Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Normzweck.

Rn 2 Im Gegensatz zur Bedeutung des § 33 I besteht über dessen Zweck in Rspr und Lit weitgehend Einigkeit. Durch § 33 I soll die Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen vermieden werden. Zusammengehörende Ansprüche sollen iSd Prozessökonomie einheitlich verhandelt und entschieden werden können (allgM; BGHZ 40, 185, 188; 147, 220, 222; NJW 19, 1610; VersR 22, 979; Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Missachtung der Anforderungen.

Rn 13 Hat das Erstgericht das Rechtsschutzersuchen unter Missachtung der Pflicht zur Verweisung des Rechtsstreits wegen Nichteröffnung des Rechtswegs (§ 17a II 1) als unzulässig abgewiesen, liegt bereits keine ›Hauptsacheentscheidung‹ im Verständnis des Gesetzes vor (VGH München NVwZ-RR 04, 224; BGHZ 119, 246; BVerwG, NJW 94, 956; OVG Münster NVwZ 94, 179; VGH Kassel NVwZ-RR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. (2) 1Der Unterhalt ist in der Weise zu leisten, die durch die eheliche Lebensgemeinschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinweise für die Praxis.

Rn 29 Der Kl wird die Klage zur Vermeidung von Kostennachteilen für erledigt erklären, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung unstr, anderweitig rechtskräftig festgestellt worden ist, oder der Kl die Gegenforderung zugesteht. Widerspricht der Beklagte der Erledigung, weil er das Klagebegehren von Anfang an für unbegründet erachtet hat und folgerichtig die Aufrechnung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgegenstand.

Rn 5 Bestand oder Umfang des Rechts müssen Gegenstand des Rechtsstreits sein; das ist im Streit um Bestellung, Beseitigung (OLGR Celle 06, 534), Löschung, Bestehen oder Nichtbestehen der Fall, nicht hingegen, wenn alleine der Bekl sich zur Verteidigung gegen eine Klage auf Unterlassung von Eigentumsstörungen auf eine Grunddienstbarkeit beruft (BGH NJW-RR 86, 737; aA Anders/G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zum Rechtszug zugehörige Verfahren.

Rn 3 Zur Instanz gehören folgende Verfahren: das Verfahren nach Verweisung, Einspruch und Zurückverweisung. Auch wenn eine Sache nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG zurückverwiesen wird, eröffnet dies keinen neuen Rechtszug, sondern gehört kostenrechtlich zur vorangegangenen Instanz (OVG NW JurBüro 94, 176). das Nachverfahren nach Grund- und Vorbehaltsurt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik.

Rn 1 Die ZPO enthält keine allgemeine Regelung über das Erlöschen der Prozessvollmacht. Die Vorschrift bestimmt ebenso wie § 87 lediglich, dass bestimmte Ereignisse nicht zu einem Erlöschen führen und begrenzt damit die Wirkungen des Erlöschens der Vollmacht nach den materiell-rechtlichen Vorschriften. Gründe der Rechtssicherheit und der Prozesswirtschaftlichkeit lassen es u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Dritte.

Rn 6 Klagebefugt sind ferner der Insolvenz- (LG Düsseldorf ZWE 12, 337; AG Charlottenburg ZMR 10, 644) – solange das Wohnungseigentum nicht freigegeben ist –, der Zwangs- (BayObLG NJW-RR 91, 723 f; KG WuM 90, 324; LG Berlin ZMR 09, 474 f) oder der Nachlassverwalter. Ob die Klagebefugnis dieser Dritten die der WEigtümer des verwalteten Wohnungseigentums verdrängt, ist str (ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Begründete Zuständigkeiten.

Rn 17 Die verfassungsrechtlichen Vorschriften, insb Art 34 S 3 GG, verbieten nur, dass etwa für den Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung der ordentliche Rechtsweg von vorneherein ausgeschlossen wird. Art 34 S 3 GG steht daher der Eröffnung bspw des Verwaltungsrechtswegs für die Geltendmachung eines Anspruchs aus Amtspflichtverletzung als Folge einer bindenden Verweisung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das rechtskräftige Musterfeststellungsurteil bindet das zur Entscheidung eines Rechtsstreits zwischen einem angemeldeten Verbraucher und dem Beklagten berufene Gericht, soweit dessen Entscheidung die Feststellungsziele und den Lebenssachverhalt der Musterfeststellungsklage betrifft. 2Dies gilt nicht, wenn der angemeldete Verbraucher seine Anmeldung wirksam zurückgenomm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Streitwert.

Rn 37 Mit Abgabe der Erledigungserklärungen reduziert sich der Streitwert und bemisst sich nur noch nach der Summe der bis dahin angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Dabei bildet der Wert der Hauptsache die Obergrenze (BGH GrundE 14, 1270; Pape/Notthoff JuS 95, 1016, 1018 und § 3 Rn 124). Mit der Erledigung des Rechtsstreits ist keine Streitwertermäßigung verbunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Bedeutung des Streitgegenstandes.

Rn 14 Der Streitgegenstand oder der prozessuale Anspruch eines Verfahrens legt das Streitprogramm zwischen den beiden Parteien fest, er begrenzt also den Prozess seinem Gegenstand nach. Dadurch wird er für den Prozess zu einem zentralen Begriff. Am deutlichsten zeigen sich die Wirkungen des Streitgegenstandes bei der Festlegung des Umfangs der Rechtshängigkeit, bei der Beurt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Grds wirkt das rechtskräftige Urt nur für und gegen die Parteien des Rechtsstreits (BGHZ 3, 385, 388 = NJW 52, 178). Nur diese haben durch ihre Herrschaft über den Prozessstoff und das Verfahren sowie ihren Anspruch auf rechtliches Gehör ausreichend Möglichkeit, den Inhalt der Entscheidung zu beeinflussen. Eine Erstreckung der Rechtskraft der Entscheidung auf einen am P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Erbschaftsprozess und Erbscheinsverfahren.

Rn 17 Da der Erbschein das Erbrecht nicht verbindlich feststellt, sondern lediglich im Prozess des Erbscheinsinhabers gegen Dritte die – widerlegliche – Vermutung des § 2365 BGB besitzt, liegen die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vor. Dennoch führt die Vermutung des § 2365 BGB im Zivilprozess des Erbscheinsinhabers gegen einen Dritten zur Umkehr der Beweislast. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Kosten.

Rn 11 Die Kosten des Rechtsstreites, sowie die Kosten bisheriger Vollstreckungsmaßnahmen sind eintragungsfähig, sie müssen aber besonders eingetragen werden, wenn sie von der Zwangshypothek erfasst werden sollen. Bei einer Vollstreckung der Kosten gem § 788 ist die gesonderte Festsetzung der Vollstreckungskosten nicht erforderlich, wenn sie mit dem Hauptanspruch aus dem Haup...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Richterwechsel.

Rn 13 Umstritten ist, ob bei einem Wechsel in der Besetzung des Gerichts eine Wiederholung früherer Anträge erforderlich ist (dafür BAG NJW 71, 1332 [BAG 16.12.1970 - 4 AZR 98/70]; dagegen Jena OLGR 04, 170; St/J/Kern Rz 45; MüKoZPO/Wagner Rz 12; Kirchner NJW 71, 2158). Nach Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf den Einzelrichter (§ 348a I) muss vor dem Einzelri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 33 Sachdienlich ist die Zulassung der Widerklage, wenn sie geeignet ist, den Streitstoff iRd anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und einen weiteren Prozess damit vermeidet (BGH NJW 07, 2415 [BGH 27.09.2006 - VIII ZR 19/04]; Hamm NJW-RR 08, 266 [OLG Saarbrücken 09.10.2007 - 4 U 80/07]). Dass die Widerklage schon in 1. Instanz hätte erhoben werden können, steht der Sachdie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prozessuales.

Rn 12 Der Gläubiger kann die Gesamtschuldner einzeln oder zusammen verklagen. Rechtshängigkeit der Klage gg einen Gesamtschuldner hindert nicht Klageerhebung gg den anderen, ebenso wenig die rechtskräftige Abweisung einer Klage gg einen Gesamtschuldner; erst Erfüllung begründet materiellrechtliche Einwendung nach § 422. Ein einzeln verurteilter Gesamtschuldner kann aber nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Beschwerde (sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde) ist dasjenige Rechtsmittel, mit dem Entscheidungen angefochten werden können, die nicht in Urteilsform ergehen (Ausn §§ 71, 99 II, 135 III, 387 III). Die in §§ 511 ff, 542 ff geregelten Rechtsmittel Berufung und Revision richten sich gegen Urteile. Die Beschwerde ergänzt so das System der Rechtsmittel und dient ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Prozesskostenhilfe.

Rn 18 WEigtümer und die GdW (BGH ZMR 19, 514 Rz 5; ZMR 10, 780) können nach §§ 114 ff ZPO Prozesskostenhilfe erhalten. Die Rechtsverfolgung durch die GdW liegt im allgemeinen Interesse, wenn weder sie selbst noch sämtliche WEigtümer die Kosten aufbringen können (BGH ZMR 19, 514 Rz 11). Kann die GdW darlegen, dass ihr kein Darlehen in der erforderlichen Höhe gewährt würde und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Ebenso wie gesetzliche Fristen dienen richterliche Fristen der Strukturierung und Beschleunigung des Verfahrens. Auf Seiten des Gerichts setzt dies regelmäßig eine angemessene Erfassung des konkreten Prozessstoffs in der jeweiligen Phase des Rechtsstreits voraus, denn eine sinnvolle Förderung und Beschleunigung des Prozesses kann nur durch adäquate Fristsetzung erreicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren vor dem Einzelrichter.

Rn 17 Durch die Übertragung nach § 526 tritt der Einzelrichter vollständig an die Stelle des Kollegiums, er wird in allen Belangen zum Prozessgericht, er ist dann für alle Maßnahmen und Entscheidungen unter Einschluss der Endentscheidung allein zuständig (BGH NJW-RR 12, 702). Er führt das Verfahren in der Situation fort, in der es sich zum Zeitpunkt der Übertragung befindet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Bedürftigkeit.

Rn 58 Der Berechtigte muss außerstande sein, die Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits zu tragen. Maßstab sind nicht die Grenzen der Prozesskostenhilfe, sondern die Billigkeit (PWW/Kleffmann § 1360a Rz 19). Hätte die Partei nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen bereits Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dann liegt auch für den Anspruch auf Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Unterliegt der in der Klage geltend gemachte Anspruch der Haftungsbeschränkung nach § 486 Abs. 1 oder 3, §§ 487 bis 487d des Handelsgesetzbuchs und macht der Beklagte geltend, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Das vereinbarte Schiedsgericht.

Rn 4 Die Parteivereinbarung muss sich auf die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein Schiedsgericht beziehen. Dabei sind insb die Gelegenheitsschiedsgerichte (ad hoc-Schiedsgericht) von den institutionellen Schiedsgerichten (= ständiges Schiedsgericht) zu trennen. Vereinbaren die Parteien ein solches ständiges Schiedsgericht, das bei einer bestimmten Institution auf Dauer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Stimmverbot.

Rn 16 Ein Stimmverbot besteht, soweit durch Gesetz (vgl §§ 712 I 1, 715, 737 2) oder Gesellschaftsvertrag angeordnet. Eine gesellschaftsvertragliche Regelung kann aber nicht den Eingriff in den Kernbereich der Mitgliedschaft des betroffenen Gesellschafters (Rn 18) sanktionieren, da hierfür stets die Zustimmung des Betroffenen erforderlich ist (BGH NJW 85, 974 [BGH 05.11.1984...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Dispositi... / Leitsatz

1. Soll das erkennende Gericht über die Kosten "des Verfahrens und des Vergleichs" im Beschlusswege entscheiden und werden keine anderweitigen Kostenvorschriften benannt, können als Maßstab der Kostenentscheidung nur die derzeitigen Erfolgsaussichten des Rechtsstreits in den Instanzen sein, soweit der Senat über die Kosten zu entscheiden gehabt hätte. 2. Der Kläger ist formel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Das Verfahren nach Abs 2 und Abs 3.

Rn 9 Gemäß Abs 2 übermittelt die Verbraucherschlichtungsstelle den Parteien den Schlichtungsvorschlag oder den sonstigen Inhalt einer möglichen Einigung über die Beilegung des Rechtsstreits. Der hierzu vorgesehene Zeitraum von 90 Tagen kann allerdings gemäß Abs 3 beim Vorliegen besonderer Schwierigkeiten oder mit Zustimmung der Parteien verlängert werden. Besondere Schwierig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Umfang der Bindungswirkung.

Rn 18 Die Bindungswirkung ist allerdings beschränkt auf den Streitgegenstand des früheren Rechtsstreits, der durch den dortigen prozessualen Anspruch und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt wird (BGHZ 98, 353, 358 = NJW 87, 1201; NJW 93, 3204, 3205; NJW 95, 1757 f; BAG NJW 14, 717). Keine Präjudizialität besteht hinsichtlich einzelner Urteilselemente wie Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhalten des Gerichts.

Rn 4 Nach § 278 ist ein staatliches Gericht gehalten, in verschiedenen Formen auf eine gütliche Streitbeilegung hinzuwirken. Zu unterscheiden sind im Wesentlichen drei verschiedene Wege. Zunächst muss nach § 278 I das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits bedacht sein. Sodann muss nach § 278 II–V das Gericht zwingend eine Güteverh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Teilabtretung.

Rn 12 Die Abtretung einer Teilforderung ist zulässig, sofern die Forderung teilbar ist u die Parteien keinen Abtretungsausschluss vereinbart haben (BGHZ 23, 53 ff; Valdini ZGS 10, 442 ff). Sie führt zum Entstehen von zwei selbstständigen Forderungen, die – wenn nicht etwas anderes vereinbart wird – gleichen Rang haben (BGHZ 46, 242, 243 f; NJW 91, 2629). Die Tilgungsbestimmu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1460 BGB – Haftung des Gesamtguts.

Gesetzestext (1) Das Gesamtgut haftet für eine Verbindlichkeit aus einem Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte während der Gütergemeinschaft vornimmt, nur dann, wenn der andere Ehegatte dem Rechtsgeschäft zustimmt oder wenn das Rechtsgeschäft ohne seine Zustimmung für das Gesamtgut wirksam ist. (2) Für die Kosten eines Rechtsstreits haftet das Gesamtgut auch dann, wenn das Urteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d)

Rn 5 Die Verwandtschaft etc muss zur Partei des Rechtsstreits bestehen. Der nicht beigetretene Streitverkündete gehört hierzu nicht (Musielak/Huber § 383 Rz 2), der Streithelfer dagegen schon (Zö/Greger § 383 Rz 2; aA Musielak/Voit/Huber § 383 Rz 2). Bei juristischen Personen oder anderen Parteien, die der Vertretung bedürfen, kommt es auf das in § 383 beschriebene Näheverhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 15 Ist ein Anerkenntnisurteil ergangen, dann ist unerheblich, wie die Kostenentscheidung ausgefallen ist. § 99 II 1 ist keineswegs nur dann anwendbar, wenn eine Kostenentscheidung nach § 93 ergangen ist. Jegliche Kostenentscheidung genügt. So kann der nach § 91 zur Tragung der Kosten verurteilte Beklagte sofortige Beschwerde mit der Begründung erheben, die Kosten des Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 30 Nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 VV RVG erhält der Anwalt auch dann eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Für das Verfahren muss eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sein. Daher fällt eine Terminsgebühr nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 4 Abs 2 ordnet an, dass in allen Prozessen die Kosten eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei zu erstatten sind, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen greifen, wie etwa im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (§§ 118 I 4, 127 IV). Erfasst werden damit alle Verfahren nach der ZPO, also nicht nur die Erkenntnisverfahren, sondern auch Beschlussverfahren, Mahnverfahren, selbs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht den Erlass eines Versäumnisurteils wie einer Entscheidung nach Lage der Akten (BGH NJW 64, 658, 65 [BGH 08.01.1964 - VIII ZR 123/62]) in den Fällen, in denen eine Partei zwar nicht im ersten, aber in einem der folgenden Termine säumig ist. Sie wird dann so behandelt, als ob sie bereits im früheren Termin säumig gewesen wäre (RGZ 14, 343, 344; J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung nach Ermessen.

Rn 9 Das Gericht entscheidet über den Ausspruch des Vorbehalts nach pflichtgemäßem Ermessen (›kann‹), wenn zusätzlich die Voraussetzungen des Abs 1 S 2 letzter Hs erfüllt sind. Maßgebend ist, ob die Erledigung des Rechtsstreits bei einer inhaltlichen Auseinandersetzung und weiterer Beweisaufnahme über den Grund und die Höhe der Ansprüche sämtlicher (nicht am Verfahren beteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Einsichtnahme in die PKH-Unterlagen.

Rn 22 Die Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die zugehörigen Belege sind lediglich für das Gericht bestimmt und werden deshalb nach der Aktenordnung in einem Beiheft, dem PKH-Heft, geführt. Das Recht zur Akteneinsicht umfasst grds nicht das Recht zur Einsichtnahme in das PKH-Heft der Partei durch die anderen Parteien. Dies gilt allerdings ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschließlich der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fehlende internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Wäre das Gericht für den Aktivprozess über die zur Aufrechnung gestellte Forderung international nicht zuständig, so ist der Aufrechnungseinwand jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn die Forderung unbestritten, zugestanden oder rechtskräftig festgestellt ist. Auch bei rügeloser Einlassung ist eine Entscheidung möglich. Schließlich ist die internationale Zuständigkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 36 Liegen die Voraussetzungen des § 18 III vor, darf jeder WEigtümer die Maßnahmen treffen, die notw sind (= Notmaßnahmen) und kann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen (BGH ZMR 19, 419 Rz 5). Notw sind nur Maßnahmen, welche die Gefahrenlage beseitigen, nicht aber solche zur Vornahme oder Beauftragung von Arbeiten, die einer dauerhaften Beseitigung der Schadensursache die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Zuständigkeit; Kosten.

Rn 18 Über Aufhebungsanträge gem § 381 entscheidet das Prozessgericht, im Falle der Beweisaufnahme durch den beauftragten oder ersuchten Richter auch dieser (§ 400 Rn 3; Zö/Greger § 381 Rz 4 und § 400 Rz 1; Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 12). Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (BGH NJW-RR 2007, 1364 [BGH 12.06.2007 - VI ZB 4/07]; aA LSG Berlin-Brandenburg 11.1.10, L ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Rechtsmittel (§ 97).

Rn 12 Legt die unterstützte Partei ein Rechtsmittel ein, das erfolglos ist, so dass sie nach § 97 I die Kosten des Rechtsmittels trägt, gilt dies auch für den Nebenintervenienten. Soweit bei einem erfolgreichen Rechtsmittel die Kostenentscheidung nach § 97 II ergeht, gilt auch dies kraft der Kostenparallelität für den Nebenintervenienten (Hamm MDR 94, 311 [OLG Hamm 15.12.199...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Konsequenzen des Verfahrensbeginns.

Rn 4 Mit dem Zeitpunkt des Beginns des schiedsrichterlichen Verfahrens wird die Verjährung geltend gemachter Ansprüche gehemmt (§ 204 I Nr 11 BGB). Entscheidend sind dabei der Zugang des Antrags an den Beklagten und die ausreichenden Angaben nach S 2, damit der Schiedsbeklagte den konkreten Umfang des Rechtsstreits erkennen kann. Ist die Schiedsklage im Ergebnis unzulässig, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Prozessvoraussetzungen.

Rn 46 Die Zuständigkeit für die Abänderungsklage bestimmt sich nach den allg Regeln (BGH FamRZ 79, 573). Eine Fortdauer der Zuständigkeit des vorherigen Prozessgerichts für das Abänderungsverfahren sieht das Gesetz nicht vor, obwohl diese wegen des Sachzusammenhangs sinnvoll wäre. Für den Klageantrag gilt § 253. Der abzuändernde Titel ist genau zu bezeichnen. Um die Interess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Alsbaldige Feststellung.

Rn 25 Eine vorsorgliche Feststellungsklage ist unzulässig. Ausnahmsweise kann in Fällen der Kündigung eines Dienstvertrages ein Interesse des Gekündigten an der Feststellung des Fortbestehens gegeben sein, wenn sich der Arbeitgeber weiterer Beendigungsgründe berühmt (Brandbg GmbHR 09, 824). Aus der Feststellung müssen sich Folgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben, so da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ablehnung wegen Ausschlusses des Richters.

Rn 3 Diese Alternative ist in der Praxis zu vernachlässigen, da entweder der Ausschlussgrund ohne Weiteres vom Gericht berücksichtigt wird oder in Zweifelsfragen Gegenstand einer Selbstanzeige gem § 48 ZPO ist. Kommt es nicht zur Selbstanzeige, greift immer Alt 2 (s Rn 43). Da der Ausschluss gesetzlich normiert ist, muss er zu jedem Zeitpunkt des Rechtsstreits beachtet werde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 715b BGB – Gesellschafterklage. (zum 1.1.24)

Gesetzestext (1) Jeder Gesellschafter ist befugt, einen auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Anspruch der Gesellschaft gegen einen anderen Gesellschafter im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, wenn der dazu berufene geschäftsführungsbefugte Gesellschafter dies pflichtwidrig unterlässt. Die Befugnis nach Satz 1 erstreckt sich auch auf einen Anspruch der Gesells...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 40 gilt für die örtliche und sachliche Zuständigkeit (Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; ThoPu/Hüßtege Rz 1; MüKoZPO/Patzina Rz 4). Zur internationalen Zuständigkeit s Rn 6. Die Vorschrift ist zwingend und durch das Gericht in jeder Lage des Rechtsstreits vAw zu beachten (vgl Zö/Schultzky Rz 2; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; ThoPu/Hüßtege Rz 3). Aus § 40 II 2 ergibt sich, das...mehr