Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 3. Umgangsvereinbarungen

Eine Vereinbarung zum Umgang soll künftig zwischen den Eltern, aber auch erweitert auf Dritte, ohne gerichtliche Entscheidung oder protokollierten Vergleich allein durch notarielle Urkunde vollstreckbar werden. Das ist, mit Ausnahme der ohne jede Kindeswohlprüfung vorgesehenen Vollstreckungsklausel, durchaus zu begrüßen. Allerdings darf auch die Möglichkeit der verbindlichen ...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 1. Sorgerecht der 2. Elternstelle

Anders als nach geltendem Recht soll eine 2. Elternstelle künftig entweder durch präkonzeptionelle Elternschaftsvereinbarung oder durch einseitige Erklärung bei bestehendem gemeinsamem Wohnsitz, nicht also bereits automatisch mit der Statuierung der Elternschaft, mitsorgeberechtigt werden. Der Mutter wird jedoch außerhalb von vorgeburtlichen notariell beurkundeten Vereinbaru...mehr

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FF 05/2024, Reform des Abst... / I. Ehefrau wird Elternstelle

Der DAV begrüßt das Vorhaben, die Ehefrau der Mutter ebenfalls sogleich als Elternstelle (Mutter) einzurichten. Unabhängig von einer Ehe soll dies auch durch Anerkennung ermöglicht werden und rückwirkend seit der Einführung der "Ehe für alle" im Jahr 2017 erfolgen können. Die Folgen einer Rückwirkung müssen dabei im Hinblick auf Kollisionen und Anfechtungstatbeständen allerd...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Einführung

Rn 1 Der Beginn der Reform des Insolvenzrechts reicht viele Jahrzehnte zurück. Nachdem seit 1970 ein drastischer Anstieg der Zahl der Anträge auf Eröffnung von Konkursverfahren zu verzeichnen war, andererseits der Anteil der Konkursverfahren, die auch eröffnet wurden, stetig herabsank und seit vielen Jahren bei einer Quote von etwa 25 % verblieben war,[1] des Weiteren die Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 375 Nebenfolgen

Schrifttum: Borgel/Reichling in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024, J. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung; Lohmeyer, Zum Anwendungsbereich des § 375 AO, ZfZ 1979, 72; Pfaff, Nebenfolgen und Verfall, DStZ/A 1979, 363; Wegner, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte, wistra 2017, 298; Wegne...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Änderungen des § 1 seit Inkrafttreten des AStG

a) EGAO Rz. 13 [Autor/Stand] Bezugnahme auf § 162 AO. Nach Inkrafttreten wurde § 1 Abs. 3 durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) v. 14.12.1976[2] geändert. Damals wurde die Bezugnahme auf § 217 RAO durch die auf § 162 AO ersetzt. Die Änderung hat ausschließlich redaktionelle Bedeutung. b) StÄndG 1992 Rz. 13.1 [Autor/Stand] Definition der "Geschäftsbeziehung". Als...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Selbständige Einziehung (§ 76a StGB)

Rz. 73 [Autor/Stand] Kann aus tatsächlichen (Verhandlungsunfähigkeit) oder rechtlichen (z.B. Strafklageverbrauch, nicht aber die Verjährung)[2] Gründen keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, scheidet ein subjektives Einziehungsverfahren aus. In diesem Fall kann die StA (§ 435 Abs. 1 StPO) bzw. die selbständig ermittelnde FinB (§ 401 AO) beantragen, die Einzi...mehr

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Leserinformation zur 83. Ergänzungslieferung

Leserinformation zur 83. Ergänzungslieferung Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, diese Lieferung enthält zum einen die komplette Neubearbeitung des § 375 AO sowie der verfahrensrechtlichen Tatbestände der § 394 AO (Übergang des Eigentums), § 395 AO (Akteneinsicht der Finanzbehörde), § 401 AO (Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren) und § 402 A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 8. Neuregelungen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Rn 37 Unter dem 12.08.2016 hatte es einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung gegeben.[47] Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Recht der Vermögensabschöpfung durch eine grundlegende Reform zu vereinfachen und nicht vertretbare Abschöpfungslücken zu schließen. Dabei sind direkte Schnittstellen zwischen Straf- u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Universi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. § 1 im Überblick

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 als zentrale Korrekturnorm. § 1 bildet den ersten Teil des AStG. Die Vorschrift steht selbständig neben dem zweiten bis siebten Teil des AStG. Sie hat zu diesen Teilen keinen unmittelbaren Bezug, wenn man davon absieht, dass sich die Frage nach ihrer Anwendung auch innerhalb der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und innerhalb der Hinzurechnungsb...mehr

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FF 05/2024, Weiterer Reformbedarf für den Gesetzgeber im Familienrecht

David Oertel Noch wartet die Anwaltschaft auf die Umsetzung der verschiedenen, seit langem thematisierten Reformen, da drängt das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber schon zu weiteren Änderungen. Am 9.4.2024 fällte das Bundesverfassungsgericht (1 BVR 2017/21, in diesem Heft S. 206 ff.) eine Entscheidung, die das Familienrecht in Deutschland nachhaltig prägen wird. Mit sei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 20 Burger/Schellberg, Die Auslösetatbestände im neuen Insolvenzrecht, BB 1995, 261; Drukarzcyk/Schüler, Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzauslöser, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 1. Aufl. S. 57 ff.; Harz/Comtesse/Conrad, Drohende Zahlungsunfähigkeit, ZInsO 2019, 2241 ff.; Heitsch/Baisch, Zur Identifikation der Gesel...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 23 Bachmann, Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, NJW 2021, 3073 ff.; Brinkmann, Das MoPeG und die "Verschränkung" zwischen der GbR und ihren Gesellschaftern, NJW 2024, 177 ff.; Haas, Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzantragspflicht, DStR 2003, 423; Heitsch/Baisch, Zur Identifikation der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Insolvenz(antrags-)V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Nationale Preisanpassungsregel des § 1a

Rz. 2676 [Autor/Stand] Preisanpassung im Zeitablauf – Gesetzliche Fiktion. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008[2] wurde erstmals eine gesetzliche Preisanpassungsklausel in § 1 implementiert, die den Stpfl. in Einzelfällen zu nachträglichen Preisanpassungen verpflichtete. So hieß es in § 1 Abs. 3 Satz 11 a.F.: "Sind in den Fällen der Sätze 5 und 9 wesentliche immaterie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine dem heutigen § 395 AO entsprechende Vorschrift wurde erst durch das 1. AO-StrafÄndG von 1967 [2] als § 431 RAO in das Gesetz eingefügt.[3] Dies war wegen der Neugestaltung der Rechtsstellung der FinB notwendig geworden. Bis dahin war das FA selbst im Verwaltungsstrafverfahren aktenführende Behörde und hatte im anschließenden staatsanwaltschaftlichen u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren

Schrifttum zur Einziehung s. Schrifttumsnachweise bei § 375; zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung seit dem 1.7.2017 s. vor § 370 Rz. 1130.2 ff.; vor § 399 Rz. 301 ff.; zur Unternehmensgeldbuße s. vor Rz. 45, 104. Ergänzender Hinweis: Nr. 70, 90 und 87 Abs. 1 Satz 1 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 70, 90, 87). A. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] § 401 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 394 Übergang des Eigentums

Schrifttum: Vgl. zunächst die Schrifttumshinweise zu vor § 375 Rz. 1 sowie vor § 401 Rz. 1. Vgl. ferner Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Achenbach, Polizeiliche Inverwahrnahme und strafprozessuale Veräußerungsverbote, NJW 1982, 2809; Achenbach, Obligatorische Zurückgewinnhilfe, NStZ 2001, 401; Bittmann, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / D. Durchführung des Fremdvergleichs (Abs. 3)

Literaturverzeichnis: Ackerman/Halbach, Wirtschaftliche Bewertungsverfahren als eine neue Disziplin?, ISR 2014, 423; Ackerman/Halbach, Einfluss von Handlungsalternativen auf die Aufteilung von Synergien bei Funktionsverlagerungen, DB 2013, 2582; Ackerman/Stock/Halbach, Angemessenheitsdokumentation unter Berücksichtigung der ex-ante- und ex-post-Sicht, DB 2014, 567; Ahmadov, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 401 AO geht auf § 436 RAO[2] zurück, der die vormals bestehende und vom BVerfG vom 6.6.1967[3] als verfassungswidrig und nichtig verworfene Möglichkeit der FinB, selbst in einem Strafbescheid auch auf Einziehung zu erkennen (vgl. § 441 Abs. 3, § 447 RAO), einschränkte, indem nur noch ein Antrag ans Gericht auf "Einziehung einer Sache oder des Wertersatz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben

Schrifttum: Baum, Verfahrensrechtsänderungen zum Jahresende 2001, NWB Nr. 6 Fach 2, 7839; Baumann, Vorschlag für einen neuen Zollkodex der Gemeinschaften, ZfZ 1991, 215; P. Bender, Die Nichtgestellung im Zollgutversand durch den Warenempfänger als Zollstraftat/-bußtat, ZfZ 1988, 169; P. Bender, Schmuggelprivileg und Zuschlag 97, ZfZ 1997, 110; P. Bender, Neuigkeiten im Steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Weder die RAO 1919 noch die RAO 1931 enthielten eine § 398 AO entsprechende Regelung. Lediglich unter dem Gesetzestitel "Niederschlagung" in § 443 Abs. 2 RAO 1919, dem der § 477 Abs. 2 RAO 1931 entsprach, war Folgendes bestimmt: Die Finanzämter sind befugt, von der Einleitung oder Durchführung einer Untersuchung abzusehen, wenn Steuerhinterziehung, Bannbru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ergänzt § 74 StGB, der im allgemeinen Strafrecht die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern regelt. Der Zweck des § 394 AO ist die Vereinfachung des Einziehungsverfahrens.[2] Hauptanwendungsbereich der Vorschrift sind Fälle, in denen sich der auf frischer Tat betroffene Schmuggler unter Zurücklass...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 13. Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes

Rn 49 Die Bundesregierung hat am 03.04.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vorgelegt.[70] Mit dem am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes[71] vom 07.07.2009 ist der Schutz ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Schrifttum: Bergkemper, Übernahme von Geldbußen und Geldauflagen als Arbeitslohn, FR 2009, 343; Berkemeier, Das Opportunitätsprinzip, 2008; Biehler, Konkurrierende nationale und internationale strafrechtliche Zuständigkeit und das Prinzip ne bis in idem, ZStW 116 (2004), 256; Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161; Böse, Der Grundsatz "ne ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Einziehung ergeben sich – abgesehen von der Spezialregelung in § 375 Abs. 2 AO – über die Verweisung in § 369 Abs. 2 AO aus dem Allgemeinen Teil des StGB. Die inhaltlichen Voraussetzungen ergeben sich für die Einziehung von Taterträgen (dem vormaligen Verfall) aus §§ 73–73e StGB (s. § 399 Rz....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeine Erläuterungen und Begrifflichkeiten

Rz. 132 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz als Tatbestandsvoraussetzung und als Einkünftekorrekturmaßstab. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 sind Einkünfte aus Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen zu berichtigen, sofern die Einkünfte dadurch gemindert werden, dass Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise) zugrunde gelegt worden sind, die von denen abweic...mehr

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ZErb 05/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin ist am xx.xx.2006 verstorben. Mit Beschl. v. xx.xx.2006 bestellte das Nachlassgericht den Beteiligten zu 2 zum Nachlasspfleger, dem die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und die Ermittlung der Erben übertragen wurde. Die Feststellung der berufsmäßigen Führung des Nachlasspflegschaft unterblieb. Am 17.3.2022 beantragte der Nachlasspfleger die Festsetzun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 2604 [Autor/Stand] Eigenständigkeit der Regelung? Gem. § 1 Abs. 3c Satz 1 ist die Übertragung oder Nutzungsüberlassung eines immateriellen Werts "zu vergüten,wenn diese auf der Grundlage einer Geschäftsbeziehung im Sinne des Absatzes 4 erfolgt und hiermit eine finanzielle Auswirkung für den Übernehmer, den Nutzenden, den Übertragenden oder den Überlassenden verbunden ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine einheitliche, in einer Bestimmung zusammengefasste Regelung der "Nebenfolgen" sieht die AO erst seit dem 2. AO-StrafÄndG 1968 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Maßnahmen in mehreren Einzelvorschriften verstreut. Eine Regelung, wie sie § 375 Abs. 1 AO heute vorsieht, bestand nur für § 412 RAO a.F. (Bruch des Steuergeheimnisses, § 412 Abs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Rn 19 Das Bundeskabinett hat am 18.07.2012 einen Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Damit sollte die sog. "2. Stufe der Reform des Insolvenzrechts" realisiert werden. Das Gesetz ermöglicht es Schuldnern erstmals, das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Wirtschaftliche Betrachtungsweise (Satz 3)

3 Die Feststellung des Eigentums oder der Inhaberschaft an einem immateriellen Wert, einschließlich aus einem solchen abgeleiteter Rechte, ist Ausgangspunkt für die Bestimmung, welchem an dem Geschäftsvorfall beteiligten Unternehmen der Ertrag zusteht, der sich aus jedweder Art der Verwertung dieses immateriellen Werts ergibt. Rz. 2701 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Betrachtu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Verfahren bei der Einziehung von Gegenständen ist in den §§ 421–443 StPO einheitlich geregelt. Diese Bestimmungen über das Einziehungsverfahren sind auch auf die im Steuerstrafrecht bisweilen akut werdende Anordnung der Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands (vgl. § 74f Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, s. Rz. 76 f.) anzuwenden (§...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Täterfremde Gegenstände

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 74 Abs. 3 Satz 1 StGB müssen die einzuziehenden Gegenstände dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. Ausnahmsweise können aber auch täterfremde Gegenstände eingezogen werden, wenn sie nach § 74b Abs. 1 StGB nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden (für den Schmuggel besonders präparierte Tatwerkzeuge) oder die Gefahr be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Wesentliche Beteiligung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

Rz. 513 [Autor/Stand] Wesentliche Beteiligung. § 1 Abs. 2 Sat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zweck des § 1

a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Verhältnis des § 1 zur verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 25.7 [Autor/Stand] Vielschichtige Überschneidung der Regelungsbereiche. Während sich die vGA und die verdeckte Einlage gegenseitig ausschließen, kann es zur Überschneidung der jeweiligen Regelungsbereiche mit § 1 Abs. 1 Satz 1 kommen. Beispielsweise besteht bei Vermögensverlagerungen von einer inländischen Tochtergesellschaft auf ihre ausländische Mutter- oder eine Schwe...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes, DB 2004, S. 329–332; Assmann, Ad hoc-P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Übertragung oder Überlassung zur Nutzung Die Übertragung oder Überlassung zur Nutzung ... aa) Vorbemerkungen Rz. 2606 [Autor/Stand] Abgrenzung der Übertragung von der Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter. Die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, also die endgültige Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, ist von der zeitlich begrenzten Nutzungsüberlassung vo...mehr

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§ 1 Mündliche Verhandlung u... / 3. Nichtbestreiten

Rz. 19 Im Unterschied zum Geständnis i.S.d. § 288 ZPO tritt die Fiktion des Zugestehens nach § 138 Abs. 3 ZPO bereits dann ein, wenn ein Vorbringen lediglich nicht bestritten wird. Darin äußert sich deutlich die Herrschaft der Parteien im Zivilprozess. Das Gericht hat nicht zu fragen, ob eine Parteibehauptung wahr ist, solange sie nicht bestritten ist. Ein nicht bestrittenes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Vorbemerkung

Rz. 34 § 74 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 nimmt von dem grundsätzlichen Verbot der (partei)politischen Betätigung die Behandlung von Angelegenheiten tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, ausdrücklich aus. Die Regelung stellt klar, dass die Behandlung derartiger Angelegenheite...mehr

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§ 6 Berufung- und Berufungs... / II. Berufungsgründe

Rz. 12 Gemäß § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 3 und 4 ZPO müssen in der Berufungsbegründung die Berufungsgründe (§ 513 Abs. 1 ZPO) genannt werden; sie sind Maßstab für die objektive Unrichtigkeit des Urteils. Die ZPO-Reform hat die die Berufung nur in den Fällen zugelassen, in denen ein Rechtsfehler des Erstgerichts vorliegt (§ 546 ZPO), konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / a) Arzthaftung

Rz. 79 Der Arzthaftungsprozess zeichnet sich insbesondere durch die von der Rspr. geschaffenen Erleichterungen hinsichtlich der Substantiierungslast und Beweislast des Patienten aus.[202] Mit diesen Erleichterungen soll die in der Regel schwächere Position des Patienten, dem die Sachkunde und der Einblick in den Behandlungsablauf fehlen, ausgeglichen werden. Zur Verwirklichung...mehr

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§ 6 Berufung- und Berufungs... / I. Zweck der Berufungsbegründung

Rz. 7 Die Berufung wird unzulässig, wenn nicht innerhalb der Zweimonatsfrist des § 520 Abs. 2 S. 1 ZPO eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO genügende Begründung beim Berufungsgericht eingeht. Welche Anforderungen das sind, ist sowohl der Gesetzesnorm wie auch der einschlägigen Kommentarliteratur nicht leicht zu entnehmen. Dieser Frage wird in Rspr. und Literatur größe...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 2. Frachtführervertrag

Rz. 237 Die Vorschrift des § 461 Abs. 1 HGB statuiert eine verschuldensunabhängige Obhutshaftung für den Spediteur. Für sonstige Pflichtverletzungen haftet der Spediteur gem. § 461 Abs. 2 HGB für vermutetes Verschulden. Die Beweislastverteilung richtet sich dann nach den auch für § 280 Abs. 1 BGB geltenden Regeln, wonach der Gläubiger beweispflichtig für den haftungsausfülle...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 3. Aktenbeiziehung

Rz. 199 Gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 5 ZPO kann das Gericht zur Vorbereitung des Verhandlungstermins Urkunden und Akten anderer Behörden von den Parteien beiziehen. Nach § 432 ZPO kann eine Partei auch durch Antrag auf Beiziehung öffentlicher Urkunden Beweis antreten. Sowohl die Aktenbeiziehung nach § 273 ZPO, als auch nach § 432 ZPO setzt aber voraus, dass sich eine Partei auf ein...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 142 nach § 156 überführt. § 142 Abs. 1 Nr. 2 wurde geändert, Abs. 2 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 eingefügt und Abs. 4 wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) klarstellend geändert....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.1998 wurde Abs. 1 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und erneut durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert. Durch das Gesetz zur Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2003 geändert. Mit Wirkung zum 1.1....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde Nr. 4 durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) eingefügt, die vorherigen Nr. 4 und 5 wurden Nr. 5 und 6. Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Nr. 7 wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Jo...mehr