Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 83 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zivilrechtlich besteht während der Ehe zwischen den Ehegatten typischerweise eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs (> Splitting Rz 1). Gleichwohl bleiben ihre Vermögen beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe getrennt, werden also nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (§ 1363 BGB; > Eheliches Güt...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / II. Das Umgangsrecht der Großeltern nach den Vorstellungen des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber hatte bei Einführung des § 1685 BGB ausschließlich die Interessen des Kindes im Blick. So führte er in der Gesetzesbegründung als Hauptgrund für ein Umgangsrecht der Großeltern nach einem Wechsel der Hauptbetreuung des Kindes aus, "daß ein plötzlicher Wegfall aller Kontakte für das Kind schädlich sein könnte".[6] Von einem genuinen Recht der Großeltern auf Um...mehr

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FF 09/2017, Beschlussvergle... / 2 Anmerkung

Die Frage, ob ein durch feststellenden gerichtlichen Beschluss zustande gekommener Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zugleich entsprechend § 127a BGB die gesetzlich vorgeschriebene Form der notariellen Beurkundung ersetzt, war bislang in der Rechtsprechung und Literatur umstritten. Dies wird vor allem in familiengerichtlichen Verfahren bedeutsam, in denen sich die beteiligten...mehr

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zfs 09/2017, Langheid/Wandt (Hg.): Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, Bd. 2, §§ 100–216 VVG, C.H. Beck, 2. Aufl. 2016, 1.922 Seiten, 1.137 EUR (Gesamtwerk, 3 Bände), ISBN 978-3-406-67312-2

Band 2 der zweiten Auflage des dreibändigen Münchener Kommentars zum VVG liegt nun vor und die Kapitel wurden bei gleicher Verteilung vom Autorenteam der ersten Auflage übernommen. Im Zuge der neuen Aufteilung der Themen auf die einzelnen drei Bände wurde Band 2 erweitert. Darin enthalten ist der komplette 2. Teil des VVG mit den Kapiteln zu den einzelnen Versicherungszweige...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Aufsatzliteratur

Rn 171 a) Insolvenzmasse Bange, Die Veräußerung einer Arztpraxis im Rahmen eines (Liquidations-)Insolvenzplanverfahrens, ZInsO 2006, 362 ff.; Becker, Die Einbeziehung des Kundenstamms in die Insolvenzmasse, DZWIR 2001, 41; Bork, Massezugehörigkeit von Rückgabe und Entschädigungsansprüchen aus §§ 3 ff. VermG, ZIP 1991, 988; Cepl, Lizenzen in der Insolvenz des Lizenznehmers, NZ...mehr

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FF 09/2017, Ausweitung des Unterhalts-vorschusses

Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1.7.2017 in Kraft treten. Alleinerziehenden wird empfohlen, schon jetzt einen Antrag auf den erweiterten Unterhaltsvorschuss zu stellen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatli...mehr

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Sommer, SGB V § 64 Vereinba... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgsetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Sie regelte die Befugnis, eine Satzungsbestimmung zur Kostenerstattung einzuführen. Rz. 2 Durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenve...mehr

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Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / Literaturtipps

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Sauer, SGB II § 6a Zugelass... / 2.2 Ab 1.1.2005 zugelassene kommunale Träger

Rz. 18 Die Kommunalträger-Zulassungsverordnung (KomtrZV) v. 24.9.2004 (BGBl. I S. 2349) regelte aufgrund des § 6a Abs. 2 in der bis zum 10.8.2010 geltenden Fassung, welche kommunalen Träger, die an sich lediglich Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in dem in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bestimmten Umfang sind, auch als Träger der Leistung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zug...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Norm ist mehrfach geändert worden. Das Kostenrechtsänderungsgesetz v. 24.6.1994 (BGBl. I S. 1325, 1364) ergänzte § 63 Abs. 1 Satz 1 i. d. F. der Bekanntmachung v. 23.9.1975 (BGBl. I S. 2535), geändert durch Art. 20 des Gesetzes v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) dahin, dass nach dem Wort "sind" die Worte "den Beteiligten" eingefügt wurden. Eine weitere Änderung erfuhr ...mehr

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Jung, SGB VII § 95 Anpassun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 1 Satz 1 wurde durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) geändert. Mit Wirkung zum 1.8.2004 wurde durch das Gesetz zur Sicherung ...mehr

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zfs 8/2017, zfs 8/2017 / Reform der Fahrlehrerausbildung

Am 1.1.2018 tritt das Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 30.6.2017 in Kraft (BGBl I S. 2162). Mit diesem Gesetz wird auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine umfassende Reform des Fahrlehrerrechts vorgenommen. Ziel der Reform ist die Verbesserung der Fahrlehreraus- und Weite...mehr

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zfs 8/2017, Tierhalterhaftung / 1 Aus den Gründen:

[2] "… Am 15.9.2011 gegen 5.50 Uhr befuhr der Angestellte des Kl. M mit einem Kleinbus des Kl. eine Staatsstraße. Der Angestellte B befand sich als Beifahrer in dem Fahrzeug. Auf der Gegenfahrbahn standen zwei Fahrzeuge mit eingeschaltetem Licht. Eines dieser Fahrzeuge betätigte die Lichthupe, um den Fahrer des Kleinbusses zu warnen. Als M an den Fahrzeugen vorbeifuhr, sah e...mehr

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Sommer, SGB V § 113 Qualitä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt und mit dem SGB V zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurde Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 1.3 Umstrukturierung der Familienkassen für Angehörige des öffentlichen Dienstes

Rz. 2a Mit dem Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes[1] wird eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes eingeleitet.[2] Dazu wird die Kindergeldbearbeitung der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes nach Ablauf einer Ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das JStErgG 1996 wurde Abs. 9 angefügt. Durch das StEntlG 1999 v. 19.12.1998[1] wurde Abs. 9 mit Wirkung ab Vz 1999 als Folge der Abs...mehr

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FF 07/08/2017, Expertenkreis legt Abschlussbericht zur Reform des Abstammungsrechts vor

Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4.7.2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die zunehmende Vielfalt der ...mehr

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FF 07/08/2017, Honorare, Honorare

Gerd Uecker Nach der Reform ist vor der Reform. Die Diskussionen um die gesetzliche Vergütung sind mit der letzten Reform nicht abgebrochen. Die Arbeiten für eine weitere Reform haben begonnen. Für uns Familienrechtler hat dies eine ganz erhebliche Bedeutung. Die gesetzlichen Gebühren im Familienrecht sind nicht auskömmlich. Dies gilt insbesondere für Sorge- und Umgangsverfah...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / D. Zusammenfassung und Ausblick

Man ist versucht, die letzten 40 Jahre Ehegattenunterhalt mit den Worten "gut gemeint, aber nicht immer gut gemacht" zu umschreiben. Auch durch zahlreiche gesetzliche Reformen hat sich nichts an dem "Systemfehler" geändert, der in der Verkehrung des Regel-Ausnahme-Prinzips zwischen Eigenverantwortung einerseits und nahezu lückenlosen "Ausnahme"-Tatbeständen andererseits best...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Behandlung der Körperschaftsteuer

Rz. 591 [Autor/Stand] Bis zur Körperschaftsteuer-Reform 1977 wurde die nach dem jeweiligen körperschaftsteuerrechtlichen Einkommen veranlagte Körperschaftsteuer zur Ermittlung des Ertragshundertsatzes von dem jeweiligen Einkommen abgezogen (Abschn. 78 Abs. 1 Nr. 2c VStR 1977 und 1980). Rz. 592 [Autor/Stand] Ab 2001 wird diese Anweisung wegen des Übergangs vom Vollanrechnungsv...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / C. Reformvorschlag

Der DAV-Ausschuss Familienrecht hat eine Initiative zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts gestartet und einen Vorschlag[45] vorgelegt mit dem Ziel, ein einfacher strukturiertes, überschaubares und planbares Unterhaltsrecht zu schaffen. I. Bestandsaufnahme und Kritik Der Entwurf zeigt zunächst die Schwächen und Widersprüche im bisherigen Unterhaltsrecht auf. 1. Eigenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 17.6.2016(BR-Drucks. 320/16)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 9. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 18/8739 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Drucksachen 18/8045, 18/8345 – in beigefügter Fassung angenommen.mehr

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FF 07/08/2017, Zugewinnausg... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des BGH beweist einmal mehr, dass es sich bei § 1379 BGB um das juristische Kuckucksei der Güterrechtsnovelle handelt. Eigentlich hätte man nach fast achtjährigem Inkrafttreten der Reform gemutmaßt, dass Übergangsfälle mittlerweile obsolet geworden wären. Mitnichten! Die Entscheidung bestätigt die vom Verfasser[1] bereits frühzeitig vorausgesagte Endlosdauer vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Regelung auf gesetzlicher Grundlage realisiert

Rz. 4 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber will mit der durch das ErbStRG [2] eingeführten Fassung der §§ 199 ff. BewG den mit Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[3] geforderten Ansatz des gemeinen Werts für alle Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs auch bei den betrieblichen Vermögen realisieren. Dabei steht § 199 BewG in unmittelbarem Zusammenhang m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Empfehlungen der Ausschüsse v. 11.4.2016(BR-Drucks. 119/1/16)

35. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werden müssen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Unterrichtung durch die Bundesregierung – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 4.5.2016(BT-Drucks. 18/8345)

30. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werden müss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Rz. 236 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat mit der durch das ErbStRG [2] geänderten Fassung des § 11 Abs. 2 BewG sowie der eingeführten Neufassung der §§ 199 ff. BewG den mit Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[3] geforderten Ansatz des gemeinen Werts für alle Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs auch bei den betrieblichen Vermögen realisiert. D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 11 Wertpapiere und Anteile

Schrifttum: Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen (IDW Praxishinweis 1/2014), Wpg. 2014, 463; Balz/Bordemann/Rullkötter, Kapitalisierungszins und Unternehmenswerte – ein Vergleich des vereinfachten Ertragswertverfahrens mit dem Ertragswertverfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Stellungnahme des Bundesrates v. 22.4.2016(BR-Drucks. 119/16 [B])

30. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werden müssen.mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / 6

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Amtlicher Börsenhandel, regulierter Markt, Freiverkehr

Rz. 41 [Autor/Stand] Börsen sind Handelssysteme, in denen Angebot und Nachfrage in börsenmäßig handelbaren Wirtschaftsgütern oder Rechten mit dem Ziel zusammengeführt werden, Vertragsabschlüsse unter mehreren Marktteilnehmern innerhalb des Systems zu ermöglichen. Die Errichtung einer Börse muss die zuständige oberste Landesbehörde genehmigen, §§ 1 und 4 BörsG [2], s. auch unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Bericht der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 19.4.2001(Beilage zu Finanz-Rundschau 11/2001)

D. Außensteuerrecht I. Einführung 1. Zielsetzung des Außensteuerrechts Innerhalb der Reform der Unternehmensbesteuerung kommt der Fortentwicklung des Außensteuerrechts eine wichtige Aufgabe zu. Das Ziel ist ein Doppeltes. Die äußeren Grenzen des deutschen Steuerzugriffs müssen so festgelegt werden, dass die wachsende weltwirtschaftliche Verflechtung Deutschlands und seine Einbi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gesetzestechnische Systematik erscheint problematisch

Rz. 170 [Autor/Stand] Die bereits mit dem ErbStRG [2] getroffene Entscheidung des Gesetzgebers, die Bewertung der betrieblichen Vermögen nicht in einem eigenen Abschnitt des Bewertungsgesetzes – wie dies beispielsweise beim Grundvermögen erfolgt ist – zu regeln, sondern weit gehend die bisher bekannten Vorschriften zu überarbeiten, hat systematisch weder zur Übersichtlichkeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelung in einer Rechtsverordnung vorgesehen

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bewertung des betrieblichen Vermögens sollte zunächst in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Dazu hatte die Bundesregierung am 8.2.2008 einen Diskussionsentwurf für eine Verordnung zur Durchführung des § 11 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung) vorgelegt. Diese Verordnung sollte die Anwendung eines vere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung

Rz. 264 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat mit der durch das ErbStRG [2] geänderten Fassung des § 11 Abs. 2 BewG sowie der eingeführten Neufassung der §§ 199 ff. BewG den mit Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[3] geforderten Ansatz des gemeinen Werts für alle Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs auch bei den betrieblichen Vermögen realisiert. R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 8.6.2016(BT-Drucks. 18/8739)

Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 2. § 10 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: "Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte sind in entsprechender Anwendung der Vors...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig und hat teilweise Erfolg. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist auf insgesamt 32.042,70 EUR zu erhöhen, da sich der Teilwert für den Verfahrensgegenstand Scheidung unter Ansatz des von der Antragstellerin selbst bewohnten Eigenheims nach Abzug der mit der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abkehr von der Vorgabe einer Methode

Rz. 240 [Autor/Stand] Mit dem ErbStRG [2] hat sich der Gesetzgeber von der bisherigen Konzeption eines grundsätzlich vorgesehenen Bewertungsverfahrens gelöst. Somit ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht mehr die bisher gesetzlich angeordnete Übernahme der Steuerbilanzwerte als Bemessungsgrundlage und bei Anteile...mehr

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FF 07/08/2017, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag in Essen

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 25.5.2017 Wer zahlt die Zeche – betreuen und trotzdem zahlen? Nach der Scheidung versorgt die Mutter das Kind, der Mann bezahlt den Unterhalt. Dieses Gesellschaftsbild, das die alte Bundesrepublik lange prägte und in der ehemaligen DDR so nie etabliert war, hat sich stark verändert. Heute beteilige...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / 2

Die Rechtslage im Familienrecht wurde durch das 1. EheRG zum 1.7.1977 grundlegend umgestaltet. Seitdem ist viel geschehen; das Gesetz hat weitere Reformen erfahren, die Rechtsprechung hat sich weiterentwickelt. Der nachfolgende Beitrag versucht, die wesentlichen Entwicklungen nachzuzeichnen und vor dem Hintergrund einer aktuellen Reforminitiative zum nachehelichen Ehegattenu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

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zfs 6/2017 / Reform der Vermögensabschöpfung

Am 1.7.2017 tritt das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögenabschöpfung v. 13.4.2017 in Kraft (BGBl I. S. 872). Mit dem Gesetz wird das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vollständig neu geordnet. Der Begriff des "Verfalls" wird in Anlehnung an den im EU-Recht üblichen Terminus ("confiscation") durch den Begriff der "Einziehung" (von Taterträgen) ersetz...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / II. Reformen

1. 1977 Durch das 1. EheRG [4] wurde mit Wirkung zum 1.7.1977 das Verschuldensprinzip abgeschafft und das Zerrüttungsprinzip im Scheidungsrecht eingeführt. Nunmehr konnte eine Ehe auch unabhängig von einem Verschulden immer dann geschieden werden, wenn sie gescheitert war. Neu eingeführt wurde ein – ebenfalls verschuldensunabhängiges – nacheheliches Unterhaltsrecht. Angeknüpft...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 2

Die Rechtslage im Familienrecht wurde durch das 1. EheRG zum 1.7.1977 grundlegend umgestaltet. Seitdem ist viel geschehen; das Gesetz hat weitere Reformen erfahren, die Rechtsprechung hat sich weiterentwickelt. Der nachfolgende Beitrag versucht, die wesentlichen Entwicklungen nachzuzeichnen und vor dem Hintergrund einer aktuellen Reform-Initiative zum nachehelichen Ehegatten...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 1. 1977

Durch das 1. EheRG [4] wurde mit Wirkung zum 1.7.1977 das Verschuldensprinzip abgeschafft und das Zerrüttungsprinzip im Scheidungsrecht eingeführt. Nunmehr konnte eine Ehe auch unabhängig von einem Verschulden immer dann geschieden werden, wenn sie gescheitert war. Neu eingeführt wurde ein – ebenfalls verschuldensunabhängiges – nacheheliches Unterhaltsrecht. Angeknüpft wurde ...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 5. 2013

Zum 1.3.2013 wurde die Vorschrift des § 1578b BGB geändert.[23] Durch die gesonderte Erwähnung der Ehedauer in der Neufassung von Abs. 1 S. 2 der Vorschrift ist allerdings kein Systemwechsel dahin eingetreten, dass nunmehr (wie früher) schematisch ab einer bestimmten Ehedauer eine Anwendung der Beschränkungsmöglichkeiten ausscheiden müsste. Vielmehr wurde lediglich eine Klar...mehr

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zfs 6/2017, Verträge zu Las... / B. Rechtsprechung des BGH

Die ZPO-Reform 2002 hat dazu geführt, dass auch gegen Berufungsurteile der Landgerichte die Revision möglich ist ( § 542 Abs. 1 ZPO). Seit dieser Zeit hat sich der 6. Zivilsenat des BGH in einer unübersehbaren Zahl von Entscheidungen mit der Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen befasst. Allein zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten sind mehr als 50 Urteile ergangen. I...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Alfredson ua, Applying International Financial Reporting Standards, Third Edition, Milton/Australien 2012; Andrejewsky, Bilanzierung der Zusammenschlüsse von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung als rein rechtliche Umgestaltung, BB 2005, S. 1436 ff.; Baecker/Gleißner/Hommel, Unternehmensbewertung Grundlage rationaler M&A-Entscheidungen? – Eine Auswahl zwölf wesentlicher ...mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / IV. Ordnungswidrigkeiten nach dem FPersG

Im selbstständigen Verfahren werden die Ordnungswidrigkeiten des Betroffenen implizit mitgeprüft.[6] Daher ist es notwendig, die zum Vorwurf gemachten Ordnungswidrigkeiten gegen den/die Betroffenen zu erörtern. Das Fahrpersonalgesetz sanktioniert u.a. Lenkzeitüberschreitungen oder Ruhezeitverkürzungen. Wer als Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Art. 6 Abs. 1 S. 1, Ab...mehr

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zfs 6/2017, Entziehung der ... / 3 Anmerkung:

Für die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 StVG kommt es nach BVerwG damit ausschließlich auf den tatsächlichen Kenntnisstand der Fahrerlaubnisbehörde an. Das Risiko einer späteren Kenntniserlangung liegt beim Fahrerlaubnisinhaber. Das BVerwG geht dabei maßgeblich davon aus, dass der Gesetzgeber mit der Reform des Punktesystems 2014 die Warn- und Erziehungsfunktion...mehr