Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Reformvorschläge und Reformen

Rz. 13 Die Deutsche Ärzteversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG, verwaltete zwischenzeitlich 186.000 Arzthaftpflichtversicherungsverträge. In den Jahren 2007 bis 2009 stellte die Deutsche Ärzteversicherung mehr als eine Verdopplung des Verlustes in der Sparte Arzthaftpflicht fest.[23] Die Schadensaufwendungen betrugen ungefähr das Doppelte der Einnahmen. Di...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Einbeziehung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Rz. 39 Bis zum 1.7.1994 bedurfte es für die Einbeziehung der MB/KK bzw. MB/KT in den Krankenversicherungsvertrag nicht der Aushändigung an den VN. Gemäß § 23 Abs. 3 AGBG wurden sie als vom BAV genehmigte Bedingungen auch ohne Aushändigung an den VN Vertragsbestandteil. Dies ist mit dem Wegfall der Vorabgenehmigung von AVB durch das BAV bzw. inzwischen BaFin entfallen. Rz. 40...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / VIII. Frühere Verwalterbestellung bereits in der Aufteilungsurkunde?

Rz. 12 Das Bedürfnis, den Verwalter in derselben notariellen Urkunde zu bestellen, die die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung enthält,[15] ist mit der ermöglichten Ein-Personen-WEG nicht obsolet. Das Bedürfnis ist nur geringer als früher, weil unmittelbar nach Anlegung aller Wohnungsgrundbücher die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beschlüsse fassen kann. Diese nich...mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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§ 12 Wohnungseigentum / XII. Sondereigentum an anderen Flächen

Rz. 28 Auch an Teilen der Grundstücksfläche, die außerhalb des Gebäudes liegen, kann Sondereigentum begründet werden (§ 3 Abs. 2 WEG). Hier kommt es nun entscheidend darauf an, dass maßstabsgerechte Angaben im Aufteilungsplan vorhanden sind. Bezugspunkt ist eine katastermäßig bestimmte Grundstücksgrenze.[26] An Terrassen- oder Gartenflächen können damit nicht mehr nur Sondernu...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Direktanspruch

Rz. 153 Auch nach der VVG-Reform 2008 bleibt es grundsätzlich dabei, dass der Geschädigte den Versicherer des Anwalts nicht direkt in Anspruch nehmen kann. Er muss seinen vermeintlichen Haftpflichtanspruch zunächst unmittelbar gegen den Anwalt bzw. die Berufsausübungsgesellschaft geltend machen und verfolgen. Erst nach rechtskräftiger Titulierung seines Schadensersatzanspruc...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Vertragliche Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

Rz. 438 Es kommen im verkehrsbezogenen Rechtsschutz (z.B. § 21 Abs. 8 ARB bzw. Nr. 4.2 ARB 2012) vor allem diese in Betracht: Diese Obliegenheiten wenden sich an den Fahrer des Fahrzeugs, der mit dem Versicherungsnehmer identisch, aber auch nur eine mitversicherte Person sein kann. Man ist sich ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. VGB

Rz. 10 Wie bei nahezu allen Versicherungsverträgen werden auch in der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsumfang und die wechselseitigen Vertragspflichten weitgehend durch die AVB bestimmt. Maßgebend ist die bei Vertragsabschluss oder ggf. einer etwaigen nachträglichen Änderung des Vertrages zugrunde gelegte Bedingungsfassung. Insoweit ist zu beachten, dass der Versiche...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Zustandekommen der vorläufigen Deckung

Rz. 19 Für die Zeit vor Einlösung des Versicherungsscheines kann eine vorläufige Deckungszusage erteilt werden. Durch die VVG-Reform sind mit den §§ 49–52 VVG erstmals Regelungen über die vorläufige Deckung in das Gesetz aufgenommen worden. Daneben ist die vorläufige Deckung in B.2 AKB geregelt. Rz. 20 Die vorläufige Deckungszusage ist ein selbstständiger Versicherungsvertrag...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Bücher, Lehrbücher, Kommentare, Formularbücher:

Abramenko, Das neue Wohnungseigentumsrecht, WEG-Reform, 2020 Armbrüster/Preuß, BeurkG mit NotAktVV und DONot, Kommentar, 9. Aufl. 2022 Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Aufl. 2023 Bärmann, WEG, 20. Aufl. 2020 Blaeschke, Praxishandbuch Notarprüfung, 3. Aufl. 2021 David/Dombek/Friedrichsen, Gesellschaftsrecht, 2009 Eckhardt/Her...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / Literaturtipps

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P / 3 Pflichtverteidiger, Bestellung wegen Inhaftierung des Mandanten [Rdn 2486]

Rdn 2487 Literaturhinweise: Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13 ders., Änderungen im Untersuchungshaftrecht, Jus 2010, 510 Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Brocke-Hell...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Deckungsklage – Allgemeines

Rz. 482 Im Fall einer Ablehnung des Rechtsschutzes kann der Versicherungsnehmer gegen den Rechtsschutzversicherer Deckungsklage erheben (zum Klageantrag vgl. Rdn 48, 525). Eine solche Klage muss der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko führen; Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht (§ 3 Abs. 2 h ARB). Eine grundsätzliche Frist für die Er...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / M. Verjährung, § 14 ARB bzw. Nr. 8 ARB 2012

Rz. 470 Während die ARB 75 eine Regelung der Verjährung des Anspruchs auf Versicherungsschutz nicht enthalten, wird in den ARB 94/2000 die Verjährung in § 14 ARB ausdrücklich geregelt. Die Verjährungsfrist beträgt danach zwei Jahre (wie in § 12 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.). Rz. 471 Hinsichtlich des Beginns der Verjährung hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung[508] zu den A...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / I. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Rz. 1 Die wichtigste gesetzliche Rechtsquelle des Versicherungsvertragsrechts ist das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) , zuletzt grundlegend reformiert durch die am 1.1.2008 in Kraft getretene VVG-Reform.mehr

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P / 2 Pflichtverteidiger, Bestellung neben Wahlverteidiger [Rdn 2470]

Rdn 2471 Literaturhinweise: Beulke, Auswechslung wegen terminlicher Verhinderung und Ablehnung der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers – zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.08.2022 – StB 35/22, StV 2023, 153 Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Fromm, Beschränkung der Verteidigung durch das Auftreten eines "...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / III. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Rz. 3 Für die Kfz-Haftpflichtversicherung enthält, trotz Übernahme einiger wichtiger Regelungen in das VVG durch die VVG-Reform, das zuletzt am 6.2.2017 geänderte Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter vom 5.4.1965 wichtige Spezialvorschriften. Das Pflichtversicherungsgesetz wird ergänzt durch das Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Status quo

Rz. 1 Die Feststellung, dass Rechtsanwälte aufgrund der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ein hohes Haftungsrisiko tragen, ist mittlerweile zur Binsenweisheit geworden. Obwohl die in der Regel einschlägige Haftungsnorm des § 280 BGB Verschulden voraussetzt, wird bisweilen davon gesprochen, dass sich die anwaltliche Haftung zu einer "Gefährdungshaftung" entwickelt hat. And...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Anerkenntnis und Abtretung

Rz. 152 Nicht zu unterschätzen ist das nun gem. § 105 VVG – scheinbar ohne nachteilige Folgen – mögliche Anerkenntnis des Haftpflichtanspruchs sowie die ggf. auch gleichzeitige Abtretung des Deckungsanspruchs (auf Freistellung) gem. § 108 Abs. 2 VVG. Das nach altem Recht zulässige und üblicherweise vereinbarte Anerkenntnisverbot ist heute gem. § 108 VVG insoweit obsolet, als ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Probandenversicherung

Rz. 32 Die Probandenversicherung nach § 40a Ziff. 3 AMG, § 26 MPG stellt den Sonderfall einer gesetzlichen Haftpflichtversicherungs-Pflicht bei ärztlicher Behandlung dar.[63] Die klinische Prüfung eines Medikamentes bzw. eines Medizinproduktes an einem Menschen ist nur bei Abschluss einer Versicherung zugunsten des Probanden gegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit zulä...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Bedingungsanpassung nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG

Rz. 46 Sonderregelungen waren wegen der mit der VVG-Reform verbundenen, strukturellen Änderungen und deren Auswirkungen auch auf Altverträge notwendig. Art. 1 Abs. 3 EGVVG räumte daher den Versicherern bei Altverträgen, die von den Vorschriften des neuen VVG abweichen, insoweit befristet ein Bedingungsanpassungsrecht zum 1.1.2009 ein. Der Umfang und die Grenzen dieses Anpassu...mehr

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P / 5 Plädoyer des Staatsanwalts [Rdn 2520]

Rdn 2521 Literaturhinweise: Heghmans, Die prozessuale Rolle der Staatsanwaltschaft, GA 2003, 433 Höß, Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Schlussvortrag des Staatsanwalts, 1999 Nehm, Verpflichtung zum Plädoyer?, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 111 Reinhard, Der Rechtsreferendar als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, Jus 2002, 169 Schaefer, Das Fairnessgebot f...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Beispielsfälle für die Teilkaskoversicherung

Rz. 153 Die nachfolgende Aufzählung betrifft stets die Streitfrage, ob der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder nicht. Während vor der VVG-Reform Rechtsfolge stets Leistungsfreiheit des Versicherers war ("Alles-oder-nichts-Prinzip"), so kommt es nach § 81 Abs. 2 VVG nur noch zu einer Kürzung der Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens d...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Gesellschaftsbezogener Versicherungsschutz

Rz. 175 Vor Inkrafttreten der BRAO-Reform am 1.8.2022 bestand ausschließlich eine persönliche Versicherungspflicht jedes einzelnen Rechtsanwalts gemäß § 51 BRAO. Die weit verbreitete Zusammenarbeit der Berufsträger in Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschafts- sowie Kapitalgesellschaften wurde durch die persönliche Versicherungspflicht nur unvollständig abgebildet. W...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / ff) Wirtschaftlichkeit

Rz. 259 Schließlich stellt sich bei der medizinisch notwendigen Heilbehandlung die Frage, ob bei der Prüfung der Vertretbarkeit auch die Höhe der Kosten eine Rolle spielen darf und muss. Rz. 260 Der BGH hat in einem Urt. v. 12.3.2003[157] grundlegend neue Akzente gesetzt. Durch die sog. Privatklinik-Entscheidung wird nicht nur zur Frage der Sittenwidrigkeit von Fallpauschalen...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. ARB 75, ARB 94, ARB 2000, ARB 2008, ARB 2010, ARB 2012 und ARB 2021

Rz. 6 Die Rechtsschutzversicherung ist – wie viele andere Versicherungszweige auch – im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom 30.5.1908 nicht ausführlich geregelt. Im Jahre 1990 wurden lediglich in Erfüllung einer EG-Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung vom 22.6.1987[6] die §§ 126–129 (§§ 158l–158 o VVG a.F.) i...mehr

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V / 38 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3833]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3834 Literaturhinweise: Al...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)

Rz. 17 Am 1.4.2007 trat das Gesetz "zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" in Kraft (GKV-WSG), das mit Wirkung ab 1.7.2007 in §§ 257, 315 SGB V einen "modifizierten" Standardtarif einführte. Zum einen wurde der Zugang zur privaten Krankenversicherung erschwert und zum anderen im Rahmen eines sog. Standardtarifs einem bestimmten Personenkreis Zu...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Forderungsübergang

Rz. 299 Steht dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten ein Schadensersatzanspruch zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit er den Kaskoschaden reguliert (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Hinweis Nach A.2.8 AKB ist der Regress des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer allerdings nur bei mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls möglich. Trotz...mehr

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B / 54 Blutalkoholfragen/Atemalkoholmessung [Rdn 1483]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Patientenversicherung

Rz. 176 Neben dem in Deutschland bestehenden Prinzip der Deckung eines schuldhaft herbeigeführten Versicherungsfalls nach § 100 VVG sind andere Deckungskonzepte denkbar. Die Patientenversicherung gewährt dem Patienten verschuldensunabhängige Ansprüche bei objektiven ärztlichen Behandlungsfehlern. Patientenversicherungen wurden seit 1975 zunächst in Schweden und dann, mit Modi...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Altverträge und Übergangsrecht

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Widerspruch bzw. Widerruf, Einbeziehung der AFB

Rz. 22 Dem Versicherungsnehmer steht das in § 8 VVG geregelte Widerspruchsrecht zu. Abweichend zum früher geltenden Recht bestimmt sich die Frist für den Beginn der Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 2 VVG. Voraussetzung ist der Zugang des Versicherungsscheins, der AFB und einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform. Die Beweislast für den Zugang trägt der Versicherer (§ 8...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 7. Versicherungsschutz des Fahrers bei Unkenntnis einer wirksamen Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 228 Sofern das Versicherungsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalls durch Kündigung des Versicherungsnehmers beendet worden ist, hatte der Fahrer bislang nicht einmal dann Versicherungsschutz, wenn er von der Kündigung keine Kenntnis hatte; mangels eines bestehenden Versicherungsverhältnisses ließ sich Versicherungsschutz auch nicht über § 158i VVG a.F. begründen....mehr

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T / 6 Ton- und Filmaufnahmen während der Hauptverhandlung [Rdn 3186]

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R / 5 Reduzierte Besetzung der großen Strafkammer/Jugendkammer [Rdn 2714]

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§ 18 Transportversicherung / 2. Vertragsfreiheit vs. Zwingendes Recht – Besondere Bedeutung von AVB in der Transportversicherung

Rz. 16 Mit Wirkung zum 1.1.2008 trat die jüngste VVG-Reform mit grundlegenden Änderungen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das VVG ist die zentrale gesetzliche Rechtsquelle der Transportversicherung. Da das VVG im Bereich der Transportversicherung weitgehend dispositives Recht enthält und die Versicherer von der Möglichkeit abweichender Vertragsbedingunge...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 6 Den gesetzlichen Rahmen der "klassischen" Kreditversicherung bilden das VAG , das BGB , das HGB und vor allem das VVG mit seinen allgemeinen Vorschriften (§§ 1–58 VVG) und den allgemeinen Vorschriften zur Schadensversicherung (§§ 74–87 VVG). Mit der VVG Reform 2008 unterfällt die Kreditversicherung der laufenden Versicherung gemäß Abschnitt 6 (§§ 53–58 VVG). Aufgrund der...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Beweismaß im Rückforderungsprozess

Rz. 267 Bei Rückforderung der geleisteten Entschädigung nach § 812 BGB muss der Versicherer als Bereicherungsgläubiger den vollen Beweis dafür erbringen, dass die Entwendung nur vorgetäuscht wurde.[391] Hinweis Im Rückforderungsprozess kommen dem Versicherer also keine Beweiserleichterungen zugute. Schon vor der VVG-Reform kamen auch die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 S. 1 V...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / Literaturtipps

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / VI. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

Rz. 6 Durch das Dritte Durchführungsgesetz/EWG zum VAG vom 21.7.1994 entfiel die Genehmigungspflicht Allgemeiner Versicherungsbedingungen durch das ehemalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV). Die Versicherer können ihre Bedingungen seit dem in den Grenzen der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung und der AGB-rechtlichen Vorschriften der §§ 305–310 B...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XXII. Verwaltungsbeirat

Rz. 50 Ein Verwaltungsbeirat ist künftig das Kontrollorgan der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – § 29 Abs. 2 WEG. Er unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Der Verwaltungsbeirat haftet, wenn er unentgeltlich tätig ist, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ein Aufwendungsersatz ist kein Entgelt und steht der Haftungsprivilegieru...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / II. Gerichtsstand

Rz. 308 Für die Deckungsklage stehen drei Gerichtsstände zur Verfügung:mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Rz. 140 Ebenso wie die Pflichten des Versicherers bzw. Versicherungsmaklers zeigen sich auch die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform in einem neuen Licht. Die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung sind durch den Wegfall des "Alles-oder-nichts-Prinzips" ebenfalls differenzierter und einzelfallbezogen geworden. Die grob fahrlässige Verletzung von O...mehr

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FF 11/2024, Anhörung bzw. I... / Einführung

Die grundsätzlich zwingende persönliche Anhörung des Kindes ist seit Inkrafttreten des FamFG am 1.9.2009[1] in § 159 FamFG geregelt. Hierbei hat sie "den Regelungsgehalt des § 50b FGG übernommen, wobei allerdings die Ausgestaltung der Anhörung präziser beschrieben worden ist".[2] Mit dem zum 1.7.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinde...mehr

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§ 18 Transportversicherung / h) Haager Regeln/Hague Visby Rules/Hamburg Regeln (Ziff. 3.8 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 178 Die Haager Regeln und die Hague Visby Rules sind vollständig in das HGB eingearbeitet worden. Das am 25.4.2013 in Deutschland in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts hat zu wesentlichen Änderungen des deutschen Seehandelsrechts geführt, das Haftungsrecht dabei aber im Kern beibehalten. Nach § 498 Abs. 1 HGB haftet der Verfrachter für den Schaden, de...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Ausmaß der Leistungskürzung

Rz. 96 Die VVG-Reform hat für die Kaskoversicherung zu einer Abschaffung des "Alles-oder-nichts-Prinzips" geführt. Stattdessen sieht § 28 Abs. 2 S. 2 VVG vor, dass der Versicherer im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit berechtigt ist, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Inwie...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Bestandskunden

Rz. 163 Bestandskunden haben nur dann ein befristetes Übertragungsrecht, wenn der Vertrag vor dem 1.1.2009 geschlossen wurde und sie den bisherigen Vertrag vor dem 1.7.2009 gekündigt hatten (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 b VVG). Vor der VVG-Reform kamen im Falle einer Kündigung des Versicherungsvertrages die angesparten Alterungsrückstellungen im Wege der sog. Vererbung beitragsmindernd...mehr