Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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zfs 11/2014, Verjährungsbeg... / Leitsatz

1. Sind innerhalb einer regressbefugten Behörde mehrere Stellen für die Bearbeitung eines Schadensfalls zuständig, nämlich die Leistungsabteilung hinsichtlich der Einstandspflicht gegenüber dem Verletzten und die Regressabteilung bezüglich der Geltendmachung von Schadensersatz- oder Regressansprüchen gegenüber Dritten, so kommt es für den Beginn der Verjährung von Regressans...mehr

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zfs 11/2014, Verjährungsbeg... / 2 Aus den Gründen:

"Die nach § 119 SGB X übergegangenen Schadensersatzansprüche des Geschädigten hinsichtlich des Ausfalls von Rentenversicherungsbeiträgen sind nicht verjährt. …" Nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners K...mehr

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Instandhaltung: Schadensersatz bei Nichtausführung

Leitsatz Das Ermessen der Wohnungseigentümer, das gemeinschaftliche Eigentum zu erhalten, ist auf Null reduziert, wenn eine Erhaltung "zwingend" ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Sondereigentum wegen fehlender Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums unbewohnbar geworden ist. Wird eine zwingend erforderliche Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums schuld...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5 Rechtsfolge: Schadensersatz

Rn 6 Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, ergibt sich ein gegen den Verwalter gerichteter Schadensersatzanspruch des Massegläubigers. Die Ersatzpflicht des Verwalters erstreckt sich auf das sog. negative Interesse.[28] § 61 gehört zu den Normen der Vertrauenshaftung, die sich vereinzelt auch in anderen allgemeinen Regelungen (vgl. § 122 Abs. 1 und § 179 Abs. 2 BGB) finde...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Abgesonderte Befriedigung der übrigen Gemeinschaftsangehörigen (Abs. 1 Satz 2)

Rn 10 Der nach § 84 Abs. 1 Satz 1 ermittelte Anteil des Insolvenzschuldners (s. o. Rn. 9) – und nur dieser Anteil – bildet den Gegenstand des in § 84 Abs. 1 Satz 2 genannten Absonderungsrechts. Dieses Vorrecht soll die Ansprüche der übrigen Gemeinschaftsangehörigen oder der Mitgesellschafter aus dem gemeinschaftlichen Rechtsverhältnis gegen die Konkurrenz von Insolvenzforder...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.5 Regressanspruch

Rn 102e Hat der Gesellschafter den Rückzahlungsbetrag (Rn. 102c) erstattet, darf er nicht schlechter stehen, als er stehen würde, wenn er nicht vor Insolvenzeröffnung von seiner Haftung befreit worden wäre.[337] Dann aber könnte er für den Fall der Inanspruchnahme durch den Drittgläubiger Rückgriff bei der Gesellschaft nehmen. Dieser Rückgriffsanspruch wäre aber freilich nac...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der Insolvenzverwalter ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

1Kann eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden, so ist der Verwalter dem Massegläubiger zum Schadensersatz verpflichtet. 2Dies gilt nicht, wenn der Verwalter bei der Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, daß die Masse voraussichtlich zur Erfüllung n...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen. 2Er hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen. (2) Soweit er zur Erfüllung der ihm als Verwalter obliegenden Pflichten Angestellte des Schuldners im Rahmen ihrer bis...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 41 Adam, Die Klage des Treuhänders im RSB-Verfahren, ZinsO 2007, 198; Ahrens, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung NJW-Spezial 2009, 53; Dahl, Das Mietverhältnis des Schuldners im Verbraucherinsolvenzverfahren, NZI 2000, 246; Hergenröder, Der Treuhänder im Spannungsfeld zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen, ZVI 2005, 521; Looff, Die Haf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Haftung des Sachwalters

Rn 17 Kann eine Masseverbindlichkeit, die mit Zustimmung des Sachwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden, so ist der Sachwalter dem Massegläubiger zum Schadensersatz gemäß Abs. 1 Satz 3, § 61 verpflichtet. Das gilt nach § 61 Satz 2 nur dann nicht, wenn der Sachwalter bei Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, dass die Mas...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Hinzuziehung eines Sachverständigen

Rn 32 Nach § 151 Abs. 2 Satz 3 ist es zulässig, dass sich der Insolvenzverwalter bei der Bewertung von Massegegenständigen eines Sachverständigen bedient. Dass es sich hierbei um die Ausnahme handeln sollte, zeigt bereits das Gesetz selbst, denn die Hinzuziehung ist auf "besonders schwierige" Wertermittlungen beschränkt. Außerdem muss der Insolvenzverwalter für das Verfahren...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Allgemeines

Rn 2 Im Rahmen der Eigenverwaltung besteht das Problem, dass sich bestimmte Ansprüche gegen dem Schuldner nahestehende Personen richten oder auf Handlungen beruhen, die diese Personen vorgenommen haben. Wenn solche Ansprüche geltend gemacht werden sollen, befindet sich der Schuldner in einem Interessenkonflikt, den die Insolvenzordnung dadurch löst, dass sie die Geltendmachu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Aufsatzliteratur

Rn 116 Beiner/Luppe, Insolvenzanfechtung bei Forderungserwerb aus Globalzession, NZI 2005, 15; Bork, Kann der (vorläufige) Insolvenzverwalter auf das Anfechtungsrecht verzichten?, ZIP 2006, 589; Breutigam/Tanz, Einzelprobleme des neuen Insolvenzanfechtungsrechts, ZIP 1998, 717; Eckardt, Anfechtung und Aussonderung – Zur Haftungspriorität des Insolvenzanfechtungsanspruchs im ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Zinsen und Säumniszuschläge (Abs. 1 Nr. 1)

Rn 8 Im ersten Rang werden die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden gesetzlichen und vertraglichen Zinsen sowie Säumniszuschläge auf Forderungen der Insolvenzgläubiger berichtigt. Diese Forderungen werden unter den nachrangigen Insolvenzforderungen an erster Stelle berücksichtigt, da sie besonders eng mit der Hauptforderung zusammenhängen.[12] Die Nachrangigkeit ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Fälle von Einzelschäden

Rn 4 Nicht betroffen von der Zuweisung der Geltendmachungsbefugnis an den Insolvenzverwalter werden die Ansprüche einzelner Gläubiger auf Ersatz eines Individualschadens. Dabei handelt es sich etwa um die Ersatzansprüche von Aussonderungsberechtigten, aber auch um die von Massegläubigern aus § 61 (Kontrahierungsschäden)[14] oder bei Nichtvorliegen von Masseunzulänglichkeit i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Nicht insolvenzspezifische Haftungsgrundlagen

Rn 15 Neben der insolvenzspezifischen Haftung aus § 60 kann der Verwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch nach den allgemeinen Vorschriften und Grundsätzen zum Schadensersatz verpflichtet sein.[43] In Betracht kommt hier zunächst eine Verantwortlichkeit aus der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, welche der Insolvenzverwalter im Rahmen der Verfahrensabwicklung ei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Aufrechnung durch den Insolvenzverwalter

Rn 9 Obwohl § 95 Abs. 1 nach seinem Wortlaut beide Forderungen erfasst, d.h. sowohl die aufzurechnende Gegenforderung des Insolvenzgläubigers als auch die Hauptforderung der Insolvenzmasse, ist das Regelungssystem der §§ 94–96 doch ausschließlich auf eine Aufrechnung durch den Insolvenzgläubiger zugeschnitten. Ausdrückliche Regelungen für eine Aufrechnung durch den Insolvenz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1 Massegegenstände

Rn 6 Nach § 151 Abs. 1 hat der Verwalter in das Verzeichnis alle "Gegenstände der Insolvenzmasse" aufzunehmen. Dabei sind nicht nur die nach § 148 in Besitz genommenen (körperlichen) Vermögenswerte aufzulisten (Grundstücke und Gebäude, Kraftfahrzeuge, Maschinen, Büro- und Geschäftsausstattung usw., zu Einzelheiten s. § 148 Rn. 7 f.), sondern auch alle nicht in Besitz genomme...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines, Regelungszweck

Rn 1 § 104 Abs. 1 entspricht grundsätzlich der früheren Regelung des § 18 Abs. 1 KO, die Bestimmung des Abs. 2 hat keine Entsprechung im Recht der KO, Abs. 3 wiederum entspricht grundsätzlich dem früheren § 18 Abs. 2 KO. § 104 wurde mit Wirkung zum 9.4.2004 dahingehend geändert, dass in der Überschrift der Begriff "Finanztermingeschäfte" durch denjenigen der "Finanzleistungen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5 Verschulden

Rn 8 Die gesetzliche Regelung fordert eine schuldhafte Pflichtverletzung. Zur Anwendung kommen also die Grundsätze des § 276 BGB, d.h., der Verwalter hat für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen. Nach § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Zur Ausfüllung dieses allgemeinen Fahrlässigkeitsbegriffs muss aber für den i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Die Rechtsstellung des Treuhänders

Rn 4 Der Treuhänder nimmt mit der Insolvenzeröffnung im "Vereinfachten Verfahren" die Aufgaben des Insolvenzverwalter wahr (§ 313 Abs. 1 Satz 1).[5] Durch § 313 Abs. 2 und 3 werden für den Treuhänder die Aufgaben aber beschränkt. Rn 5 Der Treuhänder, wie auch der Insolvenzverwalter, übt kein öffentliches Amt aus. [6] Es handelt sich um ein privates Amt, das gerichtlich im öffe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Erfüllungswahl

Rn 91 Nach dem Wortlaut des § 103 Abs. 1 führt die Wahl der Erfüllung durch den Insolvenzverwalter dazu, dass dieser an Stelle des Schuldners den Vertrag zu erfüllen hat und die Erbringung der Gegenleistung des anderen Teils verlangen kann. Rn 92 Gemäß § 55 Abs. 1 Ziff. 2 stellen die Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen Masseverbindlichkeiten dar, soweit der Insolven...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Beschränktes Vollstreckungsverbot für sonstige Gläubiger (Abs. 2)

Rn 15 Über das nur für Insolvenzgläubiger in Abs. 1 geregelte Vollstreckungsverbot hinaus enthält das Gesetz in Abs. 2 auch Vollstreckungsbeschränkungen für alle übrigen Gläubiger. Diesen ist spiegelbildlich zu § 81 Abs. 2 der Vollstreckungszugriff auf künftige Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge währ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Verwaltung und Verteilung (§ 292 Abs. 1 Satz 2)

Rn 13 Vor der Benachrichtigung richtet der Treuhänder zur getrennten Aufbewahrung von seinem Vermögen ein Treuhandkonto für die an ihn abzuführenden, pfändbaren Anteile der Bezüge und ggf. an ihn fließenden sonstigen Leistungen des Schuldners oder Dritter ein. Kreditinstitut und Kontonummer teilt er mit der Benachrichtigung mit. Rn 14 Die auf dem Treuhandkonto eingehenden Zah...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines: Zweck und Anwendungsbereich

Rn 1 § 82 stellt eine Ergänzung zu § 81, nämlich eine Lockerung der dort festgelegten rigiden Grundsätze im Interesse eines leistenden Schuldners, dar. Auch die Entgegennahme einer der Insolvenzmasse gebührenden Leistung durch den Insolvenzschuldner ist eine Verfügung i.S.d. § 81 (oder einer solchen unabhängig von der bevorzugten Erfüllungstheorie jedenfalls insolvenzrechtli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Im Ausland belegenes Vermögen

Rn 84 Die Insolvenzeröffnung erfasst im Ausland belegenes Vermögen des Schuldners (Universalitätsprinzip).[99] Der Schuldner hat auch darüber umfassend Auskunft zu geben. Rn 85 Massegegenstände, die sich im Gebiet der Europäischen Union befinden, können vom Verwalter grundsätzlich in Besitz genommen und zur inländischen Masse gezogen werden (Art. 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Der originäre Anwendungsbereich des § 159

Rn 34 Seinem Wortlaut nach erfasst § 159 nur die Zeit nach dem Berichtstermin und bestimmt, dass die Verwertung nunmehr unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), zu erfolgen hat. Dabei ist unverzüglich aber keinesfalls mit sofort gleichzusetzen. Rn 35 So kann – auch wenn keine Sanierung oder übertragende Sanierung erfolgversprechend erscheint – für das wirtscha...mehr

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Ein Vertrag ohne Regelungen zur Schadenregulierung ist eine Veräußerung und keine Rückabwicklung eines zuvor geschlossenen Kaufvertrags

Leitsatz Wird ein Vertrag aus Kaufvertrag bezeichnet und enthält er keinerlei Regelungen zu den üblichen Fragen einer Schadensregulierung, handelt es sich um ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG und nicht um eine nicht steuerbare Rückabwicklung des ursprünglichen Anschaffungsgeschäfts. Sachverhalt Die Kläger hatten sich in den Jahren 1997 und 1998 an zwei vermög...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obli... / Sachverhalt

Der Kl. verfolgt die Verurteilung der Bekl. auf Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, für den die Bekl. als Haftpflichtversicherer des unfallverursachenden Kfz die volle Haftung trifft. Der Streit der Parteien dreht sich allein um die Frage, welchen Restwert sich der Kl. als Abzugsposition des Schadensersatzes entgegen halten muss. Die Prozessbevollmächtigten ...mehr

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AGS 10/2014, Auftraggeberme... / 1 Sachverhalt

Der zwischenzeitlich verstorbene Beklagte C wurde als Rechtsanwalt vom Kläger, seinem ehemaligen Mandanten, auf Schadenersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung in Anspruch genommen. Die letzte mündliche Verhandlung, aufgrund der das Urteil erging, fand am 18.10.2013 statt. Das Urteil wurde am 22.11.2013 verkündet. Die Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. ...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obli... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist weit überwiegend begründet. Im Übrigen ist die Klage abzuweisen. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 3.888 EUR sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten i.H.v. 213,30 EUR gem. §§ 7 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, 249 BGB. Lediglich hinsichtlich des Verzugsschadens ist die Klage teilweise abzuweisen." Die Bek...mehr

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zerb 9/2014, Keine Vererbun... / Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, es könne dahinstehen, ob die streitgegenständlichen Veröffentlichungen überhaupt einen Geldentschädigungsanspruch zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen begründen könnten. Denn der Anspruch sei höchstpersönlicher Natur und deshalb nicht vererblich. Ob dies anders zu beurteilen sei, wenn der Anspruch noch zu Lebze...mehr

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zfs 10/2014, Vorleistungsan... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. als Berufshaftpflichtversicherer des ehemaligen, inzwischen in Insolvenz befindlichen Notars Dr. S wegen von diesem begangener Pflichtverletzungen auf Schadensersatz i.H.v. 1.734.059,73 EUR in Anspruch. Den von der Kl. unter Berufung auf das Absonderungsrecht gem. § 157 VVG a.F. erhobenen Ansprüchen, die zur Insolvenztabelle festgestellt sind, liegt fo...mehr

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zfs 10/2014, Abwicklungsric... / Sachverhalt

Der Kl., ein Verein des Kraftfahrzeuggewerbes, hat die beklagte Verwenderin von sog. Abwicklungsrichtlinien für das Leasinggeschäft auf Unterlassung von in der Richtlinie enthaltenen Ankaufsgarantien sowie einer Vereinbarung zum Restwertunterstützungsprogramm in Anspruch genommen. Die Abwicklungsrichtlinien trafen für das Einzelkundengeschäft in Ziff. I. 8 folgende Regelunge...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 2. Abwägung beim Schlüsselverlust

Bei der Haftung eines Arbeitnehmers, im Fall eines abhandengekommenen Schlüssels, sollten in eine Abwägung folgende Überlegungen einbezogen werden: Aufgrund der Warn- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers braucht ein Arbeitnehmer, der zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit einen Schlüssel ausgehändigt bekommt, grundsätzlich keine Überlegungen anzustelle...mehr

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zfs 9/2014, Keine unerhebli... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… Zu Unrecht hat das BG einen Anspruch des Kl. auf Rückgewähr des Kaufpreises nach § 437 Nr. 2, §§ 440, 323 Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 348 BGB verneint, weil es rechtsfehlerhaft die in den festgestellten Mängeln der Einparkhilfe zum Ausdruck kommende Pflichtverletzung der Bekl. für unerheblich und den Rücktritt deshalb gem. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB für ausgeschlossen erachte...mehr

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zfs 9/2014, Schadensberechn... / Leitsatz

Hat der Eigentümer eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs die zur Reparatur erforderlichen Kosten als Schadensersatz erhalten, so muss er sich diese Leistung nicht anrechnen lassen, wenn er wegen eines nachfolgenden Verkehrsunfalls, bei dem das nicht reparierte Fahrzeug im Bereich des Vorschadens erneut beschädigt wird, Schadensersatz von dem Zweitschädiger ve...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / II. Haftung des Arbeitnehmers bei Verlust eines berufsbezogenen Schlüssels

Wer kraft seiner Dienststellung einen Generalschlüssel besitzen muss, ist zum sorgfältigen Umgang mit diesem Schlüssel verpflichtet und auch zur Rückgabe des Schlüssels bei Beendigung der Tätigkeit bzw. des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber kann aber nicht dem Arbeitnehmer einen Generalschlüssel überlassen und ihn bei Verlust ohne weiteres zum Schadenersatz heranziehen. 1...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / II. Sichtprüfung

In der Regulierungspraxis wird häufig der Nachweis vom Eigentümer verlangt, dass noch alle übrigen Schlüssel der Schließanlage vorhanden sind. Auch ohne konkrete Anhaltspunkte ist die aufgestellte Behauptung, dass noch andere Schlüssel abhandengekommen sein könnten, aufzuklären.[46] Dazu reicht es nicht aus, dass der Anlagenbetreiber das Vorhandensein aller Schlüssel, mit Au...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 4. Verjährung

Fraglich ist, ob bei einem Schlüsselverlust zu gemieteten Räumlichkeiten die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB oder die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB anzuwenden ist. Hierbei ist zu differenzieren. Die Rückgabepflicht des Schlüssels selbst ist grundsätzlich ein Erfüllungsanspruch, denn es handelt sich hierbei um einen Anspruch auf Rückgabe eines Zu...mehr

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zfs 9/2014, Schadensberechn... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Entgegen der angefochtenen Entscheidung haben die Bekl., deren Haftung dem Grunde nach gem. §§ 7 Abs. 1, 17 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unstreitig ist, zur Schadensbehebung erforderliche Reparaturkosten von 1.765,15 EUR abzüglich eines Wertausgleichs von 200 EUR und hieraufgezahlter 200 EUR, entsprechend insgesamt 1.365,1...mehr

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zfs 9/2014, Schadensberechn... / Sachverhalt

Der Pkw des Kl. wurde bei einem früheren Verkehrsunfall im linken Frontbereich beschädigt. Der Reparaturaufwand wurde auf 783,10 EUR netto beziffert. Bei dem Unfall, der dem Rechtsstreit der Parteien zugrunde liegt, wurde das unreparierte Fahrzeug erneut im linken Frontbereich beschädigt. Die Bekl. haben hierauf 200 EUR Schadensersatz geleistet. Der Kl. hat behauptet, bei de...mehr

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zfs 9/2014, Reichweite der ... / Sachverhalt

Die Kl. hat die Verurteilung der Bekl. zum Ersatz des an ihrem Fahrzeug entstandenen Lackschadens in Anspruch genommen. Die Bekl. war als Subunternehmerin bei einem Bauvorhaben für das Gewerk Rohbauleistungen tätig. Die Kl. behauptet, die Bekl. habe auf einem Bürgersteig in der Nähe eines Kindergartens ungesichert Bauzäune abgestellt. Ein Kind habe einen an einer Hauswand le...mehr

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zfs 9/2014, zfs 9/2014 / Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Am 29.7.2014 sind die das Bürgerliche Recht betreffenden Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes v. 22.7.2014 in Kraft getreten (BGBl I S. 1218). Die Regelungen dienen der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 16.2.2011 zur Bekämpfung von Zahlung...mehr

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zfs 9/2014, Fälligkeit von ... / 1 Aus den Gründen:

" … 1. Für allen materiellen und immateriellen Schaden, der der Berufungsführerin durch den Unfall entstanden ist oder noch entstehen wird, muss die Rechtsmittelgegnerin schon deshalb nicht aufkommen, weil sie das schädigende Ereignis weder durch Tun noch durch Unterlassen herbeigeführt hat. Bereits dies steht dem Erfolg des Feststellungsbegehrens insgesamt entgegen, weil da...mehr

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zfs 9/2014, Verneintes Mitv... / Sachverhalt

Die Kl. fordert Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, den sie als Radfahrerin erlitten hat. Auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstelle fuhr sie an dem geparkten Pkw des Bekl. zu 1), der bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversichert ist, vorbei. Die Bekl. zu 1) öffnete unmittelbar vor der sich nähernden Kl. die Fahrertür. Die Kl. konnte nicht mehr ausweichen. Sie prallte gegen die Au...mehr

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FF 9/2014, Surrogat beim Wo... / II. Bestätigung bisheriger Rechtsprechung

Die Surrogatrechtsprechung zum Wohnvorteil beginnt mit dem kurz vor der Hausfrauen-Entscheidung vom 13.6.2001[3] erlassenen Urteil des BGH v. 3.5.2001.[4] In Abkehr vom strikten Stichtagsprinzip der vorausgehenden Rechtsprechung wird der Gedanke des Surrogats verwendet, um die Zurechnung eines veränderlichen nachehelichen Einkommens zu den ehelichen Lebensverhältnissen im Si...mehr

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zfs 9/2014, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen:

" … Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme haftet die Bekl. dem wegen der fahrlässigen Verletzung einer Schutzpflichtverletzung, § 823 Abs. 1 BGB." I. Diese Haftung rechtfertigt sich dort, wo jemand eine besondere Gefahrenlage schafft und erforderliche und zumutbare Maßnahmen zum Schutz Dritter vor Schädigungen vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt (Palandt/Sprau, BGB, 68. Auf...mehr

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zfs 9/2014, Unwirksamkeit v... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung des Kl. ist unbegründet." Dem Kl. steht kein Schadensersatzanspruch i.H.v. 25.000 EUR und materieller Schadensersatz von 20.000 EUR gem. §§ 280 Abs. 1, 249 ff., 253 Abs. 2 BGB nebst gesetzlicher Zinsen gem. §§ 291, 288 Abs. 1 BGB zu. 1. Die Bekl. trifft als Krankenversicherer mit einer Komponente zur Auslandskrankenrücktransportversicherung die Pflic...mehr