Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. ATAD und ATADUmsG v. 25.6.2021

Rz. 15 [Autor/Stand] Ausgangspunkt: BEPS-Aktionspunkt 3. Im BEPS-Aktionspunkt 3 hat die OECD die Hinzurechnungsbesteuerung als geeignetes Instrument identifiziert, um im Ausland erzielte passive Einkünfte, die dort einer niedrigen Besteuerung unterliegen, im Inland beim Gesellschafter einer angemessenen Besteuerung zu unterwerfen. Infolgedessen enthält der Aktionspunkt 3 "De...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Interessenkollision

Rz. 898 Hinweis Siehe auch Rdn 558 ff., 575 f., 912 ff. und 1514 ff. Rz. 899 § 43a BRAO – Grundpflichten (ab 1.8.2022)[917]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Rechtlicher Rahmen

Rz. 714 Das Betreuungs-/Vormundschaftsrecht wurde nach einer ersten Änderung durch das Betreuungsgesetz [773] erneut geändert durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts[774] (vor allem §§ 1773–1888 BGB [Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft]) mit Geltung ab 1.1.2023.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Zeichnungsberechtigung

Rz. 628 Sind Mutter und Vater verheiratet, haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bei Minderjährigen ist der Vergleich von beiden Erziehungsberechtigten zu genehmigen (gemeinschaftliche Vertretung, § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB, § 171 Abs. 3 ZPO), bei Halbwaisen vom überlebenden Elternteil (§§ 1680 Abs. 1, 1681 BGB). Rz. 629 Auch unverheiratete Paare können das gemeinsame ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundnorm der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Reform durch das ATADUmsG. Durch Art. 7 und 8 ATAD wurden die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 17) verpflichtet, Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen bzw. das geltende Recht an die Mindeststandards der ATAD anzupassen (zu Einzelheiten s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 18 ff.). Die Vorgaben der Art. 7 u...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vormundschaftsgericht – Betreuungsgericht – Familiengericht

Rz. 783 Seit dem Inkrafttreten des FamFG [823] zum 1.1.2009 (Art. 112 Abs. 1 FGG-RG[824]) ist anstelle des zuvor zuständigen Vormundschaftsgerichts das Betreuungsgericht (§§ 271 ff. FamFG) für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger das berufene Gericht, während die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger beim Familiengericht konzentriert sind. R...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Einschränkung der Sorge

Rz. 638 Die elterliche Vermögenssorge kann durch die (u.U. auch vor dem Haftpflichtfall bereits bestehende) Existenz eines Pflegers eingeschränkt sein (§ 1630 Abs. 1 BGB, § 158 FamFG, § 50 FGG a.F.[712]), so dass u.U. das Familiengericht nach § 1630 Abs. 2 BGB entscheiden muss. Rz. 639 Lebt das verletzte Kind für längere Zeit in Familienpflege (§ 1630 Abs. 2 BGB), gilt § 1688...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit

Rz. 694 Art. 7 EGBGB – Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit (bis 31.12.2022)mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / Literaturtipps

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§ 5 Verjährung / 6. Stammrecht

Rz. 142 Ist der Gesamtanspruch noch nicht verjährt, verjähren auch Einzelansprüche nicht.[102] Rz. 143 Für die Verjährung des Anspruchs auf rückständige Rentenleistungen ist entscheidend, ob das Stammrecht verjährt ist.[103] Ist das Stammrecht verjährt, sind auch die aus dem Stammrecht fließenden weiteren regelmäßig wiederkehrenden Ansprüche (Verdienstausfallschäden, aber auc...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / c) Gewaltschutz- und Abstammungssachen (§§ 47, 49 FamGKG)

Der in § 47 FamGKG für Abstammungssachen nach § 169 Nr. 1 und 4 FamFG geregelte Wert i.H.v. 2.000,00 EUR soll auf 3.000,00 EUR angehoben werden. Der Wert für die übrigen Abstammungssachen nach § 169 Nr. 2, 3 FamFG bleibt unverändert (1.000,00 EUR). Der Wert für Abstammungssachen i.H.v. 2.000,00 EUR ist anlässlich der Reform des Familienverfahrens im Jahr 2009 aus § 48 Abs. 3...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 1. Der neue Gesetzestext

In § 15 Abs. 5 S. 3 RVG wird jeweils die Angabe "§ 23" durch die Angabe "§ 25" ersetzt. § 41a RVG wird wie folgt geändert: Zitat "Die Mitteilung ...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Regelungen

Rz. 969 § 51b BRAO a.F. – Verjährung von Ersatzansprüchen[985] Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags. Rz. 970 Die eigenständige Regelung berufsbe...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Minderjährige

Rz. 744 Für Minderjährige kann – u.U. auch, wenn die Eltern noch leben (vgl. § 1630 Abs. 2 BGB) – ein Vormund oder Ergänzungspfleger eingeschaltet sein. Für Vergleiche gilt dann, dass bei einem Wert von mehr als 6.000 EUR (bis 31.12.2022 3.000 EUR)[794] zwingend die familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden muss (§ 1854 Nr. 6 BGB [§ 1822 Nr. 12 BGB a.F.])...mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu den Abkürzungen siehe auch das Verzeichnis der ausgewerteten juristischen Periodika für die juris-Datenbank (https://www.juris.de/jportal/portal/page/fshelp.psml?cmsuri=/hilfe/de/r2/o_listen/listeaufsaetze.jsp).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Einschaltung des Familien-/Betreuungsgerichtes

Rz. 787 Hinweis Siehe auch Rdn 643, 744. Rz. 788 Die Einschaltung und Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichtes ist für den Abschluss von Abfindungsvergleichen erforderlich in folgenden Fällen: Rz. 789 Übersicht 2.16: Erforderlichkeit familien-/betreuungsgerichtlicher Genehmigungmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Verfahren

Rz. 794 Schließt der Vormund einen Abfindungsvergleich oder einen die weitere Abwicklung regelnden Vertrag (z.B. Vereinbarung einer Haftungsquote, Rentenvergleich) ohne die erforderliche Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts, bedarf der Vertrag zu seiner Wirksamkeit der nachträglichen Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts (§ 1829 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 795 § 184...mehr

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§ 5 Verjährung / e) Versicherungsschutzversagung (VVG, § 3 Nr. 11 PflVG a.F.)

Rz. 351 Hinweis Synopse PflVG a.F. – VVG, PflVG Rdn 590. Rz. 352 § 3 PflVG a.F. (bis 31.12.2007) Für die Haftpflichtversicherung nach § 1 gelten an Stelle der §§ 158c bis 158f VVG die folgenden besonderen Vorschriften: ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Gefährdung der Kindesinteressen

Rz. 649 § 181 BGB – Insichgeschäft Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. Rz. 650 § 1629 BGB a.F. – Vertretung des Kindes (Fassung b...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Historie

Rz. 15 Drei europarechtliche Richtlinien (zum Kaufrecht,[19] zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[20] sowie zum elektronischen Geschäftsverkehr[21]) zwangen den deutschen Gesetzgeber, bis zum 31.12.2001 Teile des Schuldrechtes zu ändern. Diese europarechtlichen Vorgaben wurden zum Anlass genommen, auch noch weitere Teile des Schuldrechts zu überarbeiten und ...mehr

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§ 5 Verjährung / Literaturtipps

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) "Rente mit 63"

Rz. 396 Die Rentenreform durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz[302] eröffnete zum 1.7.2014 insbesondere langjährig Versicherten, ohne große Einkommenseinbußen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Wer mindestens 45 Jahre an Beitrags- und Berücksichtigungszeiten nachweisen kann und vor 1953 geboren ist, kann seit Juli 2014 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders lang...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Gerichtliche Genehmigungspflicht

Rz. 749 § 1854 BGB – Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte (Fassung ab 1.1.2023)[796] Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 643 Hinweis Zum Verfahren Rdn 795 ff. Rz. 644 § 1643 BGB a.F. – Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte (Fassung bis 31.12.2022)mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

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AGS 07/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG, RDGEG, RDV - Handkommentar

Herausgegeben von Michael Krenzler und Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 650 S., Hardcover, 99,00 EUR Zwischen der jetzt vorliegenden dritten und der vorangegangenen Auflage des Handkommentars zum RDG liegen fast sieben Jahre, in denen sich der Rechtsdienstleistungsmarkt vielgestaltig weiterentwickelt hat, insbesondere auf dem Gebiet der Legal-Tech...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Arbeitnehmer

Rz. 336 Ausgangspunkt der Berechnung ist der Rechtsprechung zufolge der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bis zu seinem vollendeten 65./67. Lebensjahr (zu den Stufen siehe § 235 SGB VI, siehe Rdn 360). Rz. 337 Da ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze endet, sondern – mangels anderweitiger Vorgaben – gekündigt werden muss...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Versicherte Person

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ee) § 118 VVG

Rz. 168 § 118 VVG – Rangfolge mehrerer Ansprüchemehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Direktanspruch, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG

Rz. 592 § 115 VVG – Direktanspruch Rz. 593 Im Anwendungsbereich vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeiner Nahestehensbegriff (Satz 1)

(3) 1 Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. Rz. 233 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 3. § 7 Abs. 3 definiert die "nahestehende Person" für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Dazu enthält die Vorschrift keine eigene Begriffsabgrenzung, sondern verweist auf § 1 Abs. 2. Der Begriff der nahes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Beherrschungskonzeption

(2) 1 Eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, ... Rz. 167 [Autor/Stand] Beherrschung i.S.d. Abs. 1. § 7 Abs. 2 definiert "eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1" und konkretisiert somit den Grundtatbestand gem. § 7 Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: "Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ...". Die Bezugnahme verdeutlicht den Unterschied zwischen der "Behe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Anwendung auf beschränkt Steuerpflichtige (Satz 4)

... [4] Die Sätze 1 bis 3 sind auch auf einen beschränkt Steuerpflichtigen anzuwenden, soweit die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnen ist, durch die eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes ausgeübt wird. Rz. 157 [Autor/Stand] Anwendung der Hinz...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 7. Änderungen in Bußgeldsachen (Teil 5 VV)

Die Verfahrensgebühren nach Nr. 5101 und Nr. 5107 VV fallen derzeit bei Geldbußen von weniger als 60,00 EUR an. Bei den Verfahrensgebühren nach Nr. 5103 und Nr. 5109 VV erstreckt sich der Anwendungsbereich auf Geldbußen zwischen 60,00 EUR und 5.000,00 EUR. Aus Vorbem. 5.1 Abs. 2 VV ergibt sich, welche Geldbuße für die Gebührenberechnung maßgebend ist. Der Anwendungsbereich de...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Kinderehe

Rz. 703 In Deutschland darf eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden (§ 1303 S. 1 BGB),[758] für die Ehemündigkeit ist damit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgegeben. Auf Antrag ist jedoch eine familiengerichtliche Befreiung möglich, sofern das 16. Lebensjahr vollendet ist und der Ehepartner volljährig ist (§ 1303 Abs. 2 BGB). Mit einer Person, die ...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3 Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 1.1.2013

1.3.1 Ziel der Reform Des Weiteren ist zum 1.1.2013 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[1] Ziel der Reform ist eine effektive Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsvollzieher erhalten Befugnisse, sich umfassend Auskunft über den Schuldner zu holen, und sind nunmehr zuständig für Vermögensauskunft des Schuldners. Hat ein Gläubiger e...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.1 Ziel der Reform

Des Weiteren ist zum 1.1.2013 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[1] Ziel der Reform ist eine effektive Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsvollzieher erhalten Befugnisse, sich umfassend Auskunft über den Schuldner zu holen, und sind nunmehr zuständig für Vermögensauskunft des Schuldners. Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren ...mehr

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Pfändung von Lohn / 1 Überblick über die Reformen im Zwangsvollstreckungsrecht

1.1 Gesetze zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen Rechtsgrundlage des geltenden Lohnpfändungsrechts bilden die zwingenden Regelungen der §§ 850–850k ZPO. Eine tief greifende Reform erfolgte mit dem 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist (BGBl I 2001 S. 3638). Es enthielt vor allem folgende Neuregelungen: Drastische Anhebung der P...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.2 Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung am 23.8.2012 sowie vom 16.12.2022

Eine weitere Reform erfolgte mit der Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung am 23.8.2012[1], die am 1.9.2012 in Kraft trat. Mit dieser Verordnung wird nach einer Übergangszeit von 6 Monaten ab 1.3.2013 bundeseinheitlich zwingend die Verwendung folgender Formulare vorgegeben: Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung; Antrag auf Erlass eines Pfä...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.2 Verbesserung der Aufenthaltsermittlung

Ist der Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, ist gem. § 755 ZPO die Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher wie folgt möglich: Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Führt dies nicht zum Erfolg, kann der Gerichtsvollzieher anfragen beim Ausländerzentralregister, bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen, beim Kraftfahrt-Bundesamt, sofern die Hauptforderung ...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.1 Gesetze zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen

Rechtsgrundlage des geltenden Lohnpfändungsrechts bilden die zwingenden Regelungen der §§ 850–850k ZPO. Eine tief greifende Reform erfolgte mit dem 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist (BGBl I 2001 S. 3638). Es enthielt vor allem folgende Neuregelungen: Drastische Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. So wurde die Pfändungsfreigr...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO n. F. angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragung...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.3 Die Neuregelung der Vermögensauskunft

Die Regelbefugnisse bei der weiteren Vollstreckung sind: eine gütliche Erledigung der Sache (§ 802b ZPO n. F.) zu versuchen; eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c ZPO n. F.) einzuholen; die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben; eine Vorpfändung gem. § 845 ZPO durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher handelt nur aufgrund eines Auftrags. Von Bedeutung ist in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 1 Allgemeines

Voraussetzung für die Beteiligung des Betriebsrats ist, dass im Zeitpunkt der Durchführung der personellen Maßnahme das Unternehmen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt und dass ein Betriebsrat vorhanden ist. Dieser müsste also gemäß § 9 BetrVG aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Bei Erhöhung der Beschäftigtenzahl wächst dem Betriebsrat das...mehr

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Pfändung von Lohn / 16 Das Pfändungsschutzkonto nach § 851k ZPO

Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung bargeldlos auf das Girokonto des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens auf dieses Konto. Pfändet nun der Gläubiger auch dieses Girokonto, greift er auf dieses Einkommen des Schuldners zu, da der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen hier nicht mehr besteht. De...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.2 Zuständiges Finanzamt

Rz. 238 Der Antrag ist bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Damit kann nur das deutsche FA gemeint sein, das für die Steuern vom Einkommen aus der Veräußerung des eingebrachten Vermögens zuständig ist, also das FA, dem auch die Schlussbilanz einzureichen ist, in der die übernommenen Wirtschaftsgüter erfasst sind.[1] Rz. 239 Bei...mehr