Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 140f Beteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift mit dem ursprünglichen Titel "Bereinigung, Ausgleiche" war als Teil des Vierten Kapitels, Elfter Abschnitt (Beziehungen zu Leistungserbringern in der integrierten Versorgung) mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingeführ...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.4 Rechtsänderungen zum 1.12.2021

Rz. 37 Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) wird die Vorschrift mit Wirkung zum 1.12.2021 geändert. Der Abs. 1 hat dann folgende Fassung: (1) Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, werden Geldleistungen kostenfrei auf das angegebene Konto bei einem Geldinsti...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist unter der Überschrift "Verträge zu integrierten Versorgungsformen" mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 als Bestandteil des Vierten Kapitels, Elfter Abschnitt eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Modernisierung der...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / F. Überleitungsvorschriften zur RVG Reform 2021

Rz. 225 Mit der Einführung der neuen Vorschriften des RVG muss die Entscheidung getroffen werden, in welchen Fällen die neuen und wann die alten Vorschriften anzuwenden sind. Die Frage hat der Gesetzgeber im neuen § 60 RVG geregelt: § 60 RVG Übergangsvorschrift (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angel...mehr

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Vorwort

Das anwaltliche Gebührenrecht ist schon ein eigenes Rechtsgebiet. Es gehört zum Handwerkszeug eines jeden Rechtanwaltes. Dieses Buch soll "Kochbuch" für den Praktiker sein, also Ausbildungslektüre, Bedienungsanleitung, Tipp-Geber und Nachschlagewerk in einem. Ausgerichtet an den Bedürfnissen des Zivilrechtlers und seiner Kanzlei werden Hinweise zur Rechnungsstellung, zur Dur...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / C. Einzelne Gegenstandswerte im WEG-Recht

Rz. 154 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im WEG-Recht erfolgte seit der WEG-Novelle von 2007 nach den Grundsätzen von § 49a GKG. Dieser ist mit der WEG-Modernisierung 2020 nunmehr im neuen § 49 GKG ausschließlich auf Beschlussklagen i.S.d. § 44 Weg eingedampft worden. Für die übrigen Gebührenstreitwerte, auch wenn diese WEG-Sachen betreffen, sind damit die allgemeinen...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Berechnung des Mehrvertretungszuschlages

Rz. 71 Der Mehrvertretungszuschlag fällt auf alle Verfahrens- und Geschäftsgebühren an. Es erhöhen sich also die Geschäftsgebührenmehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einigungsgebühren, Nr. 1003, 1004 VV RVG

Rz. 149 Im gerichtlichen Verfahren reduziert sich die Einigungsgebühr (vgl. oben Rdn 78) auf 1,0 Gebühren für die erste Instanz, sowie 1,3 Gebühren für die Rechtsmittelinstanzen. Ausgenommen von dieser Reduzierung sind nur das Beweissicherungsverfahren und die bloße gerichtliche Protokollierung eines außergerichtlichen Vergleiches. Entscheidender Zeitpunkt für die Beurteilun...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Zustimmung zur Untervermietung

Rz. 135 Verlangt der Mieter nach § 553 BGB die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung, bestimmt sich der Gegenstandswert nach der angestrebten Dauer der Untervermietung maximal bis zum 3,5-fachen Jahreswert des Untermietzinses; § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO.[140] Soll der Mieter mit der Untervermietung weitere Vorteile – wie etwa eine Abschlagszah...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 19. Hausordnung

Rz. 193 Die Festlegung einer Hausordnung ist mit der WEG-Reform nunmehr in § 19 WEG als Beschlusssache normiert. Der Gegenstandswert orientiert sich damit am Gesamtinteresse der WEG an der Errichtung einer Hausordnung oder an der Vereinbarung bzw. Beibehaltung einer entsprechenden Klausel. Dieses Gesamtinteresse richtet sich dabei stark an der Zielrichtung der begehrten Ände...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Gebührenvereinbarung des Verwalters

Rz. 206 Der Verwalter war auf Grundlage von § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG a.F. berechtigt, in bestimmten WEG-Streitigkeiten sogar gegen den Willen einzelner Eigentümer eine Vergütungsvereinbarung mit einem Rechtsanwalt zu treffen. Mit der Reform des WEG 2020 ist diese Ermächtigung wieder gestrichen worden. Vielmehr darf der Verwalter einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn der Auftragmehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 25. Unterlassungsansprüche

Rz. 202 Bei Unterlassungsansprüchen der Eigentümer gegen einen anderen Eigentümer ist das Eigeninteresse der klagenden Parteien zu ermitteln und zu addieren. Anhaltspunkt ist dabei der mögliche Wertverlust des Eigentums der klagenden Partei.[194] Nicht erheblich ist das Interesse des Nutzers bzw. des beklagten Eigentümers, da der Wert aus Sicht des Antragstellers zu beurteil...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Allgemeines

Rz. 107 Die Beratungshilfe entspringt dem Armenrecht. Ratsuchende, die aus eigenen Mitteln nicht die Kosten für eine anwaltliche Beratung aufbringen können, haben das Recht, beim Amtsgericht an ihrem Wohnsitz einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Mithilfe dieses Scheins erhalten sie beim Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine Beratung oder die außergerichtliche Vertretung ge...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 14. Entziehungsbeschluss, Anfechtung und Abmahnung

Rz. 187 Der Streitwert für die Anfechtung eines Entziehungsbeschlusses durch den Wohnungseigentümer betrug vor der WEG-Reform regelmäßig nur 20 % des Verkehrswertes der Wohnung.[185] Die Minderung folgt daraus, dass es sich nur um eine Vorbereitungshandlung handelt. Im Geltungsbereich des neuen § 49 GKG bestimmt sich das Eigeninteresse maximal an dem Verkehrswert des Eigentu...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 69 Der Rechtsanwalt muss in dieser Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertreten. Dabei müssen die Aufträge nicht gleichzeitig erteilt werden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann diese Personenmehrheit dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt die einzelnen Wohnungseigentümer vertritt. Zu beachten ist hier aber, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs....mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Ermittlung des Gebührenstreitwertes

Rz. 5 Die Bestimmung des Gegenstandswertes zur Berechnung der Anwaltskosten erfolgt durch die Trennung der Streitigkeiten nach gerichtlich durchsetzbaren Streitigkeiten – § 23 Abs. 1 RVG mit Verweis auf GKG und ZPO und nicht gerichtlich durchsetzbaren Streitigkeiten; § 23 Abs. 3 RVG mit Verweis auf GNotKG. Die Unterscheidung erfolgt schlicht nach der Frage, ob ein Anspruch d...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 5. Rechtsmittel gegen Beratungshilfeentscheidungen

Rz. 122 § 7 BerHG lässt gegen die Ablehnung oder Aufhebung der Beratungshilfe nur die Erinnerung als statthaftes Rechtsmittel zu. Die Auslegung dieser Vorschrift ist in der Rechtsprechung heftig umstritten. Zum Teil wird mit Hinblick auf die Verweisung auf das FamFG gefolgert, dass der Gesetzgeber lediglich eine Verweisung habe vornehmen wollen. Damit sei der Weg der Beschwe...mehr

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TVöD – Tarifgebiet Ost / 1 Einleitung

Ein wesentliches Ziel der Reform der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes war die Vereinheitlichung des Tarifrechts. Beginnend mit dem TV-V ab April 2002 und ab Oktober 2005 mit dem TVöD wurden nicht nur unterschiedliche Tarifverträge für die Statusgruppen (Angestellte und Arbeiter) aufgegeben, sondern auch gesonderte Tarifverträge für die Tarifgebiete Ost und West (bishe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 124 Bestand... / 2.2 Bauarbeiten des Landwirts für den Wirtschaftsbetrieb (Nr. 2)

Rz. 11 Bauarbeiten des Landwirts für seinen Wirtschaftsbetrieb umfassen sämtliche Baumaßnahmen, die im Unternehmensinteresse durchgeführt werden. Die Eigenarbeiten des Landwirts verlangen stets ein Tätigwerden in eigener Regie und Verantwortung. Zieht der Landwirt Dritte hinzu, müssen sie ihm gegenüber weisungsgebunden sein. Liegt allerdings eine Übertragung der Bauarbeiten ...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist richtig. Sie ist sensationell. Sie wird Notaren nicht "schmecken". Der V. Zivilsenat des BGH hat mit ihr die Unterschriftsbeglaubigung durch die Betreuungsbehörde von Vorsorgevollmachten gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG erheblich gestärkt. Diese erfüllt die Anforderungen des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO für Erklärungen an das Grundbuchamt, gilt – das war höchst umstri...mehr

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zfs 05/2021, Wirkung der Fe... / 2 Aus den Gründen:

"… Zu Recht hat das BG einen weiteren Anspruch des Kl. verneint. Dieser hat nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des BG einen Schaden von maximal 11.750 EUR erlitten und hierfür von der Bekl. sowie in der Schlussverteilung insg. 20.307,07 EUR erhalten. Entgegen der Auffassung der Revision kann der Kl. einen darüberhinausgehenden Anspruch gegen die Bek...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / I. Allgemeine Funktionen und Rechtsfolgen der’Enterbung

Die Enterbung ist eine Verfügung von Todes wegen mit einem negativen Inhalt, die das Pflichtteilsrecht des Erben ganz oder teilweise entfallen lässt.[1] Im Gegensatz zum Begriff des Ausschlusses[2] von der Erbfolge (exclusion), entfällt das Pflichtteilsrecht des Erben durch die Enterbung.[3] Infolge dieser Verfügung, kann die frei verfügbare Quote des Erblassers in Höhe dies...mehr

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AGS 05/2021, Jauernig, BGB - Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Begründet von Othmar Jauernig. Herausgegeben von Prof. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner. 18. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. 2.831 S., 69,00 EUR Den aktuellen Ereignissen entsprechend wurden in das Werk die neuen Regelungen zur Abmilderung der Covid-19-Pandemie und die §§ 656a–656d BGB zu Maklerkosten mitaufgenommen. Zusätzlich wurden die Rom I–III VOen, das EG-Unterhaltsrecht sowi...mehr

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AGS 05/2021, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2020/2021

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2019/2020 wurde zuletzt in RVGreport 2020, 202 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind hier nicht enthalten und werden gesondert behandelt. Der Beitrag hat den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Förderung der Riester-Rente und gleichgestellter Produkte

Rz. 8 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Rechtsgrundlagen finden sich in § 10a und §§ 79–99 EStG, die Regelungen zur Ausgestaltung der Altersvorsorgeverträge und ihre Zertifizierung im Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz. Die Altersvorsorge-DV (AltvDV) idF der Bekanntmachung vom 28.02.2005 (BGBl 2005 I, 487), zuletzt geändert durch Art 12 des Gesetzes vom 11.02.2021 (BGBl 2021 I, 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controllingorganisation unt... / 4.1 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich trat im Jahre 1998 in Kraft. Wie durch das 2002 folgende Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) wurden dadurch Erweiterungen und Präzisierungen des Aktiengesetzes (AktG) und der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) vorgenommen. Die Regelungsinhalte des KonTraG konkretisieren den Pflichtrahmen des Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controllingorganisation unt... / 4 Corporate Governance als Kontingenzfaktor für die Controllingorganisation

Der hier zugrunde gelegte Begriff der Corporate Governance hebt primär auf rechtliche Regelungen durch den Gesetzgeber sowie weitere formale Regelungen mit gesetzesäquivalenter Wirkung, wie z. B. die Vorgaben der Securities Exchange Commission, ab. Damit grenzt sich der Begriff von weiter gefassten Definitionen ab, die bspw. auch die Organisation des Kapitalmarktes oder die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Aufgrund der sog "großen Rentenreform" (vgl Gesetz zur Ergänzung des Altersvermögensgesetzes – AVmEG – vom 21.03.2001, BGBl 2001 I, 403) und der demographischen Entwicklung wird das gesetzliche Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter sinken. Als Folge dieser Absenkung wird die GRV künftig für viele gesetzlich Versiche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controllingorganisation unt... / Zusammenfassung

Eine Vielzahl von Unternehmensskandalen hat das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer "guten" Corporate Governance und eines effektiven Compliance-Managements geschärft. Die Corporate Governance und das Compliance-Management stehen in einem engen Zusammenhang mit der Controllingorganisation. Aus einer kontingenztheoretischen Perspektive stellt die Corporate Governance einen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der FinVerw, BB 2011, 3097; Koenig: Abgabenordnung, 3. Aufl 2014; Ratschow in Klein, Abgabenordnung, 12. Aufl 2014; Blesinger in Kühn/v Wedelstädt, AO u FGO, 21. Aufl 2015; Höring, Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung, DStZ 2016, 727; Kussmaul/Kloster, Dividendenstripping erneut im Fokus des Gesetzgebers, DB 2016, 849; Sp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 313 Hinzuv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 85 Abs. 1 des RRG 1992 am 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde durch Art. 1 Nr. 58 des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 völlig neu gefasst. Abs. 3 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2002 durch Gesetz v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) sowie durch das Zweite Gesetz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 245 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Bress, Die zeitliche Begrenzung der Krankenversicherungspflicht als Student, WzS 1994 S. 65. Felix, Studenten und gesetzliche Krankenversicherung, NZS 2000 S. 477. dies., Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) in der Diskussion – Reformen und Reformbedarf, KrV 2020 S. 45. Klose, Die Krankenversicherungspflicht der Auszubildenden des Zweiten Bildungsweges, ZfS 1998 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift existierte in dieser Form im BSHG noch nicht, sie entspricht jedoch im Wesentlichen dem bereits früher geltenden Recht. Abs. 1 regelt den Umfang des Lebensunterhaltes in Einrichtungen. Abs. 2 konkretisiert nähere Einzelheiten entsprechend § 21 Abs. 3 BSHG. Hintergrund und Sinn der Regelung ist gegenüber dem alten Recht die Umsetzung der Intention des Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung mit Begründung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete [...] 4. Gesetzesleitsatz: Unterliegt ein Erblasser zur Zeit seines Todes oder ein Erwerber einer Schenkung zur Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 376 Verfolgungsverjährung

Schrifttum: Baumhöfener/Madauß, Besondere Aspekte der Verjährung § 376 AO, NZWiSt 2017, 27; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität, wistra 1990, 285; Bender, Die Verfolgungsverjährung für Steuerhinterziehung nach dem JahressteuerG 2009, wistra 2009, 215; Berger, Die Vollendung und die Beendigung insbesondere bei der Unterlassung im Steuerstraf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 375a Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung

Schrifttum: Bittmann, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Rechtsprechung 2019/20, NStZ 2020, 517, 648; Feindt/Rettke, Die Auswirkungen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes auf die Verjährung der strafrechtlichen Einziehung im Steuerstrafrecht und auf die Festsetzungsverjährung im Steuerrecht, DStR 2021, 79; Gehm, Neuerungen des Steuerstraf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Neu seit 1.1.2017. Die Vorschrift ist gem. Art. 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen[2] am 1.1.2017 in Kraft getreten. In das Gesetzgebungsverfahren wurde sie durch den Finanzausschuss des Bundestages eingeführt.[3] Dies ging jedoch auf eine Initi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Selbständige Anordnung der Einziehung

Rz. 50 [Autor/Stand] Die selbständige Einziehung (zur Einziehung § 399 Rz. 53 ff.; § 375a Rz. 1 ff.) nach Eintritt der Verfolgungsverjährung ist möglich (§ 78 Abs. 1 Satz 2, § 76a Abs. 2 StGB)[2], ebenso die Einziehung zwecks Sicherung oder Unbrauchbarmachung (§§ 74b, 74d StGB)[3]. Soweit zu diesem Zweck strafprozessuale Maßnahmen erforderlich sind, sollen auch diese weiterh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzgebungsgeschichte. § 2 gehört zu der eher seltenen Gattung von Steuernormen, deren Entstehungsgeschichte bewegter ist als ihre spätere Gesetzesgeschichte. Immerhin drei Referentenentwürfe gingen einem Kabinettsentwurf voraus, wobei jeder nachfolgende Entwurf textliche Änderungen gegenüber dem vorangehenden enthielt, und selbst der Finanzausschuss de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzgebungsgeschichte. Wie § 2 gehört auch § 4 zu den seltenen Steuernormen, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehr geändert wurden als in der Folgezeit. Im 1. RefE war die Vorschrift noch parallel zu § 2 konzipiert. Der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht sollte das Vermögen unterliegen, welches nicht als Auslandsvermögen (i.S. des d...mehr

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FF 04/2021, Ablehnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Antragstellerin hat unter dem 29.8.2019 auf Trennungsunterhalt in Höhe von 450 EUR angetragen. Sie betreut nach Trennung der Eheleute die stark sehbehinderte gemeinsame Tochter, die in Pflegegrad III eingestuft ist. Dafür erhält sie monatlich 554 EUR Pflegegeld. Die Antragstellerin hat bei der Unterhaltsberechnung ein Gehalt von 1.100 EUR miteingestellt, beru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand

"(1) War bei einem Erblasser oder Schenker ..." Rz. 28 [Autor/Stand] Erblasser oder Schenker. § 4 setzt einen Erblasser oder einen Schenker voraus, ohne diesen Personenkreis näher zu umschreiben. Beide Begriffe entstammen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, woraus sich neben dem expliziten Bezug auf die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht die dogmatische Verortung von § 4...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme (Abs. 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Überblick. § 4 Abs. 1 basiert auf der Vermutung, dass ein Staat, der eine (nach Maßgabe von § 2 Abs. 2) "niedrige" Einkommensteuer erhebt, auch unentgeltliche Erwerbe nur gering besteuert.[2] Diese Vermutung kann – parallel zu § 2 Abs. 2 – durch einen konkreten Belastungsvergleich widerlegt werden. Wird der Vergleich erfolgreich geführt, findet § 4 keine...mehr

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FF 04/2021, Interviews in Forum Familienrecht (FF)

Klaus Schnitzler Zum Markenkern dieser Zeitschrift gehören regelmäßige Interviews, die im Laufe eines jeden Jahres geführt werden (vgl. FF 2012, 199 ff.). Im 1. Jahr waren dies Horst Eylmann, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, damals noch in Bonn, Dr. Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am OLG Köln und eines unserer ersten Beiratsmitglieder, Prof. S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Hintergrund: Neufassung der Zugangsvoraussetzungen zur (vorläufigen) Eigenverwaltung durch das SanInsFoG

Rn 1 Durch das SanInsFoG wurde das Recht der (vorläufigen) Eigenverwaltung in weiten Teilen neu gefasst. Das SanInsFoG setzt mit den Änderungen weitgehend die Empfehlungen der Studie zur Evaluation des ESUG um. Die Studie hatte insbesondere empfohlen, den Zugang zum (vorläufigen) Eigenverwaltungsverfahren neu zu regeln.[1] Die neuen Zugangsvoraussetzungen verfolgen dabei zwe...mehr

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FF 04/2021, Nomoskommentar Familienrecht

Kaiser/Schnitzler/Schilling/Sanders (Hrsg.)Band 4, 4. Auflage 2021, 3240 Seiten, Nomos, 168 EURISBN 978-3-8487-4990-4 Mit der Neuauflage des vierten Bandes – Familienrecht – des Nomos Kommentars zum BGB ist zu den bewährten Herausgebern Dagmar Kaiser, Klaus Schnitzler und Roger Schilling nach dem überraschenden Tod von Peter Friederici als neue Herausgeberin Anne Sanders hinz...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausgleich, Eheverträge, Steuern in Paarbeziehungen - Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 26./27.11.2020 Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um sich den Herausforderungen einer Online-Konferenz zu stellen. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte fand am letzten November-Wochenende statt – wie jedes Jahr. Aber in dieser...mehr

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zfs 03/2021, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Das hält rechtlicher Nachprüfung überwiegend stand. (…)" 2. Das BG geht zutreffend davon aus, dass bei einer Prämienanpassung nach § 203 Abs. 2 VVG erst durch die Mitteilung einer den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügenden Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt wird, wie der Senat bereits mit Urt. v. 1...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr