Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) unter der Überschrift "Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung" eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368 a Reichsversicherungsordnung (RVO) i. d. F. v.31.12.1988 abgelöst, der die Grundsätze der Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung regelte. Aufgrund des GS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.11 Besonderheiten der psychotherapeutischen Zulassung/Ermächtigung (Abs. 10 bis 12 – außer Kraft ab 1.9.2020)

Rz. 134 Der ab 1.1.1999 gültige Abs. 10 regelte im Sinne einer zeitlich begrenzten Übergangsregelung die Bedingungen für eine sofortige, bedarfsunabhängige und im Sinne eines Bestandsschutzes wirkende Zulassung der Psychotherapeuten zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung der Versicherten. Diese als Härtefallregelung gestaltete Ausnahme, die 1999 die Einführung der vert...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kranken- und Pflegeversorgung i. S. von Gesundheitsschutz gehört zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sie ist Teil des Systems, das die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet (Art. 1, 20 GG). Dies zeigt z. B. auch der Umstand, dass die Versicherun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Neue Grundsteuer: Länder wollen für Transparenz sorgen

Überblick Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben. Wie hoch die Hebesätze ausfallen werden, ist aber unklar. Das entscheiden die Kommunen erst 2024. Nun wollen einige Bundesländer für Transparenz sorgen. Jährlich kommen bundesweit mehr als 14 Mrd. Euro zusammen: Die Grundsteuer B ist eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen in Deutschland – sie wird auf bebaute und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 283 Nachzahlung bei Heiratsabfindung früherer Beamtinnen (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenversicherungsreformgesetz – RRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) aufgehoben.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Ihre Vorläuferregelung (§ 368p RVO) war bereits ein Teil dessen, was allgemein unter Kassenarztrecht (heute Vertragsarztrecht) mit Selbstverwaltungscharakter verstanden wird. Mit dem Gesetz über die 19. Anpassung der Le...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 29 Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG), BT-Drs. 18/5372; Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, BT-Drs. 18/6586. Bundesversicherungsamt, Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der bundesunmittelbaren Krankenkassen, Rundschreiben v. 12.6.201...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Damit werden Organisation und Verfassung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geregelt und aus verwaltungsökonomischen Gründen lediglich 2 Organe vorgesehen (BT-Drs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2 Regelungsbereiche der Richtlinien

Rz. 31 In Abs. 1 Satz 2 sind wesentliche Richtlinien aufgeführt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen werden bzw. als vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen gelten. Die Auflistung bezieht sich auf Regelungsbereiche und nicht auf als Aufträge gesetzlich vorgegebene Richtlinien, weil diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen sind, der als oberstes Gremium der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern

Schrifttum: Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Freund, Die neue Grundsteuer (Teil 1) – die ewige Crux mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip, jM 2022, 161; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228; Grootens,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Mit Blick auf die dem BVerfG vorgelegten Fälle bezog such die Entscheidung ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft un...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Unwirksamkeit und Rechtsfolgen (§§ 9, 10, 10a AÜG)

Rz. 1847 Vom Gesetz zugelassen ist die Arbeitnehmerüberlassung nur mit besonderer gewerberechtlicher Erlaubnis. Fehlt die Erlaubnis, d.h. wurde sie dem Verleiher niemals erteilt oder wurde sie ihm nachträglich wieder entzogen, wird die Arbeitnehmerüberlassung unerlaubt betrieben, selbst dann, wenn sich der Verleiher an alle sonstigen Vorschriften des AÜG hält. Die Erlaubnisb...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Antragsberechtigung, Zuständigkeit, Form und Umfang der Prüfung

Rz. 913 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" v. 20.12.1999 ist erstmals ein (freiwilliges/optionales) Anfrageverfahren zur Statusklärung in § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV eingeführt worden (sog. optionales Anfrageverfahren). Rz. 914 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum Erwerbsstatusverfahren § 7a SGB IV n.F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) ... „ § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft (1) Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XII. Betriebliche Altersversorgung einschließlich Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (§§ 1 ff. BetrAVG)

Rz. 283 Das Bewusstsein für die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als ein Baustein der Gesamtversorgung für das Alter in Zeiten geringer werdender gesetzlicher Renten nimmt deutlich zu. Der Gesetzgeber ist wiederholt tätig geworden. Zum 1.1.2009 wurde bis zum 31.12.2017 in einem ersten Schritt die Altersgrenze für die Unverfallbarkeit in § 1b BetrAVG auf das 25. L...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Arbeitnehmerüberlassung/Flexibilisierung und Entflexibilisierung

Rz. 1789 Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung ist mit Ablauf der Frist (5.12.2011) zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) in wesentlichen Teilen Unionsrecht geworden. Rz. 1790 Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7.8.1972 war 1997 vor allem durch die Flexibilisierung der arbeitsvertraglichen Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 17.6.2016 (BR-Drucks. 320/16)

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 9.6.2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 18/8739 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Drucksachen 18/8045, 18/8345 – in beigefügter Fassun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeines

Rz. 5 Für den Auszubildenden wurden im BBiG besondere Schutzbestimmungen normiert. Auszubildender ist danach, wer von einem Ausbildenden eingestellt wird, um in einem geordneten Ausbildungsgang eine breit angelegte berufliche Grundbildung, welche die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Ferti...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 und Erbschaftsteuerhinweise 2011

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens hat die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 vom 19.12.2011[2] – ErbStR 2011 – näher erläutert. Ergänzend zu den ErbStR 2011 sind die Erbschaftsteuerhinweise vom 19.12.2011[3] – ErbStH 2011 – ergangen, die auch Hinweise auf den ausgewählten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschluss des Bundesrates v. 22.4.2016 (BR-Drucks. 119/16(B)) – Auszug –

Rz. 69 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22.4.2016 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 30. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außenst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 8.6.2016 (7. Ausschuss) (BT-Drucks.18/8739) – Auszug –

Rz. 71 [Autor/Stand] Drucksachen 18/8045, 18/8345, 18/8461 Nr. 1.6 – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Auszug Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss insbesondere Änderungen ... zur Verknüpfung der Investmentbesteuerung mit den Regelungen des Außensteuergesetzes zur Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 37. Elternzeit

Rz. 552 Aufgrund der umfassenden Reform des Mutterschutzgesetzes mit Wirkung zum 1.1.2018 wurden etliche Verweisungen im BEEG auf das MuSchG angepasst. Die Elternzeit ist in den §§ 15–21 BEEG des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) geregelt. Der Anspruch auf Elternzeit ist unabhängig von dem sozialrechtlichen Anspruch auf Elterngeld, der in den §§ 1–14 BEEG ger...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der wachsenden Selbstbestimmtheit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort eng verwoben ist die Diskussion zur Abgrenzung der abhängigen von der freien Beschäftigung im digitalen Zeitalter. Die stetig wachsende plattformvermittelnde Erwerbstätigkeit führt zu weiteren Abgrenzungsschwierigkeiten und zeigt noch einmal mehr auf, dass der mit der AÜG-Reform 2017 neu eing...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Empfehlungen des Finanzausschusses, des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten v. 11.4.2016 (BR-Drucks. 119/1/16) zur 44. Sitzung des Bundesrates am 22.4.2016 – Auszug –

Rz. 68 35. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werd...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Verjährung

Rz. 430 Der Grundanspruch auf die Zahlung betrieblicher Versorgungsleistungen, das sog. "Rentenstammrecht", unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist und verjährt somit gem. § 195 BGB nach 30 Jahren (BAG v. 27.2.1990 – 3 AZR 213/88, NZA 1990, 689; Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, § 18a Rn 3). Die regelmäßige 30-jährige Verjährungsfrist gilt auch für Zusagen auf einmalige Kap...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Wahlverfahren

Rz. 436 Gem. § 26 Abs. 1 BetrVG wählt der Betriebsrat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Dies geschieht i.d.R. bei der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates nach der Betriebsratswahl, die vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes gem. § 29 Abs. 1 BetrVG einberufen wird. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes leitet die konstituierende Sitzung, bis der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 4.5.2016 (BT-Drucks. 18/8345 zu Drucksache 18/8045 v. 4.5.2016) – Auszug –

Rz. 70 30. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werd...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beschäftigungssicherung

Rz. 1048 I.R.d. Reform des BetrVG 2001 ist § 92a BetrVG neu in das Gesetz eingefügt worden. Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen; eine entsprechende Aufgabe ergibt sich schon aus § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG. Auf welche Arbeitsbedingungen sich diese Vorschläge beziehen können, wird beispielhaft in Abs. 1 S. 2 aufgez...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 285 In Betrieben mit i.d.R. mehr als fünf bis (seit der Gesetzesänderung 2021) hundert wahlberechtigten Arbeitnehmern findet seit der BetrVG-Reform 2001 zwingend das sog. "vereinfachte Wahlverfahren für Kleinbetriebe" statt. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen durch die unbürokratische Handhabung Hindernisse für die Einrichtung eines Betriebsrates abgebaut und die Za...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / II. Datenschutzrechtliche Betriebsvereinbarungen

Rz. 17 Vom BDSG abweichende Betriebsvereinbarungen sind auch nach der Reform 2018 möglich, allerdings durch das Schutzniveau der DSGVO in ihrem Anwendungsbereich streng limitiert. Dabei sind nicht nur die allgemeinen Datenschutzgrundsätze (Art. 5 DSGVO) zu beachten, der Arbeitgeber hat auch den umfangreichen Aufklärungs- und Informationspflichten der Art. 12 ff. DSGVO nachzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 8.6.2016 – Auszug –

Rz. 72 [Autor/Stand] Drucksachen 18/8045, 18/8345, 18/8461 Nr. 1.6, 18/8739 – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Auszug Bericht der Abgeordneten Eckhardt Rehberg, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Dr. Gesine Lötzsch und Dr. Tobias Lindner Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der...mehr

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ZErb 08/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Abele/Klinger/Maulbetsch Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden Handbuch 3. Auflage 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77995-4, 99 EUR Mit der 3. A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VIII. Betriebsverfassungsrecht (§ 14 AÜG)

Rz. 1854 Die gesetzliche Definition des sich rechtmäßig verhaltenden Verleihers als alleinigem Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers erforderte auf der Ebene des Betriebsverfassungsrechtes eine gesonderte Klarstellung, ob und wenn ja, welche Rechte der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers genießt. Z.T. regelt dies § 14 AÜG. Zusätzliche Fragen wurden von der Rspr. beantwort...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Wahlverfahren

Rz. 8 Seit der Reform 2001 sind normales Wahlverfahren und vereinfachtes Wahlverfahren zu unterscheiden. Im vereinfachten Verfahren für Betriebe mit i.d.R. fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist das Verfahren beschleunigt und sehr viel weniger formalisiert; es findet zwingend Persönlichkeitswahl statt (§§ 14a, 17a BetrVG, §§ 28 ff. der WO; weitere Einzelheiten s. Rd...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / A. Entwicklung und Bedeutung betrieblicher Versorgungsleistungen

Rz. 1 Betriebliche Leistungen zur Alterssicherung sind grds. freiwillige Sozialleistungen der Arbeitgeber. Ihre Existenz ist älter als das System der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Bereits rund 40 Jahre bevor 1891 die gesetzliche Invalidenversicherung eingeführt wurde, hatten Großunternehmen wie z.B. die Gutehoffnungshütte (1850), Krupp/F. Henschel (1858), S...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Leistungen für den Fall der Invalidität

Rz. 13 Das Arbeitsrecht kennt keinen eigenständigen Begriff der Invalidität. Daher wird dieser Begriff auch im Arbeitsrecht regelmäßig i.S.d. sozialversicherungsrechtlichen Definition verstanden und angewandt (BAG v. 19.4.1983 – 3 AZR 4/81, BetrAV 1984, 44 = DB 1983, 2255 = NJW 1983, 2959; BAG v. 24.6.1998 – 3 AZR 288/97, DB 1998, 1969; Reinecke, DB 2010, 2167). Soweit eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlußempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 (BT-Drucks. 14/7343)

Rz. 22 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433), wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geä...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Unzulässige Verträge und Vereinbarungen

Rz. 42 Die Unwirksamkeit eines Berufsausbildungsvertrages kann sich u.a. aus § 4 Abs. 3 BBiG ergeben, wenn er die Ausbildung zu anderen als anerkannten Ausbildungsberufen zum Gegenstand hat, oder daraus, dass der Vertragsschluss mit Rechtsmängeln behaftet ist. Rz. 43 Auch einzelne Abreden können nach dem BBiG unwirksam sein, ohne dass jedoch die Vermutung des § 139 BGB greift...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschluß des Bundestages v. 9.11.2001 (BT-Plenarprotokoll 14/199, BR-Drucks. 893/01)

Rz. 24 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 199. Sitzung am 9.11.2001 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 14/7343 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) – Drucks. 14/6882 - in der nachst...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Betriebsverfassung

Rz. 59 Auszubildende sind Arbeitnehmer i.S.d. BetrVG (§ 5 BetrVG; siehe BAG v. 6.11.2013 – 7 ABR 76/11, NZA 2014, 678). Unter den Voraussetzungen der §§ 7 und 8 BetrVG besitzen die Auszubildenden das aktive und passive Wahlrecht (zur Wahl von Jugend- und Auszubildendenvertretungen s. § 43 Rdn 930 ff.). Zu beachten sind in diesem Rahmen auch die Sonderregelungen der §§ 96–98 ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Entstehungsgeschichte

Rz. 63 Die Vorschrift des § 23 KSchG ist in der jüngeren Vergangenheit mehrfach geändert bzw. ergänzt worden. Durch das frühere arbeitsrechtliche BeschFG v. 25.9.1996 (BGBl I, 1476) wurden die Sätze 2 bis 4 geändert, insb. wurde der Schwellenwert von fünf auf zehn Arbeitnehmer angehoben und geregelt, dass bei der Berechnung des Schwellenwertes Teilzeitkräfte in Abhängigkeit ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ii) Gleichbehandlung und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 878 Der Arbeitgeber muss bei der Aufstellung einer Ordnung für den Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (s. Langohr-Plato, AuR 2006, 144 ff.), hierzu zählt auch eine betriebliche Witwen- oder Witwerversorgung (BAG v. 19.11.2002, NZA 2003, 380). Der Ausschluss einer Gruppe von Arbeitnehmern von ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vorsitzender

Rz. 1573 Gem. § 76 Abs. 2 BetrVG besteht die Einigungsstelle aus einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Betriebspartner einigen müssen, und der gleichen Zahl von Beisitzern pro Seite. Bei fehlender Einigung kann Arbeitgeber oder Betriebsrat den Vorsitzenden in einem besonderen Verfahren durch das ArbG bestellen lassen (§ 100 ArbGG). In der betrieblic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 166 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Liquidationswert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ErbStB 2011, 317; Bruschke, Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Bedeutung der GmbH (und UG)

Rz. 145 Die GmbH ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Rechtsform, sei es als reine GmbH oder als Komplementärin der GmbH & Co. KG. Existierten Anfang 1990 lediglich rund 300.000 GmbH, so gibt es heute über 1,4 Mio. Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH (vgl. Bayer/Lieder/Hoffmann, GmbHR 2022, 777 ff., 779), für die mindestens ein oder mehrere (Fremd-)Geschäfts...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Steuerliche Anrufungsauskunft – Verbleibende Risiken

Rz. 226 In Zweifelsfällen zur steuerlichen Behandlung von Abfindungen und anderen Leistungen i.R.d. Aufhebungsvereinbarung kann sich die Einholung einer Lohnsteuer- Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt gem. § 42e EStG empfehlen. Einen Anspruch auf die gebührenfreie Anrufungsauskunft haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer (R 42e Abs. 1 L...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 524 Gem. § 37 Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Schmälerung des Arbeitsentgeltes nur insoweit zu befreien, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers regelmäßig Betriebsratsaufgaben in einem solchen Umfang ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / I. Grundsätzliches

Rz. 47 [Autor/Stand] Das BayGrStG zielt auf eine unbürokratische und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer B ab.[2] Mit diesem Gesetz sollen im Sinne der Verständlichkeit und zur Förderung der Akzeptanz der Regelungen sowohl Fragen der von der Steuerverwaltung ermittelten Bemessungsgrundlage als auch des kommunalen Besteuerungsverfahrens geregelt und in einem Gesetz geb...mehr