Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / d) Unterhaltsberechtigung des Ausgleichsberechtigten bei ungekürzter Rente

Rz. 32 Weitere Voraussetzung für die Anpassung wegen Unterhalts ist, dass der Ausgleichspflichtige dem Ausgleichsberechtigten unterhaltspflichtig ist. Auf welchem Unterhaltstatbestand die Verpflichtung beruht, ist gleichgültig.[25] In Betracht kommen v.a. die §§ 1569 ff. BGB. Hat der/die Ausgleichspflichtige den/die Ausgleichsberechtigte/n aber wieder geheiratet, können das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden

Rz. 71 [Autor/Stand] Nach dem Fortschreibungsgesetz v. 10.3.1949 und dem hierzu ergangenen Erlass v. 5.9.1949 behielten Grundstücke mit total zerstörten Gebäuden oder infolge von Kriegssachschäden nicht mehr benutzbaren Gebäuden (sog. Trümmergrundstücke) weiterhin ihre Eigenschaft als bebaute Grundstücke. Diese Sonderregelung für kriegszerstörte Grundstücke wurde durch § 72 ...mehr

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zfs 1/2017, Beckmann/Matusche-Beckmann: Versicherungsrechts-Handbuch, C.H. Beck, 3. Auflage 2015, 3.360 Seiten, 219 EUR, ISBN 978-3-406-66257-7

Die dritte Auflage des Versicherungsrechts-Handbuchs ist rund sechs Jahre nach der zweiten Auflage erschienen. Die Vorauflage, herausgegeben kurz nach der VVG-Reform, befasste sich mit dem neuen VVG noch als "Neuland". Jetzt konnte die in der Zwischenzeit ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung ebenso wie die neuen Fragestellungen rund um das neue VVG umfangreich berücks...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / E. Die Vorgeschichte des neuen Versorgungsausgleichsrechts

Rz. 13 Den Versorgungsausgleich gibt es im deutschen Recht seit dem 1.7.1977; er wurde durch das Erste Eherechtsreformgesetz[4] eingeführt und hatte damals in keiner anderen Rechtsordnung eine Entsprechung. Mittlerweile hat dieses Rechtsinstitut aber Parallelen in anderen Rechtsordnungen gefunden.[5] So kennen nun jedenfalls auch das niederländische, das schweizerische, das ...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / V. Anhörungen in Versorgungsausgleichssachen

Rz. 144 § 221 Abs. 1 FamFG nimmt die vorher in § 222 FamFG a.F. und im alten Recht in § 53b Abs. 1 FGG a.F. enthaltene Regelung auf und bestimmt, dass das Gericht die Versorgungsausgleichssache mit den Ehegatten in einem Termin erörtern soll. Der Erörterung kommt nach der Reform des materiellen Versorgungsausgleichsrechts eine ganz erhebliche Bedeutung zu. Waren früher die A...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / I. Verwaltungsprozess im Wandel

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG) vom 20.12.2001,[1] das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist, wurden zahlreiche Änderungen der VwGO vorgenommen. Im Wesentlichen geht es um Korrekturen im Rechtsmittelrecht und um Klarstellungen zu bisher streitig diskutierten Rechtsfragen.[2] Genannt sei hier insbesondere die Absc...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / bb) Sonstige Gründe für die Aufhebung der gemeinsamen Sorge

Rz. 253 Die gemeinsame elterliche Sorge kann im Verfahren nach § 1671 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB auch dann nicht aufrechterhalten bleiben, wenn sich ein Elternteil als zur Pflege und Erziehung des Kindes ungeeignet erwiesen hat. Hiervon erfasst werden:mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / 1. Keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken

Rz. 10 Grundsätzlich unterliegt die Möglichkeit der Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens einer MPU – nicht zuletzt mit Blick auf die auf dem Spiel stehenden Rechts- und Schutzgüter – keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.[10] Allerdings ist bei seiner Anordnung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Das Hilfsmittel der medizinisch-psychologischen Beguta...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / VI. Erheblichkeit des Verkehrsverstoßes

Rz. 39 Nur ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht rechtfertigt eine Fahrtenbuchauflage.[97] Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt.[98] Ein Rechtssatz, dass bei einem ers...mehr

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§ 13 Punktsystem in der ab ... / III. Bekanntwerden der Verkehrsbehörde – Verschärfung des Tattagprinzips: Zulässigkeit und Grenzen

Rz. 28 Neuregelung zum 5.12.2014 nur eine Klarstellung, die bei Inkrafttreten des neuen Punktsystems schon bestanden hat? Wie oben dargestellt, ist für die Maßnahmen nach dem Punktsystem der Punktestand maßgeblich, der sich nach den der Behörde im Zeitpunkt des Treffens der Maßnahme bekannten Zuwiderhandlungen ergibt. Verwarnt die Behörde einen Führerscheininhaber beim Stand ...mehr

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§ 8 Wirkungsweisen und Nach... / II. Standardisierte polizeiliche Feststellungen im Straßenverkehr

Rz. 27 Mittlerweile sind – nicht zuletzt durch Schulungsprogramme für Polizeibeamte – wesentliche Fortschritte erreicht worden. Hierzu gehören z.B. die Maßnahmen zur Verbesserung der Verdachtsgewinnung und Beweisführung bei Drogen- und Medikamentenbeeinflussung.[44] Seit September 1997 steht das von der Bundesanstalt für Straßenwesen initiierte Schulungsprogramm "Drogenerken...mehr

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zfs 1/2017, Fahreignungs-Be... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das für die Prüfung des Senats maßgebliche Beschwerdevorbringen zeigt keine Gründe auf, aus denen die angegriffene Entscheidung abzuändern oder aufzuheben wäre (vgl. § 146 Abs. 4 S. 3 und 6 VwGO)." Der ASt. wendet sich gegen die nach § 4 Abs. 9 StVG sofort vollziehbare Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Das VG hat die auf § 80 Abs. 5 S. 1 Alt....mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Eigene Kosten des Umgangsberechtigten – Kostentragungspflicht

Rz. 137 Der Umgangsberechtigte hat grundsätzlich die aus Anlass des Umgangs für sich selbst entstehenden Kosten aufzubringen. Das betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrten zum Kind, dessen Abholung, eigene Übernachtungskosten, Verpflegungsaufwand sowie die Kosten für Unternehmungen mit dem Kind.[517] Auch für die Rückverbringung des Kindes nach Ausübung des Umgangskon...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / VI. Kostenbeteiligung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 140 Eine Kostenbeteiligung [474] nach Inanspruchnahme von Leistungen nach dem KJHG[475] kann nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung erfolgen.[476] Die Leistung muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.[477] Das zum 1.10.2005 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK)[478] führte insoweit zu grundlegen...mehr

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FF 1/2017, Keine Abänderung... / 2 Anmerkung

1. Ein zentrales Ziel des KindRG vom 16.12.1997[1] war die Verbesserung der Rechte der Kinder sowie die Förderung des Kindeswohls auf bestmögliche Art und Weise.[2] Dieser Zielsetzung stand der zum damaligen Zeitpunkt noch geltende Wortlaut des § 1696 BGB entgegen. Danach konnten Vormundschafts- und Familiengerichte ihre Anordnungen zur elterlichen Sorge jederzeit ändern, we...mehr

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FF 12/2016, Unterhaltsrechtsreform: Praxistest bestanden – Blick nach vorn!

Dr. Birgit Grundmann Dr. Martin Menne FF/Schnitzler: Liebe Frau Dr. Grundmann, lieber Herr Dr. Menne, herzlichen Dank dafür, dass Sie sich zu einem Interview bereitfinden. In den Jahren von 2004 bis 2008 haben Sie beide die Unterhaltsrechtsreform 2008 im Bundesministerium der Justiz ganz maßgeblich mitgestaltet. Wer hatte seinerzeit überhaupt die Idee, das Unterhaltsrecht in w...mehr

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FF 12/2016, DJT: Forderung nach Reformen im Familienrecht

Vom 13. bis 16.9.2016 fand der 71. Deutsche Juristentag in Essen statt. Die erstmals seit acht Jahren wieder gebildete familienrechtliche Abteilung unter Vorsitz von Prof. Dr. Nina Dethloff, Universität Bonn, befasste sich mit den Fragen der rechtlichen, biologischen und sozialen Elternschaft und den Herausforderungen des Rechts durch moderne Familienformen. Nachfolgend werd...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / A. Bewertungsebene

Auf der Bewertungsebene hat die Reform im Wesentlichen zwei Neuerungen gebracht, den rückwirkend für Erwerbe beginnend ab dem 1.1.2016 für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff BewG anzuwendenden Kapitalisierungsfaktor von 13,75 (§§ 203 Abs. 1, 205 Abs. 11 BewG) sowie eine Vervielfältigung der notwendigen Identifikationen und Bewertungen von Vermögenswerten. I....mehr

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zerb 12/2016, "Verschonungs... / a) Grundsätzliches

Über die Frage, ob bzw. in welchem Umfang besondere gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen, beispielsweise Entnahmebeschränkungen oder Vinkulierungsklauseln, auf die Bestimmung des gemeinen Werts (§ 9 BewG) von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen durchschlagen, wird seit langem diskutiert. Nach der einschlägigen BFH-Rechtsprechung kam und kommt eine Berücksichtigung dera...mehr

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FoVo 12/2016, Nutzen Sie di... / 3 Der Praxistipp

GV als Dienstleister ist gefragt Die Entscheidung bestätigt einmal mehr die tägliche Erfahrung von Gläubigern und ihren Bevollmächtigten. Der GV zeigt sich nicht als Dienstleister, sondern als Hindernis auf dem Weg zu einer effektiven Vollstreckung. Der Aufwand, der mit der Beantwortung unbegründeter Monierungen und hierauf bezogener Erinnerungsverfahren verbunden ist, lässt ...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / bb) (Teil-)Erlass

Unter der allgemeinen Voraussetzung, dass keine Weitergabeverpflichtung besteht (§ 28 a Abs. 1 S. 2, 3 ErbStG), ist dem Erwerber – ohne Ermessensspielraum – die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen. Welche Vermögenswerte zum verfügbar...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Das Verfahren betrifft die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge. Die Rechtsbeschwerdeführer sind die Eltern des betroffenen Kindes, ihres 2008 geborenen Sohnes David, und seiner 2004 geborenen Schwester. [2] Den Eltern wurde wegen bei ihnen bestehender intellektueller Minderbegabungen und daraus resultierender kognitiver und sozialer Defizite seit 2007 Hilfe zur ...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / cc) Alternative Bedingungen

Ohne Ermessenspielraum ist der Verwaltungsakt über den Erlass nach § 28 a Abs. 4 S. 3 ErbStG ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn eine der Bedingungen nach § 28 a Abs. 4 Nr. 1–3 ErbStG eintritt. Dabei trifft den Erwerber die Mitteilungspflicht nach § 28 a Abs. 5 ErbStG. Während die Einhaltung der Bedingungen nach § 28 a Abs. 4 Nr. 1 und 2 ErbStG dem Verschonungskonzept in...mehr

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FoVo 12/2016, Pfändung der Ansprüche eines Subunternehmers

Subunternehmer als Werkunternehmer Im Rahmen der arbeitsteiligen Wirtschaft führt der Auftragnehmer eines Werkvertrags häufig nicht alle Leistungen persönlich aus, sondern beauftragt Subunternehmer. Er fungiert dann als Generalunternehmer. Dies ist in der aktuellen Situation insbesondere das Modell von Bauträgern, die über keine eigenen Baufachkräfte verfügen, sondern sich di...mehr

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FoVo 12/2016, Endlich: Gege... / 3 Der Praxistipp

Die Bedeutung der Entscheidung Die Entscheidung betrifft zunächst § 802d in der bis zum Inkrafttreten des "Reparaturgesetzes" zur Reform der Sachaufklärung (BGBl I, 2016, 2591) geltenden Fassung. Die gesetzliche Neuregelung bringt wohl die vom BGH geforderte gesetzliche Einschränkung der Dispositionsbefugnis des Gläubigers. Hinweis Dass der BGH diese als dem Vollstreckungsrech...mehr

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zerb 12/2016, "Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen: Den Vorhang zu und alle Fragen offen."

So hätte Berthold Brecht[1] vielleicht die aktuelle Lage des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG 2016) kommentiert. Denn der Schlusssatz seines Stücks, Der gute Mensch von Sezuan[2] lautet: "Verehrtes Publikum, los, such dir selbst den Schluss! Es muss ein guter da sein, muss, muss, muss!" Nicht ausgeschlossen, dass auch die Verfassungsrichter im Dezember...mehr

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FF 12/2016, Ehen vor Gericht

Eva Becker So hieß in den 70er-Jahren des letzten Jahrtausends eine der ersten Justizreihen im öffentlichen-rechtlichen Fernsehen. Die Sendung gibt es nicht mehr. Ehen vor Gericht gibt es immer noch und das liegt daran, dass eine Ehe in Deutschland nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden kann (§ 1564 BGB). Einige europäische Nachbarn haben sich inzwischen entschi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1 Allgemein

Rz. 161a Rechtslage ab 1.1.2018: Das Gesetz zur Reform des Investmentsteuerrechts (InvStRefG) vom 19.7.2016[1] führt zum 1.1.2018 für Publikums-Investmentfonds ein neues intransparentes Besteuerungssystem ein.[2] Das neue System beruht auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Das bisherige semitransparente Besteuerungssystem wird nur noch für Spe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.8 Investmenterträge, S. 1 Nr. 5 (ab 2018)

Rz. 66a Rechtslage ab 1.1.2018: Durch das Gesetz zur Reform des Investmentsteuerrechts (InvStRefG) v. 19.7.2016[1] werden zum 1.1.2018 Erträge aus Investmentfonds nach § 16 InvStG i. V. m. § 2 Abs. 13 InvStG als eigenständige Ertragsart in § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingefügt. In § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG wird daher notwendigerweise ein neuer eigenständiger Tatbestand für diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG aufgezählt sind; hier nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen auch nicht dem Steuerabzug. Rz. 1a Durch Gesetz v. 25.7.1988 [1] wurde eine "kleine KapESt" auf alle übrigen Kapitalerträge, insbesondere Zinserträge nach § 20 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.2 Interbankenbefreiung (S. 2)

Rz. 169 § 43 Abs. 2 S. 2 EStG verbietet den KapESt-Abzug, was jedoch nichts daran ändert, dass die Kapitalerträge beim Gläubiger zu den stpfl. Einnahmen gehören. Rz. 170 Das bisher in Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b S. 4 enthaltene Bankenprivileg wird auf alle im Rahmen des UntStReformG 2008 eingeführten KapESt-Tatbestände (Rz. 176) ausgeweitet. Der KapESt-Abzug ist nicht vorzune...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.15 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, von Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Veräußerung von Investmentanteilen (ab 2018) (S. 1 Nr. 9)

Rz. 99 Nr. 9 berücksichtigt die durch das G. v. 14.8.2007[1] neu in § 20 Abs. 2 EStG hinzugekommenen Kapitalerträge. Die Veräußerung von Anteilen an in- oder ausländischen Körperschaften i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 (z. B. Aktien oder GmbH-Anteilen) sowie von Genussrechten, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös verbunden ist, und von ähnlichen Betei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Regelungen zur KapESt in den §§ 43–45e EStG bilden einen Unterabschnitt im Abschnitt "Steuererhebung" (§§ 36–47 EStG). § 43 EStG enthält die Vorschriften über den Steuerabzug vom Kapitalertrag in Form einer abschließenden Aufzählung der Steuerabzugstatbestände. Von den in § 43 EStG im Einzelnen genannten inländischen und in den Fällen der Nr. 5 (ab 2018), Nr. 6, Nr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 § 43 Abs. 1 EStG zählt die einzelnen Kapitalerträge abschließend auf, bei denen die ESt bzw. KSt durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben wird. Nur die in der Vorschrift ausdrücklich genannten Kapitalerträge unterliegen dem Steuerabzug; dies i. d. R. auch nur dann, wenn es sich dabei um inländische Kapitalerträge handelt (zum Begriff "inländische" Kapitalerträge vgl. Rz....mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 9. Auskunftsrechte des Nachlasspflegers

Rz. 636 Wenn der Nachlasspfleger die Interessen der unbekannten Erben als Gesellschafter eines Unternehmens wahrnimmt, ist fraglich, welche Auskunftsansprüche ihm gegen die jeweilige Gesellschaft bzw. gegenüber den anderen Gesellschaftern zustehen. Will der Nachlasspfleger beispielsweise abschätzen können, ob dem Erben die Steuerbegünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG bei der...mehr

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§ 23 Verfahrenspflegschaft / B. Allgemeines

Rz. 2 Mit der Einführung des FamFG wurde das Rechtsinstitut der Verfahrenspflegschaft Gegenstand weitreichender juristischer Diskussionen. Dabei ist die Verfahrenspflegschaft jedenfalls in Betreuungsverfahren völlig unstreitig. Streit besteht lediglich hinsichtlich der Bestellung eines Verfahrenspflegers für bestimmte Pflegschaftsgeschäfte, insbesondere im Rahmen betreuungsg...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / h) Erbfälle zwischen dem 1.7.1998 und 28.5.2009

Rz. 111 Mit Wirkung vom 1.7.1998 wurden die Vorschriften über das Recht der Legitimation und der Ehelicherklärung nichtehelicher Kinder durch das KindRG aufgehoben.[55] Infolgedessen ist für die vor dem 1.7.1949 geborenen und seit dem 1.4.1998 erbrechtlich noch nicht mit ehelichen Abkömmlingen gleichgestellten, nichtehelichen Kinder die Möglichkeit weggefallen, aufgrund Ehel...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 43. Sozialhilfe

Rz. 485 Der Nachlasspfleger hat zu beachten, dass der Erbe gemäß § 102 SGB XII mit dem Nachlass gegenüber dem Sozialhilfeträger für etwaige Ersatzansprüche rechtmäßig bewilligter Sozialhilfeleistungen (vgl. § 8 SGB XII) haftet.[372] Eine Ausnahme gilt nur für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 ff. SGB II (vgl. Rdn 276). Einschränkungen ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.8.1 Keine Steuerabgrenzung für außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 45 Für die Abgrenzung von latenten Steuern nach § 274 HGB ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Unterschied zwischen dem handelsrechtlichen Bilanzansatz und dem steuerlichen auf einer zeitlichen, quasi-permanenten oder permanenten Differenz beruht. Zeitliche und quasi-permanente Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und Steuerbilanz gleichen sich in der Totalperi...mehr

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FoVo 11/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung ist beschlossen und tritt in Kraft

Die wichtigsten Änderungen Reform der Sachaufklärung: Es hakt noch! Am 1.1.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in Kraft getreten. Es handelt sich nach der Reform der Kontopfändung im Jahr 2010 um die letzte große Reform des Vollstreckungsrechts. Dass es ungeachtet der damit erzielten Fortschritte noch an einigen Stellen hakt, sieht jeder Praktiker Tag für Tag. Der Gesetzgeb...mehr

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zfs 11/2016, Kloth: Private Unfallversicherung, Verlag C.H. Beck, 2. Aufl. 2014, 535 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-406-64415-3

Bereits mit seiner ersten Auflage, erschienen kurz nach der VVG-Reform, konnte Andreas Kloth mit seiner Darstellung der privaten Unfallversicherung ein beachtetes Praxiswerk vorlegen. Sechs Jahre danach und kurz nach der Veröffentlichung der Musterbedingungen AUB 2014 ist die zweite Auflage des Werks erschienen. Auch diese zweite Auflage ist als systematisch aufgebautes Prax...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / b) Grundsätzlich verschuldensunabhängiger Unterhaltsanspruch

Das nacheheliche Unterhaltsrecht war, wie die Bestimmung zeigt, von seinen Voraussetzungen her grundsätzlich verschuldensunabhängig ausgestaltet. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Ehe sich "in einem gewissen Rahmen wieder zu einem Versorgungsinstitut [entwickelt] und damit in den Beziehungen zwischen den Ehegatten materielle Motive in den Vordergrund rücken."[28] Un...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / Einführung

Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG)[1] normierte erstmalig in Art. 50 Nr. 28 mit Wirkung vom 1.9.2009 die Umgangspflegschaft, die vorher in der Rechtsprechung entwickelt worden ist.[2] Dieses Gesetz erweiterte die Vorschrift des § 1684 Abs. 3 BGB um die Sätze 3 bis 6. Dadurch wurde die Mö...mehr

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zerb 11/2016, Erbersatzsteu... / 1

Die (deutsche) Familienstiftung hat in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Renaissance erlebt. Anlass für die Gründung vieler Familienstiftungen war (neben allgemeinen Überlegungen der Nachfolgeplanung und Vermögenssicherung) sicherlich auch die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Derzeit kann unternehmerisches Vermögen (unabhängig von der Höhe des Vermögens)...mehr

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zfs 11/2016, Zurechnung arg... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… II. 1. Im Ausgangspunkt ist die Bekl. zu 2) den Kl. gem. § 437 Nr. 3 i.V.m. §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, da die nicht standsichere Mauer einen Sachmangel darstellt. Das auf die Lieferung der mangelhaften Sache bezogene Verschulden wird gem. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet. Diese Vermutung ist nicht entkräftet. Die Bekl. zu 2) hatte nach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / Fundstellensynopse

Mit der Lieferung 80 (November 2016) ist die Kommentierung des § 14 AStG vollständig neu bearbeitet worden. Dadurch haben sich die Inhalte früherer Randzahlen und der neuen Randzahlen teilweise stark gegeneinander verschoben. Die nachstehende Synopse ermöglicht es, Erläuterungen aus der Altkommentierung – soweit noch vorhanden und nicht mehr unter der alten Randzahl abgedruc...mehr

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zfs 11/2016, Kein Verlust d... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. … 2. Die Beurteilung des Beschwerdegerichts hält rechtlicher Nachprüfung nur im Ergebnis stand." [10] a) Das Ablehnungsgesuch ist zulässig. Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts ist die Bekl. nicht nach § 43 ZPO gehindert, ihr Ablehnungsgesuch auf den in der mündlichen Verhandlung gegebenen Hinweis des Richters zu stützen. [11] aa) Die Frage, ob eine Prozes...mehr

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FF 11/2016, Illoyale Vermög... / I. Auskunft zum Trennungszeitpunkt und Darlegungslast

Für die anwaltliche Praxis ist der mit der Güterrechtsnovelle neu geschaffene Auskunftsanspruch zum Trennungszeitpunkt (§ 1379 Abs. 2 BGB) von großer Bedeutung. Zwar lassen sich viele Details der mit "heißer Nadel gestrickten" Gesetzesfassung zu diesem Auskunftsanspruch kritisieren.[1] Vor allen Dingen die notwendige taggenaue Bestimmung des Stichtages[2] gibt immer wieder An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 8 AStG

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433) wird wie folgt geändert: 8. § 14 wird wie folgt geändert:mehr

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FF 11/2016, Eintragung eine... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung des BGH befasst sich erneut mit der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft und einer im Ausland rechtlich anerkannten Co-Mutterschaft. Dieses Thema hatte den BGH zuletzt Ende des Jahres 2014 im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft beschäftigt.[1] Rechtlicher Aufhänger war auch in diesem Fall die standesamtliche Eintragung einer Auslandsgeburt in da...mehr