Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / A. Einleitung

Das im Vergleich mit dem deutschen Erbrecht sogar noch einmal um beinahe ein Jahrhundert ältere österreichische Erbrecht hat sich als ähnlich beständig erwiesen. Es stammt aus der Urfassung des ABGB von 1811 und blieb seitdem, von wenigen punktuellen Ausnahmen abgesehen, weitgehend unangetastet. Das Jahr 2017 bringt nun, knapp 10 Jahre nach der Erbrechtsreform in Deutschland...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 1

Der gesetzliche Güterstand wurde zum 1.7.1958 eingeführt. Nach der Reform durch das erste Eherechtsgesetz im Juli 1976 erfolgte eine weitere Überarbeitung zum 1.9.2009. Der Aufsatz gibt einen Überblick zu der gesetzlichen Entwicklung. Kritisch setzt er sich mit vereinzelten Entscheidungen des BGH sowie mit der letzten Güterrechtsreform auseinander und unterbreitet insoweit D...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / I. Bedeutung der MPU

Rz. 47 Vor dem Hintergrund der im Straßenverkehr auf dem Spiel stehenden Rechts- und Schutzgüter unterliegt die MPU als solche, aber auch die konkrete Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens einer MPU, grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.[124] Als Gefahrerforschungseingriff greift die MPU-Anordnung erheblich ins Persönlichkeitsrecht ein.[125] Bei ihrer...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / Literaturtipps

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / D. Der korrespondierende Kapitalwert

Rz. 162 Eine Neuerung des neuen Versorgungsausgleichsrechts ist der korrespondierende Kapitalwert. Mit ihm hat der Gesetzgeber eine Hilfsgröße geschaffen, die es ermöglichen soll, verschiedene Versorgungen, aber auch Versorgungen mit anderen Vermögenswerten zu vergleichen. Das soll z.B. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, aber auch über sonstige Vermögensgegenständ...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / b) Erbrechtsreform zum 1.1.2010

Rz. 125 Die bisherige Sonderverjährung nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist zugunsten der Regelverjährung gemäß § 195 BGB entfallen.[183] Bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers hinsichtlich der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners verjähren auch die aus einem Erbfall herrührenden Ansprüche – mit Ausnahme der Ansprüche gegen den E...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 9. Die Einführung eines Auskunftsanspruchs zum Trennungszeitpunkt

a) Die Vorschrift des § 1379 BGB muss als gänzlich missglückt angesehen werden.[49] Sie ist ein missratener juristischer "Schnellschuss". Dieser wurde völlig überraschend durch den Rechtsausschuss eingebracht. Eine Unzahl damals schon prognostizierter, mittlerweile zutage getretener Probleme wurde nicht bedacht.mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Am 1.9.2009 ist das Familienrecht so stark verändert worden, wie seit vielen Jahren nicht mehr. Neben einem neuen Verfahrensrecht traten auch Änderungen des Güterrechts in Kraft und strukturierten das Recht des Zugewinnausgleichs in wichtigen Punkten neu. Bereits vorausgegangen waren tief greifende Änderungen des Unterhaltsrechts, des Personenstandsrechts, des Abstammu...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Grundsatz und Ausnahmen

Rz. 35 Sind die Eltern eines Kindes bei dessen Geburt nicht miteinander verheiratet,[106] so steht nach § 1626a Abs. 3 BGB grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge der Mutter zu. Diese kann sich zum Nachweis ihrer Alleinsorgeberechtigung vom – nach § 87c Abs. 6 S. 1 SGB VIII zuständigen – Jugendamt nach § 58a Abs. 2 SGB VIII ein Negativattest ausstellen lassen,[107] das ...mehr

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FoVo 1/2017, Zustellung der... / 3 Der Praxistipp

Streitfrage sollte geklärt sein Während der Gesetzgeber mit der durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG = BGBl I 2016, 2591) erfolgten Änderung von § 882c ZPO für die Zukunft unzweifelh...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 1. Auskünfte von Behörden

Rz. 11 Wenn der Gläubiger lediglich den Tod des Schuldners vermutet, weil keine Reaktion mehr erfolgt, so kann er sich Gewissheit verschaffen durchmehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / B. Rechtsgrundlage und Regelungstechnik

Rz. 3 Welche Anrechte in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind, ergibt sich aus den §§ 2 und 3 VersAusglG . Rz. 4 Welche inhaltlichen Anforderungen an das Anrecht im Einzelnen zu stellen sind, folgt dabei aus § 2 VersAusglG. Es muss sich handeln ummehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / III. Anpassung wegen Todes

Rz. 125 Der dritte Anpassungsfall ist die Anpassung wegen Todes (§§ 37 f. VersAusglG). Diese Fallgruppe gab es auch schon im früheren Recht (§ 4 VAHRG a.F.). Sie geht auf die Rechtsprechung des BVerfG zurück, dass der Versorgungsausgleich nur dann verfassungsgemäß ist, wenn die dem Ausgleichspflichtigen genommenen Anrechte auch tatsächlich dem Ausgleichsberechtigten zugute k...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Vormundschaft und Pflegschaft

Rz. 156 Während die Beistandschaft ausschließlich durch das Jugendamt wahrgenommen wird, sieht § 53 Abs. 1 SGB VIII für die Vormundschaft und Pflegschaft eine Obliegenheit des Jugendamtes vor,[528] dem Familiengericht geeignete Personen oder Vereine vorzuschlagen, die sich im Einzelfall als Pfleger oder Vormund eignen,[529] ohne dass allerdings das Familiengericht verpflicht...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Fehlende elterliche Kooperationsbereitschaft

Rz. 243 Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.4.2013[889] zum 19.5.2013 (siehe dazu eingehend Rdn 37 ff.) durchgängig hervorgehoben, dass es keinen Vorrang der gemeinsamen Sorge vor der Alleinsorge gebe.[890] Zwischen beiden Sorgerechtsgestaltungen bestehe ke...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 1. Ableitung von der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 130 Die internationale Zuständigkeit leitet sich von der örtlichen Zuständigkeit ab.[175] § 105 FamFG Andere Verfahren (gemeint sind andere als Familiensachen) In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen ist in § 343 FamFG geregelt.mehr

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§ 13 Punktsystem in der ab ... / A. Bedeutung der Neufassung des Punktsystems

Rz. 1 Das bislang geltende Punktsystem hat sich als komplizierte und wenig durchschaubare Regelung erwiesen. Nachdem der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2009 eine Vereinfachung empfohlen hat,[1] wurde vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Gesetzentwurf für ein neues Punktsystem erarbeitet und vorgestellt. Ausdrücklich als Ziele der Neureg...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 12. Weitere Änderungen in Zusammenhang mit dem Europäischen Nachlasszeugnis

Rz. 127 Auch die Regelungen der funktionellen Zuständigkeit im nachlassgerichtlichen Verfahren werden durch die Reform ergänzt. So erhält § 16 RPflG einen neuen Abs. 2. Demnach sind Verfahren im Zusammenhang mit dem Europäischen Nachlasszeugnis dem Richter vorbehalten, sofern eine Verfügung von Todes wegen vorliegt oder die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt. §...mehr

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / I. Einleitung und Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Scheinväter leisten oft jahrelang Unterhalt für Kinder, die sie nicht gezeugt haben. Kommt die Wahrheit ans Tageslicht, haben sie einen gesetzlichen Regressanspruch gegen den biologischen Vater, § 1607 Abs. 3 BGB. Den kennt aber oft nur die Mutter – und nennt ihn nicht freiwillig. Bislang half die Rechtsprechung mit einem von ihr entwickelten Auskunftsanspruch,[1] den das Bu...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / Literaturtipps

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§ 35 Tilgung und Verwertung... / A. Anzuwendende Rechtsvorschriften – Übergangsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 2 StVG

Rz. 1 Mit dem neuen Punktsystem, das mit Wirkung zum 1.5.2014 eingeführt wurde, ist auch eine Änderung der Tilgungsvorschriften in § 29 StVG verbunden. Entsprechend der Zielsetzung der Reform, das Punktsystem zu vereinfachen, transparenter und klarer zu gestalten, fällt die Tilgungshemmung weg.[1] Dafür werden die Tilgungsfristen verändert. Um mit Inkrafttreten des neuen Fahr...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 1. Änderungen im Rechtspflegergesetz

Rz. 160 Auch die Regelungen der funktionellen Zuständigkeit im nachlassgerichtlichen Verfahren werden durch die Reform ergänzt. So erhält § 16 RPflG einen neuen Abs. 2. Demnach sind Verfahren im Zusammenhang mit dem Europäischen Nachlasszeugnis dem Richter vorbehalten, sofern eine Verfügung von Todes wegen vorliegt oder die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt. §...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / ee) Übergangsregelungen für Altfälle

Rz. 54 Für die Eltern, die sich bereits vor dem 1.7.1998 voneinander trennten, enthielt Art. 224 § 2 EGBGB eine – vom BVerfG dem Gesetzgeber auferlegte – Übergangsregelung, da sie vor Inkrafttreten des § 1626a BGB keine Möglichkeit der gemeinsamen Sorgeerklärung hatten.[229] Dieser praktisch sehr selten virulent gewordene[230] Rechtszustand wurde mit der Reform der elterlich...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / Literaturtipps

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / I. Wegfall des Verfahrens auf Zulassung der Beschwerde

Rz. 136 Das 1997 durch das Sechste VwGOÄndG eingeführte Zulassungsverfahren bei Beschwerden gegen Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (vgl. insofern § 146 Abs. 4–6 VwGO a.F.)[145] ist durch das RmBereinVpG vom 20.12.2001 wieder aufgehoben worden, weil sich die Zulassungsbeschwerde nicht bewährt hat. Die von ihr erhof...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / a) Übergangsvorschriften

Rz. 128 Die Übergangsvorschriften [186] sind lediglich hinsichtlich der nachträglichen Ausgleichung bzw. Anrechnung überraschend: Der Erblasser kann alle Zuwendungen und Schenkungen, die er jemals, also auch vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gemacht hat, nachträglich auf den Pflichtteil anrechnen lassen. Die Übergangsvorschriften hinsichtlich der Verjährung folgen dem schon v...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 3. § 1671 Abs. 2 BGB

Rz. 310 Durch das zum 19.5.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (vgl. auch Rdn 35 ff.)[1179] wurde § 1671 BGB neu geregelt und § 1672 BGB a.F. aufgehoben. § 1671 Abs. 2 erfasst nunmehr den Fall, dass die Mutter nach § 1626a Abs. 3 BGB allein sorgeberechtigt ist und der bislang nicht mitsorgeberechtigte Vater d...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / B. Zuständigkeit für die Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert

Rz. 2 Die Aufgabenverteilung im heutigen Versorgungsausgleich hat sich ggü. dem früheren Rechtszustand deutlich verschoben. Im alten Recht war das Gericht nicht nur für die Ermittlung der einzelnen in den Ausgleich einzubeziehenden Anrechte, sondern auch für die exakte Ermittlung des Ehezeitanteils und die Bewertung der Anrechte zuständig, um anschließend von Amts wegen die ...mehr

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§ 13 Das Übergangsrecht des... / II. Wiederaufnahme von Amts wegen

Rz. 20 § 50 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG sieht außerdem eine Wiederaufnahme von Amts wegen spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform vor. Ggü. dem ursprünglichen RegE ist die Frist aber abgeschwächt worden. Während zunächst eine zwingende Frist von fünf Jahren vorgesehen war, handelt es sich jetzt nur noch um eine Sollvorschrift. Das hat den Gerichten genügend Spiel...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Für den Versorgungsausgleich ist es die entscheidende Frage, welche Anrechte in das Ausgleichssystem einbezogen werden. Angesichts des Verbots der Doppelverwertung, das v.a. in § 2 Abs. 4 VersAusglG zum Ausdruck kommt, hat das auch Bedeutung für andere Ausgleichssysteme, v.a. für den güterrechtlichen Ausgleich: Das, was als Versorgung im Versorgungsausgleich ausgeglich...mehr

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§ 10 Kostenrecht / I. Beratung

Rz. 21 Für die anwaltliche Beratungstätigkeit [80] sind zum 1.7.2006 die gesetzlichen Gebührenvorschriften entfallen, so dass der Anwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken muss. Bei fehlender Vereinbarung gilt nach § 612 BGB die ortsübliche Vergütung, wobei die Gebühr für die Beratung eines Verbrauchers oder die Erstellung eines Rechtsgutachtens für diesen auf maximal 25...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / 2. Versorgungsausgleich nur bei Anwendung deutschen Rechts

Rz. 80 Nach dem durch das VersAuglStrRefG geänderten Art. 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB kommt ein Versorgungsausgleich von Amts wegen nur noch dann in Betracht, wenn auf die Scheidung deutsches Recht anzuwenden ist (Art. 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB). Damit wird dem Prinzip Rechnung getragen, dass der Versorgungsausgleich i.d.R. hoheitlich in die zugunsten der Eheleute bestehenden Anrech...mehr

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§ 13 Das Übergangsrecht des... / Literaturtipps

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§ 55 Widerspruchsverfahren / Literaturtipps

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Anlass der Inobhutnahme

Rz. 112 Praktische Bedeutung[320] erlangt die Inobhutnahme vor allem in Fällenmehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / b) Auswirkungen

Rz. 129 Hinsichtlich der Neuregelung der Verjährung in Erbsachen verweist der Gesetzgeber auf die Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in § 6 Art. 229 EGBGB. Dies bedeutet, dass die neuen Verjährungsvorschriften auf die an dem Tag des Inkrafttretens (den 1.1.2010) bestehenden und noch nicht verjährten Ansprüche Anwendung find...mehr

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§ 3 Der Miterbe / Literaturtipps

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / bb) Auswirkungen bei Anrechten der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

Rz. 39 Auf die Zusatzversorgungen des öffentlichen (und kirchlichen) Dienstes weist der Gesetzgeber durch die Verwendung des Begriffs der Versorgungspunkte in § 39 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG hin. Im Versorgungsausgleich werden diese Versorgungen aber nicht in der Weise ausgeglichen, dass die vom Ausgleichspflichtigen erworbenen Versorgungspunkte geteilt werden (was von der Rech...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / X. Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 281 Die Stundung des Pflichtteilsanspruchs regelt die Vorschrift des § 2331a BGB. Die Vorschrift wurde im Rahmen der Reform des Erb- und Verjährungsrechtes überarbeitet. Nach der gesetzlichen Stundungsvorschrift des § 2331a BGB besteht die Möglichkeit, den Pflichtteil zu stunden, wenn die sofortige Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs für den Erben eine "unbillige Härte" ...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / Literaturtipps

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Versorgungsausgleichsentscheidung wird bezogen auf das Ehezeitende grds. unmittelbar im Zusammenhang mit der Scheidung getroffen. Sie wird mit der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bzw. der Rechtskraft der Scheidung wirksam (§§ 224 Abs. 1, 148 FamFG). Wird schon eine Rente bezogen, wird diese vom folgenden Monat an entsprechend gekürzt. Das...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / I. Die elterliche Sorge im gesellschaftlichen Wandel

Rz. 1 Das BVerfG hat in seinen Entscheidungen durchgängig die "lebenswichtige Funktion der auf natürlichen und rechtlichen Bindungen beruhenden Familie [1] für die menschliche Gemeinschaft" hervorgehoben.[2] Dass die Familie ihren Kern in einer bestehenden Ehe hat, ist dabei nicht essentielle Voraussetzung. Diese Wertvorgabe korrespondiert mit dem internationalen Recht. In de...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / cc) Unverschuldetes Versagen der Eltern

Rz. 202 Auch bei einem unverschuldeten Versagen [720] der Eltern greift die Schutznorm des § 1666 BGB ein, was durch die Neufassung von § 1666 BGB noch klarer herausgestellt wurde. Typische Beispielsfälle – die Grenzen zur Vernachlässigung können teilweise fließend sein – sind etwa:mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / a) Grundsätze der Ermittlung der Beamtenversorgung im Hinblick auf den Versorgungsausgleich

Rz. 82 Die Beamtenversorgung errechnet sich nach der Formel Rz. 83 Der Ruhegehaltssatz richtet sich nach der Dienstzeit des Beamten. Für jedes Dienstjahr erwirbt er einen Ruhegehaltssatz von 1,79375 %. Das führt nach 40 Dienstjahren zu einer Versorgung von 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Diese Versorg...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Rechtsnatur der Sorgeerklärung

Rz. 48 Bei der Sorgeerklärung handelt es sich um eine höchstpersönliche, formbedürftige, bedingungsfeindliche und nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Entscheidung des Familiengerichts, sondern lediglich der Einhaltung des Formerfordernisses des § 1626d BGB, d.h. der öffentlichen Beurkundung. Beurkundende Stelle ist regelmäßig das...mehr

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§ 8 Wirkungsweisen und Nach... / III. Nachweis von Drogenkonsum regelmäßig über Blutuntersuchung

Rz. 34 Die von der Polizei getroffenen ersten Feststellungen sind nicht immer eindeutig.[49] So ist unter Umständen nicht auszuschließen, dass der Zustand der Pupillen, der als "verengt" beschrieben wird, und die leichte Rötung der Augenbindehäute ihre Ursache allein darin haben könnten, dass der Betroffene zum Untersuchungszeitpunkt aufgrund der auf einer Party verbrachten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Das BewG 1934 enthielt keine Begriffsbestimmung für unbebaute Grundstücke. § 53 BewG 1934 bestimmte lediglich, dass unbebaute Grundstücke mit dem gemeinen Wert zu bewerten sind. Welche Grundstücke als unbebaut anzusehen waren, ergab sich aus den Bestimmungen der §§ 33a und 45 BewDV a.F. über die Unterscheidung zwischen den bebauten und unbebauten Grundstü...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / IX. Vorbereitung auf die MPU und gezielter Einsatz der MPU

Rz. 104 Die MPU ist als "Idiotentest" verschrien. Ihre Durchführung und die abschließende Begutachtung sind legendenbehaftet. Die "Flucht" vor ihr ist einer der Hauptgründe für den "Führerscheintourismus". Obergutachtenstellen sind bundesweit erforderlich, weil dort strittige Fälle geklärt werden können; für die Stellen sind Qualitätsstandards festzulegen.[232] Die MPU ist g...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Allgemeines

Rz. 26 Während des Stillstands des Verfahrens kann auch durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien vor dem Gericht erfolgen. Nach § 251 ZPO muss jedoch die Anordnung nach dem Antrag der Parteien zweckmäßig seien. Sofern das Verfahren eilbedürftig ist, scheidet damit das Ruhen des Verfahrens grundsätzlich aus. Die Anordnung des Stillstandes erfolgt entweder formlos oder a...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / aa) Beratung und Unterstützung bei der Personensorge sowie Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 18 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 SGB VIII)

Rz. 23 § 18 Abs. 1 SGB VIII sieht kostenfreie Unterstützungsleistungen für alleinerziehende Elternteile sowohl bei der Ausübung der Personensorge als auch der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der von ihnen betreuten Kinder vor (Abs. 1 Nr. 1). Ferner ist eine Unterstützung bei der außergerichtlichen Umsetzung von eigenen Unterhaltsansprüchen nach § 1615l BGB vorgesehen...mehr