Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 524 Gem. § 37 Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Schmälerung des Arbeitsentgeltes nur insoweit zu befreien, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers regelmäßig Betriebsratsaufgaben in einem solchen Umfang ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 996 Nach § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf jede außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes der Zustimmung des Betriebsrates. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen, kann ein Zustimmungsverfahren grds. nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleite...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Bedeutung der Genossenschaft

Rz. 728 Das Genossenschaftswesen hat in Deutschland eine rd. 150-jährige Tradition und reicht weit in das 19. Jahrhundert zurück. Durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des GenG v. 14.8.2006 (BGBl I v. 18.8.2006, S. 1911 ff.) erhielt das GenG eine grundlegende Reform (vgl. Geschwandtner, in: Dombeck/Geschwandtner/Rohde/Stüber, 2023, ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Betriebsbegriff

Rz. 84 Nach dem Wortlaut des § 23 Abs. 1 S. 2 und 3 KSchG kommt es auf die Arbeitnehmerzahl in dem Betrieb an, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. § 23 Abs. 1 KSchG enthält ebenso wie das gesamte KSchG keine eigenständige Definition des Betriebsbegriffes. Es gilt daher im Wesentlichen der allgemeine Betriebsbegriff des § 1 BetrVG (BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 427/16, Rn 15; ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Betriebsstilllegung

Rz. 659 Wie sich aus § 15 Abs. 4 KSchG ergibt, stellt die Betriebs- oder Teilbetriebsstilllegung ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung dar (BAG v. 14.3.2013 – 8 AZR 153/12, Rn 25; BAG v. 26.5.2011 – 8 AZR 37/10, Rn 25, BAG v. EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125). Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstilllegung ist aber nur dann durch dringend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 166 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Liquidationswert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ErbStB 2011, 317; Bruschke, Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Bedeutung der GmbH (und UG)

Rz. 145 Die GmbH ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Rechtsform, sei es als reine GmbH oder als Komplementärin der GmbH & Co. KG. Existierten Anfang 1990 lediglich rund 300.000 GmbH, so gibt es heute über 1,4 Mio. Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH (vgl. Bayer/Lieder/Hoffmann, GmbHR 2022, 777 ff., 779), für die mindestens ein oder mehrere (Fremd-)Geschäfts...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 38 Grundsätzlich sind für Arbeitszeiten weiblicher Beschäftigter die gleichen Regelungen maßgebend wie für männliche, im Wesentlichen also das ArbZG (vgl. oben Rdn 8 ff.). Dies ist der Fall, seitdem 1994 das ArbZG die AZO ersetzt hat, die noch unterschiedliche Arbeitszeitregelungen enthielt, so z.B. das Nachtarbeitsverbot für Frauen. Gemäß der EU-RL zur Verwirklichung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / I. Grundsätzliches

Rz. 47 [Autor/Stand] Das BayGrStG zielt auf eine unbürokratische und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer B ab.[2] Mit diesem Gesetz sollen im Sinne der Verständlichkeit und zur Förderung der Akzeptanz der Regelungen sowohl Fragen der von der Steuerverwaltung ermittelten Bemessungsgrundlage als auch des kommunalen Besteuerungsverfahrens geregelt und in einem Gesetz geb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ii) Gleichbehandlung und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 878 Der Arbeitgeber muss bei der Aufstellung einer Ordnung für den Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (s. Langohr-Plato, AuR 2006, 144 ff.), hierzu zählt auch eine betriebliche Witwen- oder Witwerversorgung (BAG v. 19.11.2002, NZA 2003, 380). Der Ausschluss einer Gruppe von Arbeitnehmern von ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Steuerliche Anrufungsauskunft – Verbleibende Risiken

Rz. 226 In Zweifelsfällen zur steuerlichen Behandlung von Abfindungen und anderen Leistungen i.R.d. Aufhebungsvereinbarung kann sich die Einholung einer Lohnsteuer- Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt gem. § 42e EStG empfehlen. Einen Anspruch auf die gebührenfreie Anrufungsauskunft haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer (R 42e Abs. 1 L...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Aktiengesellschaften und Marktsegmente (DAX 190)

Rz. 547 In Deutschland gibt es mehr als 13.000 AG (vgl. Bayer/Lieder/Hoffmann, GmbHR 2022, 777, 779), von denen ein (kleiner) Teil in den verschiedenen Handelssegmenten an der Börse notiert ist. Für Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen gelten eine Reihe von Besonderheiten (vgl. zum Corporate Governance Kodex Rdn 555 u. www.dcgk.de, sowie zur Vorstandsvergütung Rdn...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / I. Beschäftigtendatenschutz und DSGVO

Rz. 3 Die DSGVO hat zum 25.5.2018 die bisherige Datenschutzrichtlinie RL 95/46/EG abgelöst. Zeitgleich traten die Neuregelungen des § 26 BDSG in Kraft (BGBl 2017 I, 2097). Rz. 4 Anders als die Datenschutzrichtlinie entfaltet die DSGVO in den Mitgliedstaaten eine unmittelbare vertikale Wirkung. Grundsätzlich besteht damit ein Anwendungsvorrang der DSGVO gegenüber nationalem Re...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Begründung des Berufsausbildungsvertrags

Rz. 19 Hinsichtlich des Vertragsschlusses mit einem Auszubildenden sind neben den grds. geltenden arbeitsrechtlichen Rechtsvorschriften insb. das Minderjährigenrecht (§§ 181 BGB, 10 Abs. 3 BBiG, 113 BGB) und das Vormundschaftsrecht (§ 1822 Nr. 6 BGB) zu beachten. Rz. 20 Gegenseitige Informations-, Aufklärungs- und Schadensersatzpflichten können auch im Ausbildungsverhältnis b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung ...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / E. Reformvorschläge

Rz. 18 Bereits seit Jahren wird eine weitergehende Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes gefordert. Die wohl bekannteste Forderung betrifft die Abschaffung des Achtstundentages und die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (BDA Positionspapier, November 2015, S. 6; BDA New Work, Zeit für eine neue Arbeitszeit, 2018; moderate...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 164 Mindestwert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 7 AStG -

Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433), wird wie folgt geändert:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Computer

Rz. 695 Nach der BetrVG-Reform 2001 gehören gem. § 40 Abs. 2 BetrVG zu den Sachmitteln auch "Informations- und Kommunikationstechnik". Diese Gesetzesänderung bezieht sich dabei vor allem auf einen PC mit entsprechender Software. Auch diesbezüglich ist jedoch die Erforderlichkeit zu prüfen: Das Verlangen ist nur berechtigt, wenn der Betriebsrat die Ausstattung mit dem PC nebs...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / 1. Ursprünglicher Normzweck und Bedeutungswandel

Als Ausgangspunkt für das Verständnis von § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB kann die historische Entwicklung der Norm dienen. Im Laufe der Zeit hat sich der Normzweck der Vorschrift vor allem durch Impulse aus der Rechtsprechung stark verändert. § 2057a BGB mit seinen unterschiedlichen Ausgleichungstatbeständen wurde ursprünglich im Jahr 1969 geschaffen, um eine erbrechtliche Benachte...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / a) Pflegebegriff

Sucht man in den gerichtlichen Entscheidungen nach Anhaltspunkten dafür, wann genau von einer Pflegetätigkeit i.S.v. § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB auszugehen ist, ist vor allem die jüngere Rechtsprechung bemüht, einheitliche Bewertungskriterien zu schaffen. Als Anknüpfungspunkt dient ihr hierbei der Pflegebedürftigkeitsbegriff aus dem SGB XI. Während § 14 SGB XI der Rechtsprechung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Unterschiede im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 762 Wünschenswert wäre es, wenn der Gesetzgeber eine für alle drei tangierten Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht identische und möglichst eindeutige Definition des freien Mitarbeiters bzw. eine Definition der Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit vorgegeben oder zumindest einheitliche Begriffe verwandt hätte. Dem i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nebenbeteiligte und Dritte

Rz. 25 [Autor/Stand] Nebenbeteiligte sind grds. die FinB im staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Steuerstrafverfahren (vgl. §§ 402, 407 AO), die Einziehungsbeteiligten (§ 467a Abs. 2 StPO, § 424 Abs. 1 StPO n.F. [2], §§ 73 ff. StGB), an Vernichtung, Unbrauchbarmachung und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands Beteiligte (§ 439 StPO n.F., §§ 73, 74d Abs. 1 Satz 2, Ab...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / E. Konzernbetriebsrat

Rz. 790 Die Errichtung eines Konzernbetriebsrates ist gem. § 54 Abs. 1 S. 1 BetrVG fakultativ. Hieran hat sich entgegen ursprünglicher Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren zur BetrVG-Reform 2001 – außer der Herabsetzung des erforderlichen Quorums – nichts geändert. Voraussetzungen sind das Bestehen eines Konzerns und entsprechende Beschlüsse des Gesamtbetriebsrates. Wegen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Versetzung von Betriebsratsmitgliedern

Rz. 1198 Nach § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands und von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrats. Durch die Regelung soll verhindert werden, dass eine der genannten geschützten Personen aus dem Betrieb gedrängt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts

Rz. 1101 Das Mitbestimmungsrecht besteht nur dann, wenn im Unternehmen mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Reichweite des Mitbestimmungsrechts ist im Zuge der Reform 2001 – vorher kam es auf die Beschäftigtenzahl des Betriebes an – durch das Abstellen auf die Größe des Unternehmens erheblich ausgeweitet worden. Abzustellen ist auf die Zahl der...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Aktives Wahlrecht

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bundesrat, Empfehlungen der Ausschüsse, Entwurf eines JStG 2020 v. 28.9.2020 (BR-Drucks. 503/1/20)

Rz. 78 [Autor/Stand][Der Bundesrat hatte vorgesehen, die in den Referentenentwürfen angedachten Regelungen und Reformen für ein ATADUmsG stattdessen in ein JStG 2020 zu übernehmen. Inhaltliche Änderungen gegenüber der zweiten Fassung des Referentenentwurfs gab es in § 7 keine.]mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Zweigeteilter Kündigungsschutz

Rz. 66 Seit Inkrafttreten der Änderungen, die durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt eingefügt worden sind, ist der allgemeine Kündigungsschutz zweigeteilt. Rz. 67 Die Vorschriften des ersten Abschnittes des KSchG (Allgemeiner Kündigungsschutz) gelten gem. § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG mit Ausnahme der §§ 4–7 und des § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 KSchG nicht für Betriebe und Verwaltu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Beherrschungskonzeption

(2) 1 Eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, ... Rz. 167 [Autor/Stand] Beherrschung i.S.d. Abs. 1. § 7 Abs. 2 definiert "eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1" und konkretisiert somit den Grundtatbestand gem. § 7 Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: "Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ...". Die Bezugnahme verdeutlicht den Unterschied zwischen der "Behe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Anwendung auf beschränkt Steuerpflichtige (Satz 4)

... [4] Die Sätze 1 bis 3 sind auch auf einen beschränkt Steuerpflichtigen anzuwenden, soweit die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnen ist, durch die eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes ausgeübt wird. Rz. 157 [Autor/Stand] Anwendung der Hinz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeiner Nahestehensbegriff (Satz 1)

(3) 1 Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. Rz. 233 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 3. § 7 Abs. 3 definiert die "nahestehende Person" für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Dazu enthält die Vorschrift keine eigene Begriffsabgrenzung, sondern verweist auf § 1 Abs. 2. Der Begriff der nahes...mehr

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§ 79 Allgemeines

Rz. 1 Der digitale Wandel verändert die Arbeitswelt in allen Bereichen und führt sowohl im Individualarbeitsrecht als auch in der Zusammenarbeit zwischen den Betriebs- und Tarifparteien zu einem stetigen Anpassungsbedarf. Zahlreiche Publikationen, Konferenzen und Seminare drehen sich um die sich wandelnde Arbeitswelt. Vereinzelt wurde und wird auch heute noch das Thema Indus...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Überblick

Rz. 1438 Die Frage, ob ein Vertreter als Handelsvertreter oder als angestellte Vertriebskraft, also als Handlungsgehilfe i.S.d. § 59 HGB oder als ein für ein Nichthandelsgewerbe beschäftigter Gewerbegehilfe tätig ist, wurde unter den Stichwörtern "Scheinselbstständigkeit" und "Flucht aus dem Arbeitsrecht" intensiv diskutiert, fand aber nur ein vorläufiges Ende mit den Entsch...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b) Nichteinbeziehung in die Sozialauswahl (Leistungsträgerregelung)

Rz. 85 Durch die Leistungsträgerregelung in § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG kann der (vorläufige/endgültige) Insolvenzverwalter (wie außerhalb der Insolvenz der Arbeitgeber) bestimmte Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschranke enthält A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Ausblick auf eventuelle künftige Änderungen der Anlage 2 des UStG

Rz. 16 Das BMF hat in einem Bericht an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages v. 30.10.2007 zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes[1] die Auffassung vertreten, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen vielfach zu einer anderen Einschätzung der überwiegend im Jahr 1968 beschlossenen umsatzsteuerlichen Vergünstigungen geführt hätten. Die Regelun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Zolltarifauskünfte

Rz. 95 Zuständig für die Abgrenzung von dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Waren von den Waren, auf die der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist, sind die Finanz- oder Steuerbehörden, nicht etwa die Zollbehörden. Allerdings haben sowohl betroffene Unternehmer (z. B. Lieferer) als auch die Finanzbehörden (insbesondere die FÄ) die Möglichkeit, bei den Zollbehörden Auskün...mehr

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Kündigung / 9.8 Der Abfindungsanspruch in § 1a KSchG

§ 1a KSchG lautet: "(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rz. 3 Gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift werden Bedenken erhoben. Danach soll eine Vereinfachungsvorschrift des vorliegenden Inhalts rechtsstaatswidrig sein, da das Eigentum entschädigungslos übergeht.[1] Zudem werde die Entscheidung durch eine Verwaltungsbehörde getroffen, dies bedeute einen Entzug des gesetzlichen Richters und verstoße damit gegen Art. 92 GG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.3 Bereitschaftsdienst

Rz. 12 Eine weitere Erscheinungsform der Arbeit ist der Bereitschaftsdienst. Dabei muss sich der Arbeitnehmer für einen Einsatz jederzeit bereithalten bzw., soweit erforderlich, seine Arbeit unverzüglich wiederaufnehmen können. Zudem besteht eine Ortsvorgabe/-begrenzung außerhalb des privat frei wählbaren Ortsumfelds.[1] Seit 1.1.2004 zählt der Bereitschaftsdienst ebenfalls zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.6 Bildschirmarbeitsplatz

Seit der Reform der ArbStättV im Jahr 2016 sind die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV eingegliedert worden. Ziel ist es, ergonomische und psychische Aspekte der Bildschirmarbeit "integral" mit Aspekten der Beleuchtung, der Akustik (Lärmentwicklung) und dem Flächen- und Raumbedarf in Arbeitsstätten bereits beim Einrichten und Betreiben umfassend zu be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Überblick über die Vorschrift, Zweck

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unterwirft die dort abschließend genannten Personenbeförderungsleistungen und Beförderungen im Fährverkehr dem ermäßigten Steuersatz. Begünstigt sind nur Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kfz, Personenbeförderungen im V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 9.6.3 Auswahl nach sozialen Merkmalen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG)

Unter denjenigen, die im Kreis der sozialen Auswahl übrig bleiben, ist der zu entlassen, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG lautet seit dem 1.1.2004: "Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Au...mehr

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Kündigung / 9.6.2 Herausnahme Einzelner aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG)

"In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt." Dies entspricht der früheren gesetzlichen Regelung vom 1.10.1996 bis 1.1.1999. Nach der bisher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 116 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren gedanklichen Ursprung in § 58 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), in der geltenden Fassung bis zum 31.12.1997. Dort war als Ausnahme von der Regel normiert, dass für die Fortbildung und Umschulung von behinderten Menschen die §§ 41 bis 47 AFG keine Anwendung finden. Die Zugangsvoraussetzungen wurden stattdessen für den Bereich der beru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 125 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Ausbildungsgeld und die Bedarfssätze waren hingegen in § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr