechtsschutzversicherung" in der Fassung vom 1.3.1997.[71] Die vorerwähnten Ric...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 3. Speziell: Mediation

a) Rechtsschutzdeckung für das außergerichtliche Mediationsverfahren Rz. 154 Mediation ist ein an Bedeutung gewinnendes Tätigkeitsfeld für Anwälte. Auf dieses Tätigkeitsfeld haben sich inzwischen Mediatoren spezialisiert. Für diesen Bereich enthielten die ARB 2008 noch keine ausdrückliche Regelung. Nunmehr ist im Anhang der GDV-Musterbedingungen ARB 2010 in § 5a ausdrücklich ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Die Regelungen zum Auslandsschaden

a) Die unterschiedlichen Regelungen in den ARB Rz. 258 Nach § 6 ARB 2010 besteht Rechtsschutzdeckung, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt.[151] Abweichend von der früheren Sachlage bei einem Auslandsschadenfall hat nicht mehr nur die Interessenwahrnehmung in Ermangelu...mehr

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§ 30 Aufgaben der Rechtssch... / III. Speziell: Auswahlrecht für Notare sowie Angehörige steuerberatender Berufe

Rz. 6 Beim Rechtsschutzfall, der eine Beratung zum Gegenstand hat, gilt das Auswahlrecht gem. § 5 Abs. 6 ARB 2010 entsprechend für Notare sowie Angehörige steuerberatender Berufe. Im Auslandsschadenfall gilt dieses Benennungsrecht gem. § 5 ARB Abs. 6 lit. c ARB 2010 ebenfalls für ausländische rechts- und sachkundige Bevollmächtigte.mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / VII. Kosten für private Sachverständige

1. Die Regelungen Rz. 160 Zur Rechtsschutzdeckung für außergerichtliche Gutachten enthält der Leistungskatalog des § 5 Abs. 1 lit. f aa ARB 2010 eine erweiterte Regelung.[108] Hiernach trägt die Rechtsschutzversicherung Zitat "… die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation in Fäl...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 5. Die Rechtslage zur Abtretung von Ansprüchen auf Versicherungsleistung sowie hinsichtlich Pfändung und Verpfändung

a) Die mögliche Abtretung von Ansprüchen auf Versicherungsleistung Rz. 87 Die Regelung zur Abtretung von Ansprüchen auf Versicherungsleistung enthält § 17 Abs. 8 ARB 2010 (siehe auch Rn 15). Aufgrund einer gesetzlichen Regelung ist nunmehr die Abtretung des Vergütungsanspruches von Rechtsanwälten möglich. Der Gesetzgeber hat in Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rec...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die außerordentliche Kündigung nach dem VVG

Rz. 169 Als außerordentliche Kündigung nach dem VVG kommt in Betracht die Kündigung wegen:mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Fälligkeit, Verjährung der Gebühren sowie Ausschluss

a) Fälligkeit Rz. 273 Die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Zu beachten ist jedoch, dass unabhängig von der Fälligkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer direkt die Versicherungsleistung der Rechtsschutzversicherung zur Zahlung der Anwaltsgebühren erst fällig wird, wenn de...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / E. Rückforderungsanspruch und Verjährung

Rz. 42 Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Es stellt sich die Frage, wann die Voraussetzungen für eine Verjährung von übergegangenen Rückforderungsansprüchen gegeben sind. Rz. 43 Beim Rückforderungsanspruch gilt gem. § 14 ARB 2010 dreijährige Verjährung.[30]mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 6. Der Anspruch auf Versicherungsleistung im Insolvenzverfahren

a) Rechtslage gegenüber der Rechtsschutzversicherung Rz. 94 Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört der Schuldbefreiungsanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung zur Insolvenzmasse und verwandelt sich bei Fälligkeit in einen Zahlungsanspruch auf den vollen Betrag der Kostenschuld. Der Anspruch ist nicht begrenzt auf die Ins...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Die zu übernehmenden Kosten

Rz. 169 Der Kostenerstattungsanspruch für Kosten des Gegners umfasst alle Kosten, die dem Gegner entstanden sind und zu deren Erstattung der Versicherungsnehmer verpflichtet ist. Hierunter fallen beispielsweise Rz. 170 Zu beachten ist, d...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / III. Das Wichtigste zu den einzelnen Kündigungstatbeständen

1. Ordentliche Kündigung Rz. 170 Bei Verträgen mit einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr muss die Kündigung gem. § 8 Abs. 2 ARB 2010 (= 2008/2000/94/75) spätestens 3 Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode zugegangen sein. 2. Außerordentliche Kündigung Rz. 171 Rechtsschutzverträge gem. ARB 2010 sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. § 13 ARB 2010 vor. Hiern...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Verjährung des Anspruches auf Rechtsschutz

1. Verjährungsbeginn Rz. 175 Die Verjährung in der Rechtsschutzversicherung ist in § 14 Abs. 1 ARB 2010 geregelt. Hiernach verjährt der Anspruch auf Rechtsschutz nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles in 3 Jahren (vgl. hierzu auch § 8 Rn 83). Rz. 176 Der BGH hat zu der Frage der Verjährung des Versicherungsanspruchs (betreffend ARB 75) Stellung genommen.[99] Nach dieser Rechts...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Keine All-Gefahren-Deckung – Prinzip der Risikoaufspaltung

1. Keine All-Gefahren-Deckung Rz. 121 Durch einen Rechtsschutzvertrag werden nicht die Kosten aller denkbaren Rechtsfälle zusammengefasst. Es gilt nicht das Prinzip der Universalität; vielmehr gilt das Prinzip der Spezialität der versicherten Gefahr (vgl. § 5 Rn 16). 2. Rechtsschutzdeckung nach Rechtsgebieten, Leistungsarten und nach Vertragsarten/Rechtsschutzformen a) Allgemei...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Verjährungshemmung

Rz. 179 Gemäß § 14 Abs. 1 ARB 2010 erfolgt die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des BGB. Gemäß § 14 Abs. 2 ARB 2010 ist die Verjährung gehemmt vom Zugang der Meldung des Rechtsschutzfalles beim Versicherer bis zu dessen schriftlicher Entscheidung über die Leistungspflicht. Als hierfür maßgebende Entscheidungen kommen in Betracht diemehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Rechtsschutzdeckung nach Rechtsgebieten, Leistungsarten und nach Vertragsarten/Rechtsschutzformen

a) Allgemeines Rz. 122 Zunächst ist in den ARB festgelegt, auf welchen Rechtsgebieten (Leistungsarten) Rechtsschutzdeckung in Betracht kommt. Konkret ist dies als sog. primäre Risikobegrenzung in § 2 ARB 2010 festgelegt. Diese als "Leistungsarten" bezeichneten einzelnen "Bausteine" sind wiederum in den einzelnen Vertragsarten der §§ 21–29 kombiniert.[59] Dies bedeutet konkret...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Mehrfachversicherung

I. Allgemeines Rz. 141 Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist u.a. möglich bei Bestehen einer Mehrfachversicherung (früherer Begriff "Doppelversicherung"). Maßgebend sind auch für den Bereich der Rechtsschutzversicherung die §§ 78, 79 VVG (§§ 59, 60 VVG a.F.). Anzuführen ist auch der mögliche Sonderfall, der gegeben ist, wenn eine Rechtsschutzversicherung auf der Grundlage ei...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Leistungsarten mit/ohne Wartezeit in der Übersicht ARB 94/2000–ARB 2010

1. Leistungsarten mit Wartezeit Rz. 128 Eine 3-monatige Wartezeit besteht für folgende Leistungsarten:[62] 2. Leistungsarten ohne War...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 5. Vergütung für sonstige Berater

a) Vergütung für Angehörige der steuerberatenden Berufe Rz. 55 Gemäß § 2e ARB 2010 ist versichert auch der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Rz. 56 Grundsätzlich fällt die Vergütung für Angehörige der steuerberatenden Berufe, soweit sie n...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Anwaltsvergütung

Rz. 248 Bedient sich der Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen im Ausland eines dort ansässigen rechts- und sachkundigen Bevollmächtigten, so gelten für diesen alle den Rechtsanwalt betreffenden Bestimmungen i.S.v. § 5 Abs. 6 lit. c ARB 2010 unmittelbar.[150]mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / II. Die Vergütung des Anwaltes beim Rechtsschutzfall im Inland

1. Regelungen a) Allgemeine Grundsätze Rz. 62 Maßgebend ist die Regelung in § 5 Abs. 1 lit. a ARB 2010. Nach dieser Fassung der Bedingungen trägt der Versicherer "bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanw...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Leistungsarten ohne Wartezeit

Rz. 129 Rz. 130 Die Wartezeit entfällt gem. § 4 Abs. 1 ARB 2010 bei Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug.mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / V. Kosten eines Schiedsverfahrens, Schiedsgutachterkosten und Mediation

1. Die Regelungen gem. Leistungskatalog für Schieds- und Schlichtungsverfahren Rz. 149 Nach § 5 Abs. 1 lit. d 2010 werden die Kosten von Schieds- und Schlichtungsverfahren aller Art übernommen. Rz. 150 Die Regelung des § 5 Abs. 1 lit. d enthält eine Erweiterung der Kostenregelung insoweit, als jetzt im Interesse der außergerichtlichen Konfliktbeilegung die Kosten von Schieds- ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 3. Übernahme von Reisekosten

Rz. 251 In § 5 Abs. 1 lit. g ARB 2010 ist geregelt, dass die Reisekosten des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht zu erstatten sind unter der Voraussetzung, dass sein Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben oder zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die Höhe der Reisekosten bestimmt sich nach den Kostengrundsätzen für Rechtsanwälte.mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Beratungs-Rechtsschutz

Rz. 254 Beim Beratungs-Rechtsschutz in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten kommt bei einem Auslandsschaden Rechtsschutzdeckung für Beratung in Betracht, soweit deutsches Recht anwendbar ist.mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / II. Die von der Rechtsschutzversicherer zu tragenden Kosten und zu erbringenden Leistungen

1. Die Regelung in § 5 Abs. 3 lit. b ARB 2010 und das Transparenzgebot Rz. 3 In § 5 Abs. 3 lit. b ARB 2010 ist geregelt, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, nicht zu tragen sind, soweit sie nicht im Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses dem erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Die zu übernehmenden Kosten im Schiedsverfahren

a) Die zu übernehmenden Kosten Rz. 152 Gemäß dem Leistungskatalog der ARB 2010 sind die Kosten von Schieds- und Schlichtungsverfahren aller Art zu übernehmen. Hierzu zählen jetzt auch die Kosten, die durch Einschaltung beispielsweise der Schiedsstellen des Kfz-Handwerks, der Ärztekammer etc. entstehen, aber nicht die Kosten des Verfahrens vor dem Ombudsmann. b) Die Begrenzung ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 5. Übersetzung

Rz. 253 In § 5 Abs. 5 lit. a ARB 2010 ist geregelt, dass der Rechtsschutzversicherer für die Übersetzung der schriftlichen Unterlagen sorgt, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland notwendig sind. Er trägt die hierbei anfallenden Kosten. Der Rechtsschutzversicherer hat also nicht nur die Übersetzungskosten zu zahlen. Vielmehr oblieg...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 3. Steuer-Rechtsschutz

Rz. 256 Ebenso ist beim Steuer-Rechtsschutz die Rechtsschutzdeckung beim Auslandsschaden beschränkt auf die Interessenwahrnehmung vor deutschen Gerichten.mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / III. Selbstbeteiligung und Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers

1. Selbstbeteiligung a) Die Regelungen in den Bedingungen Rz. 201 Ist zwischen dem Versicherungsnehmer und der Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Rechtsschutzvertrages eine Selbstbeteiligung vereinbart, so ist die Kostenerstattungspflicht der Rechtsschutzversicherung von vornherein um diesen Betrag gemindert. Rz. 202 Gemäß § 5 Abs. 3 lit. c ARB 2010 wird die Selbstbeteiligu...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Die Regelung der Wartezeit

Rz. 125 In § 4 ARB 2010, der die Regelung zum Eintritt des Rechtsschutzfalles betrifft, ist in Abs. 1 bestimmt, dass für die Leistungsarten nach § 2 Buchst. b bis g ARB 2010 Versicherungsschutz erst besteht nach Ablauf von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit). Rz. 126 Die Regelung der Wartezeit soll sog. "Zweckabschlüssen" vorbeugen. Hierdurch soll erreicht werden, ...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / D. Das Prinzip der Spartentrennung

Rz. 11 Eine selbstständige Rechtsschutzversicherung konnte bis zum 30.6.1990 in Deutschland nur von einem Versicherer betrieben werden, dessen Geschäftsplan nicht gleichzeitig andere Versicherungszweige umfasste. Dieses Prinzip der Spartentrennung galt auch für die Lebens-, Kranken-, Kautions- und Kreditversicherung. Es galt der Grundsatz, der gemeinsame Betrieb von Haftpfli...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Begrenzung der Rechtsschutzdeckung für drei Vollstreckungsversuche

Rz. 216 Nach § 5 Abs. 3 lit. d ARB 2010 hat die Rechtsschutzversicherung die Gebühren und Kosten für die ersten 3 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu übernehmen. Der Leistungsanspruch für Kosten der Zwangsvollstreckung setzt voraus, dass ein "Vollstreckungstitel" gegeben ist. Einseitige Unterwerfungen unter die sofortige Zwangsvollstreckung gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO sind keine...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Die unterschiedlichen Regelungen in den ARB

Rz. 258 Nach § 6 ARB 2010 besteht Rechtsschutzdeckung, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt.[151] Abweichend von der früheren Sachlage bei einem Auslandsschadenfall hat nicht mehr nur die Interessenwahrnehmung in Ermangelung inländischer Verfahrensmöglichkeiten zwinge...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2.4.2.4 d) Die wichtigsten Änderungen der ARB 2010 gem. GDV Musterbedingungen

Rz. 38 Bei der Regelung der ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten gem. § 3 enthalten die vorgenannten Bedingungen folgende Ergänzung: Gemäß § 3 Abs. 1 lit. d aa ARB 2010 besteht Rechtsschutz nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes "oder vom Versicherungsnehm...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2.4.2.2 b) Die wichtigsten Änderungen der ARB 2000 gegenüber ARB 1994

Rz. 36 Kein Vorsatzausschluss bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten (§ 2j ARB2000) Terminologische Änderung durch Ersetzen des Begriffs "Warenzeichenrechte" durch das Wort "Markenrechte "(§ 3 Abs. 2d ARB2000) Terminologische Änderung durch Verwendung des Begriffs "Insolvenzordnung" anstelle der bisherigen Begriffe"Konkurs- und Vergleichsordnung"(§ 3 Abs. 3c ARB2000) A...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Die Regelung in § 5 Abs. 3 lit. b ARB 2010 und das Transparenzgebot

Rz. 3 In § 5 Abs. 3 lit. b ARB 2010 ist geregelt, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, nicht zu tragen sind, soweit sie nicht im Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses dem erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich vorgeschrieben ist. E...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / 1. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen durch den Anwalt

Rz. 6 Die Funktion des Anwaltes für die Rechtsschutzversicherung besteht darin, die Leistung, die die Rechtsschutzversicherung als Schadenversicherer schuldet, zu erbringen. Es handelt sich hierbei um die Wahrnehmung fremder rechtlicher Interessen, vermittelt und finanziert durch die Rechtsschutzversicherung als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Der Rechtsanwalt des VN...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / c) Voraussetzungen der Deckungsprüfung

Rz. 3 Die Prüfung der Eintrittspflicht durch die Rechtsschutzversicherung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer oder der ihn vertretende Anwalt die bestehenden Obliegenheiten erfüllt, nämlich den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß zu unterrichten und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Schon in diesem Stadium trifft die Rechtsschutzversicherung eine Verpfl...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / II. Dreiecksverhältnis zwischen VN, Rechtsschutzversicherer und Rechtsanwalt

Rz. 22 Der beauftragte Rechtsanwalt, sei es unmittelbar durch den Versicherungsnehmer oder durch Vermittlung der Rechtsschutzversicherung, schuldet seine Dienste lediglich dem Versicherungsnehmer. Auch hat er einen Vergütungsanspruch lediglich gegen diesen und nicht gegen die Rechtsschutzversicherung.[19] Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Freistellung des Versicheru...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / 4. Deckungsprüfung und Verzug

Rz. 14 Die Rechtsschutzversicherung gerät mit ihrer Versicherungsleistung in Schuldnerverzug, wenn sie nach Eintritt der Fälligkeit und einer danach erfolgten Mahnung des Versicherungsnehmers den Deckungsschutz nicht bestätigt oder angeforderte fällige Kosten oder Gebühren nicht unverzüglich zahlt, es sei denn, es trifft sie an der Verzögerung oder Unterlassung der Leistung ...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / II. Die Mandatserteilung an den Anwalt

Rz. 15 Das durch die Rechtsschutzversicherung versicherte Risiko, nämlich nach Eintritt des Rechtsschutzfalles für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers zu sorgen und die Kosten zu tragen, wird erbracht durch die Beauftragung des Anwaltes, der seinerseits eigenverantwortlich für den Versicherungsnehmer dessen rechtliche Interessen wahrnimmt. Rz. 16 B...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / I. Zögerliche Bearbeitung

Rz. 35 Grundsätzlich obliegt es der Rechtsschutzversicherung bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles, umgehend die Deckungsprüfung durchzuführen. Für den Versicherungsnehmer und den ihn vertretenden Anwalt ist es ärgerlich, wenn die Rechtsschutzversicherung die Bestätigung der Rechtsschutzdeckung hinauszögert und damit den Versicherungsnehmer länger als notwendig im Ungewissen...mehr

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Vorwort

Wie bereits die Vorauflagen ist auch die 5. Auflage in verhältnismäßig kurzer Zeit vergriffen. Dies werten Autoren und Verlag als ein Indiz für die positive Akzeptanz des Werkes. Somit ergibt sich die Notwendigkeit, eine Neuauflage vorzulegen. Schon der Titel des Werkes "Handbuch Rechtsschutzversicherung" macht deutlich, dass es sich nicht um eine Kommentierung der einzelnen ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Kein Rechtsschutz bei Anspruch aus sittenwidrigen Verträgen

Rz. 87 Ist der Vertrag, der Streitgegenstand ist, sittenwidrig, so besteht kein Anspruch auf Rechtsschutz. Beispiel Der Versicherungsnehmer nimmt einen Dritten auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch. Ist ein überhöhter Rückzahlungsanspruch vereinbart, z.B. statt der Darlehenssumme von 165.000 EUR schon nach wenigen Tagen ein Entgeltanspruch von 300.000 EUR, so stellt sic...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Inhalt und Ziel der 4. KH-Richtlinie für Auslandsschäden

Rz. 257 Bei der Schadenregulierung nach den Grundsätzen der 4. KH-Richtlinie kommen zwei Wege des Vorgehens in Betracht, nämlich In beiden Verfahren ist Gegenstand die rechtliche Interessenwahrnehmung zur Durchsetzung von Schadenersatzansprü...mehr